Stephan Herbert Fuchs
 

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06.02.2023

Schöffen gesucht:  Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils / Gisela Findeisen aus Kulmbach hat das Ehrenamt zehn Jahre lang ausgeübt

Kulmbach. Wer glaubt, er könne so einfach darauf los urteilen, der ist als Schöffe falsch am Platz. Das sagt Gisela Findeisen aus Kulmbach. Die heute 77-Jährige war zehn Jahre lang von 2009 bis 2018 und damit zwei volle Perioden als ehrenamtliche Schöffin beim Amtsgericht in Kulmbach tätig. Man müsse schon imstande sein, objektiv zu urteilen, sagt sie.

In diesem Jahr findet für die Zeit von 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgt.

Gisela Findeisen war lange Zeit eine von ihnen. „Manchmal hat es mich schon sehr berührt“, sagt sie, die aus der Nähe von Chemnitz stammt, Schriftsetzerin gelernt hatte und die zuletzt als Wirtschaftsingenieurin bei einem großen Unternehmen in Kulmbach tätig war. Manchmal sei es auch frustrierend gewesen, wenn der gleiche Angeklagte immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kam und vor Gericht auftauchte.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das kann Gisela Findeisen nur bestätigen, denn auch sie hatte es schon erlebt, dass die beiden Schöffen den vorsitzenden Richter überstimmt hatten. Das verantwortungsvolle Amt verlangt einem Gerichtssprecher zufolge in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Zu dem Amt gekommen war Gisela Findeisen vor allem durch ihre Tochter, die als Juristin tätig ist. „Im Laufe ihres Studiums habe ich viel mitbekommen“, erinnert sie sich. Interessiert habe sie sich für die Rechtsprechung ohnehin schon immer und so hatte sie sich damals kurzerhand auf eine Zeitungsanzeige hin beworben. Am Jugendschöffengericht in Kulmbach sind immer zwei „Teams“ im Einsatz, das heißt es gibt vier Jugendschöffen, von denen bei den Verhandlungen immer zwei, jeweils ein Mann und eine Frau, eingesetzt werden.

Gisela Findeisen kommt auf jeweils zehn Sitzungstage pro Jahr, meist mit zwei bis drei verschiedenen Verhandlungen pro Sitzungstag, der auch schon mal von acht Uhr morgens bis in den Abend hinein dauern kann. Meist sei es um Diebstähle, Körperverletzungen oder Drogengeschichten gegangen. Auch härtere Urteile seien dabei gewesen, wobei beim Jugendstrafrecht immer der Erziehungsgedanke und nicht die Strafe im Vordergrund steht. Gewundert hatte sich die langjährige Schöffin darüber, dass in den seltensten Fällen die Eltern in der Verhandlung mit anwesend waren. Mulmig sei es ihr bei dem Amt nie gewesen, allerdings habe es schon auch Fälle gegeben, bei denen sie zumindest verbal von den Angeklagten angegangen wurde.

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder einen anderen vorzuschlagen. Die Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen muss schriftlich erfolgen. Die hierfür einheitlich zu verwendenden Bewerbungsbögen und nähere Informationen zum Schöffenamt sind zum Beispiel für Kulmbacher Bürger im Bürgerbüro der Stadt Kulmbach oder in den jeweiligen Gemeinden erhältlich. Sie können in der Regel aber auch im Internet auf den Webseiten heruntergeladen werden. Die Bewerbungen müssen im Original bis spätestens Freitag, 17. März 2023 eingegangen sein. Die Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen werden an den zuständigen Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kulmbach weitergeleitet. Die Bewerbungsfrist hierfür endet allerdings bereits am Montag, 13. Februar 2023.

Bild: Gisela Findeisen aus Kulmbach war zehn Jahre lang als Jugendschöffin am Amtsgericht tätig.

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14.01.2022

Notorische Ladendiebin verurteilt / Langjähriger Drogenkonsum führte zu psychischer Erkrankung

Kulmbach. Zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten hat das Amtsgericht eine 55-jährige Reinigungskraft aus Kulmbach verurteilt. Die Frau hatte vor knapp zwei Jahren im Edeka-Markt am Goldenen Feld verschiedene Lebensmittel im Wert von 17,82 Euro gestohlen. Die Verhandlung fand deshalb erst jetzt statt, weil Verteidiger Alexander Schmidtgall beantragt hatte, ein psychiatrisches Gutachten über die Frau einzuholen.

Das Gutachten lag jetzt vor, mit dem Ergebnis, dass die Frau durchaus schuldfähig und in der Lage ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Es brachte aber auch zu Tage, dass die Frau aufgrund langjährigen Drogenmissbrauchs unter einem Abhängigkeitssyndrom mit schweren depressiven Zügen leidet. Zum Zeitpunkt der Tat habe sie gerade ein Methadon-Substitutionsprogramm absolviert.

Deshalb war auch klar, dass die Frau nur aufgrund ihrer psychischen Störungen die Tat begangen hatte. Genügend Geld hätte sie einstecken gehabt, sie konnte sogar die „Fangprämie“ in Höhe von 50 Euro bezahlen. Mittlerweile nehme sie eine Therapie wahr und habe ihr Leben im Griff. Sie gehe einer geregelten Arbeit nach und sei derzeit völlig abstinent.  

Die beiden Beschäftigten des Edeka-Marktes berichteten, dass die Frau nachdem sie erwischt worden war, lediglich Sorge um ihren Hund gehabt hätte, der draußen an der Tür warten musste. „Sie hatte nur Angst um ihren kleinen Hund“, so eine Verkäuferin. Den Diebstahl habe sie sofort zugegeben, die Waren hatte sie bereitwillig zurückgegeben. Allerdings berichteten die beiden Beschäftigten auch, dass sie die Frau schon länger im Verdacht hatten und deshalb besonders unter die Lupe nahmen. „Wir haben sie an der SB-Kasse angesprochen, weil sie nur einen teil der Waren eingescannt hatte“, so die Verkäuferin.

Ein Blick auf die Vorstrafenliste der Frau zeigte, dass es nicht ihr erster Diebstahl war. Im Gegenteil: sie hatte bereits 19 Voreintragungen, meistens wegen Diebstahl, einige Male auch bereits wegen verschiedener Drogendelikte. Auch im Gefängnis fand sie sich deshalb schon einige Mal wieder. Einige Entzugstherapien blieben bislang ohne Erfolg.

Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft, als auch Verteidiger Alexander Schmidtgall sprachen sich in ihren Plädoyers für eine Bewährungsstrafe in Höhe von acht Monaten aus. Zwar nur mit  großen Bedenken, wie es der Staatsanwalt ausführte, doch müsse man schon berücksichtigen, dass die psychische Erkrankung der Frau die Ursache für die Straftaten darstelle. Seine Mandantin habe ihr Leben seit zwei Jahren im Griff, sagte Verteidiger Schmidtgall. Niemand habe etwas davon, wenn die Frau nun eingesperrt werden sollte.

Das sah auch Richterin Sieglinde Tettmann so. Die Angeklagte habe in psychischen Schwierigkeiten wieder einmal Dampf abgelassen und sich mit Hilfe der Diebstähle abreagiert. Deshalb sollte man es noch einmal mit einer Bewährungsstrafe versuchen. Sie appellierte aber auch an die Frau, diese Chance zu nutzen und sich unter anderem jeglichen Drogenkonsums zu enthalten. Andernfalls drohe doch noch eine Gefängnisstrafe. In den kommenden vier Jahren wird sich nun ein Bewährungshelfer um die Frau kümmern, außerdem muss sie eine Geldauflage von 1000 Euro an die Aktion „Keine Macht den Drogen“ überweisen.

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14.01.2022

Crystal im Fahrradlenker / Lebenslang suchtkrank:
Mechaniker aus Kulmbach muss hinter Gitter

Kulmbach. Vielfach vorbestraft, mehrfach schon im Gefängnis und unter einschlägiger Bewährung stehend: ein 49-jäheiger Mechaniker aus Kulmbach hält die Justiz ganz schön auf Trab. Auch wenn er jetzt mir „nur“ knapp sechs Gramm Crystal Speed erwischt wurde, so muss er doch ins Gefängnis. Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den Mann zu fünf Monaten ohne Bewährung. Zu oft hatte er schon Bewährungsstrafen bekommen und immer wieder war er trotzdem straffällig geworden.

Mehr als Hobby betreibt der Mann mitten in Kulmbach eine kleine versteckte Werkstatt, in der er Fahrräder repariert. Doch nicht nur das, er präpariert die Räder auch zum Drogentransport, wie der ermittelnde Kommissar von der Kripo in Bayreuth berichtete. So baut er die Rohre des Lenkrades und des Sattels entsprechend um, so dass dort mit Hilfe von Klebebändern kleine Drogenpäckchen versteckt werden können. Entsprechende Spuren habe man bei der Durchsuchung entdeckt. Wie der Polizist berichtete, schleift der Mann in seiner Werkstatt auch die Seriennummern aus gestohlenen Rädern, lackiert sie um und veräußerte sie wieder.

Das war aber nicht Gegenstand der Verhandlung. Hier ging es ausschließlich um die knapp sechs Gramm Crystal Speed. „Mein Mandant ist schon ewig suchtkrank“, berichtete Verteidiger Alexander Schmidtgall. Der Angeklagte selbst ergänzte daraufhin: „Ich weiß, es ist nicht richtig, aber ich brauche das“. Woher er die Drogen bezog, wollte der Angeklagte nicht verraten.

Bei einem Ersttäter wären knapp sechs Gramm Crystal Speed wohl kein Grund dafür, ihn gleich einzusperren. Das Vorstrafenregister des Mannes war allerdings überaus problematisch. Richterin Tettmann brauchte lange, um sämtliche Vorstrafen zu verlesen. Die erste datiert auf das Jahr 2001. Damals wurde der Mann wegen des Besitzes einer unerlaubten Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt. Es folgten Diebstähle, Beleidigungen, Körperverletzungen, Kennzeichenmissbrauch, Trunkenheit im Verehr und immer wieder Drogendelikte. Zusammengenommen verbrachte er schon mehrere Jahre seines Lebens hinter Gittern. Fünf Drogentherapien hat er bereits absolviert, alle erfolglos. Mittlerweile lebt er von Hartz IV.

Da sei auch beim besten Willen keine positive Sozialprognose mehr erkennbar, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Zwar sei es eine relativ geringe Menge gewesen, die noch dazu zum Eigenverbrauch bestimmt war, doch zum zweiten Mal hintereinander eine gleichartige Tat während einer offenen Bewährung, da bleibe lediglich eine Freiheitsstrafe übrig. Verteidiger Schmidtgall sprach sich trotzdem für eine Geldstrafe aus, schließlich sei sein Mandant praktisch lebenslang suchtkrank.

Richterin Sieglinde Tettmannn urteilte auf die fünf Monate ohne Bewährung. Es sei schon klar, dass der Angeklagte suchtkrank sei und es ihm schwer falle, abstinent zu bleiben. Das Strafrecht sehe allerdings keine andere Möglichkeit vor als Geld- oder Freiheitsstrafen und da gebe es aufgrund des Vorlebens des Angeklagten keine andere Möglichkeit, als ihn wieder einmal für einige Monate einzusperren.

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13.01.2022

Mit Lach-Yoga gegen die Nachbarn / Verfahren gegen 60-jährigen Betriebswirt wegen Nötigung eingestellt

Kulmbach. Offensichtlich schwelt der Nachbarschaftsstreit schon sehr lange. Beschimpfungen, Provokationen und Anzeigen sind schon fast an der Tagesordnung in einem kleinen Ort im Landkreis. Am 17. Mai des vergangenen Jahres ist der Streit allerdings eskaliert. Ein 60jähriger Mann fuhr mit seinem Geländewagen in die kleine Stichstraße seines Anwesens, als sich die Nachbarin mit zwei Bekannten und mehreren kleinen Kindern in der Einfahrt zu deren Grundstück aufhielt. Angeblich soll der Mann Gas gegeben haben und absichtlich auf die Frauen und deren Kindern zugefahren sein, um sie zu maßregeln. Der Mann, von Beruf Betriebswirt, fand sich nun auf der Anklagebank wieder, der Vorwurf lautete Nötigung.

Die konnte nach langer Verhandlung am Ende dann aber doch nicht bewiesen werden. Außer Frage stehe es, dass der Mann tatsächlich sehr knapp an den Passanten vorbeigefahren ist und damit wohl eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Eine Nötigung lasse sich allerdings nicht beweisen. Im Einvernehmen mit Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin des Angeklagten stellte sie das Verfahren am Ende ohne Auflagen ein.

Hauptgrund dafür ist wohl der seit lange andauernde Nachbarschaftsstreit sein, der hinter der Sache steckt. „Wir wissen schon, dass noch viele Anzeigen da sind“, sagte Tettmann und gab allen Beteiligten mit auf den Weg, sich künftig besser aus dem Weg zu gehen. Was in den Köpfen der einzelnen vorgeht, sei dabei immer recht schwierig einzuordnen und belaste alle Beteiligten nur unnötig.

Der Angeklagte selbst hatte den Vorfall abgestritten. Er sei im Abstand von einem Meter an den drei Frauen und ihren Kindern vorbei gefahren, im Schritttempo, so wie immer, sagte er. „Ich habe nicht beschleunigt und auch niemanden genötigt, zur Seite zu gehen.“

Bei den drei Frauen, der Nachbarin und ihren zwei Bekannten klang dies allerdings ganz anders: „Nur durch das beherzte Eingreifen meiner Bekannten konnte verhindert werden, dass Schlimmeres passiert“, sagte die Nachbarin, eine 38 Jahre alte Büroangestellte. Sie wisse nicht, was passiert wäre, wenn ihre Bekannten nicht dagewesen wären. Dann hätte man die Kinder wohl nicht so schnell von der Straße bekommen, so eine Bekannte der Frau, eine 40-jährige Krankenpflegerin. „Da haben nur noch Zentimeter gefehlt.“ Und auch die dritte im Bunde, eine 34 Jahre alte Gesundheitsökonomin, die noch dazu hochschwanger war, gab an, dass sie ganz schnell Ausweichbewegungen machen musste, um ihre Kind von der Straße wegzuschieben.

Was die Frauen besonders störte war, dass der Mann danach sich nicht etwa entschuldigt hatte, sondern die Frauen noch verhöhnt haben soll. „Er stand grinsend am Gartenzaun und streckte und die Zunge raus“ sagte eine der Frauen. „Sein gehässiges Lachen war für mich der Beweis, dass er es extra gemacht hat“, so die Zeugin. Überraschenderweise stritt der Mann diessein Verhalten nicht einmal ab, sondern hatte für sein Benehmen eine ungewöhnliche Erklärung. Er praktiziere Lach-Yoga, sagte er. „Ich lache immer so, das Herausstrecken der Zunge gehört dazu“, behauptete der Mann. Er wolle damit niemanden schädigen.

Nicht nachgedacht hatte er offensichtlich darüber, dass er mit seinem Verhalten die Nachbarn gewaltig schockiert hat. Er wisse gar nicht mehr, wie viele Anzeigen, es inzwischen gegen ihn schon gibt, so der Angeklagte und kündigte an: „Ich werde bestimmt noch sehr oft vor Gericht erscheinen.“

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13.01.2022

Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen zu Unrecht bezogen / Hohe Geldstrafe gegen 37-Jährigen Angeklagten

Kulmbach. Fast hätten ihn seine vielen Vorstrafen wieder ins Gefängnis gebracht. Dabei war einem 37-jährigen Mann aus Kulmbach die Sache lediglich über den Kopf gewachsen, als er im Sommer 2020 zu Unrecht Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Leistungen in Höhe von zusammen über 700 Euro bezogen hatte. Der Angeklagte hatte einfach vergessen, der Arbeitsagentur und dem Job-Center die Aufnahme seiner neuen Beschäftigung bei einer Kulmbacher Firma anzuzeigen.

Aufgrund des relativ geringen Schadens wäre eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage durchaus üblich gewesen. Anders beim Angeklagten: Er war massiv vorbestraft, brachte es seit 1999 auf insgesamt 13 Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahl, Unterschlagung, Wohnungseinbruch, Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein. Mehrfach musste er schon Gefängnisstrafe absitzen, wegen eines Drogendeliktes bekam er zuletzt 2017 eine Bewährungsstrafe.

Aufgrund der Corona-Problematik sei seinem Mandanten bei Arbeitsantritt gar nicht klar gewesen, ob der neue Job von Dauer ist, erklärte sein Verteidiger Ralph Pittroff. Darüber hinaus sei aus den ausgereichten Barschecks auch das jeweilige Bezugsdatum gar nicht so ohne weiteres ersichtlich gewesen. Dazu kamen gesundheitliche Probleme und familiäre Umstände, unter denen die Korrespondenz mit Arbeitsagentur und Job-Center massiv gelitten habe. „Mir ist das alles über den Kopf gewachsen“, sagte der Angeklagte.

Er räumte aber offen ein, dass er die Aufnahme einer neuen Tätigkeit nicht unverzüglich gemeldet hatte, so wie er das eigentlich hätte machen müssen. Das zu Unrecht erhaltene Geld habe er aber bereits seinem Rechtsanwalt übergeben, um den Schaden wieder gut zu machen.

Durch einen Datenabgleich des Sozialversicherungsträgers mit den Ämtern war die Sache ans Tageslicht gekommen. Mit der vom Verteidiger angeregten Einstellung konnte sich weder die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, als auch Richterin Sieglinde Tettmann nicht anfreunden. Nachdem der Angeklagte aber zugegeben hatte, einen Fehler begangen zu haben, verzichtete das Gericht auf die insgesamt sechs Zeugen, die geladen waren und bereits auf dem Gang warteten.

Eine Freiheitstrafe von drei Monaten und zwei Wochen beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in zwei Fällen, einmal zu Lasten der Arbeitsagentur, zum anderen u Lasten des Jobcenters. Der Angeklagte musste sein Arbeitslosengeld nämlich zusätzlich durch Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Verteidiger Pittroff sah eine Geldstrafe als ausreichend an und plädierte auf 60 Tagessätze zu jeweils 35 Euro (2100 Euro).

Auch Richterin Tettmann beließ es bei einer Geldstrafe, setzte sie mit 80 mal 35 Euro (2800 Euro) allerdings etwas höher an, als die Verteidigung. Rechtlich sei die Tat als Betrug durch Unterlassen mit bedingtem Vorsatz zzu werten. Das bedeutet, auch wenn der Angeklagte nicht wusste, ob er die neue Arbeit behält, hätte er sie unverzüglich bei den Ämtern anzeigen müssen. Allerdings hielt die Richterin dem Angeklagten zu Gute, dass er dem Gericht durch sein Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart und dass er den Willen zur Schadenswiedergutmachung gezeigt habe. Tatsächlich sei der Angeklagte aufgrund der Umstände mit der Sache komplett überfordert gewesen sei.

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12.01.2022

Drogen aus dem Dark Net / 22-jähriger Angeklagter muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter

Kulmbach. Er hat in seinem jungen Leben schon ziemlich viel verbockt. Diebstähle, Waffenbesitz, betrunken am Steuer und immer wieder Drogengeschichten. Wenn das Schöffengericht einen heute 22-jährigen Mann aus dem Landkreis zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hat, dann solle er das als Chance begreifen, gab ihm der Vorsitzende Christoph Berner mit auf dem Weg. In der Jugendstrafanstalt Ebrach, wo der Angeklagte ohnehin wegen anderer Taten bereits einsitzt, könne er seine abgebrochene Berufsausbildung vollenden, um danach ein straffreies und drogenfreies Leben zu führen.

Der Angeklagte hatte zusammen mit zwei anderweitig verfolgten Männern über elf Gramm Crystal Meth im Dark Net bestellt. Drogenfahnder bekamen davon Wind. Beim Eintreffen der Lieferung aus den Niederlanden schlugen die Beamten zu und stellten das Rauschgift sicher. Knapp die Hälfte davon sollte für den Angeklagten bestimmt sein, den Rest wollten sich die beiden anderen aufteilen.

Das alles wäre schon schlimm genug. Doch der Angeklagte hatte bereits sechs Vorstrafen, vier davon wegen Drogendelikten. Allerdings nicht wegen verschiedener Lappalien. Der junge Mann hatte es schon so richtig zur Sache gehen lassen und nicht nur zum Eigenverbrauch gekauft, sondern auch in größerem Umfang gedealt. Allein 2018 hatte er es auf 69 Drogendelikte binnen sieben Monaten gebracht. Drei Mal kam er schon mit Jugendstrafen auf Bewährung davon. Zuletzt wurde er im zurückliegenden Jahr zu zwei Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt, im November musste er die Haft in Ebrach antreten. Zur jetzigen Verhandlung wurde er in Fußfesseln von zwei Polizisten vorgeführt.

Drei hintereinander folgende Bewährungsstrafen, dann eine Haftstrafe von zwei Jahren und jetzt wieder eine Verurteilung. Da machte selbst Amtsgerichtsdirektor Berner stutzig, so etwas sei schon extrem selten, sagte er. Ein Blick auf die Biographie des Angeklagten zeigte aber auch, dass in seinem Leben so ziemlich alles schief gelaufen ist, was nur schief laufen kann. Wegen familiärer Probleme flog er zu Hause raus, eine Berufsausbildung musste er abbrechen, danach hatte er nur mehr gejobbt, ehe ihn psychische Probleme komplett aus der Bahn warfen. Zuletzt ging der junge Mann keiner geregelten Arbeit mehr nach. Gleichzeitig spielten Drogen eine immer größere Rolle. Vor Gericht ließ er über seinen Verteidiger Ralph PIttroff den jetzt angeklagten Kauf von Crystal Meth in vollem Umfang einräumen. Er habe damals konsumiert und sei auch abhängig gewesen.

Sowohl Kathrin Hecht als Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Ralph Pittroff beantragten deshalb die letztlich auch verhängten zweieinhalb Jahre. Darin einbezogen wurden jeweils die zurückliegenden Vorstrafen, also auch die zwei Jahre, die der Angeklagte aktuell ohnehin schon absitzt.

Dem Angeklagten wurde dabei zu Gute gehalten, dass er den Tatvorwurf eingeräumt und dem Gericht damit eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hatte. Auch die Tatsache dass die Drogen sichergestellt wurden, noch bevor sie in den Umlauf geraten konnten, wurde als positiv gewertet. Negativ dagegen schlugen die meist einschlägigen Vorstrafen, als auch die offene Bewährung, in der sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt befand, zu Buche.

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11.01.2022

Nach üblen Drohungen per WhatsApp: Showdown auf dem Sportplatz / Vater und Sohn vor Gericht: Eigene Kinder zu Übergriffen angestachelt

Kulmbach. Was früher eine Schlägerei auf dem Pausenhof war, wird heute über die sogenannten sozialen Medien ausgetragen. Dabei kann es ganz schön zur Sache gehen. Erst recht dann, wenn sich das Geschehen von der virtuellen in die reale Welt verlagert. Eine solche Begebenheit brachte jetzt Vater und Sohn vor Gericht.

Der 42-Jährige soll den 14-Jährigen angestiftet haben, einen anderen zu verprügeln, so lautete die Anklage. Ganz so war es dann aber doch nicht. Das Verfahren gegen den 14-Jährigen wurde wegen geringer Schuld eingestellt, denn nicht er hatte geprügelt, sondern sein strafunmündiger kleiner Bruder. Der Vater wurde wegen Anstiftung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 17 Euro (2040 Euro) verurteilt.

Natürlich hat das Ganze eine umfangreiche Vorgeschichte. Zwei ursprünglich einmal befreundete elf und zwölf Jahre alten Schüler hatten dem jüngeren Bruder des angeklagten Schülers zuvor per WhatsApp rund ein Dutzend üble Text- und Sprachnachrichten zukommen lassen. Darin hieß es beispielsweise: „Wir stechen dich ab“. Der Schüler wurde als „Hurensohn“ bezeichnet, sie drohten das Haus der Familie abzufackeln und stießen Beleidigungen aus, die so nicht zitierfähig sind.

Die beiden, die als Zeugen vor Gericht aussagen mussten, zeigten sich reumütig und nannten das Ganze einen Riesenblödsinn. „“Das war dumm von mir“, sagte der Elfjährige sichtlich zerknirscht. Er habe in dem Moment gar nicht drüber nachgedacht, was er da von sich gibt. Die Nachrichten seien auch wahllos einfach an den letzten WhatsApp-Kontakt verschickt worden.

Das allerdings konnte die Familie des Angeklagten ja nicht wissen. Der Vater und seine Söhne nahmen die Sache ernst und verabredeten sich am 3. Juli des vergangenen Jahres abends gegen halb acht zum Showdown am Sportplatz an der Blaicher Straße. Dort standen sie sich dann gegenüber: der Vater mit seinen drei Kindern und die beiden Schüler, die die WhatsApp-Nachrichten verschickt hatten.

Klar, dass dies nicht gut gehen konnte. Während der Vater zumindest einigermaßen Abstand wahrte, hielten die beiden Söhne, der angeklagte 14 jährige und sein 12-jähriger Bruder sowie die ebenfalls strafunmündige Tochter den Schüler, den sie für den Übeltäter hielten, fest und verpassten im einige heftige Faustschläge gegen den Oberkörper und ins Gesicht. Der Schüler soll blaue Flecken, mehrere Kratzer und eine blutende Nase davon getragen haben.

In der Beweisaufnahme stellte sich nun heraus, dass der angeklagte 14-Jährige den zwölfjährigen wohl doch nicht geschlagen, sondern nur festgehalten hatte. Geschlagen hätten stattdessen die strafunmündigen Kinder. Deshalb auch die Einstellung des Verfahrens gegen den 14-Jährigen, der nun lediglich 25 Sozialstunden ablisten muss.

Lange im Dunkeln blieb die Rolle des Vaters, der dann aber doch einräumte, den jüngeren Sohn dazu angestiftet zu haben, „die Sache zu klären“. Dass dies beim Showdown auf dem Sportplatz nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fäusten geschieht, hatte man sich ja denken können. Auch Beleidigungen habe er ausgestoßen, gab der Mann schließlich zu.

Für Staatsanwältin Sabine Hauck eine ganz blöde Idee, da überhaupt hinzugehen und sich auf so etwas einzulassen. „Es kann doch nicht angehen, dass ein erwachsener Mann seine eigenen Kinder anstachelt, ein anderes Kind zu schlagen“, sagte sie und forderte sieben Monate auf Bewährung, Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Mann nicht vorbestraft war und zum ersten Mal vor Gericht stand eine durchaus hohe Forderung.

Verteidiger Ralph Pittroff stellte dagegen die massiven Provokationen im Vorfeld in den Vordergrund. Sein Mandant habe sich im Ausnahmezustand befinden. Pittroff plädierte deshalb auf eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu jeweils 17 Euro (1190 Euro).

Mit dem Urteil von 120 Tagessätzen zu jeweils 17 Euro erhöhte Richter Christoph Berner diesen Antrag deutlich, beließ es aber dann trotzdem bei einer Geldstrafe. Er sprach von einer „unseligen Angelegenheit mit einer sehr unglücksseligen Entwicklung“. Dem Vater schrieb er ins Stammbuch, dass er erzieherisch schon sehr fragwürdig gehandelt habe. Gleichzeitig erinnerte aber auch an die extremen Provokationen, die der Sache vorausgegangen waren. Für den Richter war klar: „Alle Beteiligten waren mit der Dynamik der Situation einfach überfordert.“

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17.12.2021

Erbschleicherei, Entmündigung und Abschiebung ins Heim / Ehemann und Schwiegersohn sollen mit angeblichen Pflegleistungen Gelder von der AOK erschwindelt haben

Kulmbach. Weil sie fast 5500 Euro fälschlicherweise als angebliche Betreuungsleistungen über die AOK abgerechnet haben sollen, müssen sich zwei Männer aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht verantworten. Der 48-Jährige und sein 36-jähriger Schwiegersohn sollen für eine betagte Nachbarin Leistungen aus der sogenannten Verhinderungspflege abgerechnet haben, die sie aber so nie erbracht hätten, heißt es in der Anklage. In Wirklichkeit sei die Diakonie jeden Tag drei Mal bei der Seniorin gewesen, sie habe Essen auf Rädern bekommen, außerdem hätten sich Nichten und Neffen um sie gekümmert. Angeklagte waren die beiden Männer wegen gemeinschaftlichen Betrugs in 15 Einzelfällen.

Verhinderungspflege bedeutet, dass jemand die Pflege übernommen hat, aber jemand anderen mit den Pflegemaßnahmen beauftragt, weil er selbst zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit zeitweilig verhindert ist. Voraussetzung dafür ist Pflegegrad 2. Dann können pro Jahr bis zu 1612 Euro zusätzlich abgerufen werden, wird keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, sogar noch einmal 800 Euro mehr.

Im konkreten Fall hatte sich die Nachbarin, die Ehefrau des angeklagten 48-jährigen Angeklagten, einer betagten Senioren angenommen, die gerade ihren Mann verloren und eine schwere Operation hinter sich hatte. Die Rentnerin nahm die Hilfe gerne an und ließ die Nachbarin als Pflegeperson eintragen. Im ersten Jahr ging auch alles gut. Dann aber gab es erste Probleme und andere Nachbarn schalteten sich ein, weil der Verdacht der Erbschleicherei im Raum stand. Angeblich habe sich die Nachbarin Vollmachten ausstellen lassen und die Entmündigung der alten Damen angestrebt, um an ihren Grundbesitz zu kommen. Bewiesen ist davon nichts, der Prozess gegen die Frau, ebenfalls wegen Betrugs wurde wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit erst einmal abgetrennt. Allerdings ist wohl schon ein Zivilverfahren vor dem Landgericht in Bayreuth gelaufen, in dem es um ein Diebstahldelikt ging.

An den Vorwürfen ist nichts dran, ließen die beiden Männer im gegenständlichen Verfahren über ihre Verteidiger Stefan Walder aus Kronach und Werner Brandl aus Kulmbach verlautbaren. Beispielsweise hätten beide Schneeräum- und Streudienste übernommen, Müll entsorgt, und Fahrleistungen erbracht Der 48-jährige Angeklagte will die Frau mit Medikamenten versorgt, ihr das Geschirr abgespült und sich um die Versicherungsunterlagen gekümmert haben. Sein jüngerer Mitangeklagter berichtete von der Reparatur eines Zaunes, vom Anbringen von Vorhangstangen und vom Beseitigen eines Hochwasserschadens. „Er war regelmäßig bei ihr, ein bis zwei Mal pro Woche“, sagte Brand für seinen Mandanten. „Von einer Abrechnung war meinem Mandanten gar nichts bekannt“, sagte Walder für den anderen Angeklagten. Ums Geld sei es seinem Mandanten ohnehin nie gegangen.

Das sah der polizeiliche Ermittler vom LKA in München ganz anders. Keiner der beiden habe eine Verhinderungspflege durchgeführt, lautete seine Kernaussage. Außerdem handle es sich bei Gartenpflegearbeiten oder Staubsaugen ohnehin nicht um Pflegearbeiten. Beide seien von der Seniorin dafür sogar zusätzlich bezahlt worden.

Die Anzeige wegen des unrechtmäßigen Erhalts von Beträgen aus der Verhinderungspflege hatte die AOK erstattet. „Wir haben einen schriftlichen Hinweis bekommen, dass hier gar keine Pflege stattfindet und dass pauschal abgerechnet wird“, sagte der Sachbearbeiter aus Bayreuth. Renovierungsarbeiten oder Rasenmähen sei auf keinen Fall erstattungsfähig. Ohnehin sei die Frau durch Diakonie, anderen Nachbarn, Nichten und Neffen bestens versorgt gewesen. Selbst für die Zeit als die Seniorin in der Klinik, anschließend in der Kurzzeitpflege und dann in einem Pflegeheim gewesen sei, hätten die Angeklagten noch Gelder abgerechnet, die sie mittlerweile wieder zurückerstatten mussten.

Die Seniorin selbst, die ihr Haus mittlerweile verkauft hat und in einem Pflegeheim im Landkreis legt, wurde im Rollstuhl in den Sitzungssaal gebracht. Der 48-jährige Angeklagte habe schon dies und das gemacht, sagte sie und meinte dabei konkret beispielsweise das Anbringen von Rauchmeldern, den Kauf eines Fernsehers oder die Entrümpelung einiger alter Möbel. Der 36-järige habe das eine oder andere Mal Müll weggefahren, nur einmal habe er sich ihr vorgestellt. „Den Müll musste man ja bloß rausstellen und Medikamente haben sie höchstens einmal besorgt“, sagte die Rentnerin.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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16.12.2021

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter / Hohe Geldstrafe gegen 23-jähriger Kulmbacher

Kulmbach. Eine nächtliche Spritztour mit einem E-Scooter kommt einem 23-jährigen Handwerker aus Kulmbach teuer zu stehen. Weil er am 12. August kurz vor Mitternacht mit über 1,6 Promille am Kressenstein in entgegen gesetzter Richtung entlang fuhr, wurde er vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (3500 Euro) verurteilt. Die Strafe fiel unter anderem deshalb relativ hoch aus, weil der junge Mann erst sechs Wochen zuvor aus der Haft entlassen wurde. Dort saß der Mann eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen einer umfangreichen Straftatenserie ab.

Eigentlich wollte er bei Freunden im Auto mit nach Hause fahren. Doch er hatte nicht mehr in den Wagen gepasst. Also lieh er sich von einem Kumpel den E-Scooter und startete seine Fahrt in der Oberen Stadt. „Ich habe mir keine Gedanken gemacht“, sagte er vor Gericht. Er habe Stress mit der damaligen Freundin gehabt und sei einfach losgefahren, einfach so, ohne zu überlegen.

Am Kressenstein fand dann die Begegnung mit einer Polizeistreife statt, die eigentlich eine Ruhestörung klären wollte. Die Beamten hielten an und fragten, ob der junge Mann damit etwas zu tun habe. Da bemerkten die Polizisten, dass der Angeklagte alkoholisiert ist. „Er hat gerochen und geschwankt“, sagte eine Beamtin aus. Nach einem Atemalkoholtest und einer anschließenden Blutentnahme im Klinikum kam heraus, dass der junge Mann absolut fahruntüchtig war. Die Polizistin sagte aber auch, dass der Angeklagte sich während der Blutentnahme und der Fahrt ins Klinikum anständig und kooperativ verhalten habe.

Trotzdem sollten sich seine insgesamt acht Vorstrafen zum Nachteil auswirken. Mehrere Körperverletzungen waren darunter, Beleidigungen, Bedrohungen, eine Sachbeschädigung und sogar ein Computerbetrug. Zuletzt musste er die zweieinhalbjährige Haftstrafe zum Teil absitzen, der Strafrest wurde auf Bewährung erlassen. Das bedeutete allerdings auch, dass der Angeklagte mit der Trunkenheitsfahrt während einer offenen Bewährung erneut straffällig wurde.

Da die meisten Straftaten auf vorherigen Alkoholgenuss zurückzuführen sind, möchte der junge Mann nun als erstes sein Alkoholproblem angehen, eine stationäre Entgiftung und anschließend eine Therapie machen. „Ich habe eingesehen, dass Alkohol der Grund ist, warum ich hier sitze“, sagte er sichtlich zerknirscht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 3500 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Anklagevertreterin wertete die Fahrt als Spontantat und einmaligen Ausrutscher. Die Rückfallgeschwindigkeit des jungen Mannes, der zum ersten Mal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, sei allerdings schon enorm.

Das sah auch Richterin Sieglinde Tettmann so. Sie wertete es zusätzlich zu Gunsten des Angeklagten, dass die Trunkenheitsfahr mit einem E-Scooter stattfand. „Da ist die abstrakte Gefahr wesentlich geringer, als wenn man mit dem Lkw betrunken fährt“, sagte sie. Tettmann ordnete zusätzlich an, dass die Führerscheinbehörde dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine Fahrerlaubnis erteilen darf. Bislang besaß der Angeklagte noch gar keine Fahrerlaubnis. Mit dem jetzigen Urteil im Rücken dürfte es ohnehin nicht mehr so einfach sein, einen Führerschein zu bekommen.

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15.12.2021

Polizisten beleidigt, bespuckt, geschlagen und getreten / Warnschussarrest und Bewährungsstrafe gegen 17-Jährigen

Kulmbach. Noch nicht mal 18 und trotzdem schon eine beachtliche Reihe von Straftaten auf dem Kerbholz: Das Jugendschöffengericht in Kulmbach hat einen Auszubildenden unter anderem wegen mehrfachen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Diebstahls und Drogenbesitzes zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der junge Mann einen Dauerarrest von drei Wochen absitzen. Ein mitangeklagter 20 Jahre alter Schüler kam mit einer Woche Dauerarrest und 50 Arbeitsstunden davon.

Der 17-Jährige hatte unter anderem im Oktober des vergangenen Jahres in der Bahnhofstraße von Mainleus einen anderen brutal niedergeschlagen und den am Boden liegenden mit Füßen getreten. Kurz davor war er bei einem Großeinsatz der Polizei in der Jugendeinrichtung Fassoldshof auf mehrere Beamte losgegangen, hatte sie beleidigt, bespuckt und heftig zur Wehr gesetzt. Er wollte damit verhindern, dass sein Kumpel festgenommen wird. Erst durch Fesselung an Händen und Füßen konnten die Beamten den Angeklagten in Schach zu halten.

Außerdem wurde der 17-Jährige verurteilt, weil er in Mainleus mit drei Ecstasy-Tabletten in der Hosentasche angetroffen wurde und weil er im Mai 2020 zusammen mit zwei anderen versucht hatte, in das Sportheim des FC Schwarzach einzubrechen. Allein durch das Aufhebeln der Tür war damals ein Schaden von fast 2000 Euro entstanden.

Der mitangeklagte 20-Jährige war bei der Schlägerei in der Jugendeinrichtung Fassoldshof dabei und hatte unter anderem einen Polizisten einen derart heftigen Faustschlag versetzt, so dass der Beamte eine schmerzhafte Rippenprellung erlitt.

In das Urteil von zwei Jahren gegen den 17-jährigen wurden zwei Vorstrafen einbezogen, die es in sich hatten. Der Angeklagte hatte im Alter von 14 Jahren in einem Kinderdorf in Mittelfranken das Haus, in dem er lebte, in Brand gesteckt und dabei einen Schaden von 80000 Euro angerichtet. Keine zwei Jahre später randalierte er mit einer Eisenstange und Pflastersteinen auf dem Sportplatz von Rothwind, warf Fenster ein, riss Bänke aus der Verankerung und richtete dabei einen Schaden von rund 2500 Euro an.

Sowohl seine Bewährungshelferin, die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe als auch sein Vormund berichteten in der Verhandlung von einer absolut verkorksten Kindheit und Jugend des Angeklagten, der aus den verschiedensten Gründen nie richtig Tritt gefasst habe. Zeitweise sei er ohne festen Wohnsitz gewesen, habe Cannabis und Alkohol im Übermaß konsumiert und sei immer wieder in den Einrichtungen, in denen er untergebracht war, auffällig geworden.

In der Hauptverhandlung gab sich der 17-Jährige genauso wie der mitangeklagte 20-Jährige wortkarg. Über ihre Verteidiger Ralph Pittroff und Dr. Andreas Piel ließen sie aber sämtliche Vorwürfe ohne Umschweife einräumen. Damit ersparten sie dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme. So hätten beispielsweise alle beteiligten Polizisten gehört werden müssen.

Die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von zwei Jahren hatte bereits Staatsanwalt Stefan Käsbohrer in seinem Plädoyer gefordert. Die Gewaltspirale sei bei dem 17-Jährigen immer weiter nach oben gegangen. „Der nächste Punkt heißt dann Knast“, sagte der Anklagevertreter. Verteidiger Ralph Pittroff bezeichnete die zwei Jahre als überzogen und sah eineinhalb Jahre als ausreichend an. Der Verteidiger des 20-jährien, Dr. Andreas Piel hatte die letztlich auch ausgesprochene Woche Dauerarrest beantragt.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe und dem dreiwöchigen Warnschussarrest gab das Gericht unter Vorsitz des für Jugendstrafsachen zuständigen Amtsgerichtsdirektors Christoph Berner dem Hauptangeklagten auf, dass er mehrere Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen, jede zumutbare Arbeit annehmen und regelmäßig einer Arbeit, beziehungsweise Ausbildung nachgehen muss.

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15.12.2021

Fehler beim Einparken: Überfordert und unter Zeitdruck / Verfahren wegen einer Unfallflucht gegen 1000 Euro eingestellt

Kulmbach. Eigentlich wollte sie Polizistin werden, doch wegen einer kleinen Unachtsamkeit ist dieser Traum geplatzt. Eine 19-jährige Frau aus dem Landkreis musste sich vor dem Amtsgericht wegen einer Unfallflucht verantworten. Verurteilt wurde sie nicht, das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 1000 Euro kurzerhand eingestellt. Bei der Bundespolizei wurde sie trotzdem nach wenigen Tagen abgewiesen, irgendwie hatte man dort Wind davon bekommen, dass ein Verfahren gegen die junge Frau anhängig ist.

Beim Einparken am Hallenbad in Kulmbach war die Frau im Juni dieses Jahres mit ihrem Wagen an einem anderen Pkw geschrammt. Sie stieg aus, begutachtete die betreffende Stelle, konnte aber weder bei sich, noch beim anderen Fahrzeug einen Schaden erkennen. Sie dachte sich nichts weiter und verließ die Unfallstelle.

Da hatte die Angeklagte nicht mit einem Anwohner gerechnet, der von seinem Balkon aus das Geschehen beobachtet hatte und die Polizei verständigte. Die Angeklagte staunte nicht schlecht, als plötzlich zwei Polizeibeamte vor ihrer Tür standen und sie mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontierten. Noch mehr staunte sie, als ihr die Polizisten später eröffneten, dass der angerichtete Schaden am gegnerischen Fahrzeug über 1200 Euro ausmachte.

Seine Mandantin sei unter Zeitdruck gewesen und musste an jenem Tag in die Berufsschule, sagte ihr Verteidiger Achim Riedel aus Kulmbach. Die Angeklagte gab zu, mit ihrem Fahrzeug den anderen Wagen berührt zu haben, Schaden habe sie aber keinen erkennen können. „Meine Mandantin war mit der Situation einfach überfordert“, so der Anwalt.

„Darüber, dass das Ganze suboptimal war, darüber müssen wir nicht streiten“, sagte der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Er schloss sich genauso wie Staatsanwalt Stefan Käsbohrer der Meinung des Verteidigers an, dass die Angelegenheit nicht unbedingt mit einem Urteil beendet werden muss, sondern eingestellt werden kann. „Ich glaube, dass sie durch das Ganze hinreichend beeindruckt sind“, so Berner. Die 1000 Euro Geldauflage gehen zu Gunsten der Kulmbacher Kreisverkehrswacht. Der Traum vom Polizeiberuf scheint trotzdem ausgeträumt, die Frau hat mittlerweile einen Bürojob.

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14.12.2021

„Krank, nicht kriminell“ / 21-jähriger Mann war tief in den Drogensumpf geraten – Bewährungsstrafe wegen gefälschter Rezepte

Bayreuth. Diese Drogenkarriere hatte es in sich: mit 13 erster Cannabis-Konsum, mit 15 Ecstasy und mit 18 dann die harten Drogen Heroin und Crystal. Trotz junger Jahre ist ein heute 21-jähriger aus Waischenfeld schon tief in den Drogensumpf hinein gerate. Damit ist jetzt erst einmal Schluss. Weil er sich mit gefälschten Rezepten verschiedene Medikamente erschwindelt und bei sich zuhause jede Menge Drogen gebunkert hatte, wurde der Auszubildende vor dem Jugendschöffengericht zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Urteilsspruch lautete auf Urkundenfälschung in neun Fällen, auf Drogenbesitz und auf den Besitz verbotener Waffen. Letzteres, weil bei einer Durchsuchung seines Zimmers im elterlichen Haushalt ein Springmesser und ein Butterfly-Messer gefunden wurden.

Die Anklage warf dem jungen Mann vor, im September 2020 über das Dark-Net gefälschte Rezepte bestellt und anschließend in verschiedenen Apotheken in Bayreuth, Eckersdorf, Glashütten, Hollfeld und Waischenfeld eingelöst zu haben. Dabei „verordnete“ sich der Angeklagte in allen Fällen starke, abhängig machende Schmerzmittel und trug einen falschen Namen, aber einen echten Arzt in die Rezeptvordrucke ein. In dem meisten Fällen bekam er die Medikamente ausgehändigt, in einigen Fällen aber auch nicht, da die Apotheker misstrauisch wurden.

Wahrscheinlich hatte sich einer der Apotheker an die Polizei gewandt, denn nur wenige Tage nach dem letzten Apothekenbesuch wurde eine Hausdurchsuchung in die Wege geleitet. Die Beamten staunten nicht schlecht, fanden sie doch eine größere Menge Marihuana und jeweils kleinere Mengen Cannabis, Haschisch, Kokain und Methadon. Bei der anschließenden Festnahme hatte der Angeklagte außerdem noch eine kleinere Menge Crystal bei sich.

Über seinen Verteidiger Christoph Johannsen aus Nürnberg ließ der Angeklagte sämtliche Vorwürfe einräumen. Lediglich das mit dem Dark-Net entspreche nicht den Tatsachen, er habe die Rezepte „sozusagen offline“ über eine Bekannte bekommen, deren Namen er allerdings nicht preisgab.

Hintergrund sei, dass der Angeklagte seit langem von den verschiedensten Substanzen abhängig sei und mit Hilfe der Schmerzmittel eine Selbstsubstitution vornehmen wollte. „Er wollte weg von den ganz harten Sachen“, sagte der Verteidiger, deshalb die Geschichte mit den Rezepten. Die aufgefundenen Drogen seien außerdem alle zum Eigenkonsum bestimmt gewesen.

Nun aber habe der junge Mann sein Problem erkannt. Er befinde sich bereits seit über vier Wochen auf einer stationären Entgiftungsmaßnahme, die nahtlos in eine stationäre Therapie übergehen soll. Einen festen Therapieplatz gebe es bereits, die Maßnahme ist auf ein halbes Jahr angelegt.

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der junge Man habe jede Menge kriminelle Energie an den Tag gelegt. Darüber hinaus sei er bereits einmal wegen eines Drogendeliktes verurteilt worden. Eine deutlich niedrigere Strafe forderte Verteidiger Johannsen. Sein Mandant sei „krank, nicht kriminell“ und mittlerweile auch dabei, seine Krankheit in den Griff zu bekommen. Der Rechtsanwalt sah 80 Arbeitsstunden als ausreichende Strafe an.

Das sah die Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Alois Meixner anders. Das Ganze sei noch lange nicht erledigt, der Angeklagte sei gerade mittendrin, sich von seiner Abhängigkeit zu lösen. Allerdings wollte auch er dem jungen Mann eine Chance geben. Neben der Bewährungsstrafe von neun Monaten setzte er deshalb zusätzlich 50 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeitsstunden nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins Fähre e.V. fest. Darüber hinaus muss der Angeklagte seine begonnene Entgiftung zu Ende bringen und darf die folgende stationäre Therapie nicht eigenmächtig abbrechen. Er bekommt außerdem einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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09.12.2021

Geldstrafe wegen Geldwäsche / Rentner aus dem Landkreis war Betrügern aus dem Benin auf dem Leim gegangen

Kulmbach. Manchmal ist der Schritt vom Opfer zum Täter nur ein ganz kleiner. Der Fall eines 70 Jahre alten Rentners aus dem Landkreis, der sich wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht verantworten musste, ist ganz typisch dafür. Obwohl ihn die Afrikaner gewaltig übers Ohr gehauen hatten, wurde der Mann jetzt auch noch zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (1800 Euro) verurteilt.

Der Angeklagte war auf eine dubiose Whats-App-Nachricht reingefallen, in denen unbekannt gebliebene Täter aus dem Benin jemanden suchten, der ihnen ein deutsches Bankkonto zur Verfügung stellt. Der Rentner, der eigentlich einen Kredit wollte und selbst schon eine dreistellige Bearbeitungsgebühr an die Täter im Benin überwiesen hatte, ließ sich darauf ein, zumal im versprochen wurde, dass er von sämtlichen Geldeingängen auf sein Konto zehn Prozent erhalten werde.

Über 11000 Euro gingen zwischen Februar und April des vergangenen Jahres aus zwölf Einzelüberweisungen auf das Konto ein. 10600 Euro hoben sich die Täter ab, den Rest durfte der leichtgläubige Rentner für sich behalten. Der Mann hatte allen Ernstes seine EC-Karte zu den Leuten in den Benin geschickt und ihnen auch noch die Geheimzahl für sein Konto übermittelt. Darauf, dass sämtliche eingegangenen Gelder aus Straftaten stammten, darauf will er angeblich gar nicht gekommen sein, auch nicht darauf, dass mit Hilfe seines Konto sowohl die Herkunft der Gelder als auch die Identität der Täter verschleiert werden sollte.

Drei Geldeingänge konnte die Sachbearbeiterin von der Kripo in Bayreuth zweifelsfrei nachvollziehen. Zweimal hatten Personen auf der Hoffnung nach einem schnellen und unkomplizierten Kredit jeweils als Vorab-Bearbeitungsgebühr eine hohe dreistellige und eine niedrige vierstellige Summe auf das Konto eingezahlt. Im dritten Falle hatte eine Frau aus Erlangen drei Konzerttickets für ein Festival zum Preis von 115 Euro bestellt und natürlich nie erhalten. Das Geld floss jeweils auf das Konto des Rentners und wurde im Benin abgehoben. Auch bei allen anderen neun Transaktionen sei davon auszugehen, dass Straftaten dahinter stehen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, den konkreten Nachweis zu führen sei allerdings schon deshalb schwer, weil einige der Geschädigten im Ausland leben.

„Ich hätte doch nie gedacht, dass das irgendwas mit Geldwäsche zu tun hat“, sagte der sichtlich zerknirschte Angeklagte. Er sei völlig leichtfertig an die Sache herangegangen und habe nicht gedacht, dass da etwas faul sein könnte. „Nie hätte ich mir vorstellen können, dass ich mal so gelöffelt werde“, so der Mann, der selbst auf einem hohen Schuldenberg sitzt und von einer seriösen Bank wohl keinen Kredit mehr bekommen hätte. Im Laufe der Zeit habe die Sache dann aber schon einen „komischen Geschmack“ bekommen, bis dann irgendwann die Karte von der Bank des Rentners gesperrt wurde.

„Wenn sie ein bisschen nachgedacht hätten, dann hätten sie doch merken müssen, dass da etwas faul ist“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann bei der Urteilsverkündung. Spätestens, als es darum ging, die EC-Karte samt PIN-Nummer in den Benin zu schicken, „da hätte man doch aufwachen müssen“. Sie hielt dem Mann allerdings auch seine desolate finanzielle Situation zu Gute und die Tatsache, dass er selbst Straftätern aufgesessen war.

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09.12.2021

Mitternächtliche Scooterfahrt: Ohne Versicherung, aber mit Alkohol im Blut / Kulmbacher wegen fehlender Pflichtversicherung zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, der 25 Stundekilometer schnell ist, der braucht eine Haftpflichtversicherung. Ein 30 Jahre alter Handwerker aus Kulmbach wollte das nicht wahrhaben und wurde jetzt vor dem Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro (3000 Euro) verurteilt. Zusätzlich muss er seinen Führerschein für vier Wochen abgeben.

Bei dem Mann kam allerdings schon einiges zusammen. Zum einen war er mit über einem Promille nicht unerheblich alkoholisiert, zum anderen hatte er eine lange Vorstrafenliste und eine offene Bewährung. Er wurde am 30 Mai gegen 0 Uhr in Höhe des McDonalds von einer Streife kontrolliert. „Da war einiges an Überzeugungsarbeit nötig“, erinnerte sich einer der Polizisten. Der Angeklagte habe nämlich einsehen wollen, dass er, ähnlich wie bei einem Mofa, eine Versicherungsplakette benötigt.

Auch mit dem Alkoholtest sei er so gar nicht einverstanden gewesen. Nachdem er den Test vor Ort verweigert hatte, mussten die Beamten erst einen Staatsanwalt hinzuziehen, um eine Blutprobe im Klinikum anzuordnen. Auch dort hatte der Mann dem ärztlichen Untersuchungsbericht zufolge jede Mitwirkung verweigert.

Er habe den E-Scooter schon seit Monaten, weil er hin und wieder beruflich in Nürnberg und Würzburg zu tun habe. Dort stelle er sein Auto am Stadtrand ab und bewege sich dann mit dem Scooter innerstädtisch weiter. Er habe aber nicht gewusst, dass er eine Versicherung dafür braucht. Darauf hingewiesen habe ihn auch niemand, denn er habe den Scooter privat im Internet erstanden.

Das Ganze wäre wohl per Strafbefehl erledigt worden, wäre da nicht das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten. Sieben Mal wurde er schon verurteilt, allein viermal wegen Straftaten im Zusammenhang mit Drogen. Zuletzt wurde er 2016 vom Landgericht Bayreuth zu drei Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels verurteilt. Einen Teil der Strafe musste er in der Justizvollzugsanstalt absitzen, der Rest wurde ihm auf Bewährung erlassen.

Eine mit 60 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro (3600 Euro) noch höhere Geldstrafe hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert. Hätte sich der Angeklagte darum gekümmert, dann hätte er auch gewusst, dass ein E-Scooter versicherungspflichtig ist. Verteidiger Stefan Walder aus Kronach beantragte dagegen mit 30 Tagessätzen zu 60 Euro (1800 Euro) eine deutlich niedrigere Strafe. Sein Mandant sei nur eine relativ kurze Strecke gefahren, zu mitternächtlicher Stunde habe kaum Verkehr geherrscht, außerdem sei er auf dem Gehsteig unterwegs gewesen und habe niemanden gefährdet.

„Der Angeklagte hätte sich halt einfach erkundigen müssen“, so Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil. Mit 50 Tagessätzen blieb sie zwar geringfügig unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, trotzdem müsse die Geldstrafe höher ausfallen, als bei einem nicht vorbestraften Angeklagten. Immerhin habe der Angeklagte ja sogar schon Hafterfahrung gesammelt. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Symbolbild: Mit einem solchen E-Scooter war der Angeklagte zu mitternächtlicher Stunde in Kulmbach unterwegs, allerdings ohne Versicherungsschutz.

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08.12.2021

Crystal: Vom Vietnamesenmarkt an die Kieswäsch / 42-jährige Büroangestellte wegen zahlreicher Drogendelikte zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kulmbach/Bayreuth. Ursprünglich kommt sie aus einem guten Elternhaus. Durch den Kontakt zu der Teufelsdroge Crystal ist eine 42-jährige Angestellte aus Kulmbach total abgerutscht. Nun musste sie sich wegen einer Vielzahl von Drogendelikten vor dem Landgericht in Bayreuth verantworten. Sie wurde dabei zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ursprünglich war das Urteil erst für die kommende Woche vorgesehen, weil die Frau alles eingeräumt hatte, konnte das Gericht den Prozess deutlich abkürzen.

Grund für die ungewöhnlich milde Strafe sei, dass die Angeklagte bei der Polizei umfangreich ausgepackt hatte, so der vorsitzende Richter Bernhard Heim. Sie benannte bereits während der polizeilichen Ermittlungen nicht nur alle ihre Lieferanten und Abnehmer, sondern räumte auch Fälle ein, die man ihr sonst gar nicht nachweisen hätte können. Aufgrund der Aussage der Frau konnten 22 Folgeverfahren eingeleitet werden, der Polizei war damit ein großer Schlag gegen die Kulmbacher Drogenszene gelungen.

Die Frau hatte im Zeitraum von November 2018 bis Weihnachten 2019 in zahlreichen Fällen Beschaffungsfahrten nach Cheb unternommen und am dortigen Vietnamesenmarkt Crystal erworben. Anschließend führte sie der Anklage zufolge das Rauschgift nach Bayern ein und verkaufte einen Teil davon im Raum Kulmbach gewinnbringend weiter. Ziel war es, ihren eigenen Drogenkonsum zu finanzieren.

Obwohl sie bereits im April 2019 mit zehn Gramm Crystal im Gepäck im Landkreis Wunsiedel erwischt wurde, machte die Angeklagte einfach weiter und setzte ihre Beschaffungsfahrten fort. Später hatte sie die Drogen auch in der Region bei zwei verschiedenen Dealern erworben.

Die Angeklagte selbst vertickte das Rauschgift laut den Ermittlungen am Parkplatz des Kauernburger Schlössla, im Stadtgebiet von Kulmbach, nahe der Kieswäsch, am Pendlerparkplatz von Unterbrücklein oder im Nachbarlandkreis Lichtenfels. Insgesamt geht es in der Anklageschrift um den Ankauf von rund 140 Gramm, wobei zuletzt von einem Kaufpreis von 70 Euro pro Gramm die Rede war.

Am ersten Weihnachtsfeiertag 2019 flog dann alles auf, die Frau wurde am Schwedensteg in ihrem Fahrzeug kontrolliert, die Beamten fanden Crystal, Marihuana und eine größere Menge Bargeld. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stießen die Polizisten noch einmal auf eine größere Menge Crystal sowie auf einen vierstelligen Bargeldbetrag. Konkret muss sich die Frau wegen der Einfuhr, des Erwerbs, des Besitzes und des Handeltreibens mit Drogen jeweils in nicht geringer Menge und jeweils in mehreren Fällen verantworten.

Über ihren Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach ließ sie bereits zum Auftakt der Hauptverhandlung einräumen, dass sämtliche Anklagepunkte zutreffen. Seine Mandantin habe mittlerweile eine sechsmonatige stationäre Therapie hinter erfolgreich abgeschlossen, gehe wieder ihrem Beruf nach und habe ihr Leben wieder im Griff.

Im Auftrag der Polizei fädelte die Frau sogar zwei Scheingeschäfte ein, in deren Folge weitere Dealer festgenommen werden konnten. Wie ein Kriminalbeamter bestätigte, habe sie in ihren Aussagen 65 Erwerbsfälle, 27 Verkäufe und zahlreiche Einfuhren eingeräumt. Allein durch die Aussagen der Angeklagten hätten 22 Folgeverfahren in die Wege geleitet werden können.

Die Angeklagte selbst sagte aus, dass sie drei Viertel des Rauschgifts selbst konsumiert und nur ein Viertel weiterverkauft habe. Ihre Ehe habe während der Zeit, in der sie in der Kulmbacher Drogenszene unterwegs war, kurz vor der Scheidung gestanden. Mittlerweile sei die Beziehung wieder im Lot, zusammen mit ihrem Mann nehme sie an einer Eheberatungsmaßnahme teil.

Sowohl Staatsanwalt Eik Launert, als auch Verteidiger Alexander Schmidtgall hatten sich bereits in ihren Plädoyers für die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe ausgesprochen.

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07.12.2021

„Einmaliger Ausrutscher“: Mit einem Kilo Marihuana im Zug erwischt / 41-jähriger Angeklagter kommt mit Bewährung davon

Kulmbach. Weil er Ende August 2020 im Zug bei Lichtenfels ohne Mundschutz angetroffen wurde, kontrollierten Polizeibeamte einen 41-jährigen Koch aus dem Landkreis. Dabei wurde der Mann extrem nervös. Der Grund dafür war schnell gefunden: der 41-Jährige hatte fast ein Kilogramm Marihuana im Gepäck. Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge musste er sich jetzt vor Gericht verantworten. Mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung kam er dabei noch relativ glimpflich davon.

Der Mann hatte das Rauschgift von einem ehemaligen Arbeitskollegen und Kumpel in Berlin erworben und wollte es hier gewinnbringend weiterverkaufen. Doch damit nicht genug: keine fünf Wochen davor hatte er schon einmal eine Beschaffungsfahrt zu seinem Kumpel nach Berlin unternommen. Damals waren es immerhin rund 700 Gramm Marihuana, die er zum Grammpreis von 6,50 Euro ankaufte.

„Nicht gerade ein Pappenstiel“, merkte die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt mit Blick auf die Mengen an. „Da bewegt man sich durchaus schon in einem Bereich, in dem nicht mehr sicher ist, ob man das Gericht als freier Mann verlässt.“ Wenn der Angeklagte dennoch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielt, dann vor allem deshalb, weil er von Anfang an alles ohne Umschweife zugegeben hatte.

„Ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe“, sagte er auch vor Gericht. Seine Frau sei kurz zuvor wegen der unsicheren Corona-Lage arbeitslos geworden, kurz darauf kam Nachwuchs in der kleinen Familie an. „Ich wollte einfach nur Geld für meine Familie verdienen“, sagte der Angeklagte. Dabei wäre das gar nicht notwendig gewesen, denn als Koch verdient er hier in einer Einrichtung gutes Geld.

Selbst sei er schon lange clean, so der 41-Jährige, der früher einmal Drogen konsumiert hatte. Zu Gute kam ihm außerdem die Tatsache, dass die zweite Lieferung von fast einem Kilo komplett beschlagnahmt werden konnte, also nicht in den Umlauf gelangt war. Außerdem hatte er die erste Fahrt und den Erwerb von 700 Gramm von sich aus gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt. Hätte er das nicht getan, wäre man ihm bis heute nicht darauf gekommen.

Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahre beantragte Staatsanwältin Sandra Staade in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte lebe sozial eingebettet, habe Familie und eine Arbeitsstelle und damit eine positive Sozialprognose. Verteidiger Albrecht von Imhoff aus Coburg stellte keinen konkreten Antrag, für seinen Mandanten gehe es lediglich darum, nicht ins Gefängnis zu müssen. „Ich habe selten einen Angeklagten erlebt, der so viel Angst vor der Hauptverhandlung hatte“, sagte der Anwalt und berichtete von den Existenzängsten seines Mandanten, von der Furcht, dass er seine Arbeit verlieren könne und die Familie auseinanderbreche.

Soweit kam es dann doch nicht. „Wir glauben Ihnen, dass es ein einmaliger Ausrutscher war“, sagte Richterin Allstadt während der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, das bedeutet, der Angeklagte darf sich in dieser Zeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sonst muss er unter Umständen die Strafe doch noch absitzen. Außerdem muss er 2400 Euro als Geldauflage an den Kulmbacher Hospizverein überweisen.

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03.12.2021

Notorischer Schwarzfahrer muss ins Gefängnis / Landwirt aus Oberbayern zum wiederholten Mal ohne Führerschein erwischt

Kulmbach. Er ist ein notorischer Schwarzfahrer, der es auch sonst mit dem Gesetz nicht so genau nimmt. Ein 61 Jahre alter Landwirt aus der Nähe von Mühldorf am Inn, der am 17. Februar dieses Jahres wieder einmal ohne Führerschein erwischt wurde. 18 Vorstrafen hatte der Mann bereits auf seinem Konto, davon die Hälfte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Mehrfach saß er bereits im Gefängnis. Von dort wurde er auch jetzt wieder in Fußfesseln vorgeführt. Weil er bereits zwei angesetzte Termine ohne Entschuldigung verstreichen ließ, hatte Richterin Sieglinde Tettmann Anfang November Haftbefehl erlassen.

Am Nachmittag des Aschermittwoch hatte die Autobahnpolizei auf der A9 in Höhe von Himmelkron eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei legte der Landwirt die Farbkopie eines tschechischen Führerscheins vor. Das kam den Beamten verdächtig vor. Also forschten sie nach und stellten schon bald fest, dass es den tschechischen Führerschein zwar gegeben hatte, er aber bereits seit 2013 abgelaufen war.

Nun war der Mann alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. 18 Verurteilungen hatte er im Laufe seines Lebens schon angesammelt. Diebstähle, Beleidigungen und Körperverletzungen waren darunter, aber eben auch jede Menge Verkehrsdelikte, sogar eine fahrlässige Tötung aufgrund eines Verkehrsunfalls. Neun Verurteilungen lauteten auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, meist sogar in mehreren Einzelfällen. Mehrere Gefängnisstrafen musste der Mann schon verbüßen, die höchste immerhin eineinhalb Jahre. Sein Führerschein ist mit kleinen Unterbrechungen praktisch seit 1987 gesperrt, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) war laut Bewährungshilfebericht wieder einmal negativ. Aus der letzten Verurteilung im Jahr 2017 war sogar noch eine Bewährung offen.

Er habe seine Lebensgefährtin besucht, gab der Mann ohne Umschweife an. Normalerweise habe er einen Nachbarn, der ihn immer fährt, aber ausgerechnet an diesem Tag hatte er den Nachbarn nicht erreicht. „Es war wirklich eine Ausnahme und ich bereue das sehr“, sagte der Angeklagte kleinlaut vor Gericht.

Auf Unverständnis bei allen Prozessbeteiligten war die Tatsache gestoßen, dass sich der Angeklagte erst zwei Wochen vor dem Vorfall einen 15 Jahre alten BMW zum Zeitwert von 6000 Euro zugelegt hatte. Damit hätte ihn sein Nachbar fahren sollen, gab der Mann an. Das Fahrzeug wurde bei der Kontrolle sichergestellt, mit dem Abschleppwagen zur Polizei gebracht und steht seitdem dort zur Verwahrung.

Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert. Nachdem der Angeklagte mehrfache Bewährungen nicht durchgestanden hat, sei nicht zu erwarten, dass er sich eine erneute Verurteilung auf Bewährung als Warnung dienen lässt, so die Anklagevertreterin. Verteidiger Werner Brandl plädierte dagegen auch sechs Monate mit Bewährung. Sein Mandant habe aus einer emotionalen Situation unüberlegt gehandelt und sich ans Steuer gesetzt.

Mit acht Monaten wählte Richterin Tettmann in ihrem Urteil genau die Mitte. Sie schickte den Angeklagten aber zurück ins Gefängnis, denn die Strafe wurde ohne Bewährung ausgesprochen. „Warum setzte man sich in einer solchen Situation hinters Steuer, wenn man schon Haftstrafen verbüßt und eine Bewährung offen hat?“, so Tettmann. Da sehe sie keine Möglichkeit, eine günstige Sozialprognose zu erstellen, die für eine Bewährungsstrafe notwendig wäre. Nicht nachvollziehbar sei es vor allem, dass man sich bei so vielen Vorstrafen ein Auto kauft: „Da stellt man sich die Versuchung ja direkt vor die Nase.“

Außerdem bleibt das das Auto bleibt als Tatmittel eingezogen und der Mann darf sich vor Ablauf eines Jahres nicht um einen neuen Führerschein bemühen. Das allerdings steht nur auf dem Papier. Nachdem die MPU schon mehrfach negativ ausgefallen war, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass der Angeklagte jemals wieder einen Führerschein bekommt.

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26.11.2021

Schwungvoller Handel mit psychoaktiven Stoffen / Kräutermischungen vertickt: 50 Jahre alter Hartz-IV-Empfänger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kulmbach. Kräutermischung, das klingt harmlos. Ist es meistens aber nicht. Das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten psychoaktiver Stoffe stellten eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, sagt der Gesetzgeber und hat deshalb 2016 ein Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) erlassen. Damit soll der Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten und den anzupassenden Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht durchbrochen und ein klares Signal an Händler und Konsumenten gegeben werden, dass es sich um verbotene und gesundheitsgefährdende Stoffe handelt.

Einer, der mit solchen Kräutermischungen in Kulmbach einen regen Handel betrieben hat, musste sich jetzt vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt verantworten. Der 50 Jahre alte Mann wurde am Ende zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Er will nichts davon gewusst haben, dass das Ganze verboten ist.

„Die Mischungen werden doch ganz egal im Internet angeboten“, sagte der Mann, der aus betrieblichen Gründen nach über zwei Jahrzehnten urplötzlich von seinem Arbeitgeber in Kulmbach entlassen wurde und von heute auf morgen auf der Straße stand. Mittlerweile musste er seine Wohnung aufgeben, lebt wieder bei seinen Eltern und bekommt Hartz-IV-Leistungen.

Der Angeklagte konnte und wollte wahrscheinlich auch nicht verstehen, dass diese Form von Betäubungsmitteln eben nicht so legal ist, wie es scheint und im Internet auf einschlägigen Seite propagiert wird. „Jeder Mensch kann das bestellen, man muss nicht einmal 18 sein“, sagte er. „Ist es denn wirklich etwas schlimmes, etwas gefährlich?“, fragte er die Richterin.

Von der kam ein klares „Ja“. Die gesundheitlichen Folgen können unter Umständen weit über das hjnaus gehen, was bei einer normalen Zigarette der Fall ist“, sagte Allstadt. Gerade bei Heranwachsenden, bei denen das Gehirn noch nicht ganz ausgeprägt ist, könnten die chemischen Verbindungen fatale Folgen haben. So bestätigte das auch ein Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes. Die enthaltenen synthetischen Stoffe hätten nicht selten ernsthafte physische und/oder psychiatrische Notfälle bis hin zu tödlichen Vergiftungen zur Folge, hieß es da.

Ganz so naiv, wie er tat, war der Mann aber ganz offensichtlich dann doch nicht. Schließlich hatte er die Nachnahmesendungen aus dem Ausland immer zu einem inzwischen verstorbenen Bekannten liefern lassen. Konkret ging es dabei alle zwei Wochen um rund 60 Gramm, die er zusammen mit seinem Bekannten portioniert und verpackt und dann im Bereich zwischen Bahnhof und ZOB vertickt hat. Der Einkaufspreis lag dabei bei etwa 5,50 Euro pro Gramm, der Verkaufspreis bei bis zu 12,50 Euro pro Gramm. Anders wären die Geschäfte bei 440 Euro Hartz IV ja gar nicht machbar gewesen, rechneten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft immer wieder vor, auch wenn der Angeklagte bis zuletzt seine Einkünfte herunterspielte und von eine „gegenseitigen Geben und Nehmen“ sprach.

Auf den Angeklagten, der selbst auch konsumierte, die Polizei im Zuge einer Routinekontrolle im Kulmbacher Bahnhof gekommen. Auch da habe sich der Mann komplett ahnungslos gegeben, berichtete ein Polizeibeamter. In seinem Rucksack seien damals mehrere kleine Behältnisse mit den Mischungen, bereit zum Verkauf gefunden worden. Interessant war auch der Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und seinem Bekannten. Die ausgetauschten Nachrichten ließen auf einen schwungvollen Handel schließen und auch darauf, dass der Mann sehr wohl wusste, was er tat. An manchen Tagen seien die Abnehmer regelrecht Schlange gestanden.

Mit einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und vier Monaten. Verteidiger Ralph Pittroff hatte auf acht Monate plädiert. Sein Mandant habe im Zusammenwirken mit dem Bekannten gehandelt und sei mittlerweile auch längst „von dem Dreckszeug“ weggekommen.

Wenn alles legal und so einfach wäre, dann hätten es die anderen Abnehmer ja auch selbst im Internet zum wesentlich günstigeren Preis bestellt, sagte Richterin Allstadt in ihrer Urteilsbegründung. Doch keiner habe das gewollt, weil sie alle ganz zurecht Ärger mit der Polizei befürchteten. Alle zwei Wochen ein Päckchen im Wert von 300 Euro, da könne auch von einem minderschweren Fall nicht mehr die Rede sein. „Sie waren da richtig dick im Geschäft“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Damit der auch etwas von der Bewährungsstrafe spürt, muss er in den kommenden drei Monaten 60 Stunden unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit ableisten.

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25.11.2021

Werkzeuge und Waffen, Messer und Munition: Angeklagter räumte Lager seines Arbeitgebers leer / Bewährungsstrafe gegen 41-Jährigen aus dem Landkreis – Ehefrau kam mit Geldstrafe davon

Kulmbach. Obwohl er mit einer Vielzahl von Diebstählen und Betrügereien einen Gesamtschaden von über 44000 Euro angerichtet hatte, kam ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht in Kulmbach mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Grund dafür ist, dass der Mann nicht vorbestraft war, sich von Anfang an kooperativ gezeigt hatte und ein umfassendes Geständnis ablegte. Dem Gericht wurde damit eine zeitaufwändige Beweisaufnahme erspart, die sicher mehrere Tage gedauert hätte.

Allerdings unterliegen die exakt 44317,68 Euro der Einziehung, das heißt, der Angeklagte muss den Betrag in den kommenden Jahren abstottern. Zusätzlich muss er eine Geldauflage in Höhe von 1800 Euro an die Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen. Seine mitangeklagte und zwischenzeitlich getrennt lebende Ehefrau wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 110 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (4400 Euro) verurteilt. Ihr konnte die Beteiligung an drei Diebstählen mit einem Gesamtschaden von knapp 1400 Euro nachgewiesen werden.

Der Angeklagte hatte in den Jahren 2016 bis 2019 bei seinem damaligen Arbeitgeber, einem Outdoor-Versand im Landkreis, Ausrüstungsgegenstände, Kleidung, Waffen, Werkzeuge, Munition, Messer, Lampen und Ladegeräte im Gesamtwert von über 30000 Euro mitgehen lassen. In zahlreichen weiteren Fällen hatte er in den Kaufhof- und Karstadt-Häusern in Nürnberg und Bayreuth hochwertige Elektro-Spielgeräte und Parfums im Gegenwert einer beträchtlichen vierstelliger Summe mitgehen lassen. In drei Fällen stand fest, dass die Ehefrau dabei war und sich an den Diebstählen beteiligte. In einem Fall hatte der Mann sogar ein Messer in der Hosentasche bereit zum Einsatz, in einem anderen Fall soll er einem Kaufhausdetektiv einen Faustschlag verpasst haben. Das komplette Diebesgut wollte der Mann auf E-Bay verticken, was ihm in 162 Einzelfällen auch gelang.  

„Zweck war es, die Sachen weiter zu verscherbeln, um Einnahmen zu generieren“, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach verlautbaren. Sein Mandant habe mit dieser Phase seines straffälligen Lebens mittlerweile abgeschlossen, habe aus seinen Fehlern gelernt und möchte künftig ein straffreies Leben führen. Tatsächlich geht der Angeklagte mittlerweile einer neuen Beschäftigung nach und lebt nicht mehr im Landkreis Kulmbach.

Die getrennt lebende Ehefrau ließ über ihren Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach erklären, dass sie von den Machenschaften ihres Mannes nichts gewusst habe. Lediglich in drei Einzelfällen habe sie sich, die längst in einer neuen Beziehung lebte, aus schlechtem Gewissen heraus breit schlagen lassen, und sei in die Kaufhäuser mitgegangen. Sie habe aber weder vom Gewinn partizipiert noch sonst irgendetwas davon gehabt. Den Erlös habe der Angeklagte alleine für sich verwendet.

Dabei kam einiges zusammen, wie der zuständige Sachbearbeiter der Polizei im Zeugenstand bestätigte. Kurz vor dem Auffliegen der Machenschaften habe der Angeklagte einen monatlichen Umsatz von 20000 Euro generiert. Auf die Schliche war man dem Angeklagten bei der Festnahme nach einem Kaufhausdiebstahl in Nürnberg gekommen. Eine anschließende Wohnungsdurchsuchung hatte das gesamte Ausmaß der Diebstähle ans Licht gebracht.

Die am Ende auch so ausgesprochene Bewährungsstrafe von zwei Jahren hatte bereits Staatsanwältin Kathrin Hecht in ihrem Plädoyer beantragt. Auch Verteidiger Frank Stübinger schloss sich der Forderung an. Gegen die Ehefrau forderte die Anklagevertreterin eine geringfügig höhere Strafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (4800 Euro).  Verteidiger Alexander Schmidtgall sah dagegen 80 Tagessätze zu jeweils 40 Euro (3200 Euro) als ausreichend an. Hintergrund ist, dass der Verteidiger eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen erreichen wollte, weil sie dann nicht im Vorstrafenregister der Verurteilten aufscheinen. Seine Mandantin sei in die Sache hineingezogen worden und habe deswegen ohnehin schon genug Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber, sagte der Anwalt. Das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt sah dies anders. Immerhin gehe es um einen dreifachen Ladendiebstahl binnen kürzester Zeit mit einem nicht unbeträchtlichen Schaden von fast 1400 Euro.

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23.11.2021

Sexueller Übergriff auf Lebensgefährtin? / Mann aus dem Landkreis vor Gericht - Glaubwürdigkeit des Opfers steht in Frage

Kulmbach. Weil er versucht haben soll, seine Lebensgefährtin zum Sex zu zwingen, muss sich ein 52-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuelle Nötigung vor. Während der Angeklagte von einer ganz normalen Beziehung und einem ganz normalen Sexualleben sprach, berichtete die 30 Jahre alte Frau von dem Vorfall, der sich im September 2019 in der gemeinsamen Wohnung zugetragen haben soll. Während der Verhandlung waren allerdings mehrere Punkte zur Sprache gekommen, mit denen die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers in Frage gestellt wurde. Weil sowohl der ermittelnde Polizeibeamte, als auch ein Arbeitskollege der Frau wegen Krankheit nicht zur Zeugeneinvernahme kommen konnten, musste die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt die Verhandlung erst einmal unterbrechen.

Er könne sich nicht an einen solchen Übergriff erinnern, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Alexander Schmidtgall verlauten. Er räumte allerdings ein, dass die fünf Jahre andauernde Beziehung überaus problematisch gewesen sei. „Das war ein ganz schwieriges Verhältnis“, so der Anwalt. Strittigster Punkt dabei: als die Frau Mutter geworden war, verheimlichte sie dem Angeklagten, dass er gar nicht der Vater ist. Der hatte das erst lange nach der Trennung im März 2020 durch einen Vaterschaftstest in Erfahrung bringen können. Obwohl der angebliche sexuelle Übergriff durch den Angeklagten bereits im September 2019 stattgefunden haben soll, war die Frau erst im Mai 2020 zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet.

Problematisch erscheint auch, dass das Paar nur rund zwei Wochen nach dem angeblichen sexuellen Übergriff gemeinsam in den Urlaub gefahren war und es dabei zu einvernehmlichen Sex gekommen sei. Das sagte nicht nur der Angeklagte, das bestätigte auch die Lebensgefährtin. Während der Verhandlung stellte sich auch heraus, dass die Frau immer wieder in psychologischer Behandlung war, einmal sogar zwangsweise in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden musste und dass sie zeitweise unter Betreuung stand.

Zu Beginn der Beziehung sei alles absolut harmonisch gelaufen, sagte die Frau, die auch als Nebenklägerin mit eigenem Anwalt auftritt, in ihrer Zeugenaussage. „Doch irgendwann ging es bergab.“ Den Übergriff selbst beschrieb sie vollkommen nüchtern und emotionslos: „Er hat versucht, mit mir zu schlagen, da habe ich ihn abgewehrt, irgendwann hat er dann von mir abgelassen“. Trotzdem habe der Vorfall bei ihr Spuren hinterlassen. „Das Vertrauen zu Männern war erst einmal weg“, so die Frau, die mittlerweile längst in einer neuen Beziehung lebt.

Auch eine mehr als ominöse Stalking-Geschichte spielt in dem Verfahren eine Rolle. So soll sich ein Arbeitskollege der Frau ihr über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder genähert und sie mit Nachrichten bombardiert haben. Deswegen hatte sich die Frau damals auch die Polizei gewandt. Während zunächst nur von einem unerwiderten Kuss die Rede war, hatte die Frau bei der Polizei eine „kleine Liebelei“ eingeräumt. Jetzt war die Rede von einem Flirt sowie vom Austausch von Zärtlichkeiten und Küssen.

Ein behandelnder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der die Frau bereits länger kennt, berichtete dem Gericht von einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung, die bereits vor Jahren im Bezirkskrankenhaus in Bayreuth festgestellt worden sei. Dorthin war die Frau nach einem Suizid-Versuch eingewiesen worden.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

06.12.2021

Kein sexueller Übergriff auf Lebensgefährtin / Freispruch für Angeklagten aus dem Landkreis – Opfer leidet unter Persönlichkeitsstörung

Kulmbach. Das Schöffengericht hat einen 52-jährigen Mann aus dem Landkreis vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Ursprünglich war der Mann angeklagt, weil er seine 30 Jahre alte Lebensgefährtin zum Sex gezwungen haben. Ein Tatnachweis dafür ist aber nicht zu führen, so das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt. Zuvor hatte nicht nur Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach, sondern auch Oberstaatsanwalt Jan Köhler auf Freispruch plädiert.

Das Gericht nahm sich auch am zweiten Verhandlungstag noch einmal viel Zeit, um Licht ins Dunkel zu bringen. Dazu waren ein ehemaliger Arbeitskollege und der polizeiliche Sachbearbeiter für derartige Fälle häuslicher Gewalt in den Zeugenstand geladen. Doch auch sie konnten letztlich nicht zur Aufklärung beitragen. Die Frau sei wohl an jenem Abend bedrängt worden, deshalb habe er ihr geraten, zur Polizei zu gehen und aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, sagte der ehemalige Arbeitskollege. Allerdings konnte er sich im Wesentlichen nur auf einen WhatsApp-Chat stützen. Noch dazu hatte er danach selbst ein Verhältnis mit der Frau.

Bei der Polizei habe sie lange „herumgedruckst“, sagte der Beamte, der die Frau schon von einer früheren Sache kannte, bei der sie angeblich von einem Arbeitskollegen gestalkt worden sein soll. Im Mittelpunkt stand vor allem die Frage, warum die Frau den Vorfall vom September 2019 erst im Mai 2020 zur Anzeige gebracht hatte. „Sie hatte wohl gedacht, ihr glaubt ja eh keiner“, sagte der Polizeibeamte.

Bereits am ersten Verhandlungstag vor rund zwei Wochen hatte der Angeklagte von einer ganz normalen Beziehung und einem ganz normalen Sexualleben gesprochen. Er könne sich nicht an einen solchen Übergriff erinnern. Der Mann hatte allerdings auch eingeräumt, dass die fünf Jahre andauernde Beziehung überaus problematisch gewesen sei. Als die Frau Mutter wurde, hatte sie ihm vor allem verheimlich, dass er gar nicht der Vater ist. Der hatte das erst lange nach der Trennung durch einen Vaterschaftstest in Erfahrung bringen können. Problematisch erschien es auch, dass das Paar nur rund zwei Wochen nach dem angeblichen Übergriff gemeinsam in den Urlaub gefahren war und es dabei zu einvernehmlichen Sex gekommen sei.

Wenn Oberstaatsanwalt Jan Köhler schon vor dem eigentlichen Plädoyer feststellte, dass aus seiner Sicht keine Verurteilung in Frage komme, dann vor allem deshalb, weil die Frau nachweislich psychisch krank ist. Sie leidet an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. „Von dieser Krankheit ist bekannt, dass sie sich auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage auswirken kann“, so der Anklagevertreter. „Es ist völlig unmöglich, überhaupt daran zu denken, meinen Mandanten daraufhin zu verurteilen“, so Verteidiger Alexander Schmidtgall.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft beantragten Freispruch. Wenngleich der Staatsanwalt schon davon ausging, dass es irgendeinen Vorfall gegeben hat, den die Frau als nicht richtig empfunden hab. Nachweisen könne man das aber nicht. Anders die Verteidigung. „Ich bin mir sicher, es gab diesen Vorfall nicht“, stellte Alexander Schmidtgall unmissverständlich klar. Einzig Nebenklagevertreter Ralph Pittroff, der die Interessen des vermeintlichen Opfers vertrat, forderte eine Verurteilung. Der Angeklagte habe von seiner Mandantin etwas gewollt, was die Frau nicht wollte und das sei nicht korrekt gewesen, so Pittroff.

Richterin Nicole Allstadt sah in der Aussage der Frau so viele Unwägbarkeiten, dass man sich bei einer Verurteilung in den Bereich der Spekulation begeben würde. Der Vorfall könne sich so zugetragen habe, aber ein Tatnachweis sei nicht zu führen. „Wir werden das nicht auflösen können“, sagte die Richterin, und weiter: „Es bleibt völlig offen, was an diesem Abend geschah.“

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19.11.2021

Von Schleuserring zur Prostitution gezwungen / Kein Pass, kein Aufenthaltsrecht: Verfahren gegen 25-jährige Frau aus Nigeria ausgesetzt

Kulmbach. Sie wurde von einem kriminellen Netzwerk nach Italien geschleust und zur Prostitution gezwungen. Mit Mühe und Not konnte sich die 25-jährige Frau aus Nigeria im Jahr 2018 nach Deutschland durchschlagen. Ihre in der Heimat zurückgebliebene Familie wird seitdem bedroht und erpresst. Dem Bruder wurde bereits Gewalt angetan, weil er die geforderten 30000 Euro nicht bezahlen konnte. Nun musste sich die 25-Jährige, die derzeit in einem Flüchtlingsheim im Landkreis Kulmbach lebt, wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass und wegen eines Vergehens gegen das Ausländergesetz vor Gericht verantworten. Hintergrund ist, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie keine Papiere besitzt.

Über ihren Verteidiger Rainer Frisch aus Erlangen ließ die Frau, die weder lesen noch schreiben kann, erklären, dass sie mit der Sache komplett überfordert sei. Ein ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer der sich um sie kümmert, hatte bereits einen Termin in der nigerianischen Botschaft in Berlin vereinbart, doch konnte die Frau diesen Termin nicht wahrnehmen. Hintergrund ist, dass sie eine kleine Tochter im Kleinkindalter hat, die beaufsichtigt werden muss. Außerdem ist die junge Frau aktuell schwanger. Stundenlanges Warten gehöre in der Botschaft zur Tagesordnung, erläuterte der Betreuer. Das sei für die Frau derzeit nicht machbar. Zumal sie aufgrund der angespannten Situation auch unter immensen psychischen Problemen leidet. Die Angeklagte sei bereits in Behandlung, eine entsprechende Therapie sei geplant. „Die Angeklagte müsste schon aus psychischen Gründen Schutz bekommen“, so der Helfer

Immerhin konnte sie bereits eine Geburtsurkunde auftreiben, die von den Behörden mittlerweile auch als echt identifiziert wurde. In afrikanischen Ländern könne ein Antrag auf entsprechende Papiere oft Jahre dauern, sagte der Sachbearbeiter von der Regierung von Oberfranken. Der Zeuge berichtete, dass der Asylantrag der jungen Frau als unzulässig abgelehnt worden sei. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, hatte diese Entscheidung inzwischen auch bestätigt. Somit sei die Frau ausreisepflichtig. Über ihre Mitwirkungspflichten sei sie mehrfach belehrt worden. Ob sie diese Belehrungen allerdings auch verstanden hat, ist mehr als fraglich.

Seine Mandantin leide unter einer schweren krankhaften Störung und sei nicht in der Lage, ihre Pflichten zu erfüllen, sagte der Verteidiger. Die Frau habe wegen der kriminellen Schleuserbande auch bereits bei der Polizei vorgesprochen und Anzeige erstattet. Das Verfahren sei allerdings eingestellt worden, weil eine Strafverfolgung von Deutschland aus nicht möglich sei, so hieß es. „Meine Mandantin ist einfach komplett überfordert“, sagte der Anwalt.

Das alles ändere nichts an der Tatsache, dass die Frau ausreisepflichtig ist und sich um einen Pass bemühen muss, so Richterin Sieglinde Tettmann. Sie setzte das Verfahren erst einmal auf unbestimmte Zeit aus, um abzuwarten, ob sich die Angeklagte in naher Zukunft um einen Pass oder um entsprechende Ersatzpapiere bemüht. „Das Gericht will nicht in Abrede stellen, dass die Angeklagte Schlimmes erlebt hat“, sagte Tettmann. Könne die Frau ernsthafte Bemühungen um einen Pass nachweisen, sei es durchaus vorstellbar, das Verfahren ohne Schuldspruch und damit Strafe einzustellen.

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10.11.2021

Angeklagter: „Sekundenschlaf nach Corona-Impfung“ / An Betonwand entlanggeschrammt – 500 Euro wegen Vortäuschens einer Straftat

Kulmbach. Das hätte schlimm enden können: Auf der Autobahn A70 in Höhe von Thurnau schrammte ein 19-jähriger Mann aus dem Landkreis an der Betonwand entlang. Der Polizei erklärte er später, dass er von einem Lkw abgedrängt worden sei. Die Beamten fanden allerdings schnell heraus, dass dies so nicht stimmen könne. Wegen des Vortäuschens einer Straftat musste er sich nun vor dem Jugendrichter verantworten.

„Ich bin normalerweise absolut fit und jeden Tag mit dem Auto unterwegs“, sagte er vor dem für Jugendsachen zuständigen Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Einen Tag vor dem Unfall am 16. Mai dieses Jahres sei er allerdings geimpft worden. In der Folge habe er zehn Stunden durchgeschlafen, danach sei er auf der Autobahn gefahren und für Sekunden wieder in den Schlaf gefallen.

Der Angeklagte hielt daraufhin an und setzte vom Seitenstreifen einen Notruf ab. Sein Fahrzeug, zu allem Überfluss auch noch ein Leihwagen, war danach ziemlich lädiert. Als die Beamten auf dem nächsten Pendlerparkplatz eintrafen, tischte der junge Mann ihnen nun auf einmal die Geschichte mit dem Lkw auf. Wahrscheinlich hatte er das so unglaubwürdig getan, dass die Polizisten sofort den Braten rochen.

Vor Gericht wurde nun schnell klar, warum der Angeklagte so in Panik geraten war. Nicht nur, dass dies sein erster Unfall überhaupt war, nein, er macht derzeit auch noch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Die Geschichte mit dem Sekundenschlaf wäre da gar nicht gut gekommen. So hatten ihn das auch seine Kumpels geraten, die er beim Warten auf die Polizei anrief.

„Wären sie doch nur bei der Wahrheit geblieben, dann wäre gar nichts passiert“, sagte Richter Berner zum Angeklagten. Mit den 1000 Euro Selbstbeteiligung, die er an die Mietwagenfirma zahlen musste, kam er sowieso noch gut davon, schließlich benötigte der Pkw einen komplett neuen Kotflügel.

Für die Anwendung des deutlich milderen Jugendstrafrechts hatte sich bereits die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ausgesprochen. Aufgrund von Reifeverzögerung sei der Angeklagte mit der Situation überfordert gewesen und dann absolut jugendtypisch reagiert. Auch sein Lebenslauf sei nicht gerade gradlinig verlaufen. So hatte er bereits eine erhebliche Vorstrafe wegen Computerbetrugs in 17 Fällen auf seinem Konto und musste deshalb einen Jugendarrest absitzen.

Die letztlich auch verhängte Geldauflage von 500 Euro hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft so beantragt. Der Angeklagte habe eine falsche Verdachtslage hervorgerufen und sei bereits vorbestraft. Auf der anderen Seite habe er den Sekundenschlaf aber schnell eingeräumt und dabei Schuldeinsicht und Reue gezeigt.

Das sah auch Richter Berner so. Er sprach von einem „klassischen Fall des jugendtypischen Fehlverhaltens“, weil der Angeklagte planlos und ziellos gehandelt habe. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht wäre die Strafe deutlicher ausgefallen, so Berner. Auf seinen Führerschein hat die Verurteilung zumindest von Seiten des Gerichts keine Auswirkungen. Die 500 Euro gehen zu Gunsten der Kreisverkehrswacht.

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09.11.2021

Großdealer belastet Kleinkonsumenten / 49-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis wegen mutmaßlicher Crystal-Geschäfte vor Gericht

Kulmbach Für einen 49-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis steht viel auf dem Spiel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Crystal in großem Stil für sich und zur weiteren Veräußerung angekauft zu haben. Bewahrheitet sich dieser Vorwurf muss er ziemlich sicher mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Hintergrund ist, dass der Mann nicht zum ersten Mal wegen Drogen mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist und noch eine Bewährungsstrafe offen hat.

Dafür sprechen die belastenden Aussagen eines italienischen Großdealers aus Bamberg, der wegen des Handels mit zehn Kilogramm (!) Crystal derzeit in der JVA Bayreuth eine langjährige Freiheitsstrafe absitzt. Dagegen sprechen die Lebensumstände des Mannes, der seit vielen Jahren einer geregelten Arbeit nachgeht, sozial völlig eingeordnet lebt und den dessen Chef in höchsten Tönen lobt.

Konkret soll der Angeklagte in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt sechsmal jeweils zehn Gramm Crystal zum Grammpreis von 50 bis 60 Gramm von dem Italiener angekauft haben. Ziel sei der gewinnbringende Weiterverkauf gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Den Ankauf von dreimal jeweils 20 Gramm Haschisch gab der Angeklagte unumwunden zu.

Mit Crystal habe er aber nichts zu tun, sagte er zum Auftakt der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht. Er werde völlig zu Unrecht belastet. Den Großdealer hatte er über eine Bekannte in Eger kennengelernt. Danach habe man sich ab und zu mal getroffen, auch wegen der Haschisch-Geschäfte. Das sei aber auch schon alles gewesen. Mehr könne schon deshalb nicht sein, da er während der zurückliegenden Jahre jeweils montags bis freitags auf Montage in Berlin sei und er sich nur am Wochenende im Kulmbacher Raum aufhalte.

Von geregelten sozialen und finanziellen Angelegenheiten sprach die Bewährungshelferin des Angeklagten. Der Angeklagte sei genügsam und zufrieden, falle niemanden zur Last und habe sein Leben im Griff. Von gelegentlichem Haschischkonsum machte der Angeklagte auch gegenüber seiner Bewährungshelferin kein Geheimnis.

Über den italienischen Großdealer sei man auf den Kulmbacher gekommen, so einer der ermittelnden Polizisten. Eine Hausdurchsuchung sei aber ohne Ergebnis gewesen. Rauschgiftutensilien mit entsprechenden Anhaftungen habe man zwar gefunden, aber nichts, was auf Crystal hindeuten könnte.

Man sei praktisch die komplette Arbeitswoche in Berlin zusammen, berichtete der Chef des Angeklagten, Bauleiter und Ingenieur einer Firma für Abbrüche und Schadstoffsanierungen aus Niederbayern. Nie habe er irgendwelche Ausfälle seines Mitarbeiters festgestellt oder Probleme mit ihm gehabt. „Er war stets zuverlässig, für mich ein absolut wertvoller Mitarbeiter“, so der Chef. Auch ihm gegenüber hatte er nicht verheimlicht, dass er ab und zu an den Wochenenden „etwas raucht“.

Dann wurde der Großdealer aus der JVA Bayreuth vorgeführt. Er habe einen Dealer zur Verteilung des Stoffes vor Ort gesucht, der „anständig Crystal vor Ort vertickt“, sagte der 52-jährige, der zuletzt offiziell für eine Security-Firma gearbeitet hatte. Ursprünglich wollte er den Angeklagten dafür gewinnen, doch der sei nicht der Typ dazu gewesen. Trotzdem war er sich sicher, dem Angeklagten mindestens fünf Mal etwas geliefert zu haben. Vier Mal direkt an seinen Wohnort im Landkreis, einmal gut verpackt hinter eine Ortstafel geklebt. Insgesamt sollen es 70 bis 80 Gramm gewesen sein.

Obwohl der Mann eine Wohnung in Asch hatte, verbrachte er das Rauschgift nicht selbst nach Oberfranken. Die Päckchen seien stets hinter dem Spoiler eines Autos verklebt von einer Bekannten nach Bamberg gefahren worden. Dort habe ein weiterer „Mitarbeiter“ das Rauschgift portioniert, ehe es zum Kunden gebracht wurde. Kassiert hatte der Großdealer selbst. Zumindest bis er schließlich erwischt wurde. „Da habe ich dann reinen Tisch gemacht“, sagte er vor Gericht, und weiter: „Dass ich kein Engel bin, ist klar.“

Doch kann das Gericht sein Urteil auf die Aussage eines einzigen Zeugen stützten, noch dazu eines Schwerstkriminellen, der nicht zum ersten Mal eine langjährige Haftstrafe wegen Drogengeschäften absitzen muss? Verteidiger Alexander Schmidtgall bezweifelte dies. Er beantragte deshalb die Vorladung weiterer Zeugen aus dem Umfeld des Großdealers, um dessen Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Auch weitere Ermittler der Polizei sollen gehört werden. Die Verhandlung wird am 30. November fortgesetzt.

17.12.2021

Tüte Gras auf dem Tisch und Crystal an der Ortstafel/ 49-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis muss wegen Drogen-Geschäften ins Gefängnis

Kulmbach. Wegen des Besitzes und des Erwerbs von Crystal in mehreren Fällen und in nicht geringer Menge hat das Schöffengericht in Kulmbach einen 49-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einmal sieben Gramm und viermal jeweils zehn Gramm Crystal sowie dreimal jeweils 20 Gramm Haschisch erworben hatte. Nicht nachgewiesen werden konnte ihm der ursprünglich ebenfalls angeklagte Handel mit den Drogen. 

Das Gericht ließ sich für die Beratung des Urteils ungewöhnlich viel Zeit. Zu weit lagen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidiger Alexander Schmidtgall auseinander. Während der Anklagevertreter drei Jahre Haft gefordert hatte, plädierte Schmidtgall auf acht Monate mit Bewährung. Dazu kommt, dass der Angeklagte eine offene Bewährungsstrafe von fünf Monaten hat, die er jetzt alles Wahrscheinlich auch noch mit absitzen muss. Hintergrund ist, dass der Mann nicht zum ersten Mal wegen Drogengeschichten mit dem Gesetz in Berührung gekommen ist.

Dies ist umso verwunderlicher, als dass sein Arbeitgeber, als auch die Bewährungshelferin nur positives über den Angeklagten zu berichten wussten. Man sei praktisch die komplette Arbeitswoche in Berlin zusammen, berichtete sein Chef, der Bauleiter einer Firma für Abbrüche und Schadstoffsanierungen aus Niederbayern. Nie habe er irgendwelche Ausfälle seines Mitarbeiters festgestellt oder Probleme mit ihm gehabt. „Er war stets zuverlässig, für mich ein absolut wertvoller Mitarbeiter“, hatte der Chef bereits am ersten von insgesamt drei Verhandlungstagen verlauten lassen. Auch ihm gegenüber hatte er nicht verheimlicht, dass er ab und zu an den Wochenenden „etwas raucht“.

Von geregelten sozialen und finanziellen Angelegenheiten sprach die Bewährungshelferin. Der Angeklagte sei genügsam und zufrieden, falle niemanden zur Last und habe sein Leben im Griff. Von gelegentlichem Haschischkonsum machte der Angeklagte auch gegenüber seiner Bewährungshelferin kein Geheimnis. Das hatte der Mann auch vor Gericht unumwunden zugegeben, genauso wie den Ankauf von dreimal jeweils 20 Gramm Haschisch. „Früher war er ziemlich hoch dabei, aber jetzt hat er alles im Griff“, sagte eine gute Bekannte des Angeklagten, die am letzten Verhandlungstag zu den Gewohnheiten des Mannes im Zusammenhang mit den Drogen befragte wurde. Dass mal eine Tüte Gras auf dem Tisch lag, das habe sie schon gesehen, mehr aber nicht.

Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler durch einen italienischen Großdealers aus Bamberg gekommen, der wegen des Handels mit stattlichen fünfzehn Kilogramm Crystal derzeit in der JVA Bayreuth eine Freiheitsstrafe von über sieben Jahren absitzt. Dem Großdealer hatte er über eine Prostituierte in Eger kennengelernt. Danach habe man sich ab und zu mal getroffen, auch wegen der Haschisch-Geschäfte. Das sei aber auch schon alles gewesen. Der Großdealer war sich dagegen sicher, das Crystal an den Angeklagten geliefert zu haben, vier Mal direkt an seinen Wohnort im Landkreis, einmal gut verpackt hinter eine Ortstafel geklebt, ein anderes Mal am Altkleidercontainer versteckt.

Verteidiger Schmidtgall hatte sich in seinem Plädoyer gegen den Antrag auf eine dreijährige Haftstrafe durch den Staatsanwalt gewehrt. Die Forderung stützte sich allein auf zwei Belastungszeugen einer davon ein Schwerstkrimineller, der andere eine tschechische Prostituierte. „Man kann doch diesen Aussagen nicht glauben und darauf eine Verurteilung stützen“, sagte Schmidtgall, der fest davon überzeugt war, dass sein Mandant mit irgendwelchen Crystal-Geschäften etwas zu tun hat.

Das Gericht glaubte dagegen der detailreichen Schilderung des Großdealers. „Es liegt doch auf der Hand, dass da kriminelle Geschäfte gemacht wurden“, sagte die vorsitzende Richterin. Darüber hinaus sei der Name des Angeklagten gleich mehrfach in der Telefonüberwachung aufgetaucht, außerdem habe sich der Angeklagte immer wieder erfolgreich um Haar- und Urinproben gedrückt, mit denen der Drogenkonsum hätte nachgewiesen werden können. „Es gibt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte nicht nur Haschisch, sondern auch Crystal erworben hat.“

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08.11.2021

Zwangsräumung lief aus dem Ruder / Polizisten angegriffen und beleidigt - Verhandlung wird fortgesetzt

Pegnitz/Kulmbach. Zwei Polizisten und ein Gerichtsvollzieher rückten am Morgen des 20. April in der Pegnitzer Blumenstraße an, um die Wohnung eines 54-jährigen Mannes, der mittlerweile in Kulmbach untergekommen ist, zu räumen. Da rastete er komplett aus und wollte zunächst flüchten. Als dies nicht gelang, setzte er sich gegen die Beamten zur Wehr. Wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung, musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht in Bayreuth verantworten. Weil die als Zeugen geladenen Polizisten aus unbekannten Gründen nicht erschienen waren, wurde die Verhandlung erst einmal unterbrochen.

Die halbe Straße war zusammengekommen, als der Angeklagte mit Handschellen gefesselt aus dem Haus geführt und auf dem Boden fixiert wurde. Er sei während des Einsatzes immer aggressiver geworden, heißt es in der Anklage. Erst habe er versucht, sich dem Griff der Beamten zu entziehen, dann habe er einem der Polizisten mit seinen schweren Wanderstiefeln so heftig gegen das Schienbein getreten, dass der Beamte einen Bluterguss und heftige Schmerzen erlitt. Auch von einem gezielten Kopfstoß war die Rede, der soll allerdings den Polizisten verfehlt haben.

Doch damit noch nicht genug. Die Beamten ordneten nach den Zwischenfällen die Unterbringung des Mannes im Bezirkskrankenhaus an. Das wollte er mit allen Mitteln verhindern. Er wurde erneut aggressiv, setzte sich zur Wehr und beleidigte die Polizeibeamten mit üblen Ausdrücken.

Vor Gericht schilderte der Angeklagte das Geschehen ganz anders. Er habe auf der Treppe des Mehrfamilienhauses den Halt verloren und sei abgerutscht. Deshalb sei er mit dem Fuß nach vorne geraten und habe dabei wohl den Polizisten erwischt. Von einem Fluchtversuch oder gar einer bewussten Tätlichkeit könne keine Rede sein.

Außerdem hab er ganz normale Wanderschuhe getragen, keine Arbeitsschuhe mit Stahlkappen, wie von der Polizei behauptet. Auch die Sache mit dem Kopfstoß sei ganz anders gewesen. Er habe mit seinem Kopf an die Wand geschlagen, um sich selbst zu verletzen. „Ich wollte ins normale Krankenhaus, nicht ins Bezirkskrankenhaus.“ Obwohl er danach stark geblutet hatte, war sein Plan allerdings nicht aufgegangen.

Natürlich sei er aufgeregt gewesen. Er stellte auch nicht in Abrede, dass er deshalb etwas lauter geworden sei. Beleidigungen habe er aber zu keinem Zeitpunkt ausgestoßen. Er habe sich gedemütigt gefühlt, schließlich sei die halbe Blumenstraße zusammengelaufen, während er rund 30 Minuten lang auf dem kalten Steinboden gefesselt liegen und so auf den Krankenwagen warten musste. Im Übrigen habe er sich auch deshalb so über die Zwangsräumung so echauffiert, weil damals der Inzidenzwert angeblich bei 200 gelegen habe.

Aus dem Bezirkskrankenhaus wurde der Angeklagte nach wenigen Tagen wieder entlassen. Weil er keinen festen Wohnsitz hatte, kommt er seitdem bei einem Bekannten in Kulmbach unter. Von dort aus musste er, obwohl extrem klamm bei Kasse, mit dem Zug zur Verhandlung nach Bayreuth fahren. Für die Rückfahrt nach Kulmbach bekam er ein Ticket vom Gericht spendiert. Die Verhandlung wird am 15. November fortgesetzt.

15.11.2021

Zwangsräumung lief aus dem Ruder: Angeklagter in Abwesenheit verurteilt / Polizisten getreten und beleidigt – Geldstrafe gegen 54-Jährigen

Pegnitz/Kulmbach. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht einen 54-jährigen Mann am zweiten Verhandlungstag zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je zehn Euro (1400 Euro) verurteilt. Der Mann war bei der Zwangsräumung seiner damaligen Wohnung in Pegnitz komplett ausgerastet, mittlerweile lebt er in Kulmbach.

Das Besondere an dem Urteil ist, dass es Amtsrichterin Christiane Breunig in Abwesenheit des Angeklagten sprach. Schon am ersten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte lautstark darüber beschwert, dass er komplett ohne Einkommen sei und deshalb nicht wisse, wie er von Kulmbach aus zu der Verhandlung nach Bayreuth gelangen soll. Irgendwie hatte er es am ersten Verhandlungstag aber dann doch geschafft, für die Rückfahrt bekam er ein Ticket vom Gericht. Diesmal wartete das Gericht hat über eine halbe Stunde auf den Mann, der dann doch nicht mehr auftauchte.

Also verhandelte die Richterin kurzerhand ohne ihn, was die Strafprozessordnung durchaus zulässt. Schließlich waren die beiden Polizisten, die bei der Zwangsräumung am 20. April dieses Jahres in einem Mehrparteienhaus in der Pegnitzer Blumenstraße dabei waren, als Zeugen geladen. Sie seien damals vom Gerichtsvollzieher zu der Räumung hinzugezogen worden, weil mit Widerstand zu rechnen gewesen sei, sagte einer der beiden Beamten. Tatsächlich hatte sich der Mann von Beginn an aggressiv gezeigt, habe wie wild gestikuliert und lautstark geschimpft. Die Wohnung sei ziemlich vermüllt und verwahrlost gewesen, erinnerte sich der andere Polizist. Auf das Angebot, ihm eine Obdachlosenunterkunft zuzuweisen, sei er nicht eingegangen, er wolle lieber im Wald schlafen, habe er den Beamten gesagt. Später hatte er dann aber wohl einen Bekannten in Kulmbach gefunden, bei der er unterkommen konnte.

Weil die Lage zu eskalieren drohte, habe man beschlossen, den Angeklagten dem Amtsarzt vorzuführen und ihn anschließend ins Bezirkskrankenhaus zu verbringen. Sicherheitshalber legten ihm die Beamten Handfesseln an. Dagegen wehrte sich der Mann allerdings heftig, trat einem der Beamten ans Schienbein und wollte ihm einen Kopfstoß verpassen, was der Polizist durch eine Ausweichbewegung gerade noch verhindern konnte. Auch später im Bezirkskrankenhaus seien fünf Mann nötig gewesen, um den Mann zu fixieren. Weil er sich körperlich nicht mehr wehren konnte, tat er dies verbal und beleidigte einen der Beamten als „Schwuchtel“.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte angegeben, dass er auf der Treppe des Mehrfamilienhauses den Halt verloren habe und sei abgerutscht sei. Deshalb sei er mit dem Fuß nach vorne geraten und habe dabei wohl den Polizisten erwischt. Von einem Fluchtversuch oder gar einer bewussten Tätlichkeit könne keine Rede sein. Außerdem habe er ganz normale Wanderschuhe getragen, keine Arbeitsschuhe mit Stahlkappen, wie es in der Anklage stand. Auch die Sache mit dem Kopfstoß sei ganz anders gewesen. Er habe mit seinem Kopf an die Wand geschlagen, um sich selbst zu verletzen. „Ich wollte ins normale Krankenhaus, nicht ins Bezirkskrankenhaus.“ Obwohl er danach stark geblutet hatte, war sein Plan allerdings nicht aufgegangen. Er habe sich damals gedemütigt gefühlt, während er rund 30 Minuten lang auf dem kalten Steinboden gefesselt liegen und so auf den Krankenwagen warten musste.

Mit ihrem Urteil von 140 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro entsprach das Urteil exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bemerkenswert ist, dass der Mann bis jetzt noch keinen Eintrag in seinem Strafregister hatte. Wie er das Geld aufbringen soll, steht allerdings in den Sternen. In Kulmbach ist er lediglich bei einem Bekannten untergekommen, einer Arbeit geht er nicht nach.

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05.11.2021

Umparken ohne Nummernschild: Tuning-Fan landete vor Gericht / Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen Geldauflage eingestellt

Kulmbach/Himmelkron. In der Tuning-Szene geht es darum, sein aufgemotztes Auto ins beste Licht zu rücken. Nummernschilder stören da nur. So ist es gängige Praxis, bei den regelmäßigen Treffen, die Kfz-Kennzeichen vorübergehend abzumontieren. Sieht einfach besser aus auf den Fotos, die danach im Internet die Runde machen. So hat das auch ein 21-jähriger Mechatroniker aus dem Nachbarlandkreis Kronach praktiziert. Weil er später sein Auto umparkte und dabei 150 Meter Wegstrecke ohne Nummernschilder zurücklegte, musste er sich jetzt wegen Kennzeichenmissbrauchs vor Gericht verantworten. Bestraft wurde er nicht, das Verfahren gegen ihn wurde nach einigem Hin und Her wieder eingestellt. Eine Geldauflage muss er trotzdem bezahlen, 600 Euro an das Bayerische Rote Kreuz.

Nun könnte man fragen, hat die Polizei nichts Besseres zu tun? Ganz so einfach ist es nicht, war das Treffen mit rund 600 Leuten und 300 aufgemotzten Fahrzeugen am Abend des 7. August dieses Jahres auf dem Himmelkroner Autohof ja gar nicht angemeldet. Es wurde nur über einschlägige Internetforen beworben. Die Polizei bekam trotzdem Wind davon und postierte sicherheitshalber mal eine uniformierte Streife auf dem Gelände. Sicherheitshalber unter anderem auch deshalb, weil in jüngster Zeit immer wieder einmal das Phänomen illegaler Wettrennen auftauchte. In Himmelkron blieb in dieser Hinsicht alles ruhig, abgesehen davon, dass der eine oder andere Tuning-Fan mal seinen Sportauspuff röhren ließ.

Den einzigen Straftatbestand, den die Beamten feststellen konnten, war die Umpark-Aktion des 21-jährigen Kronachers. Der habe die Nummernschilder an seinem Pkw entfernt, um nicht erkannt zu werden, hieß es in der Anklage. Von wegen: Statt des amtlichen Nummernschildes hatte der junge Mann ein eigenes Schild mit einem Verweis auf seinen Instagram-Account angebracht. „Das ist so üblich, um sein Fahrzeug auch im Netz optimal präsentieren zu können“, erklärte er vor Gericht. Die Fahrstrecke hatte er im Nachhinein per Google-Maps genau ausgemessen und war auf 150 Meter gekommen. Den Großteil davon auf den privaten Parkplätzen der dortigen Supermärkte. Lediglich die Kulmbacher Straße habe er überqueren müssen. Außerdem beteuerte der Angeklagte, während des Umparkens von einem auf den anderen Parkplatz, höchstens 30 Stundenkilometer schnell gefahren zu sein.

Ordnungsgemäß zugelassen und versichert war das Auto, und die Nummernschilder hatte der Angeklagte vorübergehend im Fußraum seines Wagens verstaut. Trotzdem durchsuchten die Beamten das Fahrzeug ganz gründlich und hielten die gesamte Aktion im Bild fest. Beobachtungen, dass der Angeklagte unerkannt bleiben wollte, habe er nicht gemacht, sagt ein Polizeibeamter aus Stadtsteinach als Zeuge vor Gericht. Gleichwohl sei die Veranstaltung keine offizielle gewesen.

Richterin Sieglinde Tettmann, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Angeklagte einigten sich schließlich auf die Einstellung des Verfahrens. Der Angeklagte gilt damit nicht als vorbestraft. Objektiv habe der Angeklagte den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs zwar erfüllt, sagte Tettmann. Eine Absicht oder den Willen, etwas zu vertuschen, könne man aber nicht erkennen. „Man sollte die Sache nicht zu hoch hängen“, so die Richterin.

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04.11.2021

Mit Heroin gegen Familienprobleme / Geldstrafe gegen 37-Jährigen wegen Drogenerwerbs

Kulmbach. 100 Gramm Heroin hatte ein Mann im Gepäck, als er im vergangenen Jahr auf der Rückfahrt von Holland auf dem Nürnberger Hauptbahnhof festgenommen wurde. Bei der Auswertung seiner Telefonüberwachung führte eine Spur auch nach Kulmbach. Nahe der Klostergasse hatte der Großdealer einem 37-jährigen Arbeiter aus Weidenberg Ende des vergangenen Jahres in zwei Fällen jeweils eine kleine Menge Heroin verkauft. Wegen des Erwerbs wurde er jetzt vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 35 Euro (875 Euro) verurteilt.

„Ich war einfach psychisch nicht gut drauf“, verteidigte sich der Mann vor Gericht. Er habe Familienprobleme gehabt und sei sehr traurig gewesen. Da sei ihm der Dealer mit dem Heroin gerade recht gekommen. Er habe ihm versprochen, dass sein Stoff sehr viel Morphium enthält und er deshalb besonders gut schlafen könne.

Nichts davon war natürlich wahr. Der Stoff soll eher von schlechter Qualität gewesen sein. In einer Whatsapp-Nachricht sprach der Angeklagte sogar davon, dass ihm ein Fake-Stoff angedreht worden sei und warf dem Dealer vor, das Heroin mit zermahlenem Aspirin gestreckt zu haben. Der Angeklagte beteuerte aber auch, dass er weder vorher, noch nachher irgendein Drogengeschäft getätigt habe.

Tatsächlich könne man die Qualität nur durch aufwändige Laboruntersuchungen feststellen, so ein Rauschgiftfahnder der Polizei. Optisch könne man das nicht einschätzen. Seiner Erfahrung nach würde Heroin in Holland aber nicht gestreckt. Dafür sorgten dann die Verkäufer hier vor Ort, die das Rauschgift für den Endkonsumenten aufbereiten.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stand der Erwerb des Heroins fest. Nachdem der Angeklagte nicht vorbestraft war und schon bei der Polizei alles zugegeben hatte, forderte die Anklagevertreterin die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro. Dem schloss sich Verteidiger Oguzhan Celim aus Nürnberg an und auch Richterin Sieglinde Tettmann urteilte gemäß der Anträge. Sie gehe davon aus, dass es wirklich eine einmalige Verfehlung des Angeklagten gewesen sei. Auch wenn es sich nur um sehr geringe Mengen des Rauschgifts gehandelt habe, sei die Geldstrafe notwendig. „Heroin ist eine harte Droge, da gibt es im Regelfall keine Einstellung“, so die Richterin.

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04.11.2021

Beleidigungen aus Frust über den Lockdown / 47-jährige Frau aus Kulmbach wegen mehrfacher Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Aus Frust über den lange anhaltenden Lockdown und, weil ihr auch noch die Wohnung gekündigt wurde, drehte eine 47 Jahre alte Frau mitten in der Nacht die Musik kräftig auf. Natürlich ließen sich die Nachbarn das nicht bieten und riefen die Polizei. Die Beamten rückten gleich vier Mann hoch an. Doch anstatt leiser zu machen, teilte die Frau kräftig aus und überzog die Ordnungshüter mit üblen Schimpfworten.

Trotz zweier offener Bewährungen kam die Frau noch einmal mit einer Geldstrafe davon. Eine Freiheitsstrafe stand schon im Raum. Doch Richterin Sieglinde Tettmann ging davon aus, dass es sich um eine einmalige Entgleisung handelte. Teuer wurde es trotzdem, denn die Geldstrafe wurde mit 50 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (1750 Euro) nicht gerade niedrig angesetzt, zumal die Frau von einer Erwerbsunfähigkeitsrente leben muss.

Vor Gericht räumte sie die Beleidigungen ohne irgendwelche Ausflüchte ein und entschuldigte sich dafür. „Ich war so frustriert wegen verschiedener Dinge“, sagte sie, und, dass der Lockdown für sie schon sehr belastend gewesen sei. Ihre beiden erwachsenen Kinder wohnten weit weg, so dass man sich nicht sehen konnte, da habe sie eben mal zur Flasche gegriffen. Nur deshalb sei es so weit gekommen. Aufgrund von Streitigkeiten mit den Nachbarn und ihrem Vermieter sei seiner Mandantin kurz zuvor auch noch die Wohnung gekündigt worden, ergänzte Verteidiger Ralph Pittroff.

Problem bei der Sache war, dass die Angeklagte gleich zwei offene Bewährungen hatte. 2018 wurde sie wegen verschiedener Drogendelikte und wegen des Besitzes einer verbotenen Waffe ebenfalls vor dem Amtsgericht in Kulmbach zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Nicht einmal ein Jahr später kam eine weitere Bewährungsstrafe in Höhe von vier Monaten wegen einer Sachbeschädigung dazu.

Da ist eigentlich keine Bewährung mehr möglich. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer allerdings auch, dass die Angeklagte Reue und Einsicht gezeigt hatte. Unter anderem hatte sie an die vier Polizeibeamten Entschuldigungsbrief geschickt. Nachdem aber auch der Bericht der Bewährungshelferin positiv ausfiel, beantragte die Anklagevertreterin 50 Tagessätze zu jeweils 40 Euro (2000 Euro). Verteidiger Pittroff blieb mit 40 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (1400 Euro) deutlich darunter. Seine Mandantin habe von Anfang an alles voll eingeräumt und dem Gericht damit eine langwierige Beweisaufnahme erspart, sagte er.

Richterin Tettmann wählte für ihr Urteil den goldenen Mittelweg. Die Beleidigungen seien als Spontantat aufgrund schwieriger Lebensverhältnisse einzustufen. Eine Freiheitsstrafe sei da nicht notwendig. Sollte die Frau allerdings noch einmal dermaßen ausrasten, müsste sie wohl sämtliche offenen Bewährungsstrafen auch absitzen.

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28.10.2021

Wegen Corona nicht zur Suchtberatung: Frührentner mit Crystal und Drogenpflaster erwischt / Gefängnisstrafe gegen 60 Jahre alten Kulmbacher

Kulmbach. Ein über 40 Jahre lang nahezu unbehandeltes Drogenproblem bringt einen 60 Jahre alten Kulmbacher jetzt geradewegs hinter Gitter. Nicht nur, dass der Mann etliche Vorstrafen wegen der verschiedensten Drogendelikte hat, der ehemalige Fabrikarbeiter ist auch seit langem erwerbsunfähig und lebt von einer kleinen Rente.

Sein Leben hat der Mann ganz offensichtlich längst nicht mehr im Griff. Die Polizisten, die seine Wohnung im Stadtgebiet durchsuchten, riefen zur Sicherheit sogar das Gesundheitsamt, so verwahrlost waren die Räume. Der Boden war vollständig mit den verschiedensten Dingen belegt, man kam kaum durch“, erinnerte sich eine Polizistin. Se beschrieb die Räumlichkeiten als absolut unordentlich und unhygienisch.

Dennoch wurden die Beamten in dem Chos fündig. Insgesamt neun ausgekochte Fentanyl-Pflaster fanden die Beamten. Dabei handelt es sich um ein synthetisches Opioid, das normalerweise als Schmerzmittel bei Narkosen sowie zur Therapie akuter und chronischer Schmerzen eingesetzt wird. Fentanyl fällt aber auch unter das Betäubungsmittelgesetz, weil es in Pulverform zur Streckung von Heroin und ausgekocht zur Herstellung von Crystal verwendet werden kann. Eine Überdosierung führt zu Atemnot und im schlimmsten Fall zum Tod.

Auf die Spur gekommen waren die Beamten dem Angeklagten am 4. März dieses Jahres in der Oberen Stadt. Gegen 20 Uhr hatten sie ihn an der Kreuzung Schießgraben einer Kontrolle unterzogen, weil er sich auffällig verhielt. „Als er uns gesehen hat, wurde er sichtlich nervös und lief immer schneller“, sagte die Polizistin. Die Kontrolle ergab eine geringe Menge Crystal in der Plastikbox sowie ein neues Fentanyl-Pflaster. Erst daraufhin durchsuchten die Beamten auch die Wohnung.

Vor Gericht gab der Mann alles zu. Er habe das Crystal und das Pflaster zehn Minuten zuvor von einem ihm angeblich unbekannten Russen in der Fußgängerzone erworben. Warum der Mann nach seiner letzten Verurteilung im März des vergangenen Jahres weder bei der Suchtberatung, noch bei seinem Bewährungshelfer war, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. Weil er Angst vor einer Corona-Ansteckung habe, sagte der Angeklagte. Er gehe so wenig wie möglich raus- „Aber in der Oberen Stadt laufen sie ja auch rum“, so die Richterin. Corona müsse eben für vieles als Ausrede herhalten.

Tatsächlich wurde der 60-jährige allein in den zurückliegenden sieben Jahren fünf Mal wegen Drogendelikten verurteilt. Mal zu Geldstrafe, mal zu Haftstrafe, auch eine kurze Gefängnisstrafe war schon dabei. Angeblich plant der Angeklagte jetzt wieder eine Therapie, gekümmert hat er sich darum aber noch nicht.

Keine Verurteilung, sondern ein medizinisches Gutachten zur Therapierbarkeit seines Mandanten beantragte Verteidiger Frank Stübinger. Nur mit einer Hilfe einer Therapie werde der Angeklagte von den Drogen wegkommen, andernfalls werde es spätestens nach der Entlassung aus dem Gefängnis so weitergehen, wie in der Vergangenheit. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte dagegen die letztlich auch verhängten vier Monate Haft ohne Bewährung. Aufgrund der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen, sei keine Bewährung mehr möglich. Nachdem der Angeklagte erst im März 2020 zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wird er nun insgesamt sieben Monate absitzen müssen. Um eine Therapie antreten zu können, müsse der Mann selbst aktiv werden. Wenn er angeblich wegen Corona nicht zur Suchtberatung gegangen ist, dann klinge das schon ein wenig nach Ausrede.

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20.10.2021

Kulmbacher Ehepaar vor Gericht: Schwungvoller Handel mit Crystal aufgeflogen

Kulmbach - Einfuhr, Handel, Beihilfe zum Handeltreiben, und Erwerb: Wegen zahlreicher Drogendelikte musste sich ein Ehepaar aus dem Landkreis vor dem Schöffengericht verantworten. Während der 34-jährige Mann freigesprochen wurde, weil ihm nichts nachgewiesen werden konnte, wurde die Verhandlung gegen seine 29-jährige Ehefrau erst einmal unterbrochen. Grund dafür ist, dass ein weiterer Zeuge vernommen werden soll.

Der Frau wirft die Anklage unter anderem vor, im Jahr 2019 in zahlreichen Fällen jeweils kleinere Mengen Crystal erworben zu haben. Außerdem soll sie eine Vielzahl von größeren Geschäften mit Crystal eingefädelt und begleitet haben. Als Lohn bekam sie jeweils eine kleine Menge davon ab. Auch von mehreren Beschaffungsfahrten in die Tschechische Republik war die Rede. Bei einigen Fahrten soll auch der Ehemann dabei gewesen sei.

Genau das konnte aber nicht nachgewiesen werden. Dafür gebe es keine hinreichenden Beweise, sagte die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt bei der Verkündung des Freispruchs. Es gab lediglich vage Äußerungen der Hauptzeugin, die ihre Angaben aber nicht näher präzisieren konnte. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Peter Kanev hatten zuvor auf Freispruch plädiert.

Abgetrennt wurde dagegen das Verfahren gegen die Ehefrau des Mannes. Sie hatte in ihrer Vernehmung eingeräumt, einige Kontakte innerhalb der Szene in Kulmbach hergestellt zu haben. Auch den Erwerb und den Verkauf von jeweils einem Gramm Crystal für 100 Euro in einem Fall gab sie zu. Definitiv sei sie aber nie nach Tschechien gefahren und habe Crystal nach Deutschland eingeführt. Aufgrund ihrer schlechten Verfassung hätte sie das damals zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht gekonnt, außerdem sei sie kurz zuvor selbst schon einmal vor Gericht gestanden und verurteilt worden. Ihr Ehemann habe ohnehin nie etwas mit Drogen zu tun gehabt.

Bei den Geschäften, die von der Frau eingefädelt wurden, ging es mengenmäßig allerdings so richtig zur Sache. Einmal soll es Crystal für rund 1000 Euro, ein zweites Mal für 1500 Euro gewesen sein. Die Übergaben fanden dabei einmal auf dem Parkplatz beim Kauernburger Schlössla, das andere Mal in Lichtenfels statt. Bei einem weiteren Geschäft war die Menge nicht mehr auszumachen, Übergabeort war der Parkplatz beim Küchenmarkt in Richtung Kieswäsch.

Die Angeklagte will als Lohn für die Vermittlung jeweils nur kleine Menge des Rauschgifts abbekommen haben. „Die wollten sich nicht alleine Treffen, weil sie sich ja nicht gekannt haben“, begründete die Angeklagte ihre Dienste. Eine der Lieferanten, ein tschechischer Staatsbürger, kam dabei jedes Mal aus dem Nachbarland eigens nach Kulmbach. Er hatte die Überführung als Tagesausflug getarnt und war deshalb zusammen mit seiner Frau und dem Kind nach Kulmbach gefahren. Für seine Aussage wurde der Mann von Polizeibeamten aus dem Bezirksklinikum Regensburg vorgeführt, wo er gerade eine Therapie macht.

Hauptzeugin des Verfahrens war eine 42-jährige Büroangestellte aus Kulmbach, die in der hiesigen Szene einen schwungvollen Handel betrieben hatte und deren Verfahren noch aussteht. Durch sie waren die Ermittler überhaupt erst auf die Angeklagte gekommen. Die Frau gab an, über die Angeklagte bestellt zu haben und bei den Geschäften teilweise auch von ihr begleitet worden zu sein. Von den Fahrten nach Tschechien wusste sie allerdings nur vom Hören sagen.

Um die Angaben in einem der umfangreichsten Anklagepunkte zu verifizieren, will das Gericht nun allerdings noch den zweiten Abnehmer hören, mit dem die Angeklagte in mehr als zwei Dutzend fällen Geschäfte gemacht haben soll. Der Mann wurde ebenfalls bereits verurteilt und sitzt seine Strafe in der JVA Amberg ab. Er soll am 30. November zur Fortsetzung des Verfahrens vorgeführt werden.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

30.11.2021

Crystal in Kulmbach: Angeklagte muss ins Gefängnis / Zwei Jahre und acht Monate wegen einer Vielzahl von Drogendelikten

Kulmbach. Weil sie massiv in der hiesigen Drogenszene unterwegs war, muss eine 29 Jahre alte Frau aus dem Landkreis für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Nicole Allstadt verurteilte die Altenpflegehelferin unter anderem wegen des Erwerbs und der Veräußerung sowie der Beihilfe und der Anstiftung zum Handeltreiben mit Crystal jeweils in mehreren Fällen und jeweils in nicht geringer Menge. Im Raum steht außerdem der Widerruf einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zu der die Frau erst im März 2019 vom Amtsgericht Wunsiedel ebenfalls wegen verschiedener Drogendelikte verurteilt wurde.

Damit hatte die Angeklagte, die mittlerweile clean ist, ihr Leben so einigermaßen auf die Reihe gebracht hat und Mutter eines einjährigen Kindes ist, nicht gerechnet. Zu Beginn der Urteilsverkündung stand sie nahezu vor dem Zusammenbruch, wurde von heftigen Weinkrämpfen geschüttelt. Richterin Allstadt musste unterbrechen, während sich ihr Bewährungshelferin und Verteidiger Hilmar Lampert um die Frau kümmerten.

Die Frau hatte im Jahr 2019 in zahlreichen Fällen jeweils kleinere Mengen Crystal erworben. Außerdem hatte sie eine Vielzahl von größeren Geschäften mit Crystal zwischen einem tschechischen Lieferanten und einer 42-jheigen Büroangestellten aus Kulmbach eingefädelt und begleitet. Als Lohn bekam sie jeweils eine kleine Menge davon ab. Die Angeklagte hatte in ihrer Vernehmung eingeräumt, einige Kontakte innerhalb der Szene in Kulmbach hergestellt zu haben.

Bei den Geschäften, die von der Frau eingefädelt wurden, ging es mengenmäßig allerdings so richtig zur Sache. Einmal soll es Crystal für rund 1000 Euro, ein zweites Mal für 1500 Euro gewesen sein. Die Übergaben fanden dabei einmal auf dem Parkplatz beim Kauernburger Schlössla, das andere Mal in Lichtenfels statt. Bei einem weiteren Geschäft war die Menge nicht mehr auszumachen, Übergabeort war der Parkplatz beim Küchenmarkt in Richtung Kieswäsch. Die Angeklagte will als Lohn für die Vermittlung jeweils nur kleine Menge des Rauschgifts abbekommen haben.

Zu Beginn des drei Verhandlungstage dauernden Prozesses, der schon Ende Oktober begonnen hatte, war auch der 34-jährige Ehemann mitangeklagt. Er wurde zwischenzeitlich freigesprochen, weil ihm nichts nachgewiesen werden konnte

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte mit drei Jahren zwei Monaten sogar eine noch höhere Strafe gefordert. Hintergrund sei, dass die Angeklagte an einer Serie von Taten mit vier gewichtigen Fällen innerhalb kürzester Zeit mitgewirkt habe. Und das alles, obwohl sie erst wenige Monate zuvor vom Amtsgericht in Wunsiedel zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden sei. „Die Angeklagte hatte sich diese Verurteilung nicht als Warnung dienen lassen und ist schon mehrfach rückfällig geworden.“, sagte der Staatsanwalt

Verteidiger Hilmar Lampert aus Bayreuth stellte dagegen die Bemühungen seiner Mandantin in den Mittelpunkt, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. So lebe die Frau seit Ende 2019 nachweislich drogenfrei und habe sich mittlerweile eine gute Perspektive erarbeitet und erkämpft. Zu den Vorwürfen der Beihilfe und der Anstiftung sagte der Verteidiger, dass eine Mandantin lediglich Tipps gegeben habe. Mit den ihr als Lohn versprochenen kleinen Crystal-Mengen habe sie nur ihre eigene Sucht befriedigen wollen.

Das Schöffengericht sah dies anders. Mit der Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2019 habe sich die Angeklagte die letzte Warnung nicht zu Herzen genommen. „Mir ist klar, dass das ein schwerer Schlag für sie ist“, sagte Richterin Allstadt zur Angeklagten und fügte an: „Auch wenn mir das persönlich leid tut“. Immerhin hätten sich die Lebensverhältnisse der Angeklagte tatsächlich stabilisiert. Eine Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne, also eine Strafe von zwei Jahren oder darunter, sei aber aufgrund der Vielzahl von Taten, aufgrund der erheblichen Mengen, die in den Verkehr gebracht wurden sowie aufgrund der schnellen Rückfallgeschwindigkeit nicht möglich.

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25.10.2021

Betrunken und ohne Führerschein aus dem Staub gemacht / 31-jähriger aus dem Landkreis Lichtenfels muss mit Gefängnisstrafe rechnen

Kulmbach. Für einen 31-jährigen Angestellten aus dem Landkreis Lichtenfels geht es um einiges. Im Raum steht eine Gefängnisstrafe wegen einer wiederholten Trunkenheitsfahrt. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wurde allerdings zunächst einmal ausgesetzt. Hintergrund ist, dass der Mann keine Angaben zur Sache machte und das Gericht deshalb umfangreiche Nachermittlungen in Auftrag gab.

Der Angeklagte soll vor ziemlich genau einem Jahr am 23. Oktober 2020 frühmorgens gegen 3.20 Uhr mit seinem Kleintransporter auf der Bundesstraße B289  in Höhe von Mainleus gefahren sein Als ihn die Polizei am nächsten Tag dingfest machen konnte, war er noch immer mit über 1,1 Promille alkoholisiert. Zurückgerechnet auf die Nacht müsste er gegen 3 Uhr also deutlich über 1,2 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Doch damit nicht genug. Er soll in Mainleus gegen einen Verkehrsspiegel gefahren sein, so dass der Spiegel nicht mehr zu gebrauchen war, den Sachschaden gab die Gemeinde mit rund 1000 Euro an. Ohne irgendwelche Feststellungen zu ermöglichen, habe der Mann daraufhin seine Fahrt fortgesetzt, hieß es in der Anklage. Wie er am nächsten Morgen von der Polizei als Fahrer ermittelt wurde, ist nicht bekannt. Sicher ist allerdings warum er, wenn er denn wirklich der Fahrer war, die Unfallflucht begangen hat: der Angeklagte ist nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft musste also gleich vier Tatbestände auflisten, deren sich der Mann schuldig gemacht habe: fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Führerschein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr.

Als wäre das alles noch nicht genug, kommt auch noch hinzu, dass der Angeklagte nicht nur eine Bewährung offen hat, sondern schon mehrfach im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig wurde. „Man sieht schon allein an den Vorstrafen, dass da ein Alkoholproblem vorliegt, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Deshalb besitzt er auch keinen Führerschein mehr. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte nach einem Rechtsgespräch schon vorab verlauten lassen, dass er keine Bewährungsstrafe mehr sehe.

Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach gab zu bedenken, dass sein Mandant seine Alkoholproblematik erkannt hat und bereit sei, sich damit auseinanderzusetzen. Sein Mandant habe bereits eine 14-tägige Entgiftung hinter sich, lebe seit Wochen abstinent und befinde sich bereits in einer Therapievorbereitung.

Das große Problem dieses Verfahrens ist es nun, dass der Angeklagte keine Angaben zur Sache machte und auch während der Ermittlungen wohl kaum gemacht hat. Um ein Urteil zu sprechen müsste das Gericht dem Angeklagten die Trunkenheitsfahrt aber glasklar nachweisen. Deshalb sollen nun Anwohner aus Mainleus ausfindig gemacht haben, die vielleicht etwas vom Unfallgeschehen mitbekommen haben. Außerdem will das Gericht weitere Zeugen aus dem Umfeld des Mannes laden. Da dies alles nicht innerhalb der üblichen Drei-Wochen-Frist möglich ist, setzte das Gericht die Verhandlung auf unbestimmte Zeit aus. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.

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22.10.2021

„Glasklarer Fall der Urkundenfälschung“ / Falsche Kennzeichen, falsche Plaketten: 34-jähriger Kulmbacher zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Egal, ob damit gefahren wird oder nicht: wer ein Kennzeichen an einem Fahrzeug anbringt, das nicht für dieses Auto ausgegeben wurde, macht sich strafbar, zumal wenn die Plaketten für Zulassung und TÜV-Untersuchung gefälscht werden. Ein 34-jähriger Mann aus Kulmbach hat genau dies getan. Wegen Urkundenfälschung wurde er nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1350 Euro) verurteilt.

Der Mann hatte seinem Cousin einen schrottreifen Audi A4 abgekauft und wollte das Fahrzeug vermutlich für den Weiterverkauf überführen. Doch schon dabei gab das Auto den Geist auf. So stellte er es bei einem Bekannten im Stadtgebiet ab. Der Parkplatz war aber anderweitig vermietet, so dass die Mieter die Polizei riefen. Die Beamten merkten gleich, dass da etwas faul war und stellten das Kennzeichen mit den gefälschten Plaketten sicher. Dabei tauchte auch der Angeklagte auf. Was blieb ihm anderes übrig, als alles noch an Ort und Stelle zuzugeben?

Das Auto sollte am nächsten Tag abgeholt werden, erklärte der Mann vor Gericht. Aus Angst davor, abgeschleppt zu werden, wenn er das Auto ohne Kennzeichen einfach irgendwo abstelle, habe er das falsche Kennzeichen angeschraubt. Das Fahrzeug war bereits seit einem Jahr abgemeldet, sagte der ermittelnde Beamte von der Polizeiinspektion Kulmbach. Die angebrachten Kennzeichen seien aktuell gar nicht ausgegeben worden und die aufgeklebten Plaketten hätten so seltsam ausgesehen, dass sofort klar gewesen, hier stimmt etwas nicht.

Dummerweise hatte der Angeklagte ein ellenlanges Vorstrafenregister wegen der verschiedensten Straftaten von Sachbeschädigung über Diebstahl bis hin zum Drogenbesitz. Interessant ist die letzte Straftat. Am Parkplatz Schwedensteg hatte der Angeklagte im April dieses Jahres von einem parkenden Auto die Kennzeichen entwendet. Per Strafbefehl wurde deshalb zu 750 Euro verdonnert. Nachdem davon noch nicht ein Cent beglichen wurde, ist diese Geldstrafe am Ende in das aktuelle Urteil einbezogen worden.

Eine noch höhere als die letztlich verhängte Strafe hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit 100 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro beantragt. Der Anklagevertreter sprach von einem „glasklaren Fall der Urkundenfälschung“. Zwar habe der Angeklagte alles zugegeben, doch habe er auf der anderen Seite eine umfangreiche Vorstrafenliste. Das nannte Verteidiger Alexander Schmidtgall „ein bisschen übertrieben“ und beantragte eine mit 30 Tagessätzen deutlich niedrigere Strafe. Es sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von seinem Mandanten ausgegangen, denn der wollte ja gar nicht mit dem Auto fahren.

„Es ist und bleibt trotzdem eine Urkundenfälschung“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe damit schließlich täuschen wollen. Wenn die Strafe mit 90 Tagessätzen doch etwas niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert ausfiel, dann deshalb, weil der Angeklagte nicht erst vor Gericht, sondern schon vor Ort alles zugegeben hat. Ob man ihn sonst erwischt hätte, sei gar nicht einmal so sicher.

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21.10.2021

Kein Geld, kein Ticket: Geldstrafe gegen notorischen Schwarzfahrer / 60-jähriger aus dem Landkreis wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt

Kulmbach. Weil er drei Mal beim Schwarzfahren mit dem Zug von Neuenmarkt nach Bayreuth erwischt wurde, ist ein 60-jähriger Mann aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (600 Euro) verurteilt worden. Der Schuldspruch lautete auf Erschleichen von Leistungen in drei Fällen. Als Motiv für sein wiederholtes Fahren, ohne vorher ein Ticket gelöst zu haben, gab der Mann an, in beengten finanziellen Verhältnissen zu leben.

Das ist fast noch übertrieben, denn der gelernte Werkzeugmacher hat eigentlich schon seit Jahren überhaupt kein Einkommen mehr. Er lebt ausschließlich vom Geld seiner pflegebedürftigen Mutter. Dabei hätte der 60-Jährige durchaus Anspruch auf Hartz IV. Das aber will er nicht. „Ich möchte dem Staat nicht auf der Tasche liegen“, sagte er vor Gericht. Eine noble Einstellung, meinte Richterin Sieglinde Tettmann. Schwarzfahren sei aber trotzdem eine Straftat.

Zu den drei Fahrten war es zwischen Februar und April dieses Jahres gekommen. Einfach hätte der Fahrpreis bei 6,60 Euro pro Ticket gelegen. „Mir gegenüber hat er angegeben, dass er seine Geldbörse verloren hat“, berichtete ein Zugbegleiter von der DB Regio in Bayreuth.

Diesmal wurde der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Hof vorgeführt. Er war im Mai 2018 wegen Fahrens ohne Führerschein und wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, hatte damals aber die Auflage, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, nicht erfüllt.

Anhörungstermine bei Gericht ließ er daraufhin verstreichen, worauf Haftbefehl erlassen wurde. In der Folge verschanzte sich der Angeklagte bei sich zuhause. Immer wenn die Polizei kam, war er nicht anzutreffen. Als er sich irgendwann nicht mehr verleugnen konnte, flüchtete er mit einem Sprung aus dem Fenster und wurde geschnappt. Nun muss er die sieben Monate im Gefängnis absitzen.

Eine wesentlich höhere als die letztlich verhängte Geldstrafe hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer mit 60 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (900 Euro) beantragt. Der Angeklagte hatte nämlich noch eine zweite Vorstrafe aus dem Jahr 2017. Damals wurde er betrunken und ohne Führerschein am Steuer eines Fahrzeugs erwischt. Verteidiger Werner Brandl gab zu bedenken, dass sein Mandant überhaupt kein Einkommen hat und beantragte eine Geldstrafe von lediglich 40 Tagessätzen.

Richterin Sieglinde Tettmann blieb in ihrem Urteil bei 60 Tagessätzen. Da der Angeklagte in äußerst beengten finanziellen Verhältnissen lebt, setzte sie die Tagessatzhöhe mit zehn Euro der eines Hartz-IV-Empfängers gleich. Der Schaden sei relativ gering, die Fahrtstrecke relativ kurz gewesen und der Angeklagte habe Schuldeinsicht gezeigt, begründete die Richterin das Urteil. Außerdem lebe der Mann am Existenzminimum.

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18.10.2021

Gepöbelt, gestänkert, geschubst / Letzte Chance für 34-jährigen Pegnitzer: Gericht setzte Strafe noch einmal zur Bewährung aus

Pegnitz. Das war knapp für einen 34-jährigen Mann aus Pegnitz. Weil er im Streit  einem 25 Jahre alten Nachbarn die Finger so umgebogen hatte, dass der eine langwierige Kapselverletzung an der rechten Hand davon trug, wäre er vor dem Amtsgericht beinahe mit sechs  Monaten Gefängnis bestraft worden. Trotz seiner insgesamt zwölf Vorstrafen bekam er von Richterin Christiane Breunig allerdings noch einmal eine letzte Chance und sie setzte die von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Monate zur Bewährung aus.

Selbstverständlich war das nicht, denn der Angeklagte hatte seinen Nachbarn nicht nur grundlos angegriffen, er hatte wohl auch vorher Drogen konsumiert. „Kann schon sein, dass ich was genommen habe“, sagte er vor Gericht. Der Nachbar hatte das gleich gerochen und auch an den rot unterlaufenen Augen gesehen. Dafür spricht auch, dass der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen wegen Drogendelikten hatte.

Der Vorfall hatte sich am 27. Mai dieses Jahres abends gegen halb neun in Pegnitz ereignet. Der Nachbar saß mit einem Bekannten im Hof des Mehrfamilienhauses, um sein Feierabendbier zu genießen. Vielleicht waren die beiden etwas laut, jedenfalls fühlte sich der Angeklagte in seiner Wohnung gestört und stürmte nach draußen. „Er war ganz aggressiv“, erinnerte sich der Nachbar. Dann habe der Angeklagte angefangen, zu pöbeln und zu stänkern. Im Zuge einer Rangelei sei es dann zu den Quetschungen an der Hand gekommen.

Drei Wochen lang habe er nicht arbeiten können, noch heute spüre er bei bestimmten Situationen Schmerzen. „Er hat mir auch meine Brille heruntergeschossen“, sagte der Nachbar, der mittlerweile eine Ersatzbrille angefertigt bekam, weil die alte Brille total verkratzt und nicht mehr zu gebrauchen war. Schmerzensgeld und Verdienstausfall werde er deswegen auch noch geltend machen, kündigte der Nachbar an.

Der Angeklagte selbst bestritt den Vorfall mehr oder weniger. Streit habe es gegeben, eine Schubserei auch, doch für die Verletzung wollte er nicht verantwortlich sein. „Im Gegenteil“, so der Angeklagte. Er sei vom Nachbarn grundlos bedroht worden, habe aber keinen Bock auf Stress gehabt und das Weite gesucht. Wenn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Strafe ohne Bewährung forderte, dann deshalb, weil der Angeklagte massiv vorbestraft ist, derzeit keiner Arbeit nachgeht und keine sozialen Bindungen hat.

Richterin Breunig wollte dem Angeklagten dagegen noch eine letzte Chance geben, weil er sich nun schon seit mehreren Jahren straffrei führe. „Ich gehe davon aus, dass sie sich jetzt am Riemen reißen“, sagte sie. Als Bewährungsauflage legte sie 100 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit nach näherer Weise des Bewährungshilfevereins Fähre e.V. fest. Alternativ dazu kann der Angeklagte auch 800 Euro an die Fähre überweisen. Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf vier statt der üblichen drei Jahre an. In dieser Zeit darf der Angeklagte keine Straftat begehen, andernfalls muss er die sechs Monate doch noch absitzen. „Stellen sie bloß nichts mehr an“, gab die Richterin dem Angeklagten noch mit auf den Weg.

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14.10.2021

Missstände in Altenpflegeeinrichtung / Pflegerin deckte alles auf und muss sich jetzt selbst vor Gericht verantworten

Kulmbach. Weil sie offensichtliche Missstände in einem Alten- und Pflegeheim im Landkreis angeprangert hatte, muss sich eine 49-jährige Pflegerin vor Gericht verantworten. Der Prozess scheiterte im ersten Anlauf und wurde erst einmal auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Grund dafür ist, dass weitere umfangreiche Nachermittlungen notwendig sind und eine ganze Reihe weiterer Zeugen geladen werden muss.

Von menschenunwürdigen und menschenverachtenden Praktiken war die Rede, von Geldunterschlagungen und arbeitsrechtlichen Problemen, von Mobbing und vom Wegsperren dementer Bewohner. Angeklagte waren dabei nicht etwa die dafür Verantwortlichen, sondern die Altenpflegerin, die sich damit an den ehemaligen Chamer Landrat und amtierenden Präsidenten des Bayerischen Roten Kreuzes Theo Zellner gewandt hatte.

Zwei konkrete Fälle hatte die Frau, die mittlerweile längst woanders arbeitet, aufgegriffen. Einmal soll die Heimleiterin sie angewiesen haben, einer angeblich im Sterben liegenden Frau keine Medikamente und Infusionen mehr zu verabreichen, da sie das Zimmer bereits jemanden anders versprochen habe. Im zweiten Fall soll die Heimleiterin verhindert haben, dass einem Patienten mit offenen Wunden eine dringend notwendige Krankenhausbehandlung ermöglicht worden sei. Einer internen Prüfung zufolge hatte sich beides nicht als wahr erwiesen und so muss sich die Frau jetzt wegen übler Nachrede und wegen Verleumdung verantworten.

Sämtliche Vorwürfe werden zurückgewiesen, erklärte ihr Verteidiger Karsten Schieseck gleich zu Beginn der Verhandlung. Seine Mandantin habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, den Ruf der Heimleitung zu schädigen. Ihr sei es lediglich um die betroffenen Bewohner gegangen. „Ziel war es, Missstände abzustellen und eine sachgerechte Pflege zu ermöglichen.“ Deshalb habe sie sich auch nicht an die Presse gewandt, sondern den Brief an den BRK-Präsidenten geschrieben.

Sämtliche Geschehnisse hatte sie in einem Tagebuch festgehalten. „Ich konnte das alles nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren“, sagte die Frau, die einige Semester Medizin studiert hatte, eine Ausbildung als Krankenpflegerin und eine weiter Ausbildung als Altenpflegerin hat. Viele Bewohner hätten ja längst mitbekommen, was in dem Heim läuft, da das Personal ständig wechselte. Bereits vor dem Brief an den Präsidenten habe sie sich bereits an den Kulmbacher Landrat Klaus Peter Sölllner und an den damaligen BRK-Kreisgeschäftsführer Jürgen Dippold gewandt, doch passiert sei nichts.

Unterstützung bekam die Angeklagte von einer damaligen Kollegin, die als Zeugin geladen war. Sie bestätigte, dass ihr die Heimleiterin aufgetragen hätte, der sterbenskranken Frau keine Medikamente mehr zu geben, weil das Zimmer ohnehin einige Tage später benötigt werde. Sie habe sich daraufhin mit der Ärztin der Frau kurzgeschlossen, die von einer solchen Anweisung nichts wusste. Auch der Senior mit den offenen Wunden hätte nach Ansicht der Zeugin längst in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen, was aber von Seiten der Heimleitung verhindert worden sei. Sie selbst habe dem physischen und psychischen Druck auch nicht mehr standgehalten und habe gekündigt. „Ich wollte zum Wohle der Bewohner einiges umsetzen, doch es wurden uns immer wieder Steine von der Heimleitung in den Weg gelegt“, sagte die Zeugin.

Eine ganz andere Auffassung vertrat die ebenfalls als Zeugin geladene Heimleiterin, die mit Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall als Zeugenbeistand gekommen war. Sie bezichtigte die Angeklagte offen der Lüge und sprach von hinterhältigen Machenschaften. Regelmäßig seien Ärzte im Heim gewesen, nichts laufe ohne deren Verordnung“, so die Heimleiterin. Die Frau sprach von einer Hetzkampagne gegen ihre Person und von Trittbrettfahrern, die sie in den sozialen Medien durch den Kakao gezogen hätten. „Die haben mein Leben zerstört“, sagte die Frau, die noch immer an der Spitze des betreffenden Heimes steht, und holte zum Gegenschlag aus. Die Angeklagte habe in Wirklichkeit Stundenbetrug begangen.

Richterin Sieglinde Tettmann entschloss sich nach über vier Stunden Verhandlungsdauer, zahlreiche weitere Zeugen zu laden, unter anderem die Ärzte der beiden mittlerweile verstorbenen Heimbewohner und die ermittelnden Polizeibeamten. Außerdem will das Gericht die Pflegedokumentation genau überprüfen.

Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.

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12.10.2021

Belächelt, bedrängt und bedroht: Ehemaliger Vorstand des SV Burghaig wegen Untreue vor Gericht

Kulmbach. Weit über 17000 Euro soll der frühere Vorstand des SV Burghaig aus der Vereinskasse genommen und für private Zwecke verwendet haben. Wegen Untreue sollte ihm deshalb vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht werden. Die Verhandlung scheiterte allerdings im ersten Anlauf und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt erteilte der Kriminalpolizei ungewöhnlich umfangreiche Nachermittlungsaufträge.

Grund dafür ist, dass dem Angeklagten viele der insgesamt 74 angeklagten Einzelfälle nicht so einfach nachgewiesen werden konnten. Der Mann behauptete, den größten Teil des Geldes eben doch für Vereinszwecke ausgegeben zu haben. War dies nicht der Fall, dann habe er das Geld im Nachhinein der Vereinskasse erstattet. In einigen Punkten waren die Transaktionen auch gar nicht mehr so genau nachzuvollziehen, da es nicht nur Konten, sondern auch eine Barkasse gab.

Laut Anlageschrift hatte der Mann fast 15000 Euro abgehoben und für private Zwecke verbraucht. Mit den restlichen gut 2000 Euro soll er private Dinge finanziert haben. Staatsanwalt Stefan Käsbohrer ging in der Anklageschrift davon aus, dass der 48-Jährige sich damit eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang und von erheblicher Dauer verschafft habe und warf dem Mann gewerbsmäßige Untreue in 74 Fällen vor.

„Das wird sich so nicht darstellen lassen“, sagte Verteidiger Frank Stübinger gleich zu Beginn der Verhandlung. Wenn auch eine schludrige Kassenführung nicht in Abrede gestellt wird, so seien die Verwendungen doch sehr wohl für den Verein getätigt worden.

Beim Durchgehen verschiedener Einzelposten wurde allerdings schnell klar, dass der Angeklagte sehr wohl private Ausgaben vom Vereinskonto getätigt hatte. So beglich er beispielsweise eine Zahnarztrechnung seiner Ehefrau mit der EC-Karte des Vereins. Er habe damals nur die EC-Karte des Vereins einstecken gehabt und seine private Karte vergessen, erklärte er. Irgendwann einmal sollte das dann mit Sanierungsmaßnahmen des Sportplatzes verrechnet werden. Auch Telekommunikation samt Internet liefen über das Vereinskonto, allerdings nicht nur die Ausgaben des Vereines, sondern auch die privaten Kosten wurden dabei offensichtlich hineingerechnet. Dies sei technisch nicht anders möglich gewesen, sagte der Angeklagte.

Er habe dem Verein niemals Schaden zufügen wollen, beteuerte er. Vielleicht sei ihm da und dort mal ein Fehler unterlaufen. Der Großteil der Ausgaben seien aber Vereinsausgaben gewesen, ob Farbe zur Platzmarkierung aus dem Baumarkt, die notwendige Steuersoftware oder Trainingsanzüge.

Eine ganz andere Aussage kam von der Hauptbelastungszeugin, der damaligen Kassiererin, die alles aufgedeckt und zur Anzeige gebracht hatte. „Es gab ganz, ganz viele Unstimmigkeiten“, sagte die Frau. Für sie sei die Verwendung des Geldes völlig unerklärlich gewesen. Habe sie das zur Sprache gebracht, sei sie vom Angeklagten zunächst belächelt, dann bedrängt und schließlich sogar bedroht worden. Sie solle gefälligst von ihrem Amt zurücktreten, habe ihr der Angeklagte nahegelegt. Dabei habe schon die Gemeinnützigkeit des ganzen Vereins auf dem Spiel gestanden. Es habe bereits Kontosperren und Pfändungen für das Vereinskonto gegeben. „Ich habe gesehen, wie es abwärts geht und wollte den Verein für meine Söhne retten“, sagte die Zeugin sichtlich bewegt.

Von Verschleierungen und Doppelbuchungen seitens des Angeklagten sprach die ermittelnde Kommissarin der Kripo in Bayreuth. Private Abbuchungen seien gängige Praxis gewesen. Dabei sei es ja gar nicht seine Aufgabe gewesen, die Kasse zu übernehmen. Ein Beispiel für die Masche des Angeklagten war ein Streuwagen, für den der Angeklagte 300 Euro von einem Sponsoren in bar bekommen haben soll. Die Spende tauchte nirgends auf, der Vorsitzende kaufte den Streuwagen und belastete das Vereinskonto mit 300 Euro.

Das alles sei extrem schwierig nachzuvollziehen, sagte der Zeuge, der seit 2019 die Kasse führt. Als er die Summe der Bargeldabhebungen erfuhr, die der Vorsitzende zuvor getätigt haben soll, musste er selbst schlucken. Auch 2019 habe es noch Bargeldabhebungen gegeben, aber längst nicht mehr in der Höhe. „Irgendwann hatten wir die Faxen dick und haben die EC-Karte des Vereins einfach zerschnitten“, sagte er.

Richterin Allstadt sprach von einer zahlentechnisch sehr schwierig durchdringbaren Materie und will jetzt weitere Zeugen hören. Beispielsweise die Kassenprüfer, die immer wieder Unregelmäßigkeiten festgestellt hatten. Außerdem sollen weitere Zeugen aus dem Vereinsumfeld vernommen werden und sämtliche Kontoauszüge noch einmal geprüft werden, um das Dickicht aus Buchungen, Barabhebungen und Überweisen zu durchdringen.

Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.

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07.10.2021

Tritte und Schläge in der Oberen Stadt / Zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Kulmbach. Mit Fäusten brutal zu Boden geschlagen und dann mit Füßen „wie gegen einen Fußball“ gegen den Kopf des Opfers getreten: die Vorwürfe gegen zwei jeweils 32 Jahre alte Männer wiegen schwer. Beide müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Zum Prozessauftakt verweigerten beide die Aussage. Allerdings gab es einige Zeugen, die sie schwer belasteten. Das eigentliche Opfer gehört seltsamerweise nicht dazu.

Der Vorfall hatte sich am 9. Oktober des vergangenen Jahres kurz vor Mitternacht in der Oberen Stadt vor dem Lokal „Pina“ ereignet. Die beiden Angeklagten sollen grundlos auf zwei Brüder losgegangen sein, einen von beiden mit Fäusten zu Boden geschlagen und danach mehrfach gegen Kopf und Rumpf getreten haben. Die beiden Brüder erlitten bei der Schlägerei Verletzungen, der am Boden liegende soll eine blutende Wunde davon getragen haben. Sogar eine Fensterfront des gegenüberliegenden türkischen Kulturvereins soll bei der Auseinandersetzung zu Bruch gegangen sein.

Nun müsste man meinen, dass die beiden Brüder ein Interesse daran haben, dass die Schuldigen auch entsprechend bestraft werden. Doch Fehlanzeige. Der eine Bruder kam trotz Zeugenladung gar nicht, der andere konnte oder wollte sich an nichts mehr erinnern. Einer ihrer beiden Söhne lebe mittlerweile in Österreich, erklärte die Mutter, die plötzlich im Gerichtssaal aufgetaucht war. Das ändere nichts daran, dass er als Zeuge vor Gericht erscheinen muss, antwortete Richterin Sieglinde Tettmann. Anstatt die Mutter anzurufen hätte der junge Mann ja auch im Gericht anrufen und sich entschuldigen können. Mögliche Konsequenzen ließ die Richterin erst einmal offen.

Der andere Bruder, ein 20 Jahre alter Bauhelfer aus Kulmbach, wurde aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt, wo er sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. „Ich weiß gar nichts mehr, ich war so betrunken“, sagte der Zeuge. Tatsächlich hatte er rund 2,5 Promielle Alkohol im Blut. Auch Drogen soll er vorher konsumiert haben. Die beiden Angeklagten kannte er nicht. Schmerzen hatte er am nächsten Tag schon verspürt, doch wo die herkamen konnte er sich nicht erklären.

Die Aussage stand im eklatanten Widerspruch zur Aussage einer Bekannten der beiden Brüder. „Er war nicht betrunken“, behauptete die 19-Jährige aus Helmbrechts. Sie sei damals mit den beiden Brüdern unterwegs gewesen, als einer der Angeklagten im „Pina“ plötzlich angefangen habe zu stänkern. Die Brüder seien dann mit dem Störenfried ins Freie und als sie dazu kam sei die Schlägerei schon in vollem Gange gewesen. Einen der beiden Angeklagten beschrieb sie als sehr aggressiv, deshalb sie auch die Polizei gerufen, die gleich darauf mit Blaulicht in die Obere Stadt kam.

Ein weiterer Zeuge, ein Anwohner, hatte das Ganze von seinem Wohnzimmerfenster aus beobachtet und zumindest teilweise mit dem Handy gefilmt. „Die Lärmkulisse war extrem, deshalb bin ich ja auch wach geworden“, sagte der Zeuge. Er konnte die Angeklagten eindeutig als die Schläger identifizieren.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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11.10.2021

Opfer wollten nichts mehr von der Tat wissen / Tritte und Schläge in der Oberen Stadt: Verfahren gegen hohe Geldauflage eingestellt

Kulmbach. Das Amtsgericht hat ein Verfahren gegen zwei Männer eingestellt, die sich ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten mussten. Den beiden jeweils 32 Jahre alten Angeklagten, ein Lackierer aus dem Landkreis Bayreuth und ein Lagerarbeiter, der mittlerweile in Berlin lebt, wurde vorgeworfen, vor ziemlich genau einem Jahr eine Schlägerei in der Oberen Stadt angezettelt zu haben. Weil sich die Zeugenaussagen eklatant widersprachen und die beiden Opfer ganz offensichtlich kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hatten, entschied Richterin Sieglinde Tettmann auf die Einstellung des Verfahrens. Die beiden Männer müssen allerdings eine relativ hohe Geldauflage von jeweils 1000 Euro berappen.

Den Angeklagten wurde ursprünglich vorgeworfen, am 9. Oktober 2020 kurz vor Mitternacht in der Gaststätte „Pina“ grundlos einen Streit mit zwei Brüdern angezettelt zu haben. Die Auseinandersetzung fand erst drinnen, dann draußen statt, erst flogen nur Worte, schon bald Fäuste. Einen der Brüder soll einer der Angeklagte brutal niedergeschlagen haben, so dass der Mann zu Boden ging. Danach soll ihn der andere Angeklagte mehrfach getreten haben, so dass er eine blutende Kopfverletzung davon trug.

Nun müsste man meinen, dass die beiden Geschädigten ein Interesse an einer Verurteilung der beiden Schläger haben. Doch Fehlanzeige. Einer der beiden erschien trotz Ladung erst gar nicht vor Gericht und ließ seine Mutter ausrichten, dass er mittlerweile in Österreich wohnt. Der andere wurde aus dem Gefängnis vorgeführt und gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können. „Ich war sturzbetrunken, ich weiß nicht einmal mehr, mit wem ich an diesem Abend unterwegs war“, sagte der 22-Jährige, der wegen einer anderen Sache in Untersuchungshaft sitzt. Auch die beiden Angeklagten will er angeblich noch nie gesehen haben.

„Er war überhaupt nicht betrunken“, widersprach eine 19-jährige Bekannte, die mit den beiden Brüdern an jenem Abend unterwegs war. „Für mich war er ganz normal“, so die junge Frau, die sich noch genau daran erinnern konnte, dass einer beiden Angeklagten sehr aggressiv gewesen sei, als er auf ihren Bekannten losging. Am Ende habe einer der Brüder heftig an der Lippe geblutet, der andere aus der Nase.

Ein Anwohner hatte die Szene sogar vom Wohnzimmer aus mit dem Handy gefilmt. Obwohl er auf die andere Seite hinaus schläft, war der 41-Jährige vom Lärm auf der Straße wach geworden. So richtig trug das Handy-Video allerdings auch nicht zur Aufklärung des Sachverhaltes bei, auch wenn der Mann im Gerichtssaal zumindest einen der Angeklagten eindeutig als den Schläger identifizierte.

„In diesem Verfahren ist der Wurm drin“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann, nachdem auch andere Augenzeugen trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen waren. Im Einvernehmen mit dem Vertreter der Staatsanwalt entschied sie sich schließlich für die Abkürzung des Verfahrens, um aufwändige Nachermittlungen zu vermeiden, zumal die beiden angeblichen Opfer so überhaupt kein Interesse an mehr an der Sache zeigten. Die Geldauflage von jeweils 1000 Euro geht an die Hilfsorganisationen „Ärzte ohne Grenzen, beziehungsweise an „German Doctors“.

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07.10.2021

Neun Monate wegen acht Gramm / Eklat vor dem Amtsgericht: Zeugin stürmte eigenmächtig aus dem Saal

Kulmbach. Wegen des Erwerbs von acht Gramm Crystal zum Eigenverbrauch hat das Amtsgericht einen 43 Jahre alten Kulmbacher zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Urteilsspruch lautete außerdem auf Beleidigung, weil der Angeklagte bei einer Polizeikontrolle auf das Dienstfahrzeug der Beamten gespuckt hatte. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den gelernten Maurer auch noch wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung angeklagt. Weil sich das angebliche Opfer aber plötzlich nicht mehr dran erinnern konnte, stellte Richterin Sieglinde Tettmann diesen Punkt der Anklage kurzerhand ein.

Dabei hatte das vermeintliche Opfer, eine 52-jährige Frau aus Kulmbach zuvor noch für einen Eklat im Gerichtssaal gesorgt. Ausgerechnet sie, die damals die Anzeige erstattet hatte, sagte jetzt; „Da war eigentlich gar nichts“. Als der Vertreter der Staatsanwaltschaft daraufhin etwas lauter wurde, verließ die Frau den eigenmächtig Saal, nicht ohne vorher noch die Tür lautstark zuzuknallen. Draußen am Gang wurde die Zeugin dann aber doch erst einmal daran gehindert, das Gerichtsgebäude zu verlassen. Die nach eigenen Angaben psychisch angeschlagene Frau nahm kurzerhand mit ihrem Betreuer Kontakt auf. Da allerdings hatte die Richterin längst erkannt, dass eine weitere Befragung sinnlos wäre. Staatsanwaltschaft und Gericht kamen deshalb überein, diesen Punkt der Anklage im Hinblick auf die zu erwartende Strafe wegen des Drogenerwerbs einzustellen. Nun wurde die Zeugin formal entlassen und durfte gehen.

Den Drogenerwerb räumte der Angeklagte ein. Seiner Erinnerung nach seien es aber nur zwei bis drei Gramm Crystal und nicht etwa acht bis neun Gramm gewesen. Er hatte den tschechischen Dealer, der damals in Kulmbach lebte und mittlerweile im Gefängnis sitzt, auch nicht mit Geld bezahlt, sondern ihm im Austausch eine Dolby-Surround-Anlage als Gegenleistung überlassen. „Er wollte das Zeug loswerden, da habe ich ihm halt das Angebot mit der Anlage gemacht“, sagte der 42-Jährige.

Der ermittelnde Polizeibeamte sagte aus, dass die Beamten über einen verdeckten Ermittler auf den tschechischen Dealer gekommen waren. Der Mann soll regelmäßig Crystal nach Kulmbach eingeschleust haben. Der Blick auf die Kontakte seines Smartphones habe dann zu einem Bekannten des Angeklagten und letztlich zu ihm selbst geführt.

Das Bespucken des Polizeiautos bei der Kontrolle auf dem Netto-Parkplatz räumte der Angeklagte unumwunden sein. Legte aber Wert auf die Feststellung, dass er das Fahrzeug danach wieder sauber gewischt habe.

Eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt. Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach plädierte dagegen auf acht Monate, schließlich sei sein Mandant damals drogenabhängig gewesen und habe alles sofort eingeräumt. Ob das Bespucken des Polizeifahrzeugs wirklich als Beleidigung gewertet werden könne, stellte der Verteidiger in Frage. „Ich würde das nicht gleich anzeigen“, sagte er.

Richterin Tettmann wählte mit neun Monaten den goldenen Mittelweg. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil der Mann inzwischen sein Leben in den Griff bekommen hat, sei fast einem Jahr drogenfrei lebt und eine Arbeitsstelle in Aussicht hat. Als Auflage muss er 1000 Euro an die Initiative „Keine Macht den Drogen“ zahlen. Das Bespucken eines Polizeifahrzeugs stellte für das Gericht allerdings sehr wohl eine Beleidigung dar. „Jemandem vor die Füße zu spucken, heißt jemandem seine Missachtung auszudrücken“, sagte Tettmann. Auch wenn man die Spucke danach wieder abwischt.

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30.09.2021

Arzt ohne Führerschein unterwegs / Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Kulmbach. Am 15. Juli des vergangenen Jahres wurde einem Arzt aus dem Raum Kulmbach der Führerschein entzogen, weil er zu viele Punkt im Verkehrsregister angesammelt hatte. Trotzdem soll er zwei Tage später mit seinem Wagen auf öffentlichen Straßen gefahren sein. Nun musste sich der 69-Jährige, der nicht mehr praktiziert, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht verantworten. Weil sich die Sache nicht mehr hundertprozentig aufklären ließ, stellte das Gericht das Verfahren kurzerhand ein. Allerdings muss der 69-Jährige eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro an den Hospizverein überweisen.

Laut Landratsamt sei ihm der Bescheid über den Entzug der Fahrerlaubnis am Freitag, den 15. Juli zugestellt worden. Er habe aber erst am Montag drauf seinen Briefkasten geleert, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Ralph Pittroff erklären. Die Schwarzfahrt soll aber bereits am Sonntag gewesen sein. „Mein Mandant leert nicht jeden Tag seinen Briefkasten“, so der Anwalt. Zwischenzeitlich habe der Angeklagte seine Fahrerlaubnis nach Ablegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auch wieder bekommen. Sie war ihm entzogen worden, weil er mehrfach zu schnell auf Autobahnen unterwegs war.

Ganz offensichtlich steckt hinter dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis allerdings viel mehr als nur ein Verkehrsdelikt. Spätestens bei der Aussage seiner mittlerweile getrennt lebenden Ehefrau wurde klar, dass es um eine überaus strittige Trennung geht. Da war die Rede von GPS-Sendern, die an ihrem Fahrzeug angebracht waren, von einem früheren Urteil gegen den Angeklagten wegen Nachstellung im Zusammenhang mit der Trennung und vom Vorwurf, der Mann hätte ihr Auto gestohlen. In Wirklichkeit wusste sie bloß nicht mehr genau, wo in Kulmbach sie es abgestellt hatte.

Auch die Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein war wohl von der Frau erfolgt. In ihrer Zeugenaussage war sie sich sicher, dass sie mit eigenen Augen gesehen habe, dass ihr Ex-Mann an jenem 17. Juli mit dem Auto gefahren war. Eine Datumsverwechslung schloss die Frau kategorisch aus.

Er habe doch gar keinen Grund, ohne Führerschein zu fahren, beteuerte der frühere Arzt noch einmal. Unter anderem habe sich eine frühere Sprechstundenhilfe in der fraglichen Zeit bereiterklärt, Fahrdienste für ihn zu übernehmen. Um die Aussage der Zeugin zu überprüfen, hätte das Gericht die Verhandlung aussetzen und weitere Polizeibeamte laden müssen, die während des Ermittlungsverfahrens mit der Sache betraut waren.

Richterin Sieglinde Tettmann und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gingen den pragmatischeren Weg. Sie stellten das Verfahren vorläufig ein. Der Angeklagte erklärte sich dazu bereit, sechs mal 150 Euro an den Kulmbacher Hospizverein zu bezahlen. Damit ist die Sache vorerst vom Tisch.

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30.09.2021

Unterhaltsrückstand in fünfstelliger Höhe / Jahrelang nichts gezahlt: 54-jähriger Gärtner zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Weit über 10000 Euro soll ein 54-jähriger Mann, der mittlerweile im Baden-Württembergischen Main-Tauber-Kreis lebt, mit Unterhaltungszahlungen für seinen heute 17 Jahre alten Sohn im Rückstand sein. Wegen Verletzungen der Unterhaltspflicht musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten. Da der gelernte Gärtner über keinerlei Einkommen verfügt und vom Geld seiner jetzigen Partnerin lebt, urteilte das Gericht auf eine relativ niedrige Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (600 Euro).

Das Unterhaltsrecht setzt sehr hohe Anforderungen, klärte Richterin Sieglinde Tettmann den Angeklagten, der ohne Anwalt schienen war, auf. Jeder Vater müsse alles nur Erdenkliche unternehmen, um sein Kind ernähren zu können, denn jedes Kind habe Anspruch auf Unterhalt. Genau das habe der Angeklagte aber nicht getan, das wurde in der Verhandlung schnell klar.

Der Mann gab an, eine Zeit lang sogar obdachlos gewesen zu sein und im Wald gelebt zu haben. Trotzdem habe er noch in seinem erlernten Beruf weitergearbeitet, bis er es körperlich einfach nicht mehr durchgehalten habe und ihm ein Burnout zum Aufhören gezwungen habe. Heute sei er aufgrund seiner körperlichen und psychischen Probleme gar nicht mehr in der Lage zu arbeiten.

Ein ärztliches Attest hatte der Angeklagte dafür allerdings nicht. Wie auch? Er besitzt schon seit vielen Jahren keine Krankenversicherung mehr und kann gar nicht zum Arzt gehen. Dazu kommt, dass es sich bei den ausstehenden Unterhaltszahlungen wohl nur um die Spitze des Eisbergs handelt, da nur der Zeitraum von März 2018 bis Januar 2021 angeklagt war. Ganz offensichtlich hatte der Mann aber auch davor keine Zahlungen geleistet.

Sie habe gegen ihren Ex-Mann bereits einen vollstreckbaren Titel erwirkt, sagte die Ex-Frau des Angeklagten. Bis 2008 habe er Unterhalt bezahlt, da war der Sohn erst vier Jahre alt. Danach sei nur noch gelegentlich Geld geflossen, ab 2014 dann gar nichts mehr. Heute ist der Sohn 17 Jahre alt und besucht noch die Schule.

Eine mit 700 Euro etwas höhere Geldstrafe hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im ihrem Plädoyer beantragt. Der Angeklagte zeige sich weder einsichtig, noch in irgendeiner Form bemüht, an der Situation etwas zu ändern, so die Anklagevertreterin, die dem Mann seine schwierigen persönlichen und vor allem wirtschaftlichen Verhältnisse zu Gute hielt. Auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, sollte sich positiv auswirken.

Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit 600 Euro geringfügig unter dem Antrag. Sie ging zu Gunsten des Mannes davon aus, dass er wirklich keine schwereren körperlichen Arbeiten verrichten könne. Zumindest hätte das Gegenteil nur mit Hilfe eines langwierigen und teuren Gutachtens bewiesen werden können. Leichtere Tätigkeiten wären aber schon möglich gewesen, doch der Angeklagte habe in dieser Hinsicht rein gar nichts unternommen. „Da sehe ich keine andere Möglichkeit, als eine geringe Gelstrafe zu verhängen“, sagte Tettmann. Zahlt der Mann die Strafe nicht, kann er einen Antrag stellen, die 60 Tagessätze abzuarbeiten. Klappt auch das nicht, muss er die 60 Tage im Gefängnis absitzen. Die Unterhaltsforderungen bleiben allerdings bestehen. Sie verjähren erst nach 30 Jahren.

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28.09.2021

Schmuck und Münzen für über 10000 Euro mitgehen lassen / Putzfrau aus dem Landkreis muss ins Gefängnis

Kulmbach. Weil sie von ihrer Putzstelle wertvollen Goldschmuck, Uhren und Münzen im Gesamtwert von weit über 10000 Euro mitgehen ließ, muss eine 55-jährige Frau aus dem Landkreis ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt verurteilte die mehrfach vorbestrafte Putzfrau zu zwei Einzelstrafen von zusammen zwei Jahren und sieben Monaten. Eine Bewährungsstrafe sei nicht mehr in Betracht gekommen, die Gesamtumstände sprächen eindeutig dagegen, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung nach fast vier Stunden Verhandlungsdauer.

Die Frau hatte die Wertsachen aus Schränken im Schlafzimmer und im Gästezimmer des Hauses, in dem sie eine Putzstelle angenommen hatte, gestohlen und per Internet an ein Goldankaufsunternehmen in München weiterverkauft. Die Anklage listete unter anderem Anhänger, Broschen. Ringe, ein Collier, Manschettenknöpfe und wertvolle Sammelmünzen auf. Allein eine Armbanduhr soll über 4000 Euro wert gewesen sein, eine weitere Uhr knapp 1500 Euro.

Das alles ist möglicherweise auch nur die Spitze des Eisbergs, denn die Geschädigte Hauseigentümerin bezifferte den Schaden gegenüber der Polizei auf rund 30000 Euro. Tatsächlich flossen schon vor dem angeklagten Tatzeitraum Mai 2018 bis Mai 2020 größere Summen vom Goldankauf auf das Konto der Angeklagten. Das allerdings war nicht Gegenstand der Anklage und wurde deshalb auch nicht weiter aufgeklärt.

Als wesentliches Motiv für ihr Handeln gab die Frau ihre Spielsucht an. Aufgrund chronischen Geldmangels habe sie angefangen, bei verschiedenen Online-Casinos zu spielen. Im Falle eines größeren Gewinns hätte sie die Sachen zurückkaufen und auch zurückgeben wollen. Das ging allerdings gründlich daneben. Erstens blieb, wie zu erwarten, der größere Gewinn aus. Zweitens ist es bei dem Goldankaufunternehmen üblich, dass die Ware sofort eingeschmolzen wird. „Das konnte ich ja nicht wissen, ich dachte, das funktioniert so wie bei einem Pfandleihhaus“, sagte die Angeklagte.

Bei genauerem Hinsehen wurde allerdings auch deutlich, dass die Frau unter einer Vielzahl von physischen und psychischen Problemen leidet. Sie ist tatsächlich ernsthaft erkrankt, allein die Verlesung ihres Medikamentenplanes nahm ungewöhnlich lange in Anspruch. Auch psychisch ist die Frau aufgrund jahrelanger familiärer Schwierigkeiten beeinträchtigt. Von Depressionen war die Rede, auch von einem Suizidversuch. Bei einem Psychotherapeuten ist sie seit geraumer Zeit in Behandlung, eine stationäre Therapie wegen der festgestellten Spielsucht hatte sie in Aussicht. Auch die Verhandlung musste mehrfach unterbrochen werden, nachdem der Angeklagte dermaßen schlecht wurde, dass sie sich übergeben musste.

Auf der anderen Seite ist die Frau bereits mehrfach vorbestraft und zwar immer wieder wegen Diebstahls. Zuletzt kam sie im Mai wegen mehrerer Ladendiebstähle in Kulmbach mit einer Geldstrafe davon. Wegen einer weiteren Verurteilung aus dem Jahr 2017 zu sechs Monaten war die Bewährung noch offen. In einem medizinischen Gutachten wurden der Angeklagten zwar Impulskontrollstörungen diagnostiziert, eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit liege allerdings nicht vor.

Mit insgesamt drei Jahren hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sogar eine noch höhere als die letztlich ausgesprochene Strafe beantragt. Besonders der hohe Entwendungsschaden, die hohe Rückfallgeschwindigkeit, die vielen einschlägigen Vorstrafen und die offene Bewährung ließen keine Bewährungsstrafe mehr zu. Verteidiger Ralph PIttroff sah dies anders. Er plädierte auf zwei Jahre mit Bewährung. Man müsse der Angeklagten die Chance geben, ihre Glücksspielsucht behandeln zu lassen, sagte der Anwalt.

Das Schöffengericht war nach längerer Beratung anderer Meinung. Der Schuldspruch lautete auf Diebstahl und Betrug in zahlreichen Fällen. „Wir sehen, dass sie sich in einer schwierigen Situation befinden“, sagte Richterin Allstadt zur Angeklagten. Trotzdem habe sie sich bisherige Strafen nicht als Warnung dienen lassen. Die Richterin sah den Justizvollzug sogar als Chance dafür an, dass die Frau aus ihrem Elend herausgerissen wird und sich neu besinnen kann.

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21.09.2021

Kuscheltier, Lippenstift und Lederarmbänder geklaut / Jugendrichter: 19-jährige muss Sozialstunden leisten

Kulmbach. Trotz einer ganzen Straftatenserie mit Diebstählen und Betrügereien und einem Gesamtschaden von rund 350 Euro hat das Amtsgericht das Strafverfahren gegen eine 19-Jährige eingestellt. Die junge Frau muss allerdings 60 sogenannte Sozialstunden leisten. Hintergrund ist, dass die Angeklagte an einer psychischen Störung leidet und sich zu den Tatzeitpunkten im April und Mai dieses Jahres in einer extremen Ausnahmesituation befunden hat.

Die Frau hatte bei einem Drogeriemarkt im Bayreuther Rotmaincenter unter anderem eine Tasse, ein Kuscheltier, ein Spielgerät Make-Up und zwei Lippenstifte im Gesamtwert von 165 Euro entwendet. Sie wurde beim Verlassen des Geschäftes von einem Ladendetektiv gestellt und musste noch vor Ort die Fangprämie in Höhe von 50 Euro aufbringen.

Doch damit nicht genug. Obwohl die leidenschaftliche Reiterin damals gar kein Pferd mehr besaß, bestellte sie bei verschiedenen Verkäufern in ganz Deutschland jede Menge Reitutensilien, ohne je dafür die Rechnung zu bezahlen. Staatsanwältin Katharina Hecht zählte unter anderem eine Dressurschabracke für 33 Euro von einer Verkäuferin aus der Nähe von Straubing, eine weitere Dressurschabracke für 45 Euro aus Brandenburg und einen Pferdestriegel für 20 Euro aus Sachsen-Anhalt auf. Dazu kommen laut Anklage der Kauf von zwei Lederarmbändern aus Nordrhein-Westfalen und eines Armani T-Shirts für 45 Euro aus München. Nicht eine Rechnung hatte die junge Frau beglichen, alle Geschädigten gingen deshalb zur Polizei und stellten Strafantrag.

Die Angeklagte räumte ohne Umschweife alles ein, sie habe das ungewollt gemacht, ohne darüber nachzudenken. Die Folgen habe sie einfach ausgeblendet. Erst bei der Polizei habe sie registriert, was sie angestellt hatte. „Ich habe die Sachen ja gar nicht gebraucht“, sagte sie. Sie habe rein aus Verzweiflung gehandelt. „Ist ja auch sinnlos, Pferdesachen zu kaufen, wenn man gar keine Pferde hat“, pflichtete ihr der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner bei.

Tatsächlich stellte sich heraus, dass die junge Frau aufgrund erheblicher Mobbing-Vorkommnisse mit gewalttätigen Übergriffen während ihrer Schulzeit an einer schweren Angststörung leidet und deshalb auch in Behandlung ist. Sogar von Suizidgedanken war schon die Rede. Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes berichtete von einer Angststörung, von einer verzögerten sozialen Reife und von Entwicklungsauffälligkeiten aufgrund massiven Mobbings. Die Taten seien in einem Ausnahmezustand geschehen, von weiteren Straftaten sei aber nicht mehr auszugehen. Er schlug deshalb vor, die Angeklagte trotz ihrer Volljährigkeit als Heranwachsende im Sinne des Jugendstrafgesetzes zu behandeln und das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage einzustellen.

Staatsanwältin Hecht und Richter Berner sahen das genauso und legten die Zahl der zu leistenden unentgeltlichen und gemeinnützigen Arbeitsstunden nach Weisung der geschwister-Gummi-Stiftung auf 60 fest.

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15.09.2021

„Selten sinnlose Aktion“ Bücherschrank in Brand gesteckt / 21-jähriger Berufsschüler zu Jugendstrafe verurteilt

Kulmbach Der Bücherschrank des Lions Clubs am Holzmarkt ist noch immer nicht vollständig repariert. Auch rund ein halbes Jahr nach seiner mutwilligen Zerstörung fehlen noch immer die Glastüren. Nach jedem Regenguss werden die darin aufbewahrten Bücher nahezu unbrauchbar. Schuld an der Misere sind zwei junge Männer, die den Schrank samt den Büchern am 24. März kurz vor Mitternacht in Brand gesteckt und dabei einen Sachschaden von fast 9000 Euro angerichtet haben.

Einer der beiden Männer, ein 21-jähriger Berufsschüler und Praktikant aus Kulmbach, musste sich jetzt vor dem für Jugendsachen zuständigen Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner verantworten. Er wurde wegen Diebstahls und wegen der Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von 90 Sozialstunden und zu einer sechs Monate andauernden sozialen Trainingsmaßnahme bei der Caritas verurteilt. Dabei war die Geschichte mit dem Bücherschrank nicht der einzige Anklagepunkt.

Noch in derselben Nacht vom 24. auf den 25. März dieses Jahres entwendete der Angeklagte zusammen mit seinem Kumpel einen Rattan-Tisch und einen dazugehörigen Stuhl vom Gelände der AWO-Seniorenwohnanlage. Auch das war noch nicht alles: gut zwei Wochen später brachen die beiden die Räumlichkeiten des türkischen Imbisses nahe der Kieswäsch auf. Die Beute: ein gefrorener Döner-Spieß und jede Menge Pizzen aus der Tiefkühltruhe.

Während der polizeilichen Ermittlungen hatte der Angeklagte bereits alles eingeräumt. Vor Gericht wollte er zunächst nicht so mit der Sprache heraus. Er habe an diesem Tag gesoffen und sei betrunken gewesen, sagte er schließlich. Mit Büchern hatte der junge Mann, der einräumte, an einer Lese- und Rechtschreibschwäche zu leiden, ohnehin nicht so viel am Hut. „Es ist halt passiert, ich kann es nicht mehr rückgängig machen“, sagte er genervt. Eine Zahlungsaufforderung vom Lions Club habe er bereits erhalten, bezahlt habe er aber noch nichts.

Was den Tisch und den Stuhl von der Seniorenwohnanlage angeht, so legte der Angeklagte großen Wert darauf, dass man beides wieder zurückgebracht habe, wenn auch erst ein paar Wochen später. Ein wirklicher Schaden sei also gar nicht entstanden. Den Einbruch in den türkischen Imbiss räumte er ebenfalls ein, konnte dafür aber keine Erklärung liefern. An Hunger habe es aber nicht gelegen, schließlich war ja alles tiefgefroren.

Auch den Termin bei der Jugendgerichtshilfe, in dem der persönliche Werdegang erörtert werde sollte, ließ der Angeklagte trotz Vorladung unentschuldigt sausen. Immerhin war von ihm selbst zu erfahren, dass er einen Förderschulabschluss hat und derzeit ein Praktikum bei einem Handwerksbetrieb absolviert. Ansonsten war sein Lebensweg geprägt von familiären und schulischen Problemen. Auch wegen Drogenbesitzes wurde er schon einmal verurteilt.

Die letztlich verhängte Strafe von 90 unentgeltlichen und gemeinnützigen Arbeitsstunden nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung und die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme hatte bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert. Dabei handelt es sich um eine, im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht wesentlich mildere Jugendstrafe. Dabei soll der Resozialisierungsgedanke und nicht die Bestrafung im Vordergrund stehen. Möglich ist die nur, weil der Angeklagte zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aufgrund seiner verzögerten Entwicklung eher einem Jugendlichen, als einem Erwachsenen gleichzusetzen ist.

Richter Berner sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „selten sinnlosen Aktion“.  „Diese Tat ist an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten“, sagte er. Der Angeklagte sei gerade noch mal um einen Jugendarrest herumgekommen, schließlich war ein relativ hoher Sachschaden entstanden.

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14.09.2021

Smartphones, Laptops und eine Kamera online vertickt aber nie geliefert / 42-jähriger Kulmbacher wegen Ebay-Betrugs im großen Stil vor Gericht

Kulmbach. Wegen einer ganzen Serie von Ebay-Betrügereien muss sich ein 42-jähriger Mann aus Kulmbach seit Dienstag vor dem Schöffengericht verantworten. Der Angeklagte hatte Smartphones, Laptops und eine hochwertige Kamera im Internet hauptsächlich bei Ebay, vereinzelt aber auch bei anderen Online-Plattformen wie dem Facebook Marketplace oder bei Shpock zum Kauf angeboten, die Ware nie geliefert, aber das Geld einbehalten. Weil der Mann aufgrund einer Erkrankung zeitlich nur beschränkt verhandlungsfähig ist, wurde der Prozess auf zwei Wochen vertagt.

Insgesamt sind es zehn Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs, die der Staatsanwalt für die Zeit von Ende 2018 bis Anfang 2020 auflistet. Gewerbsmäßig deshalb, weil der Angeklagte mit den Scheingeschäften eine nicht unerhebliche Einnahmequelle generierte und damit zumindest eine Zeitlang seinen Lebensunterhalt bestritt. Den Gesamtschaden, den er durch seine Betrügereien angerichtet hatte, beziffert die Anklage auf rund 4200 Euro.

„Ich gebe alles zu“, sagte der Mann zu Beginn der Verhandlung. Daraufhin bremste ihn sein Pflichtverteidiger Frank Stübinger erst einmal aus. So pauschal wird das alles nicht eingeräumt“, stellte der Anwalt klar. Tatsächlich will der Angeklagte zumindest zwei Notebooks tatsächlich besessen und auch verschickt haben. Angekommen sind sie den bisherigen Ermittlungen zufolge trotzdem nicht. Die beiden Käufer müssen deshalb wahrscheinlich zum nächsten Termin anreisen und als Zeugen aussagen. Auch der Verkauf der Kamera ist unklar. Der Apparat hatte wohl seiner damaligen Lebensgefährtin gehört, die nicht in Kulmbach lebt. Wo die Kamera geblieben ist, weiß keiner der Beteiligten.

Hintergrund der Taten ist, dass der Angeklagte ausschließlich von einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 321 Euro im Monat leben muss. Allein seine Miete liegt aber schon bei 400 Euro. Deshalb habe er bislang auch nichts zurückzahlen können. „Es ist alles für den täglichen Bedarf draufgegangen“, sagte er.

Dem Angeklagten wird außerdem ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll in der Wohnung eines Bekannten im Ruhrgebiet dessen Mobiltelefon im Wert von 1249 Euro geklaut haben. Das stimme definitiv nicht, behauptete der Mann. Das Handy sei von Anfang für ihn bestimmt gewesen, er habe monatlich die Vertragskosten in Höhe von 40 Euro überwiesen.

Die Vorsitzende des Schöffengerichts Nicole Allstadt deutete bereits an, dass weitere Anklagen wegen ähnlicher Delikte anhängig sind. Ob Strafen im Fall einer Verurteilung aber jemals vollstreckt werden könne sei fraglich, sagte die Richterin spielte damit wohl auf die desolate finanzielle Situation des Mannes genauso wie auf seinen schlechten Gesundheitszustand an.

Die Verhandlung wird mit der Einvernahme weiterer Zeugen am 28. September fortgesetzt.

28.09.2021

Mit Scheingeschäften 4000 Euro ergaunert / E-Bay-Betrugsserie: Haftstrafe gegen 42-jährigen Kulmbacher

Kulmbach. Wegen einer E-Bay-Betrugsserie hat das Schöffengericht einen 42-jährigen Mann aus Kulmbach zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann in sechs Fällen Smartphones auf verschiedenen Internet-Plattformen verkauft, aber nie geliefert hat. Damit richtete er einen Gesamtschaden von rund 4000 Euro an. Weil der Angeklagte auch noch ein weiteres Smartphone im Wert von rund 1200 Euro bei einem Bekannten geklaut hatte, lautete der Urteilsspruch auf Betrug in sechs Fällen und auf Diebstahl.

Ob der Mann die Strafe auch tatsächlich absitzen muss, steht in den Sternen. Hintergrund ist, dass er an einer schweren Krankheit leidet. Sie führte dazu, dass er bereits 2015 seinen Beruf als Kraftfahrer an den Nagel hängen musste und zum Frührentner erklärt wurde. Die kleine Erwerbsunfähigkeitsrente reicht aber hinten und vorne nicht aus, so dass er sich mit den E-Bay-Betrügereien eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wollte. Das Gericht stufte die Taten deshalb auch als gewerbsmäßig ein, was sich strafverschärfend auswirken sollte.

Die Krankheit des Angeklagten ist auch der Grund dafür, dass man an zwei verschiedenen Tagen verhandeln musste, da der Mann nur beschränkt verhandlungsfähig war und nur eine bestimmte Verhandlungsdauer zugelassen war. Bereits eine Haftstrafe aus dem Jahr 2017 musste der Angeklagte aufgrund seiner Haftunfähigkeit nicht antreten. Sie wurde vorerst auf das Jahr 2023 vertagt.

Insgesamt waren es zehn Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs, die die Anklage für die Zeit von Ende 2018 bis Anfang 2020 aufgelistet hatte. Vier davon wurden im Laufe der Verhandlung eingestellt, da Einzelheiten nicht mehr genau nachvollzogen werden konnten. Den Schaden, den der Mann durch die Scheingeschäfte angerichtet hatte, wurde dennoch auf knapp 4000 Euro beziffert. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte die Taten weitgehend eingeräumt. Das Geld sei für den täglichen Bedarf draufgegangen, erklärte er.

Die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren hatte bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert. Der Angeklagte habe nicht unerhebliche Schäden angerichtet, sei bereits vielfältig und auch einschlägig, also wegen Betrugs, vorbestraft und habe deshalb sogar schon Haftstrafen verbüßen müssen. Aufgrund der Gesamtumstände reiche es nicht für eine positive Sozialprognose, die für eine Bewährungsstrafe notwendig wäre. Selbst Verteidiger Frank Stübinger hatte nicht genügend Argumente, die für eine Bewährungsstrafe gesprochen hätten. Allerdings fiel sein Antrag mit einem Jahr und acht Monaten niedriger aus.

Das Schöffengericht unter Nicole Allstadt schloss sich schließlich der Staatsanwaltschaft an und entschied auf zwei Jahre. Die vorsitzende Richterin rechnete es dem Angeklagten dabei hoch an, dass er keinen Hehl aus seinen Betrugstaten gemacht und sich geständig und kooperativ verhalten hatte. „Das zeigt, dass ein gewisses Unrechtsbewusstsein vorhanden ist“, sagte Allstadt. Freilich steht die Strafe aufgrund der schweren Erkrankung erst einmal auf dem Papier. Wann und gegebenenfalls ob der Angeklagte überhaupt ins Gefängnis muss, ist völlig offen.

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10.09.2021

Streit auf Supermarktparkplatz war eskaliert / 53-jährger Monteur aus dem Bamberger Landkreis muss 900 Euro an gemeinnützige Einrichtung bezahlen

Kulmbach. Wegen eines Abbiegefehlers waren sich ein Monteur aus Scheßlitz und ein vietnamesischer Koch aus Kulmbach so in die Haare geraten, dass die lautstarke Auseinandersetzung in wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen endete. Vor dem Amtsgericht bekam der 53-jährige Monteur dafür jetzt die Quittung. Das Verfahren gegen ihn wurde zwar eingestellt, doch muss er als Auflage 900 Euro an eine wohltätige Organisation überweisen.

Die Streithähne wollten am Samstagnachmittag des 16. Januar dieses Jahres mit ihren Fahrzeugen gerade den Real-Parkplatz verlassen und rechts in die Albert-Ruckdeschel-Straße einbiegen. Der Monteur hat dabei wohl vergessen, zu blinken, da fuhr der Koch einfach links um ihn herum. Der Angeklagte zeigte ihn daraufhin den Vogel. Damit hätte das Ganze eigentlich schnell beendet sein können.

Doch ganz im Gegenteil. Beide bogen im Anschluss auf den Aldi-Parkplatz ein, wo es zu einer wüsten Schreierei mit den übelsten Ausdrücken kam. Der Vietnamese ist dabei unglaublich ruhig geblieben und hat eigentlich gar nichts gesagt“, erinnerte sich eine unmittelbare Zeugin des Vorfalls, eine 52 Jahre alte Journalistin aus dem Kulmbacher Raum an das Geschehen. Der Angeklagte habe dagegen aufgedreht. „Er ist immer wütender geworden, die Beschimpfungen sind immer mehr entgleist“, so die Zeugin.

Konkret soll er den Vietnamesen unter anderem als „Idioten“, „Kanaken“, „Sozialschmarotzer“ und „chinesische (!) Virenschleuder“ bezeichnet haben. Anschließend habe er dem Vietnamesen den Weg zum Aldi-Markt versperrt und gedroht haben: „Mein nächsten Mal fahr ich dich tot“.

„Hier werden Märchen erzählt“, tönte der Angeklagte zunächst lautstark im Gerichtssaal. Seine Verteidigerin Maren Basler aus Bamberg konnte ihren Mandanten gerade noch bremsen und erläuterte, dass der Angeklagte aufgrund mehrerer schwerer Erkrankungen emotional sehr aufgebracht sei. Sein aufbrausendes Verhalten ist nicht böswillig gemeint“, sagte die Rechtsanwältin. Normalerweise gehe ihr Mandant aufgrund seiner Erkrankungen jeder Auseinandersetzung aus dem Weg.

Leider nicht an jenem Samstagnachmittag in Kulmbach. Der Angeklagte räumte den Vorfall zwar ein, relativierte das Geschehen allerdings. So habe er den Vietnamesen zwar beleidigt, aber nicht bedroht, schon gar nicht mit dem Tod. Außerdem seien auch von Seiten des Vietnamesen Beleidigungen in seiner Richtung gefallen. Auch den vergessenen Blinker stellte der Angeklagte in Abrede. Er sei in seinem Leben schon mindestens drei Millionen Kilometer gefahren, da wisse er genau, wann er zu Blinken habe, und wann nicht.

Der Vietnamese räumte ein, nicht alles verstanden zu haben. Den gezeigten Vogel konnte er aber schon deuten und, dass es Schimpfworte waren, das habe er sehr wohl kapiert. „Der war total aggressiv, ich fühlte mich schon bedroht“, sagte der Vietnamese.

Aufgrund der schweren Beleidigungen und Beschimpfungen, die sich über mehrere Minuten hinzogen, hatte die Augenzeugin per Handy die Polizei verständigt. „Beim nächsten Mal mach ich dich platt, so dass du nicht mehr aufstehst“, diese Worte hatte die Zeugin ganz genau verstanden. Ob der der Vietnamese das allerdings auch so verstanden hatte, darüber kamen schnell Zweifel auf. Zum einen sprach er gar nicht deutsch, so dass ihn im Gerichtssaal wurde eine Dolmetscherin zur Seite gestellt werden musste. Zum anderen konnte er sich gar nicht mehr an die Worte, die gefallen waren erinnern.

Verteidigerin Basler warf dabei die Frage auf, ob man jemanden beleidigen oder mit Worten bedrohen kann, der das Gesagte gar nicht versteht. Kurzerhand ersparte sich das Gericht die Einvernahme weiterer Zeugen und beendete das Verfahren per Einstellung. Die 900 Euro aus der Geldauflage sollen an die Deutsche Hirntumorhilfe e.V., eine unabhängige, gemeinnützige Organisation zur Förderung der neuroonkologischen Forschung, gehen.

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09.09.2021

Ein Auto, vier Betrogene / Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht: 41-jähriger Mann muss ins Gefängnis

Kulmbach. Wegen vier Betrugsverfahren, die sich alle um ein und dasselbe Fahrzeug drehen, musste sich ein 41-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Am Ende schickte ihn Richterin Sieglinde Tettmann für ein Jahr hinter Gitter. Grund dafür war unter anderem, dass er 15 Eintragungen in seinem Vorstrafenregister hatte, die Betrügereien während einer offenen Bewährung in anderer Sache begangen hatte und eine hohe kriminelle Rückfallgeschwindigkeit an den Tag legte. Hafterfahrung hat der Betreiber eines Hausmeisterservice bereits. Zum einen musste er bereits mehrere Freiheitsstrafen verbüßen, zum anderen wurde er in Fußfesseln aus der JVA vorgeführt, weil gerade eine weitere Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird.

Der Angeklagte hatte „unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit“, bei einem Privatmann einen BMW für 5000 Euro erworben. Für die Anzahlung von 300 Euro und eine erste Rate von gut 400 Euro reichte es gerade noch, auf den Restbetrag wartet der Verkäufer noch heute. Dann schloss der Angeklagte per Internet eine Haftpflichtversicherung ab, erhielt auch gleich eine vorläufige Deckungszusage, doch konnte er nicht einmal die Erstprämie in Höhe von 450 Euro begleichen.

Doch damit noch lange nicht genug. Vier Wochen später fuhr er mit dem Wagen bei einem Pfandleihhaus in Nürnberg vor, versetzte das Auto, das ihm ja gar nicht gehörte, und mietete es gleichzeitig gegen eine monatliche Gebühr zurück. Auf der Miete in Höhe von knapp 150 Euro pro Monat blieb das Pfandleihhaus mehrere Monate lang sitzen. Zu alle Überfluss wurde kurz darauf auch noch eine größere Reparatur fällig, weil eine Bremse und ein Radlager erneuert werden mussten und die hintere Achse eine Beschädigung aufwies. Auf die gut 3000 Euro wartet das Autohaus in Naila vergebens. Allerdings hat das Autohaus das Fahrzeug kurzerhand einkassiert und unter Verschluss gestellt.

In der Hauptverhandlung blieb dem Angeklagten nichts anderes übrig, als alles zuzugeben. Er habe das Auto damals gebraucht, um zur Arbeit zu kommen, erklärte er. So habe er sich einfach nicht anders zu helfen gewusst. Natürlich sei ihm klar gewesen, dass er ein Auto, das ihm gar nicht gehört, nicht so einfach versetzen darf.

„Er hatte angegeben, dass er das Fahrzeug geerbt hat“, erinnerte sich der Filialleiter des Nürnberger Autohauses. Im Kaufvertrag habe er versichert, dass ihm das Auto gehört. Der Servicemeister des Nailaer Autohauses gab an, dass Barbezahlung bei Abholung vereinbart gewesen sei. Nun stehe das Auto auf dem Werksgelände und niemand sei dafür zuständig. „Hätte ich ihn gekannt, dann hätte ich mich nicht auf eine Ratenzahlung eingelassen“, sagte der Verkäufer des Wagens, ein 32-jähriger Mechaniker aus Ahornberg. Der Mann hat inzwischen auch eine Rechtsanwältin eingeschaltet, um vielleicht doch noch an sein Geld zu kommen. Die Chancen dafür stehen schlecht, denn der Angeklagte hatte bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Wenn er jetzt seine Gefängnisstrafe absitzt, wird er die offenen Rechnungen kaum begleichen können.

Eine mit einem Jahr und zwei Monaten noch höhere Gefängnisstrafe hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer beantragt. „So viele Vorstrafen, immer wieder neue Straftaten und nicht einmal eine offene Bewährung dient dem Angeklagten als Warnschuss“, zeigte sich der Vertreter der Anklagebehörde fassungslos. Verteidiger Werner Brandl sah dagegen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten als ausreichend an. Sein Mandant arbeite daran, seine finanziellen Verhältnisse in Ordnung zu bringen und sei jetzt selbständig tätig, erklärte der Anwalt.

Richterin Tettmann konnte dem nicht beipflichten. Unter anderem sprächen die vielen Vorstrafen und der hohe Schaden eindeutig dagegen. „Ein Auto, das einem nicht gehört, kann man nicht verkaufen“, erläuterte sie noch einmal. Deshalb sei eine Gefängnisstrafe unumgänglich. Dabei hielt sie dem Angeklagten aber auch zu Gute, dass er sich nicht persönlich bereichern wollte, sondern, dass es ihm lediglich darum ging, über die Runden zu kommen.

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09.09.2021

Freie Meinung gegen Volksverhetzung / Twitter-Posts gegen Flüchtlinge: 55-jähriger Mann aus dem Landkreis zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht einen 55-jährigen Handwerker aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1400 Euro) verurteilt. Der Mann hatte über seinen Twitter-Account insgesamt sieben Posts veröffentlicht, die nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.

Konkret hatte der Mann unter anderem dazu aufgerufen, „Invasoren“ zurückzuschicken, die Bundeswehr einzusetzen, „um Deutschland gegen Invasoren zu schützen“, und die „feindliche Übernahme durch Invasoren“ zu verhindern. Auch von „Parasiten“ war dabei mehrfach die Rede.

Seine Posts hätten sich ausschließlich gegen diejenigen gerichtet, die Grenzzäune stürmen und die sich gewaltsam Zutritt zu einem anderen Land verschaffen, verteidigte sich der 55-Jährige. Niemals habe er zu Gewalt gegen Flüchtlinge aufgerufen. Er habe ja auch das Wort Flüchtlinge in keinem der Posts erwähnt. Invasoren seien seiner Meinung nach Gewaltverbrecher. „Leute, die Grenzzäune stürmen, sind keine Migranten“, so die Ansicht des Angeklagten. Außerdem gebe es an den deutschen Grenzen ja gar keine Zäune.

Da sich das Wort „Invasoren“ wie ein Roter Faden durch die Posts zog, legte Verteidiger Ralph Pittroff eine Definition des Wortes vor. Darin hieß es: „Invasoren sind Menschen, die unter Androhung oder Anwendung von Gewalt in fremdes Hoheitsgebiet eindringen“. Damit sah Pittroff die Einlassung seines Mandanten bestätigt. Darüber hinaus sah der Verteidiger die Twitter-Nachrichten völlig aus dem Zusammenhang gerissen. So habe sein Mandant lediglich auf die Kommentare anderer Twitter-Nutzer geschrieben. Eine der Nutzerinnen war die frühere langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundesvertriebenenpräsidentin Erika Steinbach, die bereits vor Jahren aus Protest gegen die Flüchtlingspolitik aus ihrer Partei ausgetreten war.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nannte die Einlassungen des Angeklagten und seines Verteidigers Augenwischerei. Der Bezug zu nach Deutschland einreisenden Flüchtlingen sei eindeutig. Der Anklagevertreter beantragte deshalb eine deutlich höhere Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (4200 Euro). Im Strafbefehl, den der Angeklagte zuvor erhalten und gegen den er Einspruch eingelegt hatte, war sogar von 120 Tagessätzen mal 40 Euro (4800 Euro) die Rede.

Verteidiger Ralph Pittroff sah dagegen keinen Tatnachweis erbracht, dass sein Mandant tatsächlich Flüchtlinge gemeint und zum Hass angestachelt habe. Sein Mandant habe lediglich auf andere Posts geantwortet. Da man deren Wortlaut nicht kenne, fehle der Gesamtzusammenhang. Pittroff: „Einen rechtlich relevanten Zusammenhang zu Flüchtlingen gibt es nicht.“ Der Verteidiger brachte außerdem das Grundgesetz ins Spiel, das ein Recht auf freie Meinungsäußerung vorsieht. Somit sei kein strafbares Verhalten gegeben, sagte Pittroff und forderte Freispruch.

Der Post sei ganz klar gegen Flüchtlinge gerichtet gewesen, meinte dagegen Richterin Sieglinde Tettmann in der Urteilsbegründung. Allerdings setzte sie die Strafe deutlich niedriger an. Weil der Mann derzeit keine Arbeit hat und von Hartz IV lebt, legte sie den Tagessatz auf nur zehn Euro fest, so dass die Gesamtstrafe bei 1400 Euro und nicht wie noch im Strafbefehl bei 4800 Euro liegt. Die Menschen, die Grenzzäune stürmen sind ja Flüchtlinge, sagte die Richterin. Wenn der Angeklagte die Bundeswehr dazu aufrufe, gegen diese Menschen vorzugehen, dann sei das eine Anstachelung zu Hass und Feindseligkeit vor Millionen potentiellen Twitter-Nutzern.

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08.09.2021

Sexuelle Übergriffe in Jugendhilfeeinrichtung / 20-Jahre alter Bewohner zu Jugendstrafe verurteilt

Kulmbach. Wegen der Vergewaltigung eines Mitbewohners in der Jugendhilfeeinrichtung Fassoldshof hat das Amtsgericht in Kulmbach einen 20-jährigen ehemaligen Bewohner zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der junge Mann hatte zugegeben, in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Gleichaltrigen vorgenommen zu haben. Der Urteilsspruch lautete deshalb auf Vergewaltigung, weil die Handlungen des Angeklagten in vier Fällen mit einem Eindringen in den Körper des Mitbewohners gegen dessen Willen verbunden waren.

Glück im Unglück war es für den Angeklagten, dass er aufgrund erheblicher Reifeverzögerungen und einer in ganz besonderem Maß belastenden Biographie nach dem wesentlich milderen Jugendstrafrecht, bei dem der Erziehungsgedanke und nicht die Strafe im Vordergrund steht, verurteilt wurde. „Nach Erwachsenenstrafrecht wäre der Angeklagte für mehrere Jahre der Freiheit beraubt worden“, sagte der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner in der Urteilsbegründung. Soll heißen: Nach Erwachsenenstrafrecht wäre der Angeklagte im Gefängnis gelandet.

Das Schöffengericht verhängte gegen den Angeklagten außerdem eine ganze Reihe von Auflagen. So muss der junge Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, künftig jede zumutbare Arbeitsstelle annehmen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Begeht er in den kommenden drei Jahren eine Straftat, so muss er die zwei Jahre doch noch absitzen.

Mit einer Bewährungsstrafe kam der Angeklagte vor allem auch deshalb davon, da er über seinen Pflichtverteidiger Tobias Liebau aus Bayreuth sämtliche Taten in vollem Umfang einräumen ließ. Damit konnte das Gericht auf die Einvernahme sämtlicher Zeugen, vor allem aber auch auf des Opfers verzichten. Der Verhandlungstag wurde damit nicht nur entscheidend abgekürzt, dem Mitbewohner wurde auch eine peinliche Befragung erspart.

Laut Verteidigung gab es zwischen dem Angeklagten und dem Mitbewohner eine Beziehung, wenn auch „eine schwierig zu beurteilende Beziehung“, wie er es nannte. Beide seien füreinander dagewesen, sagte der Anwalt. „Wir waren ziemlich gute Freunde“, so der Angeklagte. Irgendwann habe dann einer mehr als der andere gewollt, womit der Angeklagte sich selbst meinte. Mittlerweile habe er die Einrichtung auf eigenen Wunsch verlassen und lebe in der Nähe seiner Mutter in Niederbayern.

Klar wurde während der Verhandlung aber auch, dass der Mann ganz offensichtlich ein medizinisches Problem hat. So war er aufgrund von Verhaltensstörungen zuletzt in einem psychiatrischen Krankenhaus stationär in Behandlung. Zur Sprache kamen auch früherer Drogengeschichten und ein zur Tatzeit ausschweifender Alkoholmissbrauch. Eine Vorstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung hatte der Angeklagte bereits.

Mit dem Urteil folgte das Schöffengericht exakt der Forderung von Staatsanwalt Stefan Käsbohrer. Der Anklagevertreter verhehlte seine Zweifel daran nicht, ob der Angeklagte die Bewährung straffrei durchsteht. Probleme sind vorprogrammiert, mit Blick auf die Überforderungssituation, in der sich der Angeklagte nach abgebrochener Malerlehre derzeit befindet. Verteidiger Liebau hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe, allerdings nur in der Höhe von eineinhalb Jahren plädiert.

Irgendwie habe das Ganze etwas unerklärliches, sagte Richter Berner in seiner Urteilsbegründung. Er spielte damit zum einen auf die Schwere der Sexualstraftaten an, zum anderen aber auch auf die Beziehung, die Täter und Opfer führten. So soll das Opfer ausgerastet sein, als es erfuhr, dass der Angeklagte wegen der seiner Taten die Einrichtung verlässt. Das Opfer hatte sogar ein eigenes Strafverfahren bekommen, weil es den Angeklagten daraufhin gewürgt hatte.

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03.09.2021

Crystal und Heroin am Autohof / Drogenprozess wegen mangelhafter Videoaufzeichnung geplatzt

Kulmbach/Himmelkron. Nicht immer kann man sich auf die Aufzeichnungen von Überwachungskameras verlassen. Im Fall eines 38-jährigen Mannes aus Bad Berneck, der sich wegen eines Rauschgiftdelikts vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten muss, hat Richterin Sieglinde Tettmann jetzt sogar eine Aufbereitung der Videoaufzeichnung durch das Bundeskriminalamt veranlasst. Der Aufwand ist durchaus gerechtfertigt, geht es doch für den Angeklagten darum, ob er für mindestens ein Jahr ins Gefängnis muss, oder nicht.

Der Mann und eine Begleiterin waren vor gut einem Jahr, am 10. Juli 2020 kurz vor Mitternacht, einer Zivilstreife am Autohof in Himmelkron aufgefallen. Als sich die Beamten zu erkennen gaben, wurde der Angeklagte hektisch, so dass sich die Beamten schnell für eine ganzheitliche Kontrolle entschieden. Sie fanden eine Spritze mit einem Rest Heroin, verschiedene Drogenutensilien, eine größere Menge Bargeld in drogentypischer, also relativ kleiner Stückelung und ein verbotenes Springmesser.

Wichtigster Fund war jedoch ein kleines schwarzes Stoffsäckchen, in dem sich eingeschweißt in einer Druckverschlusstüte mehrere Gramm Crystal Meth befanden. Das Säckchen fanden die Ermittler allerdings weder am Körper des Mannes, noch in seinem Auto, sondern auf dem Boden. Lag es da schon oder hat es der Angeklagte schnell weggeworfen? Das waren die Fragen, die das Gericht klären muss. Der Angeklagte bestritt nämlich, mit dem Rauschgift irgendetwas zu tun zu haben.

Fest steht allerdings auch, dass auf dem Säckchen DNA-Spuren des Angeklagten zu finden waren. Doch diese Spuren könnten ja auch übertragen worden sein, beispielsweise durch einen der Polizeibeamten, die zuerst den Angeklagten durchsuchten und dann das Stoffsäckchen sicherstellten.

Zwei der Beamten von der PI Stadtsteinach erklärten, dass sie noch am Autohof alles nur erdenkliche in die Wege geleitet hatten, als bekannt wurde, dass der Angeklagte einschlägig vorbelastet ist. Eine Wohnungsdurchsuchung wurde veranlasst, ein Spürhund angefordert, denn die Fahnder erkannten schnell, dass am Armaturenbrett des Wagens schon einmal manipuliert wurde. Wie das Stoffsäckchen mit der Druckverschlusstüte allerdings auf den Boden kam und wer es wann angefasst hatte, das konnte nach so langer Zeit mit hundertprozentiger Sicherheit keiner mehr sagen.

Aufklärung erhoffte man sich im Gerichtssaal durch die Videoüberwachung der Tankstelle, die alles im Bild festgehalten hatte. Doch alle Beteiligten wurden enttäuscht. Der Tankstellenbetreiber hatte damals wohl nur eine einfache Programmversion, bei der mitten im Bild eine Art Wasserzeichen Teile des Geschehens verdeckte. Man sah zwar den Angeklagten und die Polizeibeamten, auch das Stoffsäckchen mit den Drogen war zu erkennen, doch wie es auf den Boden gekommen war, konnte man nicht erkennen.

„Indizien gibt es, die gegen den Angeklagten sprechen“, sagte Richterin Tettmann, ob die allerdings für eine Verurteilung ausreichen, das sei fraglich. Nun soll die Aufzeichnung mit Hilfe von Spezialisten technisch so aufbereitet werden, dass der Weg des Stoffsäckchens lückenlos nachfolgzogen werden kann. Stellt sich heraus, dass der Angeklagte es loswerden wollte, erwartet ihn wohl eine Gefängnisstrafe, denn er wurde bereits vor geraumer Zeit wegen eines Drogendeliktes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ein neuer Termin wird nun von Amts wegen bestimmt.

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02.09.2021

Keine Drogen, kein Schlüssel, kein Führerschein / Aussage gegen Aussage: Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen Geldauflage eingestellt

Kulmbach. Der Aufwand hat sich für die Angeklagte gelohnt: einer 45 Jahre alten Frau aus Linz wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein Strafbefehl in Höhe von 2500 Euro zugestellt. Dagegen legte sie Einspruch ein. Mit Erfolg: Vor dem Amtsgericht in Kulmbach wurde das Verfahren jetzt eingestellt, gegen eine Geldauflage von 120 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation. Der Betrag wurde deshalb so niedrig angesetzt, weil die Frau angeblich kein Einkommen hat. Die Verfahrenskosten gingen zu Lasten der Staatskasse.

Dabei dürften diese Kosten weit über den Betrag der Geldauflage liegen. Ein Zeuge reiste aus dem Raum Gütersloh an, der andere aus Bonn, die Angeklagte kam eigens mit dem Zug aus Linz, ihr Verteidiger aus Brandenburg. Der Österreicherin wurde vorgeworfen, im Oktober 2019 mit dem Auto zwischen Grafengehaig und Walberngrün gefahren zu sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Im Kulmbacher Oberland hatte sie für ein paar Tage zusammen mit drei Männern aus Nordrhein-Westfalen ein Ferienhaus gemietet. Was die vier Personen, die sich im Internet kennengelernt und verabredet hatten, dort zusammenführte, darüber wurde vor Gericht nicht gesprochen.

Irgendetwas muss der Vermieterin aber seltsam vorgekommen sein, zumal einer der beiden Schlüssel für das Ferienhaus plötzlich verschwunden war. Die Vermieterin durchsuchte den Müll und fand einige Dinge, die auf Drogenkonsum hinwiesen. Also schaltete die Vermieterin die Polizei ein, Das mit dem Drogenkonsum stellte sich zwar später als nicht zutreffen heraus und auch die Sache mit dem Schlüssel klärte sich wieder auf, denn den hatte die Angeklagte versehentlich eingesteckt. Trotzdem waren die Beamten schon mal am Ermitteln und fanden heraus, dass die Angeklagte vorbestraft war und keinen Führerschein besitzt. Die Vermieterin hatte aber angegeben, dass die Frau mit dem Auto gefahren sei. So war die Sache ins Rollen gekommen.

Auch vor Gericht blieb die Vermieterin bei ihrer Aussage: „Ich bin mit ganz sicher, die Angeklagte ist gefahren“. Und zwar mit dem Fahrzeug des 56-jährigen Besitzers aus Gütersloh. „Stimmt gar nicht“, sagte der Mann in seiner Zeugenaussage entschlossen. Er habe die Frau am Bahnhof abgeholt und sei die ganze Zeit selbst am Steuer gesessen.

Über ihren Verteidiger Thomas Köntopp ließ die Frau erklären, dass sie zu keinem Zeitpunkt am Steuer saß. Sie vermutete hinter den Anschuldigungen der Vermieterin eine Art Racheakt. Zum einen habe die Vermieterin wohl gemeint, dass man dort zusammen Drogen konsumiert habe, zum anderen habe sie versehentlich den Schlüssel eingesteckt, ihn aber einige Tage später umgehend mit einem Entschuldigungsbrief wieder zurückgeschickt. Außerdem seien alle Beteiligten vorzeitig abgereist, was der Vermieterin wohl auch nicht gepasst habe.

Nach langem Hin und Her und mehreren Gesprächen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigte man sich schließlich darauf, das Verfahren einzustellen. Andernfalls hätte man wohl einen Fortsetzungstermin benötigt, zu dem dann wieder alle Beteiligten aus allen Himmelsrichtungen hätten anreisen müssen. Außerdem hätte das Gericht dann weitere Zeugen gebraucht.

Die Einstellung soll aber ausdrücklich kein Schuldeingeständnis seiner Mandantin sein, darauf legte der Verteidiger großen Wert. Die Geldauflage setzte Richterin Sieglinde Tettmann zu Gunsten der Organisation German Doctors fest.

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26.08.2021

Randale im Friseursalon / 43-jährige Kulmbacherin wegen Beleidigung verurteilt

Kulmbach. Nur einen Tag, nachdem sie wegen einer Trunkenheitsfahrt vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat eine 43-jährige Frau aus Kulmbach im Friseursalon im Einkaufszentrum Fritz so richtig aufgedreht. Sie erschien mit mehreren Flaschen Rotwein, nahm immer wieder einen kräftigen Schluck daraus, grölte herum, beschimpfte das Personal mit unflätigen Worten und zur Krönung pinkelte sie auch noch mitten in den Salon. Wegen Beleidigung in zwei Fällen ist sie jetzt zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu jeweils 10 Euro) verurteilt worden.

Der 19-jährigen Auszubildenden war während ihrer Zeugenaussage der Schreck noch immer anzumerken. „Ich dachte, ich bin im falschen Film“, sagte die junge Frau. Sie sei damals total überfordert gewesen und habe sich nicht mehr zu helfen gewusst. Deshalb rief sie ihre Chefin an, die ausgerechnet an diesem Tag Urlaub hatte. Die Chefin eilte, nichts Gutes ahnend, sofort herbei. Die 40-jährige Friseurin wusste aber ebenfalls nicht, wie ihr geschieht. Nachdem ihr die Polizei erklärt hatte, dass sie wegen einer anderen Sache keine Streife schicken könne, habe sie die Security des Centers herbeigerufen. Die führten die Frau schließlich aus dem Salon und erteilten ihr Hausverbot. Zuvor sei die Frau absolut aggressiv gewesen, dann sei sie über dem Waschbecken kurzzeitig eingeschlafen, um danach noch mehr herumzubrüllen. Fremdschämen sei angesagt gewesen, als die Angeklagte auch noch in den Laden urinierte.

Vor Gericht gab die Angeklagte an, keinerlei Erinnerungen mehr an diesen Tag zu haben. In Abrede wollte sie den Vorfall allerdings nicht stellen. Sie hatte sich bereits telefonisch für alles, was vorgefallen war, entschuldigt, und tat dies auch jetzt noch einmal persönlich bei der Chefin und ihrer Auszubildenden.

Die Angeklagte gab an, unter massiven Alkoholproblemen zu leiden. Gleich nach dem Vorfall sei sie zur Entgiftung im Bezirkskrankenhaus gewesen, mittlerweile mache sie eine stationäre Langzeittherapie. Damals habe sie jeden Tag getrunken, immer Rotwein, manchmal schon ab dem Vormittag.

Zehn Vorstrafen hatte sie bereits in ihrem Register, darunter auch einschlägige, also wegen Beleidigung und wegen Trunkenheit im Verkehr. Zuletzt wurde sie am 8. April dieses Jahres zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie mit satten drei Promille Alkohol im Blut gegen eine Mülltonne gefahren war. Das war am 8. April dieses Jahres, und schon am 9. April kam es zu den unschönen Szenen im Friseursalon.

Schon allein wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für nicht mehr ausreichend an und plädierte auf fünf Monaten mit Bewährung. Weil die Frau eingesehen habe, dass sie etwas gegen ihre Alkoholsucht unternehmen muss, könne man eine günstige Sozialprognose stellen. Verteidiger Frank Laudam aus Bayreuth plädierte dagegen auf eine verminderte Schuldfähigkeit seiner Mandantin, weil die Frau bereits in alkoholisiertem Zustand den Friseursalon betreten hatte. Der Rechtsanwalt sah eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (600 Euro) als ausreichend an.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied sich schließlich zwar für eine Geldstrafe, setzte sie mit 1200 Euro jedoch doppelt so hoch an, wie vom Verteidiger beantragt. Die verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen, zumal mal man keinen Blutalkoholwert habe. Weil die Frau aber zwischenzeitlich entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Sucht ergriffen habe, sei keine Bewährungsstrafe notwendig.

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20.08.2021

Nachbarn niedergestreckt und Tür eingetreten / 35-jähriger Kulmbacher schrammte haarscharf am Gefängnis vorbei

Kulmbach. Mitten auf der Bundesstraße B289 bei Mainleus hat ein 35-jähriger Kulmbacher vom Beifahrersitz aus im Wagen seiner Freundin bei voller Fahrt die Handbremse gezogen und in die Gangschaltung gegriffen. Die Frau legte sofort eine Vollbremsung hin und konnte schlimmeres verhindern. Dann soll der Mann seine Freundin aus dem Auto geworfen haben und im volltrunkenen Zustand alleine weitergefahren sein. Ursprünglich war dies alles als Eingriff in den Straßenverkehr sowie als Nötigung und Trunkenheit angeklagt. Doch daraus wurde nichts. Die Freundin hatte inzwischen ihre Aussage zurückgezogen, die Handbremse stellte sich als ohnehin defekt heraus und für die Trunkenheitsfahrt gab es keine Zeugen. Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als die Sache nach stundenlanger Verhandlung einzustellen.

Wenn der 35-Jährige aber trotzdem verurteilt wurde, dann deshalb, weil er rund vier Wochen danach einen Nachbarn niedergeschlagen und verletzt hatte. Außerdem trat der Angeklagte die Wohnungstür des Mannes ein und seine Brille ging zu Bruche. Unter der Einbeziehung eines früheren Urteils wurde er deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung und zweifacher Sachbeschädigung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Damit schrammte er haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbei, die der Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits beantragt hatte. „Sie stehen mit einem Bein im Knast“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann bei der Urteilsverkündung zum Angeklagten. Hintergrund ist, dass der Angeklagte bereits 18 Vorstrafen hat. Nur die Tatsache, dass er eine feste Arbeitsstelle besitzt und vor kurzem Vater wurde, ließ noch einmal eine positive Sozialprognose zu. „Ich hoffe, dass sie diese letzte Chance auch nutzen“, sagte die Richterin zum Angeklagten.

Den hat noch immer alles gestört, erklärte der Angeklagte den Streit mit dem Nachbarn im Treppenhaus. Mal sei die Musik zu laut, mal der Fernseher, dann parke wieder das Auto falsch, so gehe es tagtäglich. Diesmal war es allerdings eine Auseinandersetzung mit der Freundin, die den Nachbarn auf den Plan rief. Er solle sich nicht einmischen, habe er noch gesagt, da sei es im Treppenhaus zu einer Schubserei gekommen, in deren Folge er dem Nachbarn mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Dabei sei dann wohl auch die Brille zu Bruch gegangen. Einen Tritt gegen die Tür bestritt der Angeklagte.

Der 61 Jahre alte Nachbar stellte die Sache ganz anders dar. Die Freundin des Angeklagten habe nur mit Schlafanzug und Bademantel bekleidet geklingelt und um Hilfe gebeten, weil ihr Freund auf sie losgegangen sei. Da sei auch schon der Angeklagte aufgetaucht und habe ausgeteilt. Unter anderem habe er durch die Schläge des Mannes eine blutende Wunde an der Nase erlitten, die im Klinikum behandelt werden musste. Danach sei er telefonisch von einem anonymen Anrufer bedroht werden. Er solle sich schon mal war, anziehen, hieß es da und weiter: „Die Tschechenmafia steht schon bereit“. Der Nachbar war sich sicher, dass der Angeklagte hinter den Anrufen steckt.

Wesentlich spektakulärer war dagegen der Vorfall auf der Bundesstraße bei Mainleus, der sich allerdings nicht mehr aufklären ließ. Zwar hatte eine völlig unbeteiligte Zeugin das streitende Paar am Straßenrand beobachtet und auch die Freundin, die damals zu Fuß ihren Weg fortsetzte hatte in der Folge weinend bei der Notrufzentrale angerufen, doch zog die Frau schon einen Tag später ihre Anzeige wieder zurück. Ursprünglich hatte sie ausgesagt, dass der Angeklagte alleine weitergefahren sei, obwohl er alkoholbedingt absolut fahruntüchtig war. Als die Polizei den Führerschein des Mannes kassierte, wurde der Frau wohl erst die Bedeutung ihrer Aussage bewusst und sie gab an, dass sie sich dermaßen über ihren Freund geärgert hatte, dass sie ihn drankriegen wollte.

Wie der Mann damals wirklich nach Hause gekommen war, blieb offen. Er selbst sagt, er hätte seine Eltern verständigt und sein Vater hätte ihn abgeholt. Die Freundin wiederum sagte aus, dass ihm seine Mutter nach Hause gefahren hatte. Für beides gab es Hinweise. „Die Frage ist nur, wen soll man glauben“, so Richterin Tettmann. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 1500 Euro an den Bewährungshilfeverein Fähre e.V. zahlen oder wahlweise 150 Sozialstunden ableisten.

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19.08.2021

Marihuana in Mainleus: 22-Jähriger bei Verkehrskontrolle aufgeflogen / Handwerker aus dem Landkreis wegen mehrerer Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt

Kulmbach. Wegen einer Vielzahl von Drogengeschichten musste sich ein 22-jähriger Handwerker aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er nach anfänglichem Zögern schließlich doch reinen Tisch machte und damit dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit weiteren Zeugen und einem zusätzlichen Verhandlungstag erspart hat, kam er mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davon. Der junge Mann muss außerdem 800 Euro als Auflage an den Bewährungshilfevereine Fähre e.V. überweisen oder alternativ dazu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Weil er unter dem Einfluss von Drogen Auto gefahren ist, wurde außerdem ein vierwöchiges Fahrverbot ausgesprochen.

Der Angeklagte hatte in mehreren Fällen von einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann jeweils kleinere Mengen Marihuana angekauft, teilweise, um es selbst zu konsumieren, teilweise aber auch, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dingfest gemacht wurde der Angeklagte am 10.Mai des vergangenen Jahres bei einer Verkehrskontrolle in Mainleus. Er hatte noch versucht, das Päckchen mit den knapp 30 Gramm Haschisch, das er in einer Bauchtasche versteckte, wegzuwerfen, doch die Beamten waren ihm schnell auf die Schliche gekommen. Zumal der junge Mann sehr nervös gewesen sei, Schweißperlen auf der Stirn hatte und am ganzen Körper zitterte.

Ein klarer Fall von Drogenkonsum dachten sich die Beamten, die auf dem Gelände der Tankstelle die Kontrolle durchführten. Sicherheitshalber legten sie ihm Handschellen an und brachten ihn zur Blutuntersuchung ins Klinikum. Dort bekamen es die Beamten dann schwarz auf weiß: der Angeklagte hatte vor der Fahrt Drogen konsumiert und stand unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Sie hätten den Angeklagten schon länger im Visier gehabt, berichtete der zuständige Drogenfahnder von der Kriminalpolizei in Bayreuth. In entsprechenden Chats auf seinem Mobiltelefon hätten sie auch zahlreiche einschlägige Hinweise gefunden, die auf die Anbahnung und Abwicklung von Drogengeschäften hindeuteten. „Wir fanden auf dem Handy die üblichen Floskeln“, berichtete der Kommissar. „Brauchst du Hilfe“ bedeute beispielsweise nichts anderes als „Soll ich dir Stoff besorgen“. Das Wort „Grünes“ stehe für Cannabis und mit der Frage „Hast du Zeit für mich?“ sollte der Termin der Übergabe festgelegt werden.

Weitere Zeugen, mit denen der Angeklagte Geschäfte abgewickelte, hatten angeblich kaum noch Erinnerungen an die Geschäfte. „Ich habe längst damit abgeschlossen“, sagte ein 22-jähriger Auszubildender. Er hatte zumindest gesehen, dass beim gemeinsamen Konsumieren mit dem Angeklagten Marihuana in ZIP-Beutelchen verpackt auf dem Tisch lag.

Während Staatsanwältin Sabine Hauck eine Bewährungsstrafe von acht Monaten beantragt hatte, plädierte Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach auf die letztlich auch ausgesprochenen sechs Monate. Richterin Sieglinde Tettmann hielt dem Angeklagten zugute, dass zumindest ein Teil der Betäubungsmittel nicht in den Umlauf gelangt seien, dass es sich bei Marihuana um eine weiche Droge handelt und, dass der Angeklagte durch das Einräumen mehrerer Taten wesentlich zur Verfahrensvereinfachung beigetragen hatte. „Jetzt darf aber nichts mehr vorkommen, sonst wird es kritisch“, gab sie dem jungen Mann noch mit auf dem Weg. Soll heißen: Wird der Angeklagte noch einmal mit Drogen erwischt, wird aus den sechs Monaten ganz schnell eine Haftstrafe ohne Bewährung, die der Mann dann auch im Gefängnis absitzen muss.

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19.08.2021

Ins Heim abgeschoben und Konto leer geräumt / Verfahren gegen Schwiegertochter mangels Beweise eingestellt

Kulmbach. Knapp 11000 Euro soll eine 61-jährige Rentnerin aus Kulmbach von Konto ihrer betagten Schwiegermutter abgeräumt haben. Weil ihr das nicht nachgewiesen werden konnte, musste das Gericht ein Verfahren gegen die Frau wegen Untreue einstellen. Die Frau hatte ihrem mittlerweile getrennt lebenden Ehemann die Tat in die Schuhe geschoben, während der angab, von nichts gewusst zu haben. „Gelogen worden ist das schon“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Die Frage ist nur, von wem.

Die an Demenz leidende Seniorin war im Herbst 2018 in ein Pflegeheim gekommen. Weil sich keiner der Angehörigen um sie gekümmert hatte und auch keinerlei Kosten übernommen wurden, wandte sich das Heim an das Gericht, dieses wiederum setzte eine Betreuerin ein. Diese Frau musste bei der Überprüfung der Vermögensverhältnisse der alten Dame schon bald feststellen, dass von deren Konto per EC-Karte regelmäßige Abhebungen in nicht unbeträchtlicher Höhe erfolgen. Da erstattete die Betreuerin Anzeige gegen unbekannt. Infrage kamen allerdings nur der Sohn, der eine Kontovollmacht hatte, und die Schwiegertochter.

Nachdem alle Ermittlungen auf die Schwiegertochter hinausgelaufen waren, wurde sie wegen Untreue angeklagt. Sie habe damit nichts zu tun, beteuerte die Frau vor Gericht. Also vernahm das Gericht ihren getrennt lebenden Ehemann. Auch er gab sich ahnungslos: „Was mit dem Geld passiert ist, weiß ich nicht“, sagte der 71-jährige Rentner. Niemals habe er unberechtigterweise Geld von seiner Mutter abgehoben.

Jahrelang habe seine Frau die Mutter gepflegt, irgendwann habe es dann aber nur noch Streit gegeben. Während der letzten eineinhalb Jahre, in denen die Frau zuhause lebte, habe er dann die Pflege übernommen, bis es nicht mehr ging. Erst habe er seine Mutter zur Kurzzeitpflege gegeben, dann in die Obhut eines Pflegeheims. Er selbst habe erst von der Bank und dann von der Polizei von den Untreuevorwürfen erfahren.

Das bestätigte auch sein Sohn, der zugleich Stiefsohn der Angeklagten ist. Das Geld seiner Oma habe seine Stiefmutter verwaltet, behauptete der 38-jährige Arbeiter. Sein Vater habe sich schon deshalb nicht darum kümmern können, weil er gesundheitlich sehr angeschlagen ist.

Ganz so harmonisch, wie geschildert, lief das Familienleben dann aber offensichtlich doch nicht ab. Die Betreuerin gab beispielsweise an, dass die alte Dame im Heim, auch schon während der Zeit vor Corona, nicht ein einziges Mal Besuch vom Sohn oder von der Stieftochter bekommen habe. Auch die Einlieferung in das Heim war anders abgelaufen, als geschildert. „Mit Sack und Pack wurde die alte Frau am Eingang abgestellt, das war es dann“, so die Betreuerin. Eine Sache fehlte damals allerdings bei den Sachen der Seniorin, und das war ihre EC-Karte, mit der die Abhebungen getätigt wurden. Laut der Betreuerin sind die Heimkosten der alten Frau in mittlerweile beträchtlicher Höhe noch immer offen.

Schnell wurde allen Prozessbeteiligten klar, dass die Sache wohl nicht mehr aufzuklären ist. „Alles ist möglich, aber auch nicht möglich“, so beschrieb Verteidiger Frank Stübinger die verfahrene Lage. „Gelogen worden ist auf jeden Fall, wir wissen halt nicht, von wem“, so Richterin Tettmann bei der Verkündung der Verfahrenseinstellung.

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13.08.2021

In Schlangenlinien durch die Stadt / Ohne Führerschein und absolut fahruntüchtig: 62-jährige Frau muss ins Gefängnis

Kulmbach. Führerschein weg, Mann weg, Haus abgebrannt und jetzt muss sie auch noch ins Gefängnis: für eine 61-jährige Frau aus Thüringen läuft es derzeit alles andere als optimal. Im Juni des vergangenen Jahres war sie wieder einmal mit dem Auto unterwegs. Von der Autobahn A70 kommend fuhr sie am Sonntag, 28. Juni gegen 17.15 Uhr, auf der Bundesstraße B85 quer durch Kulmbach, mit knapp 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, einen Führerschein hatte sie schon länger nicht mehr. Weil das alles nicht zum ersten Mal der Fall war und bisherige Geld- und Bewährungsstrafen der Kosmetikerin nicht zur Warnung dienten , verurteilte sie Richterin Sieglinde Tettmann jetzt zu acht Monaten ohne Bewährung.

„Sie war in Schlangenlinien unterwegs und raste bei roter Ampel über die Schauerkreuzung“, berichtete ein 64-jährger Motorradfahrer. Der Zeuge hatte zunächst gedacht, dass bei der Frau mit dem Kleinwagen ein medizinisches Problem vorliegt. Deshalb habe er sie auch verfolgt und von unterwegs die Polizei verständigt.

Auf einem Parkplatz bei Untersteinach fand er dann das nagelneue Auto verlassen vor, die Frau hatte sich bei einem polnischen Lkw-Fahrer im Führerhaus versteckt. „Der wusste gar nicht, wie ihm geschah“, berichtete einer der Polizisten, die kurz darauf auf dem Parkplatz eintrafen. Den Beamten gegenüber gab die Angeklagte an, sie sei mit dem Taxi hierhergekommen, mit dem abgestellten Wagen habe sie nichts zu tun.

Für die Polizei genügte ein Blick in die Handtasche der Frau, um das Gegenteil festzustellen. Dort fanden sie nämlich der Autoschlüssel. Was sie nicht fanden, war ein Führerschein. Der war schon lange weg, wie sich später herausstellen sollte. Allerdings nahmen die Beamten deutlich Alkoholgeruch war, so dass für der Fall schnell klar war.

Nicht für die Frau: „Sie hat sich komplett unkooperativ und uneinsichtig verhalten“, sagte der Polizei. Erst sei sie aus dem Führerhaus des Lkw gefallen, dann wollte sie sich losreißen und musste sogar gefesselt werden, ehe es unter erheblichem Widerstand zur Blutentnahme ins Kulmbacher Klinikum ging.

Uneinsichtig war die Frau auch im Mai, als die Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht schon einmal angesetzt war, die 61-Jährige dem Gericht aber unentschuldigt fern blieb. Das Gericht hatte damals einen Haftbefehl ausgestellt, die Frau wurde jetzt von zwei Justizbeamten einer JVA vorgeführt.

Vor Gericht räumte die Angeklagte die Trunkenheitsfahrt ein, auch dass sie keinen Führerschein mehr besitzt, habe sie natürlich gewusst. Hinter der Tat steckten ganz andere Dinge, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellen sollte. Erst war ihr Ehemann auf und davon und ließ sie mit ihren beiden Kindern sitzen, dann brannte im Januar 2020 ihr Wohnhaus aufgrund eines technischen Defektes ab. Weil sie darin auch ihr Kosmetikstudio hatte, konnte sie seitdem nicht mehr arbeiten und rutschte in Hartz-IV ab. „Wenn ich Probleme habe, dann trinke ich schon mal ein Glas Wein“, sagte sie. Sie komme aber auch ganz gut ohne Alkohol aus, wie die zurückliegenden Wochen in der U-Haft gezeigt hätten.

So weit, so gut, wenn da nicht die vielen Vortrafen gewesen wären. Immer wieder wurde sie wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Als dann der Führerschein weg war, hatte sie sich aufs Schwarzfahren verlegt. Zuletzt wurde sie deshalb erst vor wenigen Tagen in Plauen ebenfalls zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Eine Strafe, die sie jetzt vielleicht noch zusätzlich absitzen muss.

Die jetzigen acht Monate entsprechen der Forderung der Staatsanwaltschaft, während Verteidiger Werner Brandl auf eine Bewährungsstrafe von vier Monaten plädiert hatte. Der Anwalt begründete seine Forderung mit der hohen emotionalen Belastung durch die persönlichen Lebensumstände seiner Mandantin.

Es spreche einfach zu vieles gegen die Angeklagte, begründete Richterin Tettmann ihr Urteil. Die Frau sei vielfach einschlägig vorbestraft, habe mit knapp 1,6 Promille erheblich über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit gelegen, während ihrer Trunkenheitsfahrt erhebliche Fahrfehler begangen und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Am meisten schmerzte der Frau wohl der Verlust ihrer nagelneuen Kleinwagens. Den hatte sie sich erst wenige Wochen vor der Trunkenheitsfahrt für rund 10000 Euro gekauft, obwohl sie gar keinen Führerschein hatte. Die Polizei stellte ihn damals sicher, was das Gericht im jetzigen Urteil noch einmal bestätigte. „Wenn die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde, warum kauft man sich dann ein Auto?“, äußerte die Richterin ihr Unverständnis über das Verhalten der Frau.

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12.08.2021

Krank, nicht kriminell / Bewährungsstrafe: 44-jähriger Frührentner beleidigte und bespuckte Bedienung im Café Roberts

Kulmbach. Weil er im Cafe Roberts in Kulmbach eine Bedienung beleidigt und bespuckt hatte, ist ein 44 Jahre alter Frührentner aus dem Landkreis Bayreuth zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Mann offenbar physisch und psychisch stark angeschlagen ist.

Der Vorfall hatte sich am späten Nachmittag des 20. Juli des vergangenen Jahres ereignet. Das Café war gut gefüllt, als der Mann zahlen wollte. Weil die Bedienung nicht sofort kam und wohl auch ein wenig gestresst war, rastete der Mann total aus. Er bemühte eine ganze Reihe von Schimpfwörtern, ehe er aufstand und der Frau ins Gesicht spuckte. „Ich war total perplex, das war echt demütigend“, sagte die Frau in ihrer Zeugenaussage. Das gesamte Café habe den Vorfall mitbekommen.

Doch damit nicht genug. Zwei zufällig vorlaufende Mitarbeiterinnen der Kulmbacher Sicherheitswacht waren auf den Vorfall aufmerksam geworden und wollten vor dem Café die Personalien des Mannes feststellen. Ach da packte er wieder den gesamten Kanon an Schimpfworten aus. Eingestellt wurde ein weiterer Vorfall, der sich rund sechs Wochen später in der Baille-Maille-Himmelkron zugetragen hatte. Im Streit um seinen und den Hund einer Passantin, beleidigte er die Frau ebenfalls heftig mit mehreren unflätigen Worten.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig, verwies aber auch auf seine Erkrankung. Er befinde sich wegen extrem starker chronischer Schmerzen seit Jahren in Behandlung. Er räumte auch ein, dass die Schmerzen mittlerweile auf seine Psyche geschlagen hätten und sich unter anderem in Schlaflosigkeit, ständiger Unruhe und vor allem in leichter Reizbarkeit bemerkbar machten. Dazu komme, dass er damals medikamentös völlig falsch eingestellt war. Das sei mittlerweile behoben, auch werde er in wenigen Wochen eine Therapie im Bezirkskrankenhaus beginnen, einen Termin dafür hatte er bereits.

Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten untermauerte die Aussage des Mannes. Auch seine Betreuerin bestätigte die starken Nervenschmerzen und den allgemein labilen Gesundheitszustand des Mannes. „Normalerweise ist er ein lieber, ruhiger Mensch“, sagte die Altenpflegerin, die ihn mittlerweile täglich betreuen muss.

Den Streit in der Baille-Maille-Allee begründete der Angeklagte mit einem Missverständnis. Sein Schäferhund habe sich von ihm losgerissen, so dass er zu Boden ging und zu bluten begann. Da habe er den Hund zurückgezogen. Die Passantin ging allerdings davon aus, der Mann würde den Hund schlagen und stellte den Angeklagten zur Rede. Daraufhin sei er explodiert, was er mittlerweile sehr bereue.

Es waren allerdings nicht die einzigen Vorfälle, bei denen der Frührentner mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Fünf Vorstrafen hatte er bereits, unter anderem wegen verschiedener Drogengeschichten, wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung und auch schon zwei Mal wegen verschiedener Beleidigungen.

Mit ihrem Urteil von fünf Monaten auf Bewährung blieb Richterin Sieglinde Tettmann ein Monat unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach hatte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1800 Euro) beantragt. Sein Mandant sei krank und nicht kriminell, gab Schmidtgall zu bedenken. Richterin Tettmann sah den Angeklagten zwar auf einen guten Weg, allerdings habe er eine Vielzahl von Schimpfwörtern vor einer Vielzahl von Leuten lauthals ausgesprochen und mit dem Anspucken gerade in Corona-Zeiten Angst und Schrecken verbreitet. Der Angeklagte muss zusätzlich 500 Euro an das Kulmbacher Tierheim zahlen, er wird der Führung eines Bewährungshelfers unterstellt und darf sich in den kommenden drei Jahren nicht mehr zu Schulden kommen lassen. Andernfalls müsste er die Bewährungsstrafe doch noch absitzen.

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06.08.2021

Randale im Impfzentrum / Personal beleidigt und mit Bombe gedroht: Pizzabäcker muss ins Gefängnis

Kulmbach. Hoch her ging es am Nachmittag des 25. Januar im Impfzentrum an der Fitz-Hornschuch-Straße. Die Stimmung war aufgeheizt, die Nerven lagen blank, viele, die einen Termin hatten, kamen offensichtlich erst einmal gar nicht dran. So auch die Freundin eines 36-jährigen Pizzabäckers aus Hof. Der Mann fing an, herumzuschreien, das Personal zu beleidigen, zeigte den Stinkefinger und drohte am Ende sogar noch mit einer Bombe. Wegen Beleidigung, Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens wurde er deshalb jetzt zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Natürlich hätte es unter normalen Umständen nicht gleich eine Haftstrafe gegeben. Der Angeklagte hatte allerdings schon acht Vorstrafen, jedes Mal Bedrohungen, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen, jedes Mal das gleiche Muster und fast jedes Mal auch die gleichen Ausdrücke. Bei der letzten Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe war noch nicht einmal die Bewährungszeit abgelaufen. Ein weiteres Verfahren, bei dem er ebenfalls seine Ex-Freundin bedroht haben soll, steht noch aus.

Sein Ausraster im Impfzentrum hat aber auch noch einen anderen Grund: der Angeklagte war mit fast 2,5 Promille Alkohol im Blut schwer betrunken. Dazu kommt, dass ihm bereits eine emotionale Störung attestiert wurde und er unter Betreuung steht.

So kam es, dass er an jenem 25. Januar seine Freundin eigentlich nur zu deren Impftermin begleiten wollte. Weil dort nichts vorwärts ging, begann er herumzuschreien, das Personal mit unflätigen Ausdrücken zu beschimpfen und den Beschäftigten den Stinkefinger zu zeigen. Doch damit nicht genug. Als er mehr oder weniger hinausgeworfen wurde, drohte er auch noch, alle mit einer Bombe in die Luft zu sprengen.

Vor Gericht bereute der Angeklagte, was er getan hatte. „Mit tut das alles wirklich sehr leid“, sagte er mehrmals. Aus freien Stücken hatte er sich bei den drei Beschäftigten, die er beleidigt hatte, sogar mit einem langen handschriftlichen Brief entschuldigt. „Der Brief kam von Herzen, das hat man gemerkt“, sagte einer der Betroffenen, ein Security-Mitarbeiter aus Bayreuth. Der Zeuge sagte aber auch, dass es die meist älteren Leute im Impfzentrum schon mit der Angst zu tun bekamen, als sich der Angeklagte plötzlich so daneben benahm.

Bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe gefordert. Die Anklagevertreterin wollte sogar acht Monate Gefängnis. Verteidiger Ralph Pittroff sah dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (2800 Euro) als ausreichend an.

Doch Geldstrafen hätten auch bisher nichts gebracht, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Immer wieder habe der Angeklagte ähnlich gelagerte Taten begangen und sich weder von Geldstrafen, noch von Bewährungsstrafen beeindrucken lassen. Ihr Urteil lautete deshalb auf sechs Monate ohne Bewährung wegen Beleidigung, Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung einer Straftat.

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05.08.2021

Keine Führerschein aber starke Alko-Fahne / 500 Meter gefahren: 46-jährigerMann muss hinter Gitter

Kulmbach. 500 Meter weit ist ein 46 Jahre alter Mann mit einem Leichtfahrzeug gefahren, ohne Führerschein, aber stark betrunken. Dafür muss er nun ein halbes Jahr ins Gefängnis. Hintergrund ist, dass der gelernte Maurer bereits 21 Vorstrafen hatte, die meisten davon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit im Verkehr. Meist kam er mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon, einige Male musste er seine Strafen aber auch schon absitzen.

Leichtfahrzeuge, das sind die kleinen vierrädrig motorisierten Fahrzeuge, die deutlich leichter und kleiner sind als normale Autos. Sie können und dürfen in der Regel auch nicht schneller fahren als 40 oder 45 Stundenkilometer. Mit einem dieser Kleinfahrzeuge war der Angeklagte am 25. November des vergangenen Jahres von der Wohnung eines Bekannten in Mainleus zu einem benachbarten Einkaufsmarkt gefahren um für den Bekannten etwas zu besorgen. Der Markt lag zwar in Sichtweite, doch der Angeklagte hatte mit dem Laufen krankheitsbedingt so seine Schwierigkeiten, also nahm er das Fahrzeug.

Prompt geriet er in eine Polizeikontrolle. Ausfallerscheinungen hätte der Mann außer einer etwas verwaschenen Sprache kaum gehabt, erinnerte sich einer der Polizisten, die Fahne sei aber schon deutlich vernehmbar gewesen. Die Beamten stellten eine absolute Fahruntüchtigkeit mit 1,5 Promille fest, Führerschein hatte der Mann schon länger keinen mehr.

Er habe nur ein einziges Bier getrunken, beteuerte der Angeklagte. „Da muss wohl noch Restalkohol vom Vorabend dagewesen sein“, mutmaßte er. Tatsache ist, dass der Mann seit Jahrzehnten mit Alkoholproblemen zu kämpfen hat, davon aber nichts wissen will. Er habe kein Alkoholproblem, sagte er auch jetzt wieder. Früher als Maurer auf dem Bau, da sei schon das eine oder andere Bierchen geflossen. Doch wegen seiner Krankheiten könne er mittlerweile nicht mehr arbeiten und leben von Hartz-IV.

Fest steht aber auch, dass der Angeklagte seit 1993 und dann immer wieder wegen Trunkenheitsdelikten verurteilt wurde. Erst zu Geldstrafen, dann zu Bewährungsstrafen und zuletzt bereits mehrfach zu kleineren Gefängnisstrafen. Bewährungsauflagen hatte er fast nie eingehalten, auch jetzt hatte er von sich aus den Kontakt zum Bewährungshelfer abgebrochen. Der Gerichtstermin war bereits vor geraumer Zeit einmal angesetzt, auch da war der Angeklagte nicht erschienen, so dass er jetzt von der Polizei vorgeführt werden musste.

Eine Gefängnisstrafe hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt. Während Verteidiger Werner Brandl auf eine Geldstrafe plädierte. Es sei ja kein richtiges Auto, sondern nur ein Leichtfahrzeug, die Fahrstrecke sei mit 500 Metern extrem kurz gewesen und er sei nicht aus Eigennutz gefahren, sondern habe für jemanden eingekauft, gab der Verteidiger zu bedenken.

Richterin Sieglinde Tettmann ließ das nicht gelten. Der Angeklagte sei schon so oft betrunken und ohne Führerschein unterwegs gewesen, er stehe unter einer offenen Bewährung, noch dazu wegen einer einschlägigen Straftat, also auch wegen Trunkenheit im Verkehr, und die Bewährungen der Vergangenheit hätten nie so richt8ig funktioniert. Damit könne sie dem Angeklagten keine positive Sozialprognose erstellen, die für eine Bewährungsstrafe notwendig wäre. Der Angeklagte darf außerdem vor Ablauf von zwei Jahren keinen neuen Führerschein beantragen, was aber aufgrund der Vorgeschichte auch danach ohnehin schwierig sein dürfe.

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04.08.2021

Ecstasy-Tabletten am Soccer Court / 19-jähriger Azubi muss 50 Sozialstunden ableisten

Kulmbach. Ausgerechnet den stark frequentierten Soccer Court hatte sich ein 19-jähriger Auszubildender aus dem Landkreis ausgesucht, um dort seine Ecstasy-Tabletten zu verticken. Vor Gericht gab es dafür jetzt die Quittung. Der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner verurteilte ihn zu 50 Sozialstunden. Das heißt, der junge Mann muss 50 Stunden unentgeltliche gemeinnützige Stunden Arbeit nach Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung ableisten.

Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte von einem Dritten mehrere Ecstasy-Tabletten angekauft. Wer der Dealer war, blieb offen, der 19-Jährige wusste angeblich nicht einmal seinen Namen. Dann hatte er die Betäubungsmittel an zwei Gleichaltrige weiterverkauft. Ob er das wirklich zum Selbstkostenpreis von zehn Euro getan hat, konnte ebenfalls nicht mehr geklärt werden. „Die haben mich bedrängt, also hab ich ihnen das Zeug gegeben“, sagte der Angeklagte. Er selbst habe auch eine Zeit lang Ecstasy konsumiert, „um seine Feierlaune zu steigern“, wie er bei der Jugendgerichtshilfe angab.

Heute habe er keinen Kontakt mehr zu den beiden Abnehmern. Er habe sich insgesamt von der Szene distanziert und habe auch mit Drogen nichts mehr am Hut. Das Gericht glaubte ihm das sogar, denn der junge Mann hatte neben einer berufsvorbereitenden Maßnahme bereits 30 Stunden bei einer Suchtberatungsstelle Hilfe gesucht. Außerdem hatte er zuvor schon wegen seiner Drogengeschichte massiven Ärger mit der Führerscheinstelle bekommen. Vorerst wurde er gar nicht zur Prüfung zugelassen, was wiederum zu Problemen mit seiner Ausbildungsstelle führte.

Sicherheitshalber hatte das Gericht einen der Ecstasy-Abnehmer als Zeugen geladen. Der heute 20-jährige gab an, insgesamt fünf Pillen vom Angeklagten zum Preis von zehn Euro pro Tablette gekauft zu haben. Eine hatte er bereits genommen, als ihn die Polizei am Pavillon aufgriff. Trotzdem sei er noch bei klarem Kopf gewesen und wisse noch ganz genau, dass er die Tabletten vom Angeklagten habe.

Obwohl erst 19 Jahre alt, hatte der Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Diebstahls in jeweils mehreren Fällen und eben auch wegen einer Drogengeschichte. Jedes Mal kam er mit einer Arbeitsauflage davon. So auch diesmal wieder, was er allein der Tatsache zu verdanken hat, dass er vor dem Gesetz noch als Heranwachsender gilt und ihm Staatsanwaltschaft und Gericht Reifeverzögerungen attestierte.

„Damit spüren sie noch nicht die volle Härte des Gesetzes“, sagte Richter Berner. Hintergrund ist, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, nicht die Bestrafung. Mit 50 Arbeitsstunden entsprach das Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zu Gute hielt das Gericht dem Angeklagten, dass er alles zugegeben, sich mittlerweile von Drogen abgewandt und von selbst bei der Suchtberatung Hilfe gesucht hatte.

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03.08.2021

Kulmbacher missbraucht das eigene Kind

Weil er in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an seiner Tochter vorgenommen hatte, ist ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis vom Schöffengericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.Das Mädchen war bei den angeklagten vier Vorfällen zwischen zehn und 14 Jahren alt. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen, während das heute 21-Jahre alte Opfer die Vorwürfe noch einmal wiederholte. Nachdem eine Sachverständige der jungen Frau uneingeschränkte Glaubwürdigkeit attestiert hatte, urteilte das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt auf sexuellen Missbrauch von Kindern und von Schutzbefohlenen.

Der Angeklagte war von der Mutter des Opfers längst geschieden. Das Mädchen kam immer nur stundenweise, meist an den Wochenende, auf Besuch zum Vater. Insgesamt vier Übergriffe hatte die Staatsanwaltschaft aufgelistet, die stets nach dem gleichen Muster erfolgt sein sollen. Erst soll der der Angeklagte das Mädchen gestreichelt und geküsst haben, dann soll es zu intimen Berührungen mit sexuellen Hintergrund gekommen sein. Tatorte waren zweimal die Couch im Wohnzimmer des Mannes, einmal das Auto, ein weiteres Mal das Ehebett.

"Nichts davon ist wahr", sagte der Angeklagte vor Gericht. Weder habe er sexuelle Neigungen zu Kindern, noch habe er irgendwelches pornografisches Material auf seinem Computer oder sonst wo. Wenn ihn seine Tochter nach Jahren mit derart schweren Vorwürfen überziehe, dann könne er sich das nur mit dem aufgestauten Frust der jungen Frau erklären. Schon in der Schule sei die Tochter als notorische Lügnerin aufgefallen.

Als weiteren Grund für die Vorwürfe vermutete der Angeklagte die Scheidung von seiner zweiten Frau. "Da wurde allerhand schmutzige Wäsche gewaschen", sagte er. Sogar die Polizei sei wegen angeblicher häuslicher Gewalt im Einsatz gewesen, ein Verfahren gegen ihn sei allerdings eingestellt worden.

Die Tochter aus der erster Ehe, also das angebliche Opfer, und die zweite Ehefrau hätten plötzlich einen auffällig guten Draht zueinander entwickelt, sich die ganzen Vorwürfe ausgedacht, so erklärte der Angeklagte. Die Kinder, die er mit seiner zweiten Ehefrau hat, darf er seit der Scheidung nicht mehr sehen.

Ein ganz anderes Bild ergab sich bei der Zeugenvernehmung des Opfers. Dabei bestätigte sie die Anklage in vollem Umfang. Sie sei erst über vier Jahre nach dem letzten Vorfall zur Polizei gegangen, nachdem sie sich zunächst ihrem damaligen Freund und dann der geschiedenen zweiten Frau ihres Vaters anvertraut habe. Die Frau sei es auch gewesen, die sie ermuntert habe, Anzeige zu erstatten. Hintergrund sei ihrer Aussage zufolge, dass die gemeinsame Kinder des geschiedenen Paares heute genau in dem Alter sind, in dem auch sie gewesen sei, als der Angeklagte übergriffig geworden sei. 

Auch die geschiedene Frau musste als Zeugin aussagen. Sie berichtete, dass beim gemeinsamen Zusammentreffen mit der Tochter meist eine "komische Stimmung" geherrscht habe. Oft sei die Laune der jungen Frau schlagartig gekippt.

Die Sachverständige, Psychologin Gabriele Drexler-Meyer aus Nürnberg, hatte dem Opfer uneingeschränkte Glaubwürdigkeit attestierte und keine Hinweise dafür gefunden, dass der Frau irgendetwas eingeredet worden sei. Deshalb forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die junge Frau sei noch immer nachhaltig beeinträchtigt, sagte der Anklagevertreter. Verteidiger Frank Stübinger plädierte dagegen auf Freispruch. Sein Mandant habe die Tochter nie angefasst, sagte der Rechtsanwalt. Die Initiative zur Anzeigeerstattung sei allein von der Ex-Ehefrau gekommen.

Das sah die Schöffenkammer anders und blieb mit ihrem Urteil von zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Übergriffe seien keinesfalls im unteren, sondern eher im oberen Bereich anzusiedeln, sagte Richterin Allstadt. Sie wertete es zu Lasten des Angeklagten, dass er versucht hatte, seine Tochter als Lügnerin darzustellen.

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29.07.2021

Geld weg statt großer Liebe / Nigerianer aus dem Landkreis soll bei Love-Scamming als Geldbote fungiert haben

Kulmbach. „Love-Scamming“ nennt man das Phänomen des Internetbetruges mit vorgetäuschter Liebe, um an das Vermögen eines anderen zu kommen. Die Masche ist immer die gleiche: Über soziale Medien wird eine Art Liebesverhältnis aufgebaut. Ist das Vertrauen erst einmal erschlichen, wird eine Notlage vorgetäuscht und um Geld gebeten. Fast 120000 Euro hat ein unbekannter Dritter mit dem Namen „Fred“ auf diese Art von mehreren Frauen aus Holland und aus Osteuropa erschwindelt. „Geldbote“ soll dabei ein 34-jähriger Nigerianer aus dem Landkreis Kulmbach gewesen sein. Er muss sich derzeit wegen Geldwäsche vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten.

Irgendwann waren die Banken, bei denen der Mann seine Konten hat, stutzig geworden. Binnen nicht einmal eines Viertel Jahres waren von Mai bis Anfang Juli 2019 auf den Konten in mehreren Dutzend Überweisungen exakt 116669,15 Euro aus dem Ausland eingegangen. Meist noch am selben Tag, aber spätestens am Folgetag hatte der Angeklagte, der derzeit eine Lehre als Mechatroniker macht, das Geld in bar abgehoben. Da wurde die Kriminalpolizei aktiv. Heraus kam die Geschichte mit dem „Love“- beziehungsweise „Romance-Scamming“ („Liebesbetrug“).

„Fred“, der wahrscheinlich gar nicht so heißt, und der aus Kamerun stammt, gab sich bei den über Single-Börsen kennen gelernten Damen mal als Pilot, mal als Bodybuilder aus, der urplötzlich in Schwierigkeiten steckte. Der eine sitze unschuldig im Gefängnis und benötige Geld für Lebensmittel, der andere komme nicht an dringend notwendige Arzneimittel heran, wenn ihn die angebliche Dame seines Herzens nicht gleich Geld schickt. Offensichtlich lässt die Aussicht auf die große Liebe jeglichen Verstand aussetzen, anders ist es nicht zu erklären, dass, ohne den anderen je zu Gesicht bekommen zu haben, solche Summen überwiesen werden. Der höchste Betrag im vorliegenden Fall lag immerhin bei einer Einzelüberweisung von fast 40000 Euro. Überwiesen wurde das Geld freilich nicht direkt an „Fred“, sondern an den Angeklagten. Der hatte die Aufgabe den Betrag im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofes an den angeblichen Bruder von „Fred“ in bar zu übergeben. Freilich gab es auch von dem nur einen Vornamen, er nannte sich „Ben“.

Von all dem will der Angeklagte nichts gewusst haben. Ihn habe „Fred“, den er nach seiner Flucht aus Nigeria 2014 in Italien kennengelernt habe, erzählt, dass er immer mal wieder Autos von Deutschland nach Afrika verkaufe. Nachdem weder er noch sein angeblicher Bruder „Ben“ ein Bankkonto in Deutschland besaß, habe der der Angeklagte gerne ausgeholfen und seine Bankverbindung zur Verfügung gestellt. Das war ein Fehler, denn Geldwäsche ist dem Gesetz zufolge keine reine Vorsatztat, es gibt auch den Straftatbestand der „leichtfertigen Geldwäsche“.

„Ist ihnen denn das Ganze nicht irgendwann einmal komisch vorgekommen“, wollte Richterin Sieglinde Tettmann vom Angeklagten wissen. „Nein“, sagte der 34-Jährige. Er habe seinem Freund „Fred“ vertraut und niemals gedacht, dass er etwas Böses im Schilde führt. „Ich war zu blauäugig und hätte nie geglaubt, dass der mich so missbrauchen würde.“ Deutlicher wurde der ermittelnde Sachbearbeiter der Kripo in Bayreuth. „Da hätte man schon drauf kommen können, dass da ein krummes Ding dahinter steckt“, sagte der Beamte. „So Mega-seriös war das ja nun wirklich nicht.“

Nachdem die Verhandlung am Nachmittag bereits deutlich länger lief als geplant, das Gericht aber noch einmal alle Auszüge überprüfen möchte, wurde die Verhandlung kurzerhand unterbrochen. Zusammen mit der für Wirtschaftsdelikte zuständigen Staatsanwaltschaft in Hof sollen nun weitere rechtliche Fragen abgeklärt werden, ehe die Verhandlung in der kommenden Woche fortgesetzt werden soll.

05.08.2021

Bodybuilder Bobby und Pilot Daniel zockten leichtgläubige Frauen ab / Prozess um „Love-Scamming“: Geldbote aus Mainleus verurteilt

Kulmbach. Im Prozess um das sogenannte „Love-Scamming“, also dem Internetbetrug mit vorgetäuschter Liebe, hat das Amtsgericht am zweiten Verhandlungstag einen 34-jährigen Nigerianer aus dem Landkreis Kulmbach verurteilt. Der Mann fungierte als eine Art Geldbote für zwei Hintermänner aus Nigeria, die zwei Frauen aus Holland und Tschechien um insgesamt über 114000 Euro gebracht haben. Der Angeklagte hatte bis zuletzt beteuert, nichts von den üblen Machenschaften gewusst zu haben. Für das Urteil spielte dies keine Rolle, denn in den entsprechenden Paragraphen ist schon die „leichtfertige Geldwäsche“ strafbar.

Deshalb kam der Mann auch mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon. Viel schlimmer dürfte für ihn allerdings sein, dass exakt 114300 Euro als Wertersatz für die Taterträge eingezogen werden. Wie der Angeklagte das bei seinem derzeitigen Lehrlingslohn von 710 Euro schaffen soll, steht in den Sternen.

„Love-Scamming“ ist deshalb so perfide, weil die Täter mit den meist gutbetuchten älteren, aber immer leichtgläubigen Frauen über einen längeren Zeitraum in sozialen Medien eine Beziehung aufbauen, ihnen die große Liebe vorgaukeln und ihnen eine gemeinsame Zukunft versprechen. Zu den Frauen kommen die Täter über Single-Börsen im Internet. Ist erst einmal genügend Vertrauen hergestellt, schwindeln die Täter den Frauen eine Notlage vor, in die sie unverschuldet geraten seien und wegen der sie plötzlich größere Summen benötigten.

Im vorliegenden Fall hatten die Täter, sie nannten sie Fred und Ben und kamen offensichtlich ebenfalls aus Nigeria, den Weg des Geldes verschleiert, indem sie den Angeklagten als Geldboten eingesetzt. Ihm spielten sie vor, dass sie Autos in Europa aufkaufen und nach Afrika weitervermitteln. So erklärten sie ihm auch die ständigen hohen Geldeingänge. Der Mann hatte es ganz offensichtlich geglaubt.

Fred, den der Angeklagten 2014 bei seiner Flucht aus Nigeria kennengerlernt hatte, gab sich bei den Damen mal als Pilot Daniel, das andere Mal als Bodybuilder Bobby aus. Der eine sitze unschuldig im Gefängnis und benötige Geld für Lebensmittel, der andere komme nicht an dringend notwendige Arzneimittel heran, wenn ihn die angebliche Dame seines Herzens nicht gleich Geld schickt, so lauteten die abenteuerlichen Geschichten, die den leichtgläubigen Frauen aufgetischt wurden. Eine der Frauen soll sogar ihr Haus verkauft haben, um zu helfen.

Irgendwann aber waren die Banken, bei denen der Angeklagte seine Konten hat, stutzig geworden. Meist noch am selben Tag, aber spätestens am Folgetag hatte er, der derzeit eine Lehre als Mechatroniker macht, das Geld in bar abgehoben und dem Mittelsmann mit dem Namen Ben am Nürnberger Hauptbahnhof in bar übergeben.

„Das hätte ihnen doch klar sein müssen, dass da irgendetwas nicht stimmt“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann in der Urteilsbegründung. „Warum haben die Gelder aus Holland und Tschechien in erheblicher Höhe auf dem Weg nach Italien einen Umweg über Deutschland genommen und wurden dann auch noch auf offener Straße in bar übergeben“, fragte sich die Richterin, um gleich die Antwort zu geben: „Weil etwas faul ist.“ So etwas sehe man doch in jedem Gangsterfilm. Geld in bar zu verschieben, nannte Tettmann den Gipfel der Verschleierung, Und von all dem will der Angeklagte, den sie als intelligent und aufgeweckt beschrieb, nichts geahnt haben? „Wenn er nur einmal die Augen aufgemacht hätte, dann hätte er gemerkt, was da los ist.“

Die Bewährungsstrafe von neun Monaten hatte zuvor bereits Staatsanwältin Sabine Hauck beantragt. Verteidiger Ralph Pittroff hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe nichts anderes getan, als Geld weiterzugeben, das ihm nicht gehörte, weil er kein Krimineller sein wollte. Die Haupttäter des „Love-Scammings“ bezeichnete Pittroff als professionelle Berufsbetrüger, die besonders geschickt vorgegangen seien und damit nicht nur die beiden Frauen, sondern auch den Angeklagten getäuscht hätten. „Die Leichtfertigkeit des Nicht-Erkennens lag nicht vor“, so der Verteidiger. Sein Mandant habe darauf vertraut, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

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29.07.2021

Falsches „Pickerl“ am Auto / Geldstrafe wegen Urkundenfälschung gegen Kfz-Händler aus dem Landkreis

Kulmbach. Weil er in mehreren Fällen grüne Umweltplaketten vergeben hatte, obwohl die entsprechende Schadstoffklasse gar nicht vorlag, ist ein 52-jähriger Kfz-Händler aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (1750 Euro) verurteilt worden. Ursprünglich waren die Ermittler wohl von einem schwungvollen Handel mit den grünen „Pickerln“ ausgegangen, denn der Mann musste sogar eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Vor Gericht blieb davon allerdings wenig übrig. Drei der insgesamt angeklagten fünf Fälle wurden eingestellt, bei den beiden verbliebenen Fällen urteilte das Gericht einmal auf Urkundenfälschung, das andere Mal auf Beihilfe.

In einem Fall hatte er eine grüne Plakette an einem Fahrzeug angebracht und den Wagen verkauft. Ordnungsgemäß wäre eine gelbe Plakette gewesen. Im zweiten Fall hatte er einem Kunden eine grüne Plakette mitgegeben, die eigentlich gar keine amtliche sondern nur ein Deko-Aufkleber war. Ähnlich war es bei den eingestellten Fällen. Einmal soll der Mann mit dem betreffenden Kleintransporter sogar zu einer großen Werkstattkette gefahren sein, um sich nach der richtigen Plakette zu erkundigen. Dort sei ihm die grüne mitgegeben worden, was sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Nachprüfen ließ sich das alles nicht mehr so genau, da einige der Fälle bereits weit über drei Jahre zurücklagen und die Zeugen alle nur noch schwache Erinnerungen an derartige Details hatten.

Er habe sich damals überhaupt nicht richtig mit der Sache befasst, sagte der Angeklagte vor Gericht. Schließlich gebe es in der Region ja auch keine Umweltzonen. Er räumte sogar freimütig ein, sich irgendwann mal im Internet die täuschend echt aussehenden Deko-Aufkleber bestellt zu haben. Allerdings nur aus Jux und Tollerei. „Ich habe doch nicht gedacht, dass ich da gleich eine Straftat begehe“, so der Kfz-Händler.

Verteidigerin Verena Grohs aus Bayreuth stellte dabei infrage, ob der Tatbestand der Urkundenfälschung überhaupt erfüllt ist, wenn ihr Mandant doch überhaupt kein Kennzeichen in den Aufkleber eingetragen habe. Fraglich sei auch, ob es sich bei den Deko-Aufklebern um eine Urkunde handle, da ja nicht einmal kein Siegel drauf sei. Der Angeklagte selbst gab an, dass ihm einer der Kunden einen solchen Deko-Aufkleber regelrecht abgeschwatzt habe. „Das war ein absoluter Blödsinn, nicht mehr und nicht weniger“, so der Angeklagte, der nachweislich nichts dafür verlangt hatte und der auch sonst keinen Profit aus der Sache zog.

Einer der Zeugen konnte bestätigen, dass ihm in der Filiale der Werkstattkette tatsächlich die grüne Plakette für das betreffende Auto mitgegeben wurde, obwohl das Fahrzeug gar nicht die entsprechende Norm erfüllte. Ein anderer Kunde war tatsächlich mit dem Deko-Aufkleber von der Polizei angehalten worden. Er bekam in der Folge ebenfalls ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und wurde zu 30 Tagessätzen verurteilt. Ohne Plakette in einer Umweltzone hätte es lediglich eine Verwarnung über 50 Euro gegeben.

Nach langem Hin und Her einigten sich schließlich Staatsanwältin Sabine Hauck, Verteidiger Verena Grohs und Richterin Sieglinde Tettmann darauf, drei der fünf Fälle einzustellen. Für die verbliebenen beiden forderte die Anklagevertreterin eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro, die Verteidigerin von 60 Tagessätzen zu 25 Euro. Richterin Tettmann wählte den goldenen Mittelweg mit 70 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe ist deshalb immer die gleiche, weil sie sich nach dem Einkommen des Angeklagten richtet. Der Angeklagte habe Schuldeinsicht und Reue gezeigt, sei nicht vorbestraft und habe keinerlei persönlichen Vorteil erlangt, waren sich alle Prozessbeteiligten einig.

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21.07.2021

Leicht bekleidet aber schwer betrunken / Auf offener Straße eingeschlafen: 19-Jährige Schülerin wehrte sich gegen Polizisten

Kulmbach. Freund weg, Fitnessstudio geschlossen und die Familie im Nacken: das wurde einer 19-jährigen Schülerin aus Kulmbach zu viel. Sie ließ sich bei der Geburtstagsparty ihrer Freundin mal so richtig volllaufen Kurz nach zwei Uhr am frühen Morgen des 18. Oktober wurde sie in der Oberen Stadt im Freien schlafend, leicht bekleidet und mit rund zwei Promille Alkohol im Blut angetroffen und ermahnt, doch schnellstens nach Hause zu gehen.

Die junge Frau ging aber nicht nach Hause. Zwei Stunden später kam die Polizei wieder vorbei, erneut mussten die Beamten feststellen, dass die 19-Jährige schon wieder auf offener Straße eingeschlafen war. Zu ihrem eigenen Schutz wollten die Beamten sie nun in Gewahrsam nehmen. Schließlich war die Herbstnacht bereits empfindlich kühl und die Frau hatte nur wenig an. Als sie das mitbekam, rastete sie allerdings völlig aus, wehte sich mit Händen und Füßen, schlug wild um sich und traf dabei auch mehrfach die Beamten. Die Polizei musste die Frau sogar mit vereinten Kräften gewaltsam zu Boden bringen, um ihr Handschellen anzulegen und sie mit auf die Wache nehmen zu können.

Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen musste sich die angehende Pflegehelferin jetzt vor dem für Jugendsachen zuständigen Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner verantworten. Ja, sie habe sich damals massiv gewehrt, dabei sei die polizeiliche Maßnahme ja nur zur ihrem eigenen Schutz gewesen, zeigte sie sich mittlerweile einsichtig. Sie habe sich auch sofort danach bei den Beamten entschuldigt.

Die Angeklagte räumte auch ein, zuvor den 21. Geburtstag ihrer Freundin gefeiert zu haben. Bei der Party sei wenig gegessen, dafür umso mehr getrunken worden. Vor allem sie selbst habe dem Alkohol zugesprochen, weil sie auch noch kurz zuvor ihr Freund verlassen hatte und sie unter Liebeskummer gelitten hatte. „Unter normalen Umständen wäre das alles gar nicht passiert“, so die Angeklagte.

Ein gänzlich unbeschriebenes Blatt war die junge Frau allerdings nicht. Schon vor zwei Jahren musste sie sich einmal wegen Körperverletzung und Bedrohung vor dem Jugendrichter verantworten und kam damals mit einer kleinen Geldauflage davon. Auch diesmal sei das Geschehen wieder absolut jugendtypisch, sagte Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes. Die Angeklagte habe völlig unüberlegt und enthemmt gehandelt und dabei alkoholbedingt über die Stränge geschlagen. Als Hintergrund vermutete er, dass die Pandemie wohl massive Spuren bei der Angeklagten hinterlassen hatte. Sie habe ihrem Hobby nicht nachgehen können, weil die Fitnessstudios geschlossen hatten, war monatelang in der elterlichen Wohnung zum Homeschooling gezwungen und habe dann auch noch unter dem Frust wegen der Auseinandersetzung mit dem Freund gelitten.

Richter Berner rund der Vertreter der Staatsanwaltschaft kamen deshalb auch schnell überein, das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage einzustellen. „Mitte Oktober draußen zu übernachten, das ist ein Zeichen, dass sie völlig von der Rolle waren“, sagte Berner zu der jungen Frau. Sie muss nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung ableisten.

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20.07.2021

Marihuana und Munition: Angeklagter machte reinen Tisch / Trotz zahlreicher Drogendelikte: Geständnis bewahrte 22-Jährigen vor Haftstrafe

Kulmbach. Selten, dass ein Angeklagter so offen und ehrlich vor Gericht seine Drogengeschichten einräumt, wie das ein 22-jähriger Arbeiter aus Neuenmarkt jetzt getan hat. Das machte sich gut vor Gericht und so kam der Angeklagte trotz einer Vielzahl von Drogengeschäften mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon.

Schuldig gesprochen wurde der Mann vom Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt wegen des Erwerbs von Drogen in 20 Fällen, wegen der Abgabe von Drogen an Minderjährige in drei Fällen und außerdem wegen des Besitzes von 15 Schuss Kartuschmunition. „Es ist schon auffallend, wie ehrlich sie sind und wie offen sie mit ihrem Problem umgehen“, sagte die vorsitzende Richterin zum Angeklagten. Zuvor hatte der über seinen Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach erklären lassen, dass er sich schuldig im Sinne der Anklage bekenne und alle Vorwürfe eins zu eins einräume.

Der Angeklagte hatte Ende 2019 bis Anfang 2020 in mindestens 20 Fällen jeweils zwischen fünf und 13 Gramm Marihuana bei einem anderweitig Verfolgten zum Preis von zehn bis 13 Euro pro Gramm angekauft. Den Dealer hatte er über seine eigene Verwandtschaft kennengelernt. „Er war meine Quelle“, gab der Angeklagte freimütig zu. In einem weiteren Fall hatte er von einem ehemaligen Arbeitskollegen unentgeltlich eine kleinere Menge Marihuana angenommen.

Am schwersten wog jedoch der Vorwurf, einem unter 18-jährigen Schüler in drei Fällen jeweils zwei Gramm Marihuana verlauft zu haben. Der Schüler habe ihn gefragt, ob er etwas besitze, da habe er es ihm halt gegeben, sagte der Angeklagte. Finanziellen Nutzen habe er daraus keinen ziehen wollen. „Ich habe es mehr oder weniger zum Einkaufspreis weitergegeben.“ Nicht wissen konnte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt, dass die Abgabe von Drogen an Minderjährige ein Verbrechen ist. „Der Gesetzgeber wollte damit deutlich machen, wie ernst die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Betäubungsmittel ist“, musste er sich jetzt von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklären lassen.

Nach seinem Konsumverhalten befragt gab der Angeklagte auch noch offen und ehrlich zu, zuletzt vor eineinhalb Wochen einen Joint geraucht zu haben. Wegen Drogen und auch wegen Alkohols hatte er bereits seinen Führerschein abgeben müssen. Nun will er ihn wieder zurück. Leicht wird das nicht, denn er muss dafür eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen, die wiederum ein Jahr vollkommene Abstinenz voraussetzt.

Nachdem sowohl die Anklagevertreterin, als auch Verteidiger Stübinger auf neun Monate mit Bewährung plädiert hatten, war es für das Schöffengericht ein Einfaches, das richtige Strafmaß zu finden. Der Angeklagte muss außerdem 2500 Euro als Geldbuße an die Jugendwerkstatt der Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen und Kontakt zur Suchtberatungsstelle aufnehmen. Ihm wird jeglicher Drogenkonsum verboten, was er durch regelmäßige Drogenscreenings, also Haar- und Urintests, nachweisen muss. „Vor allem ihre Ehrlichkeit war ein Bonus, der sich in der Strafzumessung niedergeschlagen hat, damit haben sie sich die Bewährung verdient“, sagte Richterin Allstadt zum Angeklagten.

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16.07.2021

11000 Euro Schaden an geparktem Fahrzeug: Unfallverursacher machte sich aus dem Staub / 30-Jährige bekommt Fahrverbot und saftige Geldstrafe

Kulmbach. Weit über 11000 Euro Schaden hat ein 30 Jahre alter Handwerker aus dem Landkreis beim Aufprall seines Wagens an einer geparkten hochwertigen Limousine verursacht. Doch anstatt sich um den Schaden zu kümmern, traf er sich gleich in der Nachbarschaft mit Freunden zum Feiern. Irgendwie hatte dem Mann die Sache aber doch nicht losgelassen. Als er zu später Stunde noch mal nach dem Rechten sehen wollte, lief er der Polizei praktisch genau in die Arme.

Nun musste er sich wegen der Unfallflucht vor Gericht verantworten. Gegen einen entsprechenden Strafbefehl hatte er zuvor Einspruch eingelegt, weil darin der Führerscheinentzug vorgesehen war. Erfolg hatte er mit seinem Einspruch insofern, als dass er nun mit fünf Monaten Fahrverbot davon kam. Die Geldstrafe fiel mit 50 Tagessätzen zu jeweils 75 Euro (3750 Euro) jedoch deutlich aus.

Der Vorfall hatte sich am frühen Abend 16. Dezember 2019 in Rugendorf ereignet. Beim Einbiegen in die betreffende Straße habe er nach rechts geblickt und damit automatisch nach links gelenkt, erklärte seine Verteidigerin Sabrina Meier aus Kronach. Er will sogar einen Aufprall gehört haben, sei aber davon ausgegangen, dass dies die Mauer oder der Randstein gewesen sei. An seinem eigenen Auto habe er keinen Schaden, lediglich ein paar kleine Kratzer erkennen können.

Er habe die Sache sofort eingeräumt und sich beim Geschädigten entschuldigt, verteidigte ich der Angeklagte. Auch der Schaden sei längst reguliert. „Ich ärgere mich am meisten über mich selbst“, sagt der Mann vor Gericht.

Das mit der Mauer wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten nicht so recht glauben. Hintergrund war, dass wegen der Sache sogar ein Gutachten bei einem Kfz-Sachverständigen in Auftrag gegeben wurde. Darin hieß es, dass aufgrund der Schäden am gegnerischen Fahrzeug ein lautstarker Schlag erfolgt sein muss. „Das Geräusch muss an der Schmerzgrenze des Hörbaren gewesen sein“, hieß es im Gutachten.

Der Angeklagte räumte daraufhin ein, dass er im Auto lautstark Musik gehört habe und ohnehin mit den Gedanken ganz woanders gewesen sei. Er hatte zu dieser Zeit wohl recht viel um die Ohren, weil er eine schwere Operation hinter sich und eine weitere vor sich gehabt habe.

Die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro, aber eben auch einen Führerscheinentzug beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Knackpunkt war dabei der extrem hohe Sachschaden. Schon bei einem Schaden von 1500 Euro sei die Anklagebehörde angehalten, einen Fahrerlaubnisentzug zu beantragen. Bei Schäden über 5000 Euro sei der Führerscheinentzug sogar zwingend.

Das sah die Verteidigerin anders. Ihr Mandant habe reinen Tisch gemacht, sei nicht vorbestraft und fahre seitdem einwandfrei. Darüber hinaus sei der Angeklagte beruflich und aufgrund seiner Operationsgeschichten dringend auf sein Fahrzeug angewiesen.

Auch Richterin Sieglinde Tettmann hielt ein Fahrverbot statt eines Führerscheinentzug für ausreichend, aus Gleichbehandlungsgründen müsse es mit fünf Monaten aber auch ordentlich ausfallen. Vor allem hielt sie dem Angeklagten zu Gute, dass er sich entschuldigt hatte und umgehend dafür sorgte, den Schaden zu regulieren.

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08.07.2021

Schluss gemacht: 22-Jähriger rastete komplett aus / Mechaniker wegen mehrfacher Körperverletzung und Sachschädigung verurteilt

Kulmbach. Das hatte sich eine 19-Jährige aus dem Landkreis einfacher vorgestellt: sie wollte kurzerhand mit ihrem Freund, einem 22-jährigen Mechaniker aus Kulmbach Schluss machen und fuhr zu ihm, um ihre Sachen abzuholen. Irgendwie hatte sie wohl schon geahnt, dass es so einfach nicht werden würde, deshalb nahm sie sicherheitshalber eine Freundin mit. Sie hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass der Mann so heftig ausrasten würde. Wegen mehrfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung fand er sich jetzt auf der Anklagebank des Kulmbacher Amtsgerichtes wieder.

Zunächst schlug der 19-jährige Angeklagte die Haustür so schwungvoll zu, dass er den Fuß seiner Ex-Freundin einklemmte und für eine heftige Prellung sorgte. Dann wollte er auf sie losgehen, doch mutig stellte sich deren Freundin, eine ebenfalls 19-Jährige aus dem Landkreis, dazwischen. Vollkommen außer sich schubste er die Frau zu Boden, trat laut Anklage zwei Mal mit den Fuß nach ihr und traf sie dabei an der Schulter. Sie war mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen und erlitt zahlreiche Blaue Flecken und ebenfalls Prellungen.

Doch damit nicht genug. Der Streit schaukelte sich so auf, dass der Angeklagte eine Tüte mit verschiedenen Sachen der Freundin auf ihr Auto knallte und mit dem Fuß mehrere Male dagegen trat. Das Ergebnis: Dellen und Kratzer auf der Motorhaube, der Sachschaden wurde angeblich sogar mit 3500 Euro angegeben.

Einen Teil der Vorwürfe räumte der Angeklagte gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ein. Er habe die Haustür zugeschlagen, aber nicht mitbekommen, dass da noch ein Fuß dazwischen ist. Er sei zuerst von der Freundin der Ex beleidigt und geschubst worden. Da habe er zurückgeschubst und dabei sei die Frau gestürzt. Getreten haben will er sie aber nicht, nur das Auto. Das sei allerdings aufgrund früherer Unfälle heftig demoliert und ohnehin nur noch zwischen 400 und 700 Euro wert gewesen.

Die Ex und deren Freundin berichteten in ihren Zeugenaussagen von den Tritten, während die Mutter des Angeklagten, die angeblich alles aus einem Fenster beobachtet hatte, laut polizeilicher Aussage keine Tritte gesehen haben will. Aufschluss brachten einmal mehr ein Smartphone, das die Freundin der Ex im Gerichtssaal überraschend aus der Tasche zog.

Die Zeugin zeigte dem Gericht, was ihr der Angeklagte einige Tage später über einen Messaging-Dienst geschrieben hatte. Darin entschuldigte sich der Angeklagte wortgewaltig und theatralisch für seine Taten und räumte ein, dass er sich einfach nicht mehr unter Kontrolle gehabt hatte. Er bereue alles, was passiert sei, zutiefst und bat inständig um Entschuldigung für sein Verhalten. Wenn es also wirklich nur um einen harmlosen Schubser, gegangen wäre, dass hätte er das ja nicht geschrieben. „Diese Nachricht klingt tatsächlich nicht nach einem Schubser“, sagte Richterin Tettmann.

Da räumte der Angeklagte nach einigem hin und her ein, dass er damals so in Rage gewesen sei, dass er sich eigentlich gar nicht mehr richtig an die Sache erinnern könne. Dann ging alles ganz schnell. Richterin Tettmann verurteilte den jungen Mann wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen, was umgerechnet drei Monaten Haft entsprechen würde. Den Tagessatz legte sie auf zehn Euro fest, weil der Angeklagte derzeit auf Jobsuche ist. Mit 900 Euro Geldstrafe kam der 22-Jährige dabei verhältnismäßig gut davon.

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07.07.2021

Neugier und Abenteuerlust als Motiv / Student landete wegen Marihuana-Konsums auf der Anklagebank

Kulmbach. Auch kleinste Mengen illegaler Drogen können schon ausreichen, um vor Gericht zu landen. Das ist auch gut so, denn durch den Eindruck einer Hauptverhandlung kann das Gericht gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden noch einen Umdenkprozess bewirken und jungen Leuten die Gefahren des Drogenkonsums vor Augen führen. Im Fall eines 20 Jahre jungen Studenten aus dem Landkreis war das gar nicht mehr nötig. Er hatte nach dem Genuss einer kleinen Menge Marihuana schon genug und konnte dem Gericht glaubhaft darlegen, dass er von Drogen künftig die Finger lassen wird.

„Ich hatte gar keinen Geschmack daran gefunden, mir wurde nur schlecht“, sagte er vor Gericht. Wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln musste er sich trotzdem verantworten. Angeklagt war der 20-Jährige, weil er zusammen mit einem Kumpel in mindestens fünf Fällen jeweils fünf Gramm Marihuana von einem Bekannten zum Preis von elf Euro pro Gramm erworben haben soll.

„Das stimmt allerdings so nicht“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Es habe lediglich einen einzigen Kauf gegeben und da seien es höchstens drei Gramm gewesen. Ihm sei bekannt gewesen, dass der Bekannte konsumiert und an den Stoff kommt. Also wollten es er und sein Kumpel auch einmal ausprobieren. Über den Massaging-Dienst Telegram hatte man Kontakt aufgenommen und die Bestellung aufgegeben.

„Wir wussten gar nicht, wie man das eigentlich konsumiert, also haben wir uns im Internet erst einmal schlau gemacht“, sagte der Angeklagte. Das Ergebnis war dann allerdings mehr als ernüchternd: „Wir hatten beide nicht einmal ansatzweise die Idee, das nochmal zu probieren“. Man habe die rund drei Gramm auch gar nicht komplett konsumiert, sondern den Rest einfach weggeworfen. Er habe schon die ganze Zeit im Hinterkopf gehabt, dass er etwas Verbotenes macht, sagte der Angeklagte. „Ich weiß, dass es ein dummer Fehler war und ich habe daraus gelernt, zeigte er sich reumütig.

Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Landratsamtes hatte, wie in solchen Fällen üblich, bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Angeklagten geführt. Auch er zeigte sich überzeugt, davon, dass der junge Mann kein Suchtproblem habe. Die ganze Sache sei menschlich längst bewältigt. Jugendtypischer könne eine Tat nicht ausfallen, sagte der Experte. Wenn der Angeklagte auch keinerlei Reifeverzögerungen aufweise, so sei doch von jugendtypischen Fehlverhalten aufgrund von Neugier, Abenteuerlust und dem Reiz des Verbotenen auszugehen.

Gegen den Kumpel wurde ebenfalls ein Verfahren eingeleitet, das mittlerweile vergleichsweise glimpflich mit einer Einstellung gegen 250 Euro endete. Der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner stellte deshalb auch das vorliegende Verfahren ein, allerdings nicht gegen eine Geldauflage, sondern gegen eine Arbeitsauflage. Nach Weisung der Jugendgerichtshilfe seines Studienortes muss der Mann innerhalb der kommenden sechs Monate 25 Stunden unentgeltliche Arbeit leisten. Schwer dürfte ihm das nicht fallen, denn der Angeklagte war schon immer im sozialen Bereich ehrenamtlich engagiert.

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02.07.2021

Geklauter Gin als Geschenk / Hochprozentig und hochpreisig: Student ließ Alkoholika mitgehen

Kulmbach. Vor Gericht bereute er die Sache zutiefst, doch beim Blick auf seine einschlägige Vorstrafe wollte ihm keiner mehr so recht Glauben schenken: Wegen eines Ladendiebstahls im Kulmbacher Kaufland ist ein 26 Jahre alter Student aus Bayreuth zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1350 Euro) verurteilt worden.

Der Urteilsspruch von Richterin Sieglinde Tettmann lautete auf „Diebstahl mit Waffen“. Hintergrund ist, dass sich der Mann zunächst in der Getränkeabteilung den Gin ausgesucht hatte und sich dann in der Haushaltswarenabteilung ein Küchenmesser nahm, um damit dich Sicherungsetiketten an den Flaschen zu entfernen.

In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte alles zu. „Ich stelle mich der Verantwortung für den Mist, den ich gebaut habe“, sagte er. Gleichzeitig gab er aber auch klar und deutlich zu verstehen: „Ich sehe mich nicht als Räuber oder Schwerkriminellen“. Nach Entfernung der Sicherungsetiketten habe er das Messer wieder in einem Regal abgelegt.

Als Grund für den Diebstahl sagte der Mann. Dass er sich bei einem Bekannten nicht habe lumpen lassen und die beiden Flaschen als Geschenk überreichen wollen. Also versteckte er die Flaschen in eine mitgebrachte Einkaufstüte, während er die dort ebenfalls befindliche Apfelschorle aufs Kassenband legte und bezahlte. Das alles hatte der Ladendetektiv beobachtet.

Der Detektiv stellte den Angeklagten gleich hinter der Kasse, doch da gab der Student Fersengeld und es kam zu einer abenteuerlichen Verfolgungsjagd. Der Mann sei Richtung Ausgang und dann weiter in die Blaich gerannt. „Er war ziemlich schnell und ich zu langsam“, entschuldige sich der Ladendetektiv. Später hatte sich der Student im Keller eines Wohnhauses in Richtung Ängerlein verschanzt, wo ihn der inzwischen aufs Auto umgestiegene Detektiv zusammen mit der Polizei festnehmen konnte. Die zwei Flaschen Gin blieben unversehrt.

Stutzig macht bei der Geschichte allerdings die Tatsache, dass der Angeklagte bereits im Juli 2019 ebenfalls in Kulmbach in einem Baumarkt einiges mitgehen ließ. Darunter einen Akkuschrauber samt Ladegerät, eine Zange, einen Adapter und zwei Anschlüsse für den Gartenschlauch. Alles in allem im Gesamtwert von über 110 Euro. Per Strafbefehl wurde er damals zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro verurteilt.

„So viel dazugelernt haben sie da offensichtlich nicht“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zum Angeklagten und beantragte die letztlich auch so verhängte Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro. Genauso wie Richterin Tettmann stufte die Anklagevertreterin die Tat aufgrund der Gesamtumstände als minderschweren Fall ein.

Für eine Verurteilung wegen "Diebstahls mit Waffen“ reicht ein abstraktes Gefährdungpotenzial aus. Das bedeutet: Auch wenn man ein Messer nur einstecken hat und es gar nicht einsetzt, liegt dem Gesetz zufolge der Diebstahl mit Waffen vor. Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte das Messer nur kurzzeitig in der Hand, um die Sicherungsetiketten zu entfernen. Allerdings erkannte das Gericht auf einen minderschweren Fall, bei dem die Mindeststrafe bei drei Monaten liegt. Drei Monate haben 90 Tage und so kam das Gericht bei der Geldstrafe auf 90 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe leitet sich aus dem Einkommen ab. Da der Student mehr oder weniger von seinen Eltern lebt und sich durch Nachhilfe ein Taschengels dazu verdient, sah das Gericht 15 Euro als ausreichend an.

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02.07.2021

Angeklagter wirft Polizei Rassismus vor / Widerstand gegen Polizei und betrunken auf dem Rad: 29-jähriger Eritreer muss ins Gefängnis

Kulmbach. Weil er sich der Feststellung seiner Personalien durch die Polizei widersetzt hatte und weil er betrunken mit dem Fahrrad gefahren ist, muss ein 29-jähriger Eritreer aus Kulmbach vier Monate ins Gefängnis. Insgesamt wird sein Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt aber deutlich länger dauern. Der Angeklagte wurde erst 2019 zu einem Jahr und neun Monaten wegen verschiedener Drogengeschichte verurteilt. Damals noch auf Bewährung. Weil er sich aber nicht an die Auflagen gehalten hatte, muss er nun auch diese Strafe absitzen. Möglich ist aber auch, dass der Mann nach einer gewissen Zeit in seine Heimat abgeschoben wird, weil derzeit vor dem Verwaltungsgericht eine Klage in Sachen Aufenthaltsstatus anhängig ist.

Zu den Auflagen gehörte unter anderem ein striktes Alkoholverbot, weil man wusste, dass der 29-Jährige unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt. Das hatte sich jetzt bewahrheitet. Zusammen mit einem Bekannten hatte sich der Angeklagte am Nachmittag des 10. September im Bereich des Kulmbacher Bahnhofs aufgehalten und Passanten angepöbelt. Zwei Polizeibeamte nahmen sich der beiden an, doch die zeigten sich uneinsichtig. Weil sie sich nicht ausweisen konnten, sollten sie mit auf die Wache.

Damit war der Angeklagte gar nicht einverstanden und widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen. Unter anderem riss er sich auf der Wache gewaltsam vom Arm des Polizisten los und ballte seine Fäuste, so dass die Beamten keine Fingerabdrücke nehmen konnten. Bei einer anschließenden Blutentnahme stellten die Polizisten knapp 1,3 Promille Alkohol fest.

Eine weitere Anklage betraf eine Trunkenheitsfahrt. Mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut und damit absolut fahruntüchtig soll der Angeklagte am Abend des 20. Juni in der Kronacher Straße mit dem Fahrrad unterwegs gewesen sein.

„Das stimmt“, sagte der Eritreer in der Hauptverhandlung. Er habe schlicht und ergreifend nicht gewusst, dass man nicht betrunken Fahrrad fahren darf, gab er zu Protokoll. In seiner Heimat sei das keine Straftat, er habe sich absolut sicher gefühlt und auch nur eine kurze Fahrstrecke zurückgelegt.

Den Widerstand gegen die Polizisten stritt er allerdings ab: „Ich bin schon etliche Male kontrolliert worden und habe nie irgendeinen Widerstand geleistet“. Vielmehr gebe es Polizisten vor Ort, die sich sehr aggressiv gegen Ausländer verhalten. „Ich beschuldige den Beamten ganz konkret des Rassismus“, sagte der Angeklagte. Alle seine Landsleute hätten Angst vor genau dem Polizisten und einem seiner Kollegen.

Ein Beamter, der damals in der mobilen Bahnhofsüberwachung eingesetzt war, bestätigte dagegen die Widerstandshandlungen. „Der Angeklagte hat uns immer wieder bei unseren Kontrollmaßnahmen gestört“, sagte der Polizist. Der Angeklagte habe versucht, sich aus dem Führungsgriff zu entreißen und sich der Abnahme seiner Fingerabdrücke widersetzt.

Tatsächlich stellten auch die Ärzte, die später die Blutentnahme durchführten ein „latent aggressives Verhalten“, eine „gereizte Stimmung“ und einen „sehr auffälligen Gesamteindruck“ fest. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr auf acht Monate ohne Bewährung. Der Angeklagte habe während einer offenen Bewährung gleich zwei neue Taten begangen und sei damit ein Bewährungsversager, fand die Anklagevertreterin deutliche Worte.

Verteidiger Ralph Pittroff sah dagegen eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro als ausreichend an. Sein Mandant habe sich bereits vollständig in Polizeigewahrsam befunden und hätte gar nicht fliehen können, insofern sei die Widerstandshandlung am untersten Rand.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied schließlich auf vier Monate ohne Bewährung. Auch sie stufte die Widerstandshandlungen im untersten Bereich ein. Allerdings habe der Angeklagte eine erhebliche Vorstrafe, bei der die Bewährung schon nicht durchgehalten hatte, weil er gegen entsprechende Auflagen verstoßen hatte.

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01.07.2021

Angriff mit Schubkarre / Verfahren gegen 46-jährige Frau aus dem Landkreis eingestellt

Mainleus. Eine Schubkarre als Tatwerkzeug für eine gefährliche Körperverletzung, das gab es wahrscheinlich noch nie vor dem Amtsgericht. Eine 46-jährige landwirtschaftliche Helferin aus dem Landkreis soll ihre Vermieterin mit voller Wucht gerammt und sie dabei verletzt haben. In der Hauptverhandlung stellte sich das Ganze dann aber eher als heftiger Streit denn als tätlicher Angriff dar, der sich so nach und nach aufgeschaukelt hatte und schließlich eskaliert war. Alle Beteiligten kamen daraufhin dem Angebot von Gericht und Staatsanwaltschaft nach, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation einzustellen. Die Angeklagte ist damit nicht vorbestraft

Der Vorfall hatte sich am 28. November des vergangenen Jahres in Mainleus ereignet. Dort hatte die Angeklagte seit Jahren Pferdeboxen angemietet. Nun wurde ihr aufgrund vorangegangener Streitigkeiten plötzlich gekündigt. Gerade als sie mit ihrem Freund, einem Bekannten und dessen Sohn die Boxen ausräumen wollte, stellte sich ihnen die Vermieterin in die Quere. Es ging dabei um Dachlatten, Paletten und bis zu zwei Meter lange Kanthölzer. Die Vermieterin behauptete, das alles gehöre ihr und wollte den Abtransport vermeiden.

Es kam wie es kommen musste. Zunächst gelang es der Angeklagten noch, einfach um die Frau herumzufahren, dann aber stellte sie sich so in den Weg, dass auch das nicht mehr ging. Was dann passierte, darüber gehen die Schilderungen auseinander. Die Vermieterin sagte, dass die Frau kräftig ausgeholt habe, ehe sie ihr die vollbeladene Schubkarre mit Schwung in die Oberschenkel gerammt habe. Und das, wo doch die Vermieterin nach einer Kreuzbandverletzung eine Schiene trug und ohnehin schon lädiert war. Sie habe erheblich Schmerzen erlitten, die blauen Flecken seien erst nach einer bis eineinhalb Wochen wieder vergangen.

Eine ganz andere Version brachte die Angeklagte vor. „Ich weiß gar nicht, ob ich sie überhaupt berührt habe, und wenn, dann nur ganz leicht und auf jeden Fall ohne Absicht“, sagte die Frau. Vielmehr sei sie danach von der Vermieterin weggedrückt worden und wäre beinahe zu Boden gegangen. So bestätigte das auch einer der beteiligten Zeugen, der Sohn ihres Bekannten. „Es war kein bewusster Angriff der Angeklagten“, gab der 31-jährige zu Protokoll. Zuvor hätten sich die beiden Frauen lautstark „angezickt“.

Für Richterin Sieglinde Tettmann und Staatsanwältin Anja Lettenbauer war zu diesem Zeitpunkt längst klar, dass sie Sache wohl kaum mehr hundertprozentig zu klären ist, zumal es auch schon eine zivilrechtliche Auseinandersetzung gab, ein angestrebter Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustande gekommen war und die Angeklagte mittlerweile ein offizielles Betretungsverbot für das Grundstück habe.

Nach einer Unterredung mit ihrem Verteidiger Christoph Müller stimmte die Angeklagte dem Angebot der Einstellung schließlich aber dann doch zu. Als Geldauflage muss die Angeklagte innerhalb des nächsten halben Jahres 600 Euro an den Hospizverein Kulmbach überweisen.

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01.07.2021

„Notsituation in Anführungszeichen“ / Weil er ohne Führerschein unterwegs war: Hohe Geldstrafe gegen 35-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis

Kulmbach. Bereits zum vierten Mal wurde ein 35 Jahre alter Arbeiter aus dem Landkreis ohne Führerschein erwischt. Während er zuletzt zu einer kurzen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, kam er diesmal mit einer, allerdings relativ hohen Geldstrafe davon.

Grund dafür war eine Notsituation, zumindest hatte das der Angeklagte so empfunden. Der Mann hatte einen wichtigen Termin bei der Sparkasse, den er zuvor schon mehrfach verschoben hatte und den er nun nicht mehr verschieben konnte. Mit seiner Freundin wollte er losfahren, doch die Frau hatte einen Reifenplatzer und so setzte er sich kurzerhand selbst ans Steuer, nachdem er den Reifen gewechselt hatte. Es spielte für ihn keine Rolle, dass er zu diesem Zeitpunkt gar keinen Führerschein mehr hatte.

Fast schon bei der Sparkasse in der Fritz-Hornschuch-Straße angekommen, gerieten die beiden völlig unvermittelt in eine Polizeikontrolle. „Er hat gleich zugegeben, dass er gar keinen Führerschein mehr hat und war insgesamt sehr kooperativ“, sagte der Polizeibeamte vor Gericht. Der Zeuge konnte auch bestätigen, dass ein kaputter Reifen noch im Fahrzeug lag. Allerdings hatte die Freundin des Angeklagten auf ihn nicht unbedingt den Eindruck gemacht, dass sie fahruntauglich gewesen sei. Im Gegenteil, die Frau sei nach der Kontrolle ja auch weitergefahren. Der Angeklagte hatte zuvor angegeben, dass seine Freundin „mit den Nerven völlig fertig“ gewesen und nah am Zusammenbruch gewesen sei und stark gezittert habe. Deshalb habe er das Steuer übernommen.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (3600 Euro) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beantragte Staatsanwältin Anja Lettenbauer. Sie hielt dem Angeklagten dabei zu Gute, dass er von Anfang an geständig gewesen sei, dass die Fahrstrecke relativ kurz war und, dass es sich, zumindest aus Sicht des Angeklagten, um eine Notsituation gehandelt habe.

Mit 80 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (3200 Euro) blieb Richtern Tettmann in ihrem Urteil nur knapp darunter. Der Angeklagte habe spontan gehandelt, die Strecke sei nicht wirklich lang gewesen und der Mann habe sich sofort kooperativ gezeigt. Allerdings verhängte Tettmann nicht die von der Anklagevertreterin ebenfalls geforderte Sperrfrist von einem Jahr für eine neue Fahrerlaubnis. Die letzte Fahrt des Angeklagten ohne Führerschein habe bereits über fünf Jahre zurückgelegen, die jetzige Fahrt sei „zumindest in Anführungszeichen eine Notsituation“ gewesen, so dass dem Mann die Chance nicht verwehrt werden soll, irgendwann doch wieder den Führerschein zu bekommen. So einfach wird das allerdings nicht. Einen Versuch, seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, hatte der Angeklagte schon unternommen, er hatte aber die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Beurteilung seiner Fahreignung nicht bestanden.

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24.06.2021

Krank, obdachlos und drogenabhängig / 26-jähriger Kulmbacher muss ins Gefängnis

Kulmbach. Wer einmal in den Drogensumpf hinein geraten ist, kommt nur schwerlich wieder heraus. Das hat jetzt schmerzlich ein 26-jähriger Mann erfahren, der sich wegen einer Vielzahl von Fällen vor Gericht verantworten musste und der jetzt den Gang ins Gefängnis antreten muss. Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den Kulmbacher wegen des Erwerbs und des Besitzes von Betäubungsmitteln in 16 Fällen zu neun Monaten Haft ohne Bewährung.

Keine Arbeit, keine Wohnung, Schicksalsschläge, Krankheiten und die falschen Freunde, davon ist das Leben des Mannes geprägt. Kein Wunder, dass er nicht mehr den rechten Weg fand. Zwischen Februar und Juni 2020 hatte er von einem anderweitig Verfolgten in mindestens 16 Fällen jeweils zehn Gramm Marihuana erworben. Bei einer Razzia in seiner damaligen Wohnung wurden am 17. Juni außerdem eine geringe Menge Haschisch, eine größere Menge Marihuana und zwei Ecstasy-Tabletten gefunden. Keine zwei Wochen später wurde er vor der Obdachlosenunterkunft in Kulmbach erneut mit einer kleineren Menge Marihuana im Rucksack angetroffen.

Größtes Problem für den jungen Mann war, dass er Ende 2017 schon einmal wegen verschiedener Drogengeschichten verurteilt wurde. Damals hatte er einen regen Handel betrieben und unter anderem auch an Minderjährige verkauft. Deshalb wurde er, ebenfalls in Kulmbach, zu zwei Jahren verurteilt, die Strafe wurde teilweise auf Bewährung ausgesetzt, weil er gleichzeitig eine Therapie machen konnte.

Diese Therapie war zunächst auch erfolgreich, doch als ihm seine Wohnung gekündigt wurde, er in die Obdachlosenunterkunft umzog und seine Freundin mit ihm Schluss machte, ging der Drogenkonsum erneut von vorne los. Dazu kam, dass ihm sein damaliger Lieferant immer wieder bedrohte, weil er gegen den Mann ausgesagt hatte. Die Folgen waren wiederkehrende Angstzustände und Panikattacken bis hin zum kompletten Zusammenbruch in einer Disko. Damals lag der Angeklagte zwei Tage lang im Koma.

„In Extremsituationen gab es immer wieder Rückfälle“, sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach erklärte, dass die Panikattacken zuletzt der Hauptgrund für den Drogenkonsum gewesen seien. Tatsächlich gab es auch nach Auskunft des ermittelnden Kripo-Beamten keinerlei Hinweise darauf, dass der von Hartz IV lebende Angeklagte mit Drogen gehandelt hätte.

Verteidiger Pittroff hatte in seinem Plädoyer sechs Monate mit Bewährung gefordert. Sein Mandant habe reinen Tisch gemacht, aufgrund der Lebensumstände und zahlreicher persönlicher Beeinträchtigungen seien die Drogen für den Mandanten mit der Zeit zu einer Art Medikament geworden. Das sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft anders. Der Angeklagte habe ein völlig ungelöstes Drogenproblem, sagte er und plädierte auf die letztlich auch verhängten neun Monate ohne Bewährung.

Sie sehe keine günstige Prognose, begründete Tettmann ihr Urteil. Der Angeklagte besitze keiner Stabilität, was ein erneuter Rückfall erst im März dieses Jahres zeige. Daneben habe der Mann unter einschlägiger Bewährung gestanden und trotz engmaschiger Hilfe durch Bewährungshelferin, Betreuer und Job-Center eine Vielzahl von Taten begangen.

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23.06.2021

Zusammenstoß bei Betzenstein: Ausflug in die Fränkische endete mit zwei kaputten Bikes / Verfahren gegen Unfallverursacher gegen hohe Geldauflage eingestellt

Bayreuth/Betzenstein. Dieses Überholmanöver ging komplett daneben: Einem 50-jährigen Mann aus Pottenstein ging es am 14. Juli des vergangenen Jahres auf der Staatsstraße bei Betzenstein wegen eines vor ihm fahrenden Traktors mir Rückewagen zu langsam voran. Ausgerechnet in einer absolut unübersichtlichen Kurve überholte er noch im Ortsbereich mit seinem Cabrio das Gespann. Es kam wie es kommen musste: vier Motoradfahrer, die gerade zu einem Ausflug durch die Fränkische gestartet waren, kamen ihm entgegen.

Die ersten beiden, zwei Brüder aus Heroldsberg, mussten eine Vollbremsung hinlegen, zogen die Maschinen nach links und prallten aufeinander. Zum Glück gab es außer einer gestauchten Hand keinen Personenschaden zu beklagen. Allerdings kam es zu einem erheblichen Sachschaden. An beiden Bikes war ein Schaden von zusammen fast 10000 Euro entstanden. Ohne sich darum zu kümmern, war der Verursacher damals weitergefahren.

Die Polizei konnte ihn allerdings schnell ausfindig machen. Wegen fahrlössiger Körperverletzung und wegen Unfallflucht musste er sich nun vor Gericht verantworten. Über seinen Verteidiger Rainer Deuerlein ließ der Mann erklären, dass er von dem Zusammenstoß nichts mitbekommen habe. Aufgrund der Zeugenaussagen komme er wohl als Verursacher in Betracht. „Wenn etwas passiert ist, dann tut es mir sehr leid, aber ich habe wirklich nichts davon mitbekommen“, sagte der Angeklagte. Er habe zwar schon noch die Erinnerung, dass es knapp war, doch habe er dem Vorfall keinerlei Beachtung geschenkt und sei schnurstracks nach Hause gefahren.

Für die Biker war der Ausflug in die Fränkische dagegen schnell beendet. „Ich fahre seit meinem 16. Lebensjahr Motorrad, aber das war mein erster Unfall“, sagte der 27-jährige Mechaniker, der als zweiter in der kleinen Kolonne fuhr. Noch heute habe er ein Problem, wenn ein dunkles Fahrzeug auf ihn zukommt. Seinen Schaden habe er selbst übernommen, und der war nicht ohne. Bei der Kollision mit der Maschine des vor ihm fahrenden Bruders war der Kühler geplatzt und die gesamte Seitenverkleidung abgesprungen. Der Gutachter kam auf rund 5800 Euro.

Immerhin hatte die Versicherung des Mannes den Schaden am Bike des Bruders übernommen. Gut 4000 Euro kamen dort zusammen. „Der Knall war deutlich zu hören“, sagte der Bruder, der dem Angeklagten noch Lichthupe gab, doch vergebens. Auch der Traktorfahrer, ein 31-jährger Mann aus Betzenstein, hatte den Knall deutlich gehört, obwohl sein Gefährt eine vollverglaste Kabine hatte. „Es war ein richtiger Patscher“, sagte er. Auch die Frau, die hinter dem Angeklagten gefahren war, hatte das Gericht geladen. Sie hatte noch versucht, den Unfallverursacher dingfest zu machen und war ihm nachgefahren. Doch vergebens, sie hatte ihn nicht mehr einholen können.

„Es kann dem Angeklagten nicht widerlegt werden, dass er die Kollision visuell nicht wahrgenommen hat“, zog Amtsrichter Stefan Kolb Bilanz. Ob er den Zusammenprall gehört hat, sei fraglich. Nachdem der Angeklagte nicht vorbestraft war und nicht einmal einen Eintrag im Verkehrsregister, also nicht einen einzigen Punkt in Flensburg, hatte, kamen alle Beteiligten überein, das Verfahren einzustellen. Allerdings gegen eine relativ hohe Geldauflage. 1500 Euro muss der Pottensteiner an den Bewährungshilfeverein „Fähre“ bezahlen, weitere 500 Euro an den geschädigten Motorradfahrer.

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23.06.2021

Diebstahl in der Familie / Spardose des Bruders und Geldbörse der Mutter geplündert - Lehrling muss Arbeitsstunden ableisten

Kulmbach. Das hatte selbst der Chef des Kulmbacher Amtsgerichts Christoph Berner bisher kaum erlebt: Eine Mutter zeigt ihren eigenen Sohn an, weil der die Familie hemmungslos bestohlen hat. „Normalerweise schreckt man doch vor sowas zurück“, konnte Berner seine Verwunderung nicht verhehlen. Hintergrund war, dass der angeklagte 20-Jährige schon in der Vergangenheit mehrfach wegen Auffälligkeiten in psychiatrischer Behandlung war und wohl spielsüchtig ist.

Der Lehrling hatte sich zwischen Dezember 2020 und Februar 2021 in vier Fällen an den Spardosen und Geldbörsen seiner Mutter, seines Bruders und seines Stiefvaters bedient und dabei einen Geldbetrag von zusammen 235 Euro erbeutet. Ein weiterer Versuch, eine Geldkassette aufzubrechen, schlug fehl, allerdings war die Kassette danach nicht mehr zu gebrauchen.

„Naja, ein komisches Gefühl war es schon, aber das war mir in diesem Moment egal“, gab der junge Mann in erschreckender Offenheit zu. Für die im Gerichtssaal anwesende Mutter war der Gang zur Anzeigeerstattung bei der Polizei gewiss nicht leicht, doch wusste sie anscheinend nicht mehr aus noch ein. Auch während der Verhandlung brach die Frau in Tränen aus, als sie von dem desolaten Verhältnis zu ihrem Sohn berichtete. Zurückbezahlt hatte er bislang nur einen Teil des Geldes, entschuldigt hatte er sich noch gar nicht. „Eine Entschuldigung wäre wohl das allermindeste gewesen“, wunderte sich Richter Berner.

Ein Blick auf das bisherige Leben des jungen Mannes durch den Vertreter der Jugendgerichtshilfe brachte zum einen zahlreiche Konflikte im familiären Alltag zu Tage, aber auch eine massiv belastete Biographie, die den Angeklagten schon in jungen Jahren traumatisiert zurückließ. Einen Ausweg hatte der 20-Jährige dort gesucht, wo es bestimmt keinen Ausweg gibt: im Online-Glücksspiel. Obwohl er selbst zugab, spielsüchtig zu sein, hatte er bislang noch nicht den Weg zur Suchtberatung gefunden.

Richter Berner verurteilte den Angeklagten am Ende zu 50 Stunden gemeinnütziger und unentgeltlicher Arbeit nach Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung und machte ihm zur Auflage, die Suchtberatung aufzusuchen. Obwohl der junge Mann zur Tatzeit schon über 18 Jahre alt war, entschied das Gericht aufgrund der besonderen Umstände auf die Anwendung des deutlich milderen Jugendstrafrechts. Möglich ist dies, weil der Angeklagte bis zum 21. Geburtstag juristisch als Heranwachsender gilt. Jede Jugendstrafe ist vom Erziehungsgedanken geprägt und nicht von einer eigentlichen Bestrafung.

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22.06.2021

Fenster ausgehebelt, Tresor geknackt, 12000 Euro erbeutet / Indizienprozess um Einbruch in Netto-Markt

Kulmbach/Untersteinach. Weit über 12000 Euro hatten der oder die Täter beim Einstieg in den Untersteinacher Netto-Markt Ende August, Anfang September 2019 erbeutet. Sie waren über ein Fenster eingestiegen, hatten zuvor das Fenstergitter ausgehebelt, die Alarmanlage ausgeschaltet und den Metalltresor mit einem Flex-Werkzeug aufgebrochen. Die Polizei hatte daraufhin einen heute 61-jährigen Mann aus Thüringen aufgrund von DNA-Spuren als Täter ermittelt. Er muss sich in Kulmbach vor Gericht verantworten.

Der IT-Techniker bestreitete zum Prozessauftakt sämtliche Vorwürfe. Die gefundenen Spuren könnten entweder eine Alt-DNA sein oder durch eine Sekundärübertragung entstanden sein, sagte er. Dazu muss man wissen, dass der Angeklagte eine überaus kriminelle Vergangenheit besitzt, mit der er offen umgeht. Bis 2010 war er zusammen mit einem anderen in zahlreiche Märkte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und ganz vereinzelt auch in Nordbayern (Neustadt bei Coburg) eingestiegen und hatte die Tageseinnahmen aus den Tresoren entwendet. Sogar im Fernsehen wurde darüber schon der MDR-Sendung „Kripo live“ berichtet. Er wurde verurteilt, saß bereits im Gefängnis und hatte 2016 noch einmal versucht, den Tresor eines Verbrauchermarktes in Suhl zu knacken, was allerdings daneben ging. Seitdem sei es zu keinem Bruch mehr gekommen, versicherte er. Er sei schon körperlich gar nicht mehr in der Lage dazu, leide an einem Schaden der Bandscheiben und der Wirbelsäule und habe Arthrose.

Für die Tatsache, dass zumindest minimale Spuren in Untersteinach dem Angeklagten zugeordnet werden konnten, gibt es mehrere Erklärungen. So gab der Mann offen zu, dass er während seiner kriminellen Vergangenheit immer wieder die verschiedensten Märkte „aufgeklärt“ hatte. Mit „Aufklären“ meinte er allerdings wohl eher auskundschaften. „Ich gehe davon aus, dass der Netto-Täter von Untersteinach meine DNA irgendwo aufgenommen und weitergetragen hat“, sagte er. Auch im Zuge der polizeilichen Ermittlungen könne eine Spurenübertragung denkbar sein, zumal schon 20 Nanogramm Zellmaterial ausreichen, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Für den Kommissar von der Spurenermittlung in Bayreuth war die Sache allerdings nicht so kompliziert. „Wenn ich mich nicht in einem Gebäude befunden habe, dürfte man normalerweise auch keine DNA von mir dort finden“, sagte er. Für ausgeschlossen hielt er es, dass die Polizei DNA von irgendjemand mitbringt. Jede Kripo besitze eigene Spurensicherungskoffer, für jeden Tatort würden eigene Handschuhe verwendet.

Die beiden Sachverständigen, die zum Prozess geladen waren, wollten dagegen eine Sekundärübertragung grundsätzlich nicht ausschließen. Grundsätzlich könne sich DNA über Jahre hinweg an einem Ort halten, sagte eine Biologin vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen. Freilich werde eine solche Spur durch Umwelteinflüsse oder Reinigungsmaßnahmen beeinträchtigt, doch überdauern könne sie schon einige Jahre, sogar im Außenbereich. Die Sachverständige sagte aber auch, dass Spuren aus Untersteinach dem Angeklagten zuzuordnen seien.

Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Sachverständige für forensische Spuren, die eigens von einem Institut in Köln angereist war. Sie sagte aus, dass es zwei Spuren gebe, die eindeutig vom Angeklagten stammen müssen. Bei allen anderen Spuren sei eine gesicherte Zuordnung nicht möglich. DNA-Spuren könnten zwar Jahre überdauern, allerdings sei dann auch meisten kein vollständiges Profil mehr erhalten.

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24.06.2021

Angeklagter freigesprochen: Einbruch in Netto-Markt bleibt ungeklärt

Kulmbach/Untersteinach. Der 61-jährge Mann aus Thüringen, der in Kulmbach angeklagt war, weil er den Tresor des Netto-Marktes in Untersteinach aufgebrochen haben soll, ist freigesprochen worden. Nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) konnte dem Mann eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zuvor noch eine dreijährige Haftstrafe wegen besonders schweren Diebstahls beantragt, weil einige DNA-Spuren des Mannes sichergestellt werden konnten.

Das Gericht folgte dagegen in erster Linie zwei Sachverständigen. Die beiden Biologinnen von den Rechtsmedizinischen Instituten in Erlangen und Köln konnten eine Sekundärübertragung nicht ausschließen. Grundsätzlich könne sich DNA über Jahre hinweg an einem Ort halten, waren sich die beiden Expertinnen einig.

Bei dem Einbruch Ende August/Anfang September 2019 waren hatten der oder die Täter weit über 12000 Euro erbeutet. Sie waren über ein Fenster eingestiegen, hatten zuvor das Fenstergitter ausgehebelt, die Alarmanlage ausgeschaltet und den Metalltresor mit einem Flex-Werkzeug aufgebrochen. Die Polizei hatte daraufhin den heute 61-jährigen Mann aus Thüringen aufgrund von DNA-Spuren ermittelt.

Der Angeklagte hatte von Anfang an jede Tatbeteiligung bestritten. Der Mann räumte aber offen ein, dass er bis 2010 in zahlreiche Verbrauchermärkte in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in Nordbayern eingestiegen war. Sogar im Fernsehen wurde darüber schon der MDR-Sendung „Kripo live“ berichtet. Er wurde dafür zu Gefängnisstrafen verurteilt. Als Erklärung für das Auffinden seiner DNA-Spuren sagte er, dass der mögliche Täter die Spuren irgendwo aufgenommen und weitergetragen haben könnte. Schließlich habe er jahrelang zahlreiche Märkte ausgekundschaftet und dabei seine DNA hinterlassen.

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17.06.2021

Kaufsucht und Kleptomanie / 33-jähriger Bayreuther muss wegen zahlreicher Tankbetrügereien ins Gefängnis

Kulmbach/Bayreuth. Wegen einer umfangreichen Serie von Tankbetrügereien muss ein 33-jähriger Mann aus Bayreuth ins Gefängnis. Das Amtsgericht in Kulmbach verurteilte den gelernten Betonbauer zu zehn Monaten ohne Bewährung. Der Mann hatte seinen Wagen in 13 Einzelfällen an Zapfsäulen im Raum Bayreuth/Kulmbach immer wieder betankt und war dann einfach weggefahren oder hatte sich unter den verschiedensten Ausreden aus dem Staub gemacht. Insgesamt kam es zwischen Januar und August 2020 zu einem Gesamtschaden von über 500 Euro. Von dem Geld ist bis heute nichts zurückbezahlt.

„Ich gestehe alles“, sagte der Mann, der aus der Justizvollzugsanstalt Hof vorgeführt wurde, zu Beginn der Hauptverhandlung. Ihm blieb aber auch kaum etwas anderes übrig. In sämtlichen Fällen muss ihm klar gewesen sein, dass die Tankstellen per Video überwacht werden und er somit beobachtet wird. Doch damit nicht genug. Meist machte er sich erst dann aus dem Staub, als er dem Kassenpersonal eine abenteuerliche Ausrede aufgetischt hatte. Einmal funktionierte angeblich seine EC-Karte nicht mehr, dann wollte er schnell zur nächsten Bank, um Geld zu holen, ein anderes Mal war der Geldbeutel plötzlich weg, dann ging plötzlich die Bezahl-App auf seinem Handy nicht mehr, und so weiter. Einmal war er so dreist, dass er sogar noch eine Schachtel Zigaretten verlangte und auch bekam.

Am Ende waren alle Prozessbeteiligten davon überzeugt, dass mit dem Angeklagten etwas nicht stimmt. Er selbst sprach von „Kaufsucht und Kleptomanie“, so habe das auch ein Gefängnispsychologe bereits festgestellt. Sein Verteidiger Andreas Schwarz sprach von einer Wahrnehmungsstörung und einem psychologischem Problem seitens seines Mandanten. „Kein normal überlegender Mensch begeht Tankbetrug in vielfacher Anzahl und hinterlegt dann auch noch seine Daten“, sagte der Rechtsanwalt. Tatsächlich hatte der Angeklagte in einem Fall seinen Fahrzeugschein, in einem anderen Fall die Karte seiner Krankenkasse hinterlegt. In einigen Fällen musste er auch ein Formular mit seiner Adresse ausfüllen. Auch hier machte er zutreffende Angaben. „Das war doch ganz klar, dass da irgendwann eine dicke Rechnung präsentiert wird“, wunderte sich Richterin Sieglinde Tettmann.

In den zurückliegenden fünf Jahren hatte es der Angeklagte auf elf Eintragungen in seinem Vorstrafenregister gebracht, die meisten davon wegen verschiedener Betrügereien. Zwei Mal wurde er deshalb auch schon zu Bewährungsstrafen verurteilt. In beiden Fällen war er den Auflagen, also beispielsweise jeden Wechsel des Wohnsitzes dem Gericht mitzuteilen, nicht nachgekommen, so dass er die Strafen teilweise absitzen musste. So auch jetzt wieder in der JVA Hof. Davor war er nicht nur als Kfz-Mechaniker und Spediteur tätig, sondern zeitweise auch als Security im Asylbewerberheim in Bayreuth.

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung hatte bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragt. 13 Fälle über einen längeren Zeitraum, das spreche für eine hohe kriminelle Energie, sagte die Anklagevertreterin, die den 33-Jährigen als beharrlichen Wiederholungstäter bezeichnete. Verteidiger Andreas Schwarz plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe. Sein Mandant lebe in einer Beziehung, habe einen festen Wohnsitz und sei von 2004 bis 2017 durchgehend einer Erwerbstätigkeit nachgegangen. „Mein Mandant braucht keine Haft, sondern Hilfe, um wieder auf den rechten Weg zu kommen“, so der Anwalt.

Richterin Tettmann sah dies anders. Trotz Kenntnis laufender Verfahren habe der Angeklagte eine ganze Serie neuer Straftaten begangen und damit immer weiter gemacht. Da gebe es noch viel aufzuarbeiten, sagte die Richterin eine positive Sozialprognose könne sie dem Angeklagten zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben, zumal er bisherige Bewährungen auch nicht durchgehalten habe.

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16.06.2021

Leichtgläubigen Rentner um 550 Euro gebracht / 22-Jähriger Kulmbacher kam noch einmal mit Bewährung davon

Kulmbach. Sie haben das Vertrauensverhältnis zu einem befreundeten Rentner schamlos ausgenutzt und dessen Konto um 550 Euro erleichtert. Deshalb mussten sich die beiden 21- und 22-jährigen Männer aus Kulmbach jetzt vor Gericht verantworten. Obwohl der Jüngere noch mehr auf dem Kerbholz hatte, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig gegen eine Arbeitsauflage eingestellt. Grund dafür ist, dass er sich derzeit wegen einer massiven Persönlichkeitsstörung in einer Therapieeinrichtung befindet. Der ältere der beiden Angeklagten hätte dagegen aufgrund seiner vielen Vorstrafen und einer offenen Bewährung um ein Haar eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Weil er ein rückhaltloses Geständnis abgelegt und den entstandenen Schaden wieder gut gemacht hatte, kam er noch einmal mit Bewährung davon, das Urteil lautete unter Einbeziehung einer Vorstrafe auf ein Jahr und vier Monate.

Die beiden hatten Freundschaft mit einem Rentner geschlossen, der sie leichtgläubig in seine Wohnung in Kulmbach ließ. Am 10. Juli des vergangenen Jahres verwickelte der jüngere den Mann in ein Gespräch und lenkte ihn somit davon ab, dass der ältere sich an seiner Brieftasche zu schaffen machte. Dort bewahrte der leichtsinnige Rentner nicht nur seine EC-Karte auf, sondern auch die dazugehörige PIN-Nummer. Damit verschwand er zur nächsten Sparkasse und erleichterte das Konto des Mannes um 550 Euro.

„Wir haben zusammen das gesamte Geld in der nächsten Spielothek ausgegeben“, gestand der Angeklagte. Der Rentner hatte den Verlust erst viel später bei der Lektüre seiner Kontoauszüge bemerkt. Er habe sich mittlerweile schon tausendmal entschuldigt und zumindest seinen Teil der Beute, 275 Euro, zurückbezahlt. Irgendwie habe man schon gehofft, dass der Mann den Verlust gar nicht bemerkte, gab der Angeklagte offen zu.

Der mitangeklagte 21-jährge bestätigte die Angaben seines damaligen Kumpels und sprach von einem „Gemeinschaftsprojekt“. Er hatte damals bei einem Bekannten gewohnt, dem er außerdem ein Sparschwein mit 150 Euro Inhalt gestohlen haben soll. Als der Mann ihm später zur Rede stellte, soll er ihm zudem heftig beleidigt haben. Der 21-Jährige wurde zu der Verhandlung aus dem Bezirksklinikum in Bayreuth vorgeführt. Wegen seines massiven Alkohol- und Drogenkonsums und einer behandlungsbedürftigen Persönlichkeitsstörung mit Tendenz zur Selbstverletzung ist er dort wohl für längere Zeit untergebracht. Deshalb sah das Gericht auch von einer Strafe ab und stellte das Verfahren gegen ihn vorläufig ein. Nach Abschluss der Therapie muss der 75 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Bleibt der heute 22-Jährige, der im Gegensatz zum Mitangeklagten ein massives Vorstrafenregister hatte. Wegen einer Vielzahl von Haschischgeschäften wurde er erst im Juni 2017 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die damals festgelegte Bewährungszeit war noch nicht verstrichen. Allerdings hatte sich seitdem vieles in seinem Leben zum Besseren gewandt. Er steht mittlerweile in Arbeit, spricht regelmäßig bei der Suchtberatung und auch bei einer psychiatrischen Beratungsstelle vor. Der Mann hatte trotz junger Jahre schon vieles mitmachen müssen. Unter anderem war er in absolut desolaten Verhältnissen als Kind drogenabhängiger Eltern aufgewachsen und ist mittlerweile Vollwaise.

Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner schloss sich deshalb auch dem Antrag von Staatsanwalt Christopher Feulner an, der auf ein Jahr und vier Monate auf Bewährung plädiert hatte. Verteidiger Werner Brandl sah ein Jahr und zwei Monate als ausreichend an.

Allerdings setzte das Gericht eine ganze Reihe an Auflagen fest. So muss sich der Angeklagte jeglicher illegaler Drogen enthalten, was regelmäßig durch Drogenscreenings überprüft wird. Außerdem muss er weitere Termine bei der Suchtberatung und bei der psychologischen Beratungsstelle wahrnehmen, bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und darf seine derzeitige Arbeit nicht aus freien Stücken abbrechen. „Wenn jetzt noch einmal etwas passiert, dann ist es vorbei“, sagte Richter Berner am Ende zum Angeklagten.

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15.05.2021

Drogengeschäfte im Wiesweiherpark / 21-Jähriger Mann wegen mehrerer Marihuana-Geschichten vor Gericht

Pegnitz/Bayreuth. Auch wenn es „nur“ die relativ weiche Droge Marihuana war: Ein heute 21-jähriger Arbeiter aus Pegnitz hatte das Gift in durchaus größeren Mengen nicht nur angekauft, sondern auch konsumiert und teilweise gewinnbringend weiterverkauft. Vor Jugendrichter Alois Meixner legte er weitgehend ein Geständnis ab, obwohl er von zwei seiner Lieferanten im Vorfeld bedroht worden war. „Wenn er etwas aussage, werde er „was auf die Fresse“ bekommen, so ließen sie ihm wissen. Sein Geständnis wurde am Ende belohnt: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen mehrerer Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Anfang des vergangenen Jahres war der zur Tatzeit als heranwachsender geltende junge Mann aufgeflogen, Beamte durchsuchten seine Wohnung in Pegnitz. In den Monaten zuvor hatte er laut Anlage unter anderem zusammen mit seinem Cousin 150 Gramm Marihuana von einem Dealer in Bayreuth zum Preis für zehn Euro pro Gramm angekauft. Weitere 150 Gramm tauschten in Pegnitz den Besitzer. Weitere 100 Gramm soll er von seinem Cousin gekauft haben. Damit war der 21-Jährige also nicht nur des Erwerbs und des Besitzes sondern auch des Handeltreibens und der Veräußerung von Drogen angeklagt.

Verantworten musste sich der Pegnitzer außerdem wegen eines Körperverletzungsdeliktes. Bei einer Clubparty in der Alten Brauerei soll er mit einen großen schweren Glasaschenbecher auf einen Studenten geworfen haben, der angeblich zuvor seine Freundin beleidigte. Glücklicherweise verfehle der Aschenbecher sein Ziel um Haaresbreite. Er wäre dennoch geeignet gewesen, eine schwerere Verletzung herbeizuführen, so Staatsanwalt Jan Köhler.

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Lediglich in einem der Anklagepunkte seien es nicht 150, sondern höchstens 15 Gramm Marihuana gewesen. Zwischen 25 und 50 Prozent des gesamten Rauschgiftes will er weiterverkauft haben, den Rest habe er selbst konsumiert. Mittlerweile sei er aber komplett clean. Schon vor der Hausdurchsuchung habe er aufgehört, Drogen zu nehmen. „Da erspart man sich einen Haufen Ärger“, zeigte sich der Angeklagte geläutert.

Er widersprach allerdings dem im Vorfeld von verschiedener Seite geäußerten Vorwürfen, dass er auch bekifft Auto gefahren sei. „Wir sind nicht ein einziges Mal unter dem Einfluss von Drogen mit dem Auto unterwegs gewesen“, sagte der ebenfalls 21 Jahre alte Cousin, der wegen seiner Drogengeschichten schon verurteilt wurde.

Ein weiterer Zeuge, ein 19-jähriger Pizzabäcker will aber genau das gesehen haben. „Am Wiesweiherpark haben sie zusammen konsumiert, dann sind sie mit dem Auto weggefahren“, sagte der Zeuge. Der Pizzabäcker verwickelte sich allerdings mehrfach in Widersprüche. So will er nur ein einziges Mal in der Wohnung des Angeklagten gewesen sein, trotzdem hatte er einmal gar keine Drogen gesehen, ein anderes Mal drei bis vier Gramm, und wieder ein anderes Mal eine größere Menge.

Auch die Geschichte mit dem Aschenbecher war nicht mehr so richtig aufzuklären. Er habe den Aschenbecher auf den Studenten geworfen, weil der zuvor seine Freundin beleidigt habe, gab er zu. Allerdings will er nicht auf den Mann gezielt haben, er habe ihn vielmehr mit den Wurf nur erschrecken wollen. Warum ihm der Student später in den Finger biss, wurde ebenfalls nicht geklärt, weil es nicht Gegenstand der Anklage war.

Der Student sagte genau das Gegenteil aus: „Völlig eindeutig, dass ich getroffen werden sollte“, so der junge Mann. Allerdings stritt er den Biss in den Finger ab. Sicher war nur, dass der Aschenbecher danach in viele Teile zersprungen war.

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10.06.2021

E-Bay und Facebook ließen Paketdieb auffliegen / Zalando-Paket entwendet: Bewährungsstrafe gegen 35-jährigen Kulmbacher

Kulmbach. Kommissar E-Bay macht es möglich: Schneller als die Polizei hatten die Bestohlene und ihr Freund den Dieb eines Zalando-Paketes mit Hilfe des Internets ausfindig gemacht. Sie fahndeten einfach bei E-Bay-Kleinanzeigen nach dem Inhalt des Paketes und würden fündig. Tatsächlich hatte der ermittelte 35-jährige Mann aus der Nachbarschaft die im Treppenhaus abgelegte und fast 300 teure Paketsendung einfach mitgenommen und im Netz zum Kauf angeboten. Deshalb wurde er jetzt mit fünf Monaten auf Bewährung bestraft.

Der Einlassung des Arbeiters schenkten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Glauben. Er will das Paket herrenlos, beschädigt und ohne Adressaufkleber zwischen den Abfalleimern für Papier vor dem Haus gefunden haben. „Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. „Kein Mensch nimmt etwas mit, was er von vornherein für Abfall hält.“

So nach und nach räumte der Angeklagte dann schon ein, dass er das Logo eines Sportartikelherstellers habe durchschimmern sehen. Tatsächlich waren in dem Paket drei Paar Sportschuhe und ein T-Shirt im Gesamtwert von exakt 282,20 Euro. Seine Freundin habe ihm noch geraten, das Paket zurück zu legen, doch das habe er nicht getan, weil er befürchtete, sich dann erst recht verdächtig zu machen.

Also behielt er das T-Shirt, das zufällig seine Größe hatte, einfach für sich und ein Paar der Sportschuhe schenkte er dem Großvater seiner Freundin. Die anderen beiden Paare platzierte er bei E-Bay. „Die Sachen waren teilweise sogar in seinem Auto“, sagte die Bestohlene, eine 53-jährige Angestellte. Die Frau hatte sofort Anzeige erstattet, als sie die Benachrichtigung des Paketdienstes in ihrem Briefkasten fand und kein Paket vorgefunden habe. Über E-Bay war sie zusammen mit ihrem Freund auf die Facebook-Seite und damit auf den Namen des Angeklagten gekommen. Als der auch noch ein Foto seines Autos mit auffälligen Aufklebern gepostet hatte, das gerade vor ihrem Haus parkte, mussten die Beamten nur noch zugreifen.

Problem beim Angeklagten war dessen umfangreiches Vorstrafenregister. Für Polizei und Justiz in Kulmbach ist er ein „alter Bekannter“. So hatte er bereits 17 Vorstrafen in seinem Register, weitere zwei Straftaten stehen noch zur Aburteilung aus. Mehrfach musste er schon Haftstrafen absitzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte trotzdem auf eine Bewährungsstrafe, schließlich befinde sich der Angeklagte in einer festen Arbeitsstelle und zahle regelmäßig seine Schulden ab. Verteidiger Frank Stübinger beantragte dagegen einen Freispruch. Wenn überhaupt, dann handle es sich allenfalls um eine Fundunterschlagung, die sei aber gar nicht angeklagte gewesen.

Das sah Richterin Tettmann anders. Sie urteilte auf die fünf Monate mit Bewährung wegen Diebstahls. Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Zalando-Paket gesehen und die Gelegenheit genutzt hatte, es mitzunehmen. „Alles andere ist unglaubwürdig“, sagte die Richterin. Schließlich sei der Angeklagte damals in einer miserablen finanziellen Situation gewesen und da sei er eben der Versuchung erlegen, die Ware zu Geld zu machen. Allerdings habe er sein Fehlverhalten letztlich doch eingeräumt, gehe einer Arbeit nach, lebe in einer festen Beziehung und trage regelmäßig seinen Schuldenberg ab. Der wird jetzt noch größer werden, denn als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Bewährungshilfeverein „Fähre e.V.“ bezahlen.

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01.06.2021

Jahrelang in Drogenszene verstrickt / Krankenhaus statt Gefängnis: Gericht gewährte Therapie

Bayreuth. Wegen einer Vielzahl von Drogengeschichten hat das Amtsgericht einen 28-jährigen Mann aus Schnabelwaid zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Diese Haftstrafe steht allerdings vorerst einmal nur auf dem Papier. Der drogenabhängige Angeklagte musste direkt nach der Urteilsverkündung im Justizgebäude den Weg ins Bezirkskrankenhaus zur Entgiftung und anschließend in eine stationäre Langzeittherapie in die Drogenklinik nach Hochstadt antreten.

Die Polizei stand auf dem Gerichtsflur schon bereit, denn gegen jungen Mann lag ein Haftbefehl vor. Nun hat er die Chance, dass die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Strafe erst einmal zurückstellt, wenn die Therapie funktioniert. „Nutzen sie diese Chance, ansonsten geht ihr weiteres Leben den Bach runter“, sagte der vorsitzende Richter Daniel Götz zum Angeklagten.

Egal on Marihuana, Ecstasy, Crystal oder Fentanylpflaster, der 28-Jährige hatte alles angekauft, um es anschließend weiter zu veräußern. Mit dem Gewinn finanzierte er seine eigene Sucht. Die Geschäfte gingen in der Regel im Stadtgebiet von Bayreuth über die Bühne. In der Richard-Wagner-Straße etwa, wo er im Juli des vergangenen Jahres 150 Gramm Marihuana aus dem Heizungskeller eines befreundeten Dealers für sieben Euro pro Gramm übernahm, um es mit Aufschlag an verschiedene Abnehmer weiterzuverkaufen. Nur wenige Tage später ging es wieder um 150 Gramm, in einem dritten Fall um 100 Gramm Marihuana, etwa ein Fünftel davon konsumierte er jeweils selbst.

In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres machte er dann zusätzlich Geschäfte mit Crystal, Ecstasy-Tabletten und mit Fentanylpflaster, einem starken Schmerzmittel, das abhängig macht und das für den Konsum normalerweise ausgekocht wird. Besonders schwer wog, dass er mehrere Gramm Marihuana auch an ein Mädchen verkauft hatte, das damals noch nicht volljährig war.

Nach seiner Festnahme am 14. Januar dieses Jahres musste der Angeklagte eine knappe Woche in Untersuchungshaft. Mit der Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden. Nachdem im Mai die Meldungen ausblieben, wurde der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt. Trotzdem erschien der Angeklagte jetzt vor Gericht.

Er habe sich nicht melden können, weil er weder Geld für die Fahrt von Schnabelwaid nach Bayreuth hatte, noch ein Handy besaß, das war bei seiner Verhaftung von der Polizei kassiert worden, erklärte er vor Gericht. Zuletzt sei auch seine Beziehung in die Brüche gegangen, so dass er nicht einmal mehr wusste, wo er unterkommen soll.

Tatsächlich aber hatte er es, wie auch immer, geschafft, für den Tag der Verhandlung einen Termin zur Entgiftung im Bezirkskrankenhaus zu bekommen. Das Gericht ließ das natürlich sofort nachprüfen und staunte nicht schlecht, als es per Fax informiert wurde, dass er noch bis 14 Uhr aufgenommen werden könne. Ziel sei nach etwa zwei Wochen die Zuführung zu einer stationären Therapie im Hochstadt, sagte sein Verteidiger Karsten Schieseck. Einen Platz habe er dort bereits, lediglich die Zusage zur Kostenübernahme stand noch aus.

Der Angeklagte sei bei seiner Festnahme durchaus kooperativ gewesen, berichtete der Kommissar von der Kripo in Bayreuth. Durch seine Hilfe habe man auch anderer Dealer habhaft werden können, so der Beamte. Richter Daniel Götz formulierte es später in der Urteilsbegründung drastischer. Der Angeklagte habe ganz viele Leute aus der Szene hingehängt, erste Repressalien habe er deshalb in Form von Hassbotschaften auf dem Handy auch schon zu spüren bekommen.

Für das Gericht war dies allerdings ein klarer Fall, trotz einer langen Vorstrafenliste Milde walten zu lassen, und dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, einen Schlussstrich zu ziehen. Nun gilt es für den 28-Jährigen die Therapie durchzustehen. Ohne Therapie hat er nicht die geringste Aussicht auf ein normales Leben. Schafft er das nicht, muss er für zwei Jahre ins Gefängnis.

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27.05.2021

13-jährigen Alkohol eingeflößt: Da rastete der Vater aus / Angeblichen Übeltäter bedroht und beleidigt

Mainleus. Mit über 1,7 Promille Alkohol im Blut lag ein 13-jähriger aus Mainleus auf dem Real-Parkplatz in Kulmbach, als er von Passanten gefunden und nach Hause gebracht wurde. Die Mutter erkannte sofort den Ernst der Lage und verständigte einen Rettungswagen, der den Jungen aufgrund seines miserablen Zustandes in die Kinderklinik nach Bayreuth brachte. Schuld daran sein soll ein Bekannter des 13-Jährigen. Er hatte den Alkohol besorgt und soll ihn dem Jungen eingeflößt haben. Das dachte zumindest der Vater des Buben und machte den Bekannten, einen polizeibekannten Jugendlichen, ausfindig. Doch damit nicht genug. Der Vater soll dem Bekannten heftig beleidigt, bedroht und ihm Schläge angedroht haben. Wegen versuchter Nötigung landete der 54-Jährige jetzt auf der Anklagebank.

„Du kriegst die Fresse voll“, soll der Mann dem Bekannten seines Sohnes hinterhergerufen haben. Auch die Drohung, dass er ihm das Genick brechen werde, ist einem Polizisten zufolge gefallen. Ob es tatsächlich auch Beleidigungen wegen der Hautfarbe des Bekannten gab, konnte nicht bewiesen werden. Der 54-Jährige hatte den Jugendlichen als Rädelsführer einer Truppe ausgemacht, die am frühen Abend des 5. Juni 2020 auf dem Real-Parkplatz kräftig zechte.

Aus Gruppenzwang habe er halt mitgemacht, erinnerte sich der 13-Jährige vor Gericht. „Es war eine saublöde Idee“, so der Zeuge sichtlich zerknirscht. Viel mehr Erinnerungen hatte er nicht.  Er sprach von einem Blackout, räumte allerdings auch ein, dass ihm der Alkohol, zwei Flaschen Hugo und ein selbst gemixtes Getränk in einer 0,5-Liter-Flasche, nicht etwa eingeflößt worden sei. Immerhin habe er zwei bis drei Tage stationär in der Kinderklinik verbringen müssen.

Als er den Zustand seines Sohne gesehen habe, sei er sofort aufs Fahrrad und haben den Schuldigen gesucht und noch in Mainleus gefunden, so der Angeklagte. „Er war verbal nicht der freundlichste und ich war auch auf 10000“, sagte der Mann. Natürlich sei er da laut geworden. Der „Übeltäter“ habe mehrfach versucht, abzuhauen, nachdem er die Polizei verständigt hatte. Einer der Polizisten, die damals vor Ort waren, sagte über den Übeltäter jetzt aus: „Der steht bei uns dauerhaft auf der Matte.“ Alle auf der Dienststelle würden ihn kennen. Trotzdem sei eine Anzeige wegen des angeblichen Einflößens von Alkohol damals eingestellt worden, weil es dafür keine Beweise gegeben habe. Der Bekannte, der eigentlich Hauptzeuge des Verfahrens gewesen wäre, hatte sich entschuldigt, weil er sich angeblich wegen Corona in Quarantäne befinde.

Am Ende zeigte das Gericht Verständnis für das Verhalten des Vaters und stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidiger Ralph Pittroff kurzerhand gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes ein. Eine gewisse Mitschuld des Bekannten an der Alkoholintoxikation des Sohnes sei nicht auszuschließen, der Angeklagte habe einfach überreagiert, als ihm der elende Zustand seines Sohnes bewusst geworden sei, so die Richterin Sieglinde Tettmann. An der Strafbarkeit der Drohungen und Beleidigungen führe dennoch kein Weg vorbei.

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21.05.2021

Aus Zeitdruck nicht um Schaden gekümmert / Geldstrafe und Fahrverbot gegen Paketzustellerin wegen Unfallflucht

Kulmbach. Der Fall ist bezeichnend für die gesamte Branche: Eine Paketzustellerin ist im Oktober in Presseck beim Rangieren gegen einen steinernen Pfosten gestoßen und hat dabei einen Sachschaden von rund 1800 Euro angerichtet. Als sie sofort bei ihrem Chef anrief, um zu fragen, was sie denn nun machen solle, gab der ihr zur Antwort: „weiterfahren“. Zu groß ist der Zeitdruck gerade vor dem Hintergrund der in Corona-Zeiten explodierenden Online-Bestellungen. Nicht bewusst war der 25-Jährigen, dass sie damit den Tatbestand der Unfallflucht erfüllt. Vor dem Amtsgericht wurde sie nun zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (2000 Euro) verurteilt.

Viel schlimmer dürfte sie allerdings das Fahrverbot von einem Monat treffen. Ihr neuer Arbeitgeber habe ihr bereits angekündigt, dass er keinen Fahrer über Wasser halten kann, der nicht einsatzbereit ist. Trotz vieler positiver Umstände sei das Fahrverbot unerlässlich, dass gebe der Gesetzgeber so vor, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Zumal sie sich mit einem Monat ohnehin schon am untersten Rand befinde.

Da sollte es auch nichts helfen, dass ihr Verteidiger Stefan Klüber aus Hof in seinem Plädoyer an das Gericht appelliert hatte, ein Fahrverbot zu vermeiden. „Meine Mandantin ist doch auf den Führerschein angewiesen“, sagte er. Richterin Tettmann legte der Angeklagten nahe, doch noch einmal mit ihrem neuen Arbeitgeber zu sprechen, ob es nicht möglich sei, das vierwöchige Fahrverbot eventuell mit einen Urlaub zu überbrücken.

Einen Tag nach dem verhängnisvollen Zusammenprall hatte die Frau erfahren, dass nach ihr gefahndet wird. Sie hatte sich sofort bei der Polizei gemeldet und war sogar nach Presseck gefahren, um mit dem Hauseigentümer, dem die beschädigte Säule gehört, Kontakt aufzunehmen. Der Mann ließ zugleich mitteilen, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung der jungen Frau habe. Aber all das sollte nichts helfen.

Das Verhältnis zum damaligen Arbeitgeber sei ohnehin angespannt gewesen, auf seine Mandantin sei immenser Druck ausgeübt worden, sagte der Verteidiger. Gleich nach dem Unfall hatte der Arbeitgeber ihr erklärt, er werde sich schon selbst um die Sache kümmern. „Darauf hat sich meine Mandantin verlassen“, sagte Rechtsanwalt Klüber. Natürlich kümmerte sich der Arbeitgeber um gar nichts. Erst als sie sich am Tag danach die Säule angesehen habe, sei ihr die Sache so richtig bewusst geworden, so die Angeklagte. Die steinerne Säule hatte einen Riss und musste wohl komplett ersetzt werden.

Bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte neben der Geldstrafe ein Monat Fahrverbot gefordert. Richterin Tettmann sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Angeklagte in der Sache komplett überfordert gewesen sei. Indem sie zuerst den Chef anrief statt sich beim Grundstückseigentümer   zu melden, habe sie sich leider falsch verhalten. Auch wenn die Angeklagte nicht vorbestraft war, alles zugegeben, sich entschuldigt und Reue gezeigt hatte, sei der Schaden doch relativ hoch, so dass man nicht um ein Fahrverbot herumkomme.

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21.05.2021

Freihändig und mit Drogen im Gepäck / Angeklagter aus Neuenmarkt zu relativ hoher Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. In einer Hand eine Leberkässemmel, in der anderen das Handy, so radelte ein 23-Jähriger freihändig durch Neuenmarkt. Einer Polizeistreife kam das gleich komisch vor. Sie stoppte den Handwerker, überprüfte seine Personalien und fand in seinem Rucksack fast zwei Gramm Marihuana. Weiter knapp zehn Gramm rückte der junge Mann anschließend bei der Durchsuchung seiner Wohnung heraus. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er schon drei Mal wegen verschiedener Drogengeschichten mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, wurde er nun zu einer relativ hohen Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (3000 Euro) verurteilt.

„Was wäre, wenn Marihuana straffrei wäre?“ Diese Frage stellte Verteidiger Hilmar Lampert aus Bayreuth zunächst in den Raum. Er wollte damit sagen, dass sein Mandant nicht der typische Drogenkonsument sei. Im Gegenteil: der junge Man habe schon als Jugendlicher wegen seiner ADHS-Krankheit (Hyperaktivität) immer wieder mal Marihuana genommen. Immer wieder habe es seitdem Phasen gegeben, in denen der Angeklagte nicht konsumierte. Im Grund möchte sein Mandant auch dauerhaft von der Droge wegkommen, doch gerade im vorliegenden Fall sei er wieder einmal an die falschen Freunde geraten.

Das sei aber nun vorbei. Durch seine Freundin bewege sich der Mandant mittlerweile in einem ganz anderen Kreis und habe auch schon freiwillig mehrere Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen. Ob das alles so stimmt, ist nach der Aussage eines Polizeibeamten wohl eher zu bezweifeln, denn der Beamte der Inspektion Stadtsteinach berichtete, dass der Angeklagte erst vor zwei bis drei Wochen bei einer Verkehrskontrolle auffällig wurde. Der junge Mann hatte dabei nicht nur Alkohol im Blut, sondern soll auch drogenauffällig Erscheinungen gezeigt haben. Ein Untersuchungsergebnis liege allerdings noch nicht vor, so dass diese Sache bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen sollte. Zuletzt war der Angeklagte erst im August zu einer Geldstrafe wegen Drogenbesitzes verurteilt worden.

Die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt. Der Angeklagte sei einschlägig vorbestraft und habe dabei eine massive Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt. Verteidiger Lampert wollte eine niedrigere Strafe erreichen und plädierte auf 40 Tagessätze zu jeweils 50 Euro (2000 Euro). Seinem Mandanten sei von Anfang an klar gewesen, dass das Ganze eine Dummheit war.

„Es wird langsam eng“, nahm Richterin Sieglinde Tettmann den Angeklagten ins Gebet. Wenn jetzt noch etwas passiert, sei eine Freiheitsstrafe unausweichlich. „Wir haben auch schon wegen eines Gramms Leute einsperren müssen“. Immerhin hielt sie dem Angeklagten zu Gute, dass er sich kooperativ gezeigt hatte und die zu Hause gebunkerten Drogen freiwillig herausrückte. Außerdem handle es sich bei Marihuana um eine weiche Droge, die in diesem Fall ausschließlich zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen sei. Knapp zwölf Gramm sei aber eben auch eine nicht gerade verschwindend geringe Menge, da müsse die Geldstrafe schon deutlich ausfallen.

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20.05.2021

Laterne beim Ausparken gerammt / 31-Jähriger Mann muss ins Gefängnis

Kulmbach. Betrunken und ohne Führerschein hat ein 31-jähriger Kulmbacher im August des vergangenen Jahres zu mitternächtlicher Stunde in der Oberen Stadt einen Laternenmast umgefahren. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen, denn das Amtsgericht verurteilt ihn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung.

Die Strafe kommt natürlich nicht von ungefähr. Trotz relativ junger Jahre hat der Angeklagte bereits 14 Vorstrafen, viele davon einschlägig, also auch wegen Schwarzfahrens oder wegen Trunkenheit im Verkehr. Fast wäre die Strafe noch höher ausgefallen, denn ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann auch noch vorgeworfen, nach dem Zusammenprall mit dem Lichtmast Fahrerflucht begangen zu haben. Das allerdings konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Die Polizei hatte damals die Verfolgung aufgenommen und konnte das Fahrzeug mit dem Angeklagten und seinem Kumpel am Schwedensteg stellen. Wer von der Oberen Stadt bis zum Schwedensteg gefahren ist, blieb offen. Einiges sprach tatsächlich dafür, dass die beiden in der Oberen Stadt tatsächlich noch die Plätze getauscht hatten.

Fest stand dagegen, dass der Angeklagte über 1,5 Promille Alkohol im Blut hatte. Nach langem Hin und Her räumte er auch ein, dass er es war, der in das Fahrzeug eingestiegen und beim Ausparken gegen den Masten geprallt ist. An alles weitere hatte er angeblich keine Erinnerung mehr.

Ein Anwohner hatte damals die Polizei gerufen, eigentlich wegen einer Ruhestörung, doch als er aus dem Fenster blickt, sah er wie das Auto gegen die Laterne prallte. „Ich gehe davon aus, dass beide Personen betrunken waren, so wie die herumgeschrien haben“, sagte der Zeuge. Das bestätigte so auch ein weiterer Anwohner, der durch den Lärm geweckt wurde. Doch auch er konnte in der Dunkelheit nicht genau ausmachen, wer am Steuer saß.

Er sei so schwer betrunken gewesen, dass er keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall habe, so der Kumpel des Angeklagten. „Ich habe mich damals von meiner Ex-Frau getrennt, da war ich fast jeden Tag besoffen“, sagte der 26-Jährige. Der Mann ist auch der Halter des Fahrzeugs. An ihn hatte sich das Bayernwerk deshalb auch wegen der kaputten Laterne gewandt. Der Schaden in Höhe von über 500 Euro sei auch schon beglichen worden, so der entsprechende Sachbearbeiter. Vom wem, das konnte er nicht mehr nachvollziehen.

Auch bei der Polizei hatte der Angeklagte kein gutes Bild abgegeben. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs am Schwedensteg habe er die polizeilichen Maßnahmen so sehr gestört, dass er gefesselt und in Gewahrsam genommen werden musste, sagte der Beamte, der damals vor Ort war.

Eine noch höhere Freiheitsstrafe ohne Bewährung hatte der Vertreter der Staatsanwalt mit acht Monaten „ohne“ beantragt. Die Unfallflucht könne dem Mann nicht nachgewiesen werden, wohl aber alles andere. Verteidiger Ralph Pittroff plädierte dagegen noch einmal auf eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro. Sein Mandant habe die Tat letztlich zugegeben, der Schaden sei reguliert worden, außerdem habe er sich um Arbeit bemüht.

Das sah Richterin Sieglinde Tettmann anders. Aufgrund der Gesamtumstände sei keine positive Sozialprognose mehr möglich, Ale bisherigen Verurteilungen hätten beim Angeklagten nichts bewirkt. Sie urteilte auf sechs Monate ohne Bewährung, zusätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde dem Angeklagten innerhalb der nächsten drei Jahre keinen neuen Führerschein ausstellen.

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19.05.2021

Sexuelle Übergriffe auf Tochter und Stieftochter / Missbrauchsvorwürfe gegen 51-jährigen Kulmbacher vor Gericht

Kulmbach. Wegen sexueller Übergriffe auf seine Tochter und seine Stieftochter muss sich ein 51-jähriger Mann aus Kulmbach vor der Jugendschöffenkammer des Amtsgerichts verantworten. Dem Handelsvertreter wird vorgeworfen, die Mädchen in zahlreichen Fällen unsittlich berührt zu haben. Außerdem soll er sich in einem Internet-Chat mit einer weiteren Person über sexuelle Handlungen mit Minderjährigen ausgetauscht haben. Auch auf seinem Computer sollen einige Bilder gespeichert gewesen sein.

Nichts davon ist wahr, ließ der Mann zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth erklären. Sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt sexuelle Übergriffe ausgeübt. Der Angeklagte besitze auch keine pädophilen Neigungen und sei sich keiner Schuld bewusst. Vielmehr führte der Verteidiger die schweren Anschuldigungen auf einen erbitterten Streit mit der Noch-Ehefrau um das Umgangsrecht mit den Kindern zurück. Während der Mann die Übergriffe auf die zur Tatzeit 15- bis 16-jährige Stieftochter „voll und ganz“ von sich wies, sei es mit der fünfjährigen leiblichen Tochter tatsächlich zu Berührungen gekommen, allerdings in völlig normalem Vater-Kind-Verhältnis ohne jeglichen sexuellen Hintergrund.

Die weiteren Vorwürfe, den Chat mit einer dritten Person und den Besitz von insgesamt sieben einschlägigen Dateien, lies der Angeklagte teilweise einräumen. Allerdings beinhalte der Chat mit sexuellen Inhalten keinerlei strafbare Inhalte oder gar Hinweise auf irgendwelche Straftaten. Auch bei den sieben Bilddateien sei keinesfalls nachzuweisen, dass sie verboten wären.

Obwohl der Angeklagte noch immer offiziell mit der aus Gambia stammenden Frau verheiratet ist, ist sie mittlerweile in ein Frauenhaus gezogen. Die Stieftochter, die aus einer früheren Beziehung der Frau stammt, ist seit einem Suizidversuch mittlerweile in einer Klinik untergebracht. Das Umgangsrecht mit seiner leiblichen Tochter darf der Angeklagte nur noch begleitend ausüben. „Damit hat seine Noch-Ehefrau mit der ganzen Sache bereits einen Teilsieg errungen“, sagte der Verteidiger.

Mit ihrer Aussage belastete die Stieftochter den Angeklagten allerdings schwer. Der Mann habe sich ihr in eindeutig sexueller Absicht genähert, und zwar immer morgens, wenn er sie geweckt hatte. Es sei mehrere Wochen lang regelmäßig zu Berührungen gekommen, er habe ihren Körper mehrfach gestreichelt. Auch als sie sich in der Kche einmal einen Tee zubereitete, sei der Angeklagte unvermittelt von hinten an sie herangetreten und habe ihre Brüsste umklammert. Die junge Frau sagte aber auch, dass ihr der Angeklagte nie zwischen die Beine gefasst und sie immer nur über der Kleidung gestreichelt habe.

Ihren Suizidversuch führte die Frau hauptsächlich auf das Geschehen mit ihrem Stiefvater zurück. Obwohl sie bereits 2016 im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen war und sogar die deutsche Sprache gut beherrscht, habe sie hier kaum Anschluss gefunden. Zuletzt hatte sie eine Ausbildung zur Näherin begonnen. Mit ihrer Mutter habe sie „nicht wirklich“ über das Geschehen gesprochen.

Der vorsitzende Richter der Jugendschöffenkammer Christoph Berner nannte die Lage relativ unübersichtlich, zumal es verschiedene Aussagen der jungen Frau in den bisherigen polizeilichen und gutachterlichen Vernehmungen gebe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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18.05.2021

Übergriff in Jugendhilfeeinrichtung: Betreuerin litt unter Todesangst / 21-Jähriger Angeklagter soll Erzieherin schwer verletzt haben

Kulmbach. Übergriffe in Jugendhilfeeinrichtungen kommen immer wieder einmal vor. Ein Vorfall vom 18. Februar 2020 in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Fassoldshof sticht allerdings gleich aus mehreren Gründen heraus. Zum einen war er so heftig, dass eine 55-jährige Betreuerin dabei schwer verletzt wurde, zum anderen, weil zwei während des Vorfalls im Raum anwesenden Personen so gut wie nichts davon mitbekommen haben. Schließlich hat die Frau nicht nur mit den immensen medizinischen und psychischen Folgen zu kämpfen, sondern muss sich nun auch noch mit ihrem Arbeitgeber herumschlagen. Schuld sein soll ein heute 21-jähriger Bewohner der Einrichtung, der sich deshalb vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.

Für ihre Zeugenaussage war die Betreuerin extra aus einer oberbayerischen Spezialklinik angereist, wo sie sich noch immer wegen des Vorfalls in Behandlung befindet. Laut Anklage soll sie der 21-Jährige mit beiden Händen von hinten so schwer gewürgt haben, dass die Frau unter anderem einen Bruch des Zungenbeins, massive Einblutungen in den Stimmbändern und schwere Verletzungen des Kehlkopfes davon trug. Das sind „nur“ die körperlichen Folgen. Aktuell befindet sie sich in stationärer Trauma-Therapie. Sie ist seit dem Vorfall, also seit rund eineinhalb Jahren, krankgeschrieben und leidet noch immer massiv unter den Folgen der Tat, was für sämtliche Prozessbeteiligte während ihrer Zeugenaussage nicht zu übersehen war.

Der Angeklagte blieb aber trotzdem dabei, er habe nichts gemacht. Vor allem habe er die Frau zu keinem Zeitpunkt gewürgt. Er habe höchstens den Arm um sie gelegt und sie aufgefordert, ihre provokante Art zu lassen. Unumstritten ist allerdings, dass der Angeklagte die Frau zuvor mit einem Feuerzeug einschüchtern wollte, auch von anzüglichem Verhalten war die Rede. Während der Verhandlung stellte sich auch heraus, dass es wohl schon einmal einen Vorfall mit einem Betreuer gegeben habe und, dass der Angeklagte schon einmal wegen verschiedener Auffälligkeiten an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen musste. Ob der Übergriff vielleicht auch die Rache dafür war, dass die Betreuerin rigoros gegen Drogen vorgegangen ist und wohl etwas aufgedeckt hatte, konnte nicht geklärt werden.

Auch am Tattag habe er wieder versucht, sie zu umarmen. Als sie ihm dann auch noch eine Zigarette verweigerte, sei er absolut aggressiv geworden. „Ich bin jetzt auf Aggressionslevel zwei“, soll er lautstark getönt haben, ehe er mit seinem Feuerzeug eine Stichflamme erzeugte und damit nur „daumenbreit“ vor dem Gesicht der Betreuerin herumfuchtelte. Schließlich sei er mit schnellen Schritten hinter die Frau und habe sie mit beiden Armen in den Würgegriff genommen. Ihre Gegenwehr habe er lediglich dazu zum Anlass genommen, noch fester zuzudrücken. „Mir wurde schwarz vor Augen, ich hatte massive Todesangst“, sagte die Frau unter Tränen im Gerichtssaal. Für Verwunderung sorgte, dass sie trotz allem die Nachtschicht noch durchzog, ehe sie am nächsten Tag zur Polizei ging.

Für Verwunderung sorgte auch, dass ein Kollege von ihr und ein weiterer Bewohner gleichzeitig in dem Büroraum anwesend waren und beide den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannten. Der Bewohner berichtete von absolut provokantem und unangemessenem Verhalten des Angeklagten. Auch, dass er den Arm u, den Hals der Betreuerin legte, habe er beobachtet, dass er dabei auch zudrückte, will der Zeuge aber nicht bemerkt haben. Schwere Vorwürfe machte sich auch der Kollege. „Wenn ich bemerkt hätte, wie gefährlich das ist, hätte ich doch eingegriffen“, sagte der Mann. Die beiden Tatzeugen hatten erst im Anschluss den Ernst der Lage erkannt, als die Frau auf der Toilette zu weinen begann.

Zu allem Überfluss muss sich die Frau nun auch noch mit ihrem Arbeitgeber herumschlagen, der, so ihre Aussage, die Verletzungen in Frage stellt und die Sache am liebsten gar nicht zur Anzeige gebracht hätte. Arbeitsrechtliche Konsequenzen seien ihr sogar schon angedroht worden, für den Fall, dass sie weiter über den Vorfall spreche. „Bis heute bin ich nicht einmal gefragt worden, wie es mir geht“, sagte die Frau, die von einem immens gestörten Verhältnis zu ihrem Vorgesetzten sprach.

Zwischenzeitlich wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euiro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Nebenklage hatten auf gefährliche Körperverletzung in der Variante einer lebensgefährdenden Bedrohung plädiert und enstsprechend höhere Strafen beantragt.

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14.05.2021

Angeblicher Reichsbürger verurteilt / Anwalt kritisierte Polizei ungewöhnlich heftig - Freispruch wegen falschen Datums gefordert

Kulmbach. Das war keine alltägliche Verkehrskontrolle am 22. Januar 2020 auf der A9 kurz hinter dem Autobahndreieck Bayreuth/Kulmbach. Ein zur Fahndung ausgeschriebener 54-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg wurde der Reichsbürgerszene zugeordnet. Also rückten die Beamten mit drei Streifenwagen und sechs Beamten an. Wie zu erwarten war, widersetzte er sich und wehrte sich gegen die Maßnahmen der Beamten. Es half nichts, er wurde trotzdem festgenommen und noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt verbracht. Grund dafür war, dass er eine zuvor verhängte Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Nun wurde er auch noch wegen Widerstands und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Die Verhandlung verlief schon deshalb kurios, weil es verschiedene Ansichten über das Datum der Kontrolle gab. Während in der Anklageschrift vom 14. Januar 2020 die Rede war und alle Beteiligten den 14. Januar in ihren ursprünglichen schriftlichen Zeugenaussagen angegeben hatte, sollte sich herausstellen, dass die Kontrolle in Wirklichkeit am 22. Januar 2020, also eine Woche später stattfand. „Damit ist die Anklage falsch und hätte längst zurückgenommen werden müssen“, sagte Verteidiger Christian Barthelmes aus Bamberg. Als Konsequenz forderte er in seinem Plädoyer schon deshalb einen Freispruch.

Überhaupt kritisierte der Anwalt die Polizei ungewöhnlich heftig. Während alle Beamten in ihren schriftlichen Einlassungen zu der Kontrolle unisono das Gleiche geschrieben hätten, einschließlich des falschen Datums, machten sie in ihren Aussagen vor Gericht in wesentlichen Punkten voneinander abweichende Aussagen. Als zweifelhaft bezeichnete der Anwalt auch das Vorgehen bei der eigentlichen Kontrolle. „Die Polizei hätte die Situation eskalieren lassen, die Maßnahmen seien nicht rechtmäßig gewesen, so Barthelmes.

Tatsächlich hatte der Angeklagte bei der Kontrolle die Zentralverriegelung seines Pkw eingeschaltet und den Beamten nicht geöffnet. Erst als er das Fenster einen Spalt öffnete, setzten sich die Beamten mit brachialer Gewalt durch, rissen die Tür auf, zogen den Angeklagten aus dem Wagen und brachten ihn zu Boden. Weil er sich bedroht fühlte, hatte einer der Beamten den Mann einen Faustschlag verpasst, bevor er ihn fesseln konnte.

Dazu habe es keinen Anlass gegeben, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären. Ihm sei die Manpower der Polizei einfach zu groß gewesen, er habe sich bedroht und eingeschüchtert gefühlt und die Panik bekommen. Einen Angriff gegen die Beamten habe es von seiner Seite aus aber nicht gegeben. „Ich habe in keinster Weise Widerstand geleistet und ich habe niemanden verletzt“, sagte der Angeklagte. Im Gegenteil: Ihm sei körperliche Gewalt angetan worden.

Wenn, dann sei dies zur Eigensicherung geschehen, sagte einer der Beamten. Der Faustschlag seitens der Polizei sei notwendig gewesen, um den Widerstand des Mannes zu brechen. Angeblich soll der Angeklagte auch geäußert haben, dass es sich bei der Polizei um eine illegale Gruppierung handle, die keinerlei Befugnisse habe. „Er hat zu keiner Sekunde versucht, kooperativ zu sein“, so ein Beamter, der den Angeklagten als „sturen Bock“ bezeichnete.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. Der Mann habe eine Rechtsfeindliche Gesinnung an den Tag gelegt, sagte die Anklagevertreterin. Richterin Sieglinde Tettmann beließ es dann aber doch bei einer Geldstrafe in Höhe von 135 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (2025 Euro). Zusätzlich muss der Angeklagte an den verletzten Polizeibeamten 300 Euro zahlen und die Kosten der Verhandlung übernehmen. Weil sein Führerschein zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls gesperrt war, gab es auch ein weiteres Fahrverbot von noch einmal einem Monat.

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14.05.2021

Tankrechnung wegen Maskenpflicht nicht beglichen / Asthma-Patient muss dem Gericht ärztliches Attest vorlegen

Kulmbach. Weil er keinen Mundschatz trug, wurde ein 36 Jahre alter Mann aus den Räumen der Tankstelle in Himmelkron hinausgeworfen. Dort wollte er eigentlich seine Tankrechnung in Höhe von knapp 75 Euro für sein Wohnmobil bezahlen. Wegen Unterschlagens von Kraftstoff wurde er nun angeklagt.

Weil er auch im Gericht während der Verhandlung einen Mundschutz hätte tragen müssen, war der Mann zu der für Freitag vor dem Amtsgericht anberaumten Verhandlung gar nicht erschienen. Er schickte stattdessen seinen Verteidiger Richard Freitag aus Saalfeld vor. Sein Mandant könne aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, erklärte der Anwalt. Sein Mandant leide an Asthma.

Obwohl ursprünglich das persönliche Erscheinen des Mannes angeordnet war, verhandelte Richterin Sieglinde Tettmann trotzdem. Verteidiger Freitag erklärte, dass sein Mandant bei dem Vorfall im September des vergangenen Jahres sehr wohl hätte zahlen wollen und auch schon mit gezogenem Geldbeutel im Verkaufsraum stand, doch es sei ihm nicht gestattet worden. Mittlerweile sei die Tankrechnung ohnehin längst beglichen.

Der Angeklagte habe die Angelegenheit damals mit einem Kollegen vor der Tür klären wollen, darauf habe sich ihr Kollege aber nicht eingelassen, berichtete eine Kassiererin der Tankstelle, die als Zeugin geladen war. Offensichtlich wollte der Mann wirklich im Freien seine Rechnung begleichen, während der Kollege davon ausgegangen war, dass es zu einem gewalttätigen Übergriff gekommen wäre. Tatsächlich gab es eine lautstarke Auseinandersetzung. Sie jedenfalls habe die strikte Anweisung, nur Kunden mit Masken einzulassen. Andernfalls müssten die Kunden die Geschäftsräume sofort verlassen. „Außerdem hätte er ja auch bei uns eine Maske kaufen können“, so die Zeugin.

Tatsächlich ist auf den Bildern der Überwachungskamera zu sehen, wie der Angeklagte ohne Maske im Verkaufsraum steht und seinen Geldbeutel bereit zum Zahlen in der Hand hält. Verteidiger Freitag betonte vor Gericht deshalb noch einmal, dass sein Mandant zahlungswillig gewesen sei.

Richterin Sieglinde Tettmann ordnete deshalb an, dass der Angeklagte nun zwei Wochen Zeit habe, dem Gericht ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen. Geschieht das, wird die Sache ohne Auflagen eingestellt. Kommt kein Attest, gibt es eine neue Verhandlung, zu der dann auch weitere Beschäftigte der Tankstelle geladen werden sollen.

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11.05.2021

Drogen aus Liebe vertickt / Geldstrafe trotz Abgabe von Marihuana an eine Minderjährige

Kulmbach. Er wollte bei seiner Freundin gut da stehen und hat sie mit rund 1,6 Gramm Marihuana überrascht. Die Überraschung ging für den 23-Jährigen allerdings gewaltig nach hinten los. Die Sache flog auf und der Arbeiter landete vor Gericht. Dummerweise war die Freundin erst 17 Jahre jung und damit noch nicht volljährig. Die Abgabe von Drogen an Minderjährige gilt als Verbrechen, für die der Gesetzgeber hohe Strafen vorsieht. Die Verhandlung fand deshalb vor dem Schöffengericht statt.

Dort holte der junge Mann das Beste für sich heraus. Weil er von Anfang an alles zugegeben hatte und es sich bei 1,6 Gramm Marihuana um eine relativ geringe Menge einer nach Rechtsprechung weichen Droge handelt, gingen alle Prozessbeteiligten von einem Minderschweren Fall aus. Weil der Angeklagte auch noch die beiden Männer benannt hatte, von denen er die Drogen bekam, sah das Gericht von der in solchen Fällen üblichen Freiheitsstrafe ab und blieb bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (3600 Euro). 

„Ich wollte ihr helfen, da hab ich ihr diesen blöden Gefallen getan“, sagte der Angeklagte. Er hatte die junge Frau wenige Monate zuvor über das Internet kennengelernt. Weil die Frau damals psychisch instabil war und schon vorher hin und wieder Drogen konsumiert hatte, sei er auf die Idee gekommen, Marihuana zu beschaffen. Angeblich will der Angeklagte den Stoff gratis von einem Bekannten bekommen haben.

Dummerweise rauschte die junge Frau mit dem Marihuana im Gepäck noch am selben Tag in eine Kontrolle der zivilen Einsatzgruppe der Polizei. Als die Beamten den Stoff fanden, blieb ihr nichts anderes übrig, als ihren Lieferanten zu nennen. Der Angeklagte habe von Anfang an alles zugegeben und seine Lieferanten offen gelegt, sagte der ermittelnde Beamte der Kriminalpolizei.

Eine deutlich höhere als die letztlich verhängte Geldstrafe beantragte Staatsanwältin Kathrin Hecht mit 120 Tagessätzen zu jeweils 43 Euro (5160 Euro). Verteidiger Stephan Schultheiß aus Bayreuth plädierte dagegen auf die später auch ausgesprochene Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro. Hintergrund ist, dass Geldstrafen von über 100 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Jeder spätere potentielle Arbeitgeber des Angeklagten würde also von der Sache Wind bekommen.

Das muss nicht sein, so Verteidiger. Schultheiß. Der Angeklagte habe durch sein Handeln die Zuneigung der jungen Frau gewinnen wollen, „sein Motiv war Liebe“, so der Anwalt. Deshalb sei sein Mandant auch einen Schritt gegangen, denn er unter normalen Umständen nie gegangen wäre. Sein ohnehin nicht vorbestrafter Mandant habe einen Fehler gemacht, den er längst aufrichtig bereut habe. Schultheiß: „Wenn das kein minderschwerer Fall ist, was dann?“

Sie gehe davon aus, dass der Angeklagte aus der Geschichte gelernt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Nicole Allstadt. „Hoffen wir, dass es bei der einmaligen Geschichte bleibt“, so Allstadt weiter.

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07.05.2021

Streit um Kosten beim Frauenarzt / 30-jährge Frau aus Kulmbach wegen Betruges verurteilt

Kulmbach. Wegen Betrugs hat das Amtsgericht in Kulmbach eine 30 Jahre alte Frau zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt. Die Angeklagte hatte bei ihrer Frauenärztin einen Gentest ihres ungeborenen Kindes im Hinblick auf mögliche Trisomie durchführen lassen. Weil es sich dabei nicht um eine kassenärztliche Leistung handelte, gab sie ihre Kontodaten für die Abbuchung der knapp 300 Euro an. Dabei war ihr aber klar, dass die Einziehung des Geldes scheitern muss, weil auf dem Konto Ebbe herrschte und sie erst kurz zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Eigentlich sollte der Vater den Test zahlen. So sei es auch ausgemacht gewesen, darauf habe sie sich verlassen. Das tat er aber nicht, denn kurze Zeit später stellte sich heraus, dass ihr damaliger Freund gar nicht der Vater ist. Trotzdem war sich die Angeklagte „zu hundert Prozent“ sicher, dass der Freund zugesagt hatte, die Kosten zu übernehmen.

Der dachte aber gar nicht daran. Zum einen hatte er kurz zuvor selbst eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und hatte damit also auch kein Geld. Zum anderen sagte er aus: „Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals gesagt zu haben, dass ich die Kosten für den Test übernehme.“ Schließlich sei ihm ja auch lange genug vorgegaukelt worden, dass das Kind von ihm sei, so äußerte sich der Auszubildende in seiner Zeugenaussage.

Problem bei der Sache war, dass die Frau bereits vier Mal vorbestraft war, drei Mal davon einschlägig, also ebenfalls wegen Betrugs. Zuletzt hatte sie das Job-Center um über 3600 Euro gebracht, weil sie Einkünfte aus einer Arbeitsstelle verschwiegen hatte. Dafür wurde sie erst 2019 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die noch nicht abgelaufen war.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war der Tatbestand des Betruges klar erfüllt. Aufgrund der Vorstrafen kam für die Anklagevertreterin nur eine Freiheitsstrafe von vier Monaten in Betracht. Da mittlerweile einigermaßen stabile Lebensverhältnisse eingetreten seien, könne man die Strafe zur Bewährung aussetzen.

Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach vertrat eine andere Auffassung. Seine Mandantin sei mehr oder weniger spontan in die Sache hineingerutscht und habe sich darauf verlassen, dass der Freund die Kosten übernimmt. Er beantragte deshalb eine nur geringe Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (400 Euro).

Das Urteil lautete dann zwar auch nur auf eine Geld- und nicht auf eine Bewährungsstrafe, allerdings fiel sie mit 100 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1000 Euro) deutlich höher aus, als von der Verteidigung gefordert. Ganz aufzuklären sei es nicht mehr, ob es Absprachen über die Zahlungsmodalitäten gegeben habe oder nicht, so Richterin Sieglinde Tettmann. „Vielleicht war das Ganze auch nur ein Missverständnis“, sagte sie. Wenn sie dann aber doch zu Gunsten einer Geldstrafe für gegen eine Bewährungsstrafe entschied, dann deshalb, weil die Angeklagte mittlerweile eine positive Entwicklung genommen, ihre finanziellen Angelegenheiten angepackt und begriffen hatte, dass sie sich nicht blind auf andere verlassen kann. „Auf der Kippe stand die Sache aber schon“, sagte die Richterin im Hinblick auf die einschlägige Vorstrafe und die offene Bewährung. Die knapp 300 Euro für den Gentest hat mittlerweile der neue Freund der Angeklagten übernommen.

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07.05.2021

Sex gegen Blüten / 35-jähriger Arbeiter bezahlte Schäferstündchen mit Kaufladengeld seiner Kinder – Geldstrafe wegen Falschgeld und Betrugs

Kulmbach. Weil er die sexuellen Dienstleistungen einer Bekannten mit Falschgeld bezahlt hatte, ist ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Hof vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 40 Euro) verurteilt worden. Der verheiratete Mann hatte die Blüten im Internet bestellt, angeblich waren sie für den Kaufladen seiner Kinder gedacht.

Trotzdem nahm er die Scheine zu einem Treffen mit einer Bekannten in den Videokabinen des Erotikmarktes in Himmelkron mit. Dort hatte er sich mit der 23-jährgen Frau aus Kulmbach zum Sex verabredet. Für die an chronischer Geldnot leidende junge Frau scheint es offensichtlich das Normalste der Welt gewesen zu sein, so an Geld zu kommen.

Als der Angeklagte der Frau nach dem Schäferstündchen im schummrigen Licht der Videokabinen das Geld überreichte, hatte sie noch gar nichts bemerkt. Erst bei Tageslicht und im Beisein ihrer Freundin fühlten sich die Scheine nicht mehr wie echtes Geld, sondern wie Blüten an. Daraufhin fuhr sie wutentbrannt zur Wohnung des Mannes und machte mächtig Rabatz, so dass sogar die Ehefrau des Angeklagten Wind von der Sache bekam. Trotzdem sei sie weggeschickt worden, so dass ihr nächster Weg zur Polizei führte.

Vor Gericht sprach der Angeklagte von einer ganz dummen Geschichte. „Ich habe die Sache sofort bereut“, sagte er. „Es war eine total dämliche Aktion.“ Schon vorher hatte er der Frau einmal finanziell unter die Arme gegriffen und ihr 300 Euro ohne Gegenleistung gegeben. Diesmal aber wollte er schon eine Gegenleistung für die 200 Euro haben und so sei man auf die verhängnisvolle Idee gegenkommen, die Schulden mit sexuellen Dienstleistungen abzuarbeiten.

Ob denn die Ehefrau sauer gewesen sei, als sie von der Sache erfahren hatte, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen: „“Naja, beigeistert war sie nicht gerade“, räumte der Angeklagte ein. Mittlerweile sei aber alles wieder im Lot. Er habe auch sofort mit der Polizei kooperiert und das restliche Spielgeld herausgerückt.

„Die Scheine sehen wirklich aus, wie echtes Geld“, bestätigte der ermittelnde Beamte der Kriminalpolizei in Bayreuth. Doch spätestens bei Tageslicht müsste auch der Laie bemerken, das mit den Scheinen etwas nicht stimme.

Wegen des Inverkehrbringens von Falschgeld und wegen Betrugs forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (6000 Euro). Wenn Richterin Sieglinde Tettmann dann doch deutlich darunter blieb, dann vor allem deshalb, weil der Angeklagte die Tat in vollem Umfang gestanden und von Anfang an alles zugegeben hatte. Negativ ins Gewicht fielen mehrere Vorstrafen wegen Betruges, die allerdings schon rund zehn Jahre zurück lagen.

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06.05.2021

Frau weg, Job weg, Wohnung weg / 35-Jähriger Kulmbacher schrammt wegen Drogenbesitzes haarscharf am Gefängnis vorbei

Kulmbach. Arbeit verloren, Wohnung verloren und jetzt wäre ein 35-jährger Mann aus Kulmbach wegen einer Drogengeschichte fast noch ins Gefängnis gekommen. Fast, denn soweit wollte Richterin Sieglinde Tettmann dann doch nicht gehen und den momentan wohnsitzlosen Angeklagten wegen des Besitzes zweier geringer Mengen Marihuana einsperren. Viel hätte allerdings nicht gefehlt, denn der Kulmbacher war bereits umfangreich vorbestraft und hatte eine offene Bewährung in seinem Vorstrafenregister.

Im November des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte wieder einmal einen heftigen Streit mit seiner mittlerweile getrennt lebenden Ehefrau. Sogar die Polizei musste anrücken. Die Beamten erteilten dem Mann einen Platzverweis und nahmen ihn wegen einer ernst zu nehmenden Suizidandrohung mit auf die Dienststelle. Dort rückte er eine kleine Metalldöschen heraus, in dem sich eine geringe Menge von weniger als einem Gramm Marihuana befand. Doch damit nicht genug. Auch im Februar krachte es wieder in der Wohnung des streitlustigen Ehepaars. Wieder musste die Polizei anrücken, diesmal zog der Angeklagte aus einem Küchenkasten eine geringe Menge Tabak-Marihuana-Gemisch hervor. „Ich hatte halt wieder Stress zuhause“, sagte er.

Das alles wäre wohl kaum der Rede wert, wenn der Angeklagte nicht insgesamt zwölf Vorstrafen hätte. Etliche davon waren wegen Erwerbs, Besitzes und Handels mit Drogen, jeweils in zahlreichen Einzelfällen. Wirklich ins Gefängnis musste er deswegen noch nicht, immer kam er mit Bewährungsstrafen davon. Hintergrund ist eine schwere Suchterkrankung. Zwei Mal waren entsprechende Therapien gescheitert, sogar im Bezirkskrankenhaus war er für längere Zeit schon stationär untergebracht. Nun strebt er wieder eine Langzeittherapie an. Sogar einen Platz hat er schon, doch noch keine Zusage für eine Kostenübernahme.

Für die Staatsanwaltschaft war das Maß trotzdem voll, zumal eine weitere Drogengeschichte, diesmal geht es um den Besitz von drei Gramm Marihuana, im Raum steht. Der Anklagevertreter beantragte eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte habe keinen festen Wohnsitz, keine Arbeit, Therapien seien gescheitert, eine Bewährung stehe offen, da sei keine positive Sozialprognose mehr möglich.

Verteidiger Andreas Piel sah das anders. Sein Mandant habe alles versucht und sei immer wieder in Arbeit gestanden. Der Angeklagte habe im Leben aber auch riesengroßes Pech gehabt. Trotzdem gebe er aber auch diesmal nicht auf, um aus seinen schwierigen Lebensumständen herauszukommen. Der Verteidiger beantragte die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1800 Euro). Immerhin bekommt der Angeklagte derzeit noch Arbeitslosengeld, von dem er die Strafe zahlen kann. Wegen seiner Suchterkrankung hatte ihm sein letzter Arbeitgeber gekündigt.

„Die Frage ist, muss man den Angeklagten wegen zweier Fälle einer weichen Droge in jeweils äußerst geringer Menge wirklich einsperren“, so Richterin Tettmann. Sie meinte nein und zählte noch einmal die besonderen Umstände auf, die eine Bewährung begründen. Unter anderem habe der Angeklagte die Drogen freiwillig herausgegeben, beiden Fällen sei ein heftiger Streit mit seiner Ehefrau vorausgegangen, er habe sich nachweislich um einen Therapieplatz bemüht und nehme momentan keine Drogen.

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27.04.2021

Drogenerlöse für Geschenke und Glücksspiel / Weil er reinen Tisch machte: 42-Jähriger Münchberger kam gerade noch mit Bewährung davon - Kritik an polizeilichen Ermittlungen

Kulmbach. In erheblichem Umfang hat ein 42-jähriger Arbeiter aus Münchberg mit der gefährlichen Droge Crystal gedealt. Im Strafprozess vor dem Kulmbacher Schöffengericht war es deshalb keineswegs selbstverständlich, dass der nicht vorbestrafte Mann tatsächlich mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Nur seinem Verhalten während der Verhandlung ist es zu verdanken, dass er nicht ins Gefängnis muss. Der Mann hatte reinen Tisch gemacht, erhebliche Aufklärungsarbeit geleistet und nichts beschönigt.

Wegen des Besitzes von Crystal und des Handelstreibens damit verurteilte ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt in sechs Fällen zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Das Gericht setzte allerdings einen ganzen Katalog an Auflagen fest, die den Angeklagten in den kommenden Jahren immer wieder an seine Taten erinnern werden. So muss er 75 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, regelmäßige Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und wird alle drei Monate zum Haar- und Urintest (Drogenscreening) einbestellt. Zusätzlich muss er 4460 Euro bezahlen, dabei handelt es sich um die Summe, die er mit seinen Drogengeschäften umgesetzt hatte. Am schwersten dürfte es den Angeklagten allerdings treffen, dass er wegen des Verfahrens seinen Job verloren hat.

Der Mann hatte von einer mittlerweile ebenfalls dingfest gemachten Frau aus Weißenfels in mehreren Einzelfällen insgesamt 65 Gramm Crystal angekauft. Den Stoff verkaufte er in kleineren Mengen an die verschiedensten Abnehmer hauptsächlich im Kulmbacher Raum. Einen Teil davon zwackte er für sich ab und konsumierte auch gerne mal selbst. Die Sache schien durchaus lohnenswert, denn während er seiner Dealerin 40 Euro pro Gramm bezahlen musste, vertickte er den Stoff zu einem Grammpreis von 100 Euro, einmal sogar auch noch „gestreckt“, also mit Nahrungsergänzungsmittel gemischt.

Lange ging das freilich nicht gut. Schon bald geriet er in Himmelkron an einen verdeckten Ermittler der Polizei, dem er zwei Mal jeweils rund zehn Gramm, beim dritten Mal gleich 15 Gramm verkaufen wollte. Da schlug die Falle zu, seine Wohnung wurde durchsucht. Jede Menge Drogenutensilien wurden sichergestellt, aber auch ein verbotenes Spingmesser. Sogar eine Fahrt unter dem Einfluss von Drogen von Münchberg nach Himmelkron konnten die Beamten dem Angeklagten im Zuge der Ermittlungen nachweisen.

Über seinen Verteidiger Stephan Schultheiß aus Bayreuth ließ der Angeklagte sämtliche Vorwürfe einräumen. Er bedauere zutiefst, dass es so weit gekommen ist. Ob der Mann das eigenommene Geld wirklich für Geschenke und für das Glücksspiel ausgegeben hatte, konnte so nicht festgestellt werden. Auch um den eigenen Lebensunterhalt aufzubessern und seine eigene Sucht zu befriedigen, habe er die Gewinne verwendet.

Kritik an der Polizei gab es vor allem von Seiten der Verteidigung, dass man den Angeklagten nicht gleich beim ersten Mal dingfest machte, sondern noch zwei weitere Geschäfte in die Wege leitete. „Ein Anlauf hätte gereicht, um den Nachweis für Drogenhandel in nicht geringer Menge zu erbringen“ sagte Schultheiß. Es mute schon etwas eigenartig an, dass man so lange zuschaut, so der Rechtsanwalt, der auch von einer „Tatprovokation“ sprach. „Es kann nicht sein, dass die Polizei Fälle generiert, um die dann abgeurteilt zu bekommen“, schimpfte Schultheiß.

Eine gewissen Tatförderung sei sicher auch durch die Ermittlungsbehörden erfolgt, pflichtete ihm sogar Richterin Allstadt bei, während Staatsanwalt Stefan Käsbohrer die Polizisten verteidigte. Schließlich seien mit den Probenkäufen auch Drogen sichergestellt worden, die damit nicht in den Umlauf gelangten.

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hatte der Staatsanwalt beantragt. Er sei lange hin- und hergerissen gewesen, ob es für eine Bewährung reicht, nun habe er aber keinen Zweifel mehr daran, dass sich der Angeklagte die Bewährung verdient habe. Verteidiger Schultheiß plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Sein Mandant habe seine Dealerin und seine Abnehmer benannt und damit erhebliche Aufklärungshilfe geleistet.

Schon allein durch den Jobverlust habe der Angeklagte die Konsequenzen seines Handels deutlich zu spüren bekommen, sagte Richterin Allstadt in der Urteilsbegründung. Sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger sowie der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde und nicht mehr angefochten werden kann.

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20.04.2021

Hausarrest, Bußgeld, Sozialstunden und Entzug des Führerscheins / Abiturient hatte über 38 Gramm Haschisch im Rucksack

Kulmbach. Sein Ausflug in die Welt des Rauschgifts dürfte damit abgeschlossen sein: Über 38 Gramm Haschisch hatte ein 19-jähriger Abiturient aus Kulmbach in seinem Rucksack, als er und seine drei Mitfahrer im August des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße bei Burgkunstadt von der Polizei angehalten wurden. Ein Bluttest ergab: der junge Mann hatte zuvor auch Drogen konsumiert. Jetzt wurde er von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert.

Doch damit ist es noch lange nicht getan. Mindestens genauso schwer dürften die zwei Monate Hausarrest gewesen sein, die von den Eltern als Strafe verhängt wurden. 500 Euro betrug das Bußgeld für das Fahren unter Drogeneinfluss, das bereits verhängt wurde, und der Führerschein ist zu allem Überfluss auch noch weg. Wenn er ihn wieder zurück möchte, dann muss der eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen.

„Ich habe gleich danach sofort wieder mit den Drogen aufgehört“, beteuerte der junge Mann vor Gericht. Wegen des Lockdowns habe er eine Art Ventil gesucht und eben mal was ausprobiert. „Es war idiotisch, ich stehe auch dafür gerade“, beteuerte der Angeklagte, der bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Einig waren sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Till Wagner, dass es sich bei der Drogengeschichte um ein jugendtypisches Vergehen gehandelt habe und der Angeklagte, wenngleich er bereits Heranwachsender war, zu einer Jugendstrafe zu verurteilen sei. Die fällt in der Regel wesentlich milder aus, weil dabei der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

Die Anklagevertreterin plädierte auf 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, der Verteidiger dagegen auf eine Anzahl von Sozialstunden, die am untersten Rand liegen sollte. Fraglich ist es nach den Worten des Anwalts, ob es da überhaupt noch einer Verurteilung bedürfe, sein Mandant sei mit Hausarrest, Führerscheinentzug und Bußgeld doch eigentlich schon genug gestraft.

„Eine Verurteilung braucht es schon“, so Richter Berner. In seiner Urteilsbegründung sprach er von einer jugendtypischen Verfehlung. „Sie wollten halt mal wissen, wie es ist“, sagte er zum Angeklagten, glaubte ihm aber, dass er wieder Abstand davon genommen habe und die Tat ernsthaft bedauere. Die vorgefundene Menge gehe über einen bloßen Probekonsum weit hinaus und deute auf mehrfachen und höheren Konsum hin. Gelichwohl sei der Angeklagte bislang nicht vorbestraft gewesen, habe ein Geständnis abgelegt und auch das Rauschgift konnte sichergestellt und eingezogen werden. „Eine Meisterleistung war es nicht, so Berner.

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20.04.2021

Notruf betätigt und mit Waffe gedroht / Verfahren wegen eingeschränkter Schuldunfähigkeit eingestellt

Kulmbach. Für ihn war es ein Notfall: Zwei Mal wählte ein 21-jähriger Arbeiter aus der Werkstatt für Behinderte in Himmelkron die Notrufnummer der Polizei. Weil sich nichts tat, gab er beim zweiten Mal vor, im Besitz einer Schusswaffe zu sein. Wirklich bestrafen wollte das Gericht den unter Betreuung stehenden Mann dafür nicht. Ein Gutachten sagte aus, dass seine Schuldfähigkeit aufgrund eingeschränkter Wahrnehmungsstörungen eingeschränkt sei. Trotzdem war der junge Mann wegen des zweifachen Missbrauchs von Notrufen und des Vortäuschens einer Straftat angeklagt und so fand das Gericht eine salomonische Lösung: es stellte das Verfahren kurzerhand gegen die eher symbolische Zahlung von 100 Euro ein.

Mit Hilfe der im Gerichtssaal anwesenden Eltern und des Verteidigers Ralph Pittroff konnte die Sache schnell aufgeklärt werden. Man traf sich an der Kieswäsch zu einem Bierchen und wollte anschließend den Onkel des Mannes in Mainleus besuchen. Die Eltern waren schon mal vorgegangen, der Angeklagte wollte nachkommen. Doch der hatte ganz plötzlich vergessen, wo der Onkel eigentlich wohnt. Seim Handy funktionierte nicht mehr, weil es ein Prepaid-Handy war. Die einzige Nummer, die der Angeklagte noch wählen konnte war die Notrufnummer der Polizei.

Die wählte er dann auch. Doch anstatt seine Situation zu schildern, forderte er an jenem Sonntagnachmittag im Juni des vergangenen Jahres einen Transport, wie auch immer sich der Angeklagte den vorstellte. Nachdem die Polizei dem nicht nachkam, rief er eine viertel Stunde später noch einmal an. Diesmal wurde der Angeklagte deutlicher. Er habe eine Schusswaffe dabei, sagte er. Da wurden die Beamten hellhörig, ermittelten Nummer und Standort und sahen nach dem Rechten.

„Die Polizei hat andere Aufgaben, als Leuten ihren Heimweg zu zeigen“, sagte der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner und machte damit deutlich, dass es sich zweifelsfrei um eine Straftat handle. Schließlich sei das Ganze ja keine Notsituation gewesen, so Berner. Für den Angeklagten war es dagegen schon eine Notsituation, das machten die Eltern deutlich. Ihr Sohn habe nicht gewusst, wie er sie erreichen könne, er sei danach total verängstigt, aufgewühlt und aufgelöst gewesen. Er hatte sich im Eifer des Gefechts sogar noch an einer Bierdose so sehr verletzt, so dass er danach im Klinikum behandelt werden musste.

Er habe schon Zweifel daran, dass der Angeklagte seine Handlungen wirklich überdenken konnte, so Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes. Der junge Mann sei auf Hilfestellungen angewiesen und sei sich der Tragweite seines Tuns nicht bewusst gewesen. Ein Gutachten des Bezirkskrankenhauses bescheinigte dem Angeklagten zwar eine eingeschränkte, aber keine aufgehobene Schuldfähigkeit.

Die Geschichte sei Unglücksselig in jeder Hinsicht, sagte Richter Berner. Aber irgendeine Konsequenz müsse die Sache schon haben, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das Erwähnen einer Schusswaffe. Um dem Angeklagten jenseits aller Worte noch etwas mitzugeben, einigten sich alle Beteiligten darauf, das Verfahren gegen die Zahlung von 100 Euro einzustellen. Das entspricht in etwa einem Monatslohn, den der Angeklagte in der Werkstatt für Behinderte neben seinen Hartz-IV-Leistungen bekommt.

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20.04.2021

„Unverständlich und Unerträglich“ / 21-jähriger wegen verschiedener Drogengeschichten verurteilt

Kulmbach. Das hatte selbst Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner noch nicht erlebt: Binnen weniger Wochen wurde ein mittlerweile 21-jähriger Arbeiter gleich viermal mit seinem Fahrzeug von der Polizei kontrolliert und jedes Mal stand er unter Drogen. Doch damit nicht genug. Der junge Mann musste seine Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeben und fuhr daraufhin kaltschnäuzig mit dem Auto wieder nach Hause. „Das alles ist nicht nur unverständlich, sondern auch unerträglich“, sagte Berner. Sein Fehlverhalten muss der 21-jährige jetzt teuer bezahlen. Er wurde wegen Erwerbs und Besitzes von Drogen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss in mehreren Fällen zu insgesamt 3500 Euro verurteilt.

Dabei hatte der Angeklagte noch Glück, denn der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtschef entschied entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Anwendung von Jugendstrafrecht, weil der junge Mann zur Tatzeit noch als Heranwachsender galt. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine wesentlich höhere Geldstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert.

Amtsgerichtsdirektor Berner setzte allerdings noch einen ganzen Katalog an Auflagen fest. So schickte er den Angeklagten zur Suchtberatung des Diakonischen Werkes, er muss sich jeglichen Konsums von Drogen enthalten, was ein Jahr lang penibel durch entsprechende Screenings überprüft wird, und er darf vor Ablauf eines Jahres keinen neuen Führerschein beantragen. Letzteres wird ohnehin nicht leicht werden, da der Angeklagte aufgrund der Vorgeschichte auf jeden Fall eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen muss.

Der 21-Jährige wurde im zurückliegenden September einmal mit einer geringen Menge Crystal, ein anderes Mal mit gut einem Gramm Marihuana erwischt. Im September, im Oktober und noch einmal zu Beginn dieses Jahres kontrollierten die Beamten den Mann mal im Ortsbereich von Mainleus, ein anderes Mal auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes insgesamt vier Mal, jedes Mal stand er unter dem Einfluss von Drogen. Anfang des Jahres hatte er außerdem seinen Führerschein schon abgegeben.

In der Hauptverhandlung ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Karsten Schieseck alles einräumen. Er habe sich keinerlei Gedanken über sein Verhalten gemacht und sei durch falsche Freunde in die Sache hineingerutscht. Seit Anfang dieses Jahres lebe er allerdings vollkommen abstinent. Er habe es geschafft mit Hilfe seiner Familie und mit Hilfe von Kraftsport, von den Drogen vollständig weg zu kommen, ohne unter Entzugserscheinungen zu leiden. „Er hat jetzt begriffen, dass er entsprechend verantwortungsvoll handeln muss“, sagte Verteidiger Schieseck.

Eine wesentlich höhere Geldbuße von insgesamt 5500 Euro hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert. Obwohl der junge Mann zur Tatzeit Heranwachsender gewesen sei, könne sie keine Jugendverfehlung erkennen. Der Angeklagte besitze schließlich ein eigenes Auto und habe ein festes Einkommen, begründete sie ihren Antrag und forderte die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht.

Das sah sowohl Verteidiger Schieseck, der eine entsprechend niedrigere Geldauflage beantragte, als auch Richter Berner anders. Bei seinem Mandanten lägen ohne jeden Zweifel Reifeverzögerungen vor, sagte Schieseck. Richter Berner ergänzte in seinem Urteilsspruch, dass der multiple Drogenkonsum über einen längeren Zeitraum und in erheblich Mengen eher auf jugendtypisches Verhalten hindeute. Berner: „Erst vor nicht allzu langer Zeit ist der Angeklagte aufgewacht und verfolgt seitdem einen positiveren Lebenswandel.“

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16.04.2021

Freundin schwer misshandelt und brutal verprügelt / 32-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor Gericht

Kulmbach. Dieser Beziehungsstreit lief nicht nur aus dem Ruder, er führte auch zur endgültigen Trennung des Paares und für den 32-jährigen Staplerfahrer aus dem Landkreis direkt auf die Anklagebank. Der Mann hatte seine damalige Freundin in der gemeinsamen Wohnung so stark misshandelt und verprügelt, dass die Frau neben zahlreichen anderen Verletzungen auch einen komplizierten Nasenbeinbruch davontrug.

Auf der Anklagebank zeigte der Mann zum einen Reue, zum anderen aber auch erhebliche Erinnerungslücken. Die haben einen Grund: seinen starken Alkoholmissbrauch. Eigentlich wollte er an diesem Samstag im Oktober nur mithelfen, eine Fassade zu streichen, doch wie so oft kam er auch diesmal wieder stockbetrunken nach Hause. Eine ganze Flasche Wodka und zwei Bier will er getrunken haben, obwohl er der Freundin schon so oft zuvor versprochen hatte, in Zukunft nüchtern zu bleiben.

Die 31-jährige Freundin hatte das alles schon geahnt und längst mit einer Freundin vereinbart, dass sie bei ihr übernachten werde. Als der Angeklagte das erfuhr, rastete er total aus. Er versperrte die Tür des Gästezimmers, warf die Frau brutal zu Boden, setzte sich auf sie, packte sie an den Haaren und stieß den Kopf immer wieder zu Boden. Mindestens zehnmal soll er mit Fäusten auf die Frau eingeschlagen haben, ehe er sich zu allem Überfluss auch noch würgte und ihr einen Kopfstoß verpasste. Die Anklage lautete nicht nur auf gefährliche Körperverletzung, sondern auch auf Freiheitsberaubung.

Das Opfer erlitt einen Bruch des Nasenbeins und Verletzungen am Nasenrücken, außerdem Prellungen am Hinterkopf und an der Schulter sowie blaue Flecken am ganzen Körper. Klar, dass die Beziehung damit am Ende war, denn noch während der Übergriffe konnte sie per Handy eine Nachricht an ihre Freundin schicken, die sofort die Polizei verständigte. Der Angeklagte musste noch an Ort und Stelle seine Sachen packen und die gemeinsame Wohnung verlassen

„Wir haben uns gestritten, was dann passiert ist, kann ich nicht mehr sagen“, so der Angeklagte vor Gericht. Wenn er etwas getrunken habe, sei er nicht mehr bei klarem Verstand. Deshalb habe er sich jetzt auch Hilfe gesucht, habe eine Entgiftung im Bezirksklinikum gemacht, mehrere Termine bei der Suchtberatung wahrgenommen und strebe eine Alkoholtherapie an. Nicht verschweigen konnte er allerdings, dass es trotz aller Bemühungen auch schon einen Rückfall gab. Er hat mittlerweile eine eigene Wohnung in Bayreuth, die Ex-Freundin ist in der einst gemeinsamen Wohnung im Landkreis Kulmbach geblieben.

Für Erstaunen sorgte die Ex-Freundin, weil sie dem Angeklagten trotz allem mittlerweile verziehen hatte. „Wenn er nichts trinkt, dann ist er ein ganz anderer“, sagte sie. Später ergänzte sie ihre Aussage: „Wenn er nüchtern ist, dann ist er wirklich kein schlechter Mensch“. Trotzdem stand für sie aber auch fest: „Das war das Ende unserer Beziehung.“ In dem Ausmaß sei so etwas vorher noch nie passiert. Neben den körperlichen Schäden habe sie auch unter Angstzuständen gelitten.

Deutlicher wurde ihre Freundin. Sie sei völlig fertig gewesen und habe richtig unter Schock gestanden, beschrieb sie den Zustand der 31-Jährigen. Über den Angeklagten sagte: „So aggressiv hätte ich ihn wirklich nicht eingeschätzt.“

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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16.04.2021

Aggressiv, alkoholisiert und wenig kooperativ / Nach Sex mit der Freundin Polizisten beleidigt

Kulmbach. Weil er sich bei einem Schäferstündchen von der Polizei gestört fühlte, hat ein 35-jähriger Arbeiter aus Kulmbach die Beamten gleich mehrfach beleidigt. Erst rief er ihnen den Ausdruck „Hurensöhne“, zu dann präsentierte er stolz seine Tätowierung mit dem Kürzel „ACAB“. Das steht für die Parole „All cops are bastards“, was wörtlich übersetzt heißt: „‚Alle Polizisten sind Bastarde“. Am Ende brachte ihm sein Verhalten eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (1500 Euro) ein. Ohne die Belehrung von Richterin Sieglinde Tettmann ganz abzuwarten, verließ der Angeklagte nach dem Urteilsspruch wutschnaubend den Gerichtssaal.

Der Angeklagte selbst war der Meinung, dass er die Beamten nicht beleidigt habe. Klar war aber schon, dass er mit der Polizei auf Kriegsfuß steht, was alleine an den bisherigen 15 Vorstrafen deutlich wird. Sogar kleinere Haftstrafen musste der Mann schon absitzen.

In jener Nacht am 16. August des vergangenen Jahres ging es bei der trauten Zweisamkeit mit seiner Freundin wohl hoch her. „Wir hatten Sex miteinander, kann schon sein, dass es etwas lauter wurde“, räumte der Angeklagte ohne Umschweife ein. Eine Nachbarin hatte die Polizei verständigt, sie dachte wohl eher an einen Beziehungsstreit, denn auch wegen Übergriffe auf die Freundin musste die Polizei schon zur Wohnung des Mannes anrücken.

Der Angeklagte machte die Tür erst einmal nicht auf. Ganz ignorieren wollte er die Polizisten dann aber doch nicht. Die Beschimpfung „Hurensöhne“ soll laut vernehmbar aus dem Dachfenster des Paares gekommen sein. Als die Beamten sich dann doch Zutritt zur Wohnung verschaffen konnten, soll der Angeklagte, nur mit Boxershorts bekleidet, stolz die fragwürdige Tätowierung gezeigt und das Kürzel auch noch in Richtung der Polizei laut ausgerufen haben.

„Der Angeklagte war aggressiv, alkoholisiert und wenig kooperativ“, erinnerte sich einer der Beamten. Zumindest für den Ausdruck „Hurensöhne“ soll er sich sogar entschuldigt haben. Er sei aber nicht davon ausgegangen, dass sich die Beamten durch das Kürzel ACAP angesprochen fühlen.

Nach der Verlesung der 15 Vorstrafen, mehrere wegen Beleidigung, aber auch wegen Trunkenheit, Drogengeschichten und Körperverletzung, wurde bekannt, dass bereits mehrere neue Verfahren gegen den 35-Jährigen laufen. Einmal soll er seine Ex-Frau beleidigt haben, ein anderes Mal hatte er eine Verhandlung vor dem Familiengericht verbotenerweise auf sein Handy aufgenommen. „Sie haben das seltene Talent, in jedes Fettnäpfchen zu treten“, wunderte sich Richterin Tettmann.

Mit ihrem Urteilsspruch blieb sie ein wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro beantragt hatte. Sämtliche Beleidigungen kamen ohne vernünftigem Zweifel vom Angeklagten, begründete die Richterin den Urteilsspruch. Sie hielt ihm zu Gute, dass er alkoholbedingt enthemmt war und sich entschuldigt hatte. „Da haben sie wieder einmal überregiert“, sagte sie zum Angeklagten, der lautstark protestierend den Gerichtssaal verließ.

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15.04.2021

Erbitterter Nachbarschaftsstreit geht in die nächste Runde / Arzt geohrfeigt: Hausfrau muss sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten

Neudrossenfeld. Sogar beim Bürgermeister sollen die beiden beteiligten Familien schon gewesen, doch nicht einmal der konnte einen langjährigen und erbitterte Nachbarstreit beenden. Also müssen sich die Gerichte damit beschäftigen. Neun Verfahren gab es allein seit 2016 und ein Ende ist nicht in Sicht.

Im Mittelpunkt stehen eine 63 Jahre alte Hausfrau aus Neudrossenfeld und ihr Nachbar, ein 46-jähriger Arzt. Angeklagte war diesmal die Hausfrau wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Sie soll dem Arzt an einem Sonntagnachmittag im Juni des vergangenen Jahres mit der linken Hand ohne nachzuvollziehenden Grund eine heftige Ohrfeige verpasst haben.

„Das stimmt nicht, kein Wort davon ist wahr“, wehrte sich die Frau gleich zu Beginn der Verhandlung energisch und schilderte den Vorfall genau andersherum. Sie habe beim Aussteigen aus dem Auto von ihrem Nachbarn „eine geschmiert“ bekommen, und zwar so heftig, dass sie zu Boden gegangen und ihre Brille davon geflogen sei. Danach sei sie mit ihrem Mann gleich in die Notaufnahme des Klinikums gefahren und habe Anzeige erstattet.

Der Nachbar dagegen brachte eine gänzlich andere Version ins Spiel. „Sie hat mit eine geklebt und ich habe lediglich eine Abwehrbewegung gemacht“, gab der Mediziner zu Protokoll. Kurz zuvor hätten die Frau und deren Mann fast seinen Sohn überfahren, da wollte er die Nachbarin zur Rede stellen. „Ich schlage doch keine älteren Damen“, so der Arzt. Die Frau habe sich danach fallen lassen und um Hilfe gerufen, daraufhin sei er auch noch vom Ehemann der Angeklagten angepöbelt worden.

Schnell wurde klar, dass ein seit Jahren schwelender Streit hinter der Sache steckt. Seit Jahren würden sie und ihr Familie bedroht. Immer wieder habe der Nachbar versucht, sie ins Gefängnis zu bringen, behauptete die Hausfrau. Ein Beamter der Polizeiinspektion Kulmbach bestätigte, dass es immer wieder Anzeigen gebe. Er selbst bearbeite den Komplex bereits seit 2019 und immer wieder komme etwas neues dazu. So wie ein weiteres Verfahren, dass bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Dabei soll die Frau das Pferd des Arztes mit Schnee beworfen haben. Der wiederum soll seinen Hund auf den Sohn der Angeklagten gehetzt haben.

„Das mit dem Nachbarschaftsstreit wird so weitergehen“, befürchtete Richterin Sieglinde Tettmann und gab zu bedenken, dass dies für beide Seiten völlig unergiebig sei. „Legen sie den Streit doch endlich mal ad acta“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Bis es soweit ist, will das Gericht erst einmal weitere Zeugen vernehmen. Darunter auch der Arzt aus der Notaufnahme des Klinikums, der die Angeklagte kurz nach dem Vorfall behandelt hatte. Er soll klären, ob die Frau wirklich verletzt gewesen sei. Dann sollen ein weiterer Polizeibeamter, der damals vor Ort war, und der Ehemann der Frau gehört werden. Die Verhandlung wird am 6. Mai fortgesetzt.

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06.05.2021

Nachbarschaftsstreit vorerst beendet / Arzt geohrfeigt: Hausfrau zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt

Neudrossenfeld. Ein spektakulärer Nachbarschaftsstreit hat vor dem Amtsgericht nun ein ganz und gar unspektakuläres Ende gefunden. Weil sie ihren Nachbarn eine Ohrfeige verpasst hatte, ist eine 63 Jahre alte Hausfrau aus Neudrossenfeld zu zehn Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt worden. Die Strafe fiel deshalb relativ niedrig aus, da sich die Frau am Ende einsichtig gezeigt hatte und weil sie bei dem Streit selbst verletzt wurde. Ob mit dem Urteil Frieden zwischen den Parteien einkehren wird, steht in den Sternen. „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann.

Neun Verfahren gab es allein seit 2016. Diesmal hatte die Angeklagte an einem Sonntagnachmittag im Juni des vergangenen Jahres ihrem Nachbarn, einem 46-jährigen Arzt, mit der linken Hand eine Ohrfeige verpasst. Zunächst hatte die Frau den Vorfall genau andersherum geschildert. Sie habe beim Aussteigen aus dem Auto von ihrem Nachbarn „eine geschmiert“ bekommen, und zwar so heftig, dass sie zu Boden gegangen und ihre Brille davon geflogen sei. Danach sei sie mit ihrem Mann gleich in die Notaufnahme des Klinikums gefahren und habe Anzeige erstattet. Der Mediziner hatte dagegen zu Protokoll gegeben, dass ihm die Frau „eine verpasst“ und lediglich eine Abwehrbewegung gemacht habe.

Grund für die Auseinandersetzung war ein Vorfall am Vormittag des gleichen Tages. Da soll der Ehemann der Angeklagten auf eine Gruppe spielender Kinder zugefahren sein und sie mächtig erschreckt haben. Eines der Kinder war der Sohn des Arztes, der seitdem angeblich an Angstzuständen und Panikattacken leidet.

Schon am ersten Verhandlungstag wurde schnell klar, dass ein seit Jahren schwelender Streit hinter der Sache steckt. Um Licht ins Dunkel zu ringen wurden jetzt zum zweiten Verhandlungstag die beiden Polizisten, die damals vor Ort waren, und der Arzt der Notaufnahme geladen. Von der Einvernahme des Ehemannes der Angeklagten sah Richterin Tettmann ab, da er bereits bei der Polizei erklärt habe, dass er nicht genau sagen könne, wer wen geschlagen hätte. Der Mann war zum fraglichen Zeitpunkt damit beschäftigt, das Auto einzuparken. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass seine Frau zugeschlagen hat, hieß es.

Nach langem Hin und Her kamen Staatsanwaltschaft und Verteidiger Andreas Piel überein, den ursprünglichen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Das bedeutet, die Frau hatte sich entschlossen, die Ohrfeige gegen den Nachbarn einzuräumen. Im Gegenzug wurde ihr eine mildere Strafe als die ursprünglich angedachten 20 Tagessätze in Aussicht gestellt.

Richterin Tettmann schloss sich daraufhin dem Antrag von Verteidiger Piel an und urteilte auf 300 Euro. Zu Gunsten der Angeklagten sei zu sehen, dass sie sich der Vernunft gebeugt und Einsicht gezeigt habe. „Das soll honoriert werden“, so Tettmann. Außerdem habe die Angeklagte selbst auch Verletzungen erlitten. In dem Nachbarschaftsstreit hatte sogar schon der Bürgermeister versucht, zu schlichten. Doch nicht einmal ihm war es gelungen. Wie zu vernehmen war, sollen die nächsten Anzeigen bereits vorliegen.

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15.04.2021

Kleine Delle oder großer Schaden / Verhandlung wegen Unfallflucht ausgesetzt – Gutachter soll Sachverhalt klären

Kulmbach. Es passiert jeden Tag zig-mal. Man parkt sein Auto, will aussteigen, doch die Parklücke ist so eng, dass man mit der Fahrertür den Wagen daneben berührt. Einem 37-jährigen Mann aus Kulmbach wurde das jetzt zum Verhängnis. Wegen einer angeblichen Unfallflucht muss er sich vor Gericht verantworten. Weil der Sachverhalt dort nicht so ohne weiteres zu klären war, wurde die Verhandlung erst einmal ausgesetzt und ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet.

Zu dem Vorfall war es im Juli des vergangenen Jahres in der Webergasse gekommen. Dort, wo das Parken ohnehin durch die schräg gestellten Parkbuchten erschwert wird, soll der Mann beim Einsteigen mit der Tür gegen das benachbarte Fahrzeug einer 48-jährigen Frau gestoßen sein. Die Frau besaß den Wagen erst seit zwei Wochen, die Werkstatt errechnete einen angeblichen Schaden von rund 1800 Euro brutto.

Dabei war es nur eine kleine Delle im rechten hinteren Kotflügel, und keinesfalls ein größerer Schaden, so der Sachbearbeiter der Polizei. Die Eigentümerin selbst will die Delle erst gesehen haben, nachdem sie den Staub vom Lack gewischt hatte. „Ich habe jedenfalls keinen Schaden feststellen können“, sagte dagegen der Angeklagte. Er sei sogar noch ausgestiegen, doch gesehen habe er gar nichts.

Die Zeugin, die gerade zufällig in der Nähe war, berichtete dagegen, dass sich der Mann in keiner Weise um die Sache gekümmert habe. Zwei Mal habe sie es knallen gehört, doch der Angeklagte sei eben nicht ausgestiegen. Er habe den Rückwärtsgang eingelegt und sei einfach weggefahren. Gerade das Kennzeichen habe sie noch notieren können. „Er war aufgebracht und ich war wütend“, beschrieb die Frau die Situation.

Eine weitere Zeugin brachte endgültig Verwirrung in die Angelegenheit, denn sie konnte zwar bestätigen, dass der Angeklagte nicht ausgestiegen war, doch hatte sie nur einen einzigen Knall gehört. „Sonst habe ich mich rausgehalten, weil es mich ja nicht direkt betroffen hat“, so die Frau.

„Mir sind die Aussagen einfach zu unterschiedlich“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Für sie stand fest, dass der Angeklagte nicht einfach so hätte wegfahren dürfen, als er von der Wagenbesitzerin auf einen Schaden angesprochen wurde. Einer ins Spiel gebrachte Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld widersetzte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, da manch anderer Angeklagter in vergleichbaren Fällen schon bei einem deutlich geringeren Schaden verurteilt worden sei.

Also einigten sich alle Beteiligten darauf, einen Gutachter zu beauftragen, ob der Schaden an dem Pkw aus technischer Sicht tatsächlich durch den Angeklagten verursacht wurde. Das kann freilich dauern, außerdem könnte das Gutachten teurer werden als die Beseitigung des Kratzers. Ein neuer Termin muss nun von Amts wegen festgesetzt werden.

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13.04.2021

Letzte Chance für Neuanfang / Ein Jahr vier Monate für Einfuhr, Handel und Besitz von Crystal – Geständnis in letzter Minute

Kulmbach. Weil er zehn Gramm der hochgefährlichen Droge Crystal aus Tschechien nach Oberfranken eingeführt und mindestens 1,5 Gramm davon weiterverkauft hat, ist ein 53-jähriger Mann aus Kulmbach zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Lange hatte der Mann die Taten abgestritten. Erst als ihm eine Bewährungsstrafe für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses in Aussicht gestellt wurde, konnte er sich im letzten Moment dazu durchringen, doch noch die Wahrheit zu sagen. Dem Gericht blieb damit eine umfangreiche Beweisaufnahme mit vielen Zeugen und eventuell sogar mehreren Verhandlungstagen erspart. Zehn Gramm Crystal bedeutet immerhin rund 100 Konsumeinheiten. Andernorts wird für das Gramm bei guter Qualität sogar bis zu 150 Euro bezahlt.

Pech für den Hilfsarbeiter: die 41-jährige Kulmbacherin, der er die 1,5 Gramm verkauft hatte, packte irgendwann umfangreich aus. Nicht nur den Angeklagten, sondern auch zahlreiche andere Personen aus der Drogenszene lieferte sie damit ans Messer. Die selbst auch lange Jahre abhängige Frau macht derzeit eine Therapie und erschien zur Aussage vor dem Schöffengericht zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall als Zeugenbeistand.

Schon öfter habe sie von dem Angeklagten Crystal bekommen. Der Grammpreis habe immer so bei 80 bis 100 Euro pro Gramm gelegen, wobei die Qualität gar nicht schlecht gewesen sei. Der Angeklagte habe im Vorfeld bei potentiellen Abnehmern Geld eingesammelt und sei dann mit dem Zug nach Tschechien gefahren, um das Crystal zu kaufen. Unter zehn Gramm sei er nicht zurückgekommen, wusste die Frau. Die Übergabe sei dann in der Wohnung des Mannes in der Kulmbacher Innenstadt über die Bühne gegangen.

Genau das hatte der Angeklagte zum Auftakt der Hauptverhandlung noch geleugnet. Immer dann, wenn er gerade mal Geld hatte, habe er Drogen konsumiert, das räumte er offen ein. Doch will er das Crystal von einer ihm unbekannten Person am Bahnhof bekommen haben. „Ich habe gar nichts an niemanden verkauft“, beteuerte der Angeklagte, um keine halbe Stunde später das Gegenteil zu verkünden.

Ursächlich für den Sinneswandel war zum einen die klare Aussage der Zeugin. Staatsanwalt Jan Köhler und die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt ließen durchblicken, dass sie wenig Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau haben, sie sich selbst auch noch einer Verhandlung stellen muss. Als der Staatsanwalt dann auch noch ankündigte, sich durchaus auch eine Erweiterung des Verfahrens vorstellen zu können, weil die Zeugin von weiteren Abnehmern sprach, setzte beim Angeklagten ein Umdenkprozess ein. Nach langem Hin und Her entschloss er sich, alles zuzugeben und damit reinen Tisch zu machen.

Das wurde dann auch belohnt. Staatsanwalt Köhler beantragte die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Nachdem der Mann in Arbeit steht und beteuerte, selbst keine Drogen mehr zu konsumieren, werde er ihm die Chance zu einen Neuanfang geben. Mit einem Jahr und drei Monaten blieb Verteidiger Ralph Pittroff nur geringfügig darunter. Strittig war lediglich die bei Bewährungsstrafen meist übliche Geldauflage. Der Anklagevertreter wollte 2000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation, der Verteidiger hielt 500 Euro angesichts des geringen Einkommens seines Mandanten für ausreichend.

Die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt gab dem Angeklagten neben der Verurteilung wegen der Einfuhr, des Handelstreibens und des Besitzes von Crystal in nicht geringer Menge auf, 1000 Euro als Geldauflage an die AWO zu bezahlen. Der Mann muss außerdem jeden Konsum von Drogen unterlassen, Kontakt zur Suchtberatung aufnehmen und in den kommenden zwei Jahren alle drei Monate ein Drogen-Screening durchführen lassen, um feststellen zu können, ob der Angeklagte wirklich keine Drogen mehr nimmt.

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13.04.2021

Drogengemeinschaft belieferte auch Minderjährige / 28-jähriger Mann aus Neuenmarkt kam gerade noch einmal mit Bewährung davon

Kulmbach. Wegen zahlreicher Drogengeschäfte hat das Schöffengericht in Kulmbach einen 28-jährigen Mann aus Neuenmarkt zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Dem Arbeiter konnten rund 100 Fälle der Abgabe und der Beschaffung von jeweils kleineren Marihuana-Mengen nachgewiesen werden. Fast zum Verhängnis wäre es ihm dabei geworden, dass er die Drogen in einigen Fällen auch an Minderjährige vertickt hatte, zwei Mal an eine damals 15- Jährige, das andere Mal an einen 17-jährigen Schüler.

Wenn der Angeklagte trotzdem mit einer Bewährungsstrafe davonkam, dann deshalb, weil er nicht vorbestraft war, alles zugegeben hatte, einer geregelten Arbeit nachgeht und weil er letztlich nur derjenige war, der den eigentlichen Dealer unterstützt hatte. Eingefädelt hatte die Drogengeschäfte ein anderer Mann, gegen den ein gesondertes Verfahren läuft. Der jetzige Angeklagte hatte für seine Helferdienste auch kein Geld, sondern vielmehr regelmäßig einen Joint bekommen.

Aufgeflogen war die „Drogengemeinschaft“, wie sie Staatsanwalt Jan Köhler bezeichnete, durch entsprechende Hinweise, durch eine Telefonüberwachung und durch die polizeiliche Observation. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Gruppe entweder n einer Kneipe oder in der Skateranlage traf. Aufbewahrt hatte der Kopf der Gruppe das Rauschgift bei sich in einem „Bunker“, zu dem der Angeklagte sogar den Schlüssel besaß. Dort hat er freien Zugang, portionierte und verpackte das Marihuana und verkaufte es an die jeweiligen Abnehmer. Als Lohn für seine Tätigkeiten konnte der Angeklagte seinen Eigenkonsum mit dem benötigten Rauschgift decken. Woher der Stoff stammte, wurde nicht bekannt, wahrscheinlich hatte der Kopf der Gruppe das Gift aus Tschechien nach Oberfranken eingeführt, mutmaßten die Ermittler.

In der Hauptverhandlung machte der Angeklagte keine Angaben. Über seinen Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth ließ er erklären, dass er alles einräume und bedauere. Lediglich das wahre Alter des 17-jährigen Abnehmers wollte er nicht gewusst haben. Sein Mandant habe so gehandelt, um seinen eigenen Konsum zu decken und weil er mit dem Kopf der Gruppe befreundet gewesen sei, erklärte der Verteidiger. Mittlerweile konsumiere sein Mandant keine Drogen mehr und lebe seitdem abstinent.

Die letztlich auch verhängten eineinhalb Jahre auf Bewährung hatte bereits Staatsanwalt Köhler in seinem Plädoyer beantragt. „Der Angeklagte war zwar nicht der Kern der Drogengemeinschaft, aber auch kein unwesentlicher Bestandteil davon“, so der Anklagevertreter. Verteidiger Schieseck sah eine Bewährungsstrafe von einem Jahr als ausreichend an, um auf das Fehlverhalten seines Mandanten zu reagieren. Der Angeklagte habe in keiner Form versucht, Geld damit zu verdienen. „Er fand es cool und hat halt mitgemacht.“

Das sah das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Nicole Allstadt anders. „Auch wenn der Angeklagte nur der zweite Mann war und ein anderer die Strippen zog, so hat er dennoch einen wesentlichen Beitrag zu den Drogengeschäften geleistet.“, sagte sie. Als Auflage gab sie dem Angeklagten auf, 1500 Euro an die Geschwister-Gummi-Stiftung zu überweisen und sich jeglichen Drogenkonsums zu enthalten. Dies muss der Mann in den kommenden zwei Jahren vierteljährlich mit einem Drogen-Screening, also einer Haar- und Urinuntersuchung, nachweisen. Ein Verstoß könnte ihm die Bewährung kosten, so dass der Angeklagte die Strafe doch noch absitzen muss. Ganz ausgeschlossen ist das nicht, denn der Angeklagte wurde bei einer Routinekontrolle im März doch tatsächlich mit einer Kräuter-Mischung im Gepäck erwischt.

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09.04.2021

Gefährliches Wettrennen auf der B303 / Aussage gegen Aussage: Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Kulmbach. In Zukunft möglichst defensiv fahren und sich im Straßenverkehr bloß nicht auf irgendwelche Streitigkeiten einlassen. Diesen Tipp gab Richterin Sieglinde Tettmann einen 59-jährigen Mann aus Neuenmarkt mit auf dem Weg. Der Mechaniker musste sich ursprünglich wegen einer Straßenverkehrsgefährdung und wegen Nötigung vor Gericht verantworten. Das Verfahren wurde nach einigem Hin und Her zwar eingestellt, doch muss der Mann 500 Euro als Geldauflage an die Kreisverkehrswacht Kulmbach überweisen.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Ende April des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße B303 zwischen Ludwigschorgast und Neuenmarkt nicht zugelassen zu haben, dass ein 41-jährigen Pkw-Lenker überholt. Erst soll er ganz langsam gefahren sein, als der 41-Jährige deshalb überholte, soll er so heftig beschleunigt haben, dass der Mann nicht vorbei kam. Als sich der Überholende dann wieder zurückfallen ließ, bremste der Angeklagte angeblich auch wieder ab. Das gefährliche Spiel wiederholte sich laut Anklage mehrmals. Erst der aufkommende Gegenverkehr habe das Ganze beendet und der 41-Jährige habe gerade noch einscheren können. Es sei lediglich einem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu einem Unfall mit Personenschaden kam, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklageschrift.

Vor Gericht stand dann aber Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte drehte die Sache ins Gegenteil und gab an, dass der 41-Jährige mehrfach äußerst dicht auf sein Fahrzeug aufgefahren sei. Er habe sich bedrängt gefühlt sei deshalb sogar froh gewesen, als er schlussendlich überholt hatte. Dabei habe er ihm auch noch durch ein Abbremsen ermöglicht, einzuscheren. Der 41-jährige blieb dagegen bei seiner Version. Sogar noch dreckig angegrinst habe ihn der Angeklagte. Er sei nachher mit den Nerven ganz fertig gewesen und habe sogar gezittert, so brenzlig sei die Situation gewesen.

Das Ganze hatte allerdings noch ein Nachspiel. Kurz vor Neuenmarkt hielten beide an, wobei der 41-Jährige den Angeklagten zur Rede stellte. Er habe die Autotür aufgerissen und ihn beschimpft, sagte der Angeklagte. Ob er ihm wegen seines Verhaltens auch Schläge angedroht haben soll, konnte nicht mehr geklärt werden. „Ich habe ihn gefragt, ob er noch ganz dicht ist“, räumte der 41-Jährige ein. Danach fuhren beide unabhängig voneinander zur Polizei nach Kulmbach.

Nach langen Diskussionen kam Richterin Tettmann zu dem Schluss, dass der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung nicht erfüllt ist. Nachdem auch noch das entgegenkommende Auto angehalten hatte und sich der Fahrer als Zeuge zur Verfügung stellen wollte, stand für sie fest, dass die Situation so brenzlig, wie ursprünglich beschrieben nicht gewesen sein konnte. Bleibt der Vorwurf der Nötigung, der sich nach Einschätzung aller Beteiligten aufgrund der verschiedenen Aussagen aber nicht mehr genau klären lässt. Die Richterin stellte kurzerhand das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten ein. Der bislang unbescholtene Angeklagte gilt damit nicht als vorbestraft, sofern er die 500 Euro an die Kreisverkehrswacht überweist.

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08.04.2021

Geldstrafe und Führerscheinentzug: Trunkenheitsfahrt nach Ehestreit / 43-jährige Frau aus Kulmbach hatte über drei Promille Alkohol im Blut

Kulmbach. Das klingt rekordverdächtig. Mit satten drei Promille war eine 43-jährige Frau aus Kulmbach am 26. Juni des vergangenen Jahres gegen halb neun Uhr abends in ihren Pkw gestiegen und losgefahren. Rund 20 Meter weiter war die Fahrt zu Ende. Die Frau stieß gegen eine Mülltonne, der laute Schlag rüttelte die gesamte Nachbarschaft auf. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr musste sich die Frau jetzt vor Gericht verantworten.

Sie habe sich nicht anders zu helfen gewusst und sei nach einem heftigen Ehestreit vor ihrem gewalttätigen Mann geflüchtet, sagte die Frau vor Gericht. Der Ehemann habe sie nicht zum ersten Mal heftig beleidigt und erniedrigt. Auch gewalttätig sei der Mann angeblich immer wieder geworden, es habe sogar deshalb schon Anzeigen gegen ihn gegeben. „Ich wollte einfach nur weg, weil ich Angst hatte, dass er mir wieder etwas antut“, sagte die Frau. Aufgrund der hohen Promillezahl habe sie nicht mehr klar denken können. Die Frau sagte aber auch, dass die Fahrt ein Riesenfehler gewesen sei. Sie bereue das Ganze zutiefst und gab zu, zuvor mehrere Flaschen Wen getrunken zu haben.

Er sei durch einen lauten, dumpfen Knall regelrecht aufgeschreckt, sagte ein Nachbar. Er sei daraufhin gleich raus auf die Straße und habe gesehen, wie die Frau aus dem Auto kam und sich dabei mühsam hochangeln musste. Ein Polizeibeamter, der zufällig privat bei einem Nachbarn zum Grillen eingeladen war, berichtete ebenfalls von einem lauten Schlag, als die Angeklagte mit ihrem Wagen an einem angrenzenden Grundstück hängen blieb. Er habe daraufhin seine Kollegen verständigt, denn die Frau sei aus Sicht der Polizei alles andere als eine Unbekannte gewesen. Während er verhindern konnte, dass sich die Angeklagte erneut ans Steuer setzt, habe sie wirre Geschichten erzählt und sei ihm sogar um den Hals gefallen. Der Ehemann der Angeklagten habe sich während der gesamten Zeit nicht einmal blicken lassen.

Deshalb habe man die Frau auch in Gewahrsam genommen. Weil zuhause niemand war, habe man sie wegen der offensichtlich extrem hohen Alkoholisierung für die Nacht in die Ausnüchterungszelle verbracht, berichtete einer der Polizeibeamten, die vor Ort waren. Im ärztlichen Untersuchungsbericht war später von torkelndem Gang, lallender Aussprache und benommenem Bewusstsein die Rede. Der Blutwert von 3,05 Promille bestätigte schließlich schlimmste Vorahnungen.

Beim Blick in das Vorstrafenregister der Frau wurde auch klar, dass sie tatsächlich polizeibekannt ist. Darunter waren mehrere Drogendelikte, aber auch Straßenverkehrsdelikte, wie Fahren trotz Fahrverbots oder eben Trunkenheit im Verkehr. Zwei Mal wurde ihr schon der Führerschein entzogen, erst 2019 wurde ihr die Fahrerlaubnis wieder neu erteilt.

Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft diesmal. Nachdem die Frau mittlerweile von Hartz-IV leben muss, setzte er die Höhe des Tagessatzes auf zehn Euro fest. Ihr Anwalt sah dagegen keine Vorsatztat und sah vor allem wegen der kurzen Fahrstrecke von 20 Metern 30 Tagessätze als ausreichend an.

Dem folgte Richterin Sieglinde Tettmann nicht. Sie urteilte auf 90 Tagessätze zu jeweils zehn Euro sowie zu einer Führerscheinsperre von noch einem Jahr. Das bedeutet, die Frau darf vor dem Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis beantragen. „Dass bei einem solchen Wert der Führerschein weg ist, ist doch klar“, sagte Tettmann. Schließlich stelle die Angeklagte eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Bereits in der kommenden Woche hat die Frau erneut einen Gerichtstermin. Diesmal geht es um die Scheidung von ihren Ehemann.

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08.04.2021

Trotz Hausverbots: 25-jähriger tauchte immer wieder am Bahnhof auf / Bewährungsstrafe wegen Hausfriedensbruch und Polizeibeleidigungen

Kulmbach. Der Kulmbacher Bahnhof scheint auf einen 25-jährgen Mann eine magische Anziehungskraft zu haben. Immer wieder zog es ihn dorthin, obwohl er eigentlich Hausverbot hat. Eigentlich heißt, dass er den Bahnsteig zum Ein- und Aussteigen benutzen darf. Wie sollte er sonst nach Hause nach Neuenmarkt kommen. Dort aufhalten, beispielsweise um Alkohol zu konsumieren, das darf er allerdings nicht. Genau das hat er aber immer wieder getan. Diesmal nicht ohne Folgen: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Zusätzlich muss er 80 Stunden unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit leisten, sofern das aufgrund der Corona-Beschränkungen wieder möglich ist.

Eigentlich waren die für Bahnhöfe zuständigen Beamten der Bundespolizei am 25. September kurz nach 17 Uhr nur deshalb auf ihn aufmerksam geworden, weil er den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht trug. Doch schnell erkannten die Polizisten, wen sie da vor sich hatten. Insgesamt sechs Mal verstieß er schon gegen das Hausverbot der Deutschen Bahn. Darauf angesprochen gab der Angeklagte nicht etwa klein bei, sondern setzte seinen Weg zu einem Kumpel in das Bahnhofsinnere fort, nicht ohne auch noch die eine oder andere Beleidigung fallen zu lassen.

Über seinen Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach ließ der Angeklagte einräumen, dass er seinen Kumpel am Bahnhof getroffen habe. Offene Beleidigungen habe er dagegen nicht ausgesprochen. Er habe dagegen nur so vor sich hingemurmelt und sei wohl fälschlicherweise davon ausgegangen, dass dies niemand hört.

Zumindest in einem Fall hatten es die Beamten aber klar und deutlich gehört, was der Angeklagte so über die Polizei dachte. „Wir haben ihn mehrfach aufgefordert, zu gehen“, sagte einer der Beamten. Das habe der Angeklagte aber nur unter erheblichen Protest getan. Zumindest eine Beleidigung sei so laut gewesen, dass sie Passanten auf dem Bahnsteig hören konnten. „Wir haben es eindeutig vernommen, dass die Beleidigungen an uns gerichtet waren“, so der zweite Polizist.

Neben den Verurteilungen wegen Hausfriedensbruch am Kulmbacher Bahnhof hatte der junge Mann auch Vorstrafen unter anderem wegen Sachbeschädigung und wegen einer Drogensache. Er hat keinen Beruf gelernt, lebt derzeit von Hartz-IV und steht unter Betreuung.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten, vor allem wegen der massiven einschlägigen Vorahndungen und der enormen Rückfallgeschwindigkeit des Mannes. „Es gibt doch genug andere Orte in Kulmbach, an denen man sich treffen könnte“, sagte der Anklagevertreter. Verteidiger Brandl sah dagegen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro wegen des Hausfriedensbruchs als ausreichend an. Die Beleidigungen habe sein Mandant „nur so im Weggehen“ gemurmelt, eine Beleidigungsabsicht liege damit nicht vor.

Richterin Sieglinde Tettmann urteilte auf fünf Monate mit Bewährung. Zumindest eine Beleidigung sei laut Zeugen laut und deutlich vernehmbar gewesen, sagte sie. Sie habe nicht den geringsten Zweifel, dass der Angeklagte damit gerechnet habe, dass die Polizisten das auch hören, wenn es nicht sogar seine Absicht gewesen sei. Tettmann nannte es schlichtweg nicht nachvollziehbar, wenn der Angeklagte immer wieder gegen das Hausverbot am Bahnhof verstößt. Eine Geldstrafe reiche deshalb nicht mehr aus.

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08.04.2021

Vom Ex-Freund brutal überfallen / 39-jähriger Kulmbacher wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kulmbach. Es war eine ziemlich schwierige Beziehung. In diesem Punkt waren sich der Angeklagte und seine Ex-Freundin einig. Was sich am 24. August des vergangenen Jahres morgens gegen halb acht Uhr in der Wohnung der Frau in Mainleus zutrug, geht aber weit darüber hinaus. Der Mann hatte sich Zutritt zur Wohnung verschafft und war dort komplett ausgerastet.

Er packte die Frau mehrfach hintereinander, würgte sie und warf sie brutal zu Boden. Das Opfer erlitt unter anderem ein Schleudertrauma, eine offene blutende Wunde am Arm, Prellungen und Schürfungen. Sogar einen Haarbüschel hatte ihr der Angeklagte ausgerissen.

Vor Gericht wurde schnell klar, dass Eifersucht nur der äußere Grund für den Ausraster war. Der Mann leidet seit vielen Jahren an einer psychischen Störung, wegen der er immer wieder auch schon in Behandlung war. Wegen früherer Taten hatte er allerdings auch die gerichtliche Weisung bekommen, weder Alkohol, noch Drogen zu konsumieren. Dagegen hatte er ganz offensichtlich vor der Tat immer wieder einmal verstoßen.

Der 39-jährige äußerte in der Hauptverhandlung mehrfach sein Bedauern. „Es tut mir leid, es kommt ganz bestimmt nie mehr vor“, sagte er. Dies ist insofern glaubhaft, als dass die Beziehung längst beendet ist und er seit dem Vorfall, von einer Entschuldigungs-SMS abgesehen, keinerlei Kontakt mehr zu der Frau hatte.

Noch immer sichtlich geschockt, berichtete die Frau, dass sie Todesangst ausgestanden habe. Der Angeklagte sei so richtig wütend auf sie gewesen, da habe er sie am Kopf gepackt und zu Boden gestoßen. Sie habe Herzrasen bekommen und um Hilfe gerufen, was den Angeklagten wohl noch mehr wütend gemacht habe. Die Frau äußerste aber auch ein wenig Verständnis für ihren Ex-Freund. Sie habe gewusst, dass er unter einer Krankheit leide. „Er hatte wohl einen Psychoseschub“, mutmaßte sie.

Nach dem Vorfall hatte sich der Angeklagte aus freien Stücken in psychiatrische stationäre Behandlung ins Bezirkskrankenhaus in Bayreuth begeben, so der ermittelnde Polizeibeamte. Zuvor habe der Angeklagte immer wieder mal einen Joint geraucht und verschiedene Tabletten eingenommen, sagte sein Bewährungshelfer. Seit dem Vorfall und dem anschließenden Klinikaufenthalt habe es allerdings keine derartigen Weisungsverstöße mehr gegeben. Entsprechende Screenings seien negativ gewesen.

Die letztlich auch ausgesprochene Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert. Der Angeklagte sei zwar psychisch krank, er sei aber dennoch in der Lage gewesen, sein Unrecht zu erkennen. Der Anklagevertreter sprach sich außerdem für eine Bewährungsauflage von 80 unentgeltlichen Arbeitsstunden aus.

Davon sah Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil ab, ganz einfach deshalb, weil es derzeit Corona-bedingt kaum entsprechende Angebote gebe. Ansonsten folgte sie aber voll und ganz der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe alles zugegeben, er habe glaubhaft Reue gezeigt und sich bei der Frau entschuldigt. Da er in ein engmaschiges Betreuungsnetz eingebunden sei, könne die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Die Richterin sagte aber auch, dass die Frau von der psychischen Erkrankung des Mannes und der damit verbundenen Gefahren durchaus gewusst habe. Mit einem derartigen Angriff habe sie freilich nicht rechnen können.

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01.04.2021

Geschubst, geschlagen und getreten / 43-jähriger Kulmbacher muss wegen Gewaltausbrüchen gegen seine Verlobte ins Gefängnis

Kulmbach. Weil er seine Verlobte gleich mehrfach brutal vermöbelt hatte, muss ein 43-jähriger Mann aus Kulmbach ein Jahr lang ins Gefängnis. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das bedeutet, der alkoholkranke Angeklagte muss eine mindestens eineinhalb Jahre dauernde Therapie gegen seine Sucht machen.

Der gravierendste Vorfall hatte sich am frühen Abend des 3. Januar 2020 vor dem Edeka-Markt am Goldenen Feld ereignet. Dort hatten sich der Angeklagte, seine Verlobte und einige Kumpels getroffen und miteinander Bier und Schnaps konsumiert. Irgendwann gab ein Wort das andere, die Situation eskalierte und unter dem Vorwand der Eifersucht schlug der Angeklagte die 37-jährige Frau unvermittelt nieder. Der Beweisaufnahme zufolge schubste er sie zu Boden und schlug auf sie ein. Ob er dabei, wie ursprünglich angeklagt, auch auf sie eingetreten und dabei ihren Kopf getroffen hatte, konnte nicht mehr nachgewiesen werden.

Er habe kaum noch Erinnerungen an das Geschehen, sagte der Angeklagte und verwies auf seinen vorausgegangenen stundenlangen Alkoholkonsum. Tatsächlich stellten die Beamten eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille fest. Auch von Drogen war die Rede. Allerdings will der Mann im Vorfeld auch immer wieder von der Verlobten geschlagen worden sein. „Da habe ich halt auch mal zugelangt und mich gewehrt“, sagte er. Sicher war er sich aber, dass er nicht gegen den Kopf der Frau getreten habe.

Die Verlobte, also das Opfer der Gewaltausbrüche, machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie beantragt, dass die Strafanträge wieder zurückgenommen werden sollen, was so allerdings gar nicht möglich ist.

Eine zweite Auseinandersetzung mit der Verlobten listete die Vertreterin der Staatanwaltschaft für Mitte Juni auf. Tatort war damals der Grünzug zwischen Stadthalle und Schwedensteg. Hier hatte der Angeklagte der Frau zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so dass sie erhebliche Schmerzen erlitt. „Zuerst hat sie ihm eine geklatscht“, erinnerte sich ein Spaziergänger, der gerade seinen Hund ausführte. „Anfangs habe ich gedacht, das ist Spaß, aber dann ist der Angeklagte völlig ausgetickt“, berichtete der Mann, der sofort die Polizei verständigte.

In weiteren Anklagepunkten muss sich der Angeklagte außerdem wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs verantworten. Er hatte sich immer wieder im Gebäude des Kulmbacher Bahnhofs aufgehalten, obwohl er Hausverbot hatte. Das räumte er ein, einmal wollte er nur Tabak kaufen, ein anderes Mal musste er auf die Einkäufe seiner Verlobten aufpassen. Laut Anklage hatte sich der Angeklagte zuvor regelmäßig mit einer Gruppe Gleichgesinnter am Bahnhof getroffen, um Alkohol zu konsumieren.

Eine etwas höhere als die letztlich ausgesprochene Haftstrafe hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit einem Jahr und drei Monaten gefordert. Verteidiger Ralph Pittroff sah dagegen neun Monate als ausreichend an. Sowohl Anklage als auch Verteidigung sprachen sich für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, also für eine Therapie gegen die Alkoholabhängigkeit des Mannes, aus, da andernfalls weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien.

Richterin Sieglinde Tettmann urteilte auf ein Jahr Gefängnis wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Hausfriedensbruchs in drei Fällen. Nachdem die Tritte gegen den Kopf nicht nachgewiesen werden konnten, spielte der ursprünglich angeklagte Vorwurf der vollendeten gefährlichen Körperverletzung keine Rolle mehr. Die Richterin ging von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit aufgrund des Alkohols, aber auch aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation des Angeklagten aus. „Solange die Alkoholabhängigkeit besteht, wird es weitere Straftaten geben“, sagte Tettmann. Deshalb könne sie keine positive Sozialprognose stellen und deshalb komme auch keine Bewährungsstrafe in Betracht. Wenn die ebenfalls angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfolgreich sein soll, müsse der Angeklagte aber auch bereit sein, aus dem Milieu aussteigen. Der Weg ins Gefängnis ist für den 32-Jöährigen nicht weit. Wegen anderer Straftaten sitzt er bereits in der Justizvollzugsanstalt ein. Zum Prozess wurde er in Fußfesseln vorgeführt.

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26.03.2021

Notorischer Schwarzfahrer muss ins Gefängnis / Gefälschter Führerschein und Drogen im Blut: 36-jähriger Kulmbacher zu fünf Monaten Haft verurteilt

Kulmbach. Da half auch der ausländische Führerschein aus dem Internet nichts: Weil er gleich zweimal binnen weniger Wochen ohne Fahrerlaubnis angehalten wurde, hat das Amtsgericht einen 36-jährigen Arbeiter aus Kulmbach zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann will allen Ernstes geglaubt haben, dass sein im Internet für 1400 Euro erworbener italienischer Führerschein Gültigkeit besitzt. Seinen „echten“ Führerschein hatte er schon seit fast zehn Jahren nicht mehr. Um ihn wiederzubekommen, hätte er eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen müssen.

Zunächst wurde der Angeklagte am 25. August gegen 22.35 Uhr an der Bushaltestelle in Unterbrücklein kontrolliert. Eigentlich wollten die Beamten seine Lebensgefährtin unter die Lupe nehmen, weil an deren Motorrad das Kennzeichen verrutscht war. Bei der Überprüfung des Angeklagten stellte sich aber schnell heraus, dass er keinen richtigen Führerschein besitzt. Der Mann legte stattdessen völlig undurchsichtige Dokumente vor, die sich bei näherer Begutachtung als Totalfälschung erwiesen.

Er habe geglaubt, der Internetführerschein sei gütig, sagte der Angeklagte und berichtete, dass er das angebliche Dokument von einem Online-Unternehmen über eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei im brandenburgischen Oranienburg erhalten hatte. „Diese Firma müsste man mal aushebeln“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann und blickte zum Vertreter der Staatsanwaltschaft. Da sollte man schon einmal nachforschen, um diesen Leuten das Handwerk zu legen.

Konkret hatte das Unternehmen einen, ja ganz offensichtlich, getürkten Wohnsitznachweis inklusive Mietvertrag für 185 Tage in Italien und eine, niemals vorhandene, Bestätigung des Kraftfahrbundesamtes versprochen. Für den Polizeibeamten, der die Kontrolle in Unterbrücklein leitete, war aber schon vor Ort klar, dass der EU-Führerschein aus dem Netz nichts taugt. Das Material habe nicht gestimmt, die Einprägungen seien lediglich per Laserdruckverfahren erfolgt, die optischen Farbelemente hätten gefehlt und bei genauer Hinsicht sei der Druck sogar schief gewesen. „Da haben wir gar kein Gutachten mehr gebraucht, es war augenscheinlich klar, dass es sich nicht um ein echtes Dokument handelt“, so der Polizist.

Doch damit nicht genug. Die Beamten mussten vor Ort auch noch feststellen, dass der Angeklagte merklich unter Drogen stand. Der ärztliche Untersuchungsbericht geht ganz klar davon aus, dass der Mann berauschende Mittel in seinem Blut hatte, im Bericht ist sogar ausdrücklich von Crystal Meth die Rede.

Als würde das nicht schon alles genügen, wurde der Mann am 18.Oktober erneut kontrolliert. Diesmal in einem Pkw in der Friedrich-von-Schiller-Straße in Bayreuth. Natürlich konnte er wieder keinen Führerschein vorweisen, diesmal nicht einmal einen gefälschten.

Beim Blick ins Vorstrafenregister des Angeklagten wurde klar, dass es sich bei ihm um einen notorischen Schwarzfahrer handelt. Gleich dreimal wurde er bereits wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Besonders bemerkenswert aber war, dass der Mann zuletzt eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung absitzen musste. Die anschließende Unterbringung wurde teilweise auf Bewährung ausgesetzt. Sonst wäre er noch gar nicht auf freiem Fuß.

Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung forderte deshalb auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Der Angeklagte sei erheblich vorbestraft, stehe unter offener Bewährung, habe berauschende Substanzen im Blut gehabt und gleich mehrere Straftatbestände erfüllt. Verteidiger Wolfgang Schwemmer sah dies anders und beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen lediglich wegen der zweiten Fahrt. Die erste Fahrt könne nicht bestraft werden, weil sein Mandant von der Rechtmäßigkeit des angeblichen Führerscheins ausgegangen sei. Als nicht juristisch gebildeter Mensch habe er sich darauf verlassen, dass der Führerschein ein ordentliches Dokument sei. „Mein Mandant ist der Betrogene“, sagte Schwemmer und plädierte für die erste Fahrt auf Freispruch.

Bei Richterin Sieglinde Tettmann kam er damit nicht durch. Neben den fünf Monaten ohne Bewährung entschied sie außerdem auf eine Sperrfrist von einem Jahr, vor deren Ablauf der Angeklagte keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfe. Ein fingierter Mietvertrag, ein erfundener Wohnsitz in Italien, eine angebliche Stellungnahme des Kraftfahrtbundesamtes, das alles hätte den Angeklagten doch stutzig machen müssen. „Das macht der Angeklagte dem Gericht nicht weiß, dass er wirklich gedacht hat, es geht mit rechten Dingen zu“, so Tettmann. Zumal man hierzulande eine MPU von ihm gefordert hatte. Die zweite Schwarzfahrt mache das Kraut dann aber endgültig fett, Hier habe der Angeklagte bereits gewusst, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Bei einem derartigen Verhalten könne sie keine positive Sozialprognose mehr erteilen, was im Klartext bedeutet: Der Angeklagte muss für fünf Monate ins Gefängnis.

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25.03.2021

Eigene Wohnungstür eingetreten / 250 Euro Schaden: 53-jährger Kulmbacher zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Ein 53-jähriger Handwerker aus Kulmbach war einkaufen gegangen und hatte seinen Wohnungsschlüssel vergessen. Also trat er beim Nachhause kommen kurzerhand seine eigene Wohnungstür in einem Kulmbacher Mehrfamilienhaus ein. Seiner Vermieterin gefiel das gar nicht. Weil der Mann ohnehin mit der Miete im Rückstand war, erstattete sie kurzerhand Anzeige. Wegen Sachbeschädigung hat ihn das Amtsgericht jetzt zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Er habe noch versucht, seine Vermieterin zu erreichen, sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung. Doch vergebens, die 82-Jährige Wohnungseigentümerin war gerade nicht da. Also trat er kurzerhand mit dem Fuß mehrmals so heftig gegen sie Wohnungstür, dass ein Sachschaden von rund 250 Euro entstand.

„Ist doch alles längst wieder gerichtet“, so der Angeklagte. Er habe ein neues Türschloss angebracht, neue Griffe und eine Verblendung. „Nichts ist gerichtet“, sagte dagegen die Wohnungseigentümerin in ihrer Zeugenaussage. So könne man das nicht lassen, das sei schon eine neue Tür notwendig. Die Baumärkte seien die ganze Zeit geschlossen gewesen, wo hätte er denn da eine neue Tür besorgen sollen, so der Angeklagte.

Ganz offensichtlich ist die beschädigte Wohnungstür bei dem Mietverhältnis nur eines von vielen Problemen. Nach Aussage der Vermieterin lautet der Mietvertrag gar nicht auf den Angeklagten, sondern auf dessen Bruder. Trotzdem bewohne der Angeklagte die Räumlichkeiten. Ein Polizeibeamter berichtete außerdem von einer angeblich gestohlenen Satellitenschüssel, deren Verbleib allerdings bislang nicht geklärt werden konnte. Auch eine Urkundenfälschung stehe im Raum, so der Beamte von der Inspektion in Kulmbach.

In seinem Vorstrafenregister waren beim Angeklagten bereits mehrere Strafen wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hehlerei und Körperverletzung aufgelistet. Sogar eine dreijährige Haftstrafe musste er bereits wegen schweren Diebstahls in zahlreichen Fällen absitzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (800 Euro). Die Höhe des Tagessatzes ist mit zehn Euro deshalb relativ niedrig angesetzt, weil der Mann derzeit nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Der Anklagevertreter hielt dem Mann dabei zu Gute, dass er die Beschädigung zugegeben und die Tür zumindest provisorisch wieder repariert hatte. Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach sah 40 Tagessätze zu zehn Euro (400 Euro) als ausreichend an. Sein Mandant bereue die Sachbeschädigung und habe Schuldeinsicht gezeigt.

Nicht nur weil es die goldene Mitte ist, sondern auch, weil sie es für angemessen hielt, entschied Richterin Sieglinde Tettmann auf 60 Tagessätze zu jeweils zehn Euro. Der Angeklagte habe alles zugegeben, es habe sich um eine Spontantat gehandelt und er habe sogar noch versucht, die Vermieterin zu erreichen. Wenn der Schaden auch noch nicht wieder gutgemacht wurde, so habe der Angeklagte dennoch die Funktionsfähigkeit der Wohnungstür mittlerweile selbst wieder hergestellt.

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18.03.2021

„Übler Terror auf Kindergartenniveau“ / Vermieterin soll wichtigen Antrag aus Briefkasten gefischt haben

Kulmbach- Ursprünglich war eine Verletzung des Briefgeheimnisses angeklagt, dann ging es aber doch um einen Diebstahl. Eine 68-jährige Frau aus dem Landkreis soll ihrem 44-jährigen Mieter einen Brief von der Arbeitsagentur aus dessen Briefkasten gestohlen haben. Mit fatalen Folgen: Der Mann, der gerade eine Umschulung zum Koch machte, konnte keinen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen, ihm gingen seitdem 300 Euro pro Monat durch die Lappen.

„Ich habe keinen Brief aus dem Kasten genommen“, behauptete die Frau. Dumm nur, dass sie einer Nachbarin genau den Brief mit dem Antrag gezeigt hatte, den der angehende Koch vermisste. Sie hatte wohl nicht damit gerechnet, dass die Nachbarin ein schlechtes Gewissen bekam und sich in der Folge bei der Polizei erkundigte, was sie jetzt machen soll. Die Beamten rieten ihr, couragiert auszupacken. Das tat sie in der Folge auch, erzählte dem Koch von dem Vorfall und der erstattete umgehend Anzeige.

Schnell stellte sich vor Gericht heraus, dass die Angeklagte wohl mehr oder weniger darauf aus war, Streit zu suchen. Es sei ja nicht das erste Mal, dass ihm ein Brief nicht erreicht habe, berichtete der Koch. Lange habe er ein gutes Verhältnis zu seiner Vermieterin gehabt, als deren Mann vor zwei Jahren verstorben war, änderte sich das ganz plötzlich. Die Frau versuchte ihn und seiner Familie immer wieder Steine in den Weg zu legen. Mal verteilte sie Glasscherben im Hof, mal warf sie Hackfleisch an die Scheibe, dann klopfte sie nachts lautstark gegen die Wohnungstür und so weiter. Der Koch sprach von üblem Terror auf Kindergartenniveau. Sogar bei seinem Arbeitgeber habe sie schon versucht, ihn schlecht zu machen. Seitdem die Angeklagte das Haus verkauft hat und weggezogen ist, könnten er und seine Familie endlich wieder in Ruhe und Frieden leben.

Nun hing alles von der Aussage der Nachbarin ab. Die 49-jährige Rentnerin gab an, dass ihr die Angeklagte tatsächlich den Brief der Arbeitsagentur mit dem Antrag gezeigt habe. „Die kriegen jetzt kein Geld mehr“, soll sie noch mit schadenfrohem Unterton hinzugefügt haben. Angeblich lag der Brief neben den Mülltonnen, was allerdings keiner so recht glaubte, zumal bekannt wurde, dass die Frau sogar einen Schlüssel zum Briefkasten ihres Mieters besaß. Auf die Aufforderung der Nachbarin hin, den Brief sofort dem Koch auszuhändigen soll die Frau noch geprahlt haben, dass sie das Schriftstück lieber schreddern werde.

Die Anklage beruhte auf einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (3000 Euro), gegen den die Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Nur deswegen war es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung gekommen. Richterin Sieglinde Tettmann sah das Urteil aus dem Strafbefehl nach der Beweisaufnahme auch weiterhin als gerechtfertigt an und appellierte an die Angeklagte, den Einspruch zurückzunehmen. Nach längerer Beratung mit ihrem Verteidiger Wolfgang Tiedtke tat sie das dann auch, wenn auch zähneknirschend. Ob der Koch nun einen neuen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen kann und ihm das ihm zustehende Geld nachträglich noch ausbezahlt wird, steht noch nicht fest.

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18.01.2021

Zähnefletschende Hunde und ausländerfeindliche Ausdrücke / Streit beim Gassi gehen war eskaliert – Geldauflage zu Gunsten des Tierheims

Kulmbach. Alle Beteiligten haben sich geärgert, für alle war die Situation belastend, doch was wirklich passiert ist, das war nicht mehr herauszufinden. Deshalb stellte das Amtsgericht ein Verfahren gegen eine 28-jährige Angestellte aus dem Landkreis wegen verschiedener Beleidigungen kurzerhand ein. Die Frau muss zwar 500 Euro als Geldauflage an das Kulmbacher Tierheim überweisen, damit ist die Sache dann aber auch vom Tisch. „Auch wenn diese Lösung für alle unbefriedigend ist, sie dient dem Frieden“, begründete Richterin Sieglinde Tettmann ihre Entscheidung.

Dabei wogen die Vorwürfe schwer. Beim Gassi gehen soll die Angeklagte auf einem Feldweg zwischen Neuenmarkt und Wirsberg eine andere Frau und deren Schwester als „Schlampen“, „Schlitzaugen“, „Fidschis“ und als „Hundefresser“ beleidigt haben. Die Frau, die in der Mongolei geboren wurde, aber in Kulmbach aufgewachsen und zur Schule gegangen ist, erstattete sofort Anzeige und zeigte sich noch heute geschockt von dem Vorfall.

Wenn es ihn denn gegeben hat, denn die Angeklagte behauptete steif und fest: „Ich habe niemanden beleidigt“. Es sei zwar zum Streit wegen der Hunde gekommen, aber die Beleidigungen seien zu keinem Zeitpunkt gefallen. Also ging das Gericht erst einmal der Ursache der Auseinandersetzung auf den Grund. Die Angeklagte und ihre Begleiter hatten drei Hunde, zwei Bulldoggen und einen Mischling dabei, die zunächst frei herumliefen aber dann an die Leine genommen wurden, als die Zeugin mit einem Welpen in Sichtweit war. Dann sei die Zeugin die Angeklagte und ihre Begleiter heftig angegangen, habe deren Hunde als „Drecksköter“ bezeichnet und einen Streit vom Zaun gebrochen, in dessen Verlauf von einem der Begleiter schon einmal ein Stinkefinger gezeigt wurde. Mehr sei nicht gewesen, so die Angeklagte.

Die Zeugin dagegen sprach von faschistischen Aussagen und ausländerfeindlichen Ausdrücken. Sie stehe noch heute unter Schock, ihre Schwester traue sich nicht einmal mehr alleine aus dem Haus. „Das war schon ein äußerst traumatisierenden Erlebnis“, sagte die 25-Jährige. Die Zeugin berichtete von extrem aggressiven Kampfhunden und von einer sehr beängstigenden Situation, zumal die Angeklagte sogar gedroht habe, ihr die Hunde auf den Hals zu hetzen.

Da meldete sich die Angeklagte noch einmal zu Wort. Sie sei alles andere als rechtsradikal und verwahre sich dagegen in die rechte Ecke gestellt zu werden, sagte sie. Von ihren Hunden gehe keinerlei Gefahr aus. Außerdem wollte sie die Zeugin nun wegen Verleumdung anzeigen.

„Ob wir jemals herausfinden, wer da gelogen hat, ist fraglich“, sagte Richterin Tettmann und warnte davor, die Sache noch weiter hochzuschaukeln. Während im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den die Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, noch von 30 Tagessätzen und jeweils 30 Euro (900 Euro) die Rede war, schlug sie vor, die Sache gegen 500 Euro zu Gunsten des Kulmbacher Tierheims einzustellen. Die Angeklagte und auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmten nach einigem Hin und Her zu. Andernfalls hätte sich die Verhandlung mit den unterschiedlichsten Aussagen wohl noch Stunden hingezogen und am Ende wäre man nicht schlauer gewesen, als zu Beginn.

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17.03.2021

Nacktfotos statt Smalltalk / 20 Jahre alter Kulmbacher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Kulmbach. Was einmal im Internet ist, kursiert dort unter Umständen ewig und ist nicht mehr einzufangen. Das ist vielen, vor allem jüngeren Leuten, gar nicht klar. Sie können die Folgen ihres Handels oft nicht abschätzen. Deshalb stecken die entsprechenden Gesetze einen engen Rahmen ab. Das musste jetzt ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann aus Kulmbach erfahren. Er hatte über den Messaging-Dienst Snapchat Kontakt zu einem damals 13-jährigen Mädchen aufgenommen und Nacktbilder sowie Videos verschickt. Vom Amtsgericht wurde er deshalb wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Geldstrafe und zu gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt.

Der junge Mann hatte dem Kind unter anderem intime Fotos von sich geschickt, darunter auch Bilder, die zeigten, wie er an sich Manipulationen vornimmt. Die 13-Jährige schickte dem Angeklagten daraufhin ebenfalls Fotos, die sie in eindeutigen Posen zeigten. Sichtlich beschämt räumte der Handwerker die Vorkommnisse ein. Irgendetwas habe die Sache damals in seinem Kopf ausgelöst, er habe keine Kontrolle mehr über sein Handeln gehabt.

Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen. Er habe Snapchat heruntergeladen und sei dann zufällig auf die 13-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Bayreuth gestoßen. Zunächst habe man sich mit Smalltalk begnügt, doch dann seien die Chats in eine andere Richtung gegangen. Nach einigem Hin und Her hatten sich die beiden sogar zu einer persönlichen Begegnung verabredet.

Das ging allerdings gründlich daneben, denn die Mutter des Mädchens bekam Wind von der Sache und stellte den jungen Mann zur Rede. Weil der sich zuerst wohl nicht so ganz einsichtig gezeigt hatte, drohte sie nicht nur mit der Polizei, sondern schaltete die Beamten dann auch wirklich ein. Irgendwann stand die Kripo vor der Tür des Angeklagten und beschlagnahmte unter anderem sein Smartphone.

Wenn der junge Mann relativ glimpflich davon kam, dann vor allem deshalb, weil das Gericht bei der Urteilsfindung die wesentlich mildere Jugendstrafe anwendete. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender im Sinne des Gesetzes. Weil der junge Mann sowohl unter schulischen Problemen, als auch unter Schwierigkeiten während seiner inzwischen abgebrochenen Lehre litt, verzichtete Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner darauf, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. In diesem Fall wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen, weil nach Erwachsenenstrafrecht schon die Mindeststrafe bei sechs Monaten liegt. Bei der Anwendung von Jugendstrafrecht steht dagegen nicht das Ziel einer Strafe, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Ein weiterer Punkt, der für den Angeklagten sprach, war die Tatsache, dass er sich von pädophilem Gedankengut ganz klar distanziert hatte und sich für sein Handeln sichtlich schämte. Oberstaatsanwalt Jan Köhler hatte dennoch eine Arbeitsauflage von 80 Stunden gefordert. Richter Berner beließ es bei der Hälfte, also bei 40 Arbeitsstunden nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung. Zusätzlich muss der Mann aber 400 Euro an Avalon, der Fachberatungsstelle für die Opfer von sexualisierter Gewalt in Bayreuth, überweisen.

Die heutigen technischen Möglichkeiten und die Reife derer, die sie nutzen, stünden in einem eklatanten Missverhältnis, sagte Berner. Wenn die Bilder erst einmal im Netz sind, könne man sie nicht mehr kontrollieren. Junge Leute könnten nicht abschätzen, was später einmal damit passiert. Berner ging aber auch davon aus, dass die Sache dem Angeklagten als Lehre dienen und er sich nicht mehr auf derartige Chats einlassen wird.

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09.03.2021

Powersound, dröhnender Bass und riskante Fahrweise / Hohe Geldstrafe wegen missglücktem Überholmanöver

Kulmbach. Bei einem schweren Verkehrsunfall am 15. Juli 2019 auf der Kulmbacher Umgehung Höhe Real hatten alle Beteiligten einen Schutzengel. Trotz eines waghalsigen Überholmanövers gab es am Ende außer kleineren Blessuren nur Blechschäden. Die allerdings waren beträchtlich. Der Verursacher, ein heute 22-jähriger Elektriker aus dem Landkreis, wurde jetzt vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 53 Euro (3710 Euro) verurteilt. Zusätzlich muss er seinen Führerschein noch einen Monat lang abgeben und die Kosten des Verfahrens tragen. Billig wird das nicht, zum einen nahm die Verhandlung mehrere Anläufe und benötigte unter anderem einen Kfz-Sachverständigen, außerdem wurde einem sogenannten Adhäsionsantrag stattgegeben. Darin werden zivilrechtliche Ansprüche gleich im Strafverfahren thematisiert. Das bedeutet, der Angeklagte muss wohl auch für die Schäden der anderen Fahrzeuge aufkommen.

Der Angeklagte war mit seinem Pkw kurz nach 20 Uhr auf die Bundesstraße B289 in Richtung Untersteinach aufgefahren und hatte kurz danach ein vor ihm fahrendes Fahrzeug überholt. Ein Kleintransporter kam ihm entgegen, der Fahrer, ein 24-jähriger Mechatroniker aus Mainleus musste in die Eisen steigen, eine nachfolgende 25-jährige Auszubildende konnte daraufhin nicht mehr bremsen und fuhr mit großer Wucht auf den Kleintransporter auf. Obwohl der Unfallverursacher, der 22-jährige Angeklagte dies im Rückspiegel noch beobachtete, setzte er seine Fahrt fort, ohne anzuhalten.

Der Schaden an dem wenige Monate alten Kleintransporter wurde auf rund 18000 Euro beziffert, der Pkw der jungen Frau erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden, der mit rund 8000 Euro angegeben wird. Außer leichten Blessuren, wie Schürfwunden und Kratzern erlitten beide Unfallbeteiligte keine äußeren Verletzungen. Die Frau war allerdings kurzzeitig ohne Bewusstsein und erlitt einen Schock. Sie musste anschließend drei Wochen lang zuhause bleiben.

Bereits bei einem früheren Verhandlungstermin hatte der Angeklagte angegeben, dass der Gegenverkehr aus seiner Sicht beim Ansetzen des Überholvorgangs noch weit genug entfernt gewesen sei. Den Unfall habe er im Außenspiegel zwar gesehen, doch habe er das Geschehen nicht mit seinem Überholvorgang in einen Zusammenhang gebracht.

Klarheit brachte nun ein Sachverständiger mit einem eigens angefertigten Gutachten. Der Angeklagte habe den Überholvorgang ohne ausreichende Sicht gestartet, sagte er. Außerdem hätte der Angeklagte noch genügend Zeit gehabt, den Überholvorgang abbrechen zu können. Zur Untermauerung seiner Aussage hatte der Sachverständige umfangreiche Computersimulationen im Gerichtssaal gezeigt und eine ganze Reihe komplizierter Berechnungen angefertigt.

Die Zeugen wurden ebenfalls bereits beim zurückliegenden Termin gehört. Dabei sagte der Fahrer des Transporters aus, dass es ohne seine Vollbremsung zum Frontalzusammenstoß gekommen wäre. Die Auszubildende, die auf den Transporter auffuhr, konnte nach dem Zusammenstoß gar nicht aus eigener Kraft aussteigen, so tief saß der Schock. Bei ihr hatte sogar der Airbag ausgelöst. Eine interessante Aussage kam vom Fahrer des Fahrzeugs, das der Angeklagte überholt hatte. Er sah später in Untersteinach den Unfallverursacher wieder und stellte fest, dass aus dem Fahrzeug des jungen Mannes Powersound und dröhnende Bässe nach außen drangen. Der Zeuge hatte sich auch das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt und es der Polizei gemeldet.

Die letztlich auch verhängte Geldstrafe hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert. Der Angeklagte habe aus Gleichgültigkeit den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos überholt, sagte der Anklagevertreter. Verteidiger Till Wagner dagegen forderte Freispruch und ging von einem Augenblickversagen seines Mandanten aus. „Er hat es einfach falsch eingeschätzt und dachte, er kommt vorbei“, lautete die Erklärung des Verteidigers.

Dem widersprach Richter Christoph Berner in der Urteilsbegründung energisch. Der Angeklagte habe über eine Sichtweite von 350 Metern verfügt, notwendig wären 850 Meter und damit mehr als das doppelte gewesen, sagte er. Somit hätte er den Überholvorgang gar nicht beginnen dürfen.

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05.03.2021

Familienstreit statt Familienfest / Sohn hatte Messer nach dem Vater geworfen

Kulmbach. Immer öfter landen Familienstreitigkeiten vor Gericht. Aber nicht etwa vor dem Familiengericht, sondern vor dem Strafrichter. Jetzt musste sich ein 22-jähriger Auszubildender aus dem Landkreis verantworten, weil er unter anderem ein Messer nach seinem Vater geworfen haben soll. In der Verhandlung stellte sich das Ganze dann aber doch nicht so dramatisch dar, wie es zunächst klingt. Der Messerwurf wurde sogar eingestellt.

Für den Ostersonntag 2020 hatten alle Beteiligten ein schönes Familienfest geplant. Doch es kam grundlegend anders, alles lief komplett aus dem Ruder. Vater und Sohn gerieten nach kürzester Zeit in Streit, was darin endete, dass der 22-Jährige seinem Vater ein Messer und ein Trinkglas nachgeworfen hatte. Doch damit nicht genug. Der Vater und seine Lebensgefährtin holten die Polizei. Als die Beamten drei Mann hoch mit Hund eintrafen, wollte der Angeklagte sie mit dem Handy filmen. Das gefiel wiederum den Beamten nicht und so entstand ein Gerangel, in dessen Folge zwei Polizisten zu Boden gingen, ehe der Angeklagte gefesselt werden konnte.

Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn sei damals recht angeschlagen gewesen, erklärte Verteidiger Christian Kreitmaier im Namen seines Mandanten. Dennoch habe er sich auf Ostern mit dem Vater gefreut. Doch es sollte anders kommen. Der Vater wollte den Sohn aus dem Haus werfen. Daraufhin sei die Situation eskaliert. Ein Messer und ein Glas seien tatsächlich geflogen, doch keinesfalls gezielt, sondern meilenweit daneben. Das Messer sei im Gebüsch gelandet, das Glas zehn Meter daneben. Eine Verletzungsabsicht habe aber zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.

Auch die Widerstandshandlungen beim anschließenden Polizeieinsatz seien längst nicht so dramatisch gewesen, wie in der Anklageschrift vorgetragen. Nur wenige Sekunden habe sein Mandant aus einem Fenster des oberen Stockwerks gefilmt, als die Polizeibeamten eintrafen. Dann sei es zu einem beiderseitigen Missverständnis gekommen. Die Polizisten hätten lediglich verlangt, warum auch immer, die Aufnahme löschen, der Angeklagte habe dagegen gedacht, die Beamten wollten ihm das Handy abnehmen. Das folgende Gerangel bestritt der Angeklagte nicht, er stellte aber auch unmissverständlich fest, dass es von ihm aus keine aktive Gegenwehr gegeben habe. „Es tut mir sehr leid, dass es zu diesem Einsatz kommen musste“, entschuldigte sich der Angeklagte noch im Gerichtsaal.

Wenn die angeklagten Messer- und Gläserwürfe schließlich doch eingestellt wurden, dann vor allem deshalb, weil der Vater davon gar nichts mitbekommen hatte. Er band zu dem Zeitpunkt gerade seine Schuhe. Außerdem waren sich alle Beteiligten einig, dass es sich um eine rein familiäre Angelegenheit gehandelt habe, die damaligen Probleme seien mittlerweile aus der Welt geschafft worden. Vor Gericht berief sich der Vater auf sein Aussageverweigerungsrecht. Seine damals ebenfalls mitanwesende Lebensgefährtin sagte aus, dass sie zwar erschrocken sei, dass das Messer aber tatsächlich weit neben ihrem Partner gelandet sei.

Beim anschließenden Polizeieinsatz hatte der Angeklagte selbst einige Blutergüsse erlitten. Wie er dafür bestraft wird, wird sich zeigen, die Verhandlung wird fortgesetzt.

Bleibt noch zu berichten, dass der Vater seine Strafanzeige zurückgezogen hat, und, dass sich alle Beteiligten längst wieder vertragen. „Wir haben uns schon lange wieder ausgesprochen“, so der Angeklagte und die Lebensgefährtin des Vaters ergänzte: „Wir haben mittlerweile ein gutes Verhältnis, besuchen und gegenseitig und kochen sogar miteinander.“ Vielleicht feiern sie auch das kommende Osterfest miteinander.

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04.03.2021

Katzenelend im Landkreis / Tiere waren abgemagert und ausgezehrt: Halterin zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Weil sie 47 Katzen auf ihrem Anwesen gehalten hat und die meisten davon schwer erkrankt, abgemagert und ausgezehrt waren, ist eine 61-jährige Frau aus dem Landkreis ursprünglich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (900 Euro) verurteilt worden. Dagegen legte sie Einspruch ein, der jetzt vor dem Amtsgericht in Kulmbach verhandelt wurde. Mit Erfolg: Wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz kam sie nun mit 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (600 Euro) davon. Grund für die Reduzierung der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe ist, dass die Frau nachweislich am Existenzminimum lebt.

Nach entsprechenden Hinweisen hatte das Veterinäramt am 4. Februar des vergangenen Jahres die 47 Katzen auf dem Anwesen der Frau entdeckt. 39 davon nahmen die Kontrolleure kurzerhand mit. 21 Katzen waren total abgemagert. Insgesamt 31 litten an teilweise chronischen Erkrankungen, wie einer schmerzhaften Maulschleimhauentzündung oder hochgradigen eitrigen Ohrenentzündungen. Bei drei Tieren war es notwendig, sie sofort einzuschläfern. Als Grund für die miserablen Zustände, in denen sich die Katzen befanden, stellten die Veterinäre des Landratsamtes eindeutig mangelhafte hygienische Bedingungen fest.

Die Angeklagte erklärte während der Verhandlung, dass die Tiere von verschiedenen Bauerhöfen stammten. Dort habe sie die Katzen eingesammelt und auf eigene Kosten behandeln lassen. Auf ihrem Anwesen habe sie dann die weitere Behandlung auf Homöopathie umgestellt. Bei vielen der Tiere sei es lange nicht klar gewesen, woran sie leiden. Sie habe alles Menschenmögliche getan, um zu helfen. „Nur der liebe Gott weiß, was gelaufen ist“, sagte sie. Dabei habe sie zu keinem Zeitpunkt Hilfe von Dritten, auch nicht vom Amt bekommen. Die Frau stellte auch heraus, dass sie sich bereits seit 40 Jahren mit Tieren beschäftige. Wenn sie nun ein Urteil akzeptiere, dann nur, damit sie endlich mit der Sache abschließen könne, so die Angeklagte, die damit andeutete, dass sie ihrer Meinung nach wohl schon ein wenig zu Unrecht auf der Anklagebank sitze.

Wenn Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil letztlich die Geldstrafe doch um ein Drittel reduzierte, dann nur deshalb, weil die Frau vom Hartz-IV-Regelsatz und damit am Existenzminimum leben muss. In einem solchen Fall ist eine Tagessatzhöhe von zehn Euro bei den meisten Gerichten obligatorisch. Dazu kommt, dass die Angeklagte bislang nicht ein einziges Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Allerdings, und auch das sagte die Richterin in der Urteilsbegründung, seien hohe Behandlungskosten entstanden, weil eine Vielzahl von Katzen betroffen war. Der Vertreter der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer noch eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (700 Euro) gefordert. Nun muss die Frau nun auch noch die Prozesskosten bezahlen.

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25.02.2021

Kinderpornos auf dem PC / 41-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach kam mit Bewährungsstrafe davon

Kulmbach. Wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischen Bilder und Videos hat das Amtsgericht einen 41-jährigen Mann aus dem Kulmbacher Landkreis zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der Angeklagte 3000 Euro an die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Avalon in Bayreuth zahlen und er darf eine bereits begonnene psychotherapeutische Behandlung nicht eigenmächtig abbrechen.

Über eine halbstaatliche Organisation in Amerika, in der sich Messaging-Dienste, Softwareunternehmen und staatliche Ermittler zusammengeschlossen haben, waren die deutschen Fahnder auf den Mann aus dem Kulmbacher Land gekommen. Die amerikanischen Ermittler hatten die Dateien mit den auffälligen Inhalten festgestellt und die IP-Adresse des Angeklagten den deutschen Kollegen übermittelt.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Juni des vergangenen Jahres fanden sie auf verschiedenen Speichermedien, wie externen Festplatten, über 4000 Bilder mit eindeutig kinderpornographischem Bezug. Zusätzlich wurden rund 900 Videodateien mit ebenfalls kinderpornographischem Inhalt sichergestellt. Sie hatten eine Spielzeit von über 50 Stunden. Über eine externe Sachverständigenfirma konnte die Polizei nachvollziehen, dass der Mann auch selbst über bestimmte Internetplattformen verschiedene Bilder hochgeladen hatte.

Über seinen Verteidiger Tobias Liebau aus Bayreuth ließ der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang einräumen. Sein Mandant habe bereits aus eigenem Entschluss eine Therapie bei einem Psychiater begonnen. Dem entschädigungslosen Einzug seines PCs, der externen Festplatten und seiner Mobiltelefone stimmte er noch im Gerichtssaal zu.

Gegenüber den Beamten hatte der Angeklagte anfangs noch versucht zu leugnen und behauptet, dass er keine kinderpornographischen Bilder besitzt. Er betreibe ein offenes W-LAN, in das sich auch ein anderer hätte einwählen können, behauptete der Mann nach Angaben des Sachbearbeiters von der Kriminalpolizei in Bayreuth. Doch schon bald konnten die Beamten den Angeklagten überführen, zu erdrückend war die Beweislast.

Eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren beantragte Staatsanwalt Eik Launert, während Verteidiger Liebau zwölf Monate als ausreichend einstufte. Mit ihrem Urteil wählte Richterin Sieglinde Tettmann die goldene Mitte. Als Hauptgrund für die Bewährung nannte sie das Geständnis des Mannes, mit dem eine „umfangreiche und unschöne Beweisaufnahme“ erspart werden konnte. Ohne Geständnis hätten alle Beteiligten sämtliche der unappetitlichen Bilder und Videos sichten müssen, was wahrscheinlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch genommen hätte.

Die Bewährungsstrafe sei auch deswegen gerechtfertigt, weil der Angeklagte gezeigt habe, dass er an sich arbeite und eine entsprechende Therapie begonnen habe. Die muss er allerdings laut richterlichem Urteil nun auch fortsetzen und darf sie auf keinen Fall von sich aus beenden. Ebenso muss er die 3000 Euro an Avalon zahlen. Macht er das nicht, muss er mit einem Widerruf der Bewährung rechnen. Die wahrscheinlich schwerste Strafe für den Angeklagten hat allerdings nicht das Gericht, sondern die Ehefrau des Mannes ausgesprochen. Sie hatte sich bereits von ihm getrennt.

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25.02.2021

Per ICE von Köln nach Kulmbach: Ohne Ticket war schon in Bonn Endstation / Geldstrafe wegen Schwarzfahrens - 28-Jährige muss 700 Euro bezahlen

Kulmbach. Eigentlich wollte sie die rund 450 Kilometer von Köln nach Kulmbach fahren. Doch schon nach etwa 30 Kilometern war in Bonn Endstation. Ein Kontrolleur der Deutschen Bahn hatte die 28-jährige Frau aus Kulmbach beim Schwarzfahren mit dem ICE erwischt. Vor dem Amtsgericht in Kulmbach wurde sie deshalb jetzt wegen „Erschleichens von Leistungen“ verurteilt. Statt der knapp 100 Euro für die einfache Fahrt muss sie nun eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro (70 Tagessätze zu jeweils zehn Euro) bezahlen.

Die junge Frau steht nicht nur unter Betreuung, sie gab auch zu, drogenabhängig zu sein. Deshalb habe sie sich eine entsprechende Therapieeinrichtung im Raum Köln ansehen wollen, in die sie wahrscheinlich schon bald umziehen wird. Ein entfernter Bekannter hatte sie nach Köln gefahren. Doch der Mann scheint nicht der zuverlässigste gewesen zu sein. Nach der Besichtigung war er plötzlich weg und kam nicht wieder. „Er hat mich einfach an einer Tankstelle sitzen gelassen“, sagte die Frau, die kein Geld einstecken hatte und die derzeit noch an einer stationären Entwöhnungsbehandlung in der Suchtklinik Hochstadt teilnimmt. Also machte sie sich auf zum Kölner Hauptbahnhof und bestieg den ICE in Richtung Nürnberg, um wieder nach Hause zu kommen.

10,60 Euro hätte die Fahrt von Köln nach Bonn gekostet, sagte der Zugbegleiter, der die Frau erwischt hatte. 60 Euro fordere die Bahn jetzt zusätzlich von ihr, denn zum Fahrpreis komme noch eine Art „Fangprämie“ dazu. Der Zugbegleiter wusste auch, dass die Frau nach ihrem Rauswurf später von einem Verwandten aus Kulmbach abgeholt wurde.

Wegen verschiedener Drogendelikte war die von Hartz-IV lebende Angeklagte schon in der Vergangenheit immer wieder aufgefallen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zuletzt wurde sie erst vor wenigen Monaten mit Betäubungsmitteln erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Jetzt forderte Staatsanwalt Eik Launert 80 Tagessätze, schließlich sei die letzte Verurteilung noch gar nicht so lange her. Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach sah dagegen 50 Tagessätze als ausreichend an. Richterin Sieglinde Tettmann urteilte auf 70 Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes liegt bei Hartz-IV-Empfängern obligatorisch bei zehn Euro. Die Angeklagte habe spontan gehandelt, habe von Anfang an alles zugegeben und sei ohne Geld weit weg von zuhause sitzen gelassen worden, das alles hielt ihr Tettmann zu Gute.

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25.02.2021

Trunkenheitsfahrt kommt Handwerker teuer zu stehen / Angeklagter wollte an der Tankstelle Bier holen

Kulmbach. Mit seinem Fahrrad war ein Handwerker aus dem Landkreis am 18. Juli zu mitternächtlicher Stunde auf dem Weg zur nächsten Tankstelle, um Bier zu besorgen. Problem dabei: er hatte bereits kräftig getankt und fast 1,9 Promille Alkohol im Blut. Bei Kauerndorf geriet der Radfahrer in eine Polizeikontrolle. Weil er bereits kurz vorher dort schon einmal mit seinem Pkw aufgetaucht war, wurde er nun gleich wegen zweier Fälle der Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Richterin Sieglinde Tettmann entschied auf eine relativ hohe Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (6300 Euro). Doch damit nicht genug: der Angeklagte muss außerdem für eineinhalb Jahre auf seinen Führerschein verzichten.

Die Beamten hatten an der Kontrollstelle ein Fahrzeug angehalten, bei dem eines der Abblendlichter nicht funktionierte. Mit vereinten Kräften versuchten die Polizisten und der Fahrzeuglenker, das Licht herzurichten. Da kam der Angeklagte mit seinem Pkw angefahren und wollte helfen. Doch die Beamten schickten ihn kurzerhand wieder weg. Keiner der Beamten hatte bemerkt, dass der Angeklagte bereits hochgradig alkoholisiert war. „Uns ist nichts aufgefallen, sonst hätten wir ihn ja nicht weiterfahren lassen“, sagte ein Polizist.

Wäre der Angeklagte nun zuhause geblieben, wäre die Trunkenheitsfahrt niemals ans Licht gekommen. Dummerweise war ihm aber das Bier ausgegangen, so dass er sich kurzerhand entschied, noch einmal mit dem Fahrrad zur Tankstelle zu fahren, um Nachschub zu besorgen. Wieder musste er an der Polizeikontrolle vorbei, doch diesmal schnappte die Falle zu.

„Als wir ihn anhielten, verhielt er sich aggressiv und war sehr auf Konfrontation aus“, sagte einer der Beamten. Ein freiwilliger Alkoholtest sei vehement abgelehnt worden, erinnerte sich sein Kollege. Also brachte man den Angeklagten zum Bluttest ins Krankenhaus Stadtsteinach. Das Ergebnis von exakt 1,87 Promille bedeutete absolute Fahruntüchtigkeit.

Zunächst versuchte sich der Handwerker vor Gericht herauszureden. Er habe zwar vier halbe Bier im Laufe des vorangegangenen Tages getrunken, jedoch auf den gesamten Tag verteilt, dazwischen habe er immer etwas gegessen, so dass er nie und nimmer fast 1,9 Promille haben könne, sagte er. Wenn der Wert später bei der Kontrolle mit dem Fahrrad so hoch war, dann nur deshalb, weil er unmittelbar davor zuhause eine halbe Flasche Scotch Whisky geleert habe.

Diese Taktik sollte aber nicht aufgehen, zumal Richterin Tettmann und Staatsanwalt Eik Launert ein Sachverständigengutachten in den Raum stellten. Nach langem Hin und Her und einem ausführlichem Rechtsgespräch ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Christoph Müller erklären, dass die Höhe der Werte zwar nicht ganz nachvollziehbar seien, die Vorwürfe aber im Sinne der Gesamtbetrachtung eingeräumt würden. Zumindest ein teures Sachverständigengutachten hatte sich der Mann damit erspart.

Problem bei der Sache war aber, dass er bereits neun Vorstrafen in seinem Register hatte, darunter zwei Trunkenheitsfahrten, drei Fahrten ohne Führerschein und ohne Versicherung, aber auch eine Drogengeschichte und eine vorsätzliche Körperverletzung. Fast ein Jahr lang musste der Mann bereits im Gefängnis verbringen.

Staatsanwalt Launert beantragte dennoch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine zusätzliche Geldauflage von 3000 Euro. Verteidiger Müller plädierte dagegen auf eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen. Mit ihrem Urteil von 180 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro ging Richterin Tettmann weit darüber hinaus. Der Angeklagte habe mannigfaltige einschlägige Vorstrafen, sagte sie. „Wenn er so weiter macht, besteht die Gefahr, dass er wieder mit dem Gesetz in Konflikt gerät.“ Auch an der Führerscheinsperre von eineinhalb Jahren führe kein Weg vorbei: „Dass bei so etwas der Schein weg ist, ist ja klar“, so Tettmann und bereitete den Mann schon einmal darauf vor, dass er bei dieser Vorgeschichte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wohl auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) machen müsse.

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25.02.2021

Diebstahl kommt Hartz-IV-Empfänger teuer zu stehen / Aufmerksamer Verkäufer hatte Ladendieb beobachtet

Kulmbach. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (900 Euro) muss ein 60 Jahre alter Mann aus dem Landkreis den Diebstahl eines Kopfhörers im Wert von knapp 30 Euro büßen. Der arbeitslose Maurer hatte am 18. August des vergangenen Jahres in einem Verbrauchermarkt in der Albert-Ruckdeschel-Straße den Kopfhörer aus der Verpackung genommen und war ohne zu bezahlen durch die Information nach draußen gegangen. Dabei hatte ihn nicht nur ein Verkäufer beobachtet, sondern auch eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

Er habe den Kopfhörer für sein Handy benötigt, aber kein Geld gehabt, also habe er die Ware kurzerhand eingesteckt, bekannte sich der Mann vor Gericht schuldig. „Den Kopfhörern konnten wir nicht mehr verkaufen, und mussten ihn abschreiben“, sagte der Verkäufer. Auch im Markt habe der Angeklagte gleich zugegeben, dass er geklaut habe. Viel mehr blieb ihm aber auch nicht übrig.

Allerdings war es nicht der erste Diebstahl des 60-Jährigen. Im Laufe der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte hatte er es auf ein umfangreiches Strafregister mit insgesamt elf Eintragungen gebracht. Mehrfach wegen Diebstahls, aber immer wieder auch wegen Trunkenheit im Verkehr wurde er bereits zu Geldstrafen verurteilt.

Eine Bewährungsstrafe von drei Monaten forderte Staatsanwalt Eik Launert wegen des umfangreichen Vorstrafenregisters und wegen der Tatsache, dass die Ware nicht mehr verkauft werden konnte. Zusätzlich beantragte der Anklagevertreter 100 gemeinnützige, unentgeltliche Arbeitsstunden.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied dagegen auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Weil der Angeklagte derzeit von Hartz-IV-Leistungen am Existenzminimum leben muss, setzte sie den Tagessatz auf zehn Euro an. Sie rechnete dem Angeklagten zu Gute, dass er tatsächlich kein Geld besaß, die Tat eingeräumt hatte und das Diebesgut einen relativ geringen Wert hatte.

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23.02.2021

Mit gefälschten Rezepten gegen Angststörungen / Keine Strafe trotz krimineller Energie – 20-Jähriger muss zur ambulanten psychotherapeutischen Betreuung

Kulmbach. Der Vorwurf wog schwer: ein 20-Jähriger soll im Darknet täuschend echt aussehende Rezeptvordrucke bestellt und darauf mit dem Namen seiner damaligen Hausärztin unterschrieben haben. Dann verordnete sich der Auszubildende selbst Schmerzmitteln und ein Psychopharmaka. Letzteres löste er in der Kasendorfer Apotheke ein. Der Schwindel flog natürlich auf und so landete der junge Mann wegen Urkundenfälschung vor dem Jugendrichter. Wenn er am Ende ohne Geld- oder Freiheitsstrafe davon kam, dann deshalb, weil einmal aufgrund erheblicher Reifeverzögerungen das wesentlich mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Zum anderen sah das Gericht, dass sich der Angeklagte aufgrund akuter Angststörungen in einer absoluten Notlage befand. Allerdings ordnete Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner die Teilnahme an einer ambulanten psychotherapeutischen Betreuung an.

„Ich wollte so schnell wie möglich runter von den Zeug“, sagte der 20-Jährige. Doch als seine Hausarztpraxis das Mittel von jetzt auf gleich absetzten wollte, ging ihm das dann doch zu schnell. Er habe extreme Angst gehabt, seine Ausbildungsstelle zu verlieren, wenn er wieder eine Panikattacke bekomme. Der Auszubildende berichtete von heftigen Krampfanfällen und von Todesangst. „Mit schnürt es den Hals zu“, sagte er. Deshalb er die Psychopharmaka dringend benötigt.

Beim Surfen auf den Seiten verschiedener Online-Apotheken sein er dann auf einer Seite gelandet, die ganz klar dem Darknet zuzuordnen ist. Unter falschem Namen bestellte er dort einige Rezeptvordrucke, die auch eine Art Stempel seiner Kulmbacher Hausarztpraxis trugen. Er unterzeichnete die „Rezepte“ und fuhr, damit es weniger auffällt, zur Einlösung nach Kasendorf. Aus heutiger Sicht nannte er es einen Glücksfall, dass der Schwindel daraufhin aufgeflogen war. „Sonst wäre ich nicht so schnell weggekommen, von dem Zeug“. Er habe sich selbst beweisen wollen, dass er es schaffe, sagte er. Deshalb war er von sich aus in eine Entzugsklinik gegangen, wo schon ein kurzer Aufenthalt genügte. Seitdem habe er nichts mehr genommen.

Woher die Angststörungen aller Wahrscheinlich nach kamen, stellte sich beim Blick in das Vorstrafenregister des Angeklagten schnell heraus. Er war trotz seiner jungen Jahre schon sechsmal mit der Justiz in Konflikt geraten. Jedes Mal wegen irgendwelcher Drogengeschichten. Einen Jugendarrest musste er schon absitzen, zu Sozialstunden wurde er schon verurteilt und ein Fahrverbot hatte er auch schon bekommen. Das sei aber nun alles vorbei, beteuerte er. Er habe sich von den falschen Freunden komplett gelöst. Die Augen geöffnet haben dürfte ihn wohl auch, dass er von einem früheren Bekannten brutal zusammengeschlagen wurde, als er vor Gericht gegen ihn aussagte.

Staatsanwalt Christopher Feulner forderte trotzdem neben der psychotherapeutischen Gesprächstherapie eine Geldauflage von 600 Euro. Schließlich habe der Angeklagte eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, indem er die Mittel unter falschem Namen im Darknet bestellte und dann auch noch außerhalb von Kulmbach einlöste.

Das sah Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner anders. Im Jugendstrafrecht gehe es darum, erzieherisch auf den Angeklagten einzuwirken. Das sei am besten mit einer psychotherapeutischen Gesprächstherapie möglich. Eine Geldauflage werde dagegen keine Wirkung haben, da sie der Azubi aufgrund seiner geringen Vergütung ohnehin nicht bezahlen könne und er jetzt schon auf die Unterstützung durch den Vater angewiesen sei. Der Richter sah auch die schwierige Lage, in der sich der 20-jährige befunden habe. Letztlich sei es ihm ja darum gegangen, seine Ausbildungsstelle zu behalten. Durch die freiwillige Einweisung zu einer Entgiftungsmaßnahme sehe er auch, dass dem jungen Mann der Ernst der Lage durchaus bewusst sei.

Strafe genug dürfte für ihn sein, dass sein Computer von Amts wegen eingezogen wurde, weil er als Tatmittel galt. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

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18.02.2021

Schüsse aus dem Schlachthaus / 55-jähriger Handwerker hielt Harsdorf stundenlang in Atem – Bewährungsstrafe wegen Widerstands und verbotenem Waffenbesitzes

Harsdorf/Kulmbach. Den 2. März des zurückliegenden Jahres werden viele Harsdorfer wohl nicht so schnell vergessen. Halb Harsdorf war aufgeschreckt, weil sich ein 55-jähriger Handwerker nach einem Familienstreit in seinem Häuschen verschanzt hatte und wild um sich schoss. Erst nach fast fünf Stunden konnte ein Sondereinsatzkommando der Polizei nachts um 1.30 Uhr die Sache friedlich beenden. Jetzt musste sich der Mann wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen verbotenem Waffen- und Munitionsbesitzes vor Gericht verantworten.

Zunächst klang die Meldung am 2. März um 21.21 Uhr ganz harmlos. Es ging um einen Familienstreit, der sich im Nachhinein als völlig unbegründet erwies. Trotzdem drohte der Mann, offensichtlich gesundheitlich stark beeinträchtigt und noch dazu alkoholisiert, damit, sich das Leben zu nehmen. Also verschanzte er sich in einem ehemaligen Schlachthaus und beleidigte lautstark die eintreffenden Polizeibeamten. Als er aber plötzlich mehrfach mit einem Revolver aus dem Fenster schoss, war den Beamten vor Ort der Ernst der Lage klar. Sofort forderten die ein Sondereinsatzkommando der Polizei an.

Das SEK stellte später ein komplettes Waffenarsenal in dem Schlachthaus sicher, darunter neun Kampfmesser, ein Samurai-Schwert, eine Soft-Air-Waffe, ein Beil, den Revolver und jede Menge täuschend echte Spielzeugpistolen. Der Angeklagte wurde in Handschellen abgeführt und in das Bezirkskrankenhaus eingeliefert, das er nach ein paar Tagen allerdings relativ schnell wieder verlassen konnte.

Nun saß er also auf der Anklagebank und wusste gar nichts mehr. Er habe kurz nach dem Vorfall seinen zweiten Schlaganfall erlitten. Erst im Bezirkskrankenhaus habe er damals erfahren, was er alles angerichtet habe. „Ich kann mich wirklich an nichts mehr erinnern“, sagte er sichtlich geknickt, wunderte sich aber noch immer über den Aufwand, den die Polizei damals wegen ihm betrieben hatte.

Als Zeugen waren einige Polizisten geladen. Sie alle beschrieben den Einsatz alles andere als alltäglich. „Es war eine echte Ausnahmesituation“, sagte ein 34 Jahre alter Kommissar aus Kulmbach. „Das war wirklich nicht ohne“, so ein Beamtin der Polizeiinspektion Kulmbach. Eine Polizisti aus Stadtsteinach räumte ein, dass sie das Geschehen nachts noch immer verfolge. „Ich habe ja schon einiges erlebt, aber das war schon eine echte Hausnummer“, so die Frau.

Die letztlich auch verhängten zehn Monate auf Bewährung hatte bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer beantragt. Die Anklagevertreterin hielt dem Mann dabei zu Gute, dass er alkoholbedingt enthemmt und in einer Ausnahmesituation gehandelt habe, und, dass ein möglicher Suizid im Raum stand. Auch die Entschuldigung des Mannes bei allen Polizeibeamten im Gerichtssaal spreche für den Angeklagten, der ohne Verteidiger erschienen war. Wenn die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden könne, dann vor allem deshalb, weil der Angeklagte bis auf ein Straßenverkehrsdelikt noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war und weil er gesundheitlich angeschlagen sei.

Das sah auch Richterin Sieglinde Tettmann so. Zusätzlich zu den zehn Monaten auf Bewährung setzte sie eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro oder alternativ 100 unentgeltliche Arbeitsstunden fest. Das aufgefundene Waffenarsenal gebe schon zu denken, sagte die Richterin. Gleichwohl stehe der Angeklagte in Arbeit und sei familiär eingebunden, was für eine Bewährung spreche. Ob der Filmriss beim Angeklagten wirklich auf seine Krankheit oder auf Verdrängung zurückzuführen sei, könne nicht genau festgestellt werden. Sicher aber sei: „Die Sache war nicht ohne.“

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18.02.2021

Beleidigung nach Hundeattacke / „Schlampe“ kostete 800 Euro – Verteidiger kritisierte FFP2-Maske der Zeugin

Kulmbach. Die Kinder, vier und sieben Jahre alt, haben einen Riesenschreck bekommen, als im September in Kulmbach zwei Mischlingshunde plötzlich laut bellend aus einem Gartengrundstück heraus auf sie zurasten. Die Kinder fingen an zu weinen und klammerten sich an ihrer Mutter fest. „Diesen Weg an dem Grundstück vorbei kann ich heute mit den Kindern nicht mehr gehen, solche Angst haben sie“, sagte die Mutter vor Gericht. Dort trafen jetzt die Frau und der Hundehalter wieder aufeinander, weil der Halter, ein 24-jähriger Arbeiter aus Kulmbach, die Mutter wegen des Vorfalls als „Schlampe“ bezeichnet haben soll. 

In der Verhandlung stand Aussage gegen Aussage. Der Vorfall mit den Hunden sei zutreffend, sagte der Angeklagte, das Wort „Schlampe“ sei aber nicht gefallen. Die Frau dagegen blieb bei ihrer Aussage, der Angeklagte habe laut gesagt: „Ich bring den Hund rein, bevor ich die Schlampe umbringen muss“.

Sie sei mit den Kindern spazieren gegangen, als die Hunde bellend auf sie zurasten, berichtete die Mutter der Kinder. Als der Halter dazukam habe er die Hunde weggeführt, sei aber gar nicht auf sie und ihre Kinder eingegangen. „Der hat uns völlig ignoriert“, sagte die Frau. Dabei hätte sie ihn aber gerne zur Rede gestellt. „Ich hätte von ihm Einsicht erwartet“, so die Zeugin. Schließlich würden die Hunde dort öfter durch die Gegend streunen. „Das geht halt einfach nicht“, so die Mutter weiter. Sie war sogar noch einmal tags darauf zu dem Mann gekommen, um ihm die Gelegenheit einer Entschuldigung zu geben, doch auch da habe er sie nur ignoriert. Da erst habe sie die Anzeige erstattet.

Die Frau habe wegen den Hunden lautstark herumgebrüllt, sagte dagegen der Angeklagte in seiner Vernehmung. Die Hunde hätten gebellt und er habe sie daraufhin weggeführt, aber das sei es dann auch schon gewesen. Zu einer Beleidigung sei es nicht gekommen, war sich der Mann ganz sicher. Er hatte deshalb bereits einen Strafbefehl über 800 Euro wegen der Beleidigung erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Auf das Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro zu Gunsten des Tierheims einzustellen ging er auch nicht ein. Er habe die Frau nicht beleidigt, das Wort „Schlampe“ sei nicht gefallen, beteuerte er.

Wenig zur Wahrheitsfindung beitragen konnte die Ehefrau des Angeklagten. Sie hatte den Streit zwar vom Fenster aus verfolgt, konnte aber nicht sicher sagen, ob sie auch wirklich alles gehört hatte. Schließlich hätten die Kinder geweint, die Hunde gebellt und die beiden erwachsenen Personen seien laut gewesen.

So unterschiedlich die Auffassungen der Beteiligten waren, so unterschiedlich fielen auch die Plädoyers aus. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Sachverhalt bestätigt, sie forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 53 (!) Euro (1590 Euro).

Ganz anders Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach. Er sah den Sachverhalt alles andere als bestätig und beantragte einen Freispruch nach dem Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“). Die Mutter der Kinder habe durchaus Belastungseifer gezeigt, weil sie die Anzeige ihren eigenen Worten zufolge „schon aus Prinzip“ erstattet habe.

Außerdem rügte der Rechtsanwalt, dass die Zeugin während der Vernehmung ihre FFP2-Maske aufbehielt. Rechtlich sei dies zwar nicht zu beanstanden, doch könne er als Verteidiger die Aussage nicht richtig einschätzen, wie er keine Mimik wahrnehmen kann. Dies aber wäre gerade im vorliegenden Fall sehr wichtig gewesen. „Die Gesichtszüge einer Zeugin sind entscheidend für die Einordnung ihrer Aussage“, so der Verteidiger. Tatsächlich weist Richterin Tettmann jeden Zeugen zu Beginn seiner Aussage daraufhin, dass er im Zeugenstand die Maske abnehmen könne, wenn er möchte, dies aber nicht unbedingt tun müsse. Dass ein Zeuge seine Maske dann wirklich aufbehält, ist allerdings extrem selten.

Mit ihrem Urteil von 20 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro blieb Richterin Tettmann weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die ausgesprochene Geldstrafe entsprach exakt dem ursprünglichen Strafbefehl. Zweifel, dass die Zeugin nicht die Wahrheit sagt, habe sie keine, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie hielt dem Angeklagten aber trotzdem zu Gute, dass er in der Situation erheblich gestresst gewesen sei und sich deshalb eben kurzzeitig nicht mehr habe beherrschen können.

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12.02.2021

Aus Frust an Transporter der Johanniter ausgetobt / 24-jähriger Kulmbacher kam noch einmal mit Bewährung davon

Kulmbach. Weil er sich aus Frust an einem Fahrzeug der Johanniter-Unfallhilfe regelrecht ausgetobt hatte, wäre ein 24-jähriger Handwerker aus Kulmbach beinahe hinter Schloss und Riegel gekommen. Nur weil zwei Geldstrafen aus früheren Verurteilungen erst nach dem Ausraster verhängt und bereits teilweise bezahlt wurden, kam der Angeklagte noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon. Wegen Sachbeschädigung verurteilte ihn das Kulmbacher Amtsgericht zu fünf Monaten. Zusätzlich muss er eine Geldauflage von 1500 Euro an den Bewährungshilfeverein „Fähre e.V.“ überweisen.

Nachdem seine Freundin kurz zuvor mit ihm Schluss gemacht hatte, ertrank der 24-Jährige zunächst seinen Frust im Alkohol. Zuhause angekommen parkte ausgerechnet ein Kleinbus der Johanniter-Unfallhilfe vor seiner Wohnung. Mehrfach trat er mit seinem fußballerisch gestählten Fuß von verschiedenen Seiten so heftig dagegen, dass ein Sachschaden von rund 2500 Euro entstand.

Er habe gar nicht gesehen, dass es ein Fahrzeug der Unfallhilfe war, sagte der Handwerker vor Gericht. Jedenfalls habe der Kleinbus so eng vor der Gartentür geparkt, dass er mit seinem Kasten Bier kaum mehr durchgekommen sei. Dann gab es offensichtlich einen Filmriss, denn das Nächste, was der Mann wusste, ist, dass er von der Polizei geweckt wurde.

Die Beamten hatte eine aufmerksame Nachbarin alarmiert. „Wir saßen auf der Terrasse und haben plötzlich laute Schläge gehört“, sagte die 20-jährige Angestellte aus der Nachbarschaft. Dann habe sie den Angeklagten beobachtet, wie er mehrere Male gegen die Seite des Fahrzeugs getreten hatte. Sie habe noch „hey“ gerufen, was der Angeklagte mit beleidigenden Ausdrücken quittierte.

Der Fahrer der Johanniter, der das Auto, wie schon oft zuvor, dort abgestellt hatte, bekam von dem Vorfall gar nichts mit. Er saß in seiner Wohnung in der Nachbarschaft und hörte über Kopfhörer Musik. Erst als ihm die Nachbarin eine Messenger-Nachricht übermittelte, wurde er auf das geschehen aufmerksam.

Problem bei der Strafzumessung war, dass der 24-Jährige bei der Justiz alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist. Trotz seines jungen Alters hatte er seit dem Jahr 2012 bereits neun Eintragungen im Vorstrafenregister aufzuweisen. Darunter war auch eine offene Bewährung wegen einer Drogengeschichte. Wegen einer Körperverletzung und einer Beleidigung gab es danach zwei Geldstrafen.

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft ein klarer Fall, dass es diesmal keine Bewährung mehr geben darf. Jede Strafe sei der Versuch, den Angeklagten davon abzuhalten, dass er keine Straftaten mehr begeht. Genau das habe beim Angeklagten bislang nicht funktioniert. Der Anklagevertreter forderte deshalb unter Einbeziehung der beiden Geldstrafen eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung in Höhe von sieben Monaten.

Verteidiger Andreas Piel fand trotzdem auch Gründe, die für eine nochmalige Bewährung sprechen. Sein Mandant habe sich in einer Stresssituation befunden, nehme aus freien Stücken seit einem halben Jahr regelmäßig Termine bei der Suchtberatung wahr, um seine Alkoholproblem in den Griff zu bekommen, und habe mittlerweile eine Lehre abgeschlossen. Piel forderte deshalb sechs Monate mit Bewährung.

Das alles berücksichtigte auch Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil von fünf Monaten auf Bewährung. „Ich gehe davon aus, dass es Ihnen wirklich leid tut“, sagte die Richterin zum Angeklagten und ermahnte ihn gleichzeitig aufzupassen: „Die nächste Krise kommt bestimmt“, sagte sie. Die Geldauflage in Höhe von 1500 Euro kann der junge Mann auch in Arbeitsstunden umwandeln, er müsste dann 150 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weise der „Fähre“ leisten.

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05.02.2021

Showdown am Sportplatz / Junges Pärchen eingekesselt und provoziert – Geldstrafe für Faustschlag

Kulmbach. Es waren Szenen wie im Wilden Westen, am 5. Juli des vergangenen Jahres nachts gegen 2 Uhr zwischen Marktleugast und Marienweiher. Ein 24 Jahre alter Arbeiter aus dem Nachbarlandkreis Hof war gerade mit seiner Verlobten auf dem Heimweg, als er von zwei Fahrzeugen vorne und hinten eingekesselt wurde. In Marienweiher auf Höhe des Sportplatzes kam es mitten auf der Straße zum Showdown. Ein Fahrzeug versperrte dem Pärchen den Weg, der 24-Jährige stieg aus und es kam zu einem Gerangel. Weil er in der Folge einen anderen niedergeschlagen haben soll, musste sich der Arbeiter jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Zu den Hintergründen der Geschichte war wenig zu erfahren. Die sieben oder acht Verfolger in den anderen beiden Fahrzeugen sollen alle Bekannte der Verlobten gewesen sein, die mit dem Angeklagten ganz offensichtlich ein Problem haben. Woran das liegt, wurde auch nicht geklärt. Vielleicht an der Vergangenheit des Angeklagten, der trotz junger Jahre bereits eine umfangreiche Vorstrafenliste hat und der erst knapp zwei Jahre zuvor aus der Haftanstalt entlassen wurde.

Doch diesmal war er wohl wirklich mehr Opfer als Täter. Nach anfänglichem Zögern und langem Hin und Her räumte er ein, dass er damals schon ein wenig aggressiv regiert und einem der Kontrahenten einen Schlag verpasst hatte. Von Zusammenschlagen, von heftigen Schmerzen und sogar von einem bewusstlosen Zusammensacken des angeblichen Opfers, wie ursprünglich angeklagt, war allerdings keine Rede mehr. „Mein Mandant hat sich halt provozieren lassen“, sagte Verteidiger Alexander Schmidtgall.

So ganz ohne war der Tatbeitrag der Verfolger tatsächlich nicht. Trotzdem hatte man sich einige Tage später getroffen und darauf geeinigt, alle Anzeigen wieder zurückzunehmen. Tatsächlich hatte die Verlobte des Angeklagten die Fahrer der beiden Fahrzeuge wegen Nötigung im Straßenverkehr ebenfalls zur Anzeige gebracht. Die Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Angeklagten konnte allerdings nicht mehr zurückgenommen werden.

Wäre der Angeklagte nicht schon mehrfach einschlägig vorbestraft und hätte er nicht noch eine offene Bewährung gehabt, wäre die Sache wahrscheinlich gar nicht bis zur Verhandlung gekommen, sondern spätestens mit einem Strafbefehl erledigt worden. So aber saßen bereits alle Beteiligten bereit zur Zeugenaussage auf den Bänken vor dem Sitzungssaal.

Nachdem sich Richterin Sieglinde Tettmann mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger besprochen hatten, kamen alle Beteiligten zu dem Ergebnis, aus dem Vorfall keinen Mammutprozess machen zu wollen und die Sache mit einer Geldstrafe zu beenden. Anklagevertreter und Verteidiger beantragten in seltener Übereinstimmung die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (1500 Euro) wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

„Viel ist die Sache nicht wert“, so Richterin Tettmann. Sie gab dem Angeklagten mit auf dem Weg, künftig besser aufzupassen und sich nicht in derartige Sachen hineinziehen zu lassen. „Versuchen sie einfach, diesen Leuten aus dem Weg zu gehen“, so die Richterin. Dem Gericht war freilich auch klar, dass dies im vorliegenden Fall gar nicht so einfach gewesen sei.

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04.02.2021

Streit und Stress aus Eifersucht / Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt

Kulmbach. Weil er seinen früheren Arbeitskollegen schwer verprügelt haben soll, musste sich ein 33 Jahre alter Mann aus Kulmbach vor dem Amtsgericht verantworten. Wenn die Sache letztlich aber doch vorläufig eingestellt wurde, dann deshalb, weil sämtliche Angaben widersprüchlich waren und weil das angebliche Opfer wohl auch kräftig austeilen konnte. Allerdings muss der Angeklagte als Auflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Ursprünglich hatten sich die Streithähne mal ganz gut verstanden. Doch weil der Angeklagte immer wieder die Frau des angeblichen Opfers „angebaggert“ haben soll, wurde das Verhältnis zunehmend schlechter. Dabei sah es so aus, als dass an diesen Vorwürfen gar nichts dran ist. Ihr Ex-Mann – mittlerweile hat sich das Paar getrennt – sei extrem eifersüchtig, sagte die Frau als Zeugin vor Gericht. Das sei es immer wieder zu „Streit und Stress“ gekommen.

Angeklagte war eine Auseinandersetzung am 23. Februar vergangenen Jahres auf offener Straße im Stadtgebiet von Kulmbach. Der Angeklagte soll den 35-Jährigen mehrfach mit der Hand ins Gesicht geschlagen und mit dem Fuß in den Bauch getreten haben. So dass der Mann blutende Verletzungen erlitt.

Eine Ohrfeige räumte der Angeklagte ein, mehr aber nicht. „Ich habe mir nicht anders zu helfen gewusst“, sagte der Mann vor Gericht. Er sei vom angeblichen Opfer zuvor wochenlang immer wieder wüst beschimpft worden. An jenem Tag habe er den Mann zur Rede stellen wollen, aber da sei der mit einer Taschenlampe auf ihn losgegangen. Tatsächlich lagen dem Gericht Chat-Verläufe vor, aus denen üble Drohungen und Beleidigung ersichtlich waren. „Er denkt wohl, dass ich mit seiner Frau etwas habe“, sagte der Angeklagte. Daran sei freilich nichts, beteuerte er.

Das angebliche Opfer teilte in seiner Zeugenaussage vor Gericht mächtig aus. Der 35-Jährige beschrieb den Angeklagten als Psychopathen und Drogenabhängigen. „Der versucht schon seit Jahren bei meiner Frau zu landen“, sagte der Mann. Tatsächlich sei er bei der Auseinandersetzung am 23. Februar an Bauch und Brust getroffen worden, und das, obwohl er erst kurz zuvor aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wo er wegen eines schweren Verkehrsunfalls behandelt wurde. Zu einem Gespräch sei es am besagten Tag gar nicht gekommen. Der ist ja gleich ausgetickt“, so der Zeuge.

In Einvernehmen mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft entschloss sich Richterin Sieglinde Tettmann trotz einiger Vorstrafen des Angeklagten, das Verfahren gegen den Angeklagten einzustellen. „Sie müssen aufpassen, dass sie sich beim nächsten Mal besser im Griff haben, sonst könnte das böse enden“, gab sie dem Angeklagten noch mit auf den Weg. Die 100 Arbeitsstunden muss der Angeklagten innerhalb der kommenden vier Monate nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins „Fähre e.V.“ leisten.

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04.02.2021

Handschellen wegen Feuerzeugdiebstahl /2,49 Euro Schaden: Gericht ordnete Nachermittlungen an

Kulmbach. Auch wenn es nur um einen angeblichen Diebstahl von zwei Feuerzeugen im Wert von 2,49 Euro geht, hat das Amtsgericht trotzdem Nachermittlungen veranlasst und die Hauptverhandlung er einmal auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dem 29-jährigen Angeklagten aus Kulmbach wirft die Staatsanwaltschaft den Feuerzeugdiebstahl in einem Verbrauchermarkt im Landkreis vor. Der Mann widersprach dagegen in der Hauptverhandlung entschieden und nannte das Ganze ein „Riesenmissverständnis“.

Er sei, wie jeden Mittag, in seiner Pause mit einem Arbeitskollegen im Markt gewesen und habe ohne groß darüber nachzudenken, die Packung mit den beiden Feuerzeugen in seine Arbeitshose gesteckt. Im Vorkassenbereich habe er sie dann, wie schon oft zuvor, beim Metzger zusammen mit einer Leberkäsesemmel bezahlen wollten. Doch noch ehe es dazu kam, sei ein rabiater Ladendetektiv aufgetaucht. Der Detektiv habe einen Riesenwirbel gemacht und ihn vor den Augen aller in Handschellen abgeführt.

Für die Unschuld des Angeklagten sprach, dass der Verbrauchermarkt weder eine „Fangprämie“ verlangt, noch ein Ladenverbot ausgesprochen habe. Der Angeklagte räumte ein, dass er sich schon „ein bisschen“ gewehrt habe. Schließlich sei der Detektiv gleich laut geworden, habe ihm die Hand auf den Rücken gedreht und ihn vor allen Leuten in Richtung Angestelltenzimmer gezogen. „Ich habe gleich gesagt, dass das alles Quatsch ist“, sagte der 29-Jährige. Doch der Detektiv verständigte trotzdem die Polizei. Bis zu dem Vorfall habe er mit vielen Beschäftigten im Markt ein freundschaftliches Verhältnis gehabt. Doch mittlerweile betrete er den Laden in der Mittagspause nicht mehr regelmäßig, weil ihm die Sache noch immer überaus peinlich sei.

Von einer „Konfliktsituation“ sprach der Ladendetektiv in seiner Aussage. Er habe den Angeklagten dabei beobachtet, wie er die Feuerzeuge in seine Arbeitshose gesteckt habe und damit durch den Kassenbereich gegangen sei. Da habe er ihn gestellt. Weil sich der Mann wehrte und lautstark herumschrie, habe er ihm die Handschellen angelegt. Sogar die Faust habe der Angeklagte erhoben, rechtfertigte sich der Ladendetektiv.

„Ganz korrekt war ihr Verhalten nicht“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann zum Angeklagten. Der lehnte aber eine Einstellung wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage ab. „Ich bin mir wirklich gar keiner Schuld bewusst“, sagte er. Das Gericht ordnete deshalb Nachermittlungen vor allem zu den Zahlungsmodalitäten in diesem Verbrauchermarkt an. So soll überprüft werden, ob es wirklich möglich ist, Ware auch im Vorkassenbereich zu bezahlen. Außerdem soll der Arbeitskollege des Angeklagten als Zeuge geladen werden. Ein neuer Termin wird dann vom Gericht bestimmt.

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29.01.2021

Motocross auf öffentlichen Straßen / 34-jähriger Kulmbacher wegen Fahrens ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz verurteilt

Kulmbach. Keine Zulassung, keine Versicherung, kein Führerschein und kein Helm: so drehte ein 34-Jahre alter Mann aus Kulmbach immer wieder seine Runden auf der Motocross-Maschine. Vor dem Amtsgericht gab es dafür jetzt die Quittung. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Versicherungsvertrag zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (1800 Euro) verurteilt

Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe. Er sei am angeblichen Tattag, den 16. Mai dieses Jahres, lediglich auf dem eigenen Grundstück hin und hergefahren, mehr nicht, behauptete er. Er führt die entsprechende Anzeige seiner Nachbarn auf einen seit Jahren schwelenden Streit zurück, der von überhängenden Ästen bis hin zu Dingen reicht, die unter der Gürtellinie angesiedelt sind. Ihm sei auch bekannt, dass er mit seiner Motocross-Maschine nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf, schließlich habe er früher selbst aktiv Motorsport betrieben und sei noch heute oft an den Wochenenden auf Motocross-Strecken unterwegs.

Der Nachbar und seine Ehefrau bestätigten dagegen ihre Angaben aus der polizeilichen Anzeige. Sie seien keineswegs Denunzianten, sagte der Mann. Doch nachdem der Angeklagte schon mehrfach mit dem Fahrzeug auf der öffentlichen Straße ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen sei, habe er sich in der Pflicht gewesen. Er sei selbst in der Versicherungsbranche tätig und wisse um die oft schlimmen Folgen im Falle eines Unfalls. „Es geht mir nicht darum, was da passiert ist, sondern darum, was passieren hätte können“, sagte er.

Leicht sei ihnen die Entscheidung, eine Anzeige zu erstatten, nicht gefallen, sagte die Ehefrau. Aber nachdem es immer wieder vorgekommen ist, dass der Angeklagte ohne Kennzeichen und ohne Zulassung unterwegs war, habe man sich dazu entschlossen.

Der Nachbar räumte auch ein, dass es im Nachbarschaftsverhältnis nicht gerade zum Besten steht, doch er beteuerte, dass dies nichts mit der Anzeige zu tun habe. Allerdings sagte er auch, dass er wegen der Anzeige in der Folge von der Mutter des Angeklagten bedroht worden sei. Die Frau habe ihn unter Druck setzen und erpressen wollen und mit einer Gegenanzeige wegen sexueller Belästigung gedroht, wenn er seine Aussagen nicht revidiere.

Für die Staatsanwaltschaft war schnell klar, dass an den Schwarzfahrten etwas dran sein muss. Noch deutlicher könnten Zeugenaussagen kaum sein, sagte der Anklagevertreter. Negativ sollten sich auf den 34-Jährigen seine insgesamt 16 Vorstrafen auswirken. Von Beleidigungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetzt über Diebstähle und Sachbeschädigungen bis hin zu Trunkenheit im Verkehr und Wohnungseinbrüchen war im Vorstrafenregister so alles enthalten, was das Strafgesetzbuch hergibt. Auch eine Haftstrafe musste der Mann bereits verbüßen.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied dann auch auf die bereits von der Staatsanwaltschaft beantragte Geldstrafe von 1800 Euro. Vielleicht sei der Angeklagte ja wirklich nur auf dem Grundstück gefahren, doch eben an einem anderen Tag und an einem anderen Zeitpunkt, so die Richterin. An den Fahrten auf öffentlichen Straßen hatte sie keinen Zweifel. Zu Gute hielt sie dem Angeklagten, dass es sich ganz offensichtlich wohl nur um kurze Fahrtstrecken gehandelt habe und dass die Fahrten nur wenige Minuten gedauert hätten. In vergleichbaren Fällen seien andere in ganz Deutschland unterwegs. Zu Lasten des Mannes wertete sie das umfangreiche Vorstrafenregister, das auch bereits einschlägige Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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26.01.2021

Gasdiebstahl konnte nicht bewiesen werden: 50 Jahre alter Pegnitzer schrammte trotzdem haarscharf am Gefängnis vorbei

Bayreuth/Pegnitz. Nebenkostenabrechnungen sorgen häufig für Ärger. Mal werden Positionen aufgeführt, die gar nicht abgerechnet werden dürfen, mal fehlt dies, mal steht jenes zu viel drauf. Im Falle eine 50 Jahre alten Pegnitzers war praktisch gar nichts mehr nachzuvollziehen, weil es gar keine Nebenkostenabrechnung gab. Der Handwerker landete vor Gericht, weil er seinen Gashahn manipuliert haben soll. Die Anlage lautete auf Diebstahl von über 1430 Kubikmeter Gas im Wert von knapp 900 Euro.

Wenn die Sache eingestellt wurde, dann vor allem deshalb, weil nicht mehr festgestellt werden konnte, wer die bereits im März 2017 angebrachte Sperre entfernt hat. Der Angeklagte schwörte Stein und Bein, dies nicht getan zu haben. Tatsache war aber auch, dass die Bayernwerk Netz GmbH um die fast 900 Euro gebracht wurde, weil zwischen März 2017 und Mai 2019 Gas verbraucht wurde und genau in dieser Zeit bewohnte der Angeklagte die zu dem Gashahn gehörende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.

Er wisse nicht einmal sicher, ob die Energiezufuhr laut Mietvertrag in den Nebenkosten enthalten ist oder nicht, sagte der Mann. Er jedenfalls habe keinen Vertrag mit dem Bayernwerk abgeschlossen. Sein damaliger Vermieter habe ihm aber auch keine Nebenkostenabrechnung erstellt. „Könnte ja sein, dass da noch ein Guthaben auf die Vorauszahlungen drauf ist“ mutmaßte er. Wenn er in Rückstand geraten wäre, dann hätte sich der Vermieter doch sicher gemeldet.

Wenn der Angeklagte aber trotz der Einstellung haarscharf am Gefängnis vorbeischrammte, dann deshalb, weil es noch einen zweiten Anklagepunkt gab. Der lautete auf Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dabei handelt es sich um ein Delikt, das im Normalfall keine Haftstrafe nach sich zieht. Nicht jedoch, wenn man schon mehrere entsprechende Vorstrafen hat und zum insgesamt neunten Mal erwischt wurde.

Diesmal befuhr der Angeklagte am frühen Abend des 8. September die Bundesstraße B2 von Bronn in Richtung Weidensees, als er einer Streife der Polizei begegnete. Natürlich war der Angeklagte längst amtsbekannt. Ihm blieb nichts anderes übrig, als bei der entsprechenden Kontrolle alles einzuräumen.

Vor Gericht nannte er die Fahrt einen „Blödsinn“ und eine „hirnrissige Idee“. Er habe sich beruflich in Weidensees aufgehalten und wollte nach Hause. Er habe weder seine Frau noch Kollegen erreicht und so sei er halt selbst gefahren. Ähnlich war es zuletzt im Februar 2019, im Juli 2016 oder im Mai 2016. Mit einem Unterschied: damals war der Angeklagte auch noch alkoholisiert. Aber das habe er mittlerweile in Griff, versicherte er.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte trotzdem eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Der Angeklagte sei massiv einschlägig vorbestraft, alle bisherigen Maßnahmen hätten keinerlei Wirkung gezeigt, so ihre Begründung.

Richter Holger Gebhardt sah es anders und nannte eine nochmalige Bewährung noch einmal als vertretbar. Der Angeklagte sei gerade dabei, beruflich wieder Fuß zu fassen, er habe deutlich unter Beweis gestellt, dass er wirklich arbeiten möchte und er habe sein damaliges Alkoholproblem in den Griff bekommen. „Jetzt darf aber nichts mehr passieren“, sagte der Richter zum Angeklagten. „Bei der nächsten Kleinigkeit wird die Berufung ratzfatz widerrufen“, kündigte er an. Als Bewährungsauflage setzte das Gericht eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro zu Gunsten des Bewährungshilfevereins „Fähre e.V.“ und eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren fest. Außerdem wird dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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22.01.2021

Eifersucht trieb seltsame Blüten: Lebensgefährtin per GPS überwacht / Verfahren wegen Nachstellung gegen Geldauflage eingestellt

Kulmbach. Wegen des Vorwurfs der Nachstellung musste sich ein 53 Jahre alter Beamter aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte unter anderem am Fahrzeug seiner damaligen Lebensgefährtin einen GPS-Tracker eingebaut, um die Frau auf Schritt und Tritt überwachen zu können. Das Gericht stellte das Verfahren zwar ein, allerdings nur gegen eine Geldauflage in Höhe von 2100 Euro. Außerdem muss der Angeklagte mit einem internen Disziplinarverfahren rechnen.

Der Tracker war nicht die einzige Aktivität, mit der die 48-jährige überwacht werden sollte. Der Angeklagte versteckte zuvor bereits ein Handy mit eingeschaltetem Signal im Fahrzeug, mit dessen Hilfe jeder Aufenthaltsort der Lebensgefährtin nachvollzogen werden konnte. Als die Frau später über eine Mitfahrzentrale zum Geburtstag ihrer Mutter ins Ausland fuhr, versteckte er ein weiteres Handy in ihrer Reisetasche, um auch dort jeden Aufenthalt nachvollziehen zu können.

Er habe seine damalige Lebensgefährtin nicht überwachen wollen, sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung. Er habe aber gehört, dass die Frau in Kreisen verkehrt, die ihm in seinem Beruf nachteilig werden könnten. Außerdem habe er sich schützen wollen, weil die Frau angeblich Kontaktbeschränkungen während des ersten Lockdowns im Frühsommer missachtet habe. Dann hätte er sie wenigstens zur Rede stellen können. „Ich fand das ein geeignetes Mittel, um zu wissen, woran ich bin“, räumte er offen ein.

Die Tatsache, dass sich die Frau mittlerweile längst von ihm getrennt hatte, zeigt, dass die Überwachungsmaßnahmen eher das falsche Mittel waren. Richterin Sieglinde Tettmann nannte die Erklärungen des Angeklagten wenig nachvollziehbar, zumal die Geschichte mit dem Handy in der Reisetasche lange vor Corona war. Außerdem sei keinerlei Notsituation erkennbar, die eventuell noch als Rechtfertigung dienen könnte. „Da hätte man schon Hemmungen haben müssen“, so die Richterin.

Sie habe sich schon beeinträchtigt gefühlt und mittlerweile die Trennung vollzogen, sagte die mittlerweile in Nürnberg lebende Frau. Schon aufgrund des seltsamen Verhaltens ihres damaligen Lebensgefährten habe sie vermutet, dass etwas nicht stimmt. Als sie ihn deshalb zur Rede stellte, habe er überrascht und verlegen reagiert und die Vermutung geäußert, dass sie sich mit mehreren Männern getroffen habe. „Er hat sie so komisch benommen, weil er eifersüchtig war“, so die Frau. Bei den Handys habe sie noch nichts unternommen, als sie aber im Juli vergangenen Jahres auf den GPS-Tracker stieß sei sie zur Polizei gegangen.

In Einvernehmen mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und mit Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach stellte Richterin Tettmann das Verfahren vorläufig ein. Der Angeklagte muss als Auflage 2100 Euro in Raten an den Verein Avalon, eine in Bayreuth beheimatete Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, überweisen.

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22.01.2021

Joint am Autohof / 30 Jahre alter Berliner wegen Drogenbesitzes zu Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Wegen eines knappen Gramms Marihuana und eines Joints hat das Amtsgericht einen 30 Jahre alten Mann aus Berlin zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (1600 Euro) verurteilt. Der Mann, der als Beruf Spieleentwickler angab, wurde im Zuge einer Routinekontrolle beim Autohof in Himmelkron erwischt.

„Als er uns entdeckt hat, ließ er den Joint augenblicklich fallen und verhielt sich auffällig“, sagte der Beamte der Verkehrspolizeiinspektion in Bayreuth, die mit der Kontrolle befasst war. Auf die Frage, ob er noch mehr Rauschgift dabei habe, soll er zuerst mit nein geantwortet haben. Doch bei der genaueren Untersuchung fanden die Polizisten in der Bauchtasche ein kleines Plastikdöschen, in dem das Marihuana versteckt war.

Auch wenn es nur ein knappes Gramm und ein Joint gewesen sei, so könne sie das Verfahren nicht einfach einstellen, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. In Bayern sei die Handhabung von Drogendelikten wesentlich strenger als etwa in Berlin, klärte sie den Angeklagten auf. Außerdem hatte der Mann bereits eine einschlägige Vorstrafe. Wegen Handeltreibens und wegen des Besitzes von Drogen wurde der 30-Jährige im Jahr 2016 vom Amtsgericht in Nürnberg zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Er selbst ließ über seinen Verteidiger Domenic Ipta aus Kulmbach zwar erklären, dass er keine weiteren Angaben zur Sache macht, gab aber zu, dass die Betäubungsmittel ihm gehörten. Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (2400 Euro) forderte deshalb der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Anklagevertreter hielt dem Berliner zu Gute, dass es sich nur eine geringe Menge gehandelt habe, allerdings sei der Mann bereits wegen eines Drogendeliktes vorbestraft. 20 Tagessätze sah dagegen der Verteidiger als ausreichend an, die Vorstrafe liege bereits fünf Jahre zurück, sein Mandant sei zwischenzeitlich vollständig resozialisiert.

Richterin Tettmann wählte mit ihren Urteil von 40 Tagessätzen genau die Mitte  Aufgrund des Geständnisses, der geringen Menge und der Tatsache, dass es sich im Gegensatz etwa zu Crystal bei Marihuana um eine sogenannte weiche Droge handelt, sei die Geldstrafe trotz der nicht unbedeutenden Vorstrafe ausreichend. Als Verurteilter muss der Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.

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21.01.2021

Mit Mitbewohner auf Diebestour / Ulvi K. in Kulmbach vor Gericht - Diebstähle und Sachbeschädigungen in den Himmelkroner Heimen

Kulmbach. Wegen einer ganzen Reihe von Diebstählen und kleineren Sachbeschädigungen in den Himmelkroner Heimen musste sich am Donnerstag Ulvi K. vor dem Amtsgericht in Kulmbach verantworten. Der mittlerweile 43-jährige ist im Jahr 2004 vom Landgericht in Hof wegen Mordes an der damals neunjährigen Peggy Knobloch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zehn Jahre später wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth freigesprochen. Danach war er noch ein Jahr lang in einer psychiatrischen Klinik in Bayreuth untergebracht, seitdem lebt er in einer betreuten Wohneinrichtung in Himmelkron.

Zusammen mit einem Mitbewohner soll er dort im April und Mai 2019 in mehreren Fällen immer wieder in verschiedene Räumlichkeiten der Diakonie eingestiegen sein und verschiedene Gegenstände entwendet haben. Dabei waren erhebliche Sachschäden entstanden, die in der Regel weit über dem Wert des Diebesgutes lagen.

In einem Fall waren die beiden gewaltsam in Kellerräume eingedrungen, hatten nach stehlenswerten Gegenständen gesucht, aber nichts gefunden. In einem anderen Fall warfen Ulvi K. und sein Mitbewohner ein Fenster zu einem Gemeinschaftsraum ein, erbeuteten fünf Pfandflaschen im Gegenwert von 1,25 Euro, richteten dabei aber einen Sachschaden von 300 Euro an. Zu den sonstigen Gegenständen, die beide erbeutet hatten, gehörten eine Kabeltrommel, ein Akku-Schrauber, eine Heißklebepistole und verschiedenes Werkzeug.

Ein weiterer Anklagepunkt zielte darauf ab, dass Ulvi K. gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Ihm war unter anderem auferlegt worden, sich von Kindern fernzuhalten und keinen Alkohol zu konsumieren. Letzteres hatte er allerdings getan, denn gleich zweimal war ein entsprechendes Screening positiv.

Im Prozess machte Ulvi K. keine Angaben. Sein damaliger Mitbewohner, gegen den ein gesondertes Strafverfahren läuft, das noch nicht abgeschlossen ist, räumte die Taten freimütig ein, hatte aber wenig konkrete Erinnerungen. Der 22-Jährige ist mittlerweile außerhalb von Bayern untergebracht. Er gab an, „ohne nachzudenken“ die Taten begangen zu haben. „Es war irgendwie unüberlegt“, sagte der junge Mann, der Ulvi K. bereits im August 2018 kennengelernt hatte.

Der Zeuge sprach von einer ganz normalen Freundschaft. Ulvi K. soll sich aber dem Vernehmen nach aber zu dem jungen Mann hingezogen gefühlt haben. „Die fanden sich gegenseitig interessant“, sagte eine Betreuerin. Ulvi K. habe in seinem jungen Mitbewohner einen möglichen Partner gesehen. Er habe um ihn geworben, während der junge Mann die Aufmerksamkeit genossen habe.

Der Versuch von Verteidigerin Hanna Henning aus Hungen, Ulvi K. in ein günstiges Licht zu rücken, seinen Tatbeitrag möglichst gering darzustellen und die Schuld an den Diebstählen und Sachbeschädigungen dem Zeugen in die Schuhe zu schieben, ging so allerdings nicht auf. Beim Diebstahl eines Lautsprechers sei der Zeuge nur daneben gestanden, während ihn Ulvi K. an sich genommen hatte. Auch bei einem Fenster, das aufgrund eines vorhergehenden Einbruchs der beiden zu Bruch gegangen war und das mittlerweile mit einem Holzverschlag gesichert war, sei es Ulvi K. gewesen, der den Verschlag abgerissen hatte, um erneut einzusteigen.

Was den Verstoß gegen das Alkoholverbot anging, berichtete der zuständige Bewährungshelfer, dass sich Ulvi K. beim ersten positiven Screening noch mit einem Hustensaft herausreden konnte, den ihm seine Mutter gegeben habe. Aber auch die nächste Alkoholkontrolle sei deutlich positiv ausgefallen, so dass daraufhin Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht erfolgte. Am Rande wurde bekannt, dass Ulvi K. wohl zuvor mit seiner Betreuerin auf dem Baille-Maille-Fest in Himmelkron war.

Der Prozess wurde am frühen Abend unterbrochen. Er wird in drei Wochen fortgesetzt.

11.02.2021 (Fortsetzung)

Mit Mitbewohner auf Diebestour / Diebstähle und Sachbeschädigungen: Ulvi K. verurteilt

Kulmbach. Wegen seiner Beteiligung an einer Diebstahlsserie und zahlreichen kleineren Sachbeschädigungen in Einrichtungen der Himmelkroner Heime hat das Amtsgericht den 43-jährigen Ulvi K. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (800 Euro) verurteilt. Zusammen mit einem Mitbewohner war der geistig behinderte Ulvi K. im April und Mai 2019 in mehreren Fällen immer wieder in verschiedene Räumlichkeiten der Diakonie eingestiegen und hatte dort verschiedene Gegenstände entwendet. Dabei waren erhebliche Sachschäden entstanden, die in der Regel weit über dem Wert des Diebesgutes lagen.

Unter anderem hatte das Duo einen Akku, eine Heißkleberpistole, eine Taschenlampe, Nägel und Werkzeug, eine Bierflasche, Leergut und eine Lautsprecherbox entwendet. Die beiden waren in der Regel gewaltsam in Gemeinschafts- und Kellerräume eingedrungen, um nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Beim Diebstahl von fünf Pfandflaschen im Wert von 1,25 Euro, richteten sie einen Sachschaden von 300 Euro an. Ein weiterer Anklagepunkt zielte darauf ab, dass Ulvi K. gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Ihm war unter anderem auferlegt worden, keinen Alkohol zu konsumieren. Letzteres hatte er allerdings getan, denn gleich zweimal war ein entsprechendes Screening positiv.

Während der beiden Verhandlungstage hatte Ulvi K. keine Angaben gemacht. Sein damaliger Mitbewohner, gegen den ein gesondertes Strafverfahren läuft, hatte die Taten allerdings freimütig eingeräumt. Während der ebenfalls beeinträchtigte Mann von einer ganz normalen Freundschaft sprach, hatte sich Ulvi K. aber stark zu ihm hingezogen gefühlt, was auch eine Betreuerin so bestätigte.

Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (1200 Euro) hatte Staatsanwältin Sandra Staade gefordert. Im Gegensatz zu Verteidigerin Hanna Henning aus Hungen sah es die Anklagevertreterin als erwiesen an, dass sich die beiden Bewohner der Einrichtung dazu verabredet hatten, eine Vielzahl von Diebstählen zu begehen. Nachdem Ulvi K. einmal einen Stein in ein Fenster geworfen, einmal Schmiere gestanden und eine entwendete Lautsprecherbox bei sich aufbewahrt hatte; habe er einen nicht unerheblichen Tatbeitrag geleistet. Scharfe Kritik übte die Staatsanwältin am Verhalten der Verteidigerin, die den mutmaßlichen Mittäter bereits am ersten Verhandlungstag so in die Mangel genommen hatte, dass der Mann in Tränen ausbrach und die Verhandlung länger unterbrochen werden musste.

Verteidigerin Henning forderte dagegen Freispruch für Ulvi K. in sämtlichen Anklagepunkten. Hauptgrund dafür: aufgrund seiner geistigen Behinderung sei ihr Mandant nicht schuldfähig. Darüber hinaus leider der mutmaßliche Mittäter und Hauptbelastungszeuge an Autismus in Verbindung mit einer Borderline-Störung. Seine Angaben seien deshalb nicht verwertbar. Bei den Diebstählen sei ihr Mandant lediglich dabei gewesen und habe keinen Tatbeitrag geleistet. Er sei von dem Mittäter instrumentalisiert und benutzt worden. Auch den Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht sah die Anwältin so als nicht gegeben an, weil sie die Weisung eines Alkoholverbots als nicht rechtsfehlerfrei einstufte.

Dem widersprach Richterin Sieglinde Tettmann mit ihrem Urteil. Sie habe nicht den geringsten Zweifel an der Vernehmung des Zeugen, denn Autismus sei nicht gleich Autismus. Der Zeuge habe gezeigt, dass er in der Sache folgen könne und er sei auch glaubwürdig. Nachdem die meisten Sachen bei dem mutmaßlichen Mittäter zu finden waren, sei Ulvi K. aber lediglich wegen Beihilfe zu verurteilen. Zur geistigen Behinderungen des Angeklagten sagte die Richterin, dass Ulvi K. sehr wohl wisse, dass man nicht stehlen und nichts kaputt machen dürfe. Keine Zweifel gebe es schließlich auch am Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht. Tettmann: „Alkohol enthemmt, das weiß jeder und genau im Zeitraum des Alkoholgenusses fanden ja auch die Diebstähle statt.“ Die Tagessatzhöhe von zehn Euro ergibt sich aus dem Gesetz und entspricht dem geringen Einkommen von Ulvi K., das dem eines Hartz-IV-Empfängers gleichzusetzen ist.

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19.01.2021

Ungewöhnliche Liebesbeziehung vor Gericht / Verkehrte Welt: Angeklagter räumt sexuellen Missbrauch ein, doch Opfer bestreitet die Taten

Bayreuth. Von einem völlig außergewöhnlichen Fall sprachen alle Prozessbeteiligten: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften hat das Amtsgericht in Bayreuth einen heute 23 Jahre alten Mann aus dem südlichen Bayreuther Landkreis zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Gegensatz zu ähnlich gelagerten Vorkommnissen hatte der Angeklagte im vorliegenden Fall alles eingeräumt, während das Opfer die Taten bestritt. „Das habe ich noch nie erlebt“, sagte Richter Alois Meixner bei der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte, der im Landkreis Kulmbach aufgewachsen war, ging 2016 eine intime Beziehung zu einem damals 12-jährigen Jungen ein, die mindestens zwei Jahre lang anhielt. Alles geschah im gegenseitigen Einvernehmen, niemals war Gewalt im Spiel, trotzdem erfüllen sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen zu einem Kind unter 14 Jahren den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs.

Die Beziehung ging sogar so weit, dass der Angeklagte für einen Zeitraum von zwei Monaten zu der Familie des Jungen gezogen war. Für Verwunderung sorgte die Tatsache, dass dies auch noch mit Billigung der Mutter des Kindes geschah. Die Frau, die trotz Ladung nicht zu der Verhandlung in Bayreuth erschienen war, soll es als ganz normal empfunden haben, dass der Angeklagte im Bett des Kindes schläft.

Kurios mutet es dabei an, dass die Polizei nicht etwa wegen dieser Vorfälle beim Angeklagten zuhause auftauchte, sondern weil er ein Foto mit kinderpornographischem Inhalt im Internet hochgeladen hatte. Also beschlagnahmten die Beamten Handy und Laptop des Angeklagten und fanden dabei weitere kinderpornographische Dateien. Von sich aus und ohne danach gefragt zu werden, berichtete der Angeklagte dabei freimütig über seine Beziehung zu dem Jungen. „Hätte er das nicht getan, wären wir darauf gar nicht gekommen“, so ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei in Bayreuth.

Vor Gericht wiederhole der Angeklagte sein Geständnis. Über seinen Verteidiger Karsten Schieseck aus Bayreuth ließ er erklären, dass es sich um eine „Liebesbeziehung“ gehandelt habe und zu dabei keinen Zeitpunkt Gewalt eine Rolle gespielt habe. Sein Mandant sehe mittlerweile ein, dass er etwas falsch gemacht hat. Aus freien Stücken habe er sich deshalb mittlerweile auch in Therapie begeben. Der Angeklagte beteuerte, trotz der aufgefundenen kinderpornographischen Bildern nicht pädophil zu sein. „Es war das erste und letzte Mal, dass ich so etwas gemacht habe“, sagt er. Zu dem Jungen, der mittlerweile in einem Heim für schwer erziehbare Jugendliche untergebracht ist, hat der Angeklagte bereits seit über zwei Jahren keinen Kontakt mehr.

Die letztlich auch verhängten zwei Jahre auf Bewährung beantragte Staatsanwalt Jan Köhler. Der Anklagevertreter sprach von einem sehr schweren Tatvorwurf, sah aber auch das vollumfängliche Geständnis ohne irgendwelche Ausflüchte, ohne jede fadenscheinige Erklärung. Dazu komme, dass der Angeklagte sozial eingeordnet lebt, einer festen Arbeit nachgeht und sich in Therapie begeben habe.

Wenn sein Mandant nicht von sich aus die Karten auf den Tisch gelegt hätte, dann wäre ihm nichts nachzuweisen gewesen, so Verteidiger Schieseck. Der Angeklagte habe im Gegensatz zu dem Jungen und dessen Mutter in völliger Offenheit über die Sache gesprochen. Nicht zuletzt aufgrund der Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe setze sich sein Mandant auch mit der Tat auseinander. Schieseck beantragte eine Jugendstrafe auf Bewährung.

Neben den zwei Jahren auf Bewährung setzte Richter Meixner als Auflagen 75 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit fest. Außerdem muss der Angeklagte zu einer sexualtherapeutischen Behandlung. Das Gericht ging davon aus, dass es sich tatsächlich um eine echte „Liebesbeziehung“ gehandelt habe. Kritik übte der vorsitzende Richter an der Mutter des Jungen, die ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihrem minderjährigen Kind nicht nachgekommen sei.

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15.01.2020

Faustschlag kommt 23-Jährigen teuer zu stehen / Weil er auf seine Nachbarin losgegangen ist, muss ein Handwerker aus Kulmbach ins Gefängnis

Kulmbach. Dieser Faustschlag brachte ihn direkt ins Gefängnis: Weil ein 23-jähriger Handwerker aus einem Kulmbacher Ortsteil seine Nachbarin kräftig und unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dabei nicht unerheblich verletzt hatte, muss der Mann sechs Monate ins Gefängnis. Hintergrund ist, dass der 23-Jährige bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestraft ist und wegen einer anderen Schlägerei noch eine offene Bewährung hatte.

Der Angeklagte war Anfang Juli dieses Jahres bei einer privaten Feier mit seiner 44 Jahre alten Nachbarin so heftig in Streit geraten, dass er kurzerhand aufzog und zuschlug. Die Frau traf er dabei unterhalb des linken Auges, sie erlitt dabei eine Schädelprellung und einen Bluterguss, der sich bis zur Schläfe hinzog. Die Frau war über zehn Tage krankgeschrieben. Noch heute spürt sie jeden Wetterumschwung, auch psychisch hat die Aktion Spuren bei ihr hinterlassen.

„Es war eine völlig sinnlose Aktion“, sagte der Ang4eklagte sichtlich zerknirscht während der Verhandlung. Er könne sich das Ganze überhaupt nicht mehr erklären. Mit rund 1,4 Promille Alkohol im Blut sei er auch nicht völlig betrunken gewesen, so dass er nicht mehr wusste, was um ihn herum passiert. Offensichtlich hatte die ebenfalls alkoholisierte Frau ihrem Nachbarn vorgeworfen, dass er ihrer Tochter einige Tage zuvor eine Pizza ins Gesicht geschmissen hatte, was der Angeklagte aber rigoros abstritt.

Am Ende war es der Vater des Angeklagten, der die Eskalation beendete. Er nahm seinen Sohn kurzerhand in den Schwitzkasten und verhinderte damit letztlich schlimmeres. Der Angeklagte hatte die Tragweite seines Handels allerdings inzwischen sehr wohl erkannt. Er überwies der Frau aus eigenem Entschluss heraus fast 1000 Euro Schmerzensgeld, bezahlte über die Krankenkasse die Behandlungskosten und entschuldigte sich bei ihr.

Die Frau litt allerdings noch immer merklich unter dem geschehen. „Nach dem Schlag war ich erst einmal wie weg“, sagte sie. Von Nachbarschaft könne seitdem sowieso keine Rede mehr sein, seit dem Vorfall gebe es keinen Kontakt mehr. Welche Kreise der Faustschlag damals zog, zeigt, dass die Polizei damals gleich mit mehreren Streifen vor Ort war.

Ein Blick auf die Vorstrafenliste des jungen Mannes zeigte, dass sein Problem wohl der Alkohol ist. Schon mehrfach schlug er ohne einen zu rechtfertigenden Grund zu, wenn er vorher getrunken hatte. Zuletzt im Juli 2017 beim Bayreuther Bürgerfest. Mit 1,9 Promille Alkohol im Blut schlug er einen anderen nieder und wurde deshalb zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.  

Nicht zuletzt deshalb forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Strafe von acht Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte habe nicht nur mehrere einschlägige Vorstrafen und eine offene Bewährung, er habe auch gegen die Weisung des Alkoholverbots verstoßen, sagte sie. Verteidiger Alexander Schmidtgall sprach dagegen von einer spontanen Entgleisung seines Mandanten. Er habe alle Anstrengungen unternommen, um die Sache wieder gutzumachen. Schmidtgall plädierte auf fünf Monate mit Bewährung. 

Dieser Argumentation folgte Richterin Sieglinde Tettmann nicht. Bei drei Vorstrafen wegen Körperverletzung könne sie keine Bewährungsstrafe mehr aussprechen, sagte sie und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten „ohne“. Damit muss der 23-Jährige wohl zusätzlich auch die sechs Monate aus dem früheren Urteil mit absitzen, was unterm Strich ein ganzes Jahr Gefängnis bedeuten könnte.

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14.01.2021

Beziehungsstreit lief aus dem Ruder / Außenspiegel demoliert: 31-jähriger Kulmbacher schrammte haarscharf am Knast vorbei

Kulmbach. Immer, wenn er Alkohol getrunken hat, rastet er aus. So geschehen auch am Abend des 8. Mai auf offener Straße in der Nähe des Eulenhofes. Nach einem lautstarken Streit mit seiner Lebensgefährtin trommelte ein 31-jähriger Arbeiter auf das Auto, in das sich die junge Frau geflüchtet hatte. Der rechte Außenspiegel ging dabei samt Blinklicht und Abdeckung zu Bruch. Auch wenn der Schaden „nur“ bei rund 200 Euro lag, stand für den Angeklagten aufgrund mehrerer Vorstrafen und einer offenen Bewährung eine Menge auf dem Spiel.

Wenn der Mann noch einmal haarscharf an einer Gefängnisstrafe vorbeischrammte, dass nur deshalb, weil er ein Geständnis abgelegt und sich bereits um Schadenswiedergutmachung bemüht hat. „Jetzt ist aber das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann, die den Angeklagten zu drei Monaten auf Bewährung verurteilte. „Wenn noch einmal etwas passiert, dann wandern sie in den Knast“, so die Richterin zum Angeklagten.

Wieder einmal hatte sich eine Nichtigkeit zu einem heftigen Streit hochgeschaukelt. Die 23 Jahre alte damalige Lebensgefährtin konnte sich gerade noch in das Auto ihrer Freundin retten und die Türen von innen verriegeln, um sich vor dem Angeklagten zu schützen. Der ließ das aber nicht so ohne weiteres auf sich sitzen, schlug gegen das Auto und erwischte dabei den Spiegel. Noch an Ort und Stelle hatte der Mann sein Fehlverhalten erkannt und versprochen, für den Schaden aufzukommen, doch die Lebensgefährtin fuhr mit ihrer Freundin schnurstracks zur Polizei.

„Es war schon eine Ausnahmesituation“, sagte die Freundin und Eigentümerin des Wagens. Schließlich komme es ja nicht alle Tage vor, dass sich jemand an ihrem Auto zu schaffen macht. Streitereien habe es zwischen den beiden öfter gegeben, vor allem immer dann, wenn der Angeklagte alkoholisiert gewesen sei. Sie jedenfalls habe schon Angst gehabt, als es an diesem Tag dermaßen eskalierte.

Auch die Lebensgefährtin selbst berichtete von einem heftigen Übergriff. Es habe dem Angeklagten, von dem sie sich vor etwa vor einem viertel Jahr endgültig getrennt habe, wohl nicht gepasst, dass sie sich an jenem Tag mit ihrer Freundin verabredet hatte.

Vor dem Amtsgericht in Kulmbach war der Angeklagte kein Unbekannter. Mehrfach wurde er schon verurteilt, unter anderem wegen verschiedener Drogengeschichten und wegen Fahrens ohne Führerschein. Zuletzt stand er im Juli vor Richterin Tettmann, weil er in der Oberen Stadt einen anderen mit einem Gürtel ins Gesicht geschlagen hatte und danach auf einem Polizisten losgegangen war. Damals gab es ebenfalls eine Bewährungsstrafe, allerdings in Höhe von acht Monaten.

Als Bewährungsauflage setzte das Gericht diesmal eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro fest, die der Angeklagte in Raten an die Diakonie Kulmbach überweisen muss. Zusätzlich ist der Mann gehalten, vier Termine bei der Suchtberatung wahrzunehmen. Von einem Anti-Aggressionstraining, wie es die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sah das Gericht ab, ganz einfach deshalb, weil aufgrund der Corona-Pandemie derartige Angebote bis auf weiteres ausgesetzt sind.

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12.01.2020

Fassoldshof: Übergriff auf Betreuerin / Angeklagter soll junge Frau gewürgt haben - Wegen Corona-Verdacht: Prozess „geplatzt“

Kulmbach. Einmal mehr hat Corona einen Prozess vor dem Amtsgericht „platzen“ lassen. Weil die Hauptbelastungszeugin an der Einlasskontrolle angab, an Geruchs- und Geschmacksstörungen zu leiden, ging Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner am Dienstagvormittag auf Nummer sicher und setzte eine umfangreich geplante Verhandlung wegen einer gefährlichen Körperverletzung kurzerhand aus. Ein neuer Termin werde von Amts wegen bestimmt, das könne aber dauern, sagte er.

Angeklagte war ein 21-jähriger damaliger Bewohner der Kinder- und Jugendeinrichtung Fassoldshof in Mainleus. Der junge Mann soll am 18. Februar des vergangenen Jahres eine Betreuerin unvermittelt angegriffen und mindestens drei Minuten heftig gewürgt haben. Laut Anklageschrift, die Staatsanwalt Christopher Feulner vorgetragen hatte, erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen, darunter gefährliche Einblutungen und ein Hals-Wirbel-Trauma.

Der Angeklagte stellte in seiner kurzen Einlassung die Sache ganz anders dar. Er habe zwar seinen Arm um den Hals der Frau gelegt, aber nicht zugedrückt, so behauptete er. Er habe einen schlechten Arbeitstag hinter sich gehabt, sagte der junge Mann, der damals in einem Handwerksbetrieb im Landkreis tätig war. Da habe die Betreuerin dumme Kommentare und schnippische Sprüche losgelassen, deshalb sei er von hinten an die Frau herangetreten und habe den Arm um sie gelegt. „Aber ohne böse Absichten“, beteuerte er.

Wie es zu den schwerwiegenden Verletzungen gekommen ist, konnte nicht mehr geklärt werden, denn schon läutete das Telefon am Richterpult und die Bediensteten der Einlasskontrolle vermeldeten, dass die Hauptbelastungszeugin den Geruchs- und Geschmacksstörungen leide. Nach langer Beratung mit Staatsanwalt Feulner, Verteidiger Ralph Pittroff und dem Vertreter der Nebenklage Wolfgang Schwemmer entschied Berner, die bis dahin vor der Tür wartende Zeugin nicht ins Justizgebäude zu lassen und den Prozess kurzerhand auszusetzen.

„Wann wir uns wieder treffen, weiß ich noch nicht“, sagte der Amtsgerichtsdirektor zum Angeklagten und deutete damit an, dass einige Zeit verstreichen werde, bis ein neuer Termin gefunden ist. Dem jungen Mann gab er derweilen auf, noch einmal genau über die Sache nachzudenken. Sämtliche geladenen Zeugen, die trotz widriger Wetterverhältnisse schon auf dem Weg ins Gericht waren, konnten wieder den Heimweg antreten.

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04.01.2021

Notorischer Schwarzfahrer muss ins Gefängnis / Leistungserschleichung und Sachbeschädigung: 43jähriger Pegnitzer zu Haftstrafe verurteilt

Pegnitz/Bayreuth. 21 Mal wurde er schon verurteilt, mehrere Haftstrafen musste er bereits verbüßen und auch diesmal wird sein nächster Weg wieder ins Gefängnis führen. Kurz nachdem er aus der JVA entlassen wurde, entschloss sich der polizeibekannte 43-jährige Pegnitzer immer mal wieder, seine Kumpels in Marktredwitz zu besuchen. Doch wie sollte er hinkommen, ohne Geld? Also fuhr er schwarz mit dem Zug und prellte die DB Regio und andere Gesellschaften in 14 Einzelfällen um insgesamt fast 150 Euro.

In einer der ersten Verhandlungen vor dem Amtsgericht im neuen Jahr gab es dafür die Quittung. Richterin Christiane Breunig verurteilte den gelernten Maler und Lackierer wegen Leistungserschleichung in 14 Fällen und wegen einer zusätzlichen Sachbeschädigung zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung. „Die Dunkelziffer lassen wir bei den Schwarzfahrten mal weg“, sagte die Richterin und deutete damit an, dass es sich bei den 14 angeklagten Fällen wohl nur um die Spitze des Eisbergs gehandelt habe.

Während die Schwarzfahrten völlig unstrittig waren, wurden zwei andere Anklagepunkte genauer unter die Lupe genommen. Der 43-Jährige soll im Juli und August dieses Jahres mit seinen Schuhen gegen die Haustür und die Wände des städtischen Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt, getreten sein. Beide Male mussten Handwerker die Spuren des Vandalismus beseitigen, jedes Mal fielen Kosten von über 400 Euro an.

„Das stimmt nicht, das war ich nicht“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Zumindest in einem Fall gab es aber einen Zeugen, einen Anwohner, der den 43-Jährigen zu mitternächtlicher Stunde beobachtet hatte. Der Anwohner hatte auch festgestellt, dass sämtliche Abdrücke identisch sind. Trotz seiner Beobachtungen zeigte der Rentner vor Gericht aber keinen Belastungseifer. Er nahm den Angeklagten sogar noch in Schutz und berichtete, dass man dem Mann mehrfach das Namensschild vom Briefkasten gerissen hatte. „Vielleicht hat er deshalb aus Frust gegen die Tür und gegen die Wände getreten“, mutmaßte der Zeuge. Vielleicht sei der Angeklagte aber auch nur betrunken gewesen und habe nicht mehr gewusst, was er macht.

Da es für den zweiten Vorfall keine Zeugen gab, stellte das Gericht diesen Anklagepunkt kurzerhand ein, so dass es bei der einen Sachbeschädigung und den 14 Schwarzfahrten blieb. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte deshalb eine Haftstrafe von sieben Monaten. Eine Bewährung kam für den Anklagevertreter nicht in Frage. Keine Arbeit, kein Einkommen, aber viele Vorstrafen, da deute alles auf eine negative Sozialprognose hin.

Richterin Breunig blieb mit fünf Monaten geringfügig darunter, redete dem Mann aber deutlich ins Gewissen. 14 Mal schwarzfahren binnen weniger Monate, das zeige, dass der Angeklagte absolut beratungsresistent sei und aus seinen bisherigen Verurteilungen nichts gelernt habe. „Wenn ich mich in eine Zug setze, dann weiß ich doch, dass ich ein Ticket brauche“, sagte die Richterin. Nicht nur die Schwarzfahrten zeigten, dass der Angeklagte erhebliche Probleme habe, sich an die Rechtsordnung zu halten.

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17.12.2020

Unfallflucht mit Einkaufswagen / Kollision konnte nicht bewiesen werden - 64-jähriger Kulmbacher freigesprochen

Kulmbach. Weil er mit seinem Einkaufswagen ein Auto beschädigt und ohne sich darum zu kümmern, das Weite gesucht haben soll, musste sich ein 64-jähriger Mann aus Kulmbach vor dem Amtsgericht verantworten. Wenn am Ende ein Freispruch stand, dann deshalb, weil nicht mit der notwendigen Sicherheit bewiesen werden konnte, ob der Kratzer am Fahrzeug der 58-Jährigen wirklich von dem Einkaufswagen stammte.

Angeklagte war der Mann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. „Diese Anklage macht keinen Sinn“, sagte Verteidiger Achim Riedel aus Kulmbach gleich zu Beginn der Verhandlung. Der Anwalt hegte Zweifel daran, ob ein Einkaufswagen überhaupt als Fahrzeug gewertet werden kann, denn der Schaden wurde ja mit dem Einkaufswagen verursacht. Auf einem anderen Blatt stand, dass der Angeklagte danach mit seinem Pkw weggefahren war.

Wie in derartigen Verfahren meistens, hatte beide Beteiligte völlig konträre Auffassungen vom Unfallgeschehen. Er habe den Rewe-Markt an der Lichtenfelser Straße gerade mit seinem Einkaufswagen verlassen, als der 58-Jährige relativ schnell an ihm vorbeigefahren sei, so der Angeklagte. „Ich wäre ja fast überfahren worden“, sagte er und verwies auf die Zebrastreifen an den Ein- und Ausgängen des Marktes. „Wollen sie mich überfahren“, habe er noch gerufen, worauf der 58-Jährige im Fahrzeug eine abweisende Handbewegung gemacht habe.

Ganz ausschließen wollte der Angeklagte eine Kollision nicht. Einen Schlag habe er aber nicht gehört, von einem Schaden habe er nicht mitbekommen. Danach habe er seinen Einkauf eingeladen, sei nochmal zum Bäcker und schließlich sei er weggefahren. Niemand habe ihn während dieser Zeit auf einen angeblichen Unfall angesprochen oder gar seine Personalien verlangt.

Ganz anders schilderte der 58-Jährige das Geschehen. Er habe einen Schlag vernommen und noch gedacht, dass vielleicht einer der ausgestellten Blumenkübel unter sein Fahrzeug gerollt sein könnte. Realisiert habe er auch, dass ihm der Angeklagte etwas nachgerufen habe. Erst nach dem Einparken habe er den langen Kratzer an der Beifahrerseite seines Fahrzeugs gesehen. Da habe er den Angeklagten gerade wegfahren sehen und gerade noch das Kfz-Kennzeichen notieren können. Der Schaden am Fahrzeug wurde inzwischen auf rund 2500 Euro beziffert.

Für Staatsanwaltschaft und Verteidigung war schnell klar, dass am Ende des Verfahrens ein Freispruch stehen muss. Der Vorwurf der Unfallflucht sei nicht mehr aufrechtzuerhalten, sagte der Anklagevertreter. Ob der Kratzer am Fahrzeug wirklich in Verbindung mit dem Unfallgeschehen steht, könne nicht mehr nachvollzogen werden. Ebenso wenig könne man einen Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Einkaufswagen nachweisen.

Die gleiche Auffassung vertrat die Verteidigung. Es gebe berechtigte Zweifel, ob die Schäden am Auto gänzlich auf diese mögliche Kollision zurückzuführen seien, sagte Rechtsanwalt Achim Riedel. Sein Mandant habe auch davon ausgehen müssen, dass kein Interesse an einer Feststellung seiner Personalien bestand.

So sah es denn auch Richterin Sieglinde Tettmann. „Es bleiben Zweifel“, sagte sie und nannte es schon etwas merkwürdig, dass der vermeintlich Geschädigte nicht gleich angehalten habe, nachdem er einen Schlag hörte, sondern erst einmal einparkte. Wie bei einem Freispruch üblich fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu Lasten der Staatskasse.

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11.12.2020

Mit Mietwagen auf Diebestour / DJ-Equipment im Wert von 10000 Euro aus der Mainleuser Spinnerei entwendet - 41-jähriger Mechaniker aus dem Ruhrgebiet muss ins Gefängnis

Kulmbach/Mainleus. Fast wäre das Mill-Festival 2019 auf dem ehemaligen Spinnereigelände in Mainleus geplatzt. In der Nacht zur Veranstaltung vom 5. auf den 6. April 2019 wurde das gesamte DJ-Equipment entwendet. Zum Glück für die vielen aus nah und fern angereisten Fans konnte der Veranstalter damals noch kurzfristig für Ersatz sorgen und so stand den elektronischen Klängen und wummernden Bässen am Abend nichts mehr im Weg. Der 41-jährige Mechaniker aus Gladbeck, der die komplette Anlage in der Nacht davor entwendet hatte, muss jetzt ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte ihn unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung.

Die Tat hatte in der Szene für großes Aufsehen gesorgt, die Medien berichteten damals bundesweit über den Coup. Bereits am Vortag hatte der DJ aus dem Raum Bayreuth seine Anlage installiert, darunter zwei CD-Player, zwei Plattenspieler und ein Mischpult, alles Profigeräte im Gesamtwert von zusammen rund 10000 Euro. Doch am Morgen war dann alles weg. Der Angeklagte hatte sich in der Nacht über eine aufgebrochene Tür Zutritt zur den Spinnereigebäuden verschafft.

Was für ein Zufall, dass der Veranstalter aus purem Zufall die Nummer eines Münchner Pkw aufgeschrieben hatte, der ihn am Abend in der Nähe der Spinnerei aufgefallen war. Das Fahrzeug hatte sich der Angeklagte bei einer Mietwagenfirma eigens für den Diebstahl geliehen. So war man schnell auf den Mann gekommen, der die Sachen später über den e-Bay-Kleinanzeigenmarkt vertickt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Das konnte am Ende so zwar nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, doch sprach vieles dafür, dass sich der Angeklagte auf den Diebstahl hochwertigen DJ-Equipments spezialisiert hatte und dafür bundesweit auf Beutezug war.

Zum einen hatte der Angeklagte 18 Vorstrafen, die meisten davon wegen Eigentumsdelikten, zum anderen hatte er sich, wohl um die Taten zu verschleiern, für seine Diebestouren immer wieder Mietwagen genommen und war dabei meist über ein Wochenende jeweils so um die 1000 Kilometer gefahren. Und das, obwohl er selbst zwei oder drei Autos auf sich angemeldet hatte. Auch hohe Zahlungseingänge im mittleren fünfstelligen Bereich auf sein Konto spielten im Prozess eine Rolle.

Verteidiger Stephan Prinz aus Essen war besonders daran gelegen, seinen Mandant in einem günstigen Licht darzustellen. So zählte er auf, dass der 41-jährige verheiratet ist, eine vierjährige Tochter hat, im elterlichen Handwerksbetrieb gelernt hatte und mittlerweile als Geschäftsführer an der Spitze dieses Betriebes steht. Wie es dann immer wieder zu den Straftaten kommen konnte, wusste sich der Angeklagte auch nicht zu erklären. Er strebe aber mittlerweile eine Therapie an, versprach der Anwalt.

Gericht und Anklagevertretung imponierte dies wenig. War es doch seit dem Mainleuser Raubzug schon wieder zu zwei Straftaten gekommen, deren Urteile, einmal vier Monate auf Bewährung wegen Hausfriedensbruchs, das andere Mal eine Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, in das jetzige Urteil einbezogen wurden. Unter anderem hatte der Angeklagte im August des vergangenen Jahres mit Funkgerät um den Hals und verkleidet als Mitglied der Technik-Crew das Gelände des „Strandfieber Electro Festivals“ am Hartensbergsee im niedersächsischen Vechta ausspioniert. Der Schwindel war gerade noch rechtzeitig aufgeflogen und der Angeklagte konnte festgenommen werden.

Staatsanwalt Jan Köhler beantragte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren. Der Anklagevertreter ging dabei von erwerbsmäßigem Handeln aus, weil sich der Mainleuser Raubzug in mehrere gleichgelagerte Vorfälle einreihe. Verteidiger Prinz stellte keinen konkreten Antrag, wollte aber eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr erreichen.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied schließlich auf ein Jahr und drei Monate sowie auf die Einziehung von 6000 Euro, das ist der angenommen Zeitwert der entwendeten Gegenstände. Sie sehe den guten Willen des Angeklagten, ein straffreies Leben zu führen durchaus, doch außer Absichtsbekundungen sei wenig Konkretes festzustellen. Positiv sei auch, dass der Angeklagte in geordneten Verhältnissen lebe, doch habe ihn dies auch in der Vergangenheit nicht davon abgehalten, Straftaten zu begehen.

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10.12.2020

Mit fremden Auto in die Flutmulde gerast / Drogen und Alkohol und kein Führerschein: Auszubildender kam gerade noch mit Geldstrafe davon

Kulmbach. Dieser Unfall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Am Abend des 7. April war ein 22-jähriger Mann in Folge hoher Geschwindigkeit mit einem Renault von der Straße beim Schwimmbad abgekommen, fuhr den Abhang Richtung Weißer Main hinunter und kam in der Flutmulde kurz vor dem Flusslauf zu stehen. Trotz erheblicher Verletzungen konnte er sich aus dem Fahrzeugwrack befreien und rannte davon. Vor dem Amtsgericht wurde er nun zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (3400 Euro) verurteilt. Was den Schuldspruch angeht, hat der Auszubildende gleich vier Straftatbestände erfüllt: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht und den unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges.

Nicht nur wegen rund einem Promille Alkohol war der junge Mann fahruntüchtig, in seinem Blut wurden außerdem Rückstände von Marihuana gefunden. Einen Führerschein hatte er sowieso nicht, der wurde ihm wegen verschiedener Drogengeschichten bereits vor einiger Zeit entzogen. Was besonders erschwerend hinzukam war, dass ihm der Renault gar nicht gehörte. Eine Bekannte, die am Schwimmbadparkplatz zusammen mit einer Freundin eine Runde drehen wollte, hatte ihm den Fahrzeugschlüssel leichtsinnigerweise kurz mal in die Hand gedrückt. Grund für die überstürzte Flucht des Mannes war, dass er eine offene Bewährung hatte und fürchtete, sofort wieder ins Gefängnis gebracht zu werden.

Für die Polizei war es allerdings ein leichtes, den flüchtigen Fahrer ausfindig zu machen. Aufgrund der zersplitterten Scheiben war klar, dass der Mann dringend ärztliche Hilfe benötigt und so stießen die Beamten in der Notaufnahme des Klinikums auf den Angeklagten, als ihm dort gerade die stark blutende Wunde an der Stirn genäht wurde. „Wir hätten ihn aber auch so ausfindig machen können“, berichtete ein Polizeibeamter und verwies auf die vielen Blutspuren im Wagen, insbesondere auf dem ausgelösten Fahrerairbag.

Der Angeklagte selbst hatte nur noch dunkle Erinnerungen an das Geschehen. Er habe zuvor Ärger mit einem Kollegen gehabt und sich zu einer Aussprache am Schwimmbadparkplatz getroffen. Dabei sei Bier getrunken worden. Auch den Konsum von Marihuana davor räumte er offen ein. Darüber hinaus sei er aufgrund erheblicher familiärer Probleme in den Wochen davor „komplett durch den Wind“ gewesen. Was ihn geritten habe, das Fahrzeug der Bekannten an sich zu nehmen und damit eine Runde zu drehen, sei ihm bis heute völlig schleierhaft. Der Ernst der Lage sei ihm aber durchaus bewusst gewesen: „Ich hätte mir dabei auch das Genick brechen können.“

Die Besitzerin des Autos, eine 22-jährige Verkäuferin aus Kulmbach, wundert sich dagegen noch heute, warum sie dem entfernt Bekannten am Schwimmbadparkplatz ihre Kfz-Schlüssel ausgehändigt hatte. Sie hatte sich dort mit einer Freundin verabredet, um eine Runde zu laufen. Weil sie in ihren Leggins keine Hosentasche hatte, habe sie nicht gewusst, wohin mit dem Schlüssel. Weil sie den Angeklagten und dessen Kollegen kannte, habe sie die beiden Männer einfach gebeten, auf den Schlüssel aufzupassen.

Spätestens beim Anruf der Polizei kurze Zeit später wusste die Frau, dass sie einen Riesenfehler gemacht hatte. Das Auto hatte einen Totalschaden, der auf rund 2000 Euro beziffert wurde. Dazu kommen Abschlepp- und Bergungskosten in Höhe von rund 500 Euro. Sogar ein Kranwagen sei notwendig gewesen, um das Fahrzeug aus der Flutmulde zu heben. Alle Beteiligten können von Glück reden, dass kein Öl ins Gewässer gelangt war.

Eine noch etwas höhere als die später verhängte Geldstrafe hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit 180 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (3600 Euro) in seinem Plädoyer beantragt. Verteidiger Andrea Piel forderte wegen der schlechten Einkommenssituation seines Mandanten eine niedrigere Straße von 150 Tagessätzen zu je zehn Euro. Wenn die Forderungen doch relativ hoch ausfielen, dann vor allem deswegen, weil der Angeklagte zweimal wegen Drogendelikten vorbestraft ist und zuletzt sogar eine Teil einer Gefängnisstrafe verbüßen musste. Die Reststrafe wurde ihm auf Bewährung erlassen.

Neben der letztlich ausgesprochenen Geldstrafe von 3400 Euro entscheid Richterin Sieglinde Tettmann außerdem auf eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Das heißt, der Angeklagte darf vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die Richterin verhehlte nicht, dass für sie nach Aktenlage zunächst klar gewesen sei, dass der Angeklagte ins Gefängnis muss. Wenn er nun doch mit einer Geldstrafe davongekommen sei, dann wegen der besonderen Lebensumstände, wegen der eigenen Verletzungen und wegen der Reue, die der Mann vor Gericht glaubhaft machen konnte. Darüber hinaus habe sich der Angeklagte von Drogen losgesagt, von seinem bisherigen Umfeld getrennt und eine vielversprechende Ausbildung begonnen.

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08.12.2020

Exhibitionist muss ins Gefängnis / Rentner aus Kulmbach zu Gefängnisstrafe verurteilt

Kulmbach. Zum wiederholten Mal hat er vor Schülerinnen im Stadtgebiet von Kulmbach seine Hose heruntergelassen und sein Geschlechtsteil gezeigt. Nun muss der Rentner, der im Juni 70 Jahre alt wurde, für acht Monate ins Gefängnis. Bei fünf einschlägigen Vorstrafen komme eine Strafe auf Bewährung nicht mehr in Frage, sagte Amtsgerichtsgerichtsdirektor Christoph Berner am Dienstag nach dreistündiger Verhandlung.

Laut Anklage hatte sich der frühere Handwerker am 11. November des vergangenen Jahres gegen 14.30 Uhr im Bereich der Amphoren an der Zentralen Omnibushaltestelle in Kulmbach vor zwei zwölfjährigen Mädchen entblößt. Vor Gericht entschied sich der Angeklagte, keine Angaben weder zu seiner Person, noch zu den Vorwürfen zu machen. Über seinen Verteidiger Werner Brandl aus Kulmbach ließ er erklären, dass er die Vorwürfe bestreite. Es könne durchaus sein, dass er sich im Bereich des ZOH aufgehalten habe, weil er öfter mit dem Stadtbus unterwegs sei. Auf keinen Fall aber habe er die Hosen heruntergelassen, um sich sexuell zu erregen. Wenn, dann höchstens, um zu urinieren.

Die Verhandlung wurde im Mai schon einmal begonnen, dann aber wegen der geforderten Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgesetzt. Anthropologe Andreas Düring vom Institut für Forensisches Sachverständigenwesen war eigens aus München angereist. Er hatte die schwierige Aufgabe, anhand von Videoaufzeichnungen verschiedener Überwachungskameras rund um das ZOH festzustellen, ob der Angeklagte auch wirklich der Mann ist, der damals von den Kameras aufgenommen wurde. Anhand vieler verschiedener Merkmale und Vergleiche mit den erkennungsdienstlichen Aufnahmen stellte der Sachverständige fest, dass der Angeklagte zu über 99 Prozent der Mann ist, der genau zur Tatzeit am Tatort war und dort auf die beiden Mädchen traf.

Eine Einvernahme der beiden Mädchen war bereits im Mai erfolgt. Sie seien heftig erschrocken und hätten Ekel empfunden, sagten die beiden Schülerinnen, die eigentlich bei den dortigen Amphoren ein Selfie machen wollten. Beide hätten zunächst gedacht, der Mann wolle pinkeln, weil er die Hosen komplett heruntergelassen hatte. Zumindest eine der beiden sagte damals aber auch ausdrücklich: „Ich habe ihn nicht pinkeln sehen“. Der Angeklagte habe einfach nur so dagestanden. Zusammen mit den Eltern waren die beiden noch am gleichen Tag zur Polizei gegangen.

Ein Blick auf die Vorstrafenliste zeigte eindrucksvoll, dass der Mann ein Problem hat. 13 Vorstrafen hatte er im Laufe seines bisherigen Lebens schon angesammelt, fünf davon wegen exhibitionistischer Handlungen. In Kulmbach war er unter anderem zuletzt im Bereich des Kriegerdenkmals mehrfach als Exhibitionist in Erscheinung getreten und hatte vor ahnungslose Schülerinnen seine Hose geöffnet. Neun Monate musste er damals schon ins Gefängnis.

Die schließlich auch verhängten acht Monate hatte bereits Staatsanwältin Katrin Hecht in ihrem Plädoyer beantragt. Aufgrund der Videoaufnahmen, des Gutachtens und der Aussage der beiden Mädchen sei der Angeklagte eindeutig überführt. Verteidiger Brandl sah dies ganz anders. Er sah Differenzen in den Aussagen der Mädchen, beispielsweise, als es um die Frage ging, ob der Angeklagte eine Mütze getragen hatte, oder nicht. Nicht auszuschließen sei es außerdem, dass sein Mandant tatsächlich vor Ort war, und zwar um wirklich zu pinkeln.

Darauf ließ sich Amtsgerichtsdirektor Berner nicht ein. Ausschließlich der Angeklagte und keine zweite Person, sei unmittelbar zur Tatzeit am Tatort gewesen. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass der Angeklagte uriniert habe. Fest stehe dagegen, dass der Angeklagte sein entblößtes Geschlechtsteil den Mädchen präsentiert habe, um sich sexuell zu erregen. Alles andere sei völlig abwegig.

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04.12.2020

Schmerzmittel im BH / 28-jährige Frau hatte im Klinikum Medikamente gestohlen

Kulmbach. Der Vorwurf klang auf dem ersten Blick absolut spektakulär: Eine junge Frau soll im Klinikum Medikamente gestohlen haben. Bei näherem Hinsehen blieb davon allerdings nur wenig übrig. Bei den Medikamenten handelte es sich um mehrere spontan und wahllos entnommene Packungen aus einem Schrank in der Notaufnahme, außerdem war die Frau ganz offensichtlich alkoholbedingt nicht mehr ganz bei Sinnen.

Eingeliefert wurde die 28-jährige Verkäuferin aus dem Landkreis am Abend des 2. April, weil sie zuvor hingefallen war und sich dabei das ganze Gesicht aufgeschrammt hatte. Sie konsumierte zuvor am Fuße des Festungsbergs zusammen mit drei anderen Personen zwei Literflaschen Wodka und brachte es dabei auf eine Blutalkoholkonzentration von über 2,6 Promille.

Nachdem die Frau ins Klinikum gebracht wurde, kümmerte sich zunächst ein Krankenpfleger um sie und wollte ihr Blut abnehmen. Als er kurz das Zimmer verließ, hörte einen lauten Schlag. „Zuerst habe ich gedacht, der Patientin ist etwas passiert“, sagte er als Zeuge vor Gericht. Als er wieder in das Zimmer eilte, erblickte er zuerst einen umgefallenen Infusionsständer und er sah, wie die Frau aus einem Medikamentenschrank mehrere Packungen Schmerzmittel, Blutdrucksenker sowie Herztabletten entnahm und bei sich in den Büstenhalter stopfte. Da rief er zunächst einen Kollegen, später die Polizei herbei, denn die Frau wollte die Tabletten nicht mehr herausrücken.

Die Frau hatte daran kaum mehr eine Erinnerung. „Ich weiß nur noch, dass ich in der Ausnüchterungszelle der Polizei aufgewacht bin“, erklärte sie vor Gericht. Unumwunden gab die 28-Jährige zu, dass sie damals noch an einem jahrelangen Alkoholproblem gelitten habe. Nachdem ihr Verlobter kurze Zeit danach in Juni an den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums schwer erkrankt und ganz plötzlich verstorben war, habe bei ihr ein Umdenkprozess stattgefunden.

Tatsächlich hatte sie ihr Leben seitdem wieder auf die Reihe gebracht. Eine stationäre Therapie, zu der sie sich freiwillig begeben hatte, war bislang erfolgreich, sie geht regelmäßig zur Nachsorge und ist bei den Anonymen Alkoholikern. Auch eine Arbeit hat sie zwischenzeitlich wieder gefunden. „Ich trinke wirklich keinen Alkohol mehr, ich bin absolut clean“, versicherte sie vor Gericht.

Daneben wurde der Frau auch vorgeworfen, wenige Tage später nach dem Vorfall im Klinikum während eines Trinkgelages bei der Bahnunterführung am Pörbitscher Weg einen Polizisten beleidigt zu haben. Der Beamte erteilte der Frau dort wegen der damaligen Corona-Beschränkungen einen Platzverweis. Die Angeklagte wollte nicht, dass der Polizist sie mit seiner Body-Kamera filmt und da rutschte ihr die Beleidigung heraus. Leugnen war zwecklos, denn das Gericht sah sich während der Verhandlungen die Aufnahmen der Body-Cam an.

Dabei war die Frau in der Vergangenheit immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 2015 wurde sie wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt, 2018 wegen Beleidigungen, Sachbeschädigung, einem tätlichen Angriff auf einen Polizisten und Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung. In beiden Fällen war Alkohol die eigentliche Ursache. Eine weitere Verhandlung wegen des Diebstahls zweier Wodka-Flaschen steht demnächst vor dem Berufungsrichter in Bayreuth an.

Wegen Beleidigung und Diebstahl beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1500 Euro). Verteidiger Werner Brandl plädierte auf 80 Tagessätze zu jeweils 15 Euro (1200 Euro). Letzterem schloss sich auch Richterin Sieglinde Tettmann in ihrem Urteil an. Die Angeklagte sei auf einem guten Weg, sagte sie. Die Angeklagte habe massiv alkoholbedingt enthemmt gehandelt, sie habe sich, soweit es ihr möglich war, geständig gezeigt und bereue die Vorkommnisse.

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04.12.2020

Panik und falsch verstandene Freundschaft / Doch kein Drogenbesitz: Angeklagter aus Hamburg wurde in Kulmbach freigesprochen

Kulmbach Die weite Anreise von Hamburg nach Kulmbach hat sich für einen 25-jährigen Industriekaufmann aus der Hansestadt gelohnt. Ursprünglich wegen des Besitzes von Drogen angeklagt, wurde der junge Mann vom Amtsgericht freigesprochen. Grund dafür war: Er konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass nicht er der Besitzer der relativ kleinen Menge Kokain war, sondern ein damaliger Bekannter.

Beide wurden am 8. Dezember vor zwei Jahren kurz vor der Autobahnausfahrt Bayreuth einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten hatten den richtigen Riecher, denn sie fanden im Handschuhfach in einem Brillenetui tatsächlich das Kokain. Der Angeklagte saß damals auf dem Beifahrersitz und wollte ganz offensichtlich aus falsch verstandener Freundschaft seinen Bekannten nicht ans Messer liefern. Also erfand er eine haarsträubende Geschichte, wie das Rauschgift in das Auto gekommen sein soll. Beide wollten damals übers Wochenende einen Verwandten in München besuchen. Per Strafbefehl wurde der Mann in der Folge zu 25 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (1000 Euro) wegen des Drogenbesitzes verurteilt.

Nun wurde das Verfahren aufgrund begründeter Zweifel allerdings wieder aufgenommen. Tatsächlich sollte sich jetzt herausstellen, dass ein Bekannter des Angeklagten das Rauschgift bei einem anderen Mann nahe Hamburg erworben hatte. Das sagte nicht nur der Angeklagte, sondern auch seine Freundin und eine Bekannte. Der Name des Verkäufers und seine Adresse lagen mittlerweile vor. Die Freundin war sogar Augenzeugin des zweifelhaften Geschäftes. „Ich habe mich noch gewundert und fand das gar nicht gut“, sagte die Studentin vor Gericht

Er habe von Anfang an nichts mit Drogen zu tun haben wollen, so der Angeklagte und habe die Sache sehr skeptisch gesehen. Als dann die Polizei zu mitternächtlicher Stunde mit Blaulicht plötzlich auf der Autobahn auftauchte, sei er komplett in Panik geraten. „Ich war plötzlich so was von panisch“, sagte er vor Gericht. Seinem damaligen Freund habe er nicht gleich ans Messer liefern wollen. Auch in der Folge hatte er sich aufgrund eine lange geplanten größeren Auslandsaufenthaltes nicht um die Sache gekümmert. Sein Bekannter habe ihm dagegen immer wieder versprochen, die Sache in Ordnung zu bringen, was aber nie geschehen sei. Deshalb gehe man sich mittlerweile auch aus dem Weg. „Es gibt keine Freundschaft mehr“, bestätigten die Freundin, die Bekannte und auch der Vater des Angeklagten. Sie alle waren eigens aus Hamburg zu dem Prozess in Kulmbach angereist.

Nicht gekommen war dagegen der Bekannte, obwohl auch er als Zeuge geladen war. Ausgerechnet am Tag der Verhandlung hatte er Erkältungssymptome bei sich festgestellt und sich wegen Corona-Verdachtes freiwillig in Quarantäne begeben. Ein entsprechendes Telefax hatte er dem Gericht geschickt.

Juristisch war die Sache damit klar. Dem Besitz der Droge konnte man dem Angeklagten damit nicht mehr nachweisen, denn Besitzer war eindeutig der Bekannte. Auch die Beihilfe zum Handel mit Drogen schied aus, ebenso eine Begünstigung oder Strafvereitelung. Also entscheid Richterin Sieglinde Tettmann auf einen Freispruch und die Aufhebung des ursprünglichen Strafbefehls. Das Gericht sei davon überzeugt, dass sich der Angeklagte nicht des unerlaubten Besitzes von Drogen schuldig gemacht habe. Zuvor hatte bereits die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Wolfgang Schwemmer auf Freispruch plädiert, weil sich der Sachverhalt so nicht bestätigt habe

Mit dem Freispruch ist die Sache allerdings noch lange nicht erledigt. Nun wird die Staatsanwaltschaft einen Prozess gegen den Bekannten und den Drogenlieferanten anstrengen und der jetzt freigesprochene Angeklagte wird dann jeweils als Zeuge aussagen müssen.

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02.12.2020

„Spitze des Eisbergs“: Drogen zur Stressbewältigung / 60 Sozialstunden für zehn Gramm Marihuana – 20-jähriger zu Jugendstrafe verurteilt

Kulmbach. Wegen zwei Rauschgiftgeschäften musste sich ein 20 Jahre alter Mann aus dem Landkreis vor dem Jugendrichter verantworten. Weil er zum ersten Mal im Zusammenhang mit Drogen vor Gericht stand, kam der Auszubildende mit einer Arbeitsauflage davon. Er muss innerhalb der kommenden sechs Monate 60 unentgeltliche Sozialstunden nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung ableisten. Außerdem schickte ihn der für Jugendstrafsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner zur Suchtberatung der Diakonie.

Der junge Mann hatte im Mai dieses Jahres innerhalb einer Woche in Mainleus gleich zwei Mal von einem ehemaligen Schulfreund Marihuana erworben. Einmal gut drei Gramm für 50 Euro, das andere Mal fast sieben Gramm zum Preis von 100 Euro. Das räumte der Angeklagte vor Gericht auch offen ein. Er habe gehörigen Stress gehabt in seiner Ausbildung, deshalb habe er zur Droge gegriffen.

Ganz offensichtlich waren die angeklagten Fälle auch nur die Spitze des Eisbergs. Im September und Oktober befand sich der Angeklagte drei Wochen lang freiwillig zur Entgiftung in der Drogenklinik Hochstadt, eine Woche mehr als eigentlich notwendig. Nun aber sei er clean und komme damit gut zurecht. „Es wird auf jeden Fall nichts mehr vorkommen“, versprach er vor Gericht. Den Kontakt zu seinem früheren Drogenumfeld habe er zwischenzeitlich sogar vollständig abgebrochen.

Die Suchtproblematik des jungen Mannes schien tatsächlich von größerem Umfang zu sein. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kulmbach berichtete von größeren Problemen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Der Angeklagte sei nach einem heftigen Absturz auch schon mal mit Platzwunden und einem offenen Knie in der Ausnüchterungszelle der Polizei aufgewacht. Aufgrund von Schwierigkeiten im familiären Umfeld sei der junge Mann daher auch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen.

So forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die letztlich auch verhängten 60 Sozialstunden und den Kontakt zur Suchtberatung. Der Angeklagte habe alles zugegeben und dem Gericht damit eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Außerdem scheine er sein Problem erkannt zu haben, indem er sich aus freien Stücken einer Entgiftung unterzogen habe. Der Anklagevertreter erwähnte aber auch eine Vorahndung, die im Vorstrafenregister des Mannes zu finden war. Der heute 20-Jährige wurde wegen eines Ladendiebstahls bereits vor zwei Jahren zu Arbeitsstunden verurteilt. Die Beute damals: drei Dosen Energy-Drink.

Der Angeklagte scheine eingesehen zu haben, dass er sich auf dem falschen Weg befindet, zeigte sich Richter Berner überzeugt. Mit Hilfe der Arbeitsauflage und der Pflicht, die Suchtberatung aufzusuchen, soll deshalb erzieherisch auf den jungen Mann eingewirkt werden. Das Gericht stellte aber auch klar, dass dem Angeklagten ein Arrest droht, wenn er die Sozialstunden nicht ableistet oder die Suchtberatung abbricht.

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27.11.2020

Absacker endete im Klinikum / Angeklagter soll mit abgebrochener Bierflasche auf zwei Männer eingestochen haben

Kulmbach. Anfang Februar war es Stadtgespräch: Ein junger Mann aus Eritrea soll am frühen Morgen des 1. Februar kurz nach vier Uhr in der Oberen Stadt vor dem Lokal „Sohle“ auf zwei andere Männer, 43 und 48 Jahre alt, losgegangen sein. Mit einer abgebrochenen Bierflasche soll er den beiden Schnittwunden an den Händen zugefügt haben, die später im Klinikum genäht werden mussten. Nun muss sich der junge Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Zum Prozessauftakt stand Aussage gegen Aussage. Er habe die beiden nicht geschlagen und er habe auch nicht mit einer Flasche auf die beiden eingestochen, so der Angeklagte. „Ich sagte nur, die sollen mich in Ruhe lassen.“ Es sei ganz anders gewesen. Die beiden seien auf ihn losgegangen, da habe er die Flasche abgebrochen und mit den Scherben herumgefuchtelt, um die beiden auf Distanz zu halten. Getroffen habe er aber niemanden.

Er habe nur darum gebeten, dass sie ihn in Frieden lassen sollen, doch das hätten sie nicht getan. „Die beiden Männer waren sehr aggressiv“, so der Angeklagte. Sie hätten ihn am Hals erwischt und an der Hand habe er selbst eine Schnittwunde davongetragen. Warum die beiden auf ihn losgegangen sind, konnte sich der junge Mann nicht erklären. „Vielleicht, weil ich der einzige Schwarze war“, mutmaßte er. Er glaube schon, dass die beiden etwas gegen ihn als Ausländer gehabt hatten.

Dem widersprach eines der beiden vermeintlichen Opfer, das mit einem Kumpel zu einem Absacker in der Sohle getroffen hatte, energisch. Der Angeklagte sei schon im Lokal aufgefallen und habe herumgestresst, sagte der 43-Jährige. Er habe die Leute, vor allem Mädels, blöd angesprochen und sei auf Stänkern aus gewesen. Da habe er ihn vor dem Lokal zur Rede stellen wollen, doch weit sei er nicht gekommen, schon habe der Angeklagte zugestochen. Wie genau und vor allem womit, das konnte der Mann nicht erklären. Plötzlich habe er stark geblutet und die Bedienung habe den Notarzt gerufen

Das geschilderte Verhalten des Angeklagten konnten allerdings der zweite Beteiligte, der 48-jährige Kulmbacher, und auch ein weiterer Augenzeuge so nicht bestätigen. „Mit ist der Angeklagte in der Sohle vorher nicht aufgefallen“, sagte der 48-Jährige und auch der Zeuge bestätigte überraschend: „Niemand ist mir negativ aufgefallen“. Dazu kommt, dass die beiden Opfer ganz offensichtlich stark betrunken waren. Der Ältere hatte einen Alkoholpegel von 2,5 Promille, beim 43-Jährigen sei es gar nicht möglich gewesen, überhaupt zu messen, hieß es in den Protokollen.

Dafür hatte der Zeuge gesehen, wie der Angeklagte vor dem Lokal gleich zwei Flaschen gegen den Boden geschlagen hatte, bis sie zerbrochen waren. Als die Streithähne aneinander geraten waren, habe er noch versucht zu schlichten. „Ich wollte doch nur, dass Ruhe einkehrt“, sagte der Zeuge. Doch da war es offensichtlich schon zu spät.

Zuerst kam der Notarztwagen, dann die Polizei. Fest steht allerdings auch, dass der 43-Jährige eine tiefe Schnittwunde an der Hand erlitten hatte, die mit fünf Stichen noch in der Nacht genäht wurde. Zwölf Tage lang war der Mann arbeitsunfähig. Beim zweiten Opfer war die Verletzung nicht so gravierend. Der Mann hatte lediglich eine kleinere Schnittwunde am Zeigefinder erlitten, die nach wenigen Tagen ausgeheilt war.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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30.11.2020

Widersprüche und offenen Fragen / Angebliche Stiche mit abgebrochener Flasche konnten nicht mehr geklärt werden – Verfahren eingestellt

Kulmbach. Eingestellt hat das Amtsgericht das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen jungen Mann aus Eritrea (wir berichteten). Ursprünglich wurde ihm vorgeworfen am frühen Morgen des 1. Februar kurz nach vier Uhr in der Oberen Stadt vor dem Lokal „Sohle“ auf zwei andere Männer, 43 und 48 Jahre alt, mit einer abgebrochenen Bierflasche losgegangen zu sein. Beide hatten Schnittwunden an den Händen erlitten, die später im Klinikum genäht werden mussten.

„Es konnte nicht mehr geklärt werden, wie es im Detail zu den Verletzungen kam“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Nicht auszuschließen sei es beispielsweise, dass die Männer ohne Zutun des Angeklagten selbst in die Scherben gefasst haben.

Der junge Eritreer hatte von Anfang an bestritten, auf die beiden eingestochen zu haben. Er wollte nur in Ruhe gelassen werden. Seiner Aussage nach waren die beiden vermeintlichen Opfer auf ihn losgegangen. Der Angeklagte verschwieg dabei nicht, dass er eine Flasche abgebrochen und mit den Scherben herumgefuchtelt hab, um die beiden auf Distanz zu halten. Er beschrieb die beiden als aggressiv und mutmaßte, dass sie etwas gegen ihn gehabt hätten, weil er Ausländer sei.

Einer der Männer gab an, dass der Angeklagte schon im Lokal aufgefallen sei und Streit gesucht habe. Da habe er ihn lediglich zur Rede stellen wollen. Einen angeblichen Stich konnte er nicht beschreiben, er habe plötzlich stark geblutet. Der zweite Beteiligte, der nur eine leichtere Schnittwunde am Finger erlitten hatte, konnte das so allerdings nicht bestätigen. Ihm war der junge Eritreer nicht aufgefallen, ebenso wenig wie einem unbeteiligten Zeugen. Beide Männer waren zudem stark alkoholisiert. Der Eine hatte einen Alkoholpegel von 2,5 Promille, beim anderen war es gar nicht möglich, die Blutalkoholkonzentration überhaupt zu messen.

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26.11.2020

Crystal im Kinderzimmer und Geld in der Tupper-Dose/ 38-jähriger Kulmbacher wegen Drogenbesitzes zu hoher Geldstrafe verurteilt

Kulmbach. Die Anklage hörte sich gefährlich an: Diebstahl, Körperverletzung und Drogenbesitz. All das wurde einem 38 Jahre alten Handwerker aus Kulmbach vorgeworfen. Am Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht blieb davon aber kaum mehr etwas übrig. Lediglich ein halbes Gramm Crystal. Dafür wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (3200 Euro) verurteilt. Vom Vorwurf des Diebstahls wurde er freigesprochen, die angebliche Körperverletzung wurde eingestellt.

Hintergrund der ganzen Sache ist zum einen ein Beziehungsstreit, zum anderen eine Drogenkarriere. Beides scheint aber vorbei, denn mittlerweile hat sich das Pärchen verlobt und den Drogen hat der Angeklagte längst abgeschworen. Anfang des Jahres sah dies noch ganz anders aus. Damals hatte die 39 Jahre alte Freundin Anzeige gegen den Angeklagten erstattete, weil er angeblich eine Tupper-Dose mit fast 400 Euro Inhalt aus der gemeinsamen Wohnung gestohlen haben soll. Das angesparte Geld gehörte einer Arbeitskollegin, die es der Frau zur Aufbewahrung überlassen hatte.

„Die Dose ist wieder da“, jubelte der Angeklagte während der Verhandlung. Erst vor kurzem sei sie wieder aufgetaucht und zwar in den Tiefen eines Schlafzimmerschrankes. Sogar das Geld sei noch drin gewesen. Klar habe man zuvor die gesamte Wohnung auf den Kopf gestellt. Wie dieses Missgeschick passieren konnte, dafür hatte der Mann keine Erklärung.

Der Diebstahl war damit vom Tisch, auch wenn, wie es der Staatsanwalt später ausdrückte, „zwischen den Zeilen schon etwas bleibt“. Einen Tatnachweis könne man jedenfalls nicht führen und so wurde der Mann wegen des Diebstahls freigesprochen.

Ganz ähnlich musste das Gericht mit dem Vorwurf der Körperverletzung verfahren. Die Freundin und jetzige Verlobte sagte aus, dass es eine ganz harmlose Schubserei war. Sie sei zwar mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, doch habe sie dabei weder Schmerzen noch eine Verletzung erlitten. Freilich sei der Angeklagte früher öfter mal handgreiflich geworden, was an seinem Drogenkonsum gelegen habe, doch jetzt lege sie die Hand für ihn ins Feuer, dass da nichts mehr passiert. Tatsächlich hatte die Frau bereits bei der Polizei deutlich gemacht, dass sie kein Interesse an einer Strafverfolgung habe, so dass der Tatvorwurf kurzerhand eingestellt wurde.

Bleibt noch die Drogengeschichte. Das halbe Gramm Crystal habe sich bei der Durchsuchung der Wohnung ausgerechnet im Kinderzimmer befunden, berichtete ein Polizeibeamter. Vor Gericht benannte der Mann sogar seinen Lieferanten. Auch wieder nur zwischen den Zeilen war zu entnehmen, dass das halbe Gramm wohl nur die Spitze des Eisbergs war, doch das war nicht Gegenstand der Verhandlung.  

So forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende drei Monate auf Bewährung wegen Drogenbesitzes. Die Forderung fiel deshalb relativ hoch aus, weil der Mann kein unbeschriebenes Blatt war und bereits vier Vorstrafen auf seinem Konto hatte.

Richterin Sieglinde Tettmann beließ es aber dann doch bei einer Geldstrafe über 3200 Euro. Schließlich habe es sich um eine relativ geringe Menge zum Eigenverbrauch gehandelt, der Angeklagte habe damals unter Suchtdruck gehandelt und sei mittlerweile fest entschlossen, sein Leben in die Hand zu nehmen.

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26.11.2020

Laute Musik und mit den Gedanken woanders: Zusammenstoß nicht bemerkt / Unfallflucht kam 57-jähriger Frau aus dem Landkreis teuer zu stehen

Kulmbach. Weil sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug erwischt hat und sich ohne um den Schaden zu kümmern einfach weitergefahren ist, verurteilte das Landgericht eine 57 Jahre alte Verkäuferin aus dem Landkreis zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (750 Euro). Damit hatte die Frau noch Glück, denn das Gericht verzichtete auf ein ursprünglich im Strafbefehl ausgesprochenes Fahrverbot.

Die Angeklagte war am 17. Januar mit ihrem Wagen rückwärts aus dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes am Goldenen Feld in Kulmbach auf die Hauptstraße gefahren und hatte dabei ganz offensichtlich ein parkendes Fahrzeug übersehen. An der Fahrertür und am beheizbaren Außenspiegel dieses Fahrzeug war dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 700 Euro entstanden. Der Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug lag sogar bei satten 2500 Euro.

Trotzdem will die Frau nichts von dem Anstoß bemerkt haben. „Ich habe das wirklich überhaupt nicht wahrgenommen“, beteuerte sie vor Gericht. Ein eigens eingeholtes Gutachten eines Kfz-Sachverständigen sagte allerdings etwas anderes. Optisch hätte die Fahrerin den Crash tatsächlich nicht bemerken müssen, jedoch akustisch, denn der Anstoß müsste unüberhörbar gewesen sein, so hieß es in dem Gutachten.

Das wollte die Angeklagte nicht wahrhaben und ließ sich daraufhin extra von einem HNO-Arzt untersuchen. Der stellte aber keine Auffälligkeiten fest. Als einige Erklärung blieb der Frau damit die laute Musik, die aus dem Autoradio kam und eventuell auch der Termindruck, den sie an diesem Abend hatte und der dafür sorgte, dass ihre Gedanken ganz woanders waren.

Der geschädigte Fahrzeuglenker war jedenfalls noch am gleichen Abend zur Polizei gegangen und hatte Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Beamten fanden durch Befragungen am Ort des Geschehens schnell die Frau als Verursacherin heraus. Zwischenzeitlich hatte sie sich auch selbst bei der Polizei gemeldet, nachdem die den beträchtlichen Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug entdeckt hatte.

Im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte, war noch von einer etwas höheren Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (875 Euro) die Rede, sowie von einem Fahrverbot. Letzteres wäre für die Frau eine echte Katastrophe gewesen, das sie beruflich auf ihren Führerschein angewiesen ist und die Busverbindungen von ihrem Wohnort aus nach Kulmbach eher sporadisch sind. Das sah auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft so, der bereits in seinem Plädoyer, genauso wie Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach einen Verzicht auf das Fahrverbot beantragte.

Richterin Sieglinde Tettmann hielt der Frau ihr äußerst kooperatives Verhalten und den relativ niedrigen Fremdschaden zu Gute. Außerdem hatte die Frau den Schaden des Unfallgegners längst reguliert und selbst einen hohe Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug erlitten. Als Verurteilte muss die Frau nun auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.

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25.11.2020

Tschechische Zigaretten kamen teurer als gedacht / Junger Mann wegen unerlaubter Einreise verurteilt – Arrest und Gefängnisstrafe drohen

Kulmbach. Er war mit einem gültigen Visum nach Deutschland eingereist, das immer wieder auf eine gewisse Zeit verlängert wurde. Damit besaß ein 20 Jahre alter Afghane aus Kulmbach zwar eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, doch durfte er damit nicht ins Ausland reisen, schon gar nicht ohne Papiere und auch nicht zum Zigarettenholen nach Tschechien. Genau das hat der junge Mann aber getan. Er wurde deshalb wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts vom Jugendschöffengericht zu einer Geldauflage in Höhe von 400 Euro verurteilt. 

Das allerdings war nicht der entscheidende Punkt im Verfahren gegen den Afghanen. Wegen einer Drogengeschichte hat ihn das Amtsgericht erst im Januar zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Auflage wurden damals zusätzlich 200 unentgeltliche Arbeitsstunden festgelegt. 36 Stunden davon hat er seitdem abgelegt, mehr nicht. Und genau das wurde ihm nun zum Verhängnis.

Nicht nur, dass der für Jugendstrafsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner deswegen bereits zwei Wochen Ungehorsamsarrest verhängt hatte, die Staatsanwaltschaft stellte bereits einen Widerrufsantrag für die Bewährungsstrafe. Das würde bedeuten, dass der junge Afghane die eineinhalb Jahre im Gefängnis absitzen müsste und danach im für ihn ungünstigsten Fall abgeschoben werden könnte.

Die Fahrt nach Tschechien räumte der Angeklagte vor Gericht unumwunden ein. Er sei ganz spontan mitgefahren, als seine Freundin und deren Mutter zum Zigarettenholen nach Tschechien aufbrachen. So recht sei ihm das auch gar nicht klar gewesen, dass er das eigentlich gar nicht darf. Deshalb habe er auch keine Papiere mit sich geführt.

Das viel größere Problem mit den nicht abgeleisteten Arbeitsstunden erklärte der Angeklagte damit, dass er seit September einer geregelten Arbeit als Gebäudereiniger nachgehe und deshalb keine Zeit für die Sozialstunden gefunden habe. Diese Erklärung stellte den vorsitzenden Richter Berner allerdings wenig zufrieden. „Sie spielen mit ihrer Freiheit, wenn sie der Arbeitsauflage nicht nachkommen“, sagte er. Die Geduld des Gerichts sei erschöpft. Auf die Frage, warum er denn zwischen Januar und September nur 36 Stunden abgeleistet habe, wusste der Angeklagte nicht so recht eine Antwort.

Nur Gutes wusste dagegen Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes über den Angeklagten zu berichten. Der 20-Jährige habe sich gut integriert, habe Arbeit gefunden, zumindest zeitweise das Gymnasium besucht und die Weichen für eine geordnete Lebensführung gestellt. Außerdem sei der Afghane ein echtes Sprachtalent, das sieben Sprachen beherrsche. Das Verhalten, des jungen Mannes, dem er eine positive Sozialprognose ausstellte, könne deshalb nur mit Reifeverzögerungen erklärt werden, weshalb die Jugendgerichtshilfe auch die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der unerlaubten Einreise vorschlug.

Sowohl Anklagevertreterin Sandra Staade als auch Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach kamen dem nach. Die Oberstaatsanwältin beantragte die letztlich auch verhängten 400 Euro, der Verteidiger 200 Euro beziehungsweise eine Aufstockung der in dem anderen Verfahren verhängten Arbeitsstunden um 50. Der Verstoß sei eher geringfügig, außerdem habe es sich bei der unerlaubten Einreise um eine Spontantat gehandelt, die der Angeklagte auch ohne Umschweife zugegeben habe.

Das alles ändert aber nichts daran, dass der Angeklagte die noch fehlenden Arbeitsstunden ableisten und Anfang Januar zwei Wochen in den Ungehorsamsarrest einrücken muss. Ob auch die Bewährungsstrafe widerrufen und er die eineinhalb Jahre ins Gefängnis muss, ist noch nicht entschieden.

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20.11.2020

Beleidigungen, Drogen, Übergriffe / 23-jähriger Mann soll seine Freundin schwer misshandelt haben

Kulmbach. Fälle häuslicher Gewalt sind vor Gericht immer besonders heikel. Vor allem dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht einen besonders strittigen Fall jetzt auch auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, damit weitere Ermittlungen getätigt und weitere Zeugen befragt werden können.

Laut Anklage soll ein 23 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Hof in drei Fällen brutal gegen seine Freundin vorgegangen sein. Einmal soll er sie gegen eine Wand gestoßen und ihr dabei eine Platzwunde am Kopf zugefügt haben. In einem weiteren Fall soll er sie mit der Hand ins Gesicht geschlagen und im dritten Anklagepunkt soll er sie gepackt und in einen Straßengraben gestoßen haben. Dabei habe die Frau blaue Flecken und Risswunden erlitten, hieß es in der Anklage. In einem vierten Anklagepunkt ging es darum, dass der Angeklagte seine Freundin in sozialen Netzwerken wiederholt persönlich angegriffen und beleidigt habe. Ausdrücke wie Schlampe oder Hure sind dabei noch die harmlosesten gewesen.

Doch gleich zu Beginn der Verhandlung stellte sich heraus, dass alles auch ganz anders sein könnte. „Hier sitzt der falsche auf der Anklagebank“, sagte Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach. Sein Mandant werde fälschlicherweise als Täter dargestellt. Es gebe aber Zeugen und vor allem jede Menge Chatverläufe, die eindeutig die Unschuld seines Mandanten belegen.

Hintergrund sei es, so der Anwalt, dass die junge Frau unter massiven psychischen Problemen leidet und deshalb auch schon in stationärer Behandlung war. Darüber hinaus habe sie auch ein Drogenproblem und gelte als Crystal-Konsumentin. Die genannten Verletzungen habe sich die junge Frau aufgrund ihrer Krankheit alle selbst zugefügt. Sen Mandant habe nicht zuletzt wegen dieser massiven Probleme die Beziehung mittlerweile längst beendet. Die Beleidigungen per SMS gab der Angeklagte dagegen zu. Nachdem die Frau auf sozialen Medien mit Fotos geprahlt habe, die sie mit anderen Männern zeigten, sei ihm der Gaul durchgegangen und er habe sich zu den Beleidigungen hinreißen lassen.

Der Angeklagte berichtete von haarsträubenden Erlebnissen mit seiner Ex-Freundin. Einmal habe sie auf der Autobahn bei voller Fahrt die Tür aufgerissen und Sachen aus dem Auto geworfen, ein anderes Mal habe sie so „wild und hemmungslos“ mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen, bis sie beinahe ohnmächtig geworden sei, ein weiteres Mal habe sie sich tatsächlich zweimal mit einem Messer in die Brust gestochen. In der Folge sei die junge Frau zur psychischen Behandlung dann auch in eine Bezirksklinik eingewiesen worden.

Ähnliche sei auch bei den angeklagten Vorfällen geschehen. Nach einem Streit sei die Frau im Badezimmer so heftig gestürzt, dass sie die Platzwunde davon trug und dabei kurzzeitig sogar das Bewusstsein verlor. Er habe damit genauso wenig zu tun, wie mit dem Schlag ins Gesicht oder mit dem Stoß in den Straßengraben. Die eine oder andere Ohrfeige wollte der Angeklagte dabei gar nicht ausschließen. „Ich wollte, dass sie wieder zur Vernunft kommt, wenn sie sich mal wieder nicht unter Kontrolle hatte.“ Irgendwann habe er es dann allerdings eingesehen, dass das Ganze keinen Sinn habe. „Wenn ich jede einzelne Auseinandersetzung aufschreiben würde, könnte ich ein ganzes Buch damit füllen“, sagte er.

Verteidiger Schmidtgall ließ nicht unerwähnt, dass es schon mal ein Verfahren gegeben habe, bei dem die Frau einen anderen Mann nach dem gleichen Muster fälschlicherweise schwer belastete. Für ihn stehe fest, dass es die Vorfälle so nicht gegeben habe. Rechtsanwalt Hilmar Lampert aus Bayreuth, der die als Nebenklägerin auftretende Frau vertrat, warf dem Angeklagten dagegen „Ausreden und Vernebelungstaktiken“ vor. Noch immer lasse der Angeklagte die Frau nicht in Ruhe und versuche beispielsweise über deren Arbeitgeber Informationen über sie herauszubekommen.

Was wirklich stimmt, will das Gericht nun bei einem neuen Termin herausfinden. Bis dahin sollen unter anderem weitere Chatverläufe ausgewertet, weitere Personen aus dem Umfeld von dem Angeklagten und dem vermeintlichen Opfer befragt sowie weitere polizeiliche Ermittlungen angestellt werden.

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20.11.2020

Nachbarschaftsstreit vor Gericht / 33 Jahre alter Kulmbacher wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt

Kulmbach. Eigentlich ging es nur um das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür hat das Amtsgericht einen 33 Jahre alten Mann aus Kulmbach zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (4500 Euro) verurteilt. In Wirklichkeit steckte allerdings ein seit langem schwelender Nachbarschaftsstreit dahinter, bei dem es um zugeparkte Straßen, um störende Hunde, um Verstöße gegen die Corona-Kontaktbestimmungen und um ganz andere Dinge ging.

Der Nachbar, ein 79 Jahre alter Rentner, hatte den angeklagten Chef einer kleinen Baufirma wieder einmal bei der Polizei gemeldet. Einmal soll er im März, das andere Mal im Mai ohne Führerschein eines seiner Firmenfahrzeuge gesteuert haben. Die Fahrt vom Mai gab der Angeklagte ohne Umschweife zu. Er habe etwas Dringendes besorgen müssen und sei an besagtem Samstag tatsächlich die zwei bis drei Kilometer von sich zuhause bis zum Real in Kulmbach selbst gefahren.

Die zweite Fahrt allerdings stritt der 33-Jährige vehement ab. Er sei zwar gefahren, aber als Beifahrer. Wenn der Zeuge etwas anderes behaupte, dann stimme dies nicht. Der Angeklagte berichtete von nahezu täglichen Streitereien, von ständigen Anzeigen, hauptsächlich wegen der angespannten Parksituation in der kleinen Stichstraße in einem Kulmbacher Stadtteil. Allein im laufenden Jahr sollen es schon 46 Anzeigen und Meldungen gewesen sein, nicht nur bei der Polizei, auch bei der Stadt, beim Ordnungsamt und beim Landratsamt. Sogar handgreiflich soll der Senior schon geworde sein.

Dem widersprach der Mann in seiner Zeugenaussage entschieden. Ständig unternehme der Angeklagte etwas anderes, nur um ihn zu ärgern. Aus diesem Grund führe er auch ein ausführliches Protokoll über sämtliche Vorgänge, das auch dem Gericht zur Beurteilung vorlag. „Die Situation ist einfach unzumutbar, irgendetwas ist immer los“, schimpfte der Rentner. Aktuell stehe beispielsweise ein abgemeldetes Fahrzeug schon seit Wochen direkt gegenüber seiner Ein- und Ausfahrt. Von 46 Anzeigen wusste der Zeuge allerdings nichts. So um die fünf könnten es schon gewesen dein, mehr nicht.

Ursprünglich sei die Polizei wegen angeblicher Verstöße gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen gerufen worden, sagte eine Polizisten von der Kulmbacher Inspektion. Erst später habe sie erfahren, dass der Angeklagte keinen Führerschein hat. Woher der Nachbar das wusste, wurde nicht bekannt.

Nachdem der Angeklagte eine der beiden vorgeworfenen Fahrten ohne Führerschein zugegeben hatte und für die andere weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig gewesen wären, stellte Richterin Sieglinde Tettmann den einen Anlagepunkt kurzerhand ein.

Hauptproblem des Angeklagten war allerdings seine umfangreiche Vorstrafenliste. Auf satte 17 Einträge brachte es der Mann wegen aller nur erdenklichen Straftaten. Sogar eine dreieinhalbjährige Haftstrafe musste er unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls schon verbüßen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte dennoch eine Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, mit 120 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (6000 Euro) allerdings deutlich höher als die letztlich von Gericht verhängte. Verteidiger Alexander Schmidtgall aus Kulmbach plädierte auf 70 Tagessätze zu jeweils 45 Euro (3215 Euro).

Richterin Tettmann wählte mit 4500 Euro den goldenen Mittelweg. Der Angeklagte habe zwar 17 Vorstrafen, aber keine einzige davon wegen eines Verkehrsdelikts. „Ich hoffe, dass dies ein einmaliger Ausrutscher war“, sagte sie. Die Richterin sah auch von einer Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab. Es spreche alles dafür, dass sich der Angeklagte wieder gefangen hat und gerade dabei sei, wieder auf die Füße zu kommen. Eine Führerscheinsperre wäre da eher kontraproduktiv.

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10.11.2020

Mit verbotenen Ecstasy-Pillen gegen Depression / Azubi aus Kulmbach zu Geldauflage verurteilt

Kulmbach. Fünf Ecstasy-Tabletten hatte ein 20-jähriger Auszubildender aus Kulmbach im Gepäck, als er am 15. August dieses Jahres in Kulmbach von der Polizei kontrolliert wurde. Vor dem Amtsgericht in Kulmbach gab es jetzt die Quittung dafür. Jugendrichter Christoph Berner verurteilte ihn wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldauflage in Höhe von 800 Euro sowie zu mehreren Terminen bei der Suchtberatung.

Den Besitz von insgesamt sechs Ecstasy-Pillen, eine hatte er bereits konsumiert, begründete der Angeklagte mit schweren Depressionsrückfällen. Tatsächlich befindet er sich deshalb schon länger in ärztlicher Behandlung, außerdem steht er auch unter gesetzlicher Betreuung. Dazu kommt, dass der Auszubildende mit seinen Arbeitskollegen Probleme hat und angeblich gemobbt wurde. Da seien ihm die Tabletten gerade richtig gekommen. Nach der Einnahme fühle sich alles leicht und unbeschwert an, alles Negative ziehe an einem vorüber, erklärte er, der auch zugab, schon vorher immer wieder mal „etwas genommen“ zu haben. Das alles ändert allerdings nichts daran, dass Ecstasy „keine Bagatelldroge, sondern eine sehr gefährliche Droge ist“, wie Amtsgerichtsdirektor Berner unmissverständlich feststellte.

Die letztlich auch verhängte Geldauflage von 800 Euro und die Weisung, Termine bei der Suchtberatung wahrzunehmen, hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert. Immerhin sei der Angeklagte trotz seines jungen Alters bereits viermal mit der Justiz in Konflikt geraten. Einmal erhielt er eine Geldstrafe wegen einer Unfallflucht. Weitere Verfahren unter anderem wegen Diebstahls, Urkundenfälschung und Betrugs wurden gegen entsprechende Auflagen eingestellt. Da der Angeklagte noch keine 21 Jahre alt ist, sei er aufgrund von Reifeverzögerungen zumindest zum Tatzeitpunkt einem Jugendlichen gleichzusetzen. Der Anklagevertreter sprach sich deshalb für die Anwendung der milderen Jugendstrafe aus.

Das sah auch Jugendrichter Berner so. Er sah allerdings von der Forderung der Staatsanwaltschaft ab, für die kommenden zwölf Monate ein Drogenscreening beim Angeklagten durchzuführen. Der Angeklagte habe glaubhaft machen können, dass er seit dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert habe. Bei einem Drogenscreening wird mit Hilfe von unangekündigten Urinkontrollen überprüft, ob die jeweilige Person tatsächlich drogenfrei ist.

Die Geldauflage über 800 Euro soll dabei an den Suchtarbeitskreis des Kulmbacher Landratsamtes gehen, so legte es Berner fest. Der Richter hielt dem jungen Mann zugute, dass er den Besitz der Tabletten von Anfang an eingeräumt hatte und dass er mehreren persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten ausgesetzt gewesen sei. Mit einem Wechsel der Arbeitsstelle zum 1. Dezember könne er nun hoffen, dass zumindest die beruflichen Probleme der Vergangenheit angehören. „Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre“, gab der Jugendrichter dem Angeklagten noch mit auf den weg. Als Verurteilter muss der junge Mann zusätzlich zu der Geldauflage auch die Kosten des Verfahrens tragen.

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10.11.2020

Quarantäne-Ende mit Hitlergruß gefeiert / Keine rechtsradikale Gesinnung: 19-jähriger Azubi zu Geldstrafe und Arbeitsauflage verurteilt

Neuenmarkt/Kulmbach. Die ganze Familie stand unter Quarantäne. Klar, dass man das Ende gerne feiern möchte. Ein 19-jähriger Auszubildender aus Neuenmarkt schaute dabei etwas zu tief ins Glas. In Neuenmarkt stellte er sich an eine Straße, schlug die Hacken zusammen und zeigte vorbeifahrenden Autofahrern den Hitlergruß. Die fanden das ganz und gar nicht lustig und alarmierten die Polizei. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde der junge Mann jetzt vom Jugendrichter zu einer Geldauflage von 200 Euro und zusätzlich zu 20 Sozialstunden verurteilt.

„Nüchtern hätte ich das nicht gemacht“, räumte der 19-Jährige vor Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner ein. Er sei nicht mehr bei Sinnen gewesen, weil er zuvor mit Freunden einen über den Durst getrunken habe. Hintergrund war, dass sich die gesamte Familie vorher zwei Wochen Corona-bedingt in Quarantäne begeben musste und just an diesem Tag das langersehnte Ende gekommen war. Darüber hinaus hatte der Angeklagte auch noch einen persönlichen Schicksalsschlag zu verkraften. Jede Form von Ausländerfeindlichkeit wies er strikt von sich.

Dummheit und Frustration, das alles kam dabei zusammen, sagte der Angeklagte, der erst im vergangenen Jahr wegen Diebstahls in zwei Fällen zu 65 Stunden unentgeltlicher Arbeit verurteilt wurde. Richter Berner bezeichnete den Hitlergruß als „direkten Weg, um mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt zu kommen“. Nachdem der Azubi zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war und damit dem Gesetz zufolge als Heranwachsender galt, sprach sich Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes für die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts aus. Alkohol, Frust und Protest, das alles spreche für ein jugendtypisches Verhalten.

Das sah auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft so. Der Anklagevertreter beantragte eine Arbeitsauflage von 40 Stunden oder wahlweise eine Geldauflage von 400 Euro. Der 19-Jährige sehe sich schließlich nicht zum ersten Mal mit der Justiz konfrontiert. Amtsgerichtsdirektor Berner entschied pragmatisch auf 20 Stunden unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit und zusätzlich zu 200 Euro. Das Geld muss der Angeklagte innerhalb der kommenden drei Monate an die Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen, die Arbeitsstunden binnen der nächsten vier Monate nach Weisung der gleichen Organisation ableisten.

Auch Berner sprach von Biographie-bedingten Reifeverzögerungen, hielt dem jungen Mann aber auch zugute, dass er den Vorfall bedauere und vor Gericht Einsicht und Reue gezeigt habe. Der Angeklagte habe sich zur Tatzeit in einer schwierigen und belastenden Lebenssituation befunden. „Wichtig ist es, dass hinter der Tat keine rechtsradikale Gesinnung steht“, sagte Berner. Das habe der Angeklagte glaubhaft belegen können.

Als Verurteilter mit eigenem Einkommen hat der Angeklagte neben der Geldauflage auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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06.11.2020

Crystaltütchen in den Pobacken / Drogen und Diebstähle: 29-jähriger Arbeiter aus Kulmbach verurteilt

Kulmbach. Wegen einer umfangreichen Straftatenserie muss ein 29-jähriger Arbeiter aus Kulmbach ein Jahr ins Gefängnis. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Hausfriedensbruchs, Drogenbesitzes, Diebstahls in mehreren Fällen und wegen des Führens einer unerlaubten Waffe. Insgesamt lagen gegen den 29-Jährigen acht verschiedene Anklagepunkte vor.

Alles in allem war es eher Kleinkriminalität, wegen der sich der Mann schuldig gemacht hatte. Eine Handyhülle, eine Speicherkarte und eine Unterhose bei Rewe, ein Paar Winterschuhe für seine Freundin bei Deichmann, zwei Laugenstangen bei Real oder ein Eis bei der Edeka: es waren in den einzelnen Fällen keine großen Beträge, trotzdem kam unterm Strich eine umfangreiche Diebstahlserie zusammen. Außerdem hatte der 29-Jährige den Edeka-Verbrauchermarkt am Goldenen Feld trotz Hausverbots betreten uns bei einer Kontrolle in einer Spielothek am Holzmarkt ein Tütchen Crystal und einen Teleskopschlagstock mit sich geführt, genauso wie ein verbotenes Einhandmesser bei einem der Ladendiebstähle.

Während der Hauptverhandlung räumte der damals von Hartz IV lebende Angeklagte die Taten ein. Er habe Hunger gehabt, aber keine Möglichkeit mehr an Geld zu kommen, deshalb habe er die beiden Laugenstangen geklaut. Eine davon sei für seine Freundin gewesen, die vor dem Markt wartete. Auch die Schuhe von Deichmann im Wert von 49,99 Euro seien für seine Freundin gedacht gewesen, allerdings hatte er auf der Flucht einen Schuh verloren, so dass auch dieser Anklagepunkt als völlig sinnlos gewertet werden muss.

Besonders schwer sollte ein Diebstahl wiegen, bei dem der Angeklagte ein verbotenes Einhandmesser einstecken hatte. Damit machte er sich des Diebstahls mit Waffen schuldig. Es sei ein handelsübliches Mehrzweckmesser gewesen, argumentierte der junge Mann, er habe nicht gewusst, dass dies verboten ist, schließlich sei das Messer doch frei verkäuflich. Doch nicht alles, was man kaufen kann, ist auch erlaubt, musste er sich vom Gericht belehren lassen. Nach dem Waffengesetz sein das Mitführen eines solchen Messers eindeutig verboten.

Ein kurioses Detail brachte der als Zeuge geladene Polizist ins Spiel, der den Angeklagten in der Spielothek am Holzmarkt kontrolliert hatte. Das Päckchen Crystal hatte der Angeklagte doch tatsächlich in seinen Pobacken versteckt. Außerdem führte er dabei auch einen Teleskopschlagstock mit sich. Als die Beamten den Angeklagten deshalb sicherheitshalber zur weiteren Überprüfung auf die Dienststelle mitnehmen wollten, gelang ihm die Flucht. Doch schon am nächsten Tag konnte der 29-Jährige im Umfeld der Dr.-Stammberger-Halle wieder geschnappt werden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Beamten ein weiteres Klappmesser, ein Tierabwehrspray und mehrere Injektionsspritzen sicher.

Größtes Problem für den Angeklagten waren seine zahlreichen Vorstrafen, meist einschlägig, also wegen Diebstahls oder Drogendelikten. Mehrfach musste er schon kurze Haftstrafen verbüßen. Der erste Ladendiebstahl der aktuellen Serie ereignete sich kurz nachdem er wieder einmal aus der Haft entlassen wurde.

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, während Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach auf acht Monate plädierte. Richterin Sieglinde Tettmann blieb dazwischen bei genau einem Jahr. Obwohl der Angeklagte mittlerweile wieder eine Arbeit hat und so gesehen auf einem guten Weg ist, könne bei der Vielzahl von Taten, bei der hohen Rückfallgeschwindigkeit und den vielen Vortrafen keine Bewährungsstrafe mehr ausgesprochen werden. Wegen des Schlagstockes, im Fachjargon als Hiebwaffe bezeichnet, brummte die Richterin dem Angeklagten außerdem eine Geldbuße von 500 Euro auf. Während der Verhandlung wurde auch bekannt, dass gegen den Mann bereits eine weitere Anklage vorliegt. Diesmal hatte er mehrere Aschenbecher geklaut.

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05.11.2020

Schnaps und Champagner für über 2000 Euro geklaut / Videoüberwachung sorgte für schnellen Fahndungserfolg - Geldstrafe für den dritten Mann

Kulmbach. Dieser Ladendiebstahl war an Dreistigkeit kaum zu überbieten: drei Männer betraten den Edeka-Verbrauchermarkt am Goldenen Feld, wählten in der Spirituosen-Abteilung seelenruhig die edelsten und teuersten Schnäpse, Brände und Champagnersorten aus und fuhren mit zwei Einkaufswagen schnurstracks bei der Eingangstür wieder hinaus. Einfach so, ohne zu bezahlen. Einer aus dem Trio, ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger aus Hamburg musste sich jetzt wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Weil er nicht vorbestraft war und mittlerweile einer geregelten Arbeit nachgeht, kam er mit einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen in Höhe von 25 Euro (2125 Euro) davon.

Erst wollte er den Diebstahl bestreiten und ließ über seinen Verteidiger Oskar Derkacz aus München eine entsprechende Erklärung verlesen. Dann legte das Gericht die DVD mit den Aufnahmen aus der Überwachungskamera ein. Auf dem Großbildschirm war praktisch die gesamte Tat aus verschiedenen Perspektiven gestochen scharf und in Farbe zu sehen. Eifrig füllten die drei Täter ihre beiden Einkaufwägen randvoll unter anderem mit 13 Flaschen vom teuersten Champagner, 42 Flaschen Jack Daniels und vielen weiteren alkoholischen Getränken im Gesamtwert von 2285 Euro. Danach spazierten die beiden anderen seelenruhig zurück Richtung Eingang, schlenderten durch die Obstabteilung und fuhren mit den Wagen unbemerkt von den Passanten einfach nach draußen. Der Angeklagte fungierte dabei als eine Art „dritter Mann“, der vorweg ging, und schaute, ob die Luft rein ist.

Die Polizei konnte aufgrund der hervorragenden Qualität der Aufnahmen die drei Ladendiebe schnell ermitteln. Dabei stellte sich auch heraus, dass gegen die drei in Wuppertal ebenfalls ein Verfahren wegen gemeinsamen Ladendiebstahls anhängig ist. Die Tatausführung dort war nahezu identisch, allerdings ließen die Männer dort ihre Wagen mit Waren im Gesamtwert von rund 1800 Euro stehen. Offenbar waren sie gestört worden.

Nach langem hin und her und einem ausführlichen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen kamen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht überein, dass der Angeklagte die Tat doch zugibt und seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl auf die Rechtsfolge beschränkt. Das heißt: Während in dem Strafbefehl noch von einer Geldstrafe mit über 100 Tagessätzen die Rede war, wurde ihm im Falle seines Geständnisses nun eine niedrigere Straße in Aussicht gestellt. Geldstrafen von unter 100 Tagessätzen erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis.

Der Vorfall tue seinem Mandanten sehr leid, er habe sich von seinem bisherigen Umfeld losgesagt und ein neues Leben beginnen, ließ er nun über seinen Verteidiger erklären. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten nun auf die letztlich auch verhängten 85 Tagessätze zu jeweils 25 Euro. Dabei kam unter anderem zur Sprache, dass der Mann nicht vorbestraft war, dass er jetzt angeblich auf dem rechten Weg sei und für Frau und Kinder zu sorgen habe. Nachweisbar wäre ihm die Tat auch so gewesen, sagte Richterin Sieglinde Tettmann während der Urteilsverkündung: „Der Angeklagte ist als der dritte Mann identifiziert“. Ob die beiden Mittäter schon verurteilt wurden, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

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05.11.2020

Klamotten aus Container gefischt / Geldstrafen für Altkleiderdiebstahl: Pärchen aus Mainleus verurteilt

Kulmbach. Haarscharf am Gefängnis vorbeigeschrammt ist ein junger Mann aus Mainleus. Er hatte zusammen mit seiner Freundin auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes zwei Pullover und drei Hosen von einem Altkleidercontainer entwendet und wurde deshalb wegen Diebstahls verurteilt.

Wenn die Staatsanwaltschaft deshalb eine Gefängnisstrafe beantragte, dann deshalb, weil der Hartz-IV-Empfänger zahlreiche Vorstrafen, einige davon einschlägig, also auch wegen Diebstahls, und weil er gleich zwei offene Bewährung hatte. Richterin Sieglinde Tettmann ließ es aber dann doch nicht so weit kommen und urteilte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro. Seine Freundin, die ihm dabei half, die Kleidungsstücke zu nehmen, kam mit 60 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro davon.

Dabei ließ sich nicht einmal mehr klären, ob die Altkleider wirklich aus dem Container gezogen wurden, oder nur davor lagen. Die beiden Angeklagten sagten aus, dass die Sachen in Plastiktüten vor und neben dem Container lagen. Ein Paketdienstfahrer und Pizzaauslieferer, der die beiden beobachtet und bei der Polizei gemeldet hatte, wollte gesehen haben, wie die beiden die Kleidungsstücke aus dem Container gefischt haben.

Hintergrund der Tat war es, dass der Angeklagte erst kurz zuvor aus dem Gefängnis entlassen wurde und nichts zum Anziehen hatte. Er besaß auch kein Geld, so dass der Altkleidercontainer die einzige Chance war, an etwas zum Anziehen zu kommen. „Er hatte keine Klamotten, was hätten wir machen sollen“, sagte seine Freundin. Das Zeug sei auch schon recht abgetragen gewesen und hätte bereits kleine Löcher gehabt, so der Angeklagte. Also suchten sie sich einige Sachen aus und verstauten sie in einer mitgebrachten Stofftasche.

Keinesfalls aber hätten die Altkleider einen Wert von 60 Euro gehabt, wie es noch in der Anklage stand und wie es der Betreiber der Sammelfirma angegeben hatte. Am Ende einigte man sich auch zehn Euro. Nicht einmal die Polizei hatte sich m Zuge der Ermittlungen die Mühe gemacht, die Wohnung des Paares zu durchsuchen. „Aufgrund der Verhältnismäßigkeit hätte eine Wohnungsdurchsuchung keinen Sinn gemacht“, sagte der ermittelnde Polizist. „Außerdem hätten wir ja gar nicht gewusst, wonach wir suchen sollen.“

Wenn am Strafe doch relativ hoch ausfiel, dann wegen des Vorlebens der beiden. Der Angeklagte brachte es auf sechs, seine Freundin auf drei Vortrafen. Erst am 2. März wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen, der Altkleiderdiebstahl wird auf den 29. April datiert. Die Rückfallgeschwindigkeit sei damit schon enorm, waren sich Staatsanwaltschaft und Gericht einig. Der Angeklagte musste zuletzt einsitzen, weil er mit einer fremden EC-Karte fast 2500 Euro ergaunert hatte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte wegen der drei Hosen und zwei Pullover eine Gefängnisstrafe von drei Monaten ohne Bewährung gefordert. Ob die Kleidungsstücke dabei wirklich aus dem Container gefischt wurden oder nur davor lagen, spiele dabei keine Rolle. Verteidiger Andreas Piel plädierte dagegen auf 50 Tagessätze zu jeweils zehn Euro.

Für Richterin Tettmann ging das Motiv für den Altkleiderdiebstahl in Richtung Notlage, weil der Angeklagte weder Kleidung noch Geld besaß. Sie stufte die letztlich ausgesprochene Geldstrafe von 900 Euro dennoch als notwendig ein, weil der Mann zwei offene Bewährungen hatte. Die Freundin des Mannes kam mit 600 Euro davon, denn die ausgewählten Klamotten waren ausnahmslos Kleidungsstücke für Herren.

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05.11.2020

Rasen mähen um Mitternacht / Angeklagter fuhr alkoholisiert mit dem Traktor: Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr

Kulmbach. Kein Führerschein, alkoholbedingt absolut fahruntüchtig und dann auch noch die Spuren eines Joints im Blut: so steuerte ein 38-jähriger Mann aus dem Landkreis am 28. Juni gegen Mitternacht seinen Rasenmähertraktor über eine Staatsstraße im Kulmbacher Oberland. Klar, dass die Polizei den Mann kontrollierte, zumal das Gefährt auch keine Beleuchtung hatte. Wegen Trunkenheit im Verkehr musste sich der Hilfsarbeiter jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro verurteilt.

„Das war wirklich ein dummer Fehler“, sagte der von Hartz IV lebende Mann vor Gericht. Es sei ihm schon bewusst gewesen, dass er eigentlich nicht mehr fahren darf. Er habe allen Ernstes zu mitternächtlicher Stunde noch den Rasen eines Trainingsplatzes gemäht und musste im Anschluss daran, es war bereits wenige Minuten nach Mitternacht, rund 200 Meter am Rand der Staatsstraße entlang fahren. Ausgerechnet dabei kam ihm die Streife der Stadtsteinacher Polizei in die Quere.

„Als er uns sah, hat er schnell noch eine Flasche Bier in den Graben geworfen“, sagte der Polizeibeamte. Trotzdem musste er sich einem Alkoholtest unterziehen, denn der Geruch sei deutlich wahrnehmbar gewesen. Das Ergebnis lag bei 1,26 Promille. Doch damit nicht genug. Bei der anschließenden obligatorischen Blutprobe wurde auch noch festgestellt, dass der Angeklagte kurz zuvor Drogen konsumiert haben muss. Einen Joint bei einer Feier am Abend zuvor gab er zu.

Fast zum Verhängnis wurde dem Angeklagten sein umfangreiches Vorstrafenregister. Zehn Einträge waren dort seit 2005 verzeichnet. Darunter gleich mehrfach Drogendelikte, Betrügereien, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen. Immer wieder wurde der Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt, einmal sogar zu einer Freiheitsstrafe, von der er einen Teil absitzen musste. Seinen Führerschein hatte er schon lange abgeben müssen, wegen seiner Drogensucht.

Damit sei aber schon lang Schluss, stellte der Angeklagte klar. Seit einer Therapie habe er keinerlei Probleme mehr mit Rauschgift. Zwei bis dreimal habe er auf Partys an einem Joint gezogen mehr nicht. Dummerweise auch an Abend des 28. Juni.

Eine wesentlich höhere als die letztlich verhängte Geldstrafe hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Anklagevertreter plädierte auf 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1350 Euro). Mit 1,26 Promille sei der Angeklagte über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit gewesen, dazu kamen die vielen, teils einschlägigen Vorstrafen.

Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit den verhängten 700 Euro deutlich darunter. Der Angeklagte sei zwar absolut fahruntüchtig gewesen, habe aber nur eine mit 200 Meter extrem kurze Strecke zurückgelegt, noch dazu zu einer Uhrzeit, zu der kaum jemand unterwegs gewesen sei und darüber hinaus auch noch mit einer „selbstfahrenden Arbeitsmaschine“, wie der Rasenmähertraktor im Amtsdeutsch korrekt heißt. Mit einem Pkw oder gar einem Lkw wäre die Sache wohl anders ausgegangen. „Das Ganze war wirklich eine Schnapsidee“, so die Richterin.

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23.10.2020

Angeklagter legte kuriosen Auftritt hin / Kein Siegel auf der Ladung - Rechtmäßigkeit der Justiz angezweifelt

Kulmbach. Mit einem schwierigen Fall hatte es das Amtsgericht am Freitag zu tun. Eigentlich ging es lediglich um eine Zwangsvollstreckung nicht entrichteter Rundfunkgebühren in Höhe von 227 Euro. Dem Angeklagten aus dem Kulmbacher Landkreis, von dem weder Alter noch Beruf zu erfahren war, ging es aber vielmehr darum, alles und jedes anzuzweifeln, so dass Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung nach wenigen Minuten wieder aussetzte.

Das begann schon vor der Verhandlung an der Einlasskontrolle. Dort weigere sich der Angeklagte den für alle, auch für Richter, Staatsanwälte, Wachtmeister und Gerichtspersonal, vorgeschriebenen Mundschutz aufzusetzen. Erst auf den dezenten Hinweis der Richterin hin, dass dies einem unentschuldigtem Fernbleiben gleichkomme, setzte der Mann seine Maske auf.

Doch damit noch lange nicht genug. Noch bevor die Richterin überhaupt zu Wort kam, zweifelte er lautstark die Rechtmäßigkeit der Ladung an. Diese sei nicht rechtskräftig, weil sie keine Unterschrift trage. Ersatzweise wäre der Angeklagte auch mit einem Siegel zufrieden gewesen. Nächster Streitpunkt war das Mobiltelefon des Mannes. Zuerst weigerte er sich, das Gerät auszuschalten, abnehmen ließ er es sich auch nicht. Ob er damit wirklich Videoaufzeichnungen im Gerichtssaal anfertigte, was streng verboten ist, blieb offen.

Dann zog der Mann seine nächste Trumpfkarte. Ob das Gericht überhaupt legitimiert sei, wollte er wissen, und ob Richterin Tettmann auch wirklich eine Legitimation als Richterin besitze, dafür wollte er einen Beweis sehen. Er selbst nahm es dagegen mit den Angaben zu seiner Person nicht so genau. Lediglich seinen Vornamen gab er an. „Ich bin nicht der, den sie aufgerufen haben“, verkündete er siegessicher. Der als Zeuge geladene Gerichtsvollzieher legte allerdings ein Lichtbild vor, aus dem zweifelsfrei hervorging, dass es sich um den Angeklagten handelt.

Im Stehen folgte er dann der Verlesung der Anklageschrift, in der es um die 227 Euro Rundfunkgebühren ging und um völlig undurchsichtige Forderungen seitens des Angeklagten an die Justiz. Da forderte er amtliche Nachweise über die Legitimation des Gerichtsvollziehers und jede Menge andere Dinge bis hin zur Gründungsurkunde des Staates, andernfalls, und da leitete sich dann auch der Vorwurf der versuchten Erpressung und Nötigung ab, forderte er einmal 500000 Euro, ein zweites Mal schon glatte fünf Millionen Euro.

Doch daraus wurde nichts. Auch nicht aus seiner Verteidigungsstrategie. Einen Befangenheitsantrag gegen ihre Person nahm Richterin Tettmann zur Kenntnis. Bis darüber entschieden ist, setzte sie die Hauptverhandlung aus. „Trotz alledem“, sagte der Angeklagte beim Hinausgehen in Richtung Richtertisch, „wünsche ich ihnen einen schönen Tag.“

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22.10.2020

Hitlergruß, Punkrock, Zechprellerei / 27-jähriger Techniker wegen Körperverletzung vor Gericht

Kulmbach. Eigentlich geht es nur um einen einzigen Faustschlag, doch der hatte es in sich. Ein 27-jähriger Techniker aus Kulmbach soll einen 38-jährigen Arbeiter mit der rechten Faust mitten ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer trug einen Nasenbeinbruch davon, wurde mit dem Krankenwagen zur Erstversorgung ins Klinikum gebracht und ein paar Tage später operiert. Drei bis vier Wochen lang dauerten die Schmerzen an.

Das Geschehen rund um den Faustschlag beschäftigte das Kulmbacher Amtsgericht mehrere Stunden lang. Das war von Kopfnüssen die Rede, von linksextremer Musik, von angeblicher Zechprellerei und von einem Hitlergruß. Schauplatz des Geschehens war die Spielothek Fly am Kressenstein. Am 22. Februar dieses Jahres feierte der Angeklagte dort mit zwei anderen Personen, während das spätere Opfer beim Ausschenken und Bedienen half und als eine Art DJ für die Musik zuständig war.

Die Musik war auch gleich der erste Streitpunkt zwischen dem 27-Jährigen und 38-Jährigen. Die Rede war von „linksextremer Musik“, die das Opfer später als Punkrock titulierte. Die Gruppe um den Angeklagten wollte das nicht hören und forderte andere Musik. Da sah das spätere Opfer die tätowierten Runen am Unterarm des Angeklagten und regte sich darüber aus. Ob die Beschimpfung „Nazi“ wirklich gefallen ist, konnte nicht geklärt werden. Jedenfalls will die Bedienung gesehen haben, wie der Angeklagte den Hitlergruß zeigte. Das Opfer selbst sah das nicht, will aber gehört haben, wie der Angeklagte „88“ rief, ein in bestimmten Kreisen bekannter Code für „Heil Hitler“, weil das „h“ der achte Buchstabe des Alphabets ist.

Doch damit nicht genug. Als die Gruppe um den Angeklagten die Spielothek verlassen wollte, forderte die Bedienung eine Bekannte des Angeklagten auf, ihre Rechnung zu begleichen. Ob es dabei um drei, neun oder 21 Euro ging, auch das konnte bislang nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Die Frau jedenfalls war der Auffassung bereits bezahlt zu haben, wobei das spätere Opfer angeblich die Tür nach draußen versperrte. Erst auf den Vorhalt hin, dass dies Freiheitsberaubung sei und man jetzt die Polizei rufe, habe der Mann wieder aufgesperrt.

Draußen im Freien ging der Streit weiter bis die Situation eskalierte und es zum dem verhängnisvollen Faustschlag gekommen sein soll. Ob die Faust wirklich flog, ist offen. Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlung nicht zu den Geschehen, sein Bekannter schilderte den Vorfall ganz anders. Das angebliche Opfer soll dem Angeklagten eine Kopfnuss verpasst haben, eine zweite habe der Angeklagte mit dem Ellbogen abgewehrt, daher auch die Verletzungen, so der Bekannte.

„Stimmt nicht“, so das Opfer. Der Angeklagte habe aufgezogen und ihm den Schlag verpasst. Seine Brille sei in hohem Bogen davongeflogen und er sei voller Blut gewesen. Von einer Kopfnuss könne dagegen überhaupt keine Rede sein. Die junge Frau, die der Zechprellerei beschuldigt wurde, will davon nichts mitbekommen haben. Sie habe erst am übernächsten Tag davon erfahren, da sie die Spielothek durch den Notausgang verlassen habe. Das wiederum steht im krassen Gegensatz zu anderen Aussagen, denen zufolge die Frau bei der Auseinandersetzung nicht nur dabei gewesen, sondern sogar der Grund für die Auseinandersetzung gewesen sein soll.

Weil mehrere solcher Widersprüche im Raum stehen und weitere Zeugen vernommen werden sollen, unterbrach Richterin Sieglinde Tettmann die Verhandlung und legte einen Fortsetzungstermin auf den 30. Oktober fest. Bis dahin sollen auch ein Plan der Spielothek und Fotos von der Örtlichkeit vorgelegt werden, damit alle Beteiligten den Ablauf des Geschehens besser nachvollziehen können.

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02.11.2020

Kopfnuss oder Faustschlag / Tathergang konnte nicht mehr geklärt werden: Verfahren gegen 27-jähriger Techniker wegen Körperverletzung eingestellt

Kulmbach. Eigentlich war es um einen Faustschlag gegangen, mit dem ein 27-jähriger Techniker aus Kulmbach einem 38 Jahre alten Arbeiter das Nasenbein zertrümmert haben soll. Was sich allerdings wirklich am 22. Februar dieses Jahres im Umfeld der Spielothek „Fly“ am Kressenstein ereignet hatte, das konnte das Amtsgericht trotz zweier Verhandlungstage und trotz aufwändiger Einvernahme zahlreicher Zeugen nicht mehr klären. Das Verfahren gegen den 27-Jährigen wurde deshalb am Freitag kurzerhand eingestellt.

Der Angeklagte hatte im „Fly“ zusammen mit zwei anderen Personen gefeiert, während das spätere Opfer beim Ausschenken und Bedienen half und als eine Art DJ für die Musik zuständig war. Zuerst war man wegen der Musik in die Haare geraten, dann soll der 27-Jährige den Hitlergruß gezeigt haben, später soll eine Begleiterin des Angeklagten ihre Zeche nicht haben zahlen wollen.

Irgendwie waren in der Folge die Streithähne so aneinandergeraten, dass die Situation später im Eingangsbereich der Spielothek eskalierte. Ob seine Faust wirklich geflogen ist, blieb offen, denn der Angeklagte hatte sich während der Verhandlung und auch nicht während der polizeilichen Ermittlungen nicht dazu geäußert. Währenddessen schilderte sein Bekannter den Vorfall ganz anders. Das angebliche Opfer soll dem Angeklagten eine Kopfnuss verpasst haben, eine zweite habe der Angeklagte mit dem Ellbogen gerade noch abwehren können, daher auch die Verletzungen, so der Bekannte.

Davon könne keine Rede sein, so das vermeintliche Opfer. Der Angeklagte habe aufgezogen und ihm den Schlag verpasst. Seine Brille sei in hohem Bogen davongeflogen und er sei voller Blut gewesen. Sicher ist nur, dass das Opfer einen Nasenbeinbruch davon trug, so steht es auch im Notfallformular, des Klinikums, das Richterin Sieglinde Tettmann am zweiten Verhandlungstag verlas. Der 38-Jährige wurde mit dem Krankenwagen zur Erstversorgung ins Klinikum gebracht und ein paar Tage später operiert. Drei bis vier Wochen sollen die Schmerzen angedauert haben.

Was die Wahrheitsfindung so schwierig machte, fassten alle Beteiligten am zweiten Verhandlungstag noch einmal zusammen. Nahezu alle Beteiligten und damit auch alle Zeugen waren alkoholisiert, zudem bestätigten sämtliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten dessen Version, während die Zeugen aus dem Umfeld des Opfers dessen Tathergang bestätigten. Damit stand Aussage gegen Aussage, eine Aufklärung ist da kaum mehr möglich. Obwohl der Angeklagte bereits mehrfach, unter anderem auch wegen Körperverletzungsdelikten, vorbestraft war, einigten sich alle Beteiligten darauf, der Sache nicht weiter auf den Grund zu gehen und das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.

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20.10.2020

Gesicht mit Glasscherbe aufgeschlitzt / Bluttat in der Oberen Stadt: 29-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kulmbach. Das hätte auch anders ausgehen können: Mit einer abgebrochenen Bierflasche war ein 29-jähriger Mann im Juni des vergangenen Jahre in der Oberen Stadt auf einen 35 Jahre alten Kontrahenten losgegangen und hatte ihn dabei schwer verletzt. Das Opfer erlitt zentimeterlange Schnittwunden im Gesicht, am Arm und an der Hand. Noch am nächsten Tag sollen die Blutlachen im Bereich zwischen Apotheke und Cafe Roberts zu sehen gewesen sein. Jetzt bekam der 29-Jährige vor dem Amtsgericht die Quittung dafür: er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit ist es für den Hartz-IV-Empfänger aber noch lange nicht getan. Er muss 2500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer, 600 Euro Bewährungsauflage an eine gemeinnützige Organisation und die Kosten des Verfahrens bezahlen.

Angeblich sollen der Tat Beleidigungen und Provokationen voraus gegangen sein. Er habe sich gedemütigt und bedroht gefühlt, sagte der Angeklagte, der in Berlin lebt und nur zu Besuch in Kulmbach war. Auch will er als Flüchtling tituliert und als Ausländer beschimpft worden sein, was beides allerdings gar nicht zutrifft.

Für Provokationen gab es während der mehrere Stunden andauernden Verhandlung keine Hinweise. „Das erscheint uns schon ein wenig konstruiert“, sagte Richterin Nicole Allstadt am Ende bei der Urteilsbegründung. Vielmehr sei es wohl so gewesen, dass der junge Mann Anschluss gesucht habe, ihm von der Gruppe des späteren Opfers aber unmissverständlich und wohl auch nicht gerade im freundlichsten Tonfall klar gemacht wurde, dass er sich schleichen soll.

Daraufhin rastete der Angeklagte komplett aus. Mit Schuld daran ist auf jeden Fall der Alkohol, denn die Blutentnahme ergab später einen Wert von rund zwei Promille. Sicher ist auch, dass der Angriff mit der Flasche nur um Haaresbreite eine Blutarterie verfehlte und der Schnitt im Gesicht nahe der Schläfe beinahe ins Auge gegangen wäre. Der mögliche Verlust des Augenlichts war für das Opfer jedenfalls gar nicht so abwegig.

Der Aussage eines der Beteiligten zufolge hatte der Angeklagte schon zuvor in der Kneipe gestänkert und vom Aufschlitzen mit einer Glasscherbe gefaselt. „Ich dachte das wär ein Witz“, sagte der 37-jährige Zeuge aus Kulmbach. Kurze Zeit später, das Pina hatte gerade geschlossen, gab es dann tatsächlich einen solchen verhängnisvollen Angriff. „Wir haben ihn mehrmals aufgefordert, uns in Ruhe zu lassen“, sagte das Opfer. Dann sei alles ganz schnell gegangen und das Blut sei nur so gespritzt. Wegen der schweren Verletzungen sei er mit dem Notarztwagen ins Klinikum gebracht worden. Zwei der Wunden wurden genäht, zehn Tage war er krankgeschrieben, sogar eine Tätowierung am Unterarm wurde zerstört. Ein Polizist soll noch zum Opfer gesagt haben: „Sie sehen aber übel aus.“

Eine noch weitergehende Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Grund dafür: Der Angeklagte war bereits einschlägig, also wegen Körperverletzung vorbestraft. Auf Bewährung könne sie deshalb plädieren, weil der Angeklagte zum 1. November einen Arbeitsvertrag als Citylotse für Berlin-Touristen in der Tasche hat und weil er sozial eingeordnet lebt. Nebenklagevertreter Frank Stübinger forderte im Namen des Opfers ein Jahr auf Bewährung, ebenso Verteidiger Ralph Pittroff. Beide hatten sich zuvor im Zuge eines Adhäsionsverfahrens darauf geeinigt, dass der Angeklagte dem Opfer 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Beim Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche gleich im Strafverfahren mit entschieden werden.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monate wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hielt dem Angeklagten unter anderem zu Gute, dass er von Beginn an alles zugegeben, sich aufrichtig beim Opfer entschuldigt hatte und, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. „Einen auch nur ansatzweise Recht zu fertigenden Grund für den Angriff gab es freilich nicht“, sagte Allstadt, die außerdem als Bewährungsauflage die Zahlung von weiteren 600 Euro an die medizinische Nothilfeorganisation German Doctors festsetzte.

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07.10.2020

Drogen in der Packstation / 20-jähriger Azubi zu Geldauflage und Sozialstunden verurteilt

Kulmbach. Gleich zweimal hatte ein 20-jähriger Auszubildender aus Kulmbach Drogen aus dem Darknet bestellt. Beide Male handelte es sich um Marihuana, in beiden Fällen waren es jeweils über 40 Gramm. Vor dem Jugendrichter musste der junge Mann dafür jetzt die Quittung kassieren. Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner verurteilte ihn wegen versuchten Erwerbs von Drogen in zwei Fällen zu einer Geldauflage von 900 Euro und zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zusätzlich muss der junge Mann Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Im Juni des vergangenen Jahres waren es 45,5 Gramm, im März dieses Jahres 42,5 Gramm Marihuana. Woher die Drogen genau kamen, blieb offen. Sicher ist, dass sie in die Packstation beim Real geliefert wurden. Angeblich habe der Angeklagte ein Teil davon verkaufen wollen, um einen Gewinn zu erzielen, doch das konnte letztlich nicht bewiesen werden. Nicht mehr ins Gewicht sollte fallen, das der Azubi bei sich zuhause auch noch ein Gramm Marihuana aufbewahrte.

Der 20-Jährige machte zunächst keine Angaben, was bedeutet hätte, dass bei einem dann notwendigen Fortsetzungstermin ein ermittelnder Polizeibeamter aus Sachsen gehört hätte werden müssen. Der Sachbearbeiter von der Polizei in Kulmbach berichtete von einer Wohnungsdurchsuchung und von der Beschlagnahme der Post an den jungen Mann. Im zweiten Fall war die Polizei dann schneller an der Station und konnte das Rauschgift, verpackt in kleinen Tüten als erste in Empfang nehmen. Der Name des Absenders war natürlich ein Fantasiename, weitere Ermittlungen seien in dieser Hinsicht ergebnislos geblieben, so berichtete der Beamte.

Nach langem Hin und Her und einigen Besprechungen ließ der Angeklagte dann doch über seinen Verteidiger erklären, dass er die Vorwürfe einräume, machte darüber hinaus aber auch weiterhin keine Angaben. Allerdings war er dann doch kein so unbeschriebenes Blatt, wie zunächst vermutet. Bereits im Augst 2018 war er schon einmal mit einem Haschischbrocken in der Tasche erwischt worden. Damals sah die Staatsanwaltschaft noch von einer Strafverfolgung ab.

Ihm gegenüber habe der Angeklagte glaubhaft geäußert, dass er in Sachen Drogen einen Schlussstrich gezogen habe, sagte Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Kulmbach. Der junge Mann lebe sozial angepasst, habe sein Abi in der Tasche, mache eine Ausbildung und habe eine konkrete Lebensplanung. Trotzdem sprach sich Fürst für die Anwendung des wesentlich milderen Jugendstrafrechtes aus, weil er längst noch nicht auf eigenen Füßen stehe und in das elterliche Umfeld eingebunden sei.

Für eine Arbeitsauflage von 120 Stunden hatte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft ausgesprochen. Der Anklagevertreter wollte über die Suchtberatungstermine hinaus auch eine regelmäßige Abstinenzkontrolle und die Einziehung des Laptops, was letztlich für das Gericht aber doch nicht in Frage kam. Verteidiger Volker Beermann aus Bayreuth plädierte auf die letztlich auch verhängte Kombination von Geldauflage und Arbeitsstunden, deren Höhe er offen ließ.

Der Angeklagte muss nun die gegen ihn verhängten 900 Euro binnen eines Zeitraums von vier Monaten an die Jugendsozialarbeit der Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen. Im gleichen Zeitraum muss er ebenfalls nach Weisung der Stiftung die 30 Arbeitsstunden ableisten. Die Aufarbeitung der Drogenproblematik beim Angeklagten sah Richter Berner noch nicht abgeschlossen. Deshalb schickte er den Angeklagten auch zur Drogenberatung. Seinen Laptop darf er allerdings behalten.

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02.10.2020

Street Art oder Sachbeschädigung / 25-jähriger Kulmbacher soll für Schmierereien im Stadtgebiet verantwortlich sein – Prozess wurde vertagt

Kulmbach. Ein 25-jähriger Auszubildender aus Kulmbach soll für zahlreiche Schmierereien im Stadtgebiet verantwortlich sein. Dabei geht es um besprühte und bemalte Gegenstände wie Verteilerkästen und Zigarettenautomaten sowie Gebäude, Türen, Tore und Wände in Unterführungen. Ob es der Angeklagte allerdings wirklich war, das steht noch lange nicht fest. Das Gericht muss dazu erst eine ganze Reihe weiterer Zeugen hören. Die Verhandlung wurde deshalb auf den 23. Oktober vertagt.

Nach Recht und Gesetz muss die Täterschaft des jungen Mannes für jede Einzeltat zweifelsfrei feststehen. Davon ist man meilenweit entfernt, denn alles, was man bislang Belastendes hat, ist eine Sprühdose, die der Angeklagte mit sich führte, sowie zahlreiche Dosen und Farben, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden.

Sein Mandant sei durchaus jemand, der das macht, sagte Verteidiger Alexander Schmidtgall. Graffitis seien nämlich auch legal möglich, in Bayreuth etwa oder am neuen Wohnort des Angeklagten. Auch ein Zeuge, ein Kumpel des jungen Mannes, bestätigte, dass der Angeklagte sich durchaus für Hip-Hop und Street Art interessiere, und da gehörten die Graffitis zweifellos dazu.

Der Verteidiger bemängelte auch, dass die Polizei „schlampig ermittelt“ habe. So hätten sich die Beamten auf bestimmte Schriftzüge konzentriert und überall im Stadtgebiet, wo sie ähnliche Züge fanden, hätten sie es dem Angeklagten zugerechnet. „Locke Nr. 19“ lautet einer dieser markanten Schriftzüge, gemeint ist damit ein in bestimmten Kreisen bekannter Rapper aus Berlin.

Was die einen Street Art nennen, bezeichnen die anderen als üble Schmierereien und als Sachbeschädigung. Am Tor eines Anwesens in der Oberen Stadt hatte der Eigentümer nun schon zum zweiten Mal damit zu kämpfen. Die sachgerechte Beseitigung durch einen Malerfachbetrieb koste ihm jedes Mal 150 Euro, sagte der Mann vor Gericht.

Der Angeklagte selbst sagte gar nichts und schwieg während der gesamten Verhandlung. Laut Staatsanwaltschaft geht es unter anderem um besprühte Bahnunterführungen am Bahnhof und an der Weinbrücke, um Verteilerkästen und Trafohäuschen am Goldenen Feld und in der Luitpoldstraße sowie um besprühte Zigarettenautomaten, Mülleimer und Hinweisschilder in der Hardenbergstraße und in der Melkendorfer Straße. Allein bei der Unterführung Weinbrücke wurde der Schaden auf rund 5000 Euro beziffert. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf einen fünfstelligen Bereich.

Auf den Angeklagten gekommen waren die Ermittler durch einen Zeugen, der zusammen mit dem Angeklagten am Baggersee bei Mainleus die Hinterlassenschaften einer Grillparty im Gebüsch entsorgen wollte. Der Mann hatte sich das Kfz-Kennzeichen der Müllsünder notiert und der Polizei gemeldet. Bei ihren Ermittlungen waren die Polizisten dann auch auf eine Farbsprühdose gestoßen, die zweifelsfrei dem Angeklagten zugerechnet werden konnte. Ganz in der Nähe war am gleichen Tag eine Unterführung frisch besprüht worden.

Nun will das Gericht die beiden Begleiterinnen der Männer hören, die Familie des Zeugen und die polizeilichen Ermittler. Zweifelhaft fest steht dagegen, dass der Angeklagte auch noch rund eineinhalb Gramm Marihuana und nochmal eineinhalb Gramm Marihuana-Tabak-Gemisch in seinem Besitz hatte. Das Rauschgift fanden die Ermittler in seiner Wohnung. Den Besitz der Drogen räumte der Angeklagte unumwunden ein.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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23.10.2020

Graffitis, Farbdosen und Müll / Obwohl ihm nur eine Tat nachgewiesen werden konnte: 25-jähriger Azubi verurteilt

Kulmbach. Wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Besitzes von Drogen hat das Amtsgericht einen 25-jährigen Auszubildenden zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (900 Euro) verurteilt. Laut Anklage sollte der Mann für zahlreiche Schmierereien im Stadtgebiet verantwortlich sein. Übrig blieb nach zwei Verhandlungstagen aber nur ein einziges Graffiti in einer Unterführung an der Pillauer Straße nahe Neuseidenhof. Alle anderen Graffitis und Schmierereien konnten dem Angeklagten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Ursprünglich ging es um eine ganze Reihe von besprühten und bemalten Gegenstände wie Verteilerkästen und Zigarettenautomaten sowie Gebäude, Türen, Tore und Wände in Unterführungen. Neben beschmierten Bahnunterführungen listete die Staatsanwaltschaft auch mehrere Kästen und Trafohäuschen am Goldenen Feld und in der Luitpoldstraße sowie besprühte Zigarettenautomaten, Mülleimer und Hinweisschilder in der Hardenbergstraße und in der Melkendorfer Straße auf.

Ein Urteil setzt allerdings voraus, dass die Täterschaft des Angeklagten für jede Einzeltat zweifelsfrei feststeht. Doch davon war das Gericht trotz zweier Verhandlungstage und einer Vielzahl von Zeugen weit entfernt. An belastenden Indizien hatte man am Ende lediglich mehrere Sprühdose, Schablonen und weitere Utensilien, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden.

Dabei hatte der 25-Jährige nie in Abrede gestellt, dass er sich für Hip-Hop und Street Art interessiere, und dass er sich in der Szene als Graffiti-Künstler verstehe. An vielen Orten, unter anderem in Bayreuth, aber auch an seinem neuen Wohnort Dresden sei dies an vielen Stellen ja auch legal möglich.

Auf den Angeklagten gekommen waren die Ermittler durch einen Zeugen, der zusammen mit dem Angeklagten nahe der Unterführung bei Neuseidenhof die Hinterlassenschaften einer Grillparty im Gebüsch entsorgen wollte. Der Mann hatte sich das Kfz-Kennzeichen der Müllsünder notiert und der Polizei gemeldet. Bei ihren Ermittlungen waren die Polizisten dann auch auf eine Farbsprühdose gestoßen, die zweifelsfrei dem Angeklagten zugerechnet werden konnte. Ganz in der Nähe war am gleichen Tag eine Unterführung frisch besprüht worden.

Eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro (1500 Euro) hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Wenn der Angeklagte nur wegen einer einzigen Tat bestraft werden könne, so mag dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein, so der Anklagevertreter. Gleichwohl sei es trotz aller Ermittlungen nicht gelungen, dem Angeklagten die Taten wirklich nachzuweisen. Das sah auch Verteidiger Alexander Schmidtgall so, der eine niedrigere Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je zwölf Euro (960 Euro) beantragte.

Unterm Strich blieb Richterin Sieglinde Tettmann auch darunter und entscheid auf 900 Euro. Es reicht einfach nicht, ein paar Spraydosen zu besitzen, um den Angeklagten zu verteilen. Somit habe kein Tatnachweis erbracht werden können. Vermutlich wird der Angeklagte der Deutschen Bahn als Eigentümerin der Unterführung auch den entstandenen Sachschaden für die Reinigung der Unterführung in Höhe von 2000 Euro ersetzen müssen.

Wenn der Angeklagte nicht nur wegen der Sachbeschädigung, sondern auch wegen Drogenbesitzes verurteilt wurde, dann deshalb, weil er bei der Wohnungsdurchsuchung rund eineinhalb Gramm Marihuana und nochmal eineinhalb Gramm Marihuana-Tabak-Gemisch in seinem Besitz hatte.

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30.09.2020

21-jähriger Schläger muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis / Mitangeklagter Azubi kam mit Dauerarrest davon

Kulmbach. Wegen mehrerer Straftatenserien muss ein 21-jähriger Kulmbacher für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der junge Mann hatte mehrere Schlägereien angezettelt und seine Opfer dabei teilweise heftig verletzt. In das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe von zwei Jahren, ebenfalls wegen Schlägereien, aber auch wegen Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen und Bedrohungen. Diese Strafe sitzt der Angeklagte bereits in der Justizvollzugsanstalt Ebrach ab. Zum Prozess vor dem Jugendschöffengericht wurde er in Fußfesseln vorgeführt. Ein mitangeklagter ebenfalls 21-jähriger Auszubildender, der bei einer der Schlägereien ebenfalls nicht gerade zimperlich zugelangt hatte, wurde zu 100 Arbeitsstunden verurteilt.

Beide wollten einem anderen ohne nachvollziehbaren Grund eine heftige Abreibung verpassen. Sie trafen sich bei der Wohnung des Opfers in Kulmbach, zettelten einen heftigen Streit an, ließen Fäuste sprechen und gingen am Ende mit einem abgebrochenen Stuhlbein auf den Mann los. Er erlitt heftig blutende Verletzungen am Kopf und erhebliche Schmerzen. Zu weiteren Schlägereien, an denen aber nur der Haupttäter beteiligt war, kam es auf dem Real-Parkplatz, in einer Wohnung in der Hans-Hacker-Straße und vor einer Kneipe in der Oberen Stadt. Dort hatte der Mann auch die Eingangstür zum Lokal Pina eingetreten und dabei einen Sachschaden von 2000 Euro verursacht. Bei nahezu allen Vorfällen war der Mann erheblich alkoholisiert.

Über seinen Verteidiger Ralph Pittroff ließ der 21-jährige Hauptangeklagte alles einräumen. Das war nicht selbstverständlich, hatte Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner doch insgesamt 13 Zeugen geladen. Durch das Geständnis konnte auf alle verzichtet werden. Bei einer Vernehmung hätte die Verhandlung wohl bis in die Abendstunden gedauert.

Der Verteidiger betonte allerdings auch, dass sämtlichen Schlägereien wechselseitige Streitgespräche, gegenseitige Beleidigungen und Streitereien vorausgegangen waren. Ein wenig relativierte der Verteidiger auch den Tatbeitrag seines Mandanten. Wenn von einem Faustschlag die Rede sei, könne es auch nur eine Watschn gewesen sein, beim Tritt gegen die Eingangstür des Pina scheint die Tür wohl schon zuvor einen Riss gehabt zu haben, so der Anwalt. Alles in allem übernehme sein Mandant allerdings die Verantwortung.

Damit wäre der 21-Jährige im Normalfall wohl locker mit einer Bewährungsstrafe aus dem Sitzungssaal gegangen, wenn da nicht seine, trotz des jungen Alters, so umfangreiche Vorstrafenliste wäre. Sie reichte von Pöbeleien im Fritz-Einkaufszentrum bis hin zum Zeigen des Hitlergrußes auf dem Kulmbacher Weihnachtsmarkt. Immer wieder hatte er auch wehrlose Schüler am ZOB provoziert und verprügelt. Richter Berner sprach von einer „massiven und breitgestreuten Straffälligkeit über einen längeren Zeitraum hinweg“. Deswegen wurde der 21-Jährige im vergangenen Jahr auch zu zwei Jahren verurteilt. Zunächst auf Bewährung, doch weil der junge Mann die Bewährungsauflagen in keinster Weise erfüllte, wurde er im Februar festgenommen, seitdem muss er die Strafe in Ebrach absitzen.

Die letztlich auch verhängte Haftstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren hatte bereits Staatsanwalt Jan Köhler in seinem Plädoyer gefordert. Er nannte das Vorstrafenregister des Angeklagten „beeindruckend, natürlich im negativen Sinne“. Verteidiger Pittroff hielt dagegen zwei Jahre und vier Monate für ausreichend. „Sie haben alle Chancen gehabt“, sagte Richter Berner zum Angeklagten. Auffällig sei, dass es immer nur um Kleinkriminalität gehe. Schwerkriminalität sei bislang ausgeblieben, jedoch sei der Angeklagte von einem straffreien Leben weit entfernt.

Der mitangeklagte Azubi kam mit 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung davon. Er war nur bei der ersten Schlägerei dabei und, wie es dessen Verteidiger Andreas Piel ausdrückte, „eine Randfigur des Tatgeschehens“. Trotzdem hatte sich Staatsanwalt Köhler beim Mitangeklagten für einen Dauerarrest ausgesprochen.

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29.09.2020

Ende des Lockdowns mit einem Joint gefeiert / Geldstrafe und Arbeitsauflage gegen angehenden Studenten

Kulmbach. Es war nur ein Joint, aber auch der ist, aus gutem Grund, verboten. So ganz scheint sich das bei jungen Leuten noch immer nicht herumgesprochen zu haben. Weil er 0,7 Gramm Marihuana mit sich geführt hat, ist ein 20 Jahre alter angehender Stundet aus Kulmbach zu 100 Euro und zehn Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt worden.

Er habe sich etwas gönnen wollen, räumte der 20-jährige freimütig vor Gericht ein. Zusammen mit einigen Freunden hatte er sich am Nachmittag des 12. Mai an der Kieswäsch getroffen, um die Aufhebung des Lockdowns zu feiern. Mit dabei: die Polizei, denn die Beamten fahren dort regelmäßig Streife. Zunächst hatte der Angeklagte noch versucht, das Päckchen mit dem Rauschgift verschwinden zu lassen, doch das half nichts, die Polizisten suchten das Umfeld genauestens ab. Dann verweigerte der junge Mann gegenüber der Polizei jegliche Aussage, aber auch das sollte nichts bringen, denn die Lage war eindeutig.

Bei der für Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren obligatorischen Jugendgerichtshilfe gab er dann alles zu. Der junge Mann habe völlig naiv gehandelt, sagte Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landratsamtes. Weil der Angeklagte, sich im Chill-Modus“ befindend, jegliche Konsequenzen ausgeblendet hatte, fand letztlich auch das wesentlich mildere Jugendstrafrecht Anwendung.

Das Problem des jungen Mannes war es, dass er fast auf den Tag genau zwei Jahre zuvor schon einmal mit Rauschgift erwischt wurde. Obwohl es damals gleich 13 Fälle des unerlaubten Erwerbs waren, kam er mit der Einstellung gegen eine Arbeitsauflage von 60 Sozialstunden davon. Zwei Jahre lang habe er absolut nichts mehr genommen, erklärte der er dem Richter. „Ich komme gut aus ohne Raschgift“, sagte er und zeigte sich geläutert. Die jetzige Gerichtsverhandlung habe ihm jetzt noch „den finalen Schubser“ gegeben. Er habe jetzt daraus gelernt und trinke halt lieber mal ein oder zwei Bier, wenn es etwas zu feiern gibt.

Eine doppelt so hohe Geldauflage und doppelt so viele Arbeitsstunden, wie später ausgesprochen, beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Trotz eines soliden Lebenslaufes sei der Angeklagte dem Erwachsenenstrafrecht schon sehr nah, so der Anklagevertreter.

Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner entschied schließlich auf die 100 Euro zu Gunsten der Geschwister-Gummi-Stiftung. In der gleichen Einrichtung muss der Angeklagte nun auch die Arbeitsstunden ableisten. Trotz einschlägiger Vorstrafe wollte sich der junge Mann einen „Luxuskonsum“ gestatten, sagte Berner. Eindringlich redete er ihm ins Gewissen: „Das nächste Mal geht es gravierender aus“. Sollte der Angeklagte nicht innerhalb von zwei Monaten zahlen, muss er mit Ungehorsamsarrest rechnen. Außerdem trägt er als Verurteilter auch die Kosten des Verfahrens.

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24.09.2020

Eigenes Auto aber kein Führerschein / Amtsgericht verurteilte notorischen Schwarzfahrer

Kulmbach. Einen derart notorischen Schwarzfahrer hatte das Kulmbacher Amtsgericht selten zu Gesicht bekommen: ein 55-jähriger Mann aus Rüdesheim brachte es auf 14 Vorstrafen, die meisten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, manchmal auch in Verbindung mit Trunkenheit am Steuer, nur vereinzelt war auch mal eine Unfallflucht oder ein anderer Tatbestand dabei. Mehrfach wurde er zu Geld- und Bewährungsstrafen, zuletzt immer wieder auch zu kleineren Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Doch das alles hielt ihn nicht davon ab, sich erneut hinters Steuer zu setzen und zusammen mit seiner Frau von seinem Wohnsitz im Hessischen zu den Schwiegereltern ins Erzgebirge zu fahren.

Auf der A9 in Höhe von Marktschorgast war der Mann in eine Abstandskontrolle geraten. 25 Meter Abstand hielt er zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von knapp 130 Stundenkilometern eindeutig zu wenig. Als ihm die Behörden den Bußgeldbescheid zustellen wollten, flog die Sache auf.

Ja das stimmt sagte er vor Gericht. Leugnen wäre auch zwecklos gewesen, denn das Gericht hatte ein polizeiliches Beweisfoto vorliegen, auf dem der Angeklagte zweifelsfrei zu erkennen war. Außerdem handelte es sich um sein Fahrzeug. Das machte Richterin Sieglinde Tettmann stutzig. Warum er überhaupt ein Auto besitze, wollte sie wissen, das gehöre mittlerweile der Tochter, beschwichtigte der Mann. Die Tochter sei gerade dabei, den Führerschein zu machen

Der Besuch bei den Schwiegereltern fand allerdings nicht aus Jux und Tollerei statt. Vielmehr seien beide Elternteile schwer krank. Die Frau hatte eine Kopfoperation hinter sich, der Schwiegervater leide an Alzheimer, so dass die Fahrt tatsächlich notwendig war. Man hätte freilich auch die Bahn nehmen können, was der Angeklagte angeblich jetzt auch gerne macht.

Wäre es nach der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegangen, dann müsste der Angeklagte wohl bald eine Haftstrafe antreten. Die Anklagevertreterin hatte sieben Monate ohne Bewährung gefordert. Bei diesem Vorstrafenregister reiche eine Geldstrafe nicht mehr aus, sagte sie. Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach beantragte ebenfalls sieben Monate, allerdings mit Bewährung.

So lautete dann auch das Urteil, das Richterin Sieglinde Tettmann ausführlich begründete. Der Angeklagte habe alles zugegeben, auch dass er die extrem lange Fahrstrecke von 400 Kilometer zu den Schwiegereltern und zurück gefahren ist. Das hätte er so gar nicht zugeben müssen. Auch, dass es sich nicht um eine „Luxusfahrt“ gehandelt habe, rechnete die Richterin dem Angeklagten zugute. Sollte er noch einmal erwischt werden, müsse er gleich zwei offene Bewährungen absitzen, was eine längere Gefängnisstrafe bedeuten würde. „Dieses Risiko sollten sie nicht eingehen“, ermahnte sich den Angeklagten.

Damit der Mann den Ernst der Lage diesmal auch wirklich erkennt, setzte die Richterin noch eine ganze Reihe an Auflagen fest. So legte sie die Bewährungszeit auf ungewöhnlich lange fünf Jahre fest, drei Jahre davon stellte sie dem Angeklagten einen Bewährungshelfer zur Seite. Außerdem muss er  1000 Euro an den Bewährungshilfeverein „Fähre e.V.“ in Bayreuth überweisen. Bringt er, der von Sozialleistungen lebt, das Geld nicht auf, muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der „Fähre“ leisten. Wollte der Mann vielleicht doch noch den Führerschein machen, so darf ihm die Behörde nicht vor Ablauf von 18 Monaten eine neue Fahrerlaubnis erteilen.

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24.09.2020

Wegen einiger Getränkekisten: Haftstrafe gegen 23-Jährigen

Kulmbach. Von einer „Schnapsidee“ war mehrfach die Rede, auch wenn das Diebesgut vornehmlich aus Bierkästen, gefüllt mit Limonade und Cola-Mix bestand. Für einen 23-jährigen Mann aus Kulmbach hat diese „Schnapsidee“ jetzt aber böse Folgen. Er wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Kulmbach zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Insgesamt wird er damit wohl zweieinhalb Jahre einsitzen müssen, denn der Hilfsarbeiter hatte noch eine offene Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Besitz und Handel von Drogen.

„Einsperren oder nicht“, das war für Richterin Sieglinde Tettmann die große Frage. Eigentlich waren es nur einige Getränkekästen im Gesamtwert von knapp 150 Euro, die er zusammen mit einem Kollegen vom Gelände der Kulmbacher Brauerei in der Gummistraße entwendet hatte. Dafür kommt man eigentlich nicht ins Gefängnis. Doch der junge Mann hatte mehr auf dem Kerbholz. Schon 2017 wurde er wegen einer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt, 2018 dann erstmals wegen einer Drogengeschichte und 2019 schließlich vom Landgericht in Bayreuth zu zwei Jahren wegen Drogenbesitzes und –handels in nicht geringer Menge und in einer Vielzahl von Fällen. Drei Jahre lang dürfe er sich jetzt nichts mehr zu Schulden kommen lassen, wurde er damals vor dem Richter in Bayreuth belehrt, aber keine drei Monate später kam es zum Diebstahl der Getränkekisten und damit wieder zu einer Straftat.

Noch dazu war der 23-jährige zusammen mit einem 46-jährigen Mann aus dem Landkreis über eine Zeitarbeitsfirma bei der Brauerei als Lagerhelfer beschäftigt. Irgendwann zwischen Weihnachten und Silvester 2019 waren die beiden zu mitternächtlicher Stunde auf die Idee gekommen, Limo- und Spezikästen für sich abzuzwacken und ins eigene Auto zu laden. Gesagt, getan: sie nahmen einen Hubwagen, luden auf, der Kollege fuhr damit zur Drehtür, der Angeklagte nahm die Kästen von außen entgegen und verstaute sie in seinem Wagen.

Nicht gerechnet hatten die beiden mit dem aufmerksamen Wachdienst. Er habe gleich einen Kollegen und schließlich die Polizei herbeigerufen. Der Kofferraum war voll, die Rücksitze des Fahrzeugs seien sogar umgeklappt gewesen und auf dem Hubwagen hätten weitere Kisten gestanden, sagte der Mann von der Security-Firma. Ob sie nicht ein Auge zudrücken könnten, wenn sie alles wieder zurückstellen, seien er und sein Kollege von den beiden gefragt worden, doch darauf hätten sie sich nicht eingelassen. In der Folge wurden beide Männer fristlos entlassen. Das Verfahren gegen den Kollegen wurde zwischenzeitlich gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Der Angeklagte äußerte zwar sein Bedauern über die Tat, versuchte sie aber damit zu relativieren, dass er bei seinem früheren Arbeitgeber ganz selbstverständlich jede Woche zwei Kästen habe mitnehmen dürfen. „Ich dachte, das wäre dort auch so“, sagte er. Warum er dann gleich das gesamte Auto noch dazu zu mitternächtlicher Stunde beladen hatte, ließ er offen.

Die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von fünf Monaten hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert. Grund dafür sei die ungünstige Sozialprognose aufgrund der hohen kriminellen Energie. Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth beantragte dagegen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 1500 Euro. Sein Mandant stehe in Arbeit und sei sich sehr wohl bewusst, dass er das nicht hätte machen dürfen. Außerdem habe das gesamte Diebesgut sichergestellt werden können.

Dem folgte Richterin Tettmann nicht. Die bisherigen Verurteilungen, vor allem zuletzt die zwei Jahre auf Bewährung, seien beim Angeklagten ganz offensichtlich nicht angekommen. Anders könne man es sich nicht erklären, dass der junge Mann gemeinschaftlich handelnd so kurz nach seiner Verurteilung erneut straffällig wurde.

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22.09.2020

Drogen per Darknet / Joints in der Raucherrunde: 24-jährige zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt

Kulmbach. Wegen zahlreicher Drogengeschichten hat das Schöffengericht in Kulmbach einen 24-jährigen Mann aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Zusätzlich muss der Arbeiter 1500 Euro als Geldauflage an die Kinder- und Jugendhilfe Oberfranken überweisen.

Wenn der Mann noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon kam, dann deshalb, weil er nicht vorbestraft war, von Anfang an alles zugegeben und mit der Polizei kooperiert hatte, und weil er den Drogen inzwischen abgeschworen hat. Um das zu überprüfen, ordnete die vorsitzende Richterin Nicole Allstadt an, dass der 24-Jährige vier Mal jährlich zum Drogenscreening muss. Das heißt, der Amtsarzt wird ihn ohne Vorankündigung kurzfristig zum Haar- und Urintest einbestellen. „Wir möchten ein Auge darauf haben, ob sie ihr Versprechen wahr machen und sich wirklich von der Szene fern halten“, sagte die Richterin bei der Urteilbegründung zum Angeklagten.

Der junge Mann war eine zeitlange recht aktiv in der Drogenszene im Kulmbacher Land. Im Urteil ist allein von 20 Einzelfällen die Rede, in denen er vornehmlich Marihuana angekauft hatte. In weiteren Fällen hatte er das Rauschgift anderen überlassen, meist unentgeltlich. Was ihm zum Verhängnis wurde: zwei seiner Abnehmer in den Raucherrunden in einer Kneipe in Neuenmarkt waren noch nicht volljährig. Deshalb landete die Anklage auch vor dem Schöffengericht.

Vor Gericht räumte der Arbeiter alles ein. Über einen Bekannten sei er an Drogen gekommen, schon mit 15 oder 16 habe er erstmals konsumiert. „Neugierig war ich schon immer, und gedacht habe ich mir nichts dabei“, sagte er. Nach dem Tod seiner Großmutter, die für ihn die engste Vertrauensperson war, sei es dann schlimmer geworden mit den Drogen und er sei in ein komplettes Loch gefallen.

Drogen zu verkaufen, sei nie seine Absicht gewesen. In den Raucherrunden habe er meiste die eine oder andere Konsumeinheit anderen überlassen, einfach so, ohne großen Hintergedanken. Um an das Marihuana zu kommen, hatte er sich allerdings schon bemüht und beispielsweise über das Darknet bestellt. Ein anderes Mal gelangte er an die Drogen über einen Dealer mit dem Spitznamen „Stasi“. In drei Fällen probierte der Angeklagte auch mal harte Drogen aus und konsumierte Crystal.

Über eine Querverbindung zu einem anderen Konsumenten, der gerade aufgeflogen war, sei man zum Angeklagten gelangt, sagte der ermittelnde Polizeibeamte von der Kripo in Bayreuth. Nach dem Hinweis habe man mehrere Wochen lang seine Chat-Verläufe überwacht, eine Postbeschlagnahme und eine Telefonüberwachung durchgeführt, bis eindeutig bewiesen war, dass der Angeklagte sowohl konsumiert, als auch abgibt. Der Zugriff inklusive Wohnungsdurchsuchung erfolgte schließlich am 23. Januar dieses Jahres.

Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 2500 Euro beantragte Staatsanwältin Anja Lettenbauer. Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth plädierte auf ein Jahr und zwei Monate und eine entsprechend niedrigere Auflage. Sein Mandant habe sich redlich bemüht, um von den Digen wegzukommen, bereue seine Taten und habe von der Szene „die Schnauze voll“.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Nicole Allstadt entschied auf ein Jahr und fünf Monate und auf 1500 Euro Geldauflage. Die Bewährung sei aufgrund der günstigen Sozialprognose möglich. Sie ergebe sich daraus, dass der junge Mann familiär integriert ist, einer Arbeit nachgeht und keine Vorstrafe hat. Künftig sollte der Angeklagte aber auf jeden Fall die Finger von den Drogen lassen, ermahnte ihn die Richterin. Andernfalls könne die Bewährung auch widerrufen werden und der 24-jährige müsste ins Gefängnis.

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08.09.2020

Kickboxangriff oder Fußtritt / 29-jährigem droht empfindliche Gefängnisstrafe – Junge Frau soll sexuell bedrängt worden sein

Kulmbach. Gab es einen heftigen Fußtritt gegen den Kopf einer wehrlos am Boden liegenden Person oder nicht? Vier Stunden lang ging das Schöffengericht in Kulmbach am Dienstag dieser Frage nach. Die Antwort blieb offen. Ein Fortsetzungstermin soll nun für Klarheit sorgen. Dann sollen drei Zeuginnen geladen werden, die zum jetzigen Verhandlungstermin nicht erschienen, unbekannt verzogen oder anderweitig nicht greifbar waren. Für den angeklagten 29-jährigen Schlosser der jetzt in Unterfranken lebt und damals in Kulmbach wohnte geht es um viel. Er hat zwei offene Bewährungen und müsste im Falle einer Verurteilung wegen des Fußtritts wohl insgesamt vier bis fünf Jahre ins Gefängnis.

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem 22 Jahre alten Afghanen war es am 29. März gegen 23.30 Uhr in einer Spielothek am Kressenstein gekommen. Laut Anklage hat ihm der 29-Jährige zunächst heftig beleidigt, dann ins Freie gezerrt, ihm dort einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und den am Boden liegenden gegen den Kopf getreten. Der junge Mann hatte heftige Verletzungen erlitten. Er wurde mit dem Notarzt ins Klinikum und dann weiter nach Erlangen gebracht, wo er in einer Spezialklinik zwei Mal im Gesicht operiert werden und zweieinhalb Wochen stationär verbringen musste. „Ich bin fast daran gestorben“, sagte das Opfer in seiner Zeugenaussage.

Der Angeklagte räumte die Auseinandersetzung und zumindest einen Kickboxtritt ein. Mehr sei aber nicht gewesen. Er habe sich bedroht gefühlt, weil der 22-Jährige von einem Messer gesprochen hatte. Er habe weder ein Messer dabei gehabt, noch von einem Messer gesprochen beteuerte dagegen das Opfer.

Schon über die Vorgeschichte der Auseinandersetzung gibt es zwei völlig verschiedene Versionen. Der Angeklagte sagt, dass der 22-Jährige auf der Toilette der Spielothek eine junge Frau bedrängt und ihr Geld für Sex geboten habe. Kein Wort wahr, sagt dagegen der 22-Jährige. Im Gegenteil: Er habe mitbekommen, wie der Angeklagte mit der Frau Sex hatte und das habe er den anderen berichtet, woraufhin der Angeklagte ausgerastet sei.

De zahlreichen geladenen Zeugen konnten sich eineinhalb Jahre nach dem Vorfall meist nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit an das Geschehen erinnern. Einzig zwei junge Frauen aus Kulmbach, die gerade dort unterwegs waren, wollen deutlich gesehen haben, wie der 22-jährige gegen den Kopf getreten wurde. Identifizieren konnten sie den Angeklagten im Gerichtssaal allerdingen nicht mehr. Eine weitere Freundin hatte noch in ihrer polizeilichen Vernehmung unmittelbar nach der Tat von einem Tritt berichtet, konnte sich aber jetzt überhaupt nicht mehr daran erinnern. Ein Freund des Angeklagten konnte sich dagegen an gar keinen Schlag mehr erinnern, dafür aber noch ganz genau an die Drohungen des 22-Jährigen. Er habe ein Messer und werde gleich zustehen, soll der junge Mann lauthals verkündet haben.

Fest steht, dass der Angeklagte eine Drogenvergangenheit hinter sich hat und genau damals zur Tatzeit einen Rückfall erlitten habe. Grund dafür war die Trennung von seiner Freundin und der Rauswurf aus dem Elternhaus. „Ich habe ein Zeit lang auf der Straße gelebt“, sagte der Mann. Was er damit meinte: er war bei verschiedenen Drogenfreunden untergekommen und hat in den Tag gelebt. Nach seinem Umzug nach Unterfranken führe er wieder ein geregeltes Leben und unternehme alles, um sich von Kulmbach und den einstigen Drogenfreunden fern zu halten. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer waren zur Tatzeit erheblich akoholisiert.

Nun will das Gericht bis zum Fortsetzungstermin weitere Zeugen ausfindig machen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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20.10.2020

Kickboxtritt bringt 29-Jährigen hinter Gitter / Urteil nach vier Verhandlungstagen: Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort

Kulmbach. Ein heftiger Kickboxtritt gegen einen 22 Jahre alten Mann hat einen 29-jährigen Schlosser jetzt hinter Schloss und Riegel gebracht. Nach vier Verhandlungstagen verurteilte ihn das Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung. Doch damit nicht genug: Weil der Mann aus früheren Verurteilungen noch vier Bewährungsstrafen über zusammen vier Jahre und vier Monate offen hat, könnte der Angeklagte im für ihn ungünstigsten Fall für insgesamt über sechs Jahre eingesperrt werden.

Zu der Auseinandersetzung zwischen dem jetzt in Unterfranken und damals in Kulmbach lebenden Angeklagten und dem 22-Jährigenn war es am 29. März gegen 23.30 Uhr in und vor der Spielothek „Fly“ am Kressenstein gekommen. Der 29-jährige hatte sein späteres Opfer zunächst heftig beleidigt, dann ins Freie gezerrt und ihm dort den Kickboxtritt verpasst. Ursprünglich listete die Anklage noch einen Fußtritt gegen den Kopf des wehrlos am Boden liegenden Mannes auf, doch das konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden.

Sicher ist dagegen, dass der junge Mann heftige Verletzungen erlitten hatte. Er wurde mit dem Notarzt ins Klinikum und dann weiter nach Erlangen gebracht, wo er in einer Spezialklinik zwei Mal im Gesicht operiert werden und zweieinhalb Wochen stationär verbringen musste.

Der Angeklagte hatte während der vier Verhandlungstage den Kickboxtritt eingeräumt, mehr nicht. Er habe sich bedroht gefühlt, weil der 22-Jährige von einem Messer gesprochen hatte. Ob eine junge Frau aus der Spielothek davor tatsächlich vom späteren Opfer sexuell bedrängt wurde, auch das konnte nicht mehr geklärt werden, weil sich die zahlreichen geladenen Zeugen jetzt, eineinhalb Jahre nach dem Vorfall, meist nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit an das Geschehen erinnern konnten. Selbst eine Videoaufzeichnung vom Geschehen im Eingangsbereich des „Fly“ brachte keine neuen Erkenntnisse. Allerdungs war darauf zu sehen, wie der Angeklagte immer wieder versuchte, die Kamera zu verdecken, um die Aufnahmen zu verhindern.

Staatsanwältin Eva Lettenbauer hatte n ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Anklagevertreterin ging davon aus, dass es zu dem zweiten verhängnisvollen Tritt gegen das wehrlos am Boden liegende Opfer gegeben habe. Immerhin hätten dies auch zwei zufällig vorbeikommende Zeuginnen so bestätigt. Anders Verteidiger Alexander Schmidtgall: Auch vier Verhandlungstage hätten die Einlassungen seines Mandanten nicht wiederlegen können. Der Verteidiger stützte sich dabei auf die Zeugen, die einen Tritt gesehen hatten und beantragte ein Jahr und vier Monate.

Das Schöffengericht unter Nicole Allstadt urteilte auf ein Jahr und elf Monate. Der Tritt gegen den am Boden liegenden sei nicht bewiesen. Gleichwohl könne aber auch der Kickboxangriff ausgereicht haben, um dem Opfer die schweren Verletzungen zuzufügen. Als Motiv nannte Allstadt Ärger und Frust des Angeklagten über seine eigene Lebenssituation, die von einer Drogenkarriere geprägt war. Dieser Ärger und dieser Frust hätten sich an jenem Abend eher zufällig an dem Opfer entladen. „Das Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort“, so die vorsitzende Richterin. Aufgrund der vierfach offenen Bewährung bedeute das Urteil für den Angeklagten nun eine wirklich Zäsur, sagte sie und gab dem Mann auf, sich um eine Drogentherapie zu kümmern, um der kommenden Haftstrafe wenigsten noch etwas Positives abgewinnen zu können.

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04.09.2020

Versicherungsverträge auf verstorbene Mutter abgeschlossen – Bewährungsstrafe gegen 34-Jährigen stand auf der Kippe

Kulmbach. Das war wirklich dreist: weil er selbst keinen Versicherungsvertrag mehr bekam, schloss ein 34-jähriger Berufskraftfahrer mehrere Policen über das Internet kurzerhand auf dem Namen seiner längst verstorbenen Mutter ab und zahlte die Beiträge nicht. Natürlich ist die Sache aufgeflogen und der Mann, der damals im Landkreis Kulmbach, heute im Landkreis Kronach lebt, musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Obwohl er mehrfach einschlägig vorbestraft war, kam er nochmals mit einer Bewährungsstrafe davon. Wegen Computerbetrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten in drei Fällen wurde der Mann zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er 1500 Euro an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ überweisen.

Er habe nie die Absicht gehabt, zu betrügen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Vielmehr habe er sich n einer Notlage befunden. Irgendwie habe er ja auf die Arbeit kommen müssen. Doch auf normalem Weg habe er keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil er so hoch verschuldet sei, dass er bereits eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste. Um den Schufa-Eintrag zu umgehen, sei er dann auf die Idee gekommen, einmal den Namen seines Vaters, beim zweiten und dritten Mal den Namen seiner Mutter anzugeben. Der Vater lebte noch, wusste von den Versicherungen aber nichts. Die Mutter war allerdings bereits 2007 verstorben. Trotzdem funktionierte das Ganze erst einmal, Versicherungsschutz wurde gewährt, auch wenn zunächst kein Beitrag einbezahlt wurde.

Er habe seine eigene Kontonummer und auch sich als Fahrer angegeben, relativierte der Angeklagte seine Schuld. Außerdem seien sämtliche Beiträge in Höhe von zusammen rund 1000 Euro mittlerweile beglichen. „Ich weiß, dass das alles nicht richtig war“, gab der 34-Jährige zu.

Dabei war die Polizei dem Angeklagten eigentlich nur durch Zufall auf die Schliche gekommen. Irgendwie war man in der Kfz-Stelle des Landratsamtes darauf gekommen, dass bei dem Angeklagten kein Versicherungsschutz vorlag. Der zuständige Sachbearbeiter meldete den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Polizei. Der Sachbearbeiter wollte den Angeklagten anhören, doch der antwortete nicht. Da forschte der Beamte nach und stellte fest, dass die Mutter des Mannes bereits 2007 verstorben war.

Das war freilich nicht der einzige Betrug im Leben des Angeklagten. Insgesamt hatte er zehn Vorstrafen und deshalb immer mal wieder kürzere Gefängnisstrafen absitzen müssen. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft kam deshalb keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Er beantragte in seinem Plädoyer zehn Monate ohne Bewährung. Der Angeklagte sei massiv vorbestraft, meist einschlägig, also wegen verschiedener Betrugsdelikte, da könne man ihm keine positive Sozialprognose stellen.

Verteidiger Domenic Ipta aus Kulmbach widersprach dem entschieden. Sein Mandant habe sich in einer Notsituation befunden, weil er auf sein Auto angewiesen war. Außerdem habe sich das Leben seines Mandanten sowohl beruflich als auch privat mittlerweile komplett stabilisiert. Eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sei deshalb als letzte Chance völlig ausreichend, so der Verteidiger.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied auf acht Monate, allerdings mit Bewährung. Der Angeklagte habe für sie glaubhaft geschildert, dass er sein Leben jetzt im Griff habe. Der entstandene Schaden sei mittlerweile beglichen, außerdem habe der Angeklagte dem Gericht mit seinem Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Gleichwohl sei die Bewährung schon auf der Kippe gestanden, sagte die Richterin. Neben der Geldauflage von 1500 Euro bekommt der Mann künftig auch einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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04.09.2020

Kulmbacher hielt Einsatzzentrale auf Trab – Geldstrafe gegen 29-Jährigen wegen Missbrauchs von Notrufen

Kulmbach. Insgesamt sechs Mal wählte ein 29-jähriger Mann aus Kulmbach am 10. Januar zwischen 23 und 24 Uhr aus Jux und Tollerei die Notrufnummer und täuschte eine Notlage vor. Dabei befand er sich weder in Gefahr, noch benötigte er Hilfe. Natürlich ist das Ganze strafbar, denn er blockierte nicht nur die Nummer der Einsatzzentrale, sondern setzte auch noch eine Streife der Polizei in Bewegung, die bei dem Mann zuhause nach dem Rechten sehen musste.

Vor Gericht hatte der Angeklagte keinerlei Erinnerung an den Abend. Ausschließen wollte er das geschehen ausdrücklich nicht. Er bedauere sehr, was ihm da passiert sein soll. Schuld daran könne nur der Alkohol sein. Tatsächlich war der Mann längst amtsbekannt, er befindet sich wegen schwerer Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörungen in ärztlicher Behandlung und hatte bereits eine längere Alkohol-Therapie und mehrere Entzugsversuche hinter sich. Tatsächlich wurde an dem Abend bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von fast zwei Promille festgestellt.

„Ein für den Angeklagten ganz normaler Wert“, sagte ein Beamter der Polizeiinspektion Kulmbach, der den Mann auch schon ganz anders erlebt habe. An jenem Abend habe dem Angeklagten aber nichts gefehlt, er sei quicklebendig gewesen, sagte der Polizist. In der Vergangenheit sei es bei ähnlichen Fällen freilich auch schon zu Widerstandshandlungen gekommen.

Mittlerweile sei er aber seit Monaten „trocken“, beteuerte der Angeklagte. Er trinke keinen Alkohol mehr und auch Drogen habe er abgeschworen. Ganz im Gegensatz zu früher, als er nicht nur Bier, Wein und Wodka, sondern auch Ecstasy und andere harte Drogen konsumiert hatte. Seinen letzten Rückfall in Sachen Alkohol datierte er auf April.

Richterin Sieglinde Tettmann verurteilte den Angeklagten wegen des Missbrauchs von Notrufen schließlich zu 70 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (700 Euro). Die gleiche Strafe hatte zuvor auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer beantragt. Die Tagessatzhöhe ist deshalb relativ niedrig, weil der Mann von Hartz IV leben muss. Auch wenn der Angeklagte binnen kürzester Zeit sechs Mal bei der Einsatzzentrale angerufen hatte, hielt ihm die Richterin zu Gute, dass er alkoholbedingt enthemmt gewesen sei, die Taten nicht abgestritten und Reue gezeigt habe.

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03.09.2020

Griff in die Ladenkasse kurz vor dem Burn-out / Letzte Chance: Verkäuferin aus Kulmbach kam noch einmal mit Bewährungsstrafe davon

Kulmbach. Der Griff in die Ladenkasse hätte eine Verkäuferin aus Kulmbach beinahe ins Gefängnis gebracht. Über 3600 Euro hatte die Frau auf diese Weise ihrem Arbeitgeber entwendet. Weil die Frau völlig überfordert war, sich allein gelassen fühlte und in einer psychischen Ausnahmesituation befand, kam die 39-Jährige noch einmal mit einer Bewährungsstrafe in Höhe von zehn Monaten davon. Sie muss außerdem 1000 Euro an die Aktion „Keine Macht den Drogen“ überweisen und den entstandenen Schaden, soweit noch nicht geschehen, wieder gut machen.

Nicht erst vor Gericht, auch schon während der laufenden Ermittlungen hatte die Frau ihre Taten in vollem Umfang eingeräumt. Ihr Arbeitgeber habe sie völlig allein gelassen, sie habe von Montag bis Samstag täglich zehn Stunden arbeiten müssen und habe dann nicht einmal die Überstunden bezahlt bekommen. Sie sei damals in ein tiefes Loch gefallen, ihr Privatleben sei völlig auf der Strecke geblieben und dann habe sie auch noch zu spielen begonnen. „Sie hat mit schon ein wenig leidgetan“, räumte sogar der ermittelnde Polizist in seiner Zeugenaussage vor Gericht ein. Trotzdem war der Frau die Sache furchtbar peinlich. „Ich schäme mich dafür“, sagte sie. Sie sei schon kurz vor dem Burn-out gestanden.

Das Problem der Angeklagten war es, dass sie nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Schon mehrere Male wurde sie vor allem wegen verschiedener Drogengeschichten zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt, zuletzt 2016 vom Landgericht in Coburg wegen Drogenbesitzes in 163 Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft sowie zur Unterbringung in einer Drogenklinik. Nachdem sie dort als clean entlassen wurde, setzte das Gericht den Strafrest zur Bewährung aus. Genau in dieser Bewährungszeit kam es jetzt zu den Diebstählen aus der Ladenkasse.

Doch selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, in deren Anklage zuvor noch von gewerbsmäßigem Handeln die Rede war, beantragte die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Angeklagte habe nicht aus Geldnot, sondern aus Überforderung gehandelt. Trotzdem dürfe man nicht den relativ hohen Gesamtschaden und das gewisse Ausmaß an krimineller Energie außer Acht lassen, das die Angeklagte an den Tag gelegt hatte. Eine Bewährungsstrafe sei jetzt die letzte Chance, so die Anklagevertreterin.

Verteidiger Werner Brandl wollte dagegen eine etwas geringere Strafe erreichen, weil die Tat eine klare Auswirkung der hohen psychischen Belastung seiner Mandantin gewesen sei. Darüber hinaus gab der Verteidiger zu bedenken, dass ein Monatslohn sowie das Geld für alle geleisteten Überstunden, die Rede ist von mindestens 100, einbehalten wurde. Der Schaden sei damit bereits beglichen, so die Verteidigung.

Richterin Sieglinde Lettmann blieb trotz der offenen Bewährung bei einer erneuten Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Neben der Geldauflage von 1000 Euro muss ihr die Angeklagte nachweisen, dass der entstandene Schaden tatsächlich als beglichen gilt. Der Frau wird außerdem auch weiterhin ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sie muss vier Jahre lang jeden Wohnsitzwechsel melden und die Kosten der Verhandlung tragen.

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28.08.2020

Bierwochenbesuch mit Folgen / Zwei Männer aus Kulmbach wegen Angriff aus Polizisten vor Gericht

Kulmbach. Dieser Besuch der Bierwoche lief für zwei Kumpels aus Kulmbach gewaltig aus dem Ruder: Weil sein Bierkrug zu Bruch gegangen war, wollte ein 24-jähriger Mann seinem 44-jährigem Kumpel eins auswischen. Er rief am 28. Juli des vergangenen Jahres gegen halb zwei Uhr nachts bei der Polizei an und meldete, dass sich der Kumpel das Leben nehmen wollte. Weil die Geschichte plausibel klang, rückte die Polizei an und das Unheil nahm seinen Lauf.

Der Kumpel widersetzte sich mit Händen und Füßen seiner Festnahme und ging auf die Beamten los. Der 24-jährige hatte wohl spätestens zu diesem Zeitpunkt gesehen, was er angerichtet hatte und wollte seinem Kumpel zu Hilfe kommen. Auch er setzte sich tatkräftig zur Wehr und wollte die Festnahme verhindern. Doch das alles nützte nichts. Der 44-jährige wurde ins Bezirkskrankenhaus gebracht und musste dort einen kompletten Tag verbringen. Nun landeten beide vor Gericht, unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem listete die Anklage eine ganze Reihe heftigster Beleidigungen auf.

Doch damit nicht genug. Schon bei der Motorradsternfahrt im April 2019 waren die beiden auffällig geworden. Sie rissen einen Absperrungspfosten aus der Verankerung und trugen in mit sich. Von der Polizei darauf angesprochen, wurden sie ausfällig, widersetzten sich der Feststellung ihrer Personalien und beleidigten die Beamten.

Vor Gericht räumte der 24-jährige alles ein. Schon vor dem Bierwochenbesuch habe man mit Bier und Eierlikör vorgeglüht. Im Zelt habe er dann bestimmt „vier, fünf, sechs Maß“ getrunken. Als durch irgendwelche Umstände sein Bierkrug zu Bruch gegangen war, habe er seinem Kumpel zunächst „eine verpasst“, dann sei er auf die Idee mit dem Anruf bei der Polizei gekommen, um ihm „eins reinzuwürgen“, wie er jetzt offen zugab.

Als er später gesehen habe, dass die Beamten ernst machen und den Kumpel mitnehmen, habe er ihn wieder befreien wollen. „Ich habe großen Mist gebaut“, bekannte der junge Mann kleinlaut. Er könne sich gar nicht erklären, warum er so überreagiert habe. Gleich am nächsten Tag sei er zur Polizei gegangen und habe die Sache richtig gestellt. Die Freundschaft der beiden hatte seit dem Vorfall erheblich gelitten.

Was den Vorfall bei der Sternfahrt anging, beharrte er allerdings darauf, dass die Polizeibeamten nicht uniformiert gewesen seien. Deshalb hätten er und sein Kumpel auf einen Dienstausweis bestanden, was die Beamten verweigert hätten. Warum sie überhaupt den Absperrpfosten aus der Verankerung gerissen hätten, wollte das Gericht wissen. „Wir waren beide betrunken“, lautete die Antwort.

Zur Aufklärung des Geschehens hörte das Gericht eine ganze Reihe von Polizeibeamten, die bei der Bierwoche, als auch bei der Motorradsternfahrt Dienst hatten und mit dem Geschehen konfrontiert waren. Es sei schon einer der gravierenden Einsätze des vergangenen Jahres gewesen, sagte ein Beamter der Bereitschaftspolizei aus Nürnberg. Die Suizidankündigung habe durchaus glaubhaft geklungen, deshalb habe man sämtliche Maßnahmen ergriffen. „Wir hatten ganz schön zu kämpfen, um die Situation in den Griff zu bekommen“, sagte ein weiterer Beamter der Bereitschaftspolizei aus Nabburg. Verbal seien die beiden schon sehr ausfallend gewesen, der 44-Jährige habe den kompletten Wortschatz ausgepackt, so der Polizist.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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27.08.2020

Geschubst, geschlagen und getreten / Opfer schweigt, Angeklagter ohne Erinnerung: 42-jähriger Kulmbacher wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Kulmbach. Weil er seine Freundin brutal vermöbelt haben soll, muss sich ein 42-jähriger Mann aus Kulmbach vor dem Amtsgericht verantworten. Unter anderem soll der Angeklagte der am Boden liegenden Frau mit voller Wucht ins Gesicht getreten haben.

Vor Gericht erlebten alle Prozessbeteiligten eine faustdicke Überraschung: Die Frau gab an, mit dem Angeklagten inzwischen verlobt zu sein. Sie konnte das sogar schlüssig erklären und hatte damit ein Aussageverweigerungsrecht. Der Angeklagte selbst beteuerte, alkoholbedingt keinerlei Erinnerungen mehr an den Vorfall zu haben. Also blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Zeugen zu vernehmen, doch die entscheidenden Zeugen waren nicht erschienen und teilweise sogar unbekannt verzogen. Nun wird die Verhandlung am 10. September fortgesetzt.

Der Vorfall soll sich am frühen Abend des 3. Januars vor dem Edeka-Markt am Goldenen Feld ereignet haben. Dort traf der Angeklagte auf seine Freundin. Laut Anklage schubste er sie unvermittelt zu Boden, schlug auf sie ein und trat mit den Füßen gleich mehrfach mit voller Wucht gegen ihren Oberkörper und gegen ihren Kopf.

Er habe „keinen Schimmer“ mehr, was den Vorfall betrifft, sage der Angeklagte und verwies auf seinen vorausgegangenen stundenlangen Alkoholkonsum. Tatsächlich stellten die Beamten eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille fest. Erst später bei der Polizei will er erfahren haben, was er angestellt haben soll. Auch von Drogen war die Rede.

„Wir sind verlobt und wollen auf jeden Fall heiraten“, erklärte die 36-jährige Frau feierlich. Im Übrigen möchte sie ihre Anzeige zurückziehen. „Das geht nicht“, klärte sie Richterin Sieglinde Tettmann auf. Beim ursprünglichen Anklagepunkt der gefährlichen Körperverletzung habe die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse festgestellt. Die Verlobung und das daraus resultierende Aussageverweigerungsrecht musste das Gericht allerdings akzeptieren, nachdem Angeklagter und Opfer übereinstimmend das Datum ihrer Verlobung nennen konnten und beteuerten, bereits seit drei Jahren ein Paar zu sein. Den Verlobungsring hatte die Frau allerdings zwischenzeitlich schon wieder versetzt, weil sie Geld brauchte.

Keine richtige Erinnerung mehr an den Vorfall hatte ein 24-jähriger Zeuge, der in Fußfesseln aus dem Bezirkskrankenhaus vorgeführt wurde. Der Mann konnte sich lediglich an einen Beziehungsstreit erinnern. Alles andere hatte er von Dritten gehört.

Einer der Polizisten, die zuerst am Ort des Geschehens waren, meinte, dass die Frau keine sichtbaren schweren Verletzungen hatte. Er habe maximal eine Rötung im Gesicht der Frau feststellen können. Sie habe außerdem über Kopfschmerzen geklagt. Allerdings sagte der Polizeibeamte auch, dass der Angeklagte keinesfalls so betrunken gewirkt habe, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen sei.

In zwei weiteren Anklagepunkten muss sich der Angeklagte außerdem wegen Hausfriedensbruch verantworten. Er hatte sich einmal im Dezember, das zweite Mal im Februar im Gebäude des Kulmbacher Bahnhofs aufgehalten, obwohl er Hausverbot hatte. Das räumte er unumwunden ein. Ein Beamter von der Bundespolizei sagte aus, dass der Angeklagte sich regelmäßig mit einer Gruppe Gleichgesinnter am Bahnhof getroffen hatte, um Alkohol zu konsumieren. Mittlerweile habe aber die gesamte Gruppe Hausverbot, so dass sic h das Problem erledigt habe.

Bis zum 10. September will das Gericht nun den Aufenthaltsort der beiden Zeugen ausfindig machen, die der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben waren. Außerdem soll eine weitere Zeugin vernommen werden, die den Fußtritt gegen den Kopf der Frau gesehen haben will.

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27.08.2020

Ohne Führerschein, aber mit Drogen: 39-jährige Frau zu hoher Geldstrafe verurteilt

Kulmbach  Diese Fahrt war so richtig teuer: Weil eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis Bayreuth von Schwingen aus nach Bayreuth und wieder zurück gefahren war, obwohl sie schon viele Jahre lang keinen Führerschein mehr hatte, wurde sie vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (3000 Euro) verurteilt. Grund für die hohe Strafe war zum einen, dass bei der Fahrt auch Drogen im Blut der Angeklagten nachzuweisen waren, zum anderen, dass die Frau massiv vorbestraft war und sogar schon Haftstrafen verbüßen musste.

Vor Gericht gab die Frau alles zu und nannte einen Beziehungsstreit mit ihrem Ex-Freund als ausschlaggebend. Es sei eine schwierige Beziehung gewesen, der Mann habe sie sogar öfter geschlagen. Trotzdem habe man am 2. Februar dieses Jahres in Schwingen gemeinsam feiern wollen, dann war die Frau plötzlich auf die Idee gekommen, zu ihrer Freundin nach Bayreuth zu fahren. Der Ex-Freund rückte dazu sein Fahrzeug heraus, was ihm später ein Verfahren wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis einbrachte, das inzwischen aber eingestellt wurde.

Als die Frau nach einer gewissen Zeit nicht zurück war, kam der Ex-Freund auf die glorreiche Idee, sein Fahrzeug als gestohlen zu melden. Die Polizei ging der Sache nach und stellte die Frau wenig später, es war bereits früher Morgen um 2.50 Uhr, an der Einmündung zur Bundesstraße B85 bei einer Verkehrskontrolle. Die Beamten rochen den Braten schnell, als sich die Frau bei der Angabe ihrer Personalien in Widersprüche verstrickte. Schnell gab sie zu, bereits seit 2007 keinen Führerschein mehr zu besitzen.

Sie habe nicht locker gelassen, bis er das Fahrzeug herausgerückt habe, berichtete der 43-jährige Ex-Freund. „Da hab ich ihr halt den Schlüssel gegeben“, sagte der Mann, der sich nicht so recht festlegen wollte, ob er damals noch mit der Angeklagte liiert gewesen sei. „Unsere Beziehung war eine On- und Off-Beziehung.“

Ursprünglich seien sie wegen eines ganz anderen Einsatzes in Schwingen gewesen, berichtete eine Beamtin der Polizeiinspektion Kulmbach. Dann sei es um das angeblich gestohlene Auto gegangen, doch auch diese Sache habe sich relativ schnell geklärt, nachdem man die Angeklagte kontrollierte.

Die Frau hatte seit 2002 bereits elf, teilweise massive Vorstrafen. Meist wegen verschiedener Drogengeschichten. 2011 wurde sie wegen des Erwerbs von Betäubungsmitten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Mittlerweile befindet sie sich in ärztlicher Behandlung und nimmt an einer Therapie teil.

Die Geldstrafe in der letztlich auch ausgesprochenen Höhe hatte bereits der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Umstände der Fahrt seien wirklich nicht gerade ideal gewesen, doch bei den erheblichen Vorstrafen, der langen Fahrtstrecke und der Tatsache, dass Drogen im Spiel waren, müsse die Strafe deutlich ausfallen.

Richterin Sieglinde Tettmann legte als zusätzliche Auflage fest, dass die Angeklagte vor dem Ablauf von weiteren zehn Monaten keinen Führerschein beantragen darf. Dies dürfte freilich nur auf dem Papier stehen, denn ohne Abstinenznachweis und ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bekommt die Angeklagte derzeit ohnehin keinen Führerschein mehr.

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21.08.2020

Nach Trunkenheitsfahrt: 27-Jähriger rastete komplett aus / Hohe Geldstrafe und Führerscheinsperre gegen Angeklagten aus dem Landkreis

Kulmbach. Diese Nacht ging für einen 27-jährigen Mann aus dem Landkreis völlig daneben. Zuerst wurde er mit fast 1,9 Promille Alkohol im Blut erwischt, danach schoss er völlig über das Ziel hinaus und widersetzte sich mit allen Kräften der Blutentnahme. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat ihn das Kulmbacher Amtsgericht jetzt zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (4400 Euro) verurteilt. Seinen Führerschein musste der Angeklagte längst abgeben, vor Ablauf von weiteren sechs Monaten darf er keinen neuen beantragen.

Mit diesem Urteil hat der Techniker noch Glück im Unglück, denn die ursprüngliche Anklage sah einen tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte vor. Dann hätte es keine Geldstrafe mehr gegeben, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. Nach der Vernehmung aller drei beteiligten Polizeibeamten und des behandelnden Arztes stellte sich allerdings heraus, dass der 27-Jährige nicht gezielt zugetreten, sondern nur wild um sich gestrampelt hatte.

Trotzdem, die Vernunft ist dem Angeklagten in dieser Nacht völlig abhanden gekommen, wie es Staatsanwalt Stefan Hoffmann formulierte. Nach einer feuchtfröhlichen Feier am 26. Oktober des vergangenen Jahres im Kauernburger Schlössla machte ihm seine damalige Freundin Ärger. Deshalb war er mitten in der Nacht noch nach Stadtsteinach gefahren. Nicht auf der Bundesstraße, sondern auch der Ortsverbindungsstraße über Hummendorf. Weil dort nicht kontrolliert wird, wie er dachte.

Freilich fuhr die Polizei in dieser Nacht genau dort Streife. Als die Beamten den Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, musste der junge Mann erst einmal blasen. Angesicht des Wertes von fast 1,9 Promille ging es weiter in die Stadtsteinacher Klinik. Kaum dort angekommen rastete der Angeklagte völlig aus. Er habe sich immer mehr hineingesteigert und sich sämtlichen Maßnahmen widersetzt, sagte einer der Beamten. Schon am Klinikeingang sei es losgegangen. Der Angeklagte habe sich allen Anweisungen wiedersetzt, sich gesperrt und mit Händen und Füßen gegen die Blutentnahme gewehrt. Zu zweit habe man ihn dann am Boden fixieren müssen, damit der Arzt zur Tat schreiten konnte.

Inzwischen war aus Kulmbach Verstärkung eingetroffen, denn auch seine Personalien gab der Angeklagte nicht preis und einen Ausweis hatte er nicht dabei. Also wurde der Mann zunächst zur Wache transportiert, wo er den Rest der Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen musste. Auch das sei alles nicht reibungslos von statten gegangen. Hier habe er sich gegen alles gesträubt, so ein weiterer Polizeibeamter. „Hat er sich denn überhaupt irgendwann einmal beruhigt?“, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. „Eigentlich nicht“, antwortete einer der Beamten.

Der Angeklagte räumte vor Gericht die Alkoholfahrt unumwunden ein. Er habe sich so in Rage befunden, da sei ihm „alles wurscht“ gewesen. Getreten habe er nicht, er habe sich lediglich gegen die Blutentnahme wehren wollen, weil er Angst vor Spritzen habe. Sein Problem war es allerdings, dass er innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre schon zwei Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, dazu zwei Mal wegen Drogengeschichten und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung. Erst wenige Wochen vor der jetzigen Trunkenheitsfahrt hatte er den Führerschein zurückbekommen, seit der Fahrt ist er wieder weg.

Das wird er nach dem jetzigen Urteil in den kommenden sechs Monaten auch noch bleiben. Staatsanwalt Hoffmann hatte sogar eine noch längere Sperre von einem weiteren Jahr gefordert. Er wollte auch eine noch höhere Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (6000 Euro). Verteidiger Olaf Schröder wollte dagegen überhaupt keine Sperrfrist mehr, schließlich sei der Führerschein schon so lange weg, außerdem werde sein Mandant über eine langwierige und kostspielige Medizinisch-Psychologische Untersuchung ohnehin nicht herumkommen. Der Anwalt plädierte außerdem auf eine Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen.

Richterin Tettmann rechnete dem 27-Jährigen zugute, dass er nicht das mindeste beschönigt und alles zugegeben habe. Nachdem der Führerschein ja schon neun Monaten weg sei, reichten weitere sechs Monate völlig aus.

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14.08.2020

Ladendiebstahl: Knabbereien, Kakao und Katzenfutter geklaut / 53-jährige Frau soll auf Schuldfähigkeit untersucht werden

Kulmbach. Vielfache und massive einschlägige Vorstrafen, mehrfach geplatzte Bewährungen und immer wieder kurze Gefängnisstrafen: ein wenig ratlos wirkten alle Prozessbeteiligten bei einer Verhandlung wegen Diebstahl vor dem Amtsgericht schon. Angeklagte war eine 53-jährige Frau aus Kulmbach, die in einem Verbrauchermarkt am Goldenen Feld im Januar dieses Jahres Lebensmittel im Wert von exakt 17,82 Euro gestohlen hatte. Die Frau ging zu den Selbstbedienungskassen und zog einfach nur einen Teil der Waren über den Scanner. Käse, Knabbereien, Kakao, Müsli-Riegel, Obst und Gemüse steckte sie einfach so ein.

Im Laden war man dagegen längst auf die Frau aufmerksam geworden. Nicht nur, dass sie schon einmal dort beim Klauen erwischt wurde, sie habe sich auch sehr auffällig verhalten, sagte eine der Verkäuferinnen. „Die Vermutung hatten wir jedenfalls schon länger“, so die Verkäuferin. Sie sagte aber auch, dass die Diebin von Anfang an alles ohne Umschweife zugegeben hatte und sich sehr kooperativ zeigte. Ihre einzige Sorge habe ihren Hund draußen vor der Tür gegolten. Mittlerweile hat die Angeklagte ein lebenslanges Ladenverbot.

Bei einem Ersttäter würde die Sache wahrscheinlich gar nicht in einer Verhandlung vor Gericht landen. Anzeige, Fangprämie und Ladenverbot und die Sache wäre erledigt. Nicht aber bei der Angeklagten. Sie ist ganz offensichtlich eine notorische Diebin. 19 Vorstrafen listete Richterin Sieglinde Tettmann auf, seit den 1980er Jahren hatte sich die Angeklagte immer wieder strafbar gemacht, einige Male wegen Drogendelikten, meist wegen Ladendiebstahls. Anfangs gab es immer wieder Bewährungsstrafen, später dann Haftstrafen meist über mehrere Monate ohne Bewährung. Auch zwei Unterbringungen zum Drogenentzug hatte die Frau schon durchgestanden.

Es gebe nichts zu beschönigen, sagte ihr Verteidiger Alexander Schmidtgall. Seine Mandantin sei schwer psychisch krank, leide an schlimmen Depressionen, habe in einer schwierigen gewalttätigen Beziehung gelebt und hatte wohl auch sonst schon viel Schlimmes im Leben mitmachen und schwere Schicksalsschläge hinnehmen müssen. Ihre Frustration bewältige sie durch die Diebstähle, so der Anwalt. Nötig hätte es die Angeklagte nicht, denn sie befinde sich sogar in einer Festanstellung und besitze eigentlich genug Geld zum Leben.

Die Angeklagte habe auch damals genug Geld dabei gehabt und schäme sich deshalb sehr, so ihr Bewährungshelfer, der ihr nach der letzten Tat im September 2017 zur Seite gestellt wurde. Damals hatte sie im gleichen Markt Tabletten, Pudding, Katzenfutter und Kartoffeln im Wert von 15 Euro geklaut und dafür vor Gericht zehn Monate auf Bewährung bekommen.

Auf Anregung der Verteidigung setzte Richterin Tettmann das Verfahren kurzerhand aus und entschied, einen medizinischen Sachverständigen beizuziehen. Der soll klären, ob die Frau zum Zeitpunkt der Tat überhaupt schuldfähig war oder ob ihre Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei. Außerdem soll der Mediziner feststellen, welche Kriminalprognose der Angeklagten zu stellen ist. Immerhin hatte sie sich zuletzt von ihrem gewalttätigen Partner getrennt, sich um eine Betreuung bemüht und einen Antrag auf betreutes Wohnen gestellt. Eine Freiheitsstrafe hätte man bei den Vorstrafen nicht mehr zur Bewährung aussetzen können, so die Richterin.

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13.08.2020

Freispruch für den Angeklagten: Viele Opfer aber kein Täter / Geburtstagfeier im Mainleuser Sportheim war aus dem Ruder gelaufen

Kulmbach/Mainleus. Wer ist Opfer, wer ist Täter? Stundenlang hat das Amtsgericht am Donnerstag versucht, herauszufinden, was sich genau bei einer heftigen Auseinandersetzung nach einer Geburtstagsfeier in den frühen Morgenstunden des 29. September 2018 beim Mainleuser Sportheim zugetragen hat. Der Angeklagte gab an, das eigentliche Opfer der Prügelei zu sein, die Zeugen hatten alle verschiedene Versionen des Tatgeschehens auf Lager und eines gemeinsam: mindestens ein, meist aber deutlich mehr Promille Alkohol im Blut. Am Ende stand ein Freispruch für den Angeklagten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den 35-jährigen Angeklagten aus Kulmbach lautete auf gefährliche Körperverletzung. Er soll einem 26-jährigen Studenten ein Bierglas gegen den Kopf geschlagen haben, so dass der Mann eine stark blutende Wunde am Ohr erlitt, die umgehend genäht werden musste. Doch damit nicht genug: einem 24-Jährigen soll er danach eine Bierflasche über den Kopf gezogen haben, so dass die Flasche in tausend Splitter zerbrach. Auch dieser junge Mann soll Verletzungen wie Schwellungen und Prellungen davongetragen haben.

Nichts davon sei wahr, sagte der Angeklagte. Ganz i Gegenteil: er sei von den anderen bedrängt, geschubst und zu Boden gebracht worden. Dann hätten die anderen auf ihn eingeschlagen und eingetreten. „Ich dachte, die bringen mich um“, sagte der Angeklagte unter Tränen. Er befindet sich seit dem Vorfall in ärztlicher Behandlung, ihm wurde bereits eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert.

Als dann noch einer rief: „Ich schlachte dich ab, du Schwein“, habe er vollends die Panik bekommen, nach irgendetwas gegriffen und damit wild um sich geschlagen. Das sei wohl die Flasche gewesen, mit der er einen anderen getroffen habe. Er habe noch nie solche Angst im Leben gehabt und habe sich noch nie so hilflos gefühlt, sagte der Angeklagte, dem es damals noch gelungen war zu flüchten und nach Hause zu rennen. Seitdem gehe er kaum noch unter Leute, so sehr habe ihn das Geschehen mitgenommen.

Unter den zahlreichen Beteiligten, die alle als Zeugen geladen waren, fand sich keiner, der den Angeklagten zu Boden gerissen, ihn geschlagen oder getreten haben will. Gegen einige von ihnen gab es zwar entsprechende Ermittlungsverfahren, doch die wurden alle wieder eingestellt. Nicht einmal über den Anlass für die Auseinandersetzung herrschte Einigkeit. Die einen wollen vorher gehört haben, dass der Angeklagte sich negativ über eine der jungen Damen geäußert habe, die anderen wollen zuvor „blöde Bemerkungen“ sowie „beleidigende und sexistische Kommentare“ gehört haben. Denkbar sei auch, dass der Angeklagte deshalb nicht in dem eigens bestellten Großraumtaxi mitfahren wollte oder sollte. Der Taxifahrer soll ihm den Zutritt verwehr haben, weil er noch eine Bierflasche in den Händen hielt.

Der 26-Jährige, der das Bierglas gegen den Kopf bekommen hatte und eine Platzwunde am Ohr erlitt, gab an, nicht zu wissen, ob er das dem Angeklagten zu verdanken habe. Er sei allerdings nicht auf den Angeklagten losgegangen. Ähnlich äußerte sich der 24-Jährige, der die Bierflasche abbekam. Er habe weder geschubst, noch geschlagen oder getreten, ja, er habe den Angeklagten „definitiv“ nicht einmal angefasst, beteuerte er. Auch die weiteren Zeugen hatten das Geschehen nur bruchstückhaft verfolgt, beziehungsweise konnten sich daran nicht mehr richtig erinnern. Sicher ist, dass Anwohner aufgrund des Lärmpegels auf die Straße gegangen waren und umgehend Polizei und Rettung verständigt hatten. Dem Taxifahrer dagegen war die Sache zu dumm, der fuhr mit seinem Kleinbus unverrichteter Dinge wieder davon.

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11.08.2020

Kein Geld, keine Arbeit, aber Hunger / 29-jähriger Kulmbacher wegen mehrerer Ladendiebstähle und anderer Straftaten zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Kulmbach. Wegen räuberischen Diebstahls und einer Reihe weiterer Straftaten hat das Schöffengericht in Kulmbach einen 29-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der gelernte Maurer hatte unter anderem ein Fenster bei seiner Lebensgefährtin in der Oberen Stadt eingeworfen und dabei einen Schaden von 1000 Euro verursacht. Außerdem wurde er wegen mehrerer Ladendiebstähle verurteilt.

Kaffee, Zucker, Kaffeeweißer, eine Packung Rostbratwürste und ein Asia-Fertiggericht, das war die rund 18 Euro teure Beute, die der Angeklagte bei seinen Streifzug durch den Kulmbacher Netto-Markt machte. „Ich hatte weder etwas zu essen, noch zu trinken“, sagte er vor Gericht. Damals, Mitte 2019, habe er weder Geld noch eine Arbeit gehabt und sei zeitweise sogar obdachlos gewesen. „Hunger hat man ja trotzdem“, so der Angeklagte.

Verurteilt wurde er schließlich nicht nur wegen des Diebstahls, sondern auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Grund dafür ist, dass der 29-Jährige von einem Mitarbeiter des Marktes beobachtet wurde. Der Verkäufer hatte ihn lautstark aufgefordert, stehen zu bleiben, was der Angeklagte natürlich nicht tat. „Ich wollte nur schnell weg“, sagte er. Dummerweise stellte sich ihm ein 66-jähriger Rentner aus Trebgast in den Weg. Der Rentner hatte nach dem Ladendieb gegriffen und wurde dadurch zu Boden geschleudert. Viel sei dabei aber nicht passiert, er habe sich lediglich die Hüfte ein wenig geprellt. „Ich sehe die Sache von der sportlichen Seite“, sagte der 66-Jährige. Für ihn sei das alles längst Schnee von gestern. Gleichwohl war es dem Rentner zusammen mit dem Verkäufer des Markts zu verdanken, dass der Angeklagte dingfest gemacht werden konnte. So verfolgten sie ihn doch tatsächlich vom Markt bis zum Bergophor-Gelände, wo ihn beide schließlich stellen und der Polizei übergeben konnten.

Ein weiterer Diebstahl hatte sich im Februar dieses Jahres im Lidl-Markt in der Albert-Ruckdeschel-Straße ereignet. Hier ließ der Angeklagte zwei Packungen Fertiggerichte im Gesamtwert von 5,25 Euro mitgehen. Eine Verkäuferin hatte ihn erwischt, wie er die Ware in seinen Rucksack packte. Zur Wehr habe er sich damals nicht gesetzt. Vielleicht hatte er dazu auch keine Kraft mehr, denn auch damals sei er eigentlich obdachlos gewesen und habe bei einem Kumpel mehr gehaust als gewohnt.

Im führenden Verfahren war es darum gegangen, dass der Angeklagte am 22. Juni 2019 im Rentamtsgässchen ein Fenster mit einer Holzlatte eingeworfen und einen Schaden in Höhe von 1000 Euro verursacht hatte. Ein Polizist der in seiner Freizeitz gerade zufällig in der Oberen Stadt unterwegs war, hatte das beobachtet und sofort seine Kollegen gerufen. Als sie den Angeklagten festnehmen wollten, habe der sich nicht gerade kooperativ gezeigt, einen Platzverweis grob missachtet und sich schließlich mit Händen und Füssen seiner Fixierung widersetzt.

Zuvor habe es einen heftigen Beziehungsstreit gegeben, berichtete der Angeklagte. Als ihm seine Freundin nicht mehr in die Wohnung lassen wollte, sei das Ganze ausgeartet. Als ihn gleich drei Polizisten zu Boden drückten habe er sich zwar gewunden, nicht aber geschlagen oder getreten. Später stellte sich heraus, dass der Mann zwar nicht alkoholisiert, ein Drogentest aber positiv ausgefallen war.

Die beiden als Zeugen geladenen Polizisten bestätigten diese Version im Großen und Ganzen. Sie hätten lediglich kleinere Schürfwunden an den Knien und an den Ellenbogen erlitten. „Nichts Dramatisches“, wie es einer von ihnen ausdrückte.

Staatsanwalt Christoph Feulner hielt dem Angeklagten unter anderem sein vollumfängliches Geständnis, den geringen Wert des Diebesgutes sowie die geringfügigen Verletzungen der Opfer zu Gute. Da der Mann mittlerweile wieder eine Wohnung und eine feste Arbeitsstelle habe, plädierte er wegen räuberischen Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung, und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach sah acht Monate auf Bewährung als ausreichend an, weil seiner Meinung nach zwar kein räuberischer sondern nur ein einfacher Diebstahl vorlag.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt sah zwar den Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt, hielt aber auch acht Monate für ausreichend. Zusätzlich dazu legte sie als Bewährungsauflage 800 Euro zu Gunsten der Kulmbacher Tafel fest.

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06.08.2020

Tumult beim Toilettenhäuschen / Bierfestschlägerei konnte vor Gericht nicht mehr aufgeklärt werden

Kulmbach. Für Verteidiger Karsten Schieseck war es eine „sehr typische Bierwoche mit sehr betrunkenen Akteuren“, für Richterin Sieglinde Tettmann war es ein derart „undurchsichtiges Geschehen“, dass sie das Verfahren gegen einen 28-Jährigen und seinen gleichaltrigen Kumpel, beide aus dem Landkreis Kulmbach, kurzerhand einstellte, obwohl draußen auf dem Gang noch fünf Zeugen warteten.

Vor dem Kulmbacher Amtsgericht ging es wieder einmal um eine Bierwochenschlägerei, die sich am 1. August des zurückliegenden Jahres gegen 0.30 Uhr zwischen Grünzug und Parkplatz Schwedensteg zugetragen haben soll. Die beiden Männer sollen der Anklage zufolge einen 49-Jährigen mit Faustschlägen verletzt und einen 42-Jährigen zu Boden gerissen und ihn mehrfach mit den Füßen getreten haben.

Was wirklich los war konnte allerdings nicht mehr geklärt werden. Zu betrunken waren alle Beteiligten, die vermeintlichen Opfer genauso wie die angeblichen Täter. Die einen hatten so um die zwei Promille, die anderen vier bis fünf Maß Bier. Da ist das Erinnerungsvermögen ein Jahr spöäter nicht mehr das Beste.

Eine Version war die, dass die beiden Jüngeren an den beiden älteren auf Höhe des Toilettenhäuschens vorübergingen und sich über deren Alkoholisierung lustig machten. Die ältere Generation vertrage wohl auch nichts mehr, so oder ähnlich soll ein flapsiger Spruch gelautet haben, der dann zur Eskalation geführt hatte, weil sich die beiden älteren Männer dadurch beleidigt gefühlt haben sollen.

Eine andere Version lief darauf hinaus, dass eines der „Opfer“ ein dringendes Bedürfnis erledigen wollte, das Toilettenhäuschen aber bereits geschlossen war. Als er daraufhin lauthals schimpfte sei er von vier Leuten „eingekesselt“ und geschlagen worden. Ob es wirklich vier Personen waren, oder doch nur die zwei Angeklagten und der Mann wegen seines Alkoholspiegels vielleicht doppelt sah, konnte ebenfalls nicht geklärt werden.

Auch die angeblichen Tritte gegen den Kopf waren plötzlich nicht mehr so sicher. Es könnten auch Schläge gewesen sein, sagte der 42-Jährige. Sicher war jedoch, dass der Mann mehrere Schürfwunden und blaue Flecken erlitten sowie einen Schneidezahn verloren hatte. Sein Kumpel meinte in seiner Zeugenaussage: „Es kann schon sein, dass ich etwas gesagt habe, aber nichts, was rechtfertigt, dass man zu viert auf mich losgeht“, so der 49-Jährige. Er hatte wohl einen heftigen Schlag in die Magengrube bekommen, der ihn daraufhin schwer zu schaffen machte.

Er glaube nicht, dass man bei dieser Lage an die Wahrheit rankommt, sagte Verteidiger Schieseck. Auch sie glaube nicht, dass man in dieser Sache groß weiterkommt, so Richterin Tettmann, die zuvor noch einmal alle polizeilichen Aussagen der übrigen Zeugen durchgegangen war und dabei ebenfalls zahlreiche Widersprüche feststellte. Leider sei es bei derartigen Schlägereien oft so, dass am Ende gar nichts rauskommt, bedauerte die Richterin. Weil die Sache so undurchsichtig ist, stellte sie das Verfahren gegen beide Angeklagte wegen Körperverletzung ohne Auflagen ein. Die Verfahrenskosten gehen nun zu Lasten der Staatskasse.

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06.08.2020

Aussage gegen Aussage: Rachefeldzug wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs / Gericht appellierte an Vernunft der Beteiligten und stellte Verfahren wegen Todesdrohungen ein

Kulmbach. Wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder, das Gericht klärt die Sache bis ins letzte Detail auf oder es stellt das Verfahren kurzerhand ein und appelliert an die Vernunft beider Parteien. Im Fall eines 52jährigen Mannes und seines 35 Jahre alten früheren Nachbarn, beide aus dem Kulmbacher Landkreis, entschied Richterin Sieglinde Tettmann auf letzteres. Alles andere hätte ein Ping-Pong-Spiel ohne absehbares Ende nach sich gezogen, oder, wie es die Richterin formulierte: „Eine weitere Beweisaufnahme würde die Situation nur verschärfen.

Dabei war der Anlass eigentlich völlig nichtig. Der 52-jährige Angeklagte wurde beschuldigt, zu später Stunde vor dem Wohnhaus des 35-Jährigen aufgetaucht zu sein. Dort soll er ihn herausgeklingelt haben, weil er ihn zur Rede stellen wollte. Als ihn der Jüngere abblitzen ließ, soll der Ältere Todesdrohungen gegen ihn ausgestoßen und mit einer Handbewegung signalisiert haben, dass er ihm bei nächster Gelegenheit die Kehle durchschneiden werde.

Nichts davon sei wahr, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Stephan Schultheiß aus Pegnitz ausrichten. „Der Tatvorwurf wird vollumfänglich bestritten“, so der Rechtsanwalt. Der Zeuge bestätigte dagegen die Vorwürfe. „Ich wollte nichts mit ihm zu tun haben und habe ihn weggeschickt, da hat er mit gedroht, dass er mich umbringen und mir die Kehle durchschneiden wird“, so der Mann.

Natürlich hat der Vorfall eine lange Vorgeschichte.  Der 35-Jährige wirft dem 52-jährigen vor, seine kleine Tochter in sexueller Absicht angefasst zu haben. Ein entsprechendes Verfahren wurde allerdings längst eingestellt, weil nichts bewiesen werden konnte. Seitdem erzähle der Zeuge überall im Ort herum, dass sich sein Mandant des sexuellen Missbrauchs an Kindern schuldig gemacht habe, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten. Genau deshalb habe er ihn auch an jenem Abend zur Rede stelle wollen. „Der Angeklagte möchte schlicht und ergreifend seine Ruhe haben“, sagte Rechtsanwalt Schultheiß und warf dem Zeugen eine „Rachefeldzug“ gegen seinen Mandanten vor.

Ganz anders der Zeuge: Er habe früher viel für den Angeklagten getan und das sei nun der Dank dafür. Deshalb sei jetzt auch „Ende im Gelände“, so der Mann. Er sei sehr unglücklich darüber, dass das damalige Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Tochter eingestellt wurde, sagte er und deutete damit an, dass er wohl noch immer daran glaube, dass an den Vorwürfen etwas dran sei. Schon früher sei der Angeklagte immer wieder aggressiv geworden und habe seine Exfrau der Lüge bezichtigt. Für seine Aggressionen sei der Mann ohnehin im ganzen Dorf bekannt, ließ der Zeuge kein gutes Haar am Angeklagten.

Nachdem Verteidiger Schultheiß bereits Beweisanträge angekündigt hatte und sich damit eine Verhandlung mit einer Vielzahl an Zeugen abzeichnete, die möglicherweise mehrere Tage dauern könnte, entscheid das Gericht in Einvernehmen mit Staatsanwältin Katrin Hecht und Verteidiger Schultheiß, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Die weitere Beweisaufnahme würde alles nur noch schlimmer machen, sagte Richterin Tettmann und legte beiden Streithähnen ans Herz, sich künftig am besten aus dem Weg zu gehen.

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31.07.2020

Vollbremsung und Vogel gezeigt / Geldstrafe gegen 58-Jährige wegen Nötigung auf der A70

Kulmbach. Erst hat sie ein anderes Fahrzeug zu einer Vollbremsung gezwungen, dann zeigte sie dem Fahrer auch noch den Vogel. Jetzt hat das Amtsgericht in Kulmbach eine 58-jährige Frau aus Berlin zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (2000 Euro) verurteilt. Außerdem muss die Frau ihren Führerschein für vier Wochen abgeben.

Der Vorfall ereignete sich vor ziemlich genau einem Jahr am 1. August 2019 auf der Autobahn A70 in Fahrtrichtung Bayreuth. Nach der damaligen Baustelle im Gemeindebereich von Wonsees wollte ein 40 Jahre Mann aus dem Raum Würzburg mit seinem Sieben-Sitzer-Bus wieder Gas gebe, doch die 58-Jährige im Mercedes  vor ihm tat nicht der gleichen. „Möglicherweise war sie im Gedanken ganz woanders“, sagte der Mann. Ihm sei das jedenfalls so vorgekommen, zumal sie auch keine Anstalten machte, auf die rechte Spur zu wechseln.

Der Würzburger betätigte deshalb einmal kurz seine Lichthupe, was die Frau offensichtlich derart in Rage brachte, dass sie abrupt in die Eisen stieg und ihre Geschwindigkeit ohne Vorwarnung von geschätzt 120 Stundenkilometer auf etwa die Hälfte verringerte. „Das war schon echt heftig“, erinnerte sich die Freundin des Würzburgers vor Gericht. Im voll besetzten Sieben-Sitzer sei so einiges durcheinander geraten. Die Gurtstraffer hätten angeschlagen, der Kindersitz mit dem kleinen Sohn habe geknallt und alle Mitfahrer seien mächtig erschrocken.

Doch damit nicht genug. De Frau soll dem Würzburger auch noch den Vogel gezeigt haben. Zumindest habe sie mit dem Zeigefinger der rechten Hand eine entsprechende Bewegung in Richtung Kopf gemacht, so die Beifahrerin des Würzburgers, die geistesgegenwärtig ein Handyfoto vom Nummernschild der Angeklagten gemacht hatte.

„Ich bin wirklich mächtig erschrocken“, sagte der Würzburger. Sogar der achtjährige Sohn könne sich heute noch genau an das Auto der Frau erinnern, solch einen Eindruck muss das Geschehen auf das Kind gemacht haben. Die Angeklagte selbst machte in der Hauptverhandlung keine Angaben. Die Freundin des Würzburgers beschrieb aber exakt die auf der Anklagebank sitzende Frau als Fahrerin, so dass Verwechslungen nahezu ausgeschlossen waren.

Nachdem nun eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Fortsetzungstermin und weiteren Zeugen im Raum stand, zogen sich Richterin Sieglinde Tettmann mit dem Verteidiger der Frau und dem Staatsanwalt erst einmal zu einer Besprechung zurück. Man einigte sich schließlich darauf, dass die Angeklagte ihren Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückzog und auf die Rechtsfolge, also die Strafe beschränkte, was einem Geständnis entspricht.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Verteidiger Daniel Herbst waren sich einig, die Strafhöhe bei den bereits genannten 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro zu belassen, dafür aber das Fahrverbot von ursprünglich zwei auf einen Monat zu reduzieren. Hintergrund war, dass die Frau weder eine Vorstrafe noch einen Eintrag in ihrem Fahreignungsregister hatte. Offenbar habe sich die Angeklagte über die Lichthupe so sehr geärgert, dass sie dermaßen heftig reagierte, sagte Richterin Tettmann in ihrer Urteilsbegründung. Gefährlich sei die Sache allemal gewesen und teuer wird sie für die Angeklagte nun auch.

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24.07.2020

Geschlagen oder geschubst:  Ausraster kommt Angeklagtem teuer zu stehen / 43-jähriger Mann muss Schmerzensgeld zahlen und Arbeitsstunden ableisten

Kulmbach. Trotz der Einstellung des Verfahrens kommt ein Faustschlag am helllichten Tag auf offener Straße einem 43-jährigen Mann aus Kulmbach teuer zu stehen. Der gelernte Maschinenführer muss dem Opfer 600 Euro Schmerzensgeld zahlen, für dessen Rechtsanwalt aufkommen und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Vor Gericht blieb der Angeklagte dabei, er habe nicht geschlagen, nur geschubst. Der Tatbestand der Körperverletzung ist damit aber trotzdem erfüllt.

Die Ursache für den Ausraster des 43-Jährigen ist völlig banal und kommt tagtäglich zigfach vor. Ein Nachbar hatte das Innere seines Pkw am Straßenrand gereinigt und dabei die hintere Tür offen gelassen. Während alle anderen Autos einfach etwas langsamer daran vorbeifuhren, blieb der Angeklagte stehen und hupte mehrfach. Dann stieg er aus, packte den Nachbarn und schlug ihn ohne Vorwarnung mit der linken Faust ins Gesicht. Der Geschädigte, ein 25-jähriger Servicetechniker, erlitt Prellungen und musste eine Woche lang mit heftigen Kieferschmerzen fertig werden.

Der Nachbar habe ihn mit unflätigen Worten beleidigt, deshalb habe er ihn geschubst, nicht aber geschlagen, sagte der Angeklagte. Der Nachbar sei völlig aggressiv geworden und habe wild in der Gegend umhergestikuliert, weil er nicht an der geöffneten Tür vorbeifuhr. Von einem Faustschlag könne aber keine Rede sein.

„Doch, doch, es war definitiv ein Faustschlag“, beteuerte der Nachbar in seiner Zeugenaussage. Alle anderen Fahrzeuge seien trotz der geöffneten Türe vorbeigefahren, nur der Angeklagte nicht. Der habe zuerst gehupt, dann sei er ausgestiegen, habe ihn an der Kapuzenjacke gepackt und „schon hatte ich die Faust im Gesicht“, so der 25-Jährige. Der Angeklagte soll sogar lautstark gerufen haben: „Willst du noch eine?“ Beleidigungen von seiner Seite schloss der Zeuge aus. Er habe sich nicht einmal gewehrt, nur die Hände schützend vors Gesicht gehalten. Dann habe er die Polizei gerufen und Anzeige erstattet.

Ursprünglich hatte der Geschädigte 1000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Er kurz nach dem Vorfall sogar in der Notaufnahme des Klinikums, wo ihm die Kieferprellung attestiert und ein Schmerzmittel verabreicht wurde. Das Gericht entschied am Ende auf 600 Euro, legte aber auch fest, dass der Mann die Kosten der Nebenklage, die Rede ist von weiteren rund 500 Euro, sowie zusätzlich die Gerichtskosten zahlen muss. In Raten versteht sich, denn der Angeklagte ist derzeit auf Arbeitssuche.

Weil sich der Angeklagte letztlich aber dann doch einsichtig zeigte und zumindest zugab, dass er, egal ob Faustschlag oder Schubser, falsch reagiert habe, stellte Richterin Sieglinde Tettmann in Einvernehmen mit Staatsanwältin Janina Leinhäupl das Verfahren ein. Der Angeklagte hat Glück, denn er gilt damit nicht als vorbestraft. Allerdings muss er 30 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins „Fähre e.V.“ ableisten.

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22.07.2020

Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen / Harley-Fahrer wurde zum Pflegefall – Verursacher schweigt

Pegnitz/Bayreuth. Ein schwerer Verkehrsunfall am 28. Mai 2018 auf der Bundesstraße B2 in Höhe von Bronn hat das Leben eines 59-jährigen Mannes auf dramatische Weise für immer verändert. Der Motorradfahrer erlitt nicht nur einen Oberschenkelbruch, einen Schien- und Wadenbeinbruch, einen Schlüsselbeinbruch und mehrere Rippenbrüche, in der Folge fiel der Mann auch ins Koma, erlitt einen Herzinfarkt und einen Hirnschlag. Mittlerweile ist er ein Pflegefall und lebt in einem Heim.

Unfallverursacher war ein 84-jähriger Rentner. Der Senior muss sich seit einigen Monaten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, und wegen Körperverletzung vor dem Landgericht in Bayreuth verantworten. Der Mann wollte von Pegnitz kommend auf die Klumpertaler Straße nach Bronn einbiegen. Weil er ganz offensichtlich zu schnell war und ihm von dort ein Fahrzeug entgegenkam, verriss er das Lenkrad, fuhr auf der B2 in der falschen Fahrbahnrichtung weiter und kollidierte frontal mit dem Motorrad des 59-Jährigen.

In der jetzigen Berufungsverhandlung machte der Mann bislang keine Angaben. Wegen „fehlender körperlicher, geistiger und/oder charakterlicher Eigenschaften“, wie es im Amtsdeutsch korrekt heißt, wurde ihm bereits vor einem Jahr per Gerichtsbeschluss der Führerschein vorläufig abgenommen.

Ausführlich erläuterte dagegen der Sachbearbeiter der Polizei das Geschehen. Schon bei der Unfallaufnahme sei der Angeklagte „ein bisschen durch den Wind“ gewesen. Das habe er noch als relativ normal eingestuft. Ale der 84-Jährige aber auf der Dienststelle vernommen wurde, habe er schon den Verdacht gefasst, „dass da etwas nicht passt“. So hatte sich der Angeklagte beispielsweise nicht ein einziges Mal nach dem Zustand des Opfers erkundigt, sondern nur den Schrottwert seines Mercedes bedauert.

Weil ihm der Mann auch sonst recht wirr daherkam, sei er der Auffassung gewesen, dass der Senior die Lage wohl nicht mehr so richtig einschätzen könne und habe die Sache an die Führerscheinstelle des Landratsamtes weitergegeben. Dort stellte sich heraus, dass der Mann bereits vor wenigen Jahren ganz offensichtlich ebenfalls einen schweren Unfall verursacht hatte. Ein weiteres Mal soll er der Polizei wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen sein, so dass bereits damals die Vermutung nahe lag, irgendetwas stimme mit der Fahreignung des Mannes nicht.

Kurios mutet es auch an, dass weder der Polizist, noch die Ersthelfer die schweren Verletzungen des Geschädigten erkannten. Obwohl er in hohem Bogen von seiner Harley in den Graben geflogen war, sei der Mann sogar ansprechbar gewesen und habe noch darum gebeten, dass man seine Frau verständigen möge. „Zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme haben wir das nicht als schwerwiegenden Unfall eingestuft“, so der Sachbearbeiter.

Die Verhandlung wird am Montag, 27. Juli um 9.30 Uhr vor dem Landgericht in Bayreuth fortgesetzt.

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27.07.2020

„Einfach über den Haufen gefahren“ / Sachverständiger soll Unfallhergang klären – Prozess um schweren Verkehrsunfall bei Bronn wird fortgesetzt

Pegnitz/Bayreuth. Im Prozess um den schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B2in Höhe von Bronn braucht das Landgericht einen weiteren Verhandlungstag. Auf Antrag von Verteidiger Markus Dilg wird nun ein Sachverständiger ein unfallanalytisches Gutachten anfertigen. Wie berichtet solle in 84-jähriger Rentner aus Pegnitz auf der falschen Seite gefahren sein und dabei eine 59-jährigen Motorradfahrer gerammt haben. Der Motorradfahrer erlitt zahlreiche Brüche und in den folgenden Monaten einen Herzinfarkt und einen Hirnschlag. Mittlerweile ist er ein Pflegefall und lebt in einem Heim. Der Unfallverursacher muss sich mittlerweile bereits in einer Berufungsverhandlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, und wegen Körperverletzung vor dem Landgericht in Bayreuth verantworten. Bei dem 84-jährigen geht es in erster Linie darum, ob er seinen Führerschein noch einmal zurückbekommt.

Nachdem der Sachverständige sein Gutachten erst am nächsten Verhandlungstag vorlegen wird, blieb dem Landgericht für den jetzigen Verhandlungstag lediglich noch ein Augenzeuge zur Vernehmung. Der Bürokaufmann aus Pegnitz bog gerade von der Klumpertaler Straße in Bronn auf die B2 ein, als der Senior an ihm vorbeifuhr. Über seine Rückspiegel wurde er dann Zeuge des schweren Unfalls.

„Das war wirklich krass“, erinnerte sich der Mann vor Gericht an den Unfall, der immerhin schon über zwei Jahre her ist. Das Geschehen habe ihn seitdem immer wieder ziemlich beschäftigt. „Das war wie im Film“, sagte er. Das Auto des Angeklagten sei auf einmal im Gegenverkehr gewesen und frontal auf den Motorradfahrer zugefahren. Dann habe er nur noch gesehen, die der Kradfahrer weggeschleudert wurde und im hohen Bogen in den Graben flog. Der Pkw habe keinerlei Ausweichbewegung gemacht, versicherte der Zeuge. Der Autofahrer habe sein Opfer einfach über den Haufen gefahren.

Er habe dann gleich sofort gewendet und sei an die Unfallstelle zurück, wo sich bereits Ersthelfer um das Unfallopfer kümmerten. In seiner polizeilichen Vernehmung sagte der Zeuge, dass der Senior auf ihn einen ziemlich verwirrten Eindruck gemacht habe. „Der Mann sammelte Teile von der Straße auf und wirkte recht mitgenommen“, so der Zeuge.

Wie berichtet hatte der Angeklagte in der Berufungsverhandlung bislang keine Angaben gemacht. Wegen „fehlender körperlicher, geistiger und/oder charakterlicher Eigenschaften“ wurde ihm bereits vor einem Jahr per Gerichtsbeschluss der Führerschein vorläufig abgenommen.

Verteidiger Markus Dilg wollte außerdem erreichen, dass der Senior nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen muss. Sein Mandant verfüge nicht über die ausreichenden Mittel zur Anreise, begründete der Rechtsanwalt seine Forderung. Schon bei dem jetzigen Termin sei die Rückreise nicht gewährleistet. Für die zurückliegenden Termine beantragte der Verteidiger bereits einen Reisekostenzuschuss. Die vorsitzende Richterin Andrea Deyerling machte allerding schnell klar, dass das Gericht ein Erscheinen des Angeklagten sehr wohl für erforderlich halte.

Die Verhandlung wird am Freitag, 7. August um 9 Uhr vor dem Landgericht in Bayreuth fortgesetzt.

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07.08.2020

Videosimulation soll Unfallhergang klären / Prozess um schweren Verkehrsunfall bei Bronn fortgesetzt

Pegnitz/Bayreuth. Mit einem Riesenaufwand hat ein Kfz-Sachverständiger vor dem Landgericht in Bayreuth den schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B2 in Höhe von Bronn rekonstruiert. Obwohl der Diplomingenieur stundenlang über Aufprallkräfte, Massepunkte, Stoßanalysen oder Kollisionswinkel referierte, gab es keine bahnbrechend neuen Erkenntnisse.

Wie berichtet soll der Angeklagte 84-jähriger Rentner aus Pegnitz am 28. Mai 2018 auf der falschen Fahrbahnseite gefahren sein und dabei eine 59-jährigen Motorradfahrer gerammt haben. Der Motorradfahrer erlitt schwerste Verletzungen, mittlerweile ist er nach Herzinfarkt und Hirnschlag ein Pflegefall und lebt in einem Heim. Der Unfallverursacher muss sich derzeit in einer Berufungsverhandlung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, und wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Bei dem 84-jährigen geht es in erster Linie darum, ob er seinen Führerschein jemals wieder zurückbekommt.

Penibel versuchte der Kfz-Sachverständige jetzt das Geschehen haarklein zu rekonstruieren. Anhand polizeilicher Fotos, die auf einem Bildschirm stark vergrößert gezeigt und dann analysiert wurden, nahmen alle Prozessbeteiligten noch einmal die Schäden am Unfallfahrzeug sowie am Motorrad in Augenschein. Ausführlich zeigte der Gutachter alle nur denkbare Details auf. Da ging es um die Winkelstellung der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Aufpralls, um Kratzspuren auf dem Asphalt und um Kollisionsgeschwindigkeiten, die bei beiden Fahrzeugen so um die 40 Stundenkilometer gelegen haben dürfte, was dafür spreche, dass die beiden Beteiligten bereits stark heruntergebremst hatten, ehe es zu dem verhängnisvollen Zusammenprall kam. Zudem gab es Videosimulationen, die den Unfallhergang aus der Sicht der Beteiligten und sogar aus der Sicht eines Zeugen aufzeigten.

Doch statt klärender Antworten traten immer neue Fragen auf. Der Verteidiger des Pegnitzers. Rechtsanwalt Markus Dilg aus Bayreuth, brachte jedenfalls immer wieder neue Vorhalte und kritisierte den Sachverständigen unter anderem deshalb, weil der sein Gutachten nicht ausgedruckt vorlegen konnte. Grund dafür war, dass sich der Sachverständige auf seinem PC einen Virus eingefangen hatte. In einem weiteren Beweisantrag des Gutachters ging es zuletzt um die Frage, ob der Pkw seines Mandanten mit sogenannten Notbremslichtern ausgestattet war. Die will ein Zeuge angeblich flackernd gesehen haben, obwohl das Fahrzeug gar nicht entsprechend ausgestattet gewesen sei.

Zeugen hatten im bisherigen Verlauf der Verhandlung immer wieder ein „absolut krasses Geschehen“ beschrieben. Das Auto des Angeklagten sei auf einmal im Gegenverkehr gewesen und frontal auf den Motorradfahrer zugefahren, daraufhin sei der Kradfahrer weggeschleudert worden und im hohen Bogen in den Graben geflogen. Der Angeklagte selbst hatte im bisherigen Verlauf der Berufungsverhandlung keine Angaben gemacht. Wegen „fehlender körperlicher, geistiger und/oder charakterlicher Eigenschaften“ wurde ihm bereits vor einem Jahr per Gerichtsbeschluss der Führerschein vorläufig abgenommen.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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24.08.2020

Harley-Fahrer hatte keine Chance / 84-Rentner aus Pegnitz wegen fahrlössiger Körperverletzung verurteilt – Vorerst kein neuer Führerschein

Bayreuth. Nach fünf Verhandlungstagen und fast zwei Monaten Verfahrensdauer hat die Berufungskammer des Bayreuther Landgerichtes einen 84 Jahre alten Rentner aus Pegnitz verurteilt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Mann eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro (500 Euro) bezahlen. Die Kammer bestätigte auch den Entzug seines Führerscheins. Vor Ablauf eines halben Jahres darf der Senior keinen neuen Führerschein beantragen. Als Verurteilter hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Letzteres dürfte nicht ganz billig werden und ein Vielfaches der eigentlichen Strafe ausmachen. Immerhin wurden auf Betreiben der Verteidigung zwei Sachverständige angefordert, die beide ein ausführliches Gutachten vorgelegt hatten. Einer davon war ein ausgewiesener Experte für unfallanalytische Rekonstruktion von Verkehrsunfällen. Bei fünf Verhandlungstagen dürfte auch die Gerichtskosten erheblich ins Gewicht fallen.

Wie bereits mehrfach berichtet hatte der 84-Jährigen am 28. Mai 2018 auf der Bundesstraße B2 in Höhe von Bronn beim Abbiegen in die Klumpertalstraße einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Das damalige Geschehen hat das Leben eines 59-jährigen Motorradfahrers auf dramatische Weise für immer verändert. Der Biker erlitt nicht nur einen offenen Oberschenkelbruch, einen Schien- und Wadenbeinbruch, einen Schlüsselbeinbruch, mehrere Rippenbrüche und Verletzungen der Lunge, in der Folge fiel der Mann auch ins Koma, erlitt einen Herzinfarkt und einen Hirnschlag. Mittlerweile ist der einstige Harley-Fahrer ein Pflegefall und lebt in einem Heim.

Für die Berufungskammer unter der vorsitzenden Richterin Andrea Deyerling stand, wie bereits in erster Instanz für das Amtsgericht, zweifelsfrei fest, dass der Rentner auch der Unfallverursacher war. „Der Motorradfahrer hatte keine Chance“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Den Einlassungen der Verteidigung, nachdem aus der Klumpertalstraße ein Fahrzeug gekommen sei, dass auf der falschen Fahrbahnseite fuhr und der Angeklagte deswegen seinen Pkw verrissen habe, schenkte das Gericht keinen Glauben, weil Zeugen gar kein Fahrzeug gesehen hatten. Vielmehr sei der Angeklagte einfach zu schnell gefahren.

Den Entzug der Fahrerlaubnis begründete Richterin Deyerling mit der „Verantwortungslosigkeit“ des Angeklagten, die auch künftig zu befürchten sei und aus der sich eine Gefahr für die Allgemeinheit ergebe. „Mindestens aus charakterlicher Sicht ist der Angeklagte eine Gefahr für den Straßenverkehr“, sagte die Vorsitzende. Ob der Angeklagte auch körperlich und geistig eine Gefahr ist, wird die Fahrerlaubnisbehörde feststellen müssen, wenn der Senior eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt.

Einen gerichtlichen Gutachter, der über eventuelle körperliche und geistige Mängel urteilen sollte, hatte der Mann nicht von seiner Schweigepflicht entbunden. Wenn es um eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht, wird es damit nicht mehr durchkommen.

Zuvor hatte Verteidiger Markus Dilg in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro, keinen Entzug der Fahrerlaubnis sowie sämtliche Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse gefordert. Der Verteidiger sah es im Gegensatz zu Gericht und Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass es nur deshalb  zu dem Unfall gekommen sei, wie seinem Mandanten aus der Klumpertalstraße heraus ein Fahrzeug auf der falschen Seite entgegengekommen sei.

Staatsanwalt Christopher Feulner beantragte die letztlich auch verhängte Geldstrafe sowie eine noch längere Führerscheinsperre von noch zehn Monaten. Der Angeklagte sei zu schnell gefahren und habe schon vorher eine riskante Fahrweise gezeigt.

Ganz am Schluss ergriff der Angeklagte, der während der gesamten Berufungsverhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, dann doch noch das Wort. Es sei sehr belastend für ihn, dass durch sein Fehverhalten ein Mensch zu schwerem Schaden gekommen sei, drückte er sein Bedauern über den Unfall aus.

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17.07.2020

Lebenslanges Hausverbot im Fritz: Cola brachte Angeklagten beinahe hinter Schloss und Riegel / Gericht entschied auf Bewährungsstrafe wegen Hausfriedensbruchs

Kulmbach. Eine Cola im Fritz-Einkaufszentrum in Kulmbach hätte einen 32-jährigen Mann fast hinter Schloß und Riegel gebracht. Vor Gericht rauschte der ehemalige Kulmbacher, der jetzt im Landkreis Hof wohnt, haarscharf am Gefängnis vorbei, weil Richterin Sieglinde Tettmann die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderte Gefängnisstrafe in eine Bewährungsstrafe umwandelte.

Der Angeklagte, der lange Zeit obdachlos war, wurde am 12. Februar gegen 17.30 Uhr im Fritz angetroffen, als er sich gerade eine Cola kaufen wollte. So weit, so gut. Wären da nicht die insgesamt acht Vorstrafen, mehrere davon einschlägig, also wegen Hausfriedensbruch, die anderen wegen Betrugs, Beleidigung, Diebstahl und immer wieder wegen Drogenbesitzes. Dazu kommt, dass der Angeklagte in der Vergangenheit immer wieder kurze Haftstrafe absitzen musste, zuletzt Ende 2019 vier Monate wegen Drogenbesitzes und wegen eines Hausfriedensbruchs.

Insgesamt vier Mal hatte ihn die Leitung des Fritz-Einkaufszentrums schon angezeigt, und trotzdem tauchte er immer wieder auf. Zuletzt soll er dort sogar mit Steinen um sich geworfen haben. Deshalb gelte das Hausverbot auch lebenslang, berichtete der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der als Zeuge geladen war.

Der Angeklagte räumte ein, dass er im Fritz war und sich dazu von einem Kumpel überreden habe lassen. Nun aber habe er mit seinem bisherigen Leben, das von Obdachlosigkeit und Drogen bestimmt war, abgeschlossen habe. Seine Eltern hätten ihn wieder aufgenommen, dort habe er ein Dach über dem Kopf und mit Drogen habe er auch nichts mehr am Hut.

Vielmehr habe er als gelernter Beikoch wieder mit dem Jobcenter Kontakt aufgenommen, absolviere derzeit ein Bewerbungstraining und strebe eine Umschulung zum Kurierfahrer an. „Ich habe mich echt geändert“, sagte er zur Richterin. Von Kulmbach und seinen dortigen zwielichtigen Freunden habe er ohnehin schon lange die Schnauze voll gehabt.

Staatsanwalt Stefan Hoffmann konnte das alles wenig beeindrucken, Er forderte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Er könne dem Angeklagten keine positive Sozialprognose erstellen. An der Umschulung zum Kurierfahrer habe er aufgrund der Drogenvergangenheit des Angeklagten große Zweifel. Darüber hinaus hätten die bisherigen Gefängnisstrafen ja auch nicht gerade als Warnung gedient. Im Gegenteil: mit dem jetzigen Hausfriedensbruch habe der Angeklagte eine große Rückfallgeschwindigkeit bewiesen.

Richterin Tettmann machte sich die Entscheidung nicht leicht. Entschied aber dann doch auf Bewährung. Der Angeklagte habe immerhin gezeigt, dass er jetzt aktiv wird. Er habe Kulmbach verlassen, sich von seinem Freundeskreis getrennt und wohne wieder im Elternhaus. „Da sollte man ihm die Chance geben“, begründete sie ihr Urteil von drei Monaten auf Bewährung. „Sie sind noch jung, nutzen sie diese Chance“, sagte die Richterin zum Angeklagten und der bedankte sich artig dafür.

So ganz ohne kam er allerdings dann doch nicht davon. Als Bewährungsauflage muss er 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins Fähre leisten. Daneben bekommt er einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss jeden Wohnsitzwechsel unaufgefordert der Polizei melden.

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17.07.2020

Brötchentour mit Unfallflucht / Säulen umgefahren – Haftstrafe droht

Kulmbach/Stadtsteinach. Eine völlig unspektakuläre Fahrerflucht könnte einen jungen Mann aus dem Landkreis Hof unter Umständen ins Gefängnis bringen. Ob der 27-Jährige wirklich hinter Schloss und Riegel muss, wird sich am 30. Juli vor dem Amtsgericht entscheiden. Auf diesen Tag hat das Gericht eine Verhandlung vertagt, weil erst noch weitere Zeugen gehört werden sollen.

Der Angeklagte hatte beim Brötchen ausfahren in Stadtsteinach so unglücklich mit seinem Pkw gewendet, dass er eine gemauerte Säule umfuhr. Die Säule war wie bei einer Kettenreaktion auf eine weitere Säule gefallen und hatte auch diese samt Gartenmauer völlig zerstört. Der Schaden lag bei zusammen rund 6500 Euro. Trotzdem kümmerte sich der junge Mann nicht um den Schaden, sondern setzte seine Brötchentour einfach fort.

Vor Gericht räumte er jetzt ein, dass er gegen die gemauerte Säule gestoßen sei. Allerdings will er einen Notizzettel mit Namen und Anschrift bei einem der geschädigten Anlieger hinterlassen haben. Die Tatzeit bezifferte er auch den frühen Morgen zwischen halb drei und halb vier Uhr. „Da habe ich niemanden herausklingen wollen“, begründete der Unfallverursacher sein Verhalten. Allerdings sei bei dem Zusammenstoß auch der Pkw, der offensichtlich gar nicht ihm, sondern seinem Schwager gehörte, beschädigt worden. Deshalb gab er vor Gericht auch an, dass sein Schwager die Sache angeblich regeln wollte.

Nun ist es ja so, dass ein Zettel in einem solchen Fall nicht ausreicht. Darüber belehrte den Angeklagten auch Richterin Sieglinde Tettmann. Im vorliegenden Fall ist allerdings nie ein Zettel aufgetaucht, weder im Briefkasten, noch an der Säule oder an der Haustür oder sonst wo. Auch später hatte sich der Angeklagte nie gemeldet. Am Tatbestand der Unfallflucht würde der Zettel ohnehin nichts ändern, aber eventuell an der Strafhöhe, sagte die Richterin.

Für den 27-Jährigen ist das durchaus von Bedeutung, denn er hat bereits ein umfangreiches Vorstrafenregister und stand unter einer offenen Bewährung. „Es geht schon um was, nämlich darum, ob wir den Angeklagten einsperren müssen oder nicht“, sagte Tettmann. Staatsanwalt Stefan Hoffmann machte derweil bereits deutlich, dass er nicht gerade davon überzeugt sei, dass es den Zettel überhaupt gab, denn dann wäre er ja auch aufgetaucht.

„Hätte sich der Unfallverursacher gemeldet, dann hätte ich die Anzeige längst zurückgezogen“, sagte die Rentnerin aus Stadtsteinach, deren gemauerte Säule umgefahren wurde. Zunächst sei sie von einem relativ kleinen Schaden ausgegangen, dann erst habe sie gemerkt, dass die Säule unter anderem einen großen Riss von oben bis unten hatte und die Gartenmauer drum herum beschädigt wurde. Bei ihrem Nachbarn wurde die schwere Säule sogar aus dem Fundament gerissen, daher auch die relativ hohe Schadenssumme, die mittlerweile sogar ein Gutachter bestätigt hatte. Der Angeklagte hatte sich bei den Anliegern bislang nicht gemeldet. „Das ist echt enttäuschend“, sagte der Nachbar.

Der Angeklagten aber blieb bei seiner Version mit dem Zettel und so bestand er darauf, dass sowohl seine Ehefrau, als auch seine Mutter als Zeugen gehört werden sollen. Beide könnten die Sache mit dem Zettel bezeugen, denn beide seien bei der Brötchentour dabei gewesen. Um die Sache vollends aufklären setzte das Gericht außerdem fest, die Chefin des Brötchendienstes, den Schwager des Angeklagten und den ermittelnden Polizeibeamten ebenfalls zu laden.

Die Verhandlung wird am 30. Juli um 10.30 Uhr vor dem Kulmbacher Amtsgericht fortgesetzt.

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30.07.2020

Trotz hohen Sachschadens: Brötchenfahrer setzte seine Tour einfach fort / Unfallflucht: 27-Jähriger kam noch einmal mit Geldstrafe davon

Kulmbach/Stadtsteinach. Gerade noch einmal die Kurve bekommen hat ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis Hof vor dem Amtsgericht in Kulmbach. Weil er am zweiten Verhandlungstag die ihm vorgeworfene Unfallflucht voll und ganz eingeräumt hatte, blieb ihm eine Gefängnisstrafe erspart.

Der Angeklagte hatte zwar „nur“ zwei gemauerte Begrenzungssäulen umgefahren und sich anschließend aus dem Staub gemacht. Weil er aber eine offene Bewährungsstrafe hatte, wäre ihm eine Gefängnisstrafe nicht erspart geblieben, zumindest dann, wenn das Gericht ihm nachgewiesen hätte, dass er nicht die Wahrheit sagt. Das hatte sich der junge Mann aber dann wohl doch genau überlegt und so kam er mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (3000 Euro) und drei Monaten Fahrverbot davon.

Der 27-jährige hatte beim Brötchen ausfahren in Stadtsteinach mit seinem Pkw gewendet und dabei eine gemauerte Gartensäule umfuhr. Die Säule war auf eine weitere Säule gefallen und hatte auch diese samt Gartenmauer zerstört. Der Schaden lag bei zusammen rund 6500 Euro. Trotzdem hatte ich der Angeklagte damals nicht um den Schaden gekümmert, sondern seine Brötchentour einfach fortgesetzt.

Noch während des ersten Verhandlungstages hatte er den Zusammenstoß mit der Säule zwar zugegeben, allerdings will er einen Notizzettel mit Namen und Anschrift bei einem der geschädigten Anlieger hinterlassen haben. Das hatte ihm von Anfang an keiner der Prozessbeteiligten geglaubt. Grund dafür war, dass der Zettel, der ohnehin nicht ausgereicht hätte, nie gefunden wurde. Weder im Briefkasten, noch an der Säule oder an der Haustür oder sonst wo, ist dieser Zettel aufgetaucht.

Am jetzigen zweiten Verhandlungstag machte der junge Mann reinen Tisch: „Die Geschichte mit dem Zettel stimmt wirklich?“, fragte Richterin Sieglinde Tettmann und der Angeklagte antwortete kleinlaut mit „nein“. Das war für ihn die Rettung, denn er hatte bereits ein umfangreiches Vorstrafenregister und stand unter der offenen Bewährung.

Staatsanwalt Stefan Hoffmann sah dann auch von einer Gefängnisstrafe ab und forderte 120 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (3600 Euro) sowie die drei Monate Fahrverbot. Der Angeklagte habe offenbar die Denkpause zwischen den beiden Verhandlungen genutzt, sagte der Anklagevertreter. Wegen der offenen Bewährung, der hohen Rückfallgeschwindigkeit und der Tatsache, dass er den Schaden bis heute nicht beglichen hat, müsse die Geldstrafe allerdings deutlich höher ausfallen, als in anderen vergleichbaren Fällen.

Verteidigerin Alexandra Wolf sprach sich dagegen für eine geringere Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2400 Euro) und einem Fahrverbot von nur zwei Monaten aus. Es sei dem Angeklagten hoch anzurechnen, dass er letztlich doch noch mit der Wahrheit herausgerückt ist, so Richterin Tettmann. Die Geldstrafe müsse aber schon wegen der offenen Bewährung deutlich sein. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten der Verhandlung zu tragen.

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30.09.2019

Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft Bayreuth: Martin Dippold folgt auf Herbert Potzel

Bayreuth. Wechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft in Bayreuth: der bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat den bisherigen Leitenden Oberstaatsanwalt Herbert Potzel in den Ruhestand verabschiedet, gleichzeitig führt er Martin Dippold als Nachfolger in sein neues Amt ein.

„Jeder kann sich hierzulande sicher fühlen, jeder kann in Freiheit leben, jeder kann seine eigene Meinung vertreten: das ist weltweit betrachtet eigentlich die Ausnahmesituation“, sagte der Minister. Doch derartige grundsätzliche Dinge sollte niemand als selbstverständlich hinnehmen. Denn der Rechtsstaat stehe auch vielen Herausforderungen gegenüber. Dazu seien Polizei, Justiz und Politik unabdingbar, so Eisenreich, der sich bei all denjenigen bedankte, die sich täglich für Demokratie und Recht einsetzen.

Herbert Potzels Karriere bei der Justiz hatte 1984 in Bayreuth begonnen. In den zurückliegenden 35 Jahren habe Potzel die Justiz in der Region maßgeblich mitgeprägt, sagte Eisenreich: Ob als Direktor des Amtsgerichtes Kulmbach, als Direktor des Amtsgerichtes Bayreuth oder – zur Krönung seiner Karriere – als Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth. „Sie haben stets hervorragende Arbeit geleistet und sich als idealer Vorgesetzter erwiesen“, so der Minister.

Nachfolger ist der bisherige stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Coburg, Martin Dippold. Mit seiner zupackenden Art habe sich Dippold schon früh zu einer Führungspersönlichkeit entwickelt, sagte der Minister. Er bezeichnete Dippold als Organisationstalent, versierten Juristen und routinierten Staatsanwalt.

Herbert Potzel (65) hatte seine Justizkarriere 1984 als Richter am Landgericht Bayreuth begonnen und war anschließend zur Staatsanwaltschaft Bayreuth gewechselt. Ab 1987 war er zunächst Richter am Amtsgericht Kulmbach, dann am Landgericht Bayreuth, bevor er 1996 als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Bayreuth zurückkehrte. Im Juni 2000 wurde Herr Potzel zum Direktor des Amtsgerichts Kulmbach ernannt, ab Oktober 2005 leitete er das Amtsgericht Bayreuth. Seit dem 1. Mai 2013 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 1. Juni 2019 hatte Herr Potzel das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth inne.

Martin Dippold (56) begann seine Justizkarriere 1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Ab 1997 war er als Richter zunächst am Amtsgericht Bamberg, dann am Landgericht Bamberg tätig. 2006 wechselte er als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Coburg. Ab 2008 war er in dieser Funktion bei der Staatsanwaltschaft Bamberg eingesetzt. 2009 wurde Herr Dippold zum Oberstaatsanwalt befördert und kehrte 2015 zur Staatsanwaltschaft Coburg als ständiger Vertreter des Behördenleiters zurück. Seit 1. Juni 2019 ist er nun Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth.

Bild: Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (rechts) hat den bisherigen Leitenden Oberstaatsanwalt Herbert Potzel (Mitte) in den Ruhestand verabschiedet, gleichzeitig führt er Martin Dippold als Nachfolger in sein neues Amt ein.

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25.05.2018

Gewaltausbruch am Kulmbacher Bahnhof / 55-jähriger Mann verurteilt – Verkäuferin verlor ihren Job

Kulmbach. Der Staatsanwalt sprach von einer „völlig sinnlosen und blödsinnigen Tat“. Eine unmittelbare Zeugin leidet noch heute psychisch immens unter den Folgen. Trotzdem kam der Täter mit einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon.

Angeklagt war ein 55-jähriger Mann, der in einer Wohngruppe in der Nähe von Hof lebt. Der gelernte Maler war am 24. und 25. September des vergangenen Jahres auf einer ausgiebigen Zechtour durch mehrere Kulmbacher Kneipen, als er am frühen Morgen des 25. zurück nach Hof fahren wollte. Am Kulmbacher Bahnhof rastete er völlig aus, riss einen Absperrpfosten mit brachialer Gewalt aus der Verankerung und zertrümmerte damit eine Glastür.

Die Verkäuferin, die gegen fünf Uhr früh gerade den dortigen Kiosk aufschloss geriet in Todesangst. Sie hatte den Angeklagten schon öfter am Bahnhof rumhängen sehen. Es habe auch schon mal einen Übergriff auf sie persönlich gegeben, sagte die 53-jährige. Zwar nicht vom Angeklagten, aber vielleicht war sie deshalb so in Panik geraten. Die Frau verständigte zunächst die Polizei, dann ihren Ehemann. Der war sofort zur Stelle, fand seine Frau in miserablem Zustand auf. Kurzerhand sperrte er den Laden wieder zu und fuhr die Frau ins Klinikum. „Daraufhin habe ich die fristlose Kündigung bekommen“, sagte die Zeugin unter Tränen. Im Gerichtssaal sorgte das allgemein für Verwunderung. „Sie können doch gar nichts dafür“, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Staatsanwalt Jochen Götz meinte zum Angeklagten: „Da sehen sie mal, was sie angerichtet haben.“

Der Angeklagte hatte seinen Ausraster unterdessen eingestanden. Auch die 862,09 Euro Schaden an der Glastür und dem Pfosten hatte er von seinem letzten Ersparten bereits beglichen und das Geld an die Bahn überwiesen. Warum er so gehandelt hatte, wusste er gar nicht mehr. Ob er den wirklich völlig dicht gewesen sei, wollte die Richterin vom Angeklagten wissen. Der antwortete entwaffnend ehrlich: „Das kann man schon so sagen.“

Viele Vorstrafen hatte der Angeklagte nicht, dafür aber drei einschlägige. Einmal wurde er wegen Vollrausches zu einer Geldstrafe, ein zweites Mal ebenfalls wegen Vollrausch zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Führerschein wurde ihm schon beim ersten Mal abgenommen. Weil er die Bewährungsauflagen nicht erfüllte, musste er die vier Monate im Gefängnis absitzen. Die dritte Vorstrafe sprach das Kulmbacher Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch aus. Der Mann musste 300 Euro berappen, weil er sich unberechtigt am Kulmbacher Bahnhof aufgehalten hatte.

Am Ende der Verhandlung sprach Richterin Tettmann eine dreimonatige Bewährungsstrafe wegen Sachbeschädigung gegen den Angeklagten aus, ganz so, wie es zuvor Staatsanwalt Götz beantragt hatte. Sie sprach von einer rohen Tat mit massiven Folgen für die Verkäuferin, die völlig unvermittelt Zeugin eines Gewaltausbruchs wurde. Nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins Fähre muss der Mann zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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25.05.2018

Pfefferspray-Attacke gegen Nachbarn / Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung kurzerhand eingestellt

Kulmbach/Mainleus. Mit einer Pfefferspray-Attacke eskalierte im November in Mainleus ein Nachbarschaftsstreit. Das Gericht verurteilte den Täter, einen 48-jährigen Arbeiter allerdings aufgrund einiger besonderer Umstände nicht, sondern stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro kurzerhand ein.

Der Angeklagte hatte das Reizgas am frühen Abend des zurückliegenden Jahres seinem 23-jährigen Nachbarn aus unmittelbarer Nähe ins Gesicht gesprüht. Der junge Mann erlitt ein starkes Brennen im Gesicht, das mehrere Stunden lang andauerte. Eine notärztliche Behandlung lehnte der junge Mann ab. Die Anklage von Staatsanwalt Jochen Götz lautete trotzdem auf gefährliche Körperverletzung.

Vor Gericht räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Schnell wurde klar, da schwelt bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit. So sprach der Mann von regelrechtem Terror. Mitten in der Nacht klingle der 23-jährige bei ihm Sturm, er soll seine Wohnungstür „von oben bis unten“ bespuckt haben und regelmäßig seine Post verschwinden lassen. Sogar die Spiegel seines nagelneuen Autos habe der junge Mann schon mutwillig abmontiert. Mit dem Pfefferspray habe er sich damals lediglich verteidigen wollen.

Auch der junge Mann sprach von einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis, obwohl er den Angeklagten schon von klein auf kenne. Ursache für alles war offensichtlich die Tatsache, dass der 23-Jährige schon einige Mal recht laut gefeiert habe und sich der Angeklagte daraufhin immer wieder beim Vermieter beschwerte. „Er hat mit schon mehrfach gedroht, dass ich die Wohnung verliere und ins Gefängnis muss“, so der Zeuge. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass er deshalb den Angeklagten immer wieder mal provoziert habe. „In dem Haus habe ich aber mit keinem anderen Probleme, außer mit ihm“, sagte der Zeuge und deutete auf den Angeklagten.

Anlass für die aktuelle Auseinandersetzung samt Pfeffersprayattacke war es, dass die Schuhe des jungen Mannes plötzlich verschwunden waren. Er hatte sie wie immer vor seiner Wohnungstüre stehen lassen, am nächsten Morgen waren sie weg. „Wir haben ganz höflich gefragt, ob er etwas damit zu tun habe“, sagte ein Bekannter des 23-Jährigen, der Augenzeuge der Sprayattacke wurde, glücklicherweise aber nichts von dem Reizgas abbekam. Niemand sei beleidigt worden, so der Zeuge weiter.

Da setzte Staatsanwalt Jochen Götz der Verhandlung kurzerhand ein Ende, indem er die letztlich auch von Richterin Sieglinde Tettmann ausgesprochene Einstellung des Verfahrens anregte. Grund dafür ist auch, dass der junge Mann vor wenigen Monaten aus der Mainleuser Wohnung ausgezogen ist und mittlerweile in Kulmbach lebt. Dazu kommen die besonderen Umstände durch den jahrelangen Nachbarschaftsstreit und der ohnehin minderschwere Fall aufgrund des Pfeffersprays als einzige eingesetzte Waffe. Die 500 Euro Geldauflage muss der Mann an die Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Avalon in Bayreuth überweisen.

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04.05.2018

Kein Führerschein, aber über drei Promille Alkohol / Bewährungsstrafe wegen Trunkenheitsfahrt – Opfer befanden sich in Todesgefahr

Kulmbach. Das war Glück im Unglück für alle Beteiligten: Mit rund 3,1 Promille Alkohol im Blut hat ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis einen schweren Verkehrsunfall auf der A9 verursacht. Der Sachschaden lag für alle drei beteiligten Fahrzeuge im unteren fünfstelligen Bereich. Zum Glück gab es keine Schwerverletzten. Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht wurde der Mann zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Beteiligten hatten einen Schutzengel, denn sie hätten genauso gut tot sein können. Der Mann war mit hoher Geschwindigkeit und ohne abzubremsen auf ein Auto geprallt, das in Höhe Himmelkron gerade auf die Autobahn in Richtung Hof gefahren war. Der Wagen schleuderte über alle drei Spuren, schrammte an der Mittelleitplanke entlang und kam in gegensätzlicher Richtung auf der mittleren Spur zu stehen. Dort streifte noch ein weiteres Fahrzeug den Wagen. Der Unfallfahrer scherte sich darum wenig und fuhr erst einmal weiter. Erst einige Kilometer danach stoppte er sein Fahrzeug auf dem Standstreifen und irrte hilflos umher. Führerschein hatte er seit einer Trunkenheitsfahrt im vergangenen Jahr keinen mehr.

Vor Gericht räumte der Mann den Tathergang komplett ein. Auch die Alkoholisierung sei zutreffend. Er wollte von Bayreuth aus zu seiner Mutter fahren, die gerade einen zweiten Oberschenkelhalsbruch erlitten hatte. Dazu komme, dass erst kurz davor zwei seiner Geschwister kurz nacheinander verstorben waren und sich zu allem Überfluss auch noch seine Lebensgefährtin von ihm getrennt hatte. Ein Alkoholproblem stritt er ab. Der Angeklagte musste aus dem Gefängnis in Hof vorgeführt werden, weil er die Geldstrafe wegen der Trunkenheitsfahrt im zurückliegenden Jahr nicht bezahlt hatte und nun ersatzweise für 80 Tage in Haft genommen wurde.

Noch sichtlich berührt berichtete die Fahrerin des Unfallwagens, in dem ein Musiker der Hofer Symphoniker und dessen Ehefrau saßen, von dem Unfall. Sie sprach von Todesängsten, die sie und ihr Mann ausgestanden hätten. Aus heiterem Himmel habe es plötzlich einen riesigen Schlag getan, Funken seien geflogen, es habe stark nach verbrannten Gummi gerochen, so dass sie zunächst von einem Reifenplatzer ausgegangen war. Dann habe sie auch noch das zweite Fahrzeug touchiert, ehe sie sich zusammen mit ihrem Mann hinter die Leitplanke retten konnte.

Das Auto hatte einen Totalschaden, berichtete ihr Mann. Auch sein Blasinstrument wurde schwer beschädigt und konnte nicht mehr richtig repariert werden, für einen Musiker die totale Katastrophe. Dazu kommt, dass der Mann auch noch ein Schleudertraume erlitt. Von dem Unfallfahrer hatte er gar nichts mitbekommen.

Großes Glück hatte auch der dritte Beteiligte, der den Wagen des Musikers noch streifte. Bei ihm saßen drei kleine Kinder mit im Wagen. „Es war, als ob ein großer schwarzer Container auf dem Mittelstreifen steht“, sagte der 50 Jahre alte Postbeamte, der gerade noch so ausweichen konnte, das Fahrzeug auf dem Mittelstreifen aber trotzdem berührt hatte. Ein zufällig vorbeifahrender Rettungssanitäter aus Rosenheim hatte nicht nur den Notruf abgesetzt, die Unfallstelle abgesichert und Erste Hilfe geleistet, der Mann traf auch wenige Kilometer weiter in Richtung Norden auf das Fahrzeug des Unfallverursachers. „Der Mann machte einen total verwirrten Eindruck, irrte herum und roch stark nach Alkohol“, sagte der Sanitäter. Ihm gegenüber hatte er zugegeben, dass er den Unfall verursacht hatte.

Richterin Sieglinde Tettmann sprach die von der Staatsanwaltschaft geforderte Bewährungsstrafe von sieben Monaten aus. Zusätzlich muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit innerhalb der nächsten fünf Monate leisten. Er bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und darf vor Ablauf der kommenden drei Jahre keinen neuen Führerschein machen. „Sie werden große Schwierigkeiten haben, jemals wieder einen Führerschein zu bekommen“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Sie hielt ihm zugute, dass er sich in einer absoluten Lebenskrise befand und ganz offensichtlich ein Alkoholproblem hat. Auf der anderen Seite sei es natürlich auch schon die zweite Trunkenheitsfahrt, wegen der er verurteilt wird. Wegen dieser ersten Fahrt wurde der Mann nach der Verhandlung auch gleich wieder zurück in die Haftanstalt nach Hof gebracht.

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19.04.2018

Nicht gehört, nichts gesehen / Ausländerfeindliche Parolen am Dönerladen – Angeklagter bestreitet Vorwürfe, Prozess wird unterbrochen

Kulmbach. Wieder einmal hat niemand etwas gehört oder gesehen. Dabei waren die Vorfälle gravierend. Nicht nur dass in der Nähe eines Dönerladens am Holzmarkt ausländerfeindliche Parolen wie „Scheiß Türken“ und „Ausländer raus“ gefallen sind, auch eine Flasche flog gegen das Geschäft, eine Scheibe ging zu Bruch, der Sachschaden belief sich auf rund 1500 Euro.

Für die Taten vom 15. September des vergangenen Jahres verantworten muss sich jetzt ein 21-jähriger Mann aus dem Landkreis. Zum Auftakt der Hauptverhandlung behauptete er, dass er nichts mit der Sache zu tun habe. Er sei zwar vor Ort gewesen, habe aber nahe des Bücherschrankes jenseits des Brunnens mit seiner Freundin gestritten. Von den Rufen oder gar vom Flaschenwurf habe er nichts mitbekommen. Erst später will er davon erfahren haben.

Ansonsten habe man in einer Wohnung ganz in der Nähe gefeiert und getrunken. „Ich war schon gut angetrunken“, sagte der Angeklagte und berichtete von einigen Bier und einigen Wodka-Energy-Getränken. Zum Luft schnappen sei man mal eben auf den Holzmarkt gegangen, auch um Zigaretten zu holen. „Nur weil ich eine Glatze habe, bedeutet das noch lange nicht, dass ich ausländerfeindliche Parolen rufe“, sagte der Angeklagte noch.

Für das Gericht stand bereits fest, dass einer der beiden anderen jungen Männer, die damals mit vor Ort waren, für den Flaschenwurf verantwortlich war. Er wurde bereits anderweitig strafrechtlich verfolgt. Es gab allerdings einen Zeugen, der bei der Polizei angegeben hatte, dass der Angeklagte einer der Rufer ausländerfeindlicher Parolen gewesen sei. Das Problem war, genau dieser Zeuge, ein Mitarbeiter des Dönerladens, hatte sich wegen einer Verletzung krank gemeldet.

Die übrigen Zeugen konnten wenig zur Aufklärung des Geschehens beitragen. Die Freundin des Angeklagten bestätigte erwartungsgemäß, dass sie zum Zeitpunkt der Tat am Bücherschrank stand. Mitbekommen habe sie gar nichts. Dummerweise hatte auch der Chef des Dönerladens nicht genau gesehen, wer die Parolen gerufen hatte. Der Angeklagte sei auf jeden Fall dabei gewesen, da war er sich sicher. Doch genau das genügte dem Gericht nicht.

Nach geltenden Gesetzen reiche es eben nicht aus, dabei gewesen zu sein, erklärte Richterin Sieglinde Tettmann. Vielmehr müsse genau feststehen, wer gerufen hat, andernfalls sei keine Verurteilung möglich. „Nur dabei zu stehen, das ist nicht strafbar“, sagte sie. Für den Staatsanwalt waren die Einlassungen des Angeklagten trotzdem unglaubwürdig. Schließlich müsse es doch gewaltig geklirrt und gerumpelt haben. „Vielleicht wollen sie ja auch nicht gesehen haben“, so der Staatsanwalt zum Angeklagten.

Das Angebot einer Einstellung des Verfahrens gegen 15 Arbeitsstunden nahm der von Hartz-IV lebende Angeklagte nicht an. Er sei nicht bereit, irgendwelche Arbeitsstunden zu leisten, denn er sei ja schließlich unschuldig, sagte er. Das Gericht unterbrach deshalb die Sitzung und legte eine Fortsetzung für den 3. Mai fest. Dann soll der Mitarbeiter des Dönerladens geladen werden, der den Angeklagten bei der Polizei als den Rufer der fremdenfeindlichen Parolen ausgemacht hatte.

Bleibt der Mann bei seiner Aussage, könnte es eng werden für den Angeklagten, denn der ist trotz junger Jahre bereits sechsfach, unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und wegen Drogengeschichten vorbestraft. Sollt sich der Zeuge plötzlich doch nicht mehr erinnern können, dann könnte der Angeklagte aber auch freigesprochen werden.

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19.04.2018

Bierwochenausraster am Kulmbacher Bahnhof / 34-Jähriger Bayreuther griff mit drei Promille im Blut Polizisten an – Hohe Geldstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt

Kulmbach. Dieser Ausraster nach einem Besuch der Kulmbacher Bierwoche kommt einem 34-jährigen Mann teuer zu stehen. Zuerst lief er am Bahnhof auf der Suche nach einem Zug nach Bayreuth über die Gleise, dann fiel er ins Gleisbett. Als ihm die Polizisten helfen wollten, ging er auf sie los, bedrohte und beleidigte sie ganz heftig.

Dabei wollten sie ihm doch nur helfen und aus seiner misslichen Situation befreien. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Bedrohung in mehreren Fällen hat ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 130 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (5200 Euro) verurteilt. Der Mann hatte damals fast drei Promille Alkohol im Blut.

Sichtlich geknickt saß er auf der Anklagebank. Ihm war die Sache absolut peinlich. „Es tut mir aufrichtig leid, es war doch nicht meine Absicht, jemanden zu beleidigen“, sagte er. Bei der für die Bahn zuständigen Bundespolizei in Bayreuth hatte er sich schon entschuldigt. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich noch einmal bei den Beamten. Das Ganze war ihm vor allem auch deshalb unangenehm, weil er selbst im Nebenjob als Security tätig ist. „Ich habe oft genug selbst mit solchen wie mir zu tun“, sagte er.

Die Beamten hatten die Todesdrohungen gegen sie allerdings durchaus ernst genommen. „Das war kein alltäglicher Einsatz“, waren sich die als Zeuge geladenen Polizisten einig. Noch dazu, als man später erfahren habe, dass der Mann bereits mit Gewaltdelikten in Verbindung gebrachte wurde.

Er habe einfach den Zug nach Bayreuth erwischen wollen und deshalb wohl die Abkürzung über die Gleise genommen, versuchte er sein Verhalten zu erklären. Als ihn die Beamten von den Gleisen holten, habe er sich angegriffen und bedroht gefühlt. „Dabei wollte ich doch nur nach Hause ins Bett“, sagte er, der zuvor bis zu fünf Maß Bier getrunken hatte.

„Er war auf Streit aus“, sagte einer der Beamten vor Gericht. Die ganze Sache habe sich immer mehr hochgeschaukelt, so ein anderer. Ein dritter konnte sich noch gut an das überaus aggressive Gebaren und den stechenden Blick erinnern. Dann habe er kämpfen wollen, „Mann gegen Mann“, bis man sich entschlossen habe, den Angeklagten in Gewahrsam zu nehmen, ihn zu fesseln und über Nacht in die Ausnüchterungszelle der Polizeiinspektion zu verbringen.

Eine noch höhere Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (7000 Euro) forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe die Polizisten mit einer Vielzahl schlimmer Ausdrücke beleidigt und sie mit Fäusten bedroht, sich über einen längeren Zeitraum hin deren Anweisungen widersetzt und sei zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls und wegen eines Vollrausches vorbestraft.

Mit 130 Tagessätzen zu 40 Euro blieb Richterin Tettmann vor allem deshalb darunter, weil der Angeklagte aufrichtige Einsicht und Reue gezeigt habe. Nicht auszuschließen sei es auch, dass die Einsichtsfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert gewesen sei. Trotzdem sei es verwerflich, Menschen anzugreifen, die eigentlich helfen wollten. Der Angeklagte sei eine große Gefahr, nicht nur für den Bahnverkehr, sondern auch für sich selbst gewesen.

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19.04.2018

Mitternächtliche Spritztour mit dem Bagger durch Neuenmarkt / Kein Führerschein, aber fast zwei Promille: 22-Jähriger Mann muss vier Monate ins Gefängnis

Neuenmarkt/Kulmbach. Weil er zu mitternächtlicher Stunde mit einem Bagger durch Neuenmarkt gefahren ist, muss ein 22-jähriger Mann vier Monate ins Gefängnis. Hintergrund ist, dass der Angeklagte an jenem 13. Mai 2017 nicht nur fast zwei Promille Alkohol im Blut hatte, sondern auch keinen Führerschein besaß.

Das Urteil war die zweite Hiobsbotschaft für den 22-Jährigen binnen kürzester Zeit. In der gleichen Gerichtsverhandlung musste er erfahren, dass die Bewährung aus einem Urteil vom November 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgehoben wurde. Zusätzlich zu den vier Monaten Freiheitsstrafe wegen der Baggerfahrt muss er nun weitere neun Monate ins Gefängnis, weil er die Bewährungsauflagen schleifen ließ und beispielsweise Termine beim Bewährungshelfer einfach nicht wahrnahm.

Es war bereits 0.30 Uhr, als sich der Mann am 13. Mai hinter den Steuerknüppel der Baumaschine setzte. Sein Bruder hatte dafür die Schlüssel. Alkoholbedingt war er komplett fahruntüchtig. Weit kam er dabei freilich nicht. Mehrere hundert Meter soll er gefahren sein, zunächst auf einer öffentlichen Straße, dann auf einem Feldweg, ehe er auf einem Maisfeld zum Stehen kam. Mehr als Schritttempo gab der Bagger dabei nicht her.

Entscheidend zur Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung dürfte die Tatsache beigetragen haben, dass er Angeklagte während der Verhandlung zuerst gar nichts sagte und dann seinem Bruder die Schuld in die Schuhe schob. Der sei gefahren, behauptete er, obwohl zwei Zeugen von der Polizei zuvor gegenteilige Aussagen gemacht hatten. Als er merkte, dass er damit nicht durchkommt, ließ er diese Aussage über seinen Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach wieder zurücknehmen und blieb beim Schweigen. „Damit hätten sie fast noch eine weitere Straftat begangen, nämlich die der falschen Verdächtigung“, belehrte Richterin Sieglinde Tettmann den Angeklagten später.

Einer der beiden Polizisten war zufällig ein Anwohner. Er war durch einen lauten Schlag und laute Rufe wach geworden. Er zog sich rasch an, ging ins Freie und sah eine halbe Stunde nach Mitternacht, wie der Bagger langsam an seinem Anwesen vorüber rollte. Sowohl von der Kleidung her, als auch von der Stimme, der Statur und einer auffälligen Kopfbedeckung war für den Anwohner klar, dass der Angeklagte der Fahrer ist. Der Bruder des Angeklagten sei hinten auf dem Motor gesessen.

Zufällig wurde auch eine Polizeistreife, die gerade von einem anderen Einsatz kam auf das geschehen aufmerksam. Der Angeklagte sei auf einem Feldweg hin und her gelaufen und habe herumgeschrien, sein Bruder sei im Maisfeld gelegen, beide erheblich alkoholisiert, beschrieb die Beamtin die Situation. Im Fahrzeug sei dann auch noch eine E-Zigarette gelegen, deren Verpackung wiederum im Rucksack des Angeklagten war.

Damit haben die beiden eindeutig den Angeklagten als Fahrer identifiziert, sagte Richterin Tettmann. Sie gab auch zu bedenken, dass es sich bei den Angeklagten nicht um irgendwelche verschlafene Rentner handle, sondern um geschulte Polizeibeamte, die genau wüssten, wohin sie blicken müssen, um jemanden zu identifizieren.

Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Die letzte Bewährung sei gerade erst widerrufen worden, da sei keine neue Bewährung möglich. „Mit einer offenen Bewährung darf ich eben eine solche Dummheit nicht machen, so der Anklagevertreter. Verteidiger Andreas Piel sprach sich dagegen für drei Monate auf Bewährung aus. Sein Mandant habe sein Leben verändert, vor allem die Aufnahme einer Berufstätigkeit habe zur Stabilisierung beigetragen.

Das sah Richterin Tettmann anders, sie blieb mit vier Monaten zwar genau zwischen den Forderungen, sprach die Strafe aber ohne Bewährung aus. „Für jemanden, der eine Vorsatztat unter einer laufenden Bewährung begeht, für den gibt es keine günstige Prognose“, so die Richterin.

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13.04.2018

Spektakuläre Verfolgungsjagd mit der Polizei / Führerschein weg, Auto weg und jede Menge Schulden: 38-jähriger Mann kam mit Bewährungsstrafe davon

Kulmbach. Eine derartige Verfolgungsfahrt hatte es in der Umgebung wohl noch nicht gegeben. Jedenfalls konnte sich keiner der Prozessbeteiligten daran erinnern. Ein 38-jähriger Mann aus dem Landkreis war vor ziemlich genau einem Jahr am 21. April 2017 ganz offensichtlich von allen guten Geistern verlassen und lieferte sich ein Wettrennen mit der Polizei. Weil er damals auch noch mit über 2,2 Promille alkoholisiert war, wurde er jetzt zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Gestraft ist der Mann ohnehin genug. Beispielsweise muss er die 15000 Euro teure Reparatur des Streifenwagens zahlen, den er bei seiner Verfolgungsfahrt gerammt hatte.

Gegen 23.30 Uhr befuhr er an diesem Abend die Staatsstraße durch Ködnitz, als ihn eine Polizeistreife kontrollieren wollte. Trotz Leuchtschrift auf dem Dach des Polizeiwagens und später zusätzlich eingeschaltetes Blaulicht hielt der Angeklagte aber nicht an, sondern beschleunigte sein Fahrzeug auf mindestens 160 Stundenkilometer. So fuhr er erst nach Trebgast, dann zurück nach Feuln, ehe er dort seine Fahrt auf feld- und Flurbereinigungswegen fortsetzte.

Zweimal täuschte er ein Anhalten vor, als die Beamten ausgestiegen waren, gab er aber wieder Vollgas, dass es nur so staubte. Einmal hätte er dabei fast einen Polizisten über den Haufen gefahren. Nach fast einer Stunde und über 20 zurückgelegten Kilometern in Wald und Flur, war die Fahrt schließlich beim Anwesen Eichholz bei Trebgast zu Ende. Dort rammte er zunächst den Streifenwagen mit voller Wucht, dann wollte er mit Gewalt über eine Böschung und setzte schließlich auf einer Steinkante auf.

Doch damit nicht genug: noch immer setzte der Mann alle Hebel in Bewegung, um sich seiner Festnahme zu entziehen. Er wehrte sich verletzte die Besatzung des Streifenwagens, die bereits Verstärkung gerufen hatte, und beleidigte die Beamten mit den üblichen Ausdrücken. Zur Überraschung aller beteiligten sprang bei der anschließenden Durchsuchung des Wagens auch noch ein Hund aus dem Kofferraum.

In der Hauptverhandlung gab der Mann an, kaum noch eine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er stritt die Verfolgungsjagd aber auch nicht ab. Er habe auf der Arbeit den ganzen Tag über Streit, Stress und Ärger gehabt und sich dann am Abend ein paar Bierchen genehmigt. Erst an das Krankenhaus könne es sich dann wieder erinnern, wo er wegen seiner Platzwunden und wegen einer Gehirnerschütterung behandelt wurde.

Für die Streifenwagenbesatzung, ein Polizist und eine Polizistin, war das Ganze überaus spektakulär. Sogar einen Warnschuss in die Luft habe er abgegeben, berichtete der Polizeihauptmeister aus Stadtsteinach. Bei Feuln sei der Angeklagte mit seinem Fahrzeug sogar über einen Graben gesprungen und mit zwei Rädern auf der anderen Seite wieder aufgekommen. Nicht nur im übertragenen Sinne habe er dabei jede Menge Staub aufgewirbelt. „Es war wirklich massiv riskant, sowohl für ihn, als auch für uns“, sagte die Polizistin, ebenfalls aus Stadtsteinach. Sie selbst habe bei der Aktion einige blaue Flecken und eine mehrere Wochen andauernde Verletzung am Fuß erlitten.

Nun war der Angeklagte allerdings bereits in der Vergangenheit immer wieder mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Schon mehrfach musste er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben, immer wieder wurde er daraufhin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten schon allein deswegen hinter Schloss und Riegel sehen. „Wer nachts mit 160 km/h durch geschlossene Ortschaften fährt, der legt schon eine besondere Rücksichtslosigkeit an den Tag“, so der Anklagevertreter. Verteidiger Ralph Pittroff hielt dagegen sieben Monate auf Bewährung für angemessen. Sein Mandant gehe einer geregelten Arbeit nach und habe von Anfang an nichts abgestritten. Diese Chance könne man ihm schon noch geben, sagte der Verteidiger.

Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit einem Jahr und drei Monaten nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, setzte die Strafe aber auf Bewährung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro an die Aktion „Keine Macht den Drogen“ überweisen und darf vor dem Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Außerdem kommen die 15000 Euro Schaden am gerammten Polizeifahrzeug früher oder später auf ihn zu. „Führerschein weg, Auto weg und jede Menge Schulden: Ich habe ich da wohl selbst ins Aus geschossen“, hatte der Angeklagte bereits in seinem letzten Wort gesagt.

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06.04.2018

Erst ummelden, dann umschrauben / Nummernschilder am falschen Pkw – Pärchen aus dem Landkreis wegen Urkundenfälschung verurteilt

Kulmbach. Wegen Urkundenfälschung hat das Amtsgericht ein Pärchen aus dem Landkreis verurteilt. Die 27-jährige Frau und ihr 30 Jahre alter Ehemann hatten Kfz-Kennzeichen an ihren Wagen angebracht, auf die eigentlich ein anderes, zufällig baugleiches Auto zugelassen war.

Das hatte ganz offensichtlich ein Nachbar beobachtet und weitererzählt. Irgendwie bekam die Polizei davon Wind und kontrollierte das Auto der beiden am 10. Oktober im Stadtteil Ziegelhütten. Tatsächlich war das Nummernschild für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden, das zu Hause in der Garage der beiden stand.

Vor Gericht räumten die beiden Angeklagten den Sachverhalt ein. Es blieb ihnen auch nichts anderes übrig. Allerdings hatten die beiden einige Ausreden parat, mit denen sie bei Amtsrichterin Sieglinde Tettmann allerdings ins Leere liefen. Sie habe so viel Streß gehabt, dass sie keine Zeit fand, ins Landratsamt zu gehen und das Auto umzumelden, sagte die Frau. Außerdem hätten sie von der Versicherung die Auskunft bekommen, dass sie für die Ummeldung 14 Tage Zeit haben, so der Mann.

Da die Autos baugleich sind, hätten sie nicht gedacht, dass es überhaupt ein Problem geben könnte, sagte die Angeklagte. Auf die Idee, dass sich die Versicherung bei einem Schadensfall eventuell weigert zu zahlen, oder dass die TÜV-Laufzeiten unterschiedlich sind, waren die beiden nicht gekommen. Die TÜV-Plakette war es schließlich auch, die sofort für Verwirrung sorgte. Das Schild mit der Plakette hatten die beiden Angeklagten offensichtlich aus Versehen vorne angeschraubt und nicht wie üblich hinten.

Ein Nachbar und dessen Bekannter wollen beobachtet haben, dass die beiden Angeklagten schon seit Tagen mit den umgeschraubten Kennzeichen durch die Gegend fahren. „Die sind täglich damit umhergefahren“, sagte einer der beiden. Bei der Polizei sollen sie sogar noch lautstark protestiert haben, was das soll, das Fahrzeug sei doch schließlich versichert. Auch vor Gericht blieb der Angeklagte dabei, das sei alles keine Absicht gewesen, man habe sich keinen Vorteil verschaffen wollen.

Sehr zum Nachteil sollte es den beiden gereichen, dass sie bei der Justiz keine unbeschriebenen Blätter waren. Die Frau hatte vier, der Mann elf Vorstrafen. Während im Register der Frau drei Jugendstrafen und eine Bewährungsstrafe wegen Betrugs standen, war der Mann bereits mehrfach im Gefängnis, zuletzt 2014 sieben Monate lang wegen Falschgeld.

Selbst wenn beide wirklich geglaubt haben sollen, dass der Nummerntausch rechtens ist, gab der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu bedenken: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Der Staatsanwalt gab dem Pärchen mit auf den Weg: „Erst ummelden, dann umschrauben.“ Gegen die Frau forderte der Anklagevertreter eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (4500 Euro). Im Falle des Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagten habe immer wieder hartnäckig die Rechtsordnung unterlaufen, da sei keine Bewährung mehr möglich.

Richterin Tettmann sah dies anders und urteilte auf drei Monate mit Bewährung. Der Angeklagte habe Arbeit und befinde sich in einer gefestigten Beziehung. Als Auflage muss er allerdings 1000 Euro an den Bewährungshilfeverein „Fähre e.V.“ in Bayreuth überweisen. Auch bei der Angeklagten schraubte die Richterin die Forderung des Staatsanwalts auf 60 Tagessätze zu jeweils 40 Euro (2400 Euro) herunter. Genauso wie ihr Lebensgefährte habe die Frau den Sachverhalt vor Gericht eingeräumt. Die unterschiedlichen Strafen erklären sich im Wesentlichen mit dem unterschiedlichen Vorstrafenregister.

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22.03.2018

Keine Regeln, kein Respekt, da platzte der Lehrerin der Kragen / Kulmbacher Pädagogin vor Gericht: Verfahren wegen Körperverletzung im Amt eingestellt

Kulmbach. Der Beruf des Lehrers ist alles andere als einfach. Zumal in einer Zeit, in der ein völlig harmloser Klaps auf den Hinterkopf gleich als Körperverletzung im Amt angezeigt wird und eine Lawine von Ermittlungen lostritt. So geschehen im Fall einer 57 Jahre alten Fachlehrerin einer Kulmbacher Schule. Nach stundenlanger Verhandlung fällte das Gericht die einzig richtige Entscheidung und stellte das Verfahren ein. Allerdings gegen eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro.

Während der zwölfjährige Schüler schon bei der Polizei zugeben musste, dass er eigentlich kaum Schmerzen erlitten habe, hatte ihm die Lehrerin bereits 400 Euro Schmerzensgeld als Zeichen des guten Willens überwiesen. Der Frau hat der Streit so gesetzt, dass sie sich in psychiatrische Behandlung begeben musste und mittlerweile gegen Abschläge die Frühpension angetreten hat. Sie kritisierte in der Verhandlung auch, dass sie nach dem Vorfall total allein gelassen wurde, sogar von der Schulleitung.

Nach der großen Pause am 27. Januar des vergangenen Jahres wollte die Lehrerin mit den beiden 6. Klassen zum Fachunterricht in den Kochraum gehen, als der zwölfjährige einmal mehr auffällig wurde. Angeblich hatte ihn ein Mitschüler getreten und er schrie laut auf. Da platzte der Lehrkraft der Kragen und sie verpasste dem Schüler einen Klaps gegen den Kopf. Das war alles, eine „schallende Ohrfeige ins Gesicht“, wie teilweise von dem Schüler beschrieben, konnte nicht bewiesen werden. Ebenso wenig konnte das Gericht den ursprünglichen Vorwurf, dass die Frau den Schüler am Pullover gepackt und hochgerissen habe, nachweisen.

Die Lehrerin sei eher nicht so seine Wellenlänge gewesen, sagte der Schüler vor Gericht. Während der Bub in seiner polizeilichen Vernehmung noch von „ein bisschen leichten Schmerzen“ sprach, fand er es jetzt vor Gericht schon schlimm und gab vor, Angst vor der Lehrerin gehabt zu haben.

Eine ganz andere Aussage kam von der Angeklagten. Alle Fachlehrer hätten Probleme mit dieser Klasse gehabt. Eine Gruppe habe massiv versucht, den Fachunterricht zu stören. „Es gab immer Theater, von Anfang an“, sagte die Frau. „Er hat ständig absolut keine Regeln beachtet, kein Respekt, nichts.“ Der Zwölfjährige sei auch an diesem Tag nach der Pause nicht pünktlich im Klassenzimmer erschienen, habe sie schon vorher geschubst und an der Tür zum Klassenzimmer gerüttelt. Da habe sie sich provozieren und zu diesem Klaps hinreißen lassen.

Die Frau berichtete auch davon, wie sie das Gespräch mit den Eltern des Jungen gesucht habe und wie die Mutter einfach den Hörer „draufgeknallt“ habe. Sie hätten es einfach draufankommen lassen. Mit dem Jungen selbst zu sprechen sei schon gar nicht möglich gewesen. Im Gegenteil: danach sei sie von dem Zwölfjährigen, offensichtlich aus Triumpf über die Anzeige gegen sie, regelrecht mit Häme übergossen worden. Die Jugendkontaktbeamtin der Polizei hatte zuvor berichtet, dass die Familie des Buben polizeibekannt sei und dass der Junge schon einmal wegen Diebstahls mit der Polizei zu tun hatte.

Für die Lehrkraft waren die Folgen allerdings verheerend. Erst nach Wochen habe sie gemerkt, wie ihr die ganze Sache zusetzt. Sie habe sich dann in psychiatrischer Behandlung begeben und schließlich für sich den Entschluss getroffen, den Lehrerberuf aufzugeben. „Es war nicht mehr leistbar, es war unerträglich“, sagte die Frau. Als Grund dafür gab sie unter anderem an, dass sie total allein gelassen wurde.

Vor Gericht pflichtete ihr allerdings ein Kollege bei. Die Klasse sei schon relativ schwierig gewesen, sagte der Mann, der ebenfalls als Fachlehrer an der gleichen Schule tätig ist. Einige Schüler hätten halt immer wieder ausprobiert, wie weit sie gehen können, bis der Lehrer entsprechend reagiert. Zu diesen Schülern habe auch der Zwölfjährige gehört. „Man musste ihn schon immer irgendwie zurechtweisen“, so der Lehrer.

Der Fall habe nichts mit dem klassischen Fall einer Körperverletzung im Amt zu tun, machte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft der Verhandlung schließlich ein Ende, indem sie eine Einstellung beantragte. Die Schmerzen seien weit im untersten Bereich angesiedelt, der Zwölfjährige habe sich teilweise selbst widersprochen, von einem richtigen Schlag könne keine Rede sein. Dagegen seien die Konsequenzen für die Angeklagte erheblich. Das sah Richterin Sieglinde Tettmann genauso. Als Geldauflage im untersten Bereich setzte sie 1500 Euro zu Gunsten des Kinderschutzbundes fest. Die Lehrerin ist damit nicht vorbestraft.

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15.03.2018

Haft statt Urlaub: 38-jährige Frau muss wegen mehrfachen Betrugs ins Gefängnis

Kulmbach. Zehn Tage Urlaub auf der Insel Fehmarn zum Nulltarif: wer hätte das nicht gerne. Statt nach Fehmarn muss eine 38-jähige Frau aus dem Landkreis nun aber erst einmal ins Gefängnis. Wegen Betrugs in zwei Fällen verurteilte sie das Amtsgericht zu einem Jahr ohne Bewährung. Die Frau hatte eine Ferienwohnung angemietet, war der Eigentümerin aber bis heute knapp 500 Euro schuldig geblieben. Die Strafe fiel deshalb relativ hoch aus, weil es nicht ihr erster Betrug war. Die 38-Jährige hatte sieben einschlägige Vorstrafen, war bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt worden und hat bereits Hafterfahrung.

Über einen Tourismusservice hatte die Frau die Wohnung für sich und ihren Lebensgefährten angemietet. Eine Anzahlung über 148 Euro hatte sie noch geleistet und vor Ort weitere 120 Euro bezahlt. Für den Restbetrag von knapp 500 Euro erfand sie dann gegenüber der Vermieterin immer neue Ausreden. Von einem Zahlendreher bei der Überweisung war die Rede, die Frau schimpfte auf ihre Bank, weil die Überweisung angeblich verschlampt wurde, und zuletzt legte sie der Vermieterin den Durchschlag eines Überweisungsbelegs vor, der so nie aufgegeben wurde. Fakt ist, die Vermieterin wartet bis heute noch auf ihr Geld.

Dazu kommt ein zweiter Betrug. Übers Internet hatte die Frau bei einem Verlag mehrere Bücher im Wert von gut 50 Euro bestellt und zur Bezahlung per Lastschriftverfahren ein Konto angegeben, das gar nicht mehr existierte. Das war schon länger aufgelöst. Im Gegensatz zu der Ferienwohnung sind die Bücher mittlerweile bezahlt. Aber auch war die Angeklagte lange nicht um Ausreden verlegen. Ihr altes Konto müsse wohl noch immer im System des Verlages gespeichert gewesen sein, weil sie dort früher schon mal etwas bestellt hatte, behauptete sie noch in der Verhandlung.

Ausreden waren ohnehin die Stärke der Frau. Bereits vor einigen Wochen sollte die Verhandlung schon einmal stattfinden. Damals hatte die Angeklagte behauptet, irgendjemand habe die Bücher ohne ihre Kenntnis über ihre Mailadresse bestellt. Um das widerlegen, ließ das Gericht neue Ermittlungen anstellen, die das klar widerlegten. Auch die Zimmervermieterin musste eigens aus Fehmarn nach Kulmbach anreisen. „Bei mir blieb die Angeklagte bis zum Ende bei ihrer Version, dass der Fehler bei der Bank liegt und nicht bei ihr“, sagte die Vermieterin. Seitdem sie den Vorfall zur Anzeige gebracht hatte, habe sie von der Angeklagten nichts mehr gehört.

Zwischen 2006 und 2016 listete Richterin Sieglinde Tettmann sieben Einträge im Bundeszentralregister auf. Ale sieben wegen Betrugs, teilweise in mehreren Fällen. Zunächst war die Angeklagte noch mit Geldstrafen davongekommen, dann mit Bewährungsstrafen, dann mit ersten Widerrufen und kurzen Gefängnisaufenthalten. Und das alles habe sie nicht davon abgehalten, erneut zwei Betrugsdelikte zu begehen, wunderte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Nochmal eine Bewährungsstrafe, das wäre für niemanden mehr verständlich, so der Anklagevertreter, der auf ein Jahr und drei Monate plädierte.

Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach forderte dagegen elf Monate mit Bewährung. Er machte vor allem die desolaten finanziellen Verhältnisse der Frau geltend. Jetzt habe sich dagegen die Lebenssituation der Frau deutlich stabilisiert, unter anderem habe sie Arbeit in Aussicht.

Das sah Richterin Tettmann anders. Vor dem Hintergrund der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen, könne sie nicht davon ausgehen, dass sie die Angeklagte tatsächlich künftig straffrei führt. Die Frau habe bis zuletzt zahlreiche fantasievolle Geschichten erfunden und andere wie etwa ihre Bank verantwortlich gemacht. Alle bisherigen Strafen hätten die Frau nicht beeindruckt, so dass diesmal eine einjährige Haftstrafe zwingend sein müsse. Als Verurteilte trägt die Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens, dazu gehört auch die Anreise der Zeugin aus Fehmarn.

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03.02.2018

Polizisten beleidigt: 26-jähriger Kulmbacher muss ins Gefängnis

Kulmbach. „Irgendwann war das Maß voll.“ Mit diesen Worten brachte es eine Polizistin auf den Punkt, was ihr und ihren drei Kollegen von der Hundertschaft Würzburg am zweiten Bierfestwochende am 4. August kurz nach 23 Uhr in der Lichtenfelser Straße passiert war. Ein 26-jähriger Arbeiter aus Kulmbach hatte die vier Polizisten nicht nur übel beleidigt, sondern ihnen auch den Stinkefinger gezeigt. Das sollte dem jungen Mann jetzt teuer zu stehen kommen. Vor dem Amtsgericht wurde er zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.

Eine Bewährung sei da nicht mehr drin, sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Zumal der Angeklagte auf dem Flur vor dem Sitzungssaal im Justizgebäude einen entscheidenden Fehler gemacht hatte. Zu seiner Betreuung sagte er laut: „Sind die Bullen schon da?“ Die vier Beamten saßen nebenan im Zeugenzimmer und hörten die Worte des Angeklagten deutlich mit. „Das zeigt doch keinerlei Respekt“, sagte die Polizistin aus Würzburg. Richterin Tettmann nannte das Verhalten des Angeklagten „despektierlich“. Sie gab dem Angeklagten mit auf den Weg: „Erst denken, bevor man etwas tut.“

Wie berichtet hatte der junge Mann alkoholbedingt keinerlei Erinnerung mehr an die Taten. Das Gericht musste deshalb die betroffenen Polizisten als Zeugen laden. Übereinstimmend sagten die Beamten aus, dass sie vor dem Getränkemarkt einen Streit schlichten wollten, an dem der Angeklagte beteiligt war. Ihm erteilten sie dabei einen Platzverweis, was der 26-Jährige mit dem Zeigen des Stinkefingers und dem Wort „Hurensöhne“ quittierte.

Doch damit nicht genug. Streitsüchtig kam der Angeklagte trotz Platzverweis nach einiger Zeit an den Ort der Auseinandersetzung zurück, um sich erneut mit den Beamten anzulegen. Einmal mehr ließ er dabei die übelsten Beleidigungen vom Stapel, bis ihn die Polizisten in Gewahrsam nahmen und eine Identitätsfeststellung durchführten. Einen Alkoholtest habe der Angeklagte verweigert. Eine zwangsweise Blutentnahme wäre unverhältnismäßig gewesen, so die Zeugin.

Obwohl zwei der Polizisten ausführlich als Zeugin vernommen wurden, kam der Angeklagte dabei nicht auf die Idee, sich zu entschuldigen. Sein Vorstrafenregister sprach allerdings Bände. Schon zweimal wurde er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Zuletzt erhielt er wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Mit in das Urteil einbezogen wurde eine Geldstrafe von 480 Euro wegen einer Sachbeschädigung. In der Nähe des Soccer Courts hatte der Angeklagte im Sommer des vergangenen Jahres eine Scheibe eingetreten und dabei einen Sachschaden von 500 Euro hinterlassen. Grund war, dass sich andere angeblich über ich lustig gemacht hatten.

Auf sechs Monate ohne Bewährung plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei mehrfach vorbestraft und habe zwei Bewährungen offen. Alle bisher verhängten Strafen, Arbeitsleistungen, Geldstrafe, Bewährungsstrafen und sogar eine kurze Haftstrafe hätten den jungen Mann nicht beeindruckt, so dass sie keine Möglichkeit für eine Bewährung sehe. Anders Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach. Er plädierte auf vier Monate mit Bewährung. Hintergrund sei, dass sich sein Mandant um ein Anti-Aggressionstraining bemüht habe. Im April wolle er damit beginnen.

Daraus wird jetzt wohl erst einmal nicht mehr, denn Richterin Tettmann schickte den Angeklagten ins Gefängnis. Sie sprach von einer Vorsatztat während einer laufenden Bewährung. Besonders übel nahm es die Richterin, dass sich der Angeklagte noch im Gerichtsgebäude abfällig über die Polizisten geäußert hatte.

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27.02.2018

Schmutzige Bilder auf Handy geschleust / 20-jähriger Kulmbacher wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt

Kulmbach. 22 Fotos mit widerlichen kinderpornographischen Aufnahmen hatte ein 20-jähriger Mechaniker aus dem Landkreis auf seinem Handy und auf seinem Laptop. Das Kulmbacher Amtsgericht verurteilte ihn deshalb jetzt zu einem Geldbetrag in Höhe von 2000 Euro. Der junge Mann muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen, sein Mobiltelefon und sein Laptop wurden entschädigungslos eingezogen.

Damit hatte der Arbeiter aber noch Glück, denn Jugendrichter Christoph Berner verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht. Mit 20 Jahren gilt er im Sinne des Gesetzes als Heranwachsender. Aufgrund von Reifeverzögerungen entschied das Gericht auf eine Jugendstrafe. Nach dem Erwachsenenstrafrecht wäre der Angeklagte weit höher härter bestraft worden, vielleicht sogar mit einer Freiheitsstrafe.

Irgendwann Ende 2016, Anfang 2017 hatte die Polizei auf dem Handy des jungen Mannes 17, auf dem Laptop fünf weitere Fotos entdeckt, die jeweils Mädchen unter 14 Jahren in eindeutigen sexuellen Posen zeigten. Trotzdem, oder auch gerade deshalb gab sich der Angeklagte wortkarg. Während der polizeilichen Ermittlungen sagte er gar nichts, bei der Jugendgerichtshilfe nicht viel. Vor Gericht ließ er zunächst seinen Anwalt, Verteidiger Ralf Stübinger aus Kulmbach sprechen.

Kinderpornographie sei seinem Mandanten fern, sagte der Anwalt. Irgendjemand müsse die Bilder auf sein Handy und seinen Laptop geschleust haben, so hieß es. Tatsächlich hatte die Polizei während der Ermittlungen in den Verlaufsprotokollen der Geräte keinen Suchtreffer gefunden, der irgendwie auf Kinderpornographie hindeuten würde. Ganz ausschließen konnte man die Version des Angeklagten nicht, für eine Verurteilung reicht aber schon alleine der Besitz aus. „Wie die Sachen draufgekommen sind, wusste er nicht“, so der Verteidiger. Er habe aber gewusst, dass sie drauf waren.

Zum Nachteil des Angeklagten sollten seine insgesamt vier Vorstrafen gereichen. Sachbeschädigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung und zuletzt Drogenbesitz. Trotz seiner jungen Jahre hatte es der Angeklagte bereits zu einem stattlichen Vorstrafenregister gebracht. Weil er die letzte Geldauflage in Höhe von 1800 Euro bislang nur zur Hälfte bezahlt hatte, wurde das Drogenurteil vom April 2017 in die jetzige Strafe miteinbezogen. Zehnmal hatte der junge Mann damals von einem anderweitig Verfolgten Marihuana gekauft und selbst, beziehungsweise zusammen mit Freunden konsumiert.

Den Tatvorwurf bestätigt sah Staatsanwalt Roland Köhler. Er beantragte eine Geldauflage von 2100 Euro und wertete dabei besonders die Vorstrafen des Angeklagten als negativ. Verteidiger Stübinger sah 1800 Euro als ausreichend an. Richter Berner entschied schließlich auf 2000 Euro wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen (Handy und Laptop). Das Geld soll innerhalb der kommenden zwölf Monate dem Verein Avalon zu Gute kommen, der sich um den Schutz von Opfern solcher Straftaten kümmert. „Die Angelegenheit ist relativ eindeutig“, sagte Berner. Der Richter rechnete dem Angeklagten unter anderem sein Geständnis als positiv an, ebenso die Tatsache, dass er sich von vornherein mit der Einziehung seiner technischen Geräte einverstanden erklärt hat.

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06.02.2018

Brand in Hutschdorf: Am Ende steht ein Freispruch

Bei einem verheerenden Band im Hutschdorf war am 8. Juni des vergangenen Jahres ein Schaden in Höhe von über 120 000 Euro entstanden. Gleich mehrere Nebengebäude und Geräteschuppen wurden ein Raub der Flammen. Rund 80 Feuerwehrleute waren seinerzeit im Einsatz. Im Juli hatten die Ermittler dann eine Verdächtige im Visier, sie wurde auch angeklagt. Den Brand gelegt haben sollte eine Seniorin, die eines der betroffenen Häuser bewohnt. Ob es die Rentnerin wirklich war, versuchte das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt herauszufinden.

Beim Ermitteln der Wahrheit taten sich die Richter durchaus schwer, auch weil die Frau jede Aussage verweigerte, was ihr Recht ist. Das Gericht verhandelte bis zum späten Nachmittag und entschied letztlich auf Freispruch - nach dem Motto "Im Zweifel für die Angeklagte". Zwei Dinge sprachen für die Seniorin als Täterin: Ganz kurz bevor der Brand ausgebrochen war, wurde sie genau an der Tür des Schuppens gesehen, der später als Zentrum des Feuers ausgemacht wurde. Außerdem hatte die Frau im Streit wenige Minuten zuvor ihrer Enkelin gegenüber geäußert: "Wenn das so weiter geht, zünde ich das alles an."

Die Angeklagte bewohnt mit der vierköpfigen Familie ihrer Enkelin ein Haus in Hutschdorf. Immer wieder habe es Streit wegen verschiedener Kleinigkeiten gegeben, berichtete die Enkelin. Diesmal war ein Schlüssel abgängig. "Sie hat mich und meine Kinder beschimpft und beschuldigt", sagte die Enkelin, eine 27 Jahre alte Frau. Sie hatte ihre Oma auch vom Badezimmerfenster aus an der Tür des Schuppens gesehen. Daraufhin war sie nach unten gegangen, diskutierte erneut wegen des Schlüssels, als plötzlich erste Rauchschwaden zu sehen waren.

Der Brand war insofern verheerend, als dass er zahlreiche Nebengebäude in Mitleidenschaft zog. Nur dem Einsatz der Feuerwehren aus Hutschdorf, Thurnau, Kulmbach, Altenplos, Buchau/Dörfles, Kasendorf und Neudrossenfeld mit 80 Mann war es zu verdanken, dass das Feuer nicht auf die Wohngebäude übergriff. Allerdings mussten damals einige Personen wegen Rauchvergiftungen behandelt werden.

Die Enkelin sagte auch: "Ich habe keine Ahnung, wie das Feuer entstanden ist." Ob es die Seniorin war, darauf konnte die junge Frau keine Antwort geben. Im Schuppen waren beispielsweise auch viele Sachen des verstorbenen Opas. Sie könne sich nicht vorstellen, dass ihre Großmutter das alles mutwillig anzünden würde. Die Geräteschuppen hatte der Großvater sogar selbst gebaut. "Das war praktisch sein Lebenswerk"; so die Zeugin. Sie könne nicht glauben, dass die Großmutter gerade das anzünde, was ihr so viel bedeute.

Auf der anderen Seite hatte die Seniorin seit dem Brand immer dann emotional und aufgebracht reagiert, wenn man sie darauf angesprochen hatte. "Sie wollte davon nichts hören", sagte die Enkelin. Wer es denn sonst gewesen sein könnte, wollte die vorsitzende Richterin wissen und erntete erst einmal Achselzucken. Vor Jahren habe sie nachts einmal jemanden mit einer Taschenlampe um die Geräteschuppen schleichen sehen. Das sei aber ganz offensichtlich jemand aus dem Ort gewesen, der neugierig war, weil am gleichen Tag eine Holzpellets-Lieferung eingetroffen und im Schuppen deponiert worden war.Kurz vor dem Brand sollen auch öfter Zigarettenkippen auf dem Grundstück gelegen haben. "Das fand ich sehr komisch, denn bei uns raucht niemand", so die Zeugin. Woher die Kippen, zwei bis drei pro Tag, kamen, wusste letztlich niemand zu sagen.

Ein Beamter der Kriminalpolizei berichtete von den Ermittlungen und auch davon, dass alle anderen Ursachen, wie technischer Defekt oder Selbstentzündung einer leicht brennbaren Flüssigkeit ausgeschlossen werden konnten. Übrig blieb einzig und allein menschliches Fehlverhalten. Der Polizist berichtete auch von einer Vernehmung der Enkelin, bei der die ebenfalls anwesende Großmutter plötzlich rettungsdienstlich versorgt werden musste.
Weil am Schluss nicht zweifelsfrei feststand, dass die Seniorin die Täterin war, endete der Prozess mit einem Freispruch.

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06.02.2018

Servicekraft ließ Schnaps, Sekt und Champagner mitgehen / Über 14000 Euro Schaden - Staatsanwalt hatte Haftstrafe beantragt

Kulmbach. Da staunte der Wirt eines noblen Restaurants im Kulmbacher Landkreis nicht schlecht, als er aus Neugier per Ebay Kaffee bestellte und genau den bekam, der ihm abgängig war. Sogar in eine Tischdecke des Restaurants soll die Tüte eingewickelt gewesen sein. Beim Blick auf den Account des Verkäufers, ebenfalls aus dem Landkreis Kulmbach, kam dann der große Schock. Da standen etliche Wein-, Likör-, Schnaps-, Sekt- und Champagnerflaschen zum Verkauf. Alles genau die Sorten, die auch im Restaurant angeboten wurden. Nun musste man nur noch eins und eins zusammen zu zählen, denn der Verkäufer war als Servicekraft und Kellner bei ihm beschäftigt. Eine Hausdurchsuchung brachte dann letztlich Licht ins Dunkel, die Beamten fanden noch zahlreiche Flaschen in seiner Wohnung, der Mann, wurde noch am selben Tag fristlos entlassen.

Wegen Diebstahls in 189 Fällen, Betrugs in 20 Fällen, versuchten Betrugs in 24 Fällen und Urkundenfälschung in 20 Fällen wurde der 44-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach vom Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dabei hatte er großes Glück, denn der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert.

Insgesamt hatte der Angeklagte im Zeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2016 in über 200 Fällen alkoholische Getränke mitgehen lassen. Auch einige Packungen Kaffee waren darunter. Den Gesamtwert der Ware bezifferte die Staatsanwaltschaft auf über 14000 Euro. Einige Flaschen behielt der Mann für sich oder verschenkte sie, den Großteil verscherbelte er auf Ebay. Hier ging die Staatsanwaltschaft von einem Erlös in Höhe von gut 3250 Euro aus. Dabei ging der Angeklagte durchaus planvoll vor. Erschien ihm der Erlös zu niedrig, ersteigerte er seine eigene Ware über einen zweiten Account zurück.

In einem weiteren Anklagepunkt hatte der Mann ebenfalls im Zeitraum 2013 bis 2016 eingelöste Gutscheine manipuliert. Er setzte einfach immer eine „1“ vor dem Betrag und erhöhte so den angeblichen Wert des Gutscheins um 100 Euro. Diesen Betrag nahm er dann ganz einfach für sich aus der Kasse.

„Ja, ich gebe alles zu“, sagte der Angeklagte zum Auftakt der Hauptverhandlung. Viel mehr blieb ihm auch nicht übrig, denn er galt